FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG (TAGESSTRUKTUREN)
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- Magdalena Bruhn
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1 GEMEINDE SCHERZ FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG (TAGESSTRUKTUREN) BETRIEBSREGLEMENT AUSGABE Einführung Die Familienergänzende Kinderbetreuung (Tagesstrukturen, ausserschulischer Betreuung) soll Familien und Alleinerziehenden in der Betreuung der Kinder zeitgemässe Unterstützung bieten. Sie unterstehen der Trägerschaft der Einwohnergemeinde Scherz. Unter der ausserschulischen Betreuung werden sehr verschiedenen Dienstleistungen wie Mittagstisch, Randstundenbetreuung, Aufgabenhilfe, Ferienbetreuung etc. verstanden. Scherz bietet ausschliesslich Mittagstisch und Randstundenbetreuung an. Die ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindergarten- und Schulkindern offen, deren Eltern wohnhaft in den Gemeinden Scherz und Habsburg sind. Der Betrieb verfügt über eine Betriebsbewilligung, welche der Gemeinderat der Gemeinde Scherz ausgestellt hat. 2. Organisations-Struktur 2.1. Behörde Für die Tagesstrukturen Scherz ist die Einwohnergemeinde verantwortlich. Die politische Führung obliegt dem/der Ressortverantwortlichen Gemeinderat/Gemeinderätin. Die Behörde ist zuständig für: Finanzierung Festlegung und Anpassung der Tarife Räumlichkeiten Anstellungsverträge Lohnzahlungen Administration (Anmeldungen, Fakturierungen) Anstellung der fachlichen Leitung 2.2. Fachliche Leitung Die Leitung wird von einer Person mit entsprechender fachlicher Ausbildung und beruflichem Leistungsausweis ausgeübt. Sie berät die Behörde in allen fachlichen Belangen. Sie ist selbst nicht operativ als Betreuerin tätig. Sie ist verantwortlich für: Qualitative und operative Ziele Anstellung Mitarbeiterinnen Personalführung, Personalbeurteilung Anpassen der Leistungen (in Absprache mit Behörde) Qualitätskontrolle Kommunikation (in Absprache mit Behörde) Jährlicher Rechenschaftsbericht zuhanden Behörde Die Entschädigung erfolgt halbjährlich gemäss Stundennachweis nach dem Ansatz für Gemeinderäte Betrieb Die Fachliche Leitung stellt die notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen geordneten Betrieb gemäss Leistungsangebot an. Die Entschädigung erfolgt halbjährlich gemäss Stundennachweis nach dem Ansatz für Tagesstrukturen. 3. Örtlichkeiten Die Tagesstrukturen Scherz werden am Fäälacherweg (Schulhaus) angeboten. Erstellt Scherz Tagesstruktur Ausgabe :41:00 Roland Bodenmann Seite 5-1
2 Mit Absprache der Tagesstrukturleitung können Kindergartenkinder abgeholt und wieder in den Kindergarten begleitet werden. 4. Öffnungszeiten, Leistungsangebot Das Angebot der Betreuung ist modular aufgebaut und wird während den Schulzeiten angeboten (keine Betreuung während den Schulferien). Die angebotenen Leistungen sind im mitgeltenden Dokument «Leistungen, Öffnungszeiten, Gebühren» ausgewiesen. Je nach Nachfrage wird periodisch über Anpassungen im Leistungsangebot befunden. 5. Feiertage An allen eidgenössischen, kantonalen und regionalen Feiertagen findet keine Betreuung statt. Diese Tage können nicht kompensiert werden. Vor Feiertagen (Karfreitag, Auffahrt) und arbeitsfreien Tagen unter der Woche (Tag der Arbeit 1. Mai, Nationalfeiertag 1. August) erfolgt die Betreuung nur bis Uhr. 6. Pädagogische Haltung 6.1. Grundsätzliches Die Kinder werden im sozialen und familiären Bereich durch Alltagserfahrungen gefördert. Sie lernen Wertschätzung, Rücksichtnahme, Ehrlichkeit und Toleranz gegenüber ihren Mitmenschen. Offenheit und Ehrlichkeit in der Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen und Behörden sind eine Selbstverständlichkeit. Die Eltern akzeptieren die pädagogische Ausrichtung der Betreuungseinrichtung und Anordnungen der Leiterinnen, die den Gruppenbetrieb betreffen Ziele und Grundsätze für die pädagogische Arbeit im Alltag Die Betreuerinnen der Tagesstrukturen: schaffen Raum für die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes begleiten individuell, alters- und entwicklungsgerecht begleiten bei Konflikten und helfen bei Bedarf beim Finden von Lösungen gewährleisten das körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Wohlbefinden bieten ein Lernfeld für soziale Erfahrungen in altersgemischten Gruppen begleiten und wirken unterstützend im täglichen Umgang des Miteinanders pflegen eine respektvolle Beziehungskultur bieten den Kindern den benötigten Rahmen für das Erledigen der Hausaufgaben fördern Selbständigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln halten die Kinder zum sorgfältigen Umgang mit dem Mobiliar und Spielmaterial an sind Ansprechpartner für Kinder und Eltern 6.3. Umsetzung der pädagogischen Ziele Die Betreuerinnen der Tagesstrukturen: bieten eine Umgebung, welche den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder entspricht bieten Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten im Innen- und Aussenbereich, welcher altersgerecht genutzt werden kann unterstützen Eigenverantwortung betreuen achtsam, respekt- und liebevoll geben Regeln und Grenzen zur Orientierung und Sicherheit beziehen die Eltern mit ein, durch Transparenz und Gespräche nehmen die Aufsichtspflicht ernst Erstellt Scherz Tagesstruktur Ausgabe :41:00 Roland Bodenmann Seite 5-2
3 7. Hausaufgaben Die Kinder erhalten Begleitung und Unterstützung, sofern die personellen Ressourcen vorhanden sind. Eine professionelle Aufgabenhilfe wird nicht angeboten. Die Verantwortung für die Kontrolle der Hausaufgabenerledigung tragen nach wie vor die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. 8. Aufnahme 8.1. Grundlage Mit den Eltern werden Betreuungsverträge abgeschlossen Aufnahme-Priorität Falls die Anmeldungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, gilt folgende Priorisierung bzw. Aufnahmereihenfolge: 1. Im Vor-Semester gebuchte Module sind im Folge-Semester garantiert (Vorbehältlich das Modul wird wieder durchgeführt) 2. Bereits im Vor-Semester aufgenommene Geschwister 3. Nach Eingang der Anmeldung 8.3. Nachträgliche Anmeldungen Nach Absprache mit der operativen Leitung besteht die Möglichkeit, Kinder für zusätzliche Tage/Module während des laufenden Semesters anzumelden. Diese zusätzlichen Betreuungseinheiten werden gemäss Gebührenreglement am Quartalsende zusammen mit der nächsten Quartalsrechnung anteilsmässig fakturiert. 9. Absenzen Die gebuchten Module müssen vollumfänglich bezahlt werden, auch wenn das Kind aus diversen Gründen für einzelne Tage abgemeldet wird. 10. Krankheit Beim Eintritt in die Tagesstrukturen sind Informationen über Allergien, Diäten, benötigte Medikamente, Krankheiten etc. der Leitung mitzuteilen. Die Leitung ist über alle Krankheiten des Kindes rechtzeitig zu informieren. Kinder mit ansteckenden Krankheiten können für die Dauer der Krankheit nicht betreut werden. In leichteren Fällen sowie abklingenden Stadien kann mit der Leitung Rücksprache genommen und abgeklärt werden, ob eine Betreuung des Kindes möglich ist. 11. Abmeldungen, Präsenzkontrolle Kinder, die wegen Krankheit, Urlaub etc. die Betreuung nicht besuchen, sind am Vorabend bei der Tagesstrukturleitung oder bis spätestens um Uhr morgens telefonisch abzumelden. Der Schulweg liegt nach wie vor in der Verantwortung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. 12. Betreuungsunterbruch Bei längeren Betreuungsunterbrüchen muss entweder gekündigt oder während dieser Zeit die volle Quartalspauschale bezahlt werden. Bei unvorhersehbaren Ereignissen (Härtefälle, höhere Gewalt) können die Betreuungs- und Zahlungs-Modalitäten mit der Leitung individuell geregelt werden. 13. Zusammenarbeit mit den Eltern Ein Elternteil, bzw. Erziehungsberechtigte muss jederzeit erreichbar sein. Sollte dies aus beruflichen Gründen nicht möglich, ist zwingend eine Notfall-Telefonnummer anzugeben. Änderungen von Wohnadresse, Arbeitsplatz, Telefonnummer und gegebenenfalls Notfall-Telefonnummer Erstellt Scherz Tagesstruktur Ausgabe :41:00 Roland Bodenmann Seite 5-3
4 sind in jedem Fall unverzüglich der Leitung zu melden. Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, die Tagesstrukturen zu besuchen. Bei Teilnahme am Mittagstisch wird um frühzeitige Voranmeldung gebeten. Bei wichtigen Beobachtungen über das Wohlbefinden und das Verhalten der Kinder während des Aufenthaltes werden die Eltern informiert. Ebenso wichtig ist, dass die Leitung von den Eltern über aktuelle, ihr Kind betreffende Vorkommnisse auf dem Laufenden gehalten wird. Wünsche und Beanstandungen sind mit der Leitung zu besprechen. Das Personal ist an die Schweigepflicht gebunden. 14. Spielsachen Für Spielsachen und Gegenstände, die mitgebracht werden, kann keine Verantwortung/Garantie übernommen werden. 15. Znüni Das Znüni für den Kindergarten- oder Schulbesuch ist von zu Hause mitzubringen. 16. Kosten Gebührenreglement Die Betreuungstarife sind im mitgeltenden Dokument «Leistungen Öffnungszeiten Gebühren» ausgewiesen Tarifstufen Die Basiskosten (Mindestbeiträge) der Module und die Abstufung der Tarife werden durch den Gemeinderat festgelegt. Als Grundlage für die Tarifberechnung gilt das steuerbare Einkommen zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens beider Eltern. Bei unverheirateten Eltern im gleichen Haushalt oder Konkubinatspaaren, bilden Einkommen und Vermögen beider Partner/innen die Berechnungsgrundlage. Es gilt die jeweils neueste definitive Steuerveranlagung der Gemeinde- und Kantonssteuern. Bei mehrjährigem Besuch ist auf Beginn des neuen Schuljahres die aktuelle Steuerveranlagung vorzuweisen. Die Leitung der Tagesstruktur ist nicht befugt, die Steurveranlagungen bei der Steuerverwaltung direkt einzusehen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Finanzverwaltung Scherz Umtriebsgebühr Wenn die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten die Kinder wiederholt zu spät abholen, erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Im Wiederholungsfall kann eine angemessene Umtriebsgebühr in Rechnung gestellt werden Zahlungsfrist Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen Zahlungsverzug Bei nicht einhalten der Zahlungsfrist erfolgt die Mahnung. Sollte der Zahlung erneut nicht nachgekommen werden, erfolgt eine letzte Mahnung mit dem Verweis auf Ausschluss des zu betreuenden Kindes nach 30 Tagen. 17. Kündigung Grundsätzliches Die Anmeldung erfolgt für ein Semester. Sie wird ohne Abmeldung bis Ende Schuljahr verlängert. Eine Abmeldung muss bis Ende Dezember der Leitung der Tagesstrukturen schriftlich mitgeteilt werden. Erstellt Scherz Tagesstruktur Ausgabe :41:00 Roland Bodenmann Seite 5-4
5 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen Kündigungsfrist Der Tagesstrukturplatz kann von beiden Vertragsparteien, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat, auf das Ende des nächstfolgenden Monats schriftlich gekündigt werden Vorzeitiger Austritt ohne Kündigung Wird ein Tagesstrukturplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, müssen die Kosten gemäss Tarif durch die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten dennoch bis zum Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist bezahlt werden. 18. Moduländerung Moduländerungen können ausnahmsweise und nach Rücksprache mit der Tagesstrukturleitung während des Schuljahres vorgenommen werden. Es gilt jedoch die Einhaltung derselben Frist wie bei der Kündigung. 19. Vertragsbedingungen Mit der schriftlichen Anmeldung und Ihrer Unterschrift anerkennen die Eltern das vorliegende Reglement. 20. Versicherung Die Kinder sind wie beim normalen Schulbetrieb über die Haftpflichtversicherung der Gemeinde versichert. Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. 21. Kontaktadresse Gemeindeverwaltung Tagesstruktur Fäälacherweg 5245 Scherz Mail: ts@scherz.ch Tel: Homepage: scherz.ch/tagesstruktur Erstellt Scherz Tagesstruktur Ausgabe :41:00 Roland Bodenmann Seite 5-5
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