Familienergänzende Tagesstrukturen (FTS) der Gemeinde Brunegg

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1 Familienergänzende Tagesstrukturen (FTS) der Gemeinde Brunegg Betriebskonzept Gültig ab 1. August 2017

2 1. Angebot Den Kindergartenkindern und Schülerinnen und Schülern der Klasse stehen folgende Angebote zur Verfügung: 2 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Randstunden- Betreuung Vormittag Uhr * Uhr oder * Uhr Uhr * Uhr oder * Uhr Unterricht Vormittag Mittagstisch Uhr Uhr Unterricht Nachmittag Uhr schulfrei für Kinder im 1. Kindergarten Randstunden- Betreuung Nachmittag Uhr Uhr * je nach Stundenplan Die Kinder werden in dieser Zeit von Betreuerinnen der Tagesstrukturen (Randstunden vormittags, Mittagstisch, Randstunden nachmittags) betreut, die ausschliesslich für die Kinder da sind. Hier können die Kinder mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen und die Betreuerinnen gestalten individuelle Spiel- und Bastelmöglichkeiten. Die ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern mit Wohnort Brunegg offen. Alle Module können individuell nach den familiären Bedürfnissen einzeln gewählt werden. 2. Ziel Die Familienergänzenden Tagesstrukturen zielen auf eine Stärkung von Brunegg als attraktiven Wohn- und Lebensort für Familien ab. Im kleinräumlichen Dorf Brunegg soll mit den Tagesstrukturen der Erweiterung verschiedenster Familienmodelle unserer Gesellschaft Rechnung getragen werden. Familien erhalten die Möglichkeit, sich in ländlicher Umgebung niederzulassen und trotzdem Strukturen angeboten zu bekommen, die unterschiedliche Familienmodelle zulassen.

3 3. Öffnungszeiten Die FTS finden an Schultagen statt. Die Öffnungszeiten sind gemäss Angebot verbindlich. Während Schulferienwochen und Feiertagen im Ort Brunegg bleiben die FTS geschlossen. 3 Montag/Mittwoch: Uhr Dienstag/Donnerstag: Uhr Uhr (09.10 Uhr Schulbeginn für alle) Uhr (je nach Stundenplan möglich) Uhr (Mittagspause für alle) Uhr (Do schulfrei für Kinder im 1. Kindergartenjahr) Uhr Die FTS werden Dienstag und Donnerstag um 18 Uhr geschlossen, das Kind ist daher rechtzeitig abzuholen resp. wird pünktlich nach Hause entlassen. 3.1 Ausnahmeregelung Abholung Wird ein Kind regelmässig abgeholt und ausnahmsweise nicht von den Erziehungsberechtigten, müssen die Betreuerinnen vorher informiert werden. Diese Person hat sich beim Abholen des Kindes auszuweisen. Die FTS-Betreuerinnen müssen vorab informiert werden, wenn ein Kind bestimmten Personen nicht mitgegeben werden darf. 4. Aufnahme / Anmeldung Die Anmeldung für den definitiven Besuch erfolgt schriftlich und gilt für ein Jahr. Die Erziehungsberechtigten erhalten ca. im Juni den Flyer Familienergänzende Tagesstrukturen für Kindergarten- und Schulkinder der Gemeinde Brunegg (Informationen zur Anmeldung und zu den Preisen). Als Grundlage für die familienergänzenden Tagesstrukturen gilt das Betriebskonzept und das Anmeldeformular, welches sie auf der Homepage der Gemeinde Brunegg (Onlineschalter) finden oder über die Schulleitung brunegg.schulleitung@schulen-aargau.ch, Tel (Di + Do) beziehen können. Es ist auch möglich, die Kinder für eine befristete Zeit oder für einzelne Besuche am Mittagstisch oder der Randstundenbetreuung anzumelden. Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass die Anmeldungen für einzelne Nutzungen der Tagesstrukturen jeweils bis am Donnerstag der Vorwoche erfolgen. Auch für die eventuelle Nutzung ist ein Anmeldeformular auszufüllen.

4 Mit der Anmeldung und deren Unterzeichnung wird eine Betreuungsvereinbarung mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen. Dadurch erklären sie sich mit allen Rahmenbedingungen einverstanden Pädagogische Ausrichtung Mindestens eine FTS-Betreuerin ist pädagogisch geschulte und eine erfahrene Fachperson. Sie wird in ihrem Auftrag eine Balance zwischen individueller- und Gruppenbetreuung anstreben. Die Eltern akzeptieren die pädagogische Ausrichtung der Betreuungseinrichtung und Anordnungen der FTS-Betreuerinnen, die den Gruppenbetrieb betreffen und unterstützen damit auch die erfolgreiche Integration ihres Kindes in die FTS. 5.1 Mahlzeitenangebote Das Kind erhält in den FTS, je nach Anmeldung, Frühstück, Mittagessen und/oder Zvieri. 5.2 Hausaufgaben Das Kind kann die Hausaufgaben erledigen, sofern keine spezifischen Bedürfnisse / spezielle Betreuung des einzelnen Kindes vorhanden sind, welche die Balance zwischen Gruppen und Einzelbetreuung in Schieflage bringen. Die Verantwortung für die Kontrolle der Hausaufgabenerledigung tragen nach wie vor die Erziehungsberechtigten. 6. Krankheiten/ Unfall Ein Kind, das wegen Krankheit und / oder Unfall etc. die FTS nicht besuchen kann, ist am Vorabend oder bis spätestens Uhr morgens, bei den verantwortlichen FTS-Betreuerinnen telefonisch abzumelden. Bei ansteckender Krankheit und/oder Fieber darf das Kind in den FTS nicht betreut werden. In leichteren Fällen sowie abklingenden Stadien können die Erziehungsberechtigten jedoch gerne mit der FTS-Betreuerinnen Rücksprache nehmen, und abklären, ob eine Betreuung ihres Kindes in der FTS möglich ist. Erkrankung und Unfall während des Tages: Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, das Kind im Krankheitsfall oder bei einem schwerwiegenderen Unfall abzuholen. Im Notfall wird der diensthabende Notfallarzt aufgesucht. Die FTS-Betreuerinnen entscheiden, wann ein Notfall vorliegt und sie sprechen sich mit den Eltern telefonisch ab. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch die Kranken- und Unfallversicherung der Eltern getragen. Zur optimalen Betreuung der Kinder sind wir darauf angewiesen, dass Allergien, Diäten, Medikamente, Krankheiten, religiöse Vorschriften, etc. auf dem Anmeldeformular vermerkt werden.

5 5 7. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten Wichtige Beobachtungen über das Wohlbefinden und das Verhalten des Kindes, während des Aufenthaltes in der FTS, werden den Erziehungsberechtigten zurückgemeldet. Ebenso sind wir darauf angewiesen, dass sie uns über aktuelle Vorkommnisse zu ihrem Kinde auf dem Laufenden halten. Wir sollten, im Interesse ihres Kindes, über spezielle familiäre Gegebenheiten und Situationen angemessen informiert werden. Die Erziehungsberechtigten können jederzeit mit den FTS-Betreuerinnen ein Gespräch vereinbaren. Ebenso sind Wünsche und Beanstandungen direkt mit ihnen zu besprechen. Die Betreuungspersonen der FTS sind an die Schweigepflicht gebunden. 8. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren Die Kinder sollen, der Witterung entsprechende, bequeme Kleider tragen. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass für jedes Kind Ersatzkleider (inkl. Unterwäsche) in den Räumlichkeiten der FTS deponiert sind und diese bei Bedarf erneuert werden. Die FTS übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Kleider, Spielsachen, Schmuck und andere Gegenstände. Das Znüni für den Kindergarten- oder Schulbesuch ist von zu Hause mitzubringen. Bitte geben Sie dem Kind keine zusätzlichen Esswaren, Süssigkeiten und Kaugummi mit. Ausnahme Kindergeburtstag nach Absprache. 9. Versicherung Die Erziehungsberechtigten benötigen für ihr Kind eine Haftpflichtversicherung und sind für die Krankenversicherung des Kindes verantwortlich. Die FTS übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Materialien. 10. Elternbeiträge und Zahlungskonditionen Die Betreuungstarife gelten gemäss Flyer Informationen zur Anmeldung und zu den Preisen und werden nach Bedarf angepasst. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Finanzverwaltung Brunegg Ende Dezember und Ende Juli. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 30 Tage netto.

6 6 11. Spezielles Wir gehen davon aus, dass die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten jederzeit gewährleistet ist. Änderungen von Telefonnummern sind in jedem Fall unverzüglich den FTS-Betreuerinnen zu melden. 12. Kündigung Die Anmeldung gilt grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr. Der Betreuungsplatz kann durch die Erziehungsberechtigten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf Ende des Schulsemesters (Ende Januar) schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung seitens FTS wird möglichst vermieden. Wenn sich ein Kind nicht in die FTS integriert und pädagogisch nicht führbar ist, so finden mit den Erziehungsberechtigten Gespräche statt. Eine Kündigung kann dann ebenfalls auf 2 Monate hinaus vereinbart werden, wenn sich die Situation nicht verändern lässt. 13. Änderungen Betriebskonzept Dieses Betriebskonzept wird periodisch überprüft. Änderungen werden vom Gemeinderat Brunegg festgelegt und werden den Erziehungsberechtigen 2 Monate vor Inkraftsetzung schriftlich mitgeteilt. 14. Schlusswort Wir sind überzeugt, dass sich Ihr Kind bei uns schnell einlebt und sich wohl fühlt. Helfen Sie mit, den Aufenthalt in den FTS bestmöglich zu gestalten. Die Gemeinde Brunegg freut sich auf Ihre Anmeldung und dankt Ihnen für Ihr Vertrauen. Brunegg, im Mai 2017 GEMEINDERAT BRUNEGG

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