für das CA-Labor in den Räumen Z 907 und Z 908

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1 Fakultät Maschinenbau Bereich Grundlagen Maschinenbau Laborordnung für das CA-Labor in den Räumen Z 907 und Z Geltungsbereich 1.1 Diese Ordnung gilt für das CA-Labor (Computerlabor) der Fakultät Maschinenbau in den Räumen Z 907 und Z Nutzer und Zugang 2.1 Die Labore stehen den über diese Ordnung belehrten Studenten der Fakultät im Rahmen der im Stundenplan festgelegten Lehrveranstaltungszeiten und darüber hinaus zum freien Üben zur Verfügung. 2.2 Das CA-Labor ist vorrangig für die CAD-, FEM- und allgemein die CAE- Ausbildung sowie zum freien Üben für andere Studienaufgaben bestimmt. Die private Nutzung (z.b. Surfen im Internet) ist nur zugelassen, wenn die Arbeitsplätze nicht anderweitig benötigt werden. 2.3 Voraussetzung für die Nutzung der Labore ist die Eintragung in einen OPAL-Kurs und eine Belehrung über diese Ordnung mit Unterschriftsleistung. Beides gilt jeweils nur für das aktuelle Semester! Aus organisatorischen Gründen erfolgt diese Einschreibung immer in der ersten Vorlesungswoche des aktuellen Semesters und gilt bis zur ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters. 1

2 2.4 Der Zugang zu den Laboren ist grundsätzlich nur mit dem Dienst-/Studentenausweis (Chipkarte) möglich. In jedem Semester ist dafür eine Autorisierung erforderlich, die nach der Belehrung über diese Ordnung erteilt wird. Der Zugang zu den Laboren wird protokolliert. Deshalb muss jeder Nutzer seine Chipkarte an den Kartenleser halten (außer bei Lehrveranstaltungen)! 2.5 Das CA-Labor kann während der Öffnungszeiten der Hochschule (zur Zeit im Z-Gebäude: Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis Uhr, Samstag von 6.00 Uhr bis Uhr, außer an Feiertagen) genutzt werden. Für die Nutzung außerhalb dieser Zeiten ist eine Genehmigung des Dekans erforderlich. 2.6 Das CA-Labor kann nach Absprache auch von anderen Studenten und Mitarbeitern der HTWD im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten benutzt werden. Voraussetzung dafür ist eine Belehrung über diese Ordnung mit Unterschriftsleistung. 3. Arbeit im Labor 3.1 Kleidungsstücke wie Jacken, Mäntel, etc. sind in die entsprechende Garderobe (Garderobenleiste in Z 907, Garderobenständer in Z 908) zu hängen, Taschen so aufzubewahren, dass sie keine Stolpergefahr darstellen. 3.2 Die Arbeit am Rechner beginnt mit dem Anmelden beim System. Gegebenenfalls sind vorher Bildschirm oder Rechner einzuschalten. Jeder Nutzer verwendet sein persönliches Benutzerkennzeichen ("s"+bibliotheksnummer). Bei der Anmeldung wird u.a. eine Verbindung zum persönlichen Home-Verzeichnis im HTW-Rechenzentrum hergestellt. Nur dort können dauerhaft Daten abgelegt werden. 3.3 Nach dem Beenden der Arbeit muss sich der Nutzer abmelden, der Rechner darf nicht heruntergefahren oder ausgeschaltet werden. 2

3 3.4 Die Verwendung tragbarer Speichermedien (z.b. USB-Sticks) wird geduldet. Es besteht dabei aber kein Anspruch auf technische Unterstützung. 3.5 Beim Auftreten von Problemen ist der Laboringenieur zu informieren (per Telefon oder , siehe Aushang). Außerhalb der Dienstzeit ist der Fehlerzustand zu belassen und der Bildschirm auszuschalten sowie der Laboringenieur in geeigneter Form zu informieren. 3.6 Die Dauer der Arbeit an den Computerarbeitsplätzen sollte 90 min nicht überschreiten, um Haltungsschäden und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Bildschirmarbeit zu vermeiden. Bei längerer Nutzung sind selbstständig ausreichend Pausen vorzusehen. 3.7 Aktuelle Informationen für die Nutzer werden bei der Anmeldung am Computer angezeigt, finden sich in den Schaukästen und im Internet unter ("Aushänge und Aktuelles"). 3.8 Für wichtige Informationen an einzelne Nutzer wird die HTW-Mailadresse verwendet. Jeder Nutzer ist deshalb verpflichtet, seine Mailbox regelmäßig abzufragen. 4. Verhalten im Labor 4.1 Es sind die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und den Ordnungen der HTW (insbesondere der Hausordnung, der Brandschutzordnung, der Alarmierungs-/Evakuierungsordnung und den Ordnungen zur Nutzung des Hochschulnetzes HTWNET und des WWW) einzuhalten. 4.2 Alle Einrichtungen und Arbeitsmittel des Labors sind pfleglich zu behandeln. Müll (Papier, Verpackungsmaterialien, ) ist eigenständig zu entsorgen. In den Laborräumen steht dafür jeweils ein Mülleimer bereit. 3

4 4.3 Eine Manipulation der Arbeitsplätze ist nicht gestattet. Darunter fällt z.b. das Entfernen von Kabeln und Peripheriegeräten (Maus, Tastatur, ). Insbesondere gilt dies für Manipulationen, welche die Betriebssicherheit elektrischer Geräte gefährden. 4.4 Bei den beiden im Raum Z 908 befindlichen Getriebeexponaten ist auf die Verletzungsgefahr durch Quetschungen hinzuweisen. Ein Eingriff in die bzw. die manuelle Bewegung der beweglichen Teile ist untersagt. 4.5 Der Verzehr von Speisen und Getränken im Labor ist untersagt. 4.6 Die Eingangstür ist ständig geschlossen zu halten. 4.7 Fremden Personen darf kein Zugang zum Labor gewährt werden. 4.8 Fundsachen sind beim Laboringenieur, bei der Hausverwaltung (Z 125) oder beim Wachdienst abzugeben. Bei vermissten Gegenständen ist zuerst beim Laboringenieur nachzufragen. Fundsachen werden gemäß der Hausordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Hausverwaltung übergeben. 4.9 Beide Laborräume sind klimatisiert. Die Klimaanlage darf nur bei geöffneten Fenstern (zum Durchlüften) ausgeschalten werden. Spätestens bei Verlassen des Raumes ist die Klimaanlage wieder einzuschalten Nach der Arbeit sind, insbesondere außerhalb der Dienstzeit, die Jalousien in die obere Ausgangsstellung zu bringen, das Licht auszuschalten und die Fenster zu schließen Bei Havarien und Unfällen ist sofort einer der Verantwortlichen oder der Wachdienst (siehe Aushang) zu informieren. Bei Brandgefahr sind alle betroffenen Geräte vom Netz zu trennen. 4

5 4.12 In beiden Laborräumen steht jeweils auf der Fensterbank neben dem Dozentenarbeitsplatz ein Telefon bereit. Damit sind Gespräche innerhalb der Hochschule (wichtige Rufnummern siehe Aushang) sowie Amtsgespräche mit und (für Notfälle) möglich Bei Evakuierungen (Lautsprecherdurchsagen beachten) ist unverzüglich der ausgewiesene Sammelplatz aufzusuchen: Parkplatz zwischen Z-Gebäude und A.-Schubert-Straße (siehe Aushänge im Labor) Die Fluchtwege sind auf einer Schautafel rechts neben der Eingangstür zum Raum Z 907 gekennzeichnet. Im Evakuierungsfall sind die Treppenhäuser (TRH B und TRH D) an den beiden Enden des Flurs zu benutzen. 5. Umgang mit digitalen Medien 5.1 Das Einspielen eigener Software sowie das Kopieren von Software sind nicht zulässig! Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.b. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software ( 106 ff. UrhG) sind verboten (siehe Anlage Kopieren von Software ). 5.2 Das Ausspähen von Daten ( 202a StGB), die Datenveränderung ( 303a StGB) und Computersabotage ( 303b StGB) sind untersagt. 5.3 Die Verbreitung pornographischer Darstellungen ( 184 StGB), sowie der Abruf, Besitz und die Weitergabe kinderpornographischer Darstellungen ( 184b StGB) ist verboten. 5.4 Verbreitung von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen ( 86 StGB) und Volksverhetzung ( 130 StGB) ist verboten. 5.5 Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung ( 185 ff. StGB) sind verboten. 5

6 6. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Laborordnung und Haftungsausschluss 6.1 Zuwiderhandlungen gegen diese Laborordnung können durch Nutzungsbeschränkung oder Ausschluss von der weiteren Nutzung geahndet werden. 6.2 Für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden werden die Verursacher haftbar gemacht. 6.3 Die HTW Dresden übernimmt keine Mithaftung für finanzielle und rechtliche Folgen eines Fehlverhaltens der Nutzer des CA-Labors. 6.4 Der in 6.3 genannte Haftungsausschluss gilt einschließlich Urheberrechtsverletzungen, illegaler Verbreitung (z.b. über Tauschbörsen) geschützter Inhalte, Verwendung, Installation und Verbreitung nicht lizenzierter Software sowie den in 5.1 bis 5.5. aufgeführten Punkten. gez. Dr.-Ing. St.Schmidt Laborverantwortlicher 6

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