Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Dezember 2012

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1 Besuchen Sie uns auch ab sofort auf Facebook! Mainfränkische Treuhand GmbH, Kirchplatz 2, D Karlstadt Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Dezember 2012 Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Thomas Betz Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater Hauptniederlassung Würzburg: Hermann-Schell-Str. 2, D Würzburg Tel.: Fax: Zweigniederlassung Lohr: St.-Jakobus-Str. 8, D Lohr-Pflochsbach Tel.: Fax: Zweigniederlassung Karlstadt: Kirchplatz 2, D Karlstadt Tel: Fax: Niederlassungsleitung Karlstadt u. Lohr: Hiltrud Meierl Steuerberaterin (angestellt gem. 58 StBerG) Sehr geehrte Damen und Herren, der Vermittlungsausschuss hat am über dringende Steuervorhaben befunden, darunter das Jahressteuergesetz Die Beschlüsse wurden jedoch zu spät versandt. Deshalb konnten weder Bundestag noch Bundesrat in ihrer letzten Sitzungswoche 2012 darüber entscheiden. Steuergesetze 2012 sprengen den parlamentarischen Zeitplan Das Jahressteuergesetz 2013 und andere wichtige Steuergesetze werden dieses Jahr nicht mehr entschieden. Weil die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zu spät versandt wurden, kommt der gesamte parlamentarische Zeitplan ins Rutschen. Weder Bundestag noch Bundesrat konnten sich am wie geplant mit den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses befassen. Damit verschiebt sich zum Beispiel die endgültige Entscheidung über: die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags das neu geregelte Reisekostenrecht das Jahressteuergesetz 2013 Nun kommt auf den Gesetzgeber in den ersten Sitzungswochen des Jahres 2013 gleich eine Menge Arbeit zu.

2 Wenn sich der Bundestag im Januar mit den Vermittlungsergebnissen befassen wird, kann danach der Bundesrat darüber abstimmen. Bleibt zu hoffen, dass sich aus der Verzögerung keine Nachteile für die Bürger ergeben und die Entscheidungen im Januar 2013 rückwirkend getroffen werden. Ergebnisse des Vermittlungsausschusses Lesen Sie im Folgenden eine Zusammenfassung über die wichtigsten Ergebnisse der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom Keinen Durchbruch erzielte der Ausschuss beim Steuerabkommen mit der Schweiz sowie bei der Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung und dem Abbau der kalten Progression. Besser sieht es bei der Unternehmensbesteuerung, dem steuerlichen Reisekostenrecht, dem Grundfreibetrag und dem Jahressteuergesetz 2013 aus. Grundfreibetrag 2013 Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder nun das Vermittlungsverfahren zum Abbau der kalten Progression mit einem Einigungsvorschlag abgeschlossen. Ergebnis: Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum steigt in zwei Schritten. Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130, ab 2014 erhöht er sich auf Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %. Die vom Bundestag im März 2012 beschlossene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, war hingegen nicht konsensfähig. Es bleibt also weiterhin dabei, dass inflationsausgleichende Lohnerhöhungen zu schleichenden Steuermehrbelastungen der Bürger führen können. Denn die Anpassung des Grundfreibetrags 2013 führt nicht zu dem im Regierungsentwurf angelegten Effekt, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Preissteigerungsrate ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. Hinweis: Nach dem Scheitern gibt es erste Stimmen, als Alternative den Solidaritätszuschlag zu senken. Diese Änderung kann der Bundestag ohne den Bundesrat beschließen.

3 Gebäudesanierung Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wurde beendet - und damit begraben. Es konnte lediglich ein Minimalkonsens zu den steuerlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen werden. Bund und Länder einigten sich darauf, sämtliche strittigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich war. Die von vielen Wohnungseigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung kündigte aber in einer Protokollerklärung an, ab 2013 neue Gebäudesanierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energetische Sanierungen in Höhe von jährlich 300 Mio. aufzulegen. In diesem Zusammenhang beschloss der Vermittlungsausschuss, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz zu belassen, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient. Sie stellt sicher, dass sog. Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung zur Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie war erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun. Hintergrund: Ursprünglich war geplant, Maßnahmen zur Dämmung von Gebäuden, den Austausch von Fenstern oder den Einbau energiesparender Heizungsanlagen steuerlich zu begünstigen. Das Volumen sollte bis 2016 insgesamt 1,5 Mrd. betragen. Zwar betonen alle, dass das Programm ein wichtiger Schlüssel zu mehr Energieeinsparungen im Zuge der Energiewende bedeute, wovon besonders das Handwerk profitieren würde. Aber gerade SPD-regierte Länder fürchten mit Blick auf die gesetzliche Schuldenbremse zu starke Belastungen. Die Vergabe von KfW-Mitteln für die energetische Gebäudesanierung hatte sich bereits als Erfolgsmodell mit der Möglichkeit von zielgerichteten Zuschüssen und zinsverbilligten Kredi-

4 ten bewährt, um die Energiewende wirksam zu begleiten. Vorteil ist, dass erfolgte Modernisierungen nachvollziehbar und die Energieeinsparungen nachweisbar sind. Rund 70 % der im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren geförderten Wohneinheiten werden von privaten Eigentümern durchgeführt. Die steuerliche Förderung bietet dagegen auch Fehlanreize sowie Mitnahmeeffekte und führt daher nicht immer zu sinnvollen Sanierungsmaßnahmen. Unternehmensbesteuerung Der Vermittlungsausschuss konnte eine Einigung im Streit um die Unternehmensbesteuerung erzielen. Die Verbesserungen haben allgemeine Zustimmung gefunden. Somit ist der Weg frei für die Verdopplung des Höchstbetrags beim Verlustrücktrag im EStG auf 1 Mio. bzw. auf 2 Mio. bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen ab 2013 und der Vereinfachung der Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei Organschaften. Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, die sogenannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln. Hierdurch bleiben negative Einkünfte eines Organträgers bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person geltend gemacht wurden. Reisekosten Zudem hat der Vermittlungsausschuss der Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt, das gemeinsam mit der Unternehmensbesteuerung als ein Gesetz umgesetzt wird. Das Reisekostenrecht wird ab dem Jahr 2014 einfacher zu handhaben sein. Dies macht Dienstreisen für rund 35 Mio. betroffene Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen leichter handhabbar und entlastet sie steuerlich. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.

5 Schweizer Steuerabkommen Der Vermittlungsausschuss hatte nach mehrstündiger Verhandlung vorgeschlagen, das Ratifizierungsgesetz zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen aufzuheben. Dabei handelt es sich um ein unechtes Vermittlungsergebnis, da sich die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss von jenen im Bundestag unterscheiden. Der Vorschlag des Ausschusses wird dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet dann darüber, ob er der Empfehlung folgt und das Gesetz tatsächlich aufhebt. Der Vermittlungsausschuss fordert die Bundesregierung zu neuen Verhandlungen mit der Schweiz über ein Steuerabkommen auf. Ziel soll ein gerechtes Abkommen sein, verlangte der Ausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das von Vertretern von SPD und Grünen im Ausschuss mit relativer Mehrheit beschlossene Nein wurde mit der Aufforderung an die Bundesregierung verbunden, die Verhandlungen mit der Schweizer Regierung wieder aufzunehmen, um ein gerechtes Steuerabkommen abzuschließen. Dieses dürfe Steuerbetrüger nicht belohnen; aus Gründen der Steuergerechtigkeit müsse eine höhere Belastung derjenigen erfolgen, die sich bisher besonders hartnäckig ihren steuerlichen Verpflichtungen entzogen hätten. Durch das Nein gehen bis zu 10 Mrd. verloren, die bei einem Zustandekommen des Steuerabkommens für Bund, Länder und Kommunen erzielt worden wären. Denn deutsche Steuerforderungen verjähren nach und nach. Nunmehr bleibt das Geld deutscher Steuersünder - abgesehen von Zufallsfunden - unversteuert in der Schweiz liegen. Hinweis: Mit Österreich und Großbritannien hat die Schweiz ähnliche Verträge ausgehandelt, die am in Kraft treten. Mit Italien wird über einen entsprechenden Vertrag verhandelt. Die Schweiz bedauert Deutschlands Nein zum unterzeichneten Quellensteuerabkommen. Im Verhältnis zu Deutschland bliebe nach der Absage der wenig befriedigende Status quo bestehen.

6 Mit jedem Jahr ohne Abkommen verjährt zudem ein beträchtlicher Teil der ausstehenden Steuerbeträge. Die Schweiz wird die Quellensteuerabkommen mit Großbritannien und Österreich am in Kraft setzen. Dann wird sich zeigen, ob die Abkommen in der Praxis ordnungsgemäß umgesetzt werden können und ob konkretes Steuergeld überwiesen wird. Verhandlungen mit Griechenland und Italien über ähnliche Abkommen sind im Gang. Weitere Länder inner- und außerhalb Europas sind ebenfalls interessiert. Nach Ansicht des Eidgenössischen Finanzdepartements stellt das Quellensteuermodell auf effiziente Art sicher, dass in der Schweiz keine unversteuerten ausländischen Gelder versteckt werden können. Es sei eine Alternative zum automatischen Informationsaustausch. Jahressteuergesetz 2013 Der Vermittlungsausschuss beschloss einen umfangreichen Einigungsvorschlag zum Jahressteuergesetz Allerdings beruht dieser nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Ausschusses. Der unechte Einigungsvorschlag wird dem Bundestag zur Bestätigung vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er die Änderungen insgesamt beschließt oder das Gesetz unverändert lässt. Der Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen, erfolgte nicht im Konsens. Dafür waren zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften im Jahressteuergesetz 2013, die unter anderem der Entbürokratisierung und Steuergerechtigkeit dienen, einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden. Weiterhin ging es u.a. um folgende Themenbereiche: Anpassungen in der EU-Amtshilferichtlinie, Gegenmaßnahmen bei hybriden Finanzierungen zur Vermeidung weißer DBA- Einkünfte, Steuerzinsen beim Investitionsabzugsbetrag,

7 Absage an die steuerliche Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen, Lohnsteuerpauschalierung bei Datenverarbeitungsgeräten, Absage an die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen (wie im Regierungsentwurf vorgesehen), Änderungen für Investmentfonds, Gegenmaßnahmen im ErbStG zur Verschonung von Betriebsvermögen, Änderung des Umwandlungssteuergesetzes, Grunderwerbsteuer beim Gestaltungsmodell RETT-Blocker. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Büro jederzeit gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachten und einen guten Start in das Jahr Das Team der Mainfränkischen Treuhand

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