AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung Landwirtschaft. Ländliches Entwicklungsprogramm der Autonomen Provinz Bozen
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- Annegret Waldfogel
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1 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung Landwirtschaft Ländliches Entwicklungsprogramm der Autonomen Provinz Bozen Untermaßnahme 6.1 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte Betriebsplan Betriebsinhaber Bezeichnung des Hofes MwSt-Nummer Straße/Fraktion, Nr. Gemeinde 1
2 Einleitung Die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte setzt eine Analyse des landwirtschaftlichen Betriebes voraus. Im Einzelnen muss der Junglandwirt die Ausgangssituation des landwirtschaftlichen Betriebes, die Zwischen- und Endziele im Hinblick auf die Entwicklung der Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes und die Einzelheiten zu den Maßnahmen, einschließlich Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz beschreiben, die für die Entwicklung der Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes erforderlich sind, wie Investitionen, Ausbildungsmaßnahmen und Beratungsdienste. Erläuterungen: Der Punkt 1 betrifft die berufliche Qualifikation und eingesetzte Arbeitskraft und der Punkt 2 die Beschreibung des Gesamtbildes des landwirtschaftlichen Betriebes. Beide spiegeln die Ausgangssituation des landwirtschaftlichen Betriebes wieder, wie dieser organisiert und strukturiert ist. Der Punkt 3 beschreibt die Produktionsausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes. Beim Ausfüllen der Tabelle muss auf die aktuelle Produktionsausrichtung Bezug genommen werden. Die einzelnen Posten müssen summiert werden, um die Gesamtproduktion des landwirtschaftlichen Betriebes zu ermitteln, welche in Standardoutput bemessen wird. Der Punkt 4 betrifft die Zwischen- und Endziele im Hinblick auf die Entwicklung der Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes. Darin sind die veranschlagten Zielsetzungen und Endziele enthalten, wie z.b. die Erhöhung des Mechanisierungsgrades zur Steigerung der Produktivität. Der Punkt 6 betrifft die Einzelheiten zu den Maßnahmen, welche zur Erreichung der veranschlagten Zielsetzungen erforderlich sind, wie z.b. die Anschaffung eines bestimmten landwirtschaftlichen Gerätes. Die Erlangung der angemessenen beruflichen Qualifikation und die Teilnahme an den 75 Stunden Betriebsberatung sind verpflichtend und können nicht Gegenstand von Zielsetzungen für die Entwicklung der Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes bilden; nicht aber die Erlangung einer höheren, als die im Gesuch angegebenen erforderlichen Berufsqualifikation oder die Teilnahme an Kursen oder Seminaren, die über die 75 Stunden Betriebsberatung hinausgehen. Der Punkt 7 ist rein fakultativ. Er betrifft die Fälle, in welchen der Antragsteller im Rahmen des gegenständlichen Betriebsentwicklungsplanes beabsichtigt ein Wirtschaftsgebäude gemäß Untermaßnahme 4.1 des LEP der Autonomen Provinz Südtirol zu errichten. 2
3 1. Berufliche Qualifikation und eingesetzte Arbeitskraft Berufsbildung/berufliche Qualifikation des Betriebsinhabers Studientitel oder Bestätigung über die erfolgte Teilnahme an landwirtschaftlichen Fortbildungskursen: Doktorat in Agrar- oder Forstwissenschaften oder Veterinärmedizin Diplom oder Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Oberschule oder einer Fachschule mit landwirtschaftlicher Ausrichtung oder eine andere berufliche Vorbereitung, welche diesen Qualifikationen entspricht Bestätigung über die erfolgte Teilnahme an landwirtschaftlichen Fortbildungskursen zumindest dreijährige Berufserfahrung im landwirtschaftlichen Bereich, wie im Gesuch näher präzisiert oder alternativ innerhalb von drei Jahren ab Entscheidung über die Gewährung der wirtschaftlichen Vergünstigung nachzureichender Studientitel oder nachzureichende Bestätigung über die erfolgte Teilnahme an landwirtschaftlichen Fortbildungskursen: Universitätsdoktorat in Agrar- oder Forstwissenschaften oder Veterinärmedizin Diplom oder Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Oberschule oder einer Fachschule mit landwirtschaftlicher Ausrichtung oder eine andere berufliche Vorbereitung, welche diesen Qualifikationen entspricht Bestätigung über die erfolgte Teilnahme an landwirtschaftlichen Fortbildungskursen Betriebliche Arbeitskraft (Ausgangssituation) Betreibsleiter Ehepartner andere Mitarbeiter: n. Eltern Großeltern andere Familienmitglieder außerfamiliäre Arbeitskräfte Taglöhner ganztägig part-time auf Abruf saisonal 3
4 2. Beschreibung des Gesamtbildes des landwirtschaftlichen Betriebes (Ausgangssituation) Rechtsform und Betriebsführung mit einem Jahresumsatz und/oder einer Jahresbilanz nicht über 2 Mio. und weniger als 10 Beschäftigten geschlossenen Hof in Eigentum nicht geschlossener Hof in Eigentum bzw. geschlossener oder nicht geschlossener Hof in Pacht Sozio-ökonomische Verhältnisse Anzahl der dem landwirtschaftlichen Betrieb zugemessenen Erschwernispunkte Punkte Betriebsgebäude (genereller Zustand) gut durchschnittlich schlecht nicht vorhanden Wohngebäude (genereller Zustand) gut durchschnittlich schlecht nicht vorhanden Grad der Mechanisierung hoch mittelmäßig niedrig Mitglied von Absatzgenossenschaften oder vereinigungen
5 3. Produktionsausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes Beschreibung Anzahl Euro Gesamt Weichweizen ha 1.347,89. Hartweizen ha 1.645,34. Roggen ha 715,23. Gerste ha 957,72. Hafer ha 943,46. Körnermais ha 494,73. Reis ha 1.777,81. Sonstige Körnergetreide (Hirse, Dinkel, usw.) ha 292,81. Trockene Hülsenfrüchte (Bohne, Erbse, Linse, usw.) ha 3.190,19. Kartoffeln (einschließlich Frühkartoffeln und Saatkartoffeln) ha 8.859,04. Zuckerrüben (außer Saatgut) ha 3.200,47. Futterhackfrüchte (Futterrübe, usw.) ha 1.671,02. Frisches Gemüse im Freiland als Feldanbau ha ,59. Frisches Gemüse im Freiland als Gartenbaukulturen ha ,47. Frisches Gemüse unter Glas ha ,00. Blumen und Zierpflanzen im Freiland als Feldanbau ha ,00. Blumen und Zierpflanzen unter Glas ha ,60. Ackerwiesen (Luzerne, Esparsette, Klee, usw.) ha 979,57. Sonstige Futterpflanzen (Futtermais, Futtergräser, usw.) ha 1.007,11. Sämereien und Pflanzgut auf dem Ackerland (Saatgut für Wiesen, usw.) ha ,00. Sonstige Kulturen auf dem Ackerland ha 2.977,44. Brache, für die keine Beihilfe gewährt wird ha -. Tabak ha 8.496,13. Hopfen ha ,25. Raps und Rübsen ha 478,56. Sonnenblumen ha 642,68. Sojabohnen ha 709,63. Leinsamen (für Leinöl) ha 2.800,05. Sonstige Ölsaaten ha 3.304,52. Flachs, Lein ha 1.163,06. Hanf ha 611,83. Sonstige Textilpflanzen ha 985,72. Duft-, Heil- und Gewürzpflanzen ha ,25. Andere Handelsgewächse ha 1.319,91. Dauerwiesen und -weiden ha 523,73. Magerweiden ha 160,00. Frischobst der gemäßigten Klimazonen (einschließlich Beerenobst) ha ,63. Frischobst der subtropischen Klimazonen ha ,46. 5
6 Schalenfrüchte ha 3.326,22. Zitrusanlagen ha 4.370,11. Olivenhaine zur Erzeugung von Tafeloliven ha 1.925,88. Olivenhaine zur Erzeugung von Olivenöl ha 2.286,23. Rebanlagen zur Erzeugung von Qualitätswein (DOP e IGP) ha ,98. Rebanlagen zur Erzeugung von Tafelwein ha ,99. Rebanlagen zur Erzeugung von Tafeltrauben ha 5.485,49. Rebanlagen zur Erzeugung von Trockenbeeren ha 9.278,50. Baumschulen (Saatbeete und Pflanzbeete) ha ,14. Sonstige Dauerkulturen ha 1.325,00. Dauerkulturen unter Glas (Obstanlage unter Glas, usw.) ha ,51. Pilzzucht unter Abdeckung (Basisfläche). 100 m² ,74. Einhufer, allumfassend (jeglichen Alters). Nr. St. 483,73. Männliche und weibliche Rinder unter 1 Jahr. Nr. St. 676,18. Männliche Rinder von 1 bis unter 2 Jahren. Nr. St. 610,93. Weibliche Rinder von 1 bis unter 2 Jahren. Nr. St. 512,56. Männliche Rinder von 2 Jahren und älter. Nr. St. 389,46. Kalbinnen von 2 Jahren und älter. Nr. St. 372,96. Milchkühe. Nr. St ,15. Sonstige Kühe (Mutterkühe, auszumerzende Kühe). Nr. St. 766,93. Mutterschafe. Nr. St. 204,72. Sonstige Schafe (Schafbock, Lämmer). Nr. St. 211,15. Mutterziegen. Nr. St. 398,49. Sonstige Ziegen. Nr. St. 99,51. Ferkel mit einem Lebendgewicht < 20 Kg. Nr. St. 309,44. Mutterschweine > 50 Kg. Nr. St ,55. Andere Schweine (Eber und Mastschweine > 20 Kg). Nr. St. 558,72. Masthähnchen und -hühnchen Broilers 100 St ,75. Legehennen 100 St ,00. Sonstiges Geflügel (Gänse und Perlhühner) Stück 100 St ,27. Mutterkaninchen. Nr. St. 65,47. Bienen. Nr. Stöcke 22,72. SUMME STANDARDOUTPUT. 6
7 4. Die Zwischen- und Endziele im Hinblick auf die Entwicklung der Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes Welches sind Ihre Erwartungen im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes? Welches sind die Zwischen- und Endziele betreffend die Art der Betriebsführung, das Produktangebot und andere Leistungen, die Investitionen in Betriebsanlagen (z.b. Betriebsgebäude und Maschinenpark), die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben, usw.? 7
8 5. Vorzugskriterien Hinsichtlich der obgenannten Zielsetzungen möchte ich nachstehende Vorzugskriterien geltend machen: berufliche Weiterbildung durch Teilnahme an nicht verpflichtenden Weiterbildungs- oder Beratungskursen; biologische Produktionsmethoden (nur biologisch zertifizierte Betriebe); Investition in innovative Umwelttechnologien, bestehend in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, zur Deckung zumindest eines Teilbedarfes des landwirtschaftlichen Betriebes; Diversifizierung der Produktion oder der Vermarktung oder Beitritt zu Verkaufsgenossenschaften; Investitionen in materielle Güter. 8
9 6. Einzelheiten zu den Maßnahmen, einschließlich Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz, die für die Entwicklung der Tätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes erforderlich sind, wie Investitionen, Ausbildungsmaßnahmen und Beratungsdienste A. Berufsbildung Erlangung eines geeigneten Studientitels (falls der Antragsteller beabsichtigt, diese Berufsbildung innerhalb von 3 Jahren ab Entscheidung über die Gewährung der wirtschaftlichen Vergünstigung zu erlangen); Teilnahme an einem landwirtschaftlichen Fortbildungskurs (falls der Antragsteller beabsichtigt, diese Berufsbildung innerhalb von 3 Jahren ab Entscheidung über die Gewährung der wirtschaftlichen Vergünstigung zu erlangen); freiwillige Teilnahme an folgenden berufsbildenden Kursen B. Beratung Verpflichtende Teilnahme an Betriebsberatungskursen im Ausmaß von mindestens 75 Stunden (innerhalb von 3 Jahren ab Entscheidung der Gewährung der wirtschaftlichen Vergünstigung); freiwillige Teilnahme an folgenden zusätzlichen Betriebsberatungskursen C. Investitionen in materielle Güter* 9
10 * Der Betriebsplan kann beispielsweise Investitionen und Kosten enthalten betreffend: - den Erwerb des landwirtschaftlichen Betriebes; - den Erwerb von Grundstücken; - die Abfindung von Erbanteilsberechtigten; - Spesen der Eigentumsübertragung (z.b. Notarspesen) oder Spesen in Zusammenhang mit der Betriebsführung; - die Entrichtung des Pachtzinses für Grundstücke oder Anlagen; - den Ankauf von Vieh; - den Ankauf von Produktionsquoten und -rechten; - den Ankauf von Maschinen und Geräten; - den Ankauf, die Fertigstellung und Umstrukturierung von Produktionsanlagen, die Lagerung, Verpackung, Weiterverarbeitung und Vermarktung von Betriebsprodukten; - die Umstrukturierung und Neuanlegung von Obst-, Reb- und ähnlichen Anlagen; - den Bau und die Erweiterung von Glashäusern, Überdachungen, Folientunnel, Baumschulen und Abdeckungen sowie den Ankauf von Hagelschutzanlagen; - den Bau von Bewässerungsanlagen, Betriebsgebäuden und anderen Vorhaben zur Bodenverbesserung; - materielle Investitionen, welche zur Erlangung von Qualitäts- und Konformitätszertifikaten und zur Einhaltung der Sanitätsund Hygienebestimmungen und der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit notwendig sind; - andere Investitionen und Spesen, welche für die Umsetzung des Betriebsplanes erforderlich sind; - die Betriebsberatung, auch in Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Betriebsplanes; - die Teilnahme an zusätzlichen Weiterbildungen neben der verpflichtenden Betriebsberatung. 10
11 7. Kombination mit anderen Maßnahmen** Ich beabsichtige im Rahmen des gegenständlichen Betriebsentwicklungsplanes gemäß Untermaßnahme 4.1 des LEP der Autonomen Provinz Bozen in materielle Vermögenswerte des Betriebes zu investieren und ich verpflichte mich das Bauwerk vor Ende des dritten aufeinanderfolgenden vollen Kalenderjahres ab Entscheidung über die Gewährung der Prämie fertig zu stellen. 8. Informationsmitteilung und Verpflichtungserklärung Ich erkläre im Sinne der Verordnung EU Nr. 1307/2013 innerhalb von 18 Monaten ab Niederlassung die Voraussetzungen des aktiven Landwirts zu erfüllen; Ich erkläre die im Betriebsplan angeführten Verpflichtungen einzuhalten und die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen oder Investitionen innerhalb von 9 Monaten ab Entscheidung über die Gewährung der Prämie zu beginnen und innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ab Entscheidung über die Gewährung der Prämie zu beenden sowie Beginn und Ende schriftlich mitzuteilen. Ich erkläre den Mindest- und Höchstviehbesatz vor Ende des dritten aufeinanderfolgenden vollen Kalenderjahres ab Entscheidung über die Gewährung der Prämie anzupassen, sofern nicht bereits eingehalten. Ich erkläre, die nachstehende Mitteilung über die Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben. Mitteilung gemäß Datenschutzcodex (gvd. 196/2003): Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, zwecks Gewährung der Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte und den damit verbundenen Tätigkeiten verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor der Abteilung Landwirtschaft. Der Antragsteller/Die Antragstellerin erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des ges. vertr. Dekrets Nr.196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskünfte darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen. Ort und Datum Unterschrift des Betriebsinhabers ** Die Vorabüberprüfung der Umsetzbarkeit und die nachträgliche Überprüfung der Realisierung der Teilmaßnahme 4.1 wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde (Amt für ländliches Bauwesen) gemäß den für diese Maßnahme geltenden Bestimmungen (Artikel 17, Paragraph 3, der Verordnung Nr. 1305/2013) abgewickelt. Für die Auszahlung des zweiten Teilbetrages der Erstniederlassungsprämie ist die Fertigstellung des Bauwerkes vor Abnahmeprüfung erforderlich. Die nichterfolgte Umsetzung der von der Teilmaßname 4.1 vorgesehenen Investitionen bewirkt in Bezug auf die Maßnahme 6 eine Nichterfüllung seitens des Begünstigten, welche im Hinblick auf die Wiedereinziehung des ausbezahlten Betrages und Anwendung von Verwaltungsstrafen zu bewerten ist. 11
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