Mittagstische in Muttenz

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1 Mittagstische in Muttenz

2 M i t t a g s t i s c h e K i n d e r g a r t e n u n d P r i m a r s c h u l e Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern Die Gemeinde Muttenz bietet seit 2011 einen betreuten Mittagstisch für Primarschul- und Kindergartenkinder an. Die Kinder erhalten während den Schulwochen unter fachkundiger Aufsicht eine ausgewogene und abwechslungsreiche Verpflegung. Die Mittagstische werden im Auftrag der Gemeinde Muttenz von zwei Institutionen konfessionell neutral geführt. An der Primarschule selbst kann kein Mittagstisch eingerichtet werden, da die Infrastruktur nicht vorhanden ist. Detaillierte Informationen zu unserem Angebot und das Anmeldeformular finden Sie in dieser Informationsbroschüre. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an: Doris Imhof, Abteilung Bildung/Kultur/Freizeit, Tel oder Franziska Stadelmann, Gemeinderätin, Bildung/Kultur/Freizeit, Tel Wir freuen uns, dieses Projekt der Gemeinde Muttenz weiterhin mit unseren engagierten und kompetenten Mittagstischteams anzugehen. Gemeinderat und Schulrat Muttenz Muttenz, im Mai

3 M i t t a g s t i s c h W e s t F e l d r e b e n w e g 1 4 Evangelisch- reformiertes Kirchgemeindehaus Tel Michelle Burri, links Sibylle Riechsteiner, rechts Co-Leitung Geöffnet Uhr Montag Dienstag Donnerstag Freitag M i t t a g s t i s c h O s t S c h u l s t r a s s e 1 1 Jugend- und Kulturhaus FABRIK Verantwortlich: Verein Sentiero Tel Carolina Leone Leitung Geöffnet Uhr Montag Dienstag Donnerstag Freitag 3

4 W e g z u d e n M i t t a g s t i- s c h e n Der Weg zu den Mittagstischen hin und zurück liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. W i c h t i g e G r u n d s ä t z e u n d E r n ä h r u n g s r i c h t l i n i e n Folgende Grundsätze und Ernährungsrichtlinien der Mahlzeiten sind gewährleistet: Angemessener Energie- und Fettgehalt Ausgewogene Energieverteilung (Kohlenhydrate, Eiweiss, Fette) Frucht- und Gemüsekomponente (Nahrungsfasern, Vitamine, Mineralstoffe) Auf Alter und körperliche Tätigkeiten ausgerichteter Kalorienbedarf Motivation zu ausgewogener Ernährung und zu einem gesundheitsfördernden Lebensstil K o s t e n p r o M i t t a g s t i s c h Die Kosten betragen pro Mittagspause für Essen und Aufsicht Fr Die Bezahlung des Mittagstischbesuchs gilt jeweils für ein halbes Jahr (Semester). Der Besuch wird für gleichbleibende Wochentage vereinbart. Wir tragen Hausschuhe. 4

5 B e t r i e b s o r d n u n g f ü r d i e M i t t a g s t i s c h e M u t t e n z O s t u n d W e s t 1. EINLEITUNG 1.1. Die Mittagstische für Kindergarten- und Primarschulkinder sind ein Projekt der Einwohnergemeinde Muttenz. Neuanmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es werden pro Standort 24 Mittagstischplätze pro Tag zur Verfügung gestellt Die Mittagstische werden an folgenden Orten durchgeführt: Mittagstisch Ost im Jugend- und Kulturhaus FABRIK, Schulstrasse 11 Mittagstisch West im evangelischreformierten Kirchgemeindehaus Feldreben, Feldrebenweg ANGEBOT DES BETREUTEN MITTAGS- TISCHES 2.1. Die Kinder erhalten eine vollwertige, kindgerechte Mahlzeit inklusive Getränk Das Mitbringen anderer Getränke und Esswaren ist nur aus medizinischen Gründen und nach Absprache mit der Mittagstischleitung erlaubt Das Essen stammt von einem Catering-Service oder wird selber gekocht Die Kinder haben die Möglichkeit, nach dem Essen zu spielen, sich auszuruhen oder zu lesen. 3. BETRIEB 3.1. Der Mittagstisch Ost und der Mittagstisch West finden am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag statt Die Öffnungszeit ist von Uhr Während der Schulferien und an offiziellen, schulfreien Tagen bleibt der Mittagstisch geschlossen Die Mittagstischleitungsperson beaufsichtigt bis zu acht Kinder alleine. Ab neun Kindern wird sie von einer Aufsichtsperson unterstützt. Ab siebzehn Kindern ist eine dritte Aufsichtsperson anwesend Voraussetzung für die Durchführung eines Mittagstisches ist eine Gruppengrösse von mindestens sechs Kindern pro Mittagstisch und Standort Der Hin- und Rückweg zu den Mittagstischen liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. 4. AN- UND ABMELDUNG 4.1. Die Kinder können den Mittagstisch an einzelnen oder mehreren Wochentagen in Anspruch nehmen Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind schriftlich auf dem vorgesehenen Anmeldeformular an. 5

6 4.3. Die Anmeldung bleibt solange verbindlich, bis eine fristgerechte Abmeldung an die Schulleitung erfolgt. Die schriftliche Abmeldung hat bis spätestens 8. Juni bzw. 15. Dezember zu erfolgen Neuanmeldungen können, sofern an dem gewünschten Tag noch Plätze frei sind, jederzeit erfolgen und sind verbindlich gemäss Anmeldeformular Abmeldungen ausserhalb der Fristen erfolgen schriftlich an die Mittagstischleitung. Semestergebühren werden nicht rückerstattet. 5. ZUSÄTZLICHE BESUCHE 5.1. Anmeldung von Zusatzbesuchen Zusätzliche einmalige Besuche von Kindern können direkt bei der Mittagstischleitung gebucht werden, sofern freie Plätze vorhanden sind. Zusatzbesuche müssen mindestens 24 Stunden vorher gemeldet werden! 5.2. Zahlung von Zusatzbesuchen Für zusätzliche Besuche gelten die normalen Kosten. Die Kosten sind direkt bei der Mittagstischleitung in bar und gegen Quittung zu bezahlen. 6. ABSENZEN 6.1. Absenzen wie z.b. Abwesenheit durch Schullager, Projektwochen etc. müs- sen durch die Erziehungsberechtigten zwei Wochen vorher gemeldet werden Für kurzfristige Absenzen wie z.b. Krankheit, Unfall, Schulreise, Sporttage oder andere schulische Anlässe und Jokertage sind die Erziehungsberechtigten für die Abmeldung verantwortlich. Diese hat unverzüglich oder bis spätestens 8 Uhr an die Mittagstischleitung zu erfolgen Kann ein Kind den Mittagstisch während mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochen wegen Krankheit oder Unfall nicht besuchen, werden die Kosten der verpassten Mittagstische nach Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses ab der dritten Woche zurückerstattet und im folgenden Semester verrechnet Falls ein Kind ohne Abmeldung nicht am Mittagstisch erscheint, werden die Erziehungsberechtigten umgehend kontaktiert. 7. VERHALTENSREGELN 7.1. Die Kinder verhalten sich so, dass ein geordneter Mittagstisch möglich ist. Sie halten sich an die Weisungen der Aufsichtspersonen und befolgen die Regeln. Verhält sich ein Kind gegen die Vorschriften, werden die Erziehungsberechtigten durch die Mittagstischleitung informiert. Nach dem Essen: Zähneputzen nicht vergessen! 6

7 Bei Wiederholung kann das Kind zeitlich beschränkt oder dauernd vom Mittagstisch ausgeschlossen werden. Es werden keine Beiträge zurückerstattet. In diesem Fall erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Eltern. Über den definitiven Ausschluss entscheidet der Schulrat auf Antrag des Betreuerteams und der Schulleitung Die Kinder beteiligen sich an den anfallenden Arbeiten (z.b. Abräumen, Aufräumen der Spielsachen etc.) Die Kinder begeben sich unmittelbar nach dem Unterricht zum Mittagstisch. Zwischen Uhr und Uhr werden sie von der Leitung verabschiedet und gehen zurück in die Schule. Kinder, die nach Hause gehen, werden spätestens um Uhr verabschiedet. 8. KOSTEN 8.1. Der Kostenbeitrag pro Kind beträgt für Essen und Aufsicht CHF Die Rechnungsstellung an die Erziehungsberechtigten erfolgt semesterweise mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen Der Mittagstischplatz ist nur bei fristgerechter Zahlung gesichert. Ein Semester dauert 20 Schulwochen. Als Kompensation für Schulreisen oder andere schulische Anlässe und Feiertage werden nur 19 Schulwochen verrechnet. 9. VERSICHERUNG Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass ihr Kind gegen Unfall versichert ist und dass eine Privathaftpflichtversicherung besteht. 10. ALLGEMEINES Mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten bereit, diese Betriebsordnung zu befolgen und ihre Kinder entsprechend anzuweisen Änderungen dieser Betriebsordnung erfolgen in schriftlicher Form. Die Betriebsordnung wurde in Absprache mit den beauftragten Institutionen vom Gemeinderat mit GRB Nr. 436 am beschlossen. Vor und nach dem Essen bleibt Zeit zum Spielen und Entspannen. 7

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