Arbeitsumweltdossier Asbest

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2 Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt Arbeitsumweltdossier Asbest 1 Einleitung Die Bezeichnung Asbest umfasst eine Reihe natürlich vorkommender faserförmig ausgebildeter Minerale. Aufgrund der besonderen physikalisch-chemischen Eigenschaften der sechs Asbestminerale fand Asbest in den vergangenen Jahrzehnten in rund Produkten Anwendung. Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien kommt es zu verschieden hohen Expositionen gegenüber lungengängigen Asbestfasern. Da diese zu schweren Erkrankungen führen können, gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Expositionsverbot und, bis auf eine Ausnahme (s. Kap. 6, Abs. 3), ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für asbesthaltige Materialien. Sanierungen asbesthaltiger Bereiche unterliegen besonderen Vorschriften. Weiterführende Angaben zu anderen Faserarten finden sich im sicherheitstechnischen Informations- und Arbeitsblatt Arbeitsumweltdossier Fasern [1]. 2 Physikalische und chemische Eigenschaften Der Begriff Asbest ist eine technische Bezeichnung, die insgesamt sechs verschiedene natürlich entstandene, faserförmig ausgebildete, silikatische Minerale umfasst. Bei den Asbesten wird unterschieden zwischen Chrysotilasbest (Weißasbest) und den Amphibol- asbesten Amosit (Braunasbest), Krokydolith (Blauasbest), Anthophyllit, Tremolit und Aktinolith. Die mineralogische Zuordnung und die chemische Zusammensetzung der Asbeste sind in Bild 1 und Tabelle 1 wiedergegeben; wesentliche Eigenschaften der Asbeste sind in Tabelle 2 aufgeführt. 3 Definition von Asbest Eine für den Arbeitsschutz relevante Definition des Begriffes Asbest findet sich in Anhang IV Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [5] Asbest sind folgende Silikate mit Faserstruktur: 1. Chrysotil 2. Amphibol-Asbeste (Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Krokydolith, Tremolit) Diese Definition findet sich in analoger Form auch in der Chemikalienverbotsverordnung [6] und der Richtlinie 83/477/EWG [7]. Sie ist jedoch nicht eindeutig in Bezug auf den Begriff Faserstruktur. Dieser wird nicht näher erläutert. In den genannten Regelwerken werden für die verschiedenen Asbeste CAS-Nummern genannt (CAS = Chemical Abstract Service). Neben diesen bestehen noch weitere CAS-Nummern, die teilweise für nicht faserige Ausbildungen der Asbestminerale verwendet werden (siehe Tabelle 3). Antigorit und Lizardit haben die gleiche chemische Zusammensetzung wie das Mineral Chrysotil, unterscheiden Bild 1: Mineralogische Zuordnung der Asbestminerale und deren ideale Summenformeln BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/2001 1

3 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung Tabelle 1: Ideale und typische beobachtete chemische Zusammensetzung der Asbeste (beobachtete chemischen Zusammensetzung aus verschiedenen Quellen, z. B. [2]) Asbestart % in Massenanteilen Na 2 O MgO Al 2 O 3 SiO 2 K 2 O CaO FeO Fe 2 O 3 H 2 O Chrysotil ideal 43,6 43,4 13,0 beobachtet 0, , Anthophyllit ideal (0 % FeO) 36,1 61,6 2,3 (18 % FeO) 23,3 56,8 17,8 2,1 beobachtet Amosit ideal (30 % FeO) 14,3 53,4 30,3 2,0 (40 % FeO) 7,2 50,7 40,2 1,9 beobachtet Tremolit ideal 24,8 59,2 13,8 2,2 beobachtet Aktinolith ideal 16,2 55,8 13,0 12,9 2,1 (ideal Ferro-Akt.) 49,6 11,6 37,0 1,9 beobachtet Krokydolith ideal (0 % MgO) 6,6 51,4 23,0 17,1 1,9 (13 % MgO) 6,5 13,2 50,6 14,4 16,8 1,9 beobachtet sich jedoch kristallographisch geringfügig voneinander. Grunerit und Riebeckit sind die mineralogischen Bezeichnungen der nicht faserförmigen Varietäten von Amosit und Krokydolith. Allerdings werden keine Kriterien genannt, die bei der Zuordnung eines der Minerale aus einem bestimmten Vorkommen zu einer der jeweils möglichen CAS-Nummern zu berücksichtigen sind. Die Auswahl einer CAS-Nummer bleibt somit dem Inverkehrbringer des Materials überlassen. Des Weiteren ist zu bedenken, dass bei der mechanischen Zerkleinerung eines der Asbestminerale sowohl aus einem faserförmigen als auch einem nicht faserförmigen Vorkommen einatembare faserförmige Partikeln entstehen können. Ob eine solche Partikel bereits ursprünglich faserförmig vorgelegen hat oder erst durch die Bearbeitung diese Morphologie erhalten hat, kann nur durch statistische Auswertungen mit einer gewissen Sicherheit geklärt werden [8]. Im Rahmen von Expositionsmessungen oder Untersuchungen von Materialproben mit den etablierten Analysenverfahren (s. Kap. 9) kann eine solche Unterscheidung jedoch nicht erfolgen und wäre auch nicht relevant. Einen wesentlichen Hinweis in diesem Zusammenhang gibt die Richtlinie 83/477/EWG [7]. Diese gilt für Tätigkeiten, bei denen Ar- beitnehmer bei Ihrer Arbeit Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können (Artikel 3 Abs. 1). Werden bei Ermittlung einer möglichen Gefährdung Expositionsmessungen vorgenommen (Standardverfahren zur Auswertung: Phasenkontrastmikroskopie, s. Kap. 9), werden nach Artikel 7 Punkt 1 der Richtlinie nur folgende Fasern als Asbestfasern berücksichtigt: Fasern mit einer Länge von mehr als fünf Mikrometer, einer Breite von weniger als drei Mikrometer und einem Länge-Breite-Verhältnis von mehr als 3:1 Die genannten Faserabmessungen sind auch in der Definition der World Health Organisation für die sogenannten WHO-Fasern festgelegt [9]. Eine Unterscheidung zwischen faserförmigem oder nicht faserförmigem Ursprung der Asbestminerale kann nach diesen Kriterien nicht erfolgen, da bei Auswertungen von Expositionsmessungen lediglich die Abmessungen der einzelnen Partikeln entscheidend sind, nicht jedoch die Häufigkeit bestimmter Partikelabmessungen. Vergleichbare Kriterien werden auch in Deutschland bei der Auswertung von Expositionsmessungen oder Innen- bzw. Außenluftmessungen mittels REM-EDX (Rasterelektronenmikroskop-Energiedispersive Röntgenmikro- 2

4 Arbeitsumweltdossier Asbest Tabelle 2: Eigenschaften der Asbeste (nach [2 bis 4]) Eigenschaft Chrysotil Krokydolith Amosit Anthophyllit Aktinolith Tremolit Kristallstruktur monoklin monoklin monoklin rhombisch monoklin monoklin Dichte [g/cm 3 ] 2,4 2,6 2,8 3,4 3,1 3,6 2,8 3,2 3,0 3,2 2,9 3,2 Härte (nach Mohs) 2, ,5 6 5, ,5 Farbe weiß, grau, blau aschgrau, grau-weiß grün weiß, graugrünlich braun weiß, grünlich Faserlänge [µm] 0, ,2 17 0,4 40 Faserdurchmesser Fibrille [nm] Verspinnbarkeit gut meist teilweise kaum nicht nicht verspinnbar verspinnbar verspinnbar verspinnbar verspinnbar Spezifische Oberfläche [m 2 /g] (max. 60) Spezifische Wärme 1,13 0,84 0,81 0,89 0,91 0,89 [kj/kg C] Zugfestigkeit [kg/cm 2 ] Flexibilität sehr hoch gut gut gering gering gering Elastizität gut gut mittel mittel bis mittel bis spröde spröde spröde Elastizitätsmodul [N/mm 2 ] Hitzeresistenz gut, wird bei schlecht, gut, wird bei sehr gut schlecht mittel hoher Tempera- schmilzt hoher Temperatur spröde tur spröde Abspaltung von H 2 O bzw. OH-Gruppen, ( ) a) Temperaturbereich [ C] Abspaltung von H 2 O (DTA-Peak bei HC) (420) a) Strukturzusammenbruch [ C] Schmelztemperatur [ C] Säurebeständigkeit unbeständig gut befriedigend sehr gut befriedigend gut Laugenbeständigkeit gut gut befriedigend gut gut gut befriedigend Elektrische Ladung in positiv negativ negativ negativ negativ negativ wässriger Suspension (Zeta-Potenzial) Spezifischer Widerstand 0,003 0,15 0,2 0,5 bis 500 2,5 7,5 [MΩcm] Magnetische 5, , , , Suszeptibilität (bei H = 7, A/m) a) unter oxidierenden Bedingungen BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/2001 3

5 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung Tabelle 3: CAS-Nummern faserförmiger und nicht faserförmiger Ausbildungen der Asbestminerale sowie ZVG- und RTECS-Nummern CAS-Nr. nach Chemikalienverbotsverordnung bzw. Richtlinie 83/477/EWG oder 76/769/EWG Mineral CAS-Nr. ZVG-Nr. 1) RTECS-Nr. 2) Mineral CAS-Nr. Weitere CAS-Nummern der Asbeste bzw. nicht faserförmigen Ausbildungen der Asbestminerale Chrysotil: Chrysotil: CI Antigorit 3) : Lizardit 3) : , , , , Krokydolith: Krokydolith: CI Riebeckit: Amosit: Grunerit: CI Anthophyllit: Anthophyllit: CI Aktinolith: Aktinolith: CI Tremolit: Tremolit: CI Asbest: ZVG: RTECS: CI EINECS 4) : ) ZVG = Zentrale Vergabenummer der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaften), identisch mit der Fachgruppennummer der Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL). Die GESTIS-Stoffdatenbank steht online beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) unter in der Rubrik Fachinformationen kostenlos für Recherchen zur Verfügung. 2) RTECS = Registry of Toxic Effects of Chemical Substances 3) Im Gegensatz zu den aufgeführten Amphibolmineralen unterscheiden sich Chrysotil und Antigorit bzw. Lizardit kristallographisch voneinander. 4) EINECS = European Inventory of Existing Chemical Commercial Substances analyse) nach Verfahren BGI (früher ZH1/ [10]) bzw. VDI 3492 Blatt 1 und 2 [11; 12] angewendet (s. Kap. 9). In analoger Weise wird auch bei der Beurteilung des Asbestgehaltes mineralischer Rohstoffe gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 954 [13] vorgegangen. Gegenstand der Ermittlungen sind hier die freien Asbestfasern (Anh. IV, Nr. 1 Abs. 2 Nr. 5 Gef- StoffV [5]). Diese sind in Abschnitt 2.3 der TRGS 954 wie folgt definiert: (1) Als freie Asbestfasern in einem mineralischen Rohstoff werden solche Asbestfasern bezeichnet, die im einatembaren Staub auftreten, der bei der Aufbereitung der Gesteine entsteht. (2) Ob eine Asbestfaser aus einem faserförmigen oder nicht faserförmigen Vorkommen eines Asbestminerals freigesetzt wurde, kann analytisch nicht immer sicher unterschieden werden. Deshalb sind alle Partikeln als freie Asbestfasern zu bewerten, die entsprechend ihrer chemischen Zusammensetzung den 4

6 Arbeitsumweltdossier Asbest sechs Asbestmineralen zuzuordnen sind [14], die kritische Abmessungen (Länge 5 µm, Durchmesser 3 µm, Länge-zu-Durchmesser- Verhältnis 3 : 1) aufweisen und in die Luft gelangt sind. Unabhängig von der ursprünglichen Ausbildung der Minerale im Gestein erfolgt eine Zuordnung von WHO-Partikeln als Asbest demnach anhand der Abmessungen und chemischen Zusammensetzung einzelner Partikeln, die bei Bearbeitungsprozessen freigesetzt werden. Bei mineralischen Rohstoffen, die in Pulverform vertrieben werden (z. B. Talkum, Sepiolith), ist der Massenanteil freier Asbestfasern entscheidend (s. Kap. 6, Abs. 3). Die Freischreibung eines solchen Materials unter Verweis auf die einer Produktkomponente zugeordnete CAS-Nummer eines nicht faserförmigen Asbestminerals kann deshalb nicht erfolgen. Im außereuropäischen Bereich wird dagegen teilweise mit nicht eindeutigen Kriterien zwischen asbestiformen und nicht-asbestiformen Ausbildungen der Asbestminerale unterschieden. So wird z.b. das in Bild 2 dargestellte Talkumpuder als asbestfrei angeboten (wird in Deutschland nicht vertrieben), da die Asbestminerale im Gesteinsvorkommen selbst nicht faserförmig auftreten. Gleichwohl werden bei der Aufbereitung des Materials bis zum fertigen Produkt Talkumpuder die im Bild sichtbaren alveolengängigen Fasern generiert. Diese werden gemäß den oben zitierten Bild 2: Phasenkontrastmikroskopische Aufnahme eines speziellen außereuropäischen Talkumpuders (wird in Deutschland nicht vertrieben; Bildbreite: 300 µm) Bild 3: Phasenkontrastmikroskopische Aufnahme eines typischen europäischen Talkumpuders (wird in Deutschland eingesetzt; Bildbreite: 300 µm) BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/2001 5

7 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung Regelwerken in Deutschland als Asbestfasern bewertet. Beim Umgang mit diesem Talkumpuder ist von einer Asbestfaserexposition auszugehen. Bild 3 zeigt im Vergleich dazu ein in Deutschland vertriebenes Talkumpuder europäischer Herkunft, in dem keine Asbestfasern nachgewiesen werden konnten (Analysenverfahren: s. Kap. 9, Verfahren 8.4). Im Unterschied zu mineralischen Rohstoffen ist die Situation bei Zubereitungen und Erzeugnissen problematisch. Zu überprüfen ist hier der Massengehalt an Asbest unabhängig von der Beschaffenheit (z. B. stückig, pulverförmig) des betroffenen Materials (Anh. IV, Nr. 1 Abs. 2 Nr. 5 GefStoffV [5]). Dies ist zur Zeit jedoch nicht möglich, da der Begriff Asbest in diesem Zusammenhang nicht hinreichend definiert ist und deshalb bislang kein geeignetes Analysenverfahren entwickelt werden konnte (vergl. Kap. 9, Verfahren 8.4). Ein weiteres Definitionsproblem ergibt sich bei der Identifizierung von Asbestfasern bzw. deren Unterscheidung von Fasern anderer Minerale anhand der chemischen Zusammensetzung. Solche Unterscheidungen sind notwendigerweise bei REM-EDX-Auswertungen vorzunehmen (s. Kap. 9). Relativ einfache Unterscheidungsregeln sind in den etablierten Verfahren festgelegt worden. Diese sind in bestimmten Fällen (z. B. bei Stäuben oder Pudern mineralischer Rohstoffe) jedoch nicht hinreichend. Eindeutige, in Regelwerken festgelegte Kriterien für die Abgrenzung von Asbest gegenüber anderen ähnlichen Mineralen sind bislang nicht aufgestellt worden. Zumeist erfolgt die Zuordnung einer Partikel zur Gruppe der Asbeste oder der sonstigen anorganischen Fasern in Zweifelsfällen auf Grundlage der im jeweiligen Labor etablierten Kriterien. Diese Kriterien können sehr unterschiedlich sein und führen demnach auch zu unterschiedlichen Resultaten. Ein Vorschlag für Identifizierungskriterien findet sich in [14] (s. Kap. 9, Verfahren 10). 4 Luftgrenzwerte 4.1 Bundesrepublik Deutschland und ehemalige DDR Die Entwicklung der Luftgrenzwerte für die Asbestexpositionen in Arbeitsbereichen vollzog sich in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR verschieden (Tabellen 4 und 5). Nachdem in der Bundesrepublik Tabelle 4: Technische Richtkonzentrationen für Asbest in der Bundesrepublik Deutschland (aus [16]) Stoff Mess- Technische Richtkonzentration größe 1) Jahresmittelwert Schichtmittelwert ) Neu ) anlagen im übrigen Chrysotil AFS 0,15 0,1 0,05 0,1 0,05 F , ) FS 4,0 4,0 2,0 4,0 2,0 Amosit AFS 0,1 0,05 0,1 0,05 F FS 4,0 2,0 4,0 2,0 6 3)4) 3)4) Krokydolith AFS 3) 3) 0,05 0,1 0,025 F ,5 10 FS 3) 3) 2,0 4,0 2,0 6 3)4) 3)4) 1) AFS = Asbestfeinstaub (mg/m 3 ); FS = asbesthaltiger Feinstaub (mg/m 3 ); F = Faserkonzentration (F/m 3 ) Als Faser werden Partikeln mit einer Länge 5 µm und einem Durchmesser D 3 µm bei einem Verhältnis L:D von mindestens 3: 1 angesehen. 2) Asbest (Chrysotil, Amosit, Krokydolith, Anthophyllit, Tremolit, Aktinolith), ab 1982 ohne Ausnahme gültig 3) Kein TRK, weil bei Krokydolith das Tumorrisiko (1973) bzw. Mesotheliomrisiko (1976) am stärksten ausgeprägt ist bzw. weil Amphibole in der Praxis nicht mehr verwendet werden (1990) 4) Bei ASI-Arbeiten (TRGS 519, Bundesarbeitsblatt) ohne besondere Schutzmaßnahmen gilt seit 1991 für alle Asbestarten einheitlich ein Wert von F/m 3. 6

8 Arbeitsumweltdossier Asbest Tabelle 5: Entwicklung der konimetrischen Grenzwerte für Asbeststaub in der DDR (aus [16]) Bewertungsgrößen MAK-/Grenzwerte ab Jahr C T T/cm C T T/ 100 (a 40 %) cm 36) C T T/cm (a 40 %) ) ) ) ) ) T/ C T 500 cm 37) F/ C F 5 cm 37) T/ C T 250 cm 38) C F F/ cm 38) 2 C TK T/cm C FK F/cm 3 2 C TD T/cm C FD für Talkum F/cm 3 1 C T T/cm ) 9) ohne ohne ohne ohne L µm bis 120 Angaben Angaben Angaben Angaben alle Fasern alle Fasern alle Fasern alle Fasern alle Fasern D µm L/D 5 5 T Anzahl aller Teilchen, der isometrischen und Fasern T/Feld F Anzahl der Fasern F/Feld C TK konimetrische Kurzzeit-Teilchenkonzentration T/cm 3 C FK konimetrische Kurzzeit-Faserkonzentration F/cm 3 C TD konimetrische Schicht-Teilchenkonzentration T/cm 3 C FD konimetrische Schicht-Faserkonzentration F/cm 3 1) Arbeitshygienische Normativen für die Betriebe der DDR 2) Anweisung über die Einführung und Anwendung arbeitshygienischer Normen vom 1. Juli ) TGL verbindlich ab 1. Dezember ) TGL 32601/03 verbindlich ab 1. Dezember ) TGL 32620/05 verbindlich ab 1. Januar ) für Asbeststaub 40 % Asbest und Stäube aus Asbestzement oder anderen asbesthaltigen Stoffen 40 % Asbest 7) hier für C T,C F : während einer halben Stunde der höchsten Staubentwicklung 8) hier C T,C F : Schicht-Teilchen- und Schicht-Faserkonzentration 9) für Talkum kein separater MAK-Wert mehr; wird entsprechend den Faseranteilen und dem Gehalt an kristallinem SiO 2 bewertet Deutschland Asbest 1970 als humankanzerogen eingestuft worden war, wurden erstmals 1973 Grenzwerte auf gravimetrischer Basis aufgestellt. Neben den 1976 eingeführten Grenzwerten auf Basis einer Faserkonzentration hatten noch bis 1990 gravimetrische Grenzwerte parallel dazu Gültigkeit. Bis 1985 galten die TRK-Werte als Jahresmittelwerte, danach als Schichtmittelwerte. Die Grenzwerte für die Amphibolasbeste Krokydolith und Amosit wurden 1990, der Grenzwert für Chrysotil 1995 aufgehoben. In der DDR wurden ab 1958 Grenzwerte aufgestellt, die sich bis 1989 auf konimetrische Messungen bezogen. Nachdem zuerst nur die Gesamtteilchen-Konzentration bewertet wurde, erfolgte ab 1968 zusätzlich auch die Ermittlung der Faserkonzentration. Seit 1995 ist nur noch für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) geringen Umfangs bzw. geringer Exposition ohne besondere Schutzmaßnahmen eine seit 1991 gültige maximale Faserkonzen- BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/2001 7

9 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung Tabelle 6: Grenzwerte (mit Schichtbezug) für Asbest in der Luft am Arbeitsplatz nach Richtlinie 83/477/ EWG [7] und deren Änderungsrichtlinien Asbestart Grenzwert in F/cm 3 nach Richtlinie 83/477/EWG 91/382/EWG Asbest mit Ausnahme von Krokydolith 1,00 Krokydolith 0,50 Chrysotil 0,60 Sonstige Asbestarten einschließlich Mischungen mit Chrysotil 0,30 Tabelle 7: Ausländische Luftgrenzwerte (mit Schichtbezug) für Asbest Land Stoff Grenzwert [F/cm 3 ] Datum Dänemark Asbest (Zusatzregelungen für Krokydolith) 0, Finnland Asbest 0, Großbritannien Chrysotil 0, Andere Asbeste (auch Mischungen mit Chrysotil) 0,2 Niederlande Asbest außer Krokydolith 0, Krokydolith 0,1 Norwegen Asbest 0, Schweden Asbest (Chrysotil) 0, Schweiz Asbest 0, USA (ACGIH) Asbest 0, tration in Höhe von F/cm 3 für die Summe der Fasern aller Asbestarten nach TRGS 519 [15] zulässig (s. Kap. 7). 4.2 Europäische Union und USA Auf europäischer Ebene wurden 1983 mit der Richtlinie 83/477/EWG [7] Grenzwerte festgelegt, die in der Luft am Arbeitsplatz nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzwerte wurden durch die Änderungsrichtlinie 91/382/ EWG abgesenkt (siehe Tabelle 6). Die Grenzwerte haben generell Gültigkeit und können durch nationale Festlegungen in den Mitgliedsstaaten der EU verschärft werden. Beispiele nationaler Regelungen der Luftgrenzwerte für Asbest sind in Tabelle 7 zusammengestellt. 5 Exposition Eine berufliche Exposition gegenüber Asbestfasern besteht seit dem Beginn des industriellen Einsatzes von Asbest. Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde Asbest in verschiedenen Produkten zunehmend eingesetzt (s. Kap. 6). Nach einem Einschnitt durch den Zweiten Weltkrieg begann in den Fünfziger Jahren ein Boom der Asbestanwendung, der erst Ende der Siebziger Jahre mit immer weiterreichenden Verwendungsverboten eingeschränkt wurde. 5.1 Entwicklung von 1950 bis heute Bis in die Fünfziger Jahre hinein wurde mit dem Material Asbest weitgehend sorglos um- 8

10 Arbeitsumweltdossier Asbest Bild 4: Entwicklung der Asbestexposition in Bereichen der Herstellung und Verarbeitung asbesthaltiger Materialien (aus [16]) gegangen. Erst 1960 wurden in der Bundesrepublik Deutschland erstmals Beurteilungsrichtwerte (sog. F-Zahlen ) angewendet um die Arbeitsplatzsituation zu charakterisieren [17] und die Notwendigkeit staubtechnischer Maßnahmen zu belegen. Welche Belastungen durch Asbestexpositionen in den Betrieben bzw. bei verschiedenen Tätigkeiten aufgetreten sind und welche zeitliche Entwicklung dabei stattgefunden hat, ist umfassend in der Datensammlung des BK-Reports Faserjahre * ) [16] dokumentiert. Die allgemeine Entwicklung der beruflichen Asbestexposition in den herstellenden und verarbeitenden Industriebereichen ist in Bild 4 dargestellt. Einen Überblick der Expositionssituation unterschiedlicher Arbeitsbereiche in der ehemaligen DDR gibt der BIA-Report Asbest an Arbeitsplätzen in der DDR [18]. Eine Zusammenstellung von Expositionsdaten aus der internationalen Literatur findet sich in [19]. *) Der BK-Report 1/97 Faserjahre und der BIA-Report 3/95 stehen online beim HVBG unter in der Rubrik Fachinformationen kostenlos zum Download zur Verfügung. Die Mehrheit der Anwendungen von Asbest war spätestens ab Anfang der Neunziger Jahre verboten worden. Seitdem sind als Umgang mit Asbest nur noch die ASI-Arbeiten nach TRGS 519 [15] zu nennen. Ein unbeabsichtigter Umgang mit Asbest kann auch bei Arbeiten in Steinbrüchen bestehen. Bestimmte Gesteine (z. B. Diabas, Gabbro, Serpentinit, Amphibolit) können Spuren von Asbest enthalten (i.d.r. 0,1 Massen-%) [20]. Beim Umgang mit mineralischen Rohstoffen wie z. B. Talkumpudern oder Schottern können, wenn Spuren von Asbest enthalten sind, demnach ebenfalls Asbestfasern freigesetzt werden [21; 22]. 5.2 Expositionsverbot für Asbest Bereits in der Gefahrstoffverordnung von 1993 wurde ein Asbestexpositionsverbot ausgesprochen, wobei jedoch noch einige Bereiche der industriellen Asbestanwendung durch Übergangsvorschriften von dem Verbot ausgenommen wurden. Nach Aufhebung des Grenzwertes für Asbest (Chrysotil) im Jahr BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/2001 9

11 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung 1995 (s. Kap. 4, Abs. 1) und der Reduzierung der Ausnahmen vom 15a GefStoffV bezüglich Asbest auf eine Anwendung (Herstellung und Verwendung chrysotilhaltiger Diaphragmen für die Chloralkalielektrolyse unter bestimmten Bedingungen; 43 Abs. 7a und 54 Abs. 1 GefStoffV [5] bzw. Anhang 1 Nr. 6 Richtlinie 76/769/EWG [23]) ist das Expositionsverbot für Asbest nach 15a GefStoffV als umfassend zu betrachten: 15a Allgemeine Beschäftigungsverbote und Beschränkungen (1) Arbeitnehmer dürfen den nachfolgend genannten besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen nicht ausgesetzt sein: Asbest Satz 1 gilt nicht 1. für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Der Bereich der Sanierung asbesthaltiger Materialien oder Bauteile ist seit 1991 durch die Bestimmungen der TRGS 519 geregelt (s. Kap. 7). Ausnahmen vom Expositionsverbot des 15a können nach 43 Abs. 7 GefStoffV erteilt werden: Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von den Verboten des 15a Abs. 1 und Anhang IV Nr. 1 zulas- sen, wenn nach dem Stand der Technik die Einhaltung der Verbote nicht möglich ist. Für die Gewinnung und Aufbereitung potenziell asbesthaltiger mineralischer Rohstoffe aus Steinbrüchen kann eine solche Ausnahmegenehmigung (bezogen auf 15a Abs. 1) auf Grundlage der TRGS 954 [13] beantragt werden. 6 Herstellung und Anwendung Die Herstellung asbesthaltiger Produkte im industriellen Maßstab begann in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Erste Anwendungen waren Asbestdichtungen und Stopfbuchsenpackungen, Asbestpappen, -textilien und Getränkefilter aus Asbest. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurde Asbestzement als Baumaterial hergestellt und gewann schnell an Bedeutung. Ca. 70 bis 80 % des importierten Asbests wurden für die Herstellung von Asbestzementprodukten verwendet. Die Anwendung von Spritzasbest im Hoch- und Anlagenbau beschränkte sich in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen auf die Zeit zwischen Ende der Sechziger und Ende der Siebziger Jahre. In der DDR wurde Spritzasbest nur in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Das breite Spektrum der Anwendung von Asbest ist z.b. im BK-Report Faserjahre [16] oder bei Kröger et al. [24] beschrieben. Bild 5: Asbestimporte bzw. Inlandsverbrauch von Asbest in Deutschland 10

12 Arbeitsumweltdossier Asbest Entwicklung des Asbestverbrauchs in Deutschland Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde Asbest in erheblichem Umfang in Deutschland verarbeitet. In Bild 5 ist für die Dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts ein Asbestverbrauch von einigen Zehntausend Tonnen pro Jahr abzulesen. Zwischen 1944 und 1948 kam der Import von Asbest zum Erliegen. Asbest wurde als kriegswichtiges Material nur für bestimmte Anwendungen (z. B. Schiffbau der Marine) eingesetzt. Allerdings waren auch in dieser Zeit vorhandene Asbestprodukte (Lagerbestände) im Umlauf bzw. zuvor hergestellte asbesthaltige Materialien in Benutzung. Ab 1948, beginnend mit nur einigen Tausend Tonnen, stiegen die jährlichen Asbestimporte dann kontinuierlich bis auf teilweise mehr als Tonnen an. Auf diesem Niveau blieb der Asbesteinsatz pro Jahr bis Seitdem ist der Asbestverbrauch bis heute so gut wie auf Null abgefallen. In der DDR hielt sich der Asbestverbrauch bis 1989 auf hohem Niveau. 6.2 Frühere Verwendung In Deutschland wurde Asbest in der Vergangenheit im Wesentlichen in folgenden Bereichen bzw. Produkten eingesetzt. Arbeitsschutz Hitzeschutzkleidung, Hitzeschutzhandschuhe, Asbesttextilien, Materialien für spezielle Arbeitsplätze, Atemfilter für Atemschutzgeräte Brandschutz Brandschutzplatten und -matten, Spritzmassen, Isolierputze (Spritzasbest), plastische Massen, Füllmaterialien, Anstriche, Kitte und Spachtelmassen, Brandschutzmörtel, Gips-, Stuck-, Zementputz, Pappen, Schnüre, Textilien, Vliese, anorganische Schaumstoffe, Brandschutzkissen, Löschdecken, Vorhänge, Schutzbekleidung für Brandbekämpfung Wärmeisolation und Schallschutz Platten und Matten, anorganische Spritzmassen, Materialien zur Verfüllung von Fugen und Hohlräumen, Formteile und Formmassen, textile Erzeugnisse, Fußbodenbeläge, Deckschichten, Dichtmassen für Schalldämpfung Elektroisolation Drähte und Kabel, Isolierstoffe, Formmassen, Haushaltsgeräte (z. B. in Toastern, Tischkochgeräten, Warmhalteplatten, Bügeleisen, Heizdecken, Haartrocknern, Elektroherden, Zimmeröfen, Nachtspeicheröfen) Dichtungen Statische und dynamische Dichtungen, Flachdichtungen, Zylinderkopfdichtungen, Heißgasdichtungen, Packungen, Kompensatoren Filtration Flüssigfiltration, Fein- und Sterilfiltriermittel, Filtrierhilfsmittel, Gasfiltration, Lüftung, Prozessluft, Entstaubung, Diaphragmen, Separatoren Reibbeläge Scheiben-, Trommelbremsbeläge, Bremsklotzsohlen, Bremsbeläge für Industrieanwendungen, Kupplungsbeläge Bautechnische Produkte (Asbestzement) Ebene Platten, WeIlplatten, Rohre für Tiefbau (Druckrohre, Kanalrohre), Rohre für Abgas, Lüftung sowie Haus- und Grundstücksentwässerung, Gartengestaltung Chemische Produkte und Sonstiges Anstrichstoffe, Spachtel- und Vergussmassen, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Lacke, Kitte, Sonderprodukte mit Bitumen oder Teermatrix, Unterbodenschutz, Produkte mit Kunstharzmatrix (Duroplaste), Produkte mit Kunststoffmatrix (Thermoplaste), Behälter für Chemikalien Der größte Teil des verarbeiteten Rohasbests (ca. 70 bis 80 %) wurde für die Asbestzementproduktion verbraucht. Mit weitem Abstand folgte der Verbrauch für Fußbodenbeläge (ca. 8 %), in bauchemischen und sonstigen Produkten (ca. 6 %), für Brems- und Kupplungsbeläge (ca. 5 %), für Textilien (ca. 3,5 %) und für weitere Anwendungen (ca. 3,5 %) [25]. Vom Gesamtverbrauch an Rohasbest fielen 1975 rund 96 % auf Chrysotil. Der Einsatzbereich von Krokydolith (etwa 3 %) beschränkte sich auf Asbestzementrohre, Kompensatoren, Packwaren und Schnüre im Bereich textiler Produkte sowie Spritzmassen. Amosit (etwa 1 %) wurde fast ausschließlich für Asbestzement-Leichtbauplatten sowie selten für Filtermaterial verwendet. Aktinolith, Tremolit und Anthophyllit hatten kaum technische Bedeutung [26]. Ihr Einsatz war auf wenige Ausnahmen beschränkt (z.b. Tremolit als Asbestine in Schiffslacken). 6.3 Herstellungs- und Verwendungsverbot Das erste Verwendungsverbot für Asbest in der Bundesrepublik Deutschland trat 1979 in Kraft und betraf den Einsatz von Spritzasbest. BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/

13 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung Ab 1986 wurden erste Herstellungsverbote für bestimmte asbesthaltige Produkte aufgestellt. Die Chronologie der Verbote zur Asbestanwendung ist detailliert im BK-Report Faserjahre [16] dokumentiert (Chronologie der Herstellungs- und Verwendungsverbote für Asbest in der ehemaligen DDR ist für die 4. Auflage vorgesehen). Heute ist bis auf eine Ausnahme (Herstellung und Verwendung chrysotilhaltiger Diaphragmen für die Chloralkalielektrolyse; Überprüfung der Ausnahmeregelung durch die EU vor dem ) die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien, mit denen ein Arbeitnehmer direkt in Kontakt kommen kann, vollständig untersagt (siehe 15 Abs. 1 GefStoffV [5] und Anhang I Nr. 6 Richtlinie 76/769/EWG [23]). Die Grenze, ab der ein Material als asbesthaltig gilt, ist in Anhang IV Nr. 1 GefStoffV auf 0,1 Massen-% bzw. bei mineralischen Rohstoffen auf den Massenanteil freier Asbestfasern von 0,1 % festgelegt. Die Herstellungs- und Verwendungsverbote für Asbest sind in [5] wie folgt geregelt: (1) Folgende asbesthaltige Gefahrstoffe dürfen nicht hergestellt und verwendet werden: 1. Asbest, 2. Zubereitungen, die einen Massengehalt von mehr als 0,1 vom Hundert Asbest enthalten und 3. Erzeugnisse, die Asbest oder Zubereitungen nach Nummer 2 enthalten. (2) Absatz 1 gilt nicht für 1. die Verwendung asbesthaltiger Gefahrstoffe für analytische Untersuchungen, 2. die Forschung an asbesthaltigen Gefahrstoffen, 3. Abbrucharbeiten, 4. Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen, Fahrzeugen, Gebäuden, Einrichtungen oder Geräten mit Ausnahme der Bearbeitung von Asbesterzeugnissen mit Arbeitsgeräten, die deren Oberfläche abtragen, wie z. B. Abschleifen, Hochund Niederdruckreinigen oder Abbürsten, 5. die Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung natürlich vorkommender mineralischer Rohstoffe, die freie Asbestfasern mit einem Massengehalt von nicht mehr als 0,1 vom Hundert enthalten, 6. Materialien, die als Versatzmaterial im Untertage-Bergbau verwendet werden und in denen Asbest mittels hydraulischer Bindung durch Zement oder andere gleichwertige Stoffe in Formkörpern oder in Gebinden eingeschlossen ist, bei denen eine Freisetzung von Asbestfasern ausgeschlossen ist, 7. die Verwendung von vor dem 31. Dezember 1994 hergestellten Acetylenflaschen mit chrysotilhaltigen porösen Massen bis zum Ende ihrer Lebensdauer, wenn eine Exposition der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist. Nachdem die Verwendung von asbesthaltigen Materialien durch Verbote inzwischen unterbunden ist, finden sich asbesthaltige Materialien jedoch noch in vielen bautechnischen Produkten, die weiterhin in Benutzung sind. Bei fest gebundenen Asbestprodukten (z. B. Asbestzement von Außenfassaden) wird bei ordnungsgemäßem unbeschädigtem Zustand kein Sanierungsbedarf gesehen. Die Materialien können entsprechend ihrer Lebensdauer verbleiben, eine Sanierung auf Grundlage der TRGS 519 [15] ist freigestellt. Allerdings ist eine (Oberflächen-)Bearbeitung, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen würde, untersagt. Zur Bewertung der Sanierungsbedürftigkeit von leicht gebundenen Asbestprodukten in Gebäuden (z. B. Leichtbau- Brandschutzplatten, Spritzasbest) ist die Asbestrichtlinie der Länder [27] anzuwenden (s. Kap. 7). Der Umgang mit mineralischen Rohstoffen in Steinbrüchen und Aufbereitungsanlagen, die in Spuren Asbest enthalten können, ist in der TRGS 954 [13] geregelt. 7 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten nach TRGS 519) Bei asbesthaltigen bautechnischen Produkten wird unterschieden zwischen fest gebundenen (Asbestzementprodukte, Rohdichte 1000 kg/m 3 ) und schwach gebundenen Asbestprodukten (Rohdichte 1000 kg/m 3 ). Zu den schwach gebundenen Materialien zählen [27]: Spritzasbest, asbesthaltiger Spritzputz asbesthaltiger Leichtmörtelputz Asbestmatten, -pappen asbesthaltige Leichtbauplatten Asbestmassen (auch in loser Form), Verstopfmassen, Kissen, Packungen asbesthaltige Dichtungsschnüre, -ringe asbesthaltige Kordeln, Schnüre, Gewebe, Schaumstoffe Eine Sanierungsbedürftigkeit besteht grundsätzlich für schwach gebundene Asbestprodukte. Die Dringlichkeit der Sanierung wird anhand eines Fragebogens geklärt, der Bestandteil der Asbestrichtlinie der Länder ist [27]. Je nachdem, welches Produkt und welche Asbestart vorliegen, welcher Oberflächenzustand und welche Beeinträchtigungen auf das Material von außen festzustellen sind und 12

14 Arbeitsumweltdossier Asbest wie die Lage des Produktes im Raum und dessen Nutzung sind, ergibt die Erhebung eine von drei Dringlichkeitsstufen (unverzügliche, mittelfristige oder langfristige Sanierung erforderlich). Weitergehende Erläuterungen zur rechtlichen Situation (Bauaufsichtsrecht etc.) finden sich in [28]. Die Durchführung von Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien darf nur von solchen Unternehmen durchgeführt werden, die eine Zulassung der zuständigen Behörde haben. Zur Durchführung von Sanierungen sind bestimmte personelle, sicherheitstechnische und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen (u. a. Nachweis der Sachkunde, Beschäftigungsbeschränkungen, Ermittlungspflichten, Koordination der Arbeiten, persönliche Schutzausrüstungen, Hygienemaßnahmen, Entsorgung und Transport von Abfällen), die in TRGS 519 [15] geregelt sind. Bezüglich des Transports und der Deponierung von asbesthaltigen Abfällen sind eine Reihe von abfallrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder (Abfallgesetz, Technische Anleitung TA Abfall, TA Siedlungsabfall, LAGA- Merkblatt der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall) sowie das Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht zu beachten. Näheres hierzu wird z.b. in [28] ausgeführt. Nach Abschluss von Arbeiten gemäß TRGS 519 [15] dürfen die festgelegten Schutzmaßnahmen erst nach Freigabemessungen (Messungen nach VDI 3492 Blatt 2 [12]) aufgehoben werden (s. Kap. 9, Verfahren 5). Die TRGS 519 [15] unterscheidet bei ASI-Arbeiten je nach Umfang der Arbeiten und der Asbestexpositionshöhe zwischen Arbeiten geringer Exposition: Asbestfaserexposition am Arbeitsplatz muss F/m 3 unterschreiten 1). Arbeiten geringen Umfangs: Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer sind einschließlich aller Nebenarbeiten maximal 4 h beschäftigt, wobei die Asbestfaserkonzentration F/m 3 unterschreiten muss 1). Arbeiten großen Umfangs: Vorgaben für Arbeiten geringer Exposition bzw. geringen Umfangs können nicht eingehalten werden. Zur Durchführung von Arbeiten geringen Umfangs geeignete Arbeitsverfahren werden 1) Die Ermittlung der Unterschreitung einer Asbestfaserkonzentration von F/m 3 bzw F/m 3 erfolgt nach den vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) festgelegten Kriterien (BArbBl. (1995) Nr. 3, S. 67). 2) Die Informationsschrift BGI 664 steht online beim HVBG unter in der Rubrik Fachinformationen kostenlos zur Verfügung. nach Prüfung durch den Arbeitskreis Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten beim Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit BIA in die BG-Information BGI 664 2) [29] (siehe auch sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt [30]) aufgenommen. Inzwischen (Stand Juli 2000) sind dort 21 Verfahren beschrieben worden (u. a. für die Sanierung von Elektrospeicherheizgeräten, Flachdichtungen, Stopfbuchsen, Kupplungen, Scheiben- und Trommelbremsen, Asbestzement-Wasserrohrleitungen, Vinylasbestplatten, asbesthaltigem Fugenkitt an Fenstern, PVC-Belägen). 8 Umweltbelastung Asbestfasern gelangen nicht nur durch Gewinnung aus Lagerstätten und Nutzung in die Umwelt, sondern sind dort auch auf Grund der natürlichen Verwitterungsvorgänge von Gesteinen an der Erdoberfläche vorhanden. Das ubiquitäre Auftreten von Asbestfasern in der Luft, im Wasser und in Böden kann vom Menschen nicht wesentlich beeinflusst werden. Diese Grundbelastung liegt in der Größenordnung von 100 F/m 3. Die Einflüsse industrieller Emittenten und der Nutzung von Asbestprodukten zeigt eine Zusammenfassung und Bewertung von Außen- und Innenluftmessungen der Asbestfaserkonzentration in [31]. Typische Konzentrationswerte aus dieser Arbeit, die in guter Übereinstimmung mit den Vorgaben der VDI-Richtlinie 3492 [11, 12] ermittelt wurden (s. Kap. 9, Verfahren 3 und 4), sind in Tabelle 8 zusammengestellt. Ein Problem stellt die Abgrenzung einer beruflichen Exposition bzw. einer durch bautechnische Produkte verursachten Exposition in Innenräumen von einer ubiquitären Belastung dar. In einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes von 1981 wurde ein Empfehlungswert von 1000 F/m 3 als Wert für die ubiquitäre Belastung genannt, der jedoch nicht in Regelwerken übernommen wurde. Die Angaben aus Tabelle 8 zeigen, dass in ländlichen Gebieten ohne technische Nutzung von Asbest aber auch in städtischen Bereichen die Asbestfaserkonzentrationen i. d. R. im Mittel unter bzw. in der Größenordnung von 100 F/m 3 liegen. In Bereichen industrieller Emittenten, Gebieten mit Asbestzementverkleidung oder auch Innenräumen mit asbesthaltigen bautechnischen Produkten können die Faserkonzentrationen teilweise deutlich erhöht sein. Einen konkreten Wert festzulegen, oberhalb BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/

15 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung Tabelle 8: Typische Asbestfaserkonzentrationswerte (aus verschiedenen Quellen zusammengestellt nach [31]) Ort der Messung n Asbestfasern (L 5 µm) [F/m 3 ] Werte Mittelwert J: Jahresmittel M: Median Höchstwert Außenluft Ort ohne AZ-Bedachung Ort mit AZ-Bedachung Außenluft Ballungsgebiete (4 Messserien) Ländliche Region Außenluft Umgebung AZ-Platten (4 Messserien) 112 J Industrieemittent (3 Messserien) 44 J Ballungsgebiete (5 Messserien) 305 J Quellferne Gebiete 12 J 100 1) 960 Innenraum Büroräume mit Spritzisolation M Innenraum Räume mit Nachtspeicheröfen mal Innenraum Gebäude mit Wärmetauscher 6 aus Asbestpappe 500 unbeschädigt 3000/1000 beschädigt mit/ohne Filter Gebäude mit Asbestlüftungsklappen 2 500, 600 Gebäude mit Spritzisolation 40 ordnungsgemäß ummantelt 500 offen/schlecht ummantelt Simulation einer Kabelverlegung n: Anzahl der Messungen AZ: Asbestzement 1) Mittelung ohne Höchstwert von 960 F/m 3 dessen eine über die ubiquitäre Belastung hinausgehende Exposition vorliegt, ist im Prinzip nicht möglich. Eine solche Abgrenzung kann nur durch Vergleichsmessungen erfolgen. Auf diesem Wege lassen sich Außenluftbereiche um industrielle Emittenten oder sonstigen Quellen von Asbestfasern ermitteln, die signifikant erhöhte Asbestfaserkonzentrationen aufweisen. Um festzustellen, ob erhöhte Belastungen in Innenräumen vorliegen, sollten zur Ermittlung der Grundlast auch Bestimmungen der Außenluftkonzentrationen erfolgen. 9 Messverfahren Die Analytik von Asbest basiert auf verschiedenen Verfahren, die je nach Anforderung an das Analysenergebnis eingesetzt werden. Dabei ist generell zwischen Verfahren zu unterscheiden, die faserspezifisch sind (mikroskopische Analysen) und solchen, die nur den Massenanteil von Asbestmineralen bestimmen (Röntgendiffraktion, Infrarotspektroskopie). Die faserspezifischen Analysenverfahren beziehen sich auf solche Partikeln, die bereits als Faser vorliegen, wobei in der Regel die WHO-Kriterien (Länge 5 µm, Durchmesser 3 µm, Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis 3 : 1) zur Abgrenzung der Fasern von den anders geformten Partikeln einer Probe herangezogen werden. Die Identifizierung der Fasern (Asbest oder andere Faserart) erfolgt bei phasenkontrastmikroskopischer Auswertung anhand der Bestimmung der optischen Eigenschaften, bei rasterelektronenmikroskopischen Verfahren durch eine Bestimmung der Elementzusammensetzung (EDX-Analyse) und bei transmissionselektronenmikroskopischer Auswertung zusätzlich anhand des ermittelten Beugungsbildes. 14

16 Arbeitsumweltdossier Asbest Die Verfahren zur Bestimmung des Massenanteils an Asbest in einer Probe erlauben dagegen keine Aufklärung der Partikelmorphologie des untersuchten Materials. Grundlage der Bestimmung ist die individuelle Kristallstruktur der Asbestminerale. Somit wird in einem Analysengang der Massenanteil jeweils nur eines der sechs Asbestminerale bestimmt, unabhängig von der Morphologie des Minerals. Als wesentlich ist festzustellen, dass zur Zeit kein etabliertes Analysenverfahren existiert, mit dem Asbestmassenanteile in Materialien in der Größenordnung von 0,1 % oder darunter bestimmt werden können. REM-EDX-Verfahren mit entsprechend niedriger Nachweisgrenze beziehen sich nur auf sogenannte freie Asbestfasern in der zu untersuchenden Probe (siehe Definition in Kap. 3) oder eine anders definierte Partikelfraktion, damit aber nicht auf den ganzen Asbestanteil (s. Kap. 9, Verfahren 7 und 8.4; vergl. Kap. 6, Abs. 3). Im Folgenden sind in kurzer Form wesentliche Aspekte der etablierten Analysenverfahren für die jeweilige Messaufgabe erläutert: 1) Bestimmung der Konzentration lungengängiger Asbestfasern und anderer anorganischer Fasern in der Luft am Arbeitsplatz (Analysenverfahren nach BGI [10], früher ZH1/120.46) Mittels personengetragener bzw. personenbezogener Probenahme wird ein goldbeschichtetes Kernporenfilter repräsentativ für die Exposition beaufschlagt. Von der beaufschlagten Fläche wird nur ein kleiner Teil (weniger als 1 ) rasterelektronenmikroskopisch ausgewertet. Alle Fasern der kritischen Abmessungen (WHO-Fasern) werden anhand des Elementspektrums identifiziert, das mittels energiedispersiver Röntgenmikroanalyse ermittelt wird (EDX-Analyse). Dabei kann unterschieden werden zwischen Chrysotil, Amphibolasbest, Calciumsulfatfasern und sonstigen anorganischen Fasern. In bestimmten Fällen (z. B. bei Stäuben mineralischer Rohstoffe) können ergänzende Auswertekriterien zur Unterscheidung von Asbest und anderen anorganischen Fasern hilfreich sein (s. Kap. 9, Verfahren 10, [14]). Die Bestimmungsgrenze liegt unter Standardbedingungen (Volumenstrom 2 l/min, Probenahmedauer 2,5 h) bei rund F/m 3. Wenn die Arbeitsplatzsituation dies zulässt, kann durch Wahl eines größeren Volumenstroms bzw. durch verlängerte Probenahmedauer eine niedrigere Bestimmungsgrenze erreicht werden. 2) Bestimmung der Konzentration lungengängiger Fasern in der Luft am Arbeitsplatz (Analysenverfahren nach BGI [32], früher ZH1/120.31) Die Luftprobenahme erfolgt mit Zellulosenitratfiltern. Nach der Beaufschlagung werden die Filter durch Bedampfen mit Aceton transparent gemacht und sind dann für eine phasenkontrastmikroskopische Auswertung geeignet. Wie beim Verfahren nach BGI wird nur ein kleiner Anteil der beaufschlagten Fläche mikroskopisch ausgewertet. Es wird die Konzentration von Fasern der kritischen Abmessungen bestimmt, wobei jedoch keine Bestimmung der Faserart möglich ist (Bestimmungsgrenzen in Analogie zum Verfahren nach BGI [10]). Ein analoges phasenkontrastmikroskopisches Analysenverfahren ist als Referenzmethode auf europäischer Ebene auch in Anhang 1 der Richtlinie 83/477/EWG [7] und als internationale Referenzmethode der WHO [33] beschrieben. 3) Bestimmung der Asbestfaserkonzentration in der Außenluft (nach VDI 3492 Blatt1 [11]) Das Analysenverfahren entspricht im Prinzip dem in BGI [10] beschriebenen Verfahren. Im Unterschied dazu werden jedoch etwas abweichende Zählkriterien verwendet. Es werden solche Fasern erfasst, die einen Durchmesser 3 µm und eine Länge zwischen 2,5 und 100 µm aufweisen. Die Längenklassen 2,5 L 5 µm und L 5 µm werden getrennt gezählt, so dass nahezu vergleichbare Ergebnisse zum Verfahren nach BGI [10] erzielt werden können. Die Identifizierung der Fasern mittels EDX-Analyse erlaubt ebenfalls eine Unterscheidung von Chrysotil, Amphibolasbest, Calciumsulfatfasern und sonstigen anorganischen Fasern. Im Vergleich zum Verfahren nach [10] wird durch entsprechend gewählte Probenahmeund Auswertebedingungen eine niedrigere Nachweisgrenze von ca. 300 F/m 3 erreicht. 4) Bestimmung der Asbestfaserkonzentration in der Innenraumluft (nach VDI 3492 Blatt 2 [12]) Das Analysenverfahren orientiert sich an Blatt 1 der VDI-Richtlinie 3492 [11] und berücksichtigt darüber hinaus innenraumspezifische Gegebenheiten. Generell werden jedoch nur Fasern mit einer Länge 5 µm in die Auswertung einbezogen. Die anhand der BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/

17 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung EDX-Analyse ermittelte chemische Zusammensetzung wird darüber hinaus zu einer detaillierteren Unterscheidung der Faserarten herangezogen. Bei der Messplanung wird außerdem zwischen verschiedenen Messaufgaben unterschieden (Nachweis ob Fasern freigesetzt werden, Erfolgskontrolle nach Sanierungen, sanierungsbegleitende Messungen, Messen bei Nutzungssimulation). Als Nachweisgrenze unter Standardbedingungen werden ebenfalls 300 F/m 3 angegeben. 5) Bestimmung der Asbestfaserkonzentration als Freigabe- bzw. Erfolgskontrollmessung im Rahmen einer Asbestsanierung (nach TRGS 519 [15] bzw. Asbestrichtlinie [27]) In Abschnitt 14.3 der TRGS 519 [15] (Aufhebung der Schutzmaßnahmen (Freigabe)) ist vorgegeben, dass der Arbeitgeber die festgelegten Schutzmaßnahmen im Anschluss an die eigentlichen Sanierungsarbeiten erst aufheben darf, wenn durch eine visuelle Kontrolle bestätigt wurde, dass keine sichtbaren Asbestteilchen mehr vorhanden sind, durch Messung nach VDI 3492 Bl. 2 eine Asbestfaserkonzentration in der Raumluft unter 500 F/m 3 ermittelt wurde und die Obergrenze des nach der Poisson-Verteilung berechneten 95 %-Vertrauensbereichs der Asbestfaserkonzentration weniger als 1000 F/m 3 beträgt. Während dieser Messung ist die Unterdruckhaltung im Messbereich aufzuheben. Analoge Forderungen erhebt auch die Asbestrichtlinie [27] in den Abschnitten 4.5 (Abschließende Arbeiten) und 5 (Erfolgskontrolle der Sanierung). 6) Bestimmung der emissionsbezogenen Asbestfaserkonzentration (nach TRGS 954 [13]) Im Unterschied zur Ermittlung der Asbestfaserkonzentration in der Luft in Arbeitsbereichen dient dieses Verfahren im Rahmen der Ermittlungen nach TRGS 954 lediglich der Feststellung, ob im Staub eines mineralischen Rohstoffs Asbestfasern der kritischen Abmessungen vorhanden sind [20]. Ein direkter Bezug zur Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Asbest ist daraus nicht abzuleiten. Das Verfahren basiert auf dem Analysenverfahren nach BGI [10]. Bei der Identifizierung von Fasern der kritischen Abmessungen sind ergänzende Auswertekriterien anzuwenden (s. Kap. 9, Verfahren 10, [14]). Die Probenahme wird allerdings emissionsbezogen durchgeführt. Das heißt, es werden solche Bereiche ausgewählt, in denen das Gesteinsmaterial Staub freisetzt (z. B. Brecher- oder Siebanlagen oder die Verladung). Diese Bereiche sind i. d. R. keine Dauerarbeitsplätze, sondern stellen eher worst-case-situationen dar. 7) Bestimmung des Massenanteils freier Asbestfasern in einem mineralischen Rohstoff (nach TRGS 954 [13]) Bestimmungen dieser Art werden im Rahmen der Ermittlungen nach TRGS 954 [13] durchgeführt, um festzustellen, ob Gesteine eines potenziell asbesthaltigen Vorkommens tatsächlich Asbestfasern enthalten bzw. freisetzen [20]. Das Analysenverfahren basiert ebenfalls auf dem Verfahren nach BGI [10] und ist im Prinzip in [34] beschrieben. Die Proben beziehen sich allerdings auf den einatembaren Gesamtstaub (Probenahme z. B. mit VC-25G oder PM-4G) in besonders staubintensiven Bereichen (Brecher- oder Siebanlagen oder Verladung). Eine geeignete Menge des gesammelten Staubes wird in Suspension gebracht und auf ein Filter zur anschließenden rasterelektronenmikroskopischen Auswertung überführt. Zur Identifizierung von Fasern der kritischen Abmessungen sind ergänzende Auswertekriterien anzuwenden (s. Kap. 9, Verfahren 10, [14]). Neben der Bestimmung der Asbestfaserzahl pro mg Probe werden die Fasern auch vermessen. Aus der rechnerisch ermittelten Masse kann dann der Massengehalt freier Asbestfasern im untersuchten Gesteinsstaub berechnet werden. Die Nachweisgrenze des Verfahrens wird auf ca. 0,008 Massen-% abgeschätzt. Da lediglich der einatembare Staubanteil des mineralischen Rohstoffs untersucht wird (i. d. R. 1 % der Gesamtmasse des Materials), ist das Messergebnis nicht geeignet, die Einhaltung der Forderung nach Anh. IV Nr. 1 Absatz 2 Satz 5 der Gefahrstoffverordnung zu kontrollieren (s. Kap. 6, Abs. 3). 8) Bestimmung des Massenanteils von Asbest in Materialproben Den im Folgenden beschrieben Verfahren geht eine Aufbereitung und Präparation der Materialproben voraus, die eine Zerkleinerung und Homogenisierung beinhaltet. Entsprechende Vorbereitungsschritte und Fragen der Auswahl von geeigneten Proben sind beispielhaft in [26] beschrieben. 16

18 Arbeitsumweltdossier Asbest ) Phasenkontrastmikroskopie Eine geringe Probenmenge wird auf einem Glasträger in eine Flüssigkeit mit definierter Lichtbrechung eingebettet. Die Identifizierung von Fasern kann ab einem Durchmesser von ca. 1 µm erfolgen und geschieht auf der Grundlage verschiedener optischer Eigenschaften (Lichtbrechung, Doppelbrechung und deren optischer Charakter) und morphologischer Kriterien. Die Auswertung ermöglicht die Identifizierung der sechs verschiedenen Asbeste und weiterer Faserarten. Der Massenanteil von Asbest bzw. anderen Faserarten wird nach Durchmusterung von mindestens 100 Gesichtsfeldern durch Schätzung bestimmt. Da Schätzungen zu größeren Fehlern führen können, liegt das tatsächliche Ergebnis erfahrungsgemäß etwa im Bereich der Hälfte bis dem Doppelten des ausgewiesenen Massenanteils. Die Nachweisgrenze des Verfahrens ist abhängig von der Probenart. Sie liegt in der Regel 1 %, in günstigen Fällen können auch geringe Spuren von Asbest ( 0,1 %) nachgewiesen werden. Häufig wird dieses Verfahren nur zum qualitativen Nachweis von Asbest in Materialien verwendet. Die Phasenkontrastmikroskopie wird in den Verfahren nach BGI [35] (in Kombination mit IR-Spektrometrie; früher ZH1/120.30) und VDI-Richtlinie 3866 [36] angewendet. Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung bietet auch die Methode MDHS 77 (HSE, Großbritannien, [37]). 8.2) IR-Spektroskopie Eine definierte Menge der Probe wird mit Kaliumbromid homogen vermischt und zu einer Tablette gepresst. Die Identifizierung der Asbestminerale erfolgt anhand der charakteristischen Absorptionsspektren der infrarotspektroskopischen Analyse. Zur Quantifizierung wird ein Absorptionsmaximum in einem definierten Wellenzahlbereich herangezogen. Die Nachweisgrenze beträgt für Chrysotil ca. 1 Massen-% und für die Amphibolminerale jeweils ca. 5 Massen-%. Das Verfahren wird gemäß BGI [35] (früher ZH1/120.30) angewendet (in Kombination mit Phasenkontrastmikroskopie) bzw. gemäß VDI-Richtlinie 3866 Blatt 2 [38]. 8.3) Röntgendiffraktion Je nach Verfahrensvariante wird die Probe zur Analyse vorbereitet (z. B. Einpressen mit oder ohne Trägermaterial in eine Probenhalterung, Abscheidung auf einem Filter, Aufstreuen auf Folie mit Klebeschicht oder Pressen einer Ta- blette für Transmissionsdiffraktometrie, Sedimentation auf speziellen Probenträgern für texturierte Präparate). Die Identifizierung erfolgt anhand des charakteristischen Beugungsspektrums der Asbestminerale. Zur Quantifizierung werden für jedes Mineral geeignete Intensitätsmaxima in definierten Beugungswinkelbereichen ausgewählt. Die Nachweisgrenze liegt für jedes der Asbestminerale in der Größenordnung von 1 Massen-%. Mit verfeinerten Auswerteverfahren können im Einzelfall auch niedrigere Nachweisgrenzen erreicht werden. Etablierte Analysenverfahren sind in Deutschland bislang nicht erstellt worden. Eine VDI-Richtlinie ist in Vorbereitung [39]. Zum röntgendiffraktometrischen Nachweis von Amphibolasbesten in kosmetischen Talkumpudern wird in den USA ein Verfahren nach CTFA J4-1 eingesetzt [40] in Kombination mit Phasenkontrastmikroskopie. 8.4) REM-EDX Die Bestimmung des Massenanteils von Asbest geschieht im Prinzip in Analogie zu dem in Kap. 9 erläuterten Verfahren 7. Statt des Staubes einer Luftprobe wird jedoch eine definierte Menge des zu untersuchenden Materials der Analyse unterzogen. Ein entsprechendes Analysenverfahren ist in der BIA-Arbeitsmappe unter Kennzahl 7487 beschrieben [34]. Das Verfahren ist geeignet für pulverförmige Materialien, deren Korngröße unterhalb von etwa 100 µm liegt. Gröbere Anteile können abgesiebt, in einem Mörser zerkleinert und dem Probengut zur Analyse wieder zugeführt werden (Veränderung der Beschaffenheit des Ausgangsmaterials!). Die Bestimmung des Asbestmassenanteils mit dem Verfahren nach [34] kann mit zwei verschiedenen Auswertekriterien angewendet werden. Es werden nur Asbestfasern der kritischen Abmessungen als Asbest bewertet: Der ermittelte Massenanteil hängt entscheidend davon ab, ob der Asbest bereits in Form lungengängiger Partikeln vorliegt oder eine Aufbereitung der Probe entsprechende Partikeln generiert hat. Grobe Asbeststücke (Agglomerate von Asbestfasern) würden nicht als Asbest bewertet (vergl. Kap. 9, Analysenverfahren 7). Es werden alle Asbestpartikeln mit einer Länge 5 µm, einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis 3 : 1 und ohne Durchmesserbegrenzung als Asbest bewertet: Das Auswertekriterium ist demnach gene- BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/

19 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung rell die Faserform. Nicht faserförmige Agglomerate, die aus Asbest bestehen, würden somit nicht berücksichtigt. Die Nachweisgrenze des Verfahrens wird auf ca. 0,008 Massen-% abgeschätzt. Weitaus problematischer ist die Bestimmung des Asbestmassenanteils in Materialien, die nicht pulverförmig vorliegen. Der ermittelte Asbestgehalt hängt in diesen Fällen entscheidend davon ab, wie die Probe zur Analyse mittels REM-EDX aufbereitet wird und schließlich auch davon, welche der gerade genannten oder sonstige Auswertekriterien angewendet werden. Ein etabliertes Analysenverfahren fehlt bislang. Ein Grund dafür ist die nicht hinreichende Definition von Asbest in Materialien (Erzeugnisse, Zubereitungen; vergl. Kap. 3). 9) Bestimmung von anorganischen Fasern im menschlichen Lungengewebe (BIA-Arbeitsmappe Kennzahlen 7489 und 7489/1 [41]) In der Vergangenheit wurde eine Reihe von Analysenverfahren bzw. Verfahrensvarianten angewendet, um die Asbestfaserkonzentration im menschlichen Lungengewebe zu bestimmen. Um einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, werden in [41] Analysenverfahren beschrieben, die vom berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreis Lungenstaubanalytik empfohlen werden. Proben des Lungengewebes werden nach einer Kaltveraschung transmissionselektronenmikroskopisch bzw. mit dem Feldemissions-Rasterelektronenmikroskop analysiert. Anhand ihrer Elementzusammensetzung und ggf. ihres Beugungsbildes werden dabei die Faserarten Chrysotilasbest, die verschiedenen Amphibolasbeste und sonstige anorganische Fasern unterschieden. Berücksichtigt werden Fasern mit Längen 5 µm und einem Länge-zu- Durchmesser-Verhältnis von 3:1. 10) Ergänzende Auswertekriterien zur Unterscheidung von Asbest und anderen anorganischen Fasern [14; 42] In Pulvern oder Stäuben bestimmter mineralischer Rohstoffe können eine Reihe von Mineralen auftreten, die den Asbesten ähnlich sind. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass auch andere Minerale als die Asbestminerale bei mechanischer Zerkleinerung Fasern kritischer Abmessungen (WHO-Fa- *) Software zur Berücksichtigung elementspezifischer Parameter (Ordnungszahl, Selbstabsorption, Fluoreszenz) bei der quantitativen Auswertung der EDX-Spektren. sern) liefern können. Die in den Analysenverfahren nach BGI [10] oder VDI 3492 [11; 12] aufgeführten Identifizierungskriterien auf Grundlage der Elementzusammensetzung (siehe oben) sind in solchen Fällen jedoch nicht immer ausreichend, um Asbestfasern von Fasern anderer Minerale zu unterscheiden. Um auch hier eine differenziertere Identifizierung mit einheitlichen und reproduzierbaren Kriterien vornehmen zu können, wurden ergänzende Auswertekriterien aufgestellt [14; 42]. Voraussetzung für die Anwendung der Auswertekriterien ist die Bestimmung der quantitativen Zusammensetzung der Partikeln (EDX-Analyse mit ZAF-Korrektur*)). Die Analysenergebnisse werden in normierter Form mit der Sollzusammensetzung der Asbeste und rund 40 weiterer Minerale potenziell asbesthaltiger Gesteine verglichen. Die Zuordnung der Partikeln zu Asbest oder einem anderen Mineral erfolgt unter Berücksichtigung der natürlichen Variabilität der Minerale und der nur eingeschränkten Genauigkeit der Elementanalyse von EDX-Systemen unter den gegebenen Messbedingungen. Zur effizienten und teilautomatisierten Anwendung sind die ergänzenden Kriterien zur Faseridentifizierung in Form einer frei verfügbaren Tabelle auf Grundlage des Tabellenkalkulationsprogramms Microsoft EXCEL zusammengestellt. Die Excel-Tabelle sowie Erläuterungen zur Anwendung können online beim HVBG unter in der Rubrik Fachinformationen, Stichwort Software (Faseridentifizierung), kostenlos heruntergeladen werden. Literatur [1] Barig, A.: Arbeitsumweltdossier Fasern. Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt In: BIA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 38. Lfg. X/2000. Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit BIA, Sankt Augustin. Erich Schmidt, Bielefeld 1985 Losebl.-Ausg. [2] Chissick, S.S.: Asbestos. In Ullmann s Encyclopedia of Industrial Chemistry. 6. Auflage, CD- Rom-Version, Wiley-VCH, Weinheim, [3] Rödelsperger K.; Gerhard J.: Asbest: Mineralogie Eigenschaften Verwendung. In: Asbest-Handbuch, Ergänzbarer Leitfaden für die Sanierungspraxis, 9. Lfg. IX/95, Hrsg.: J. Bossenmayer, H.-P. Schumm. Erich Schmidt, Berlin [4] Heide, H.; König, R.; Kling, H.-G.: Untersuchungen und Bewertung von Asbestemissionen bei Bearbeitung und Verwendung von Asbestzement und asbesthaltigen Fußbodenbelägen. Batelle-Institut e.v., Frankfurt

20 Arbeitsumweltdossier Asbest [5] Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV). Neufassung vom 15. November 1999 BGBl. I S. 2233, zuletzt geändert am 20. Juli 2000 BGBl. I S [6] Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung ChemVerbotsV). Vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1152), zuletzt geändert am , BGBl. I Nr. 28 S. 933 [7] Richtlinie des Rates vom 19. September 1983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz 83/477/ EWG (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 80/1107/EWG). ABl. L263 vom , S. 25, geändert durch Richtlinie 91/382/EWG des Rates vom 25. Juni 1991, Amtsbl. L206 vom und Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998, Amtsbl. L131 vom [8] Campbell, W.J.; Blake, R.L.; Brown, L.L.; Cather, E.E.; Sjoberg, J.J.: Selected Silicate Minerals and Their Asbestiform Varieties, Mineralogical Definitions and Identification-Characterisation. Information Circular 8751, U.S. Department of the Interior, Bureau of Mines, Washington 1977 [9] Convention concerning Safety in the Use of Asbestos (C162 Asbestos Convention). Inkraftsetzung am , International Labor Organisation (ILO), Genf 1986 [10] Verfahren zur getrennten Bestimmung von lungengängigen und anderen anorganischen Fasern Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren. Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentration krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz, BGI (bisher ZH 1/120.46). Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin. Carl Heymanns, Köln (Januar 1991) [11] VDI-Richtlinie 3492 Blatt 1: Messen anorganischer faserförmiger Partikel in der Außenluft, Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren. Beuth, Berlin [12] VDI-Richtlinie 3492 Blatt 2: Messen von Innenraumluftverunreinigungen, Messen anorganischer faserförmiger Partikel, Meßplanung und Durchführung der Messung, Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren. Beuth, Berlin 1994 [13] Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 954: Empfehlungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von 15a Abs. 1 GefStoffV für den Umgang mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und Erzeugnissen in Steinbrüchen. BArbBl. (1997) Nr. 12, S. 47, letzte Änderungen durch BArbBl. (2001) Nr. 3, S und BArbBl (2001) Nr. 8, S. 111 [14] Mattenklott, M.: Identifizierung von Asbestfasern in Stäuben, Pulvern und Pudern mineralischer Rohstoffe. Teil 1: Grundlagen, Kriterien- katalog. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 58 (1998) Nr. 1, S [15] Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. BArbBl. (1995) Nr. 3 [16] Autorenkollektiv: Faserjahre. BK-Report 1/97, 3. Auflage, Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin 1997 (4. Auflage in Vorbereitung) [17] Kesting, A.M.: Die Beurteilung der Ergebnisse von Staubmessungen in den asbestverarbeitenden Betrieben der Textilindustrie. Die BG (1961) Nr. 8 [18] Müglich, W.; Beck, B.; Werner, I.: Asbest an Arbeitsplätzen in der DDR. BIA-Report 3/95, Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin 1995 [19] Woitowitz, H.-J.; Rödelsperger, K.; Arhelger, R.; Giese, T.: Asbeststaubbelastung am Arbeitsplatz, Messwerte der internationalen Literatur. Schriftenreihe Gefährliche Arbeitsstoffe Nr. 10, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Dortmund 1983 [20] Kolmsee, K.; Binde, G.; Hagedorn, W.; Koch, J.; Kieser, D.; Kraus, J.; Landauer, P.; Mattenklott, M.; Müller, L.; Riediger, G.; Schneck, H.; Ziem, H.: Hinweise zur Anwendung der TRGS 954 Empfehlungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von 15a Abs. 1 GefStoffV für den Umgang mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und Erzeugnissen in Steinbrüchen. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 61 (2001) Nr. 6, S Diese Publikation steht online beim HVBG unter in der Rubrik Fachinformationen, Stichwort Software (Faseridentifizierung) kostenlos zur Verfügung [21] Rödelsperger, K.; Lojewski, H.-G.; Brückel, B.; Woitowitz, H.-J.: Zum Fasergehalt von Pudern auf Talkumgrundlage. Staub Reinhalt. Luft 44 (1984) Nr. 2, S [22] Kolmsee, K.; Kieser, D.; Kraus, J.; Landauer, P.; Mattenklott, M.; Müller, L.; Riediger, G.; Ziem, H.: Pilotmessungen zur Asbestbelastung auf Straßenbaustellen, Einbau von ungebundenen mineralischen Erzeugnissen aus Steinbrüchen, die unter den Geltungsbereich der TRGS 954 fallen. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 60 (2000) Nr. 9, S [23] Richtlinie des Rates 76/769/EWG vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen. Amtsbl. L 262, 1976, letzte Änderung durch Richtlinie 99/77/EG, ABl. L 207, 1999 [24] Kröger, H.; Meubrink, H.; Reichel, G.; Saß, W.-D.; Karsten, H.: Asbesteinsatz in der DDR, Teil 2, Asbestkatalog Asbesthaltige Produkte und Substitutionsmöglichkeiten. Hrsg.: Umweltbundesamt, Texte 35/91, Berlin 1991 BIA-Handbuch 40. Lfg. XII/

21 Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/Gefahrensituation Beurteilung [25] Asbestersatzstoff-Katalog, Erhebung über im Handel verfügbare Substitute für Asbest und asbesthaltige Produkte (Band 1 bis 10), Umweltforschungsplan des Bundesministers des Inneren Luftreinhaltung. Forschungsbericht , Schriftenreihe des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.v., Sankt Augustin 1985 [26] VDI-Richtlinie 3866 Blatt 1: Bestimmung von Asbest in technischen Produkten Grundlagen Entnahme und Aufbereitung der Proben. Beuth, Berlin 2000 [27] Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinien). Mit Erläuterungen, Fassung vom Januar 1996 [28] Bossenmayer, H.J., Schumm, H.P., Tepasse, R.: Asbest-Handbuch, Ergänzbarer Leitfaden für die Sanierungspraxis. Erich Schmidt, Berlin 1999 Losebl.-Ausg. [29] Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. BGI 664 (bisher ZH 1/511). Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin. Carl Heymanns, Köln (Juli 2000) [30] Kleine, H.; Müllers, P.: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Verzeichnis geprüfter Arbeitsverfahren mit geringer Exposition nach TRGS 511. Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt In: BIA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 27. Lfg. VI/96. Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit BIA, Sankt Augustin. Erich Schmidt, Bielefeld 1985 Losebl.-Ausg. [31] Rödelsperger, K., Schneider, J., Woitowitz, H.J.: Umwelt- und Innenraumgefährdung durch Asbestfaserstaub außerhalb des Arbeitsplatzes. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 56 (1996) Nr.4,S [32] Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern Lichtmikroskopisches Verfahren. Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentration krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz. BGI (bisher ZH 1/120.31). Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin. Carl Heymanns, Köln (Januar 1991) [33] Determination of airborne fibre number concentrations: a recommended method, by phascontrast optical microscopy. Hrsg.: World Health Organisation (WHO), Genf. ISBN , 1997 [34] Verfahren zur analytischen Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pul- vern, Pudern und Stäuben mit REM/EDX (Kennzahl 7487). In: BIA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen. 18. Lfg. IV/97. Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit BIA, Sankt Augustin. Erich Schmidt, Bielefeld 1989 Losebl.-Ausg. [35] Verfahren zur Bestimmung der Massenanteile von Chrysotilasbest und Amphibolasbesten. Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analyseverfahren zur Feststellung der Konzentration krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz. BGI (bisher ZH 1/ ). Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin. Carl Heymanns, Köln (März 1991) [36] VDI-Richtlinie 3866 Blatt 4: Bestimmung von Asbest in technischen Produkten Phasenkontrastmikroskopisches Verfahren. Beuth, Berlin (Entwurf 2000) [37] Asbestos in bulk materials Sampling and identification by polarised light microscopy (PLM). Methods for the Determination of Harzardous Substances (MDHS) 77, Health an Safety Executive (HSE), Sheffield 1994 [38] VDI-Richtlinie 3866 Blatt 2: Bestimmung von Asbest in technischen Produkten Infrarotspektroskopisches Verfahren. Beuth, Berlin 2001 [39] VDI-Richtlinie 3866 Blatt 3: Bestimmung von Asbest in technischen Produkten Röntgendiffraktometrisches Verfahren. Beuth, Berlin (in Vorbereitung) [40] Asbestiform amphibole minerals in cosmetic talc. CTFA method J4-1, Cosmetic Toiletry and Fragrance Association Inc., Washington 1976 [41] Bestimmung von anorganischen Fasern im menschlichen Lungengewebe. Transmissionselektronenmikroskopische Methode mit Präparation durch Kaltveraschung TEM- Methode (Kennzahl 7489) und Methode unter Verwendung eines Feldemissions-Raterelektronenmikroskops FE-REM-Methode (Kennzahl 7489/1). In: BIA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen 24. Lieferung III/00 und 26. Lieferung III/01. Hrsg.: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit BIA, Sankt Augustin. Erich Schmidt, Bielefeld 1989 Losebl.-Ausg. [42] Mattenklott, M.: Bestimmung von Asbestfasern in Stäuben mineralischer Rohstoffe. VDI-Berichte 1417 (1998), S Bearbeitung: Dr. rer. nat. Markus Mattenklott Fachbereich Chemie Analytik 20

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