Schule Oberrieden. Betriebsreglement der Schulergänzenden Betreuung (SeB)

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1 Schule Oberrieden Betriebsreglement der Schulergänzenden Betreuung (SeB) Gültig ab 1. August 2014 Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Aufgabe Pädagogische Leitlinien Allgemein Persönliche Entwicklung Soziale Entwicklung Betrieb Örtlichkeiten Betreuung Verpflegung Kleidung Begleitung Krankheit Angebot Feiertage / Ferienbetreuung Anmeldung Absenzen Ausschluss Tarife Kündigung / Änderungen Haftung / Versicherung Zusammenarbeit mit den Eltern Organisation und Führung... 6 Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB)

3 1 Allgemeines Das Volksschulgesetz verpflichtet die Gemeinden, bedarfsgerechte Betreuungsangebote bereitzustellen und damit einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten. Die Schulergänzende Betreuung (SeB) wird von ein bis zwei Fachpersonen geleitet und von weiteren Betreuungspersonen und Mitarbeitenden unterstützt. Trägerschaft ist die Gemeinde Oberrieden. Übergeordnete Rechtsgrundlagen des Kantons/gesetzliche Grundlagen Volksschulgesetz: 11 Abs Abs. 3 Volksschulverordnung: 27 Abs. 1 4 Kantonale Hortrichtlinien vom Juni Aufgabe Die SeB steht allen Kindern der Schule Oberrieden offen, vom 1. Kindergartenjahr bis zur 3. Sekundarklasse. Ziel ist eine ganzheitliche und professionelle Betreuung der Kinder vor und nach der Unterrichtszeit. Die Betreuungspersonen sind für die Kinder da und begleiten sie beim Erledigen der Aufgaben und bei der Gestaltung ihrer Freizeitaktivitäten. Die SeB versteht sich nicht als Ersatz für die Familie, sondern als eine ergänzende Form des Zusammenlebens. Das SeB Team orientiert sich bei der Erfüllung seiner Aufgabe an den pädagogischen Leitlinien der SeB. 3 Pädagogische Leitlinien 3.1 Allgemein Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir respektieren die Persönlichkeit und den individuellen Entwicklungsstand jedes Kindes. Damit die Kinder sich orientieren können, brauchen sie Kontinuität, Verbindlichkeit, einen geregelten Tagesablauf und Rituale im Alltag. Es ist uns wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den Kindern aufzubauen und ihnen einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich wohl fühlen. Die Betreuungspersonen begleiten die Kinder in einer offenen, fröhlichen Atmosphäre, aber mit klaren Regeln. 3.2 Persönliche Entwicklung In der Auseinandersetzung mit Personen und Sachen entwickeln Kinder ihr Selbstbewusstsein. Im Zusammensein mit anderen Kindern und Erwachsenen erweitern sie ihre individuellen Fähigkeiten und entwickeln so Eigenständigkeit und Entscheidungsfähigkeit. Wir gehen auf die Bedürfnisse der Kinder im Rahmen des Möglichen ein und nehmen sie mit ihren Emotionen ernst. Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB) 1

4 3.3 Soziale Entwicklung Das Kind soll erkennen und respektieren lernen, dass jeder Mensch seine eigene Persönlichkeit hat. Es soll lernen, seine Bedürfnisse und Meinungen zu erkennen, zu äussern und seine Freuden und Nöte auszudrücken. Uns ist wichtig, dass die Kinder respektvoll miteinander umgehen. die Kinder sich als Teil der Gemeinschaft verstehen. Konflikte untereinander ohne Gewalt gelöst werden. Es ist uns ein Anliegen, dass die Kinder lernen mit Reaktionen auf ihr Verhalten umzugehen und dementsprechende Erfahrungen machen. Wir wollen die Kinder in ihrem Selbstbewusstsein stärken. die Kinder in schwierigen Situationen ermutigen und motivieren. die Kinder unterstützen und begleiten. 4 Betrieb 4.1 Örtlichkeiten Die Betreuung erfolgt in den von der Schule vorgesehenen Räumen. Die Hortrichtlinien der Bildungsdirektion vom Juni 2007 sehen einen Platzbedarf von 4 m 2 pro Kind vor, verteilt auf mindestens zwei flexibel nutzbare Räume. Zusätzlich zu den Aufenthaltsräumen stehen die erforderlichen Nebenräume wie Garderobe, Küche sowie sanitäre Anlagen zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe sind zudem angemessene Spielmöglichkeiten im Freien vorhanden. Die Räume sind so gestaltet, dass für die Kinder Einzelaktivitäten, Spiele in grösseren Gruppen, Rückzug und Bewegung möglich sind. In unmittelbarer Nähe befinden sich Pausen- sowie Spielplätze. Der Weg von und zur SeB gilt als Schulweg und liegt in der Verantwortung der Eltern. Das SeB Team verpflichtet sich, die Kinder rechtzeitig auf den Schulweg zu schicken. 4.2 Betreuung Die Schulergänzende Betreuung wird professionell organisiert und geführt. Neben der Leitung werden geeignete Betreuungspersonen und Mitarbeitende eingesetzt, die für die Verpflegung der Kinder und für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zuständig sind. Am Nachmittag werden die in der SeB angemeldeten Kinder angehalten, an ihren Hausaufgaben zu arbeiten, wofür ein ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Die Hausaufgaben sollen grundsätzlich selbständig erledigt werden. Die Betreuungsperson kann bei Bedarf Unterstützung anbieten. Im Rahmen des Blockzeitenunterrichts übernimmt das SeB Team zusätzliche Betreuung zwischen und Uhr. Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB) 2

5 4.3 Verpflegung Die Förderung einer gemeinsamen Essenskultur hat eine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Kinder und wird zudem als Prävention im Bereich Suchtverhalten betrachtet. Das Angebot beinhaltet die Abgabe eines gesunden Frühstückes, Mittagessens und Zvieris. Es wird auf eine vielseitige und ausgewogene Ernährung geachtet. Die Verpflegung wird täglich frisch vor Ort zubereitet. Bei Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten sowie bei ärztlich indizierten Diäten werden zusammen mit den Eltern Möglichkeiten für geeignete Lösungen gesucht. Auf Essensgewohnheiten aus religiösen Gründen wird, wenn möglich, Rücksicht genommen. 4.4 Kleidung Die Kinder halten sich oft im Freien auf und benötigen dafür eine dem Wetter entsprechende und für das Spielen geeignete Kleidung. 4.5 Begleitung Der Weg zur SeB und zurück ist Sache der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Begleitung von Kindergartenkindern der Kindergärten Im Boden und Büelhalde im 1. Kindergartenjahr wird nach Schuljahresbeginn bis längstens zu den Herbstferien vom SeB Team organisiert. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter begleitet die Kinder zu Fuss vom Kindergarten in die SeB und bereitet sie darauf vor, den Weg selbständig zu bewältigen. 4.6 Krankheit Bleibt ein Kind aus gesundheitlichen Gründen dem Unterricht fern, darf es während dieser Zeit auch die SeB nicht besuchen. Den Kindern werden Medikamente nur in Absprache mit den Eltern verabreicht. 4.7 Angebot Das Betreuungssystem ist modular aufgebaut. Folgende Module werden bei Bedarf (mind. 6 Kinder pro Modul) von Montag Freitag angeboten: Frühbetreuung Uhr Mittagsbetreuung inkl. Verpflegung Uhr Früher Nachmittag Uhr Später Nachmittag mit Zvieri Uhr Ferienbetreuung (nur ganztags) Uhr An regulären Schultagen ist die Betreuung während der Blockzeit von bis Uhr durch die Schule gewährleistet und ohne Kostenfolge für die Eltern. 4.8 Feiertage / Ferienbetreuung An Feiertagen bleibt die Betreuungseinrichtung geschlossen. Vor gesetzlichen Feiertagen ist die SeB bis Uhr geöffnet. Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB) 3

6 Während insgesamt 5 Schulferienwochen pro Jahr (je eine Woche in den Herbst-, Sport- und Frühlingsferien sowie die erste und letzte Woche der Sommerferien) wird Ferienbetreuung angeboten. Die Ferienbetreuung wird jeweils ausgeschrieben. Anmeldungen müssen bis zum genannten Anmeldetermin erfolgen. Die Plätze sind limitiert. Kinder, die bereits regelmässig die SeB besuchen, haben Vorrang. Die Ferienbetreuung findet statt bei einer Anmeldung von mindestens 6 Kindern. Eine stundenweise Anmeldung ist nicht möglich, damit auch grössere Ausflüge möglich sind. Die Öffnung während den Schulferien ist im Ferienplan der Schule Oberrieden vermerkt. 4.9 Anmeldung Die SeB Oberrieden kann von Kindern genutzt werden, die die Schule oder den Kindergarten Oberrieden besuchen. Der Eintritt erfolgt grundsätzlich auf Beginn eines neuen Schuljahres. Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr und muss jedes Jahr erneuert werden. Eine Kündigung per Ende Schuljahr ist nicht nötig. Das Anmeldeformular kann auf der Schulverwaltung bezogen werden und ist auf der Website der Schule unter im Bereich Schulergänzende Betreuung aufgeschaltet. Die Eltern unterzeichnen eine Betreuungsvereinbarung, womit sie das Betriebs- und Tarifreglement der SeB akzeptieren. Die Anmeldung des Kindes wird von der Schulverwaltung vor den Sommerferien oder nach Anmeldung während des Schuljahres bestätigt mit Angabe der Betreuungszeiten und der Tarifstufe. In Notsituationen kann ein Kind für einen oder mehrere Tage zusätzlich angemeldet werden. Die zusätzlichen Module werden auf der Rechnung separat aufgeführt. Die Zuteilung zur Betreuungseinrichtung erfolgt durch die SeB Leitung. Für Anmeldungen, welche über die Kapazität der SeB hinausgehen, wird eine Warteliste geführt. Die Schule stellt die benötigten Plätze möglichst bald zur Verfügung Absenzen Die Eltern sind für den geordneten Besuch der SeB verantwortlich. Absenzen müssen von den Eltern so früh wie möglich bei der SeB gemeldet werden, spätestens jedoch telefonisch oder per bis Uhr des betreffenden Tages. Erscheint ein Kind zur angemeldeten Zeit nicht am Betreuungsort, nimmt eine Betreuungsperson Kontakt mit den Eltern und/oder der Lehrperson auf. Wenn Kinder wiederholt nicht erscheinen und das SeB Team mehr als drei Mal mahnen muss, wird eine Gebühr von CHF 20. für die zusätzlichen Umtriebe erhoben Ausschluss Die Kinder haben die geltenden Regeln der Betreuungseinrichtung zu beachten. Wird der Betrieb durch das Verhalten eines Kindes wiederholt massgeblich gestört, das Wohl anderer Kinder oder des Personals gefährdet oder ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern nicht mehr möglich, erfolgt eine schriftliche Verwarnung, falls notwendig verbunden mit einer vorübergehenden Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB) 4

7 Wegweisung von max. 4 Wochen. Wird während der nachträglichen Bewährungsfrist erneut gegen die Regelungen verstossen, kann die Schulpflege einen Ausschluss des Kindes verfügen Tarife Die Betreuung in der SeB ist innerhalb der Blockzeiten kostenlos für die Eltern, während der übrigen Zeit kostenpflichtig. Die Tarife und die damit zusammenhängenden Regelungen sind aus dem gültigen Tarifreglement zu entnehmen Kündigung / Änderungen Mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kann jeweils auf das Ende des nachfolgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich an die Schulverwaltung gerichtet werden. Mutationswünsche können, wenn organisatorisch möglich, auf Beginn eines Monats berücksichtigt werden. Diese müssen der Schulverwaltung schriftlich mitgeteilt werden. Änderungen der Betreuungszeiten während des Monats sind nur in Ausnahmesituationen möglich Haftung / Versicherung Die Schule Oberrieden schliesst im rechtlich zulässigen Umfang jede Haftung gegenüber dem Kind und seinen Eltern aus. Sie haftet insbesondere nicht für gestohlene, verlorene oder beschädigte Gegenstände der Kinder. Für alle von den Kindern verursachten Schadensfälle haften die Eltern. Die Unfallversicherung ist Sache der Eltern. Es wird den Eltern zudem empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung (für Personenschäden sowie Schäden an Gebäude, Glas und Inventar) abzuschliessen. 5 Zusammenarbeit mit den Eltern Damit sich Kinder wohl fühlen, wird eine gute Zusammenarbeit zwischen der SeB und den Eltern vorausgesetzt. Es ist wichtig, dass sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt und ein gegenseitiger Informationsfluss stattfindet. Kinder sind herzlich eingeladen, in der SeB zu schnuppern. Hierfür ist eine Terminvereinbarung mit der SeB Leitung nötig. Wichtige Punkte, die einzuhalten sind: Alle Kinder halten sich an die Hausregeln. Das angemeldete Kind kann den Weg zur SeB allein bewältigen und selbständig essen und zur Toilette gehen. Die Eltern sind für den regelmässigen Besuch zu den angemeldeten Zeiten verantwortlich. Für Notfälle muss ein Elternteil jederzeit erreichbar sein. Die Eltern informieren das SeB Team über spezielle Vorkommnisse im Umfeld des Kindes. Während des Aufenthaltes in der Betreuungseinrichtung dürfen die Kinder diese nur mit Erlaubnis der Mitarbeitenden oder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen. - Kindergarten und Primarklasse: Unterschrift der Eltern auf dem Anmeldeformular, wenn sie vor Uhr gehen möchten. Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB) 5

8 Primarklasse und Sekundarstufe: Unterschrift der Eltern auf dem Anmeldeformular, wenn sie vor Uhr gehen möchten. Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, muss der Name der Person dem SeB Team vorgängig mitgeteilt werden. Auf dem ganzen Schulhausareal herrscht Fahrverbot. Benützen Sie bitte die Parkplätze beim Schulhaus Kirchstrasse. 6 Organisation und Führung Die Schulpflege ist übergeordnet für die Schulergänzende Betreuung der Schule Oberrieden verantwortlich. Schulverwaltung: Betreuungsinstitution: Tel , schulverwaltung@oberrieden.ch Anmeldungen, Kündigungen, allgemeine Auskünfte, Rechnungsstellung Tel , seb@oberrieden.ch Alle Anliegen betreffend die Betreuung und Verpflegung vor Ort in der SeB, An- und Abmeldungen von Einzeltagen (z.b. wegen Krankheit) SCHULPFLEGE OBERRIEDEN Schulpflegepräsidium Leitung Schulverwaltung Verena Reichmuth-Graf Nadja Juon Das überarbeitete Betriebsreglement der Schulergänzenden Betreuung (SeB) Oberrieden wurde von der Schulpflege am 10. Juni 2014 erlassen, ersetzt alle früheren Betriebsreglemente und tritt per 1. August 2014 in Kraft. Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung (SeB) 6

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