Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule
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- Benjamin Bergmann
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1 Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule 1. Schuljahr 2017/18 1. Einleitung Die Primarschule und der Kindergarten der Scolaviva bieten für das Schuljahr 2017/18 ein Blockzeitenmodell mit Betreuung an. Dies ist gemäss neuem Schulgesetz, welches ab August 2013 in Kraft getreten ist, obligatorisch. Das vorliegende Reglement gibt Auskunft über regelmässige Blockzeiten während des ganzen Schuljahres sowie über die Betreuung der Kinder bei Ausfall von Unterricht. 2. Grundlage: 4h-Block Primarstufe / 3h-Block Kindergarten Gemäss Schulgesetz ist die Schule verpflichtet, für Kindergartenkinder von Montag bis Freitag während mindestens 3 Stunden am Morgen ein Angebot im Kindergarten anzubieten. Für Kinder der Primarstufe ist die Schule verpflichtet, ein Angebot während 4 Lektionen anzubieten. Der Block von 4 Lektionen bedeutet, dass die Primarschulkinder täglich von bis Uhr entweder Unterricht haben oder von der Schule ein Betreuungsangebot besteht, sodass die Schüler in der Schule bleiben können. Im Kindergarten muss ein Block von mindestens 3 Stunden vorkommen. 3. Schuljahr 2017/18 Im Schuljahr 2017/18 werden die Schulkinder der Primarklasse jeweils während 4 Lektionen, also von 8:15-11:45, unterrichtet, sodass keine zusätzlichen Betreuungsstunden anfallen. Die Kindergartenkinder besuchen jeden Morgen von Montag bis Freitag während mindestens 3 Stunden den Kindergarten. 4. Ausfall von Unterricht Falls der Unterricht einer Lehrperson wegen Krankheit, Unfall, Weiterbildung oder anderem ausfällt, ist die Schule gemäss Schulgesetz verpflichtet, während der Blockzeiten eine Betreuung der Schüler und Schülerinnen anzubieten. Dies bedeutet, dass Kindergartenkinder jeden Morgen mindestens während 3 Stunden von der Schule betreut werden müssen, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Für die Primarschule heisst das, dass die Schule für die Betreuung der Schüler von Montag bis Freitag während 4 Lektionen aufkommen muss, wenn dies der Wunsch der Erziehungsberechtigten ist. Aus diesem Grund bitten wir Sie, im angehängten Anmeldeformular anzugeben, ob Ihr Kind in diesem Fall von der Schule betreut werden soll oder nach Hause gehen kann. Das Betreuungsangebot gilt jedoch nicht für Feiertage und Ferien. 5. Übersicht der Blockzeiten In der folgenden Übersicht sind die Blockzeiten für die Primarschüler und für die Kindergartenkinder ersichtlich. Während diesen aufgeführten Zeiten ist die Schule verpflichtet, die Kinder entweder mit Unterricht oder anderen Betreuungsangeboten zu betreuen. Für die Erziehungsberechtigten fallen während diesen Zeiten keine Kosten an. Seite 1
2 Kindergarten Während des Schuljahres 2016/17 haben die Kindergartenkinder jeden Morgen mindestens 3 Stunden Kindergarten. Es sind deshalb keine weiteren Betreuungsangebote während der Blockzeiten vorhanden. Laax Falera Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:00 08: :30 Auffangzeit im Kindergarten, freiwillig 08:30 08:30 11:30 11:30 Blockzeit - Kindergarten für alle Kindergartenkinder, obligatorisch 11:30 11:30 11:35 11:45 Auffangzeit im Kindergarten, freiwillig Primarschule Während des Schuljahres 2017/18 haben alle Schülerinnen und Schüler der Primarklassen montags bis freitags von 8:15-11:45 Unterricht. Deshalb gibt es von der Schule kein weiteres Betreuungsangebot für diese Schülerinnen und Schüler. Laax / Falera Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:15-09:00 Unterricht 09:05-09:50 Unterricht 10:10-10:55 Unterricht 11:00-11:45 Unterricht 6. Erläuterungen Nachstehend finden Sie ein paar kurze Informationen zu den Betreuungsstunden. Betreuungsstunden Ø sind freiwillig Ø sind kostenlos Ø können nach Anmeldung besucht werden Ø werden an den sogenannten Randstunden angeboten Was Betreuungsstunden bieten Ø Verschiedene Spielmöglichkeiten Ø Bilderbücher anschauen, lesen Ø Zeichnen, malen Ø Hausaufgaben erledigen (die Kinder arbeiten selbständig!) Ø Aufsicht und Anleitung durch eine qualifizierte Betreuungsperson Aufgaben und Pflichten der Betreuungsperson Ø Aufsichtspflicht Ø Absenzenführung Ø Schweigepflicht Ø Austausch und Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen Ø Kontaktaufnahme mit den Eltern (z.b. bei Absenzen oder Fehlverhalten der Kinder) Ø Bereitstellen eines Spiel- und Beschäftigungsangebots Ø Weiterbildung Seite 2
3 7. An- und Abmeldung für die Betreuungsstunden Ø Anmeldung jeweils auf Schuljahresbeginn Ø Anmeldetermine: Mai/Juni (siehe Anmeldeformular auf der letzten Seite) Ø Die Anmeldung erfolgt auf separatem Anmeldeformular (siehe letzte Seite) Ø Die angemeldeten Kinder sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet Ø Späterer Eintritt ist möglich, wenn bereits ein Angebot steht Ø Abwesenheit / Krankheit müssen der Betreuungsperson rechtzeitig mitgeteilt werden Ø Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Betriebsreglements (siehe folgende Seiten) Kontakt: Schulleitung: Nesina Gartmann, schulleitung@scolaviva.ch Seite 3
4 2. Betriebsreglement Betreuungsstunden 1. Ausgangslage Die Betreuungsstunden sind eine von der Scolaviva angebotene Einrichtung, in der die Betreuung der Kinder der Primarschule während 4 Lektionen und der Kindergartenkinder während 3 Stunden gewährleistet ist. Die Kinder werden während der Randstunden von einer qualifizierten Person beaufsichtigt und betreut. Die Kinder haben die Möglichkeit, die Zeit vor und nach der Schule mit anderen Kindern zu verbringen, zu spielen, zu lesen, zu basteln oder selbständig Aufgaben zu erledigen. 2. Organisation Der Schulrat übernimmt die Verantwortung für die Betreuungsstunden und delegiert Organisation, Administration und Betrieb an die Schulleitung. 3. Ort und Angebot Die Betreuungsstunden werden in einem Schulzimmer des Schulhauses stattfinden. Die Betreuungsstunden werden jeweils von Montag bis Freitag angeboten. Während der Schulferien, Projektwochen sowie an Feiertagen und schulfreien Tagen finden keine Betreuungsstunden statt. Vorbehalten bleibt der Fall höherer Gewalt, wie Krankheit mehrerer Betreuungspersonen oder Ähnliches. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit ausgefallenen Stunden sind in jedem Fall ausgeschlossen. 4. Finanzierung Die Betreuungsstunden werden durch die Gemeinden Laax und Falera finanziert. 5. Anstellung Gemäss separatem Anstellungsvertrag. 6. An- und Abmeldungen Die Anmeldung erfolgt jeweils auf Beginn des Schuljahres. Sie verpflichtet zum regelmässigen Besuch an einem einzelnen Tag oder an mehreren Wochentagen während eines Schuljahres. Der Anmeldetermin ist im Juni. Ein späterer Eintritt ist grundsätzlich auch möglich. Ab 15 Kindern wird die Gruppe von zwei Personen betreut. Einzelne spontane Anmeldungen können nur nach Absprache mit der Betreuungsperson und der Schulleitung angenommen werden. Der Schulrat kann bei Bedarf weitere Aufnahmekriterien festlegen, die den Eltern frühzeitig mitgeteilt werden. Mit der Anmeldung anerkennen die Eltern das Betriebsreglement Betreuungsstunden. Abmeldungen von einzelnen Besuchen sowie Abwesenheiten (auch Krankheit) und Abweichungen vom Stundenplan müssen unverzüglich der Betreuungsperson gemeldet werden. 7. Verhaltensgrundsätze Die Betreuungsperson ist verantwortlich für eine angenehme Atmosphäre und respektiert die Kinder in ihrer individuellen Eigenart. Die Kinder sind angehalten, den Anweisungen der Betreuungsperson Folge zu leisten. Die Betreuungsperson untersteht der Schweigepflicht. Es gelten die Vorschriften der Schulordnung der Scolaviva. Seite 4
5 8. Disziplin, untragbares Verhalten Sollte der Betrieb durch untragbares Verhalten eines Kindes gestört werden, nimmt die Betreuungsperson mit der zuständigen Lehrperson oder den Eltern Kontakt auf. Wird keine einvernehmliche Lösung gefunden, kann der Schulrat über einen allfälligen Ausschluss entscheiden. 9. Elterninformation Die Eltern erhalten mit der Anmeldung die grundlegenden Informationen aus dem Betriebsreglement Betreuungsstunden. 10. Versicherung Die Eltern sind verantwortlich für Unfall- und Haftpflicht-Versicherung ihrer Kinder. Die Schule lehnt jegliche Haftung für die von Kindern verursachten Schäden ab. Die Betreuungsperson ist im Rahmen der Betriebshaftpflicht-Versicherung versichert. Der Schulrat behält sich vor, das Betriebsreglement bei Bedarf zu ändern. Dieses Reglement tritt am 1. Juni 2014 in Kraft. Seite 5
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