Informationen zum Ablauf des. Studium. Generale. Module1+2. der Bachelorstudiengänge an der Pädagogischen Hochschule Freiburg

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1 Informationen zum Ablauf des Studium Generale Module1+2 der Bachelorstudiengänge an der Pädagogischen Hochschule Freiburg

2 Informationen zu den Modulen Studium Generale 1 & 2 der Bachelorstudiengänge an der Pädagogischen Hochschule Freiburg Stand: Februar Allgemeine Informationen In den Bachelorstudiengängen außerhalb des Lehramts an der Pädagogischen Hochschule Freiburg sind die Module Studium Generale 1 und Studium Generale 2 integriert. Sie umfassen insgesamt 12 ECTS- Punkte: 2 Veranstaltungen im Studium Generale 1 mit zusammen 6 ECTS- Punkten 2 Veranstaltungen im Studium Generale 2 mit zusammen 6 ECTS- Punkten Für jede Veranstaltung wird dementsprechend ein Workload im Umfang von 3 ECTS veranschlagt. 2. Veranstaltungsangebot und Wahlmöglichkeiten Pro Semester können Sie zwei Veranstaltungen belegen, die Sie aus dem Veranstaltungsangebot auswäh- len. Das Angebot umfasst: 2.1 Veranstaltungen im Studium GeneraIe: Im Vorlesungsangebot der PH sind Lehrveranstaltungen, die dem Studium Generale zugeordnet sind, im LSF in einer eigenen Rubrik unter Bachelorstudiengänge gelistet. Sie finden dort Angebote aus dem BA Kindheitspädagogik und Frühe Bildung Angebote aus dem BA Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache Angebote aus dem BSc Gesundheitspädagogik Angebote aus Lehramtstudiengängen Ringvorlesung: Jedes Semester wird im Studium Generale eine Ringvorlesung angeboten, de- ren Schwerpunktthema semesterweise wechselt und in der verschiedene disziplinäre Per- spektiven vorgestellt werden. Diese Veranstaltung wird mit 3 ECTS- Punkten angerechnet. Übergeordnete Angebote (bspw. Sprachkurse, Exkursionen, Projektseminare; s. LSF) InVISta- Veranstaltungen (s. Punkt 5) 2.2 PH Veranstaltungen außerhalb des "Studium Generale" Sie können aus dem Veranstaltungsangebot der PH auch ein Angebot auswählen, das nicht in der Rubrik Studium Generale gelistet ist. Gehen Sie so vor: Kontaktieren Sie die verantwortlichen Dozierenden der gewünschten Veranstaltung direkt und fra- gen Sie nach, ob eine Teilnahme möglich ist, schließen Sie eine Zielvereinbarung mit der oder dem Modulverantwortlichen ab. 2.3 Externe Veranstaltungen: Angebote einer anderen Hochschule Externe Veranstaltungen sind Angebote, die nicht von der PH ausgebracht werden. Für die Aner- kennung Ihrer Teilnahme an einer externen Veranstaltung gelten folgende Voraussetzungen: Die Veranstaltung muss an einer Hochschule besucht werden. Die Veranstaltung muss einen Umfang von min. 3 ECTS- Punkten bzw. einen Workload von min. 90 Stunden aufweisen.

3 Im Vorfeld ist eine Zielvereinbarung mit der/dem Modulverantwortlichen notwendig. HINWEIS: Ob und wie Sie an einer anderen Hochschule an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen, hängt ausschließlich von den Regelungen und Vorgaben des Anbieters ab. Bitte beachten Sie, dass Ihre Teilnahme ggf. auch kostenpflichtig sein kann; in diesem Falle sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Bei der Wahl von Veranstaltungen sind die jeweils geltenden Teilnahmebedingungen zu berücksichti- gen. Für das Studium Generale 1 und das Studium Generale 2 führen Sie je ein Lerntagebuch. Für Veranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis der PH nicht dem Studium Generale zugeordnet sind, muss mit der/dem Modulverantwortlichen eine Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie bei der Veranstaltungswahl: Wählen Sie immer ein Angebot aus einem fremden Studiengang, Veranstaltungen Ihres eige- nen Studiengangs sind ausgeschlossen. Die Veranstaltungen sollten jeweils 3 ECTS- Punkte vorweisen. Falls Sie Angebote wählen, die mit weniger ECTS- Punkten veranschlagt sind, muss ein Ausgleich des Workloads erfolgen (1 ECTS- Punkt = 30 Stunden). Das kann durch ein zu- sätzliches Reflexionsschreiben kompensiert werden und sollte dann in den Zielvereinbarun- gen festgehalten werden. Wählen Sie pro Semester 2 Veranstaltungen. Das Schieben oder Vorziehen von Veran- staltungen ist nicht vorgesehen und kann nur in Einzelfällen und nach vorheriger Absprache mit der/dem Modulverantwortlichen genehmigt werden. Eine Ausnahme bilden InVISta- Veranstaltungen, die ab Studienbeginn begleitend besucht werden können. Im Rahmen des Studium Generale 1 und 2 kann insgesamt nur ein Sprachkurs besucht wer- den. 3. Bestätigung der Veranstaltungswahl Die Bestätigung Ihrer Veranstaltungswahl erfolgt im ersten Abschnitt des Lerntagebuchs. Wenn Sie Veranstaltungen aus dem Angebot des Studium Generale besuchen, ist eine Bestätigung durch den/die Modulverantwortliche vor Beginn der Veranstaltungen nicht erforderlich. Eine Bestätigung Ihrer Veranstaltungswahl ist vorab nur notwendig, wenn Sie Veranstaltungen außerhalb des Angebots des Studium Generale besuchen und/oder die gewähl- ten Veranstaltungen mit weniger als 3 ECTS- Punkten veranschlagt sind. HINWEIS: Bitte sehen Sie davon ab, bei Veranstaltungsleiter*innen eine Bestätigung Ihrer erfolgrei- chen Teilnahme am Seminar einzufordern. Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an Veran- staltungen aus dem Angebot des Studium Generale erfolgt mit der Unterschrift der/des Modulver- antwortlichen im Lerntagebuch, bei besuchten Veranstaltungen außerhalb des Studium Generale auf dem entsprechenden Bestätigungsformular. 4. Das Lerntagebuch Das Lerntagebuch stellt in den Modulen Studium Generale 1 und 2 jeweils die Prüfungsleistung dar und muss zum Bestehen als mit Erfolg teilgenommen bewertet werden. Für alle Veranstaltungen, die Sie im Studium Generale besucht haben, muss der Lernfortschritt im Lerntagebuch dokumentiert

4 und reflektiert werden. Die Dokumentation und Reflexion des Lernfortschritts muss sich in jedem der beiden Semester auf die gewählten Veranstaltungen im Modul beziehen. Für das Studium Generale 1 führen Sie das erste Lerntagebuch, für Studium Generale 2 ein zweites. Das Lerntagebuch dient der Bestätigung der Veranstaltungswahl zur Dokumentation der Prüfungsleistung Das Lerntagebuch ist in einzelne Sitzungen gegliedert und beinhaltet Fragestellungen, die in kurzen Sätzen beantwortet werden sollen. Die Vorlage für das Lerntagebuch erhalten Sie bei den jeweiligen Modulverantwortlichen bzw. in den Sekretariaten Ihres Studiengangs. 5. Dokumentation des Lernwegs Bei wöchentlichen Veranstaltungen ist das Lerntagebuch wie vorgesehen zu führen. Der Lernweg muss auch bei anderen Veranstaltungsformen dokumentiert werden, meistens in Form eines zusätz- lichen Reflexionsschreibens, das mit dem Lerntagebuch abzugeben ist. Block- /Kompaktveranstaltungen und Exkursionen: Bitte erstellen Sie in diesem Fall ein Re- flexionsschreiben, das pro Veranstaltungstag 1-2 Seiten umfasst. Legen Sie das Reflexions- schreiben dem Lerntagebuch bei. Sprachkurse: Bitte erstellen Sie ein zusätzliches Reflexionsschreiben im Umfang von 4-5 Sei- ten, in dem bspw. die Entwicklung von Lernstrategien beim Fremdsprachenerwerb oder die spätere berufliche Relevanz des Sprachkurses thematisiert werden. Das Bestehen bzw. Nicht- bestehen bei einem Spracheignungstest o.ä. ist für die erfolgreiche Teilnahme am Studium Generale nicht ausschlaggebend. InVISta- Veranstaltungen können mit einem Nachweis (InVISta- Pass) über 16 erfolgreich be- suchte Veranstaltungen (= 3 ECTS- Punkte) im Rahmen des Studium Generale für eine Veran- staltung (Studium Generale 1 oder 2) angerechnet werden. Im Lerntagebuch ist in diesem Fall nur der Lernweg einer Veranstaltung zu dokumentieren. HINWEIS: Ein Lerntagebuch muss in jedem Fall abgegeben werden, auch wenn Sie keine wöchentli- chen Veranstaltungen besuchen. Wenn Sie Veranstaltungen innerhalb der Vorlesungszeit besuchen, muss das Lerntagebuch jeweils spätestens bis zum regulären Abgabetermin für Prüfungsleistungen bei der/dem Modulverantwortlichen abgegeben werden. Wenn Sie Veranstaltungen außerhalb der Vorlesungszeit besuchen, reichen Sie bitte das gesamte Lerntagebuch nach Ende der Veranstaltun- gen ein. 6. Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen müssen für folgende Veranstaltungen getroffen werden: Veranstaltung an der PH Freiburg, die nicht im Rahmen des Studium Generale angeboten werden Veranstaltung an einer anderen Einrichtung (Hochschule) Zur individuellen Zielvereinbarung buchen Sie bitte einen Sprechstundentermin bei der/dem Modul- verantwortlichen Ihres Studiengangs oder beachten Sie die Regelungen des/der Modulverantwortli- chen Ihres Studiengangs. Die Zielvereinbarungen werden im Lerntagebuch festgehalten.

5 7. Anrechnung von Veranstaltungen Im Rahmen des Studium Generale können auch bereits besuchte Veranstaltungen aus einem vorhe- rigen Studium angerechnet werden. Dabei gilt: Die Veranstaltung muss erfolgreich besucht worden sein und einen Umfang von mind. 3 ECTS- Punkten aufweisen. Beides muss durch entsprechende Dokumente belegt werden. Es werden nur Veranstaltungen aus einem nicht abgeschlossenen Studium anerkannt. Für das Studium Generale 1 und 2 kann insgesamt nur eine Veranstaltung (d.h. 3 von 12 ECTS- Punkten) angerechnet werden.

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