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3 HINWEISE UND DEFINITIONEN... 7 TABELLENVERZEICHNIS KAPITEL 1: RAUMSTRUKTUR UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Tabelle 1: Flächenstruktur in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 2: Siedlungsflächenentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 3: Bevölkerungsdichte in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 4: Siedlungsdichte in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 5: Seite Kaufwerte von baureifem im 5-Jahresdurchschnitt in den Gemeinden der Stuttgart KAPITEL 2: BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR UND -ENTWICKLUNG Tabelle 6: Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 7: Bevölkerungsstruktur in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 8: Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 9: Natürliche und räumliche Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 10: Salden der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 11: Durchschnittsalter der Bevölkerung in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 12: Altersstruktur der Bevölkerung in den Gemeinden der Stuttgart 1990 und Tabelle 13: Altersstruktur der Bevölkerung in Prozent in den Gemeinden der Stuttgart 1990 und KAPITEL 3: WIRTSCHAFT UND ARBEITSMARKT Tabelle 14: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts pro Erwerbstätigem in den Kreisen der Stuttgart Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts pro Einwohner in den Kreisen der Stuttgart Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts nach Wirtschaftssektoren in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Anteil der Wirtschaftssektoren am Gesamt-Bruttoinlandsprodukt in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Tabelle 19: Kaufkraft in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 20: Tabelle 21: Betriebe, Beschäftigte, Löhne und Gehälter sowie Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe in den Kreisen der Stuttgart Unternehmen und Betriebe nach Wirtschaftssektoren in den Gemeinden in der Stuttgart Tabelle 22: Betriebe nach Wirtschaftsabschnitten in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 23: wirtschaftliche Betriebe in den Gemeinden der Stuttgart 1991 und

4 Tabelle 24: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Gemeinden der Stuttgart Seite Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Tabelle 33: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen in den Gemeinden der Stuttgart Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Produzierenden Gewerbe und in der und Forstwirtschaft in den Gemeinden der Stuttgart Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Dienstleistungsbereich in den Gemeinden der Stuttgart Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohn- und Arbeitsort in den Gemeinden der Stuttgart 2000 und Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler aller Gemeinden der dargestellten Raumeinheiten der Stuttgart Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler über die Grenzen der dargestellten Raumeinheiten der Stuttgart Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auspendler aller Gemeinden der dargestellten Raumeinheiten der Stuttgart Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auspendler über die Grenzen der dargestellten Raumeinheiten der Stuttgart Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Wohnortpendler in den Gemeinden der Stuttgart KAPITEL 4: WOHNUNGSBESTAND UND -ENTWICKLUNG Tabelle 34: Wohngebäude in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 35: Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 36: Räume in Wohnungen in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 37: Wohnfläche in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 38: Belegungsdichte in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 39: Wohnfläche je Einwohner in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 40: Tabelle 41: Tabelle 42: Tabelle 43: Baufertigstellungen von Wohngebäuden in den Gemeinden der Stuttgart Baufertigstellungen von Nichtwohngebäuden in den Gemeinden der Stuttgart Baufertigstellungen von Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in den Gemeinden der Stuttgart Fertiggestellte Wohnfläche in Wohn- und Nichtwohngebäuden in den Gemeinden der Stuttgart KAPITEL 5: SOZIALSTRUKTUR UND SOZIALE INFRASTRUKTUR Tabelle 44: Arbeitslose in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 45: Weibliche Arbeitslose in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 46: Arbeitslosenquote in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 47: Empfängerinnen und Empfänger der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt in den Kreisen der Stuttgart

5 Seite Tabelle 48: Empfängerinnen und Empfänger der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 49: Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 50: Allgemeinbildende Schulen in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 51: Allgemeinbildende Schulen nach Schularten in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 52: Schüler an allgemeinbildenden Schulen in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 53: Schüler an allgemeinbildenden Schulen nach Schularten in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 54: Berufliche Schulen in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 55: Schüler an beruflichen Schulen in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 56: Plätz in Kindertageseinrichtungen in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 57: Kindertageseinrichtungen in den Gemeinden der Stuttgart KAPITEL 6: INFRASTRUKTUR / VER- UND ENTSORGUNG Tabelle 58: Länge der Bundesautobahnen in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Tabelle 59: Länge der Bundesstraßen in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Tabelle 60: Länge der esstraßen in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Tabelle 61: Länge der Kreisstraßen in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Tabelle 62: Länge der Ortsdurchfahrten in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Tabelle 63: Straßenlängen nach Straßenarten in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Tabelle 64: Straßenlängen in Prozent nach Straßenarten in den Stadt- und kreisen der Stuttgart Tabelle 65: Kfz-Bestand in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 66: Kfz-Bestand pro Einwohner in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 67: Kraftfahrzeuge nach Fahrzeugarten in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 68: Jahresfahrleistung auf Bundesautobahnen in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 69: Jahresfahrleistung auf Bundesstraßen in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 70: Jahresfahrleistung auf esstraßen in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 71: Jahresfahrleistung auf Kreis- und Gemeindestraßen in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 72: Jahresfahrleistung auf Innerortsstraßen in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 73: Jahresfahrleistung insgesamt in den Kreisen der Stuttgart Tabelle 74: Entwicklung des gewerblichen Fluggastverkehrs am Flughafen Stuttgart Tabelle 75: Entwicklung des gewerblichen Luftfrachtverkehrs am Flughafen Stuttgart Tabelle 76: Endenergieverbrauch in Baden-Württemberg nach Verbrauchssektoren Tabelle 77: Stromverbrauch in Baden-Württemberg nach Verbrauchssektoren Tabelle 78: Erdgasverbrauch in Baden-Württemberg nach Verbrauchssektoren

6 Seite Tabelle 79: Tabelle 80: Wasserabgabe insgesamt und Eigenwasseranteile in den Gemeinden der Stuttgart Wasserabgabe an Haushalte und Kleinverbraucher in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 81: Wasserverbrauch pro Kopf in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 82: Trinkwasserpreise in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 83: Abwasserpreise in den Gemeinden der Stuttgart KAPITEL 7: KOMMUNALFINANZEN Tabelle 84: Steuerkraftsumme in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 85: Steuerkraftsumme je Einwohner in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 86: Gewerbesteueraufkommen in den Gemeinden der Stuttgart Tabelle 87: Tabelle 88: Tabelle 89: Tabelle 90: Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich in den Gemeinden der Stuttgart Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich pro Einwohner in den Gemeinden der Stuttgart Schulden der kommunalen Eigenbetriebe in den Gemeinden der Stuttgart Schulden der kommunalen Eigenbetriebe pro Einwohner in den Gemeinden der Stuttgart

7 HINWEISE UND DEFINITIONEN Arbeitslose Arbeitsuchende werden als Arbeitslose gezählt, wenn sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausüben) und sich persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen der des Arbeitsförderungsgesetzes. Arbeitslosenersatzquote Die Arbeitslosenquote wird auf der Basis der zivilen Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Arbeitslose) nur zur Ebene der Geschäftsstellenbezirke der Agenturen für Arbeit berechnet. Um auf Gemeindeebene vergleichbare Aussagen über die kommunale Arbeitslosigkeit zu erhalten, wurde die Zahl der Arbeitslosen ins Verhältnis zur Summe aus versicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort und den dort gemeldeten Arbeitslosen gesetzt. Die so ermittelte Arbeitslosenersatzquote liegt im sdurchschnitt rund 2% über der eigentlichen Arbeitslosenquote. Ausländer Als Ausländer werden Personen bezeichnet, die keinen deutschen Pass besitzen bzw. die nicht Deutsche nach Artikel 116 des Grundgesetzes sind, als staatenlos gelten oder deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Besitzen Personen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit, zählen diese nicht zu den Ausländern. Baufertigstellungen Als "fertig gestellt" ist ein Bauvorhaben anzusehen, wenn die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen sind und wenn erkennbar ist, dass das Gebäude bzw. die Wohnungen bereits bezogen oder bei leer stehenden Gebäuden bezugsfertig sind. Hierbei ist ohne Bedeutung, ob das Gebäude verputzt ist oder ob noch Schönheitsarbeiten vorzunehmen sind. Entscheidend für die Fertigstellung ist die Ingebrauchnahme und nicht die baupolizeiliche Schlussabnahme des Bauobjekts. Betriebe und Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe Nachgewiesen werden in den Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes (einschließlich Bergbau sowie Gewinnung von Steinen und Erden) nur Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl von 20 und mehr Personen. Den Ergebnissen liegt die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) zu Grunde. Die WZ 2008 löst damit deutschlandweit die her gültige WZ 2003 ab. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit denen in der Abgrenzung nach der WZ 2003 ist nur mit gewissen Einschränkungen möglich. Bevölkerung Zur Bevölkerung zählen alle Personen, die in dem ausgewiesenen Gebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Personen mit mehreren Wohnungen werden in der Kommune nachgewiesen, in der sich ihr Hauptwohnsitz ( 17 (2) Meldegesetz) befindet. Der jeweilige Bevölkerungsstand ergibt sich aus der Bilanzierung der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsbewegung. Angehörige ausländischer Stationierungsstreitkräfte, sowie ausländischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen (einschließlich der Familienangehörigen) werden nicht erfasst. Bevölkerungsbewegung Geburten und Sterbefälle werden als natürliche Bevölkerungsbewegung bezeichnet. Als räumliche Bevölkerungsbewegung oder Wanderungen gelten Zu- und Fortzüge innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Zahl der Wanderungsfälle kann die Zahl der gewanderten Personen überschreiten, da jede Ummeldung als Wanderungsfall gezählt wird. Bevölkerungsdichte Die Bevölkerungsdichte setzt die Bevölkerungszahl ins Verhältnis zur Gemarkungsfläche. Sie gibt Auskunft darüber, wie viele Einwohner durchschnittlich auf einem Quadratkilometer Gemarkungsfläche ihren Hauptwohnsitz haben. Bruttoinlandsprodukt / Bruttowertschöpfung Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen; es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche, vermindert um die unterstellte Bankgebühr und vermehrt um die Gütersteuern abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen. 7

8 Gewerbesteuer Die Gemeinden erheben die ertragsabhängige Gewerbesteuer auf der Basis des vom Finanzamt ermittelten Steuermessbetrags. Ausschlaggebend für die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer ist der von der Gemeinde festzusetzende Gewerbesteuerhebesatz, der seit 2004 mindestens 200% betragen muss. Steuerpflichtig sind gewerbliche Unternehmen nach dem Einkommensteuerrecht. Jahresfahrleistung Die Jahresfahrleistungen werden im Wesentlichen ausgehend von der Straßendatenbank des es auf der Grundlage der im 5-Jahresrhythmus stattfindenden Verkehrszählungen und dazwischen nach den Ergebnissen der automatischen Zählstellen berechnet. Dargestellt werden die gefahrenen Kilometer innerhalb eines Jahres auf den klassifizierten Straßen. Kaufkraft Die hier dargestellte Kaufkraft basiert auf der Summe aller Nettoeinkünfte, die innerhalb eines Jahres in einem bestimmten Gebiet der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Von den Bruttoeinkünften, zu denen neben den Erwerbseinkünften auch Renten, Pensionen, Sozialhilfen und andere Sozialleistungen zählen, wurden die Lohn- und Einkommenssteuern abgezogen. Kaufwerte von Bauland (durchschnittliche) Als Bauland zählen ausschließlich unbebaute Grundstücke. Von den unterschiedlichen Baulandarten wurde nur das baureife Bauland dargestellt. Baureifes muss nach der baulichen Ordnung in der Gemeinde zur Bebauung anstehen und kann sofort bebaut werden. Wesentliche Erhebungsmerkmale sind Kaufwert und Fläche des veräußerten Grundstücks. Der Kaufwert enthält keine Grunderwerbnebenkosten (Vermessungskosten, Makler-, Notariats- und Gerichtsgebühren, Grunderwerbsteuer und andere), er beinhaltet jedoch auch Kapitalwerte für Leibrenten sowie Erschließungskosten, soweit sie aus den Vertragsunterlagen hervorgehen. Kinderbetreuung Zu den Kindertageseinrichtungen zählen Krippen (für unter 3jährige), Kindergärten (für 3-6jährige), Kinderhorte (für Schüler, meist zum 12./14. Lebensjahr) und altersgemischte Einrichtungen (alle vorgenannten Altersklassen) in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden. Diese Einrichtungen müssen über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII vorweisen können. Kraftfahrzeuge Der Kraftfahrzeugbestand wurde aus den Meldungen der Kraftfahrzeugzulassungsstellen an das zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes aus den Neuzulassungen, Besitzumschreibungen und Löschungen ermittelt. Nicht enthalten sind Kraftfahrzeuge der Bundespost, der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes sowie des technischen Hilfswerkes. In den Bestandszahlen sind seit 01. Januar 2008 nur die am Stichtag angemeldeten Fahrzeuge enthalten, ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist deshalb nur mit gewissen Einschränkungen möglich. wirtschaftliche Betriebe Dargestellt sind Betriebe mit mindestens 2 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche oder mit weniger als 2 Hektar Fläche, aber mit bestimmten tierischen oder pflanzlichen Mindesterzeugungseinheiten. Bis 2001 zählten Betriebe mit landund forstwirtschaftlichen Flächen nur dann zu den landwirtschaftlichen Betrieben, solange die Waldfläche das Zehnfache der landwirtschaftlich genutzten Fläche nicht überstieg. wirtschaftlich genutzte Fläche Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche zählen alle Flächen, die als Ackerland (einschließlich Erwerbsgartenland), Dauergrünland, Haus- und Nutzgärten, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden-, Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes genutzt werden, einschließlich der im Rahmen des Stilllegungsprogramms stillgelegten Flächen. Die Erhebung der Flächen erfolgt nach dem Betriebsprinzip, demzufolge werden sämtliche Betriebsflächen der Gemeinde des Betriebssitzes zugeschlagen. 8

9 Pendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) Als (Berufs-) Pendler werden in diesem Zusammenhang sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer bezeichnet. Zu unterscheiden sind innergemeindliche Pendler und Pendler, die die Gemeindegrenzen überschreiten. Letztere werden als Aus- und als Einpendler nachgewiesen. Schulden Als Schulden werden alle am Stichtag bestehenden In- und Auslandsschulden (ohne Kassenverstärkungskredite) bezeichnet, für die Städte und Gemeinden Schuldner sind. Die Schulden sind mit dem Nennbetrag ohne Abzug eines etwaigen Disagios angegeben. Nachgewiesen werden Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich. Zu diesen zählen Darlehen von Kreditinstituten, Versicherungen und Bausparkassen sowie Inhaberschuldverschreibungen, Restkaufgelder und bei Grundstückserwerb übernommene Hypotheken und Grundschulden. Dargestellt sind nur Schulden der Städte und Gemeinden, die Angaben zu übergeordneten Raumeinheiten (z.b. kreise) resultieren aus der Summierung der Gemeindeschulden und stellen nicht die Schulden dieser Körperschaften dar. Die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe (Stadtwerke, Kur- und Bäderbetriebe, Krankenhäuser, Entsorgungsgesellschaften usw.) werden in einer separaten Tabelle nachgewiesen und sind nicht den Schulden der öffentlichen Haushalte zugeschlagen. Schulen und Schüler Nachgewiesen werden öffentliche und private, allgemeinbildende Schulen nach der Schulart und der Schülerzahl. Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grund- und Hauptschulen, Sonderschulen, Realschulen und Gymnasien. Öffentliche Schulen werden von Gemeinden, kreisen, Schulverbänden etc. gemeinsam mit dem oder allein vom getragen. Zu den beruflichen Schulen können neben den Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs und Fachschulen nach dem Schulgesetz BW auch berufliche Gymnasien und Sonderschulen zählen. Siedlungsdichte Die Siedlungsdichte bringt zum Ausdruck, wie viele Einwohner auf einem Quadratkilometer Siedlungsfläche (ohne Verkehrsfläche) melderechtlich erfasst sind. Unabhängig von der Größe der Gebietsgrenzen vermittelt sie ein genaueres Bild, wie viel Fläche von den Einwohnern eines bestimmten Gebietes für Siedlungszwecke genutzt wird. Siedungs- und Verkehrsfläche Mehrere Flächennutzungsarten sind zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zusammengefasst, wenn diese überwiegend siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienen oder deren Ergänzungsfunktionen zählen. Die Siedlungsfläche nach den Flächenerhebungen auf der Basis des Liegenschaftskatasters setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Die Verkehrsfläche beinhaltet Straßen, Wege, Plätze und die für den Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr genutzten Bodenflächen (ohne Wasserstraßen) sowie sonstige Verkehrsflächen. In den Flächen sind im Allgemeinen nicht quantifizierbare Anteile Frei- und Grünflächen enthalten. Sozialleistungsempfänger Die dargestellten Ergebnisse basieren auf Fallzahlen. Das heißt, es wird jede Person gezählt, die im Berichtsjahr laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder Hilfe in besonderen Lebenslagen - auch nur zeitweilig - erhält. In die Erhebung nicht einbezogen werden Nichtsesshafte, Empfänger von Pauschalhilfeleistungen und Empfänger einmaliger Hilfen zum Lebensunterhalt. Wohngeldempfänger erhalten auf Antrag Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind alle Arbeitnehmer, die krankenversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. In der Regel gehören zu diesem Personenkreis alle Arbeiter, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung. Für die örtliche Abgrenzung betrieblicher Einheiten gilt der Gemeindebereich. Alle in einer Gemeinde liegenden Niederlassungen desselben Unternehmens können als eine örtliche Betriebseinheit angesehen werden. Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Betriebseinheit, die regionale Zuordnung nach dem Arbeitsort. Ausgewiesen werden nicht Beschäftigungsfälle, sondern beschäftigte Personen. Personen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten werden nur einmal erfasst. Grundlage für die wirtschaftsfachliche Gliederung bildet die Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Vergleichbarkeit mit Ergebnissen früheren Zuordnungen ist nicht oder nur eingeschränkt gegeben. Die wirtschaftliche Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach 9

10 dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes (örtliche Einheit), in dem die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind. Anhand der Sozialversicherungsbelege können die Beschäftigten nach dem inländischen Arbeitsort und nach dem Wohnort ausgewertet werden. Straßennetz Nachgewiesen wird die Länge des öffentlichen Straßennetzes der klassifizierten Straßen in den Kreisen der Stuttgart. Nicht enthalten sind die längenmäßig bedeutenden Gemeindestraßen, die seit 1976 nicht mehr erfasst wurden. Steuerkraftmesszahl / Steuerkraftsumme Die Steuerkraftmesszahl wird ermittelt (auf der Grundlage des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich; 6 FAG) aus den Gemeindesteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer minus Gewerbesteuerumlage), umgerechnet auf einen landeseinheitlichen Hebesatz, zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Zuweisungen aus dem Familienlastenausgleich. Sie bildet die Basis für die Berechnung der Steuerkraftsumme ( 38 FAG), die aus der Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisungen aus mangelnder Steuerkraft und der Mehrzuweisungen des jeweils zweitvorangegangenen Jahres resultiert. Die Steuerkraftsumme gibt Hinweise auf die Finanzkraft der Kommunen. Unternehmen und Betriebe aus dem Unternehmensregister Das auf eine EU-Vorschrift aufbauende Unternehmensregister umfasst nahezu alle Betriebe die Umsatzsteuerpflichtig sind und/oder wenigstens eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Nicht ausgewiesen werden Betriebe der - und Forstwirtschaft, des Gartenbaus sowie private Haushalte und die öffentliche Verwaltung. Zu einem rechtlich selbständigen Unternehmen können mehrere Betriebsstätten gehören, die als Betrieb gezählt werden. Wohnfläche Zur Wohnfläche zählen alle Flächen innerhalb von Wohnungen (Zimmer, Küchen und Nebenräume wie Speisekammern u. ä.) und die Flächen von Einzelzimmern in Wohngebäuden. Einzelzimmer in Nichtwohngebäuden werden nicht als Wohnräume erfasst. Ihre Fläche gilt als Nutzfläche. Bei der Berechnung der Wohnfläche werden Keller, Dachboden und die Grundflächen von Treppen innerhalb abgeschlossener Wohnungen nicht mitgezählt. Wohngebäude / Nichtwohngebäude Gebäude, die mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen zählen als Wohngebäude. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser rechnen ebenfalls dazu. Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke genutzt werden (jeweils gemessen an der Gesamtnutzfläche). Wohnräume Zu den Wohnräumen zählen alle Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr Quadratmetern Wohnfläche sowie Küchen. Nicht als Wohnraum gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten Wohnungen Eine Wohnung kann aus einem oder mehreren Räumen bestehen, sofern sie die Führung eines Haushalts ermöglicht und eine Küche oder einen Raum mit Kochgelegenheit aufweist. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können. 10

11 Tabelle 1: Flächenstruktur in den Gemeinden der Stuttgart 2010 wirtschaftsfläche Gemarkungsfläche insgesamt Hektar davon Siedlungsfläche Verkehrsfläche Wald Wasser- und sonstige Flächen Stuttgart, L.-Hauptst. (EG) Aidlingen Altdorf Böblingen, Stadt (EG) Bondorf Deckenpfronn Ehningen Gärtringen Gäufelden Grafenau Herrenberg, Stadt Hildrizhausen Holzgerlingen, Stadt Jettingen Leonberg, Stadt (EG) Magstadt (EG) Mötzingen Nufringen Renningen, Stadt (EG) Rutesheim, Stadt (EG) Schönaich (EG) Sindelfingen, Stadt (EG) Steinenbronn Waldenbuch, Stadt Weil der Stadt, Stadt (EG) Weil im Schönbuch (EG) Weissach (EG) Lkr. Böblingen Aichtal, Stadt (EG) Aichwald (EG) Altbach Altdorf Altenriet Baltmannsweiler Bempflingen Beuren Bissingen a. d. Teck Deizisau Denkendorf (EG) Dettingen u. Teck Erkenbrechtsweiler Esslingen a. Neckar, Stadt (EG) Filderstadt, Stadt (EG) Frickenhausen Großbettlingen Hochdorf Holzmaden Kirchheim u. Teck, Stadt Kohlberg Köngen

12 Tabelle 1: Flächenstruktur in den Gemeinden der Stuttgart 2010 wirtschaftsfläche Gemarkungsfläche insgesamt Hektar davon Siedlungsfläche Verkehrsfläche Wald Wasser- und sonstige Flächen Leinfelden-Echterdingen, Stadt (EG) Lenningen Lichtenwald Neckartailfingen Neckartenzlingen Neidlingen Neuffen, Stadt Neuhausen a. d. Fildern (EG) Notzingen Nürtingen, Stadt Oberboihingen Ohmden Ostfildern, Stadt (EG) Owen, Stadt Plochingen, Stadt Reichenbach a d. Fils Schlaitdorf Unterensingen Weilheim a. d. Teck, Stadt Wendlingen a. Neckar, Stadt Wernau a. Neckar, Stadt (EG) Wolfschlugen Lkr. Esslingen Adelberg Aichelberg Albershausen Bad Boll Bad Ditzenbach Bad Ueberkingen Birenbach Böhmenkirch (EG) Börtlingen Deggingen Donzdorf, Stadt Drackenstein Dürnau Ebersbach a. d. Fils,Stadt Eislingen a. d. Fils, Stadt Eschenbach Gammelshausen Geislingen a. d. Steige, Stadt Gingen a. d. Fils Göppingen, Stadt Gruibingen Hattenhofen Heiningen Hohenstadt Kuchen Lauterstein, Stadt Mühlhausen im Täle Ottenbach

13 Tabelle 1: Flächenstruktur in den Gemeinden der Stuttgart 2010 wirtschaftsfläche Gemarkungsfläche insgesamt Hektar davon Siedlungsfläche Verkehrsfläche Wald Wasser- und sonstige Flächen Rechberghausen Salach Schlat Schlierbach Süßen, Stadt Uhingen, Stadt Wangen Wäschenbeuren Wiesensteig, Stadt Zell unter Aichelberg Lkr. Göppingen Affalterbach Asperg, Stadt (EG) Benningen a. Neckar Besigheim, Stadt Bietighm-Bissingen, Stadt Bönnigheim, Stadt Ditzingen, Stadt (EG) Eberdingen Erdmannhausen Erligheim Freiberg a. Neckar,Stadt Freudental Gemmrigheim Gerlingen, Stadt (EG) Großbottwar, Stadt (EG) Hemmingen Hessigheim Ingersheim Kirchheim a. Neckar Korntal-Münchingen, Stadt (EG) Kornwestheim, Stadt (EG) Löchgau Ludwigsburg, Stadt (EG) Marbach a. Neckar, Stadt Markgröningen, Stadt (EG) Möglingen (EG) Mundelsheim Murr Oberriexingen, Stadt Oberstenfeld (EG) Pleidelsheim Remseck a. Neckar, Stadt (EG) Sachsenheim, Stadt (EG) Schwieberdingen Sersheim Steinheim a. d. Murr, Stadt Tamm Vaihingen a.d. Enz, Stadt Walheim Lkr. Ludwigsburg

14 Tabelle 1: Flächenstruktur in den Gemeinden der Stuttgart 2010 wirtschaftsfläche Gemarkungsfläche insgesamt Hektar davon Siedlungsfläche Verkehrsfläche Wald Wasser- und sonstige Flächen Alfdorf (EG) Allmersbach im Tal Althütte Aspach Auenwald Backnang, Stadt Berglen (EG) Burgstetten Fellbach, Stadt (EG) Großerlach Kaisersbach Kernen im Remstal (EG) Kirchberg a. d. Murr Korb (EG) Leutenbach Murrhardt, Stadt (EG) Oppenweiler Plüderhausen Remshalden (EG) Rudersberg (EG) Schorndorf, Stadt Schwaikheim Spiegelberg Sulzbach a.d Murr Urbach Waiblingen, Stadt (EG) Weinstadt, Stadt (EG) Weissach im Tal Welzheim, Stadt Winnenden, Stadt Winterbach Lkr. Rems-Murr-Kreis GVV Aidlingen/Grafenau VVG Backnang GVV Besigheim VVG Bietigheim GVV Bönnigheim VVG Deggingen VVG Ebersbach GVV Eislingen/Ottenbach/Salach VVG Freiberg GVV Gärtringen/Ehningen VVG Geislingen VVG Göppingen VVG Herrenberg GVV Holzgerlingen VVG Kirchheim GVV Lenningen GVV Marbach GVV Mittlere Fils

15 Tabelle 1: Flächenstruktur in den Gemeinden der Stuttgart 2010 wirtschaftsfläche Gemarkungsfläche insgesamt Hektar davon Siedlungsfläche Verkehrsfläche Wald Wasser- und sonstige Flächen GVV Neckartenzlingen VVG Neuffen VVG Nürtingen GVV Oberes Filstal GVV Oberes Gäu GVV Östlicher Schurwald GVV Plochingen GVV Plüderhausen/Urbach GVV Raum Bad Boll GVV Reichenbach VVG Schorndorf GVV Schwieberdingen/Hemmingen GVV Steinheim a. d. Murr GVV Sulzbach VVG Uhingen VVG Vaihingen GVV Voralb GVV Waldenbuch/Steinenbronn VGG Weilheim VVG Welzheim GVV Wendlingen GVV Winnenden MB Backnang MB Bietigheim-Bissingen/Besigheim MB Böblingen/Sindelfingen MB Esslingen MB Geislingen MB Göppingen MB Herrenberg MB Kirchheim MB Leonberg MB Ludwigsburg/Kornwestheim MB Nürtingen MB Schorndorf MB Stuttgart MB Vaihingen MB Waiblingen/Fellbach Stuttgart Baden-Württemberg

16 Tabelle 2: Siedlungsflächenentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Siedlungsfläche Hektar Veränderung Prozent Stuttgart, L.-Hauptst. (EG) ,0 10,2 1,7 1,7 Aidlingen ,2 6,6 0,9 2,5 Altdorf ,9 33,3 2,5 2,4 Böblingen, Stadt (EG) ,2-5,2 10,6 2,2 Bondorf ,9 61,1 81,0 2,2 Deckenpfronn ,5 28,4 2,3 10,0 Ehningen ,7 23,2 5,0 2,7 Gärtringen ,2 24,3 0,8 3,2 Gäufelden ,7 22,2 3,9 3,7 Grafenau ,5 9,2 1,9 7,4 Herrenberg, Stadt ,2 19,5 1,9 2,8 Hildrizhausen ,5 12,5 9,7 1,7 Holzgerlingen, Stadt ,0 39,8 7,1 1,6 Jettingen ,5 7,0 6,5 4,9 Leonberg, Stadt (EG) ,9 9,0 1,3 2,2 Magstadt (EG) ,9 7,6 0,9 3,9 Mötzingen ,7 17,6 4,0 12,5 Nufringen ,0 21,2 7,1 2,5 Renningen, Stadt (EG) ,3 16,2 4,8 9,5 Rutesheim, Stadt (EG) ,9 4,1 4,4 1,1 Schönaich (EG) ,0 16,2 1,8 5,7 Sindelfingen, Stadt (EG) ,8 2,5 0,4 0,8 Steinenbronn ,9 20,7 1,5 7,7 Waldenbuch, Stadt ,5 14,1 1,7 7,3 Weil der Stadt, Stadt (EG) ,9 39,6 1,9 3,3 Weil im Schönbuch (EG) ,6 57,9 1,2 4,9 Weissach (EG) ,3 16,9 1,0 27,4 Lkr. Böblingen ,2 13,3 4,7 3,8 Aichtal, Stadt (EG) ,0 17,1 11,1 2,3 Aichwald (EG) ,9 6,1 3,5 2,8 Altbach ,3 1,6 2,4-0,7 Altdorf ,4 64,7 25,0 3,1 Altenriet ,7 37,9 2,5 4,5 Baltmannsweiler ,5 6,5 0,0 8,4 Bempflingen ,8 35,8 1,1-0,4 Beuren ,1-2,2 4,5 0,9 Bissingen a. d. Teck ,9 11,4 2,0 1,1 Deizisau ,8 15,6 0,0 1,1 Denkendorf (EG) ,6 2,9 2,8 0,9 Dettingen u. Teck ,7 0,8 4,8 7,7 Erkenbrechtsweiler ,5-26,7 0,0 4,4 Esslingen a. Neckar, Stadt (EG) ,5 6,4 4,3 2,2 Filderstadt, Stadt (EG) ,5 9,1 8,4 5,3 Frickenhausen ,4 7,2 1,0 3,9 Großbettlingen ,9 15,5 2,4 5,6 Hochdorf ,8 13,4 1,8 5,5 Holzmaden ,2 34,1 0,0 3,1 Kirchheim u. Teck, Stadt ,4 1,5 2,8 1,2 Kohlberg ,1 24,4 1,8 5,9 Köngen ,0 5,0 1,6 3,1 16

17 Tabelle 2: Siedlungsflächenentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Siedlungsfläche Hektar Veränderung Prozent Leinfelden-Echterdingen, Stadt (EG) ,2-2,0 1,4 11,9 Lenningen ,8 11,9 2,0 0,6 Lichtenwald ,8 9,4 3,4 9,4 Neckartailfingen ,9-10,7 6,0 1,5 Neckartenzlingen ,3-11,3 0,0 13,1 Neidlingen ,7 5,8 0,0 0,9 Neuffen, Stadt ,0 8,5 0,6 0,8 Neuhausen a. d. Fildern (EG) ,0 7,1 1,3 0,4 Notzingen ,4 13,8 6,8 0,7 Nürtingen, Stadt ,7-5,5 2,4 2,6 Oberboihingen ,6 1,8 0,9 1,9 Ohmden ,1 14,3 47,5 2,1 Ostfildern, Stadt (EG) ,1 35,1-2,1 5,2 Owen, Stadt ,8 0,0 1,2 2,6 Plochingen, Stadt ,6 13,9 0,4 1,1 Reichenbach a d. Fils ,6 21,7 1,9 0,4 Schlaitdorf ,7 0,0 7,3 1,3 Unterensingen ,9 20,8 2,2 1,2 Weilheim a. d. Teck, Stadt ,3 8,5 3,3 2,8 Wendlingen a. Neckar, Stadt ,8-5,0 2,0 7,1 Wernau a. Neckar, Stadt (EG) ,3 9,4 1,5 4,8 Wolfschlugen ,0 11,9 6,2 5,2 Lkr. Esslingen ,5 6,2 3,1 23,8 Adelberg ,5 16,9 4,3 5,3 Aichelberg ,5 17,1 4,9 4,6 Albershausen ,1 11,6 4,7 1,9 Bad Boll ,8 17,1 0,7 5,9 Bad Ditzenbach ,6 8,2 5,0 6,1 Bad Ueberkingen ,3 19,0 2,2 1,4 Birenbach ,6 12,8 2,3 4,5 Böhmenkirch (EG) ,0 24,3 3,5 7,2 Börtlingen ,8 4,9 1,6 2,1 Deggingen ,4 8,6 1,3 5,8 Donzdorf, Stadt ,3 11,8 3,0 3,6 Drackenstein ,8 12,5 0,0 7,4 Dürnau ,4 14,3 1,8 10,4 Ebersbach a. d. Fils,Stadt ,0 5,0 2,5 1,2 Eislingen a. d. Fils, Stadt ,7-4,9 3,0 1,4 Eschenbach ,9 18,9 1,6 3,5 Gammelshausen ,6 3,4 3,3 8,1 Geislingen a. d. Steige, Stadt ,8-1,6 2,0 5,4 Gingen a. d. Fils ,3 2,0 5,8 0,3 Göppingen, Stadt ,8 10,7 1,3 1,5 Gruibingen ,6 2,8 4,1 5,3 Hattenhofen ,1 5,1 3,7 4,7 Heiningen ,1 9,3 1,7 0,9 Hohenstadt ,2 13,2 0,0 5,3 Kuchen ,2 4,8 1,8 6,1 Lauterstein, Stadt ,2 34,4 1,2 6,8 Mühlhausen im Täle ,7 5,3 5,0 1,0 Ottenbach ,5 9,9 3,8 15,2 17

18 Tabelle 2: Siedlungsflächenentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Siedlungsfläche Hektar Veränderung Prozent Rechberghausen ,1 9,3 0,0 7,1 Salach ,3 16,5 2,2 1,9 Schlat ,7 23,1 4,2 3,5 Schlierbach ,0 8,8 5,4 2,0 Süßen, Stadt ,9 20,6 2,6 1,8 Uhingen, Stadt ,3 0,6 4,1 2,4 Wangen ,1 15,4 3,3 5,8 Wäschenbeuren ,1 5,7 3,2 2,8 Wiesensteig, Stadt ,3-1,4 2,7 5,8 Zell unter Aichelberg ,5 19,7 2,2 5,8 Lkr. Göppingen ,0 8,6 2,5 34,7 Affalterbach ,5 27,5 0,8 0,8 Asperg, Stadt (EG) ,6 6,1 0,9 1,5 Benningen a. Neckar ,8 15,1 9,1 0,9 Besigheim, Stadt ,8 15,2 0,4 4,4 Bietighm-Bissingen, Stadt ,1 11,5 2,7 2,2 Bönnigheim, Stadt ,5 14,4 4,4 1,8 Ditzingen, Stadt (EG) ,9 4,4 1,7 3,5 Eberdingen ,6 6,1 4,5 11,5 Erdmannhausen ,8-7,3 1,0 13,1 Erligheim ,7 28,9 12,1 5,0 Freiberg a. Neckar,Stadt ,3 10,4 3,0 3,1 Freudental ,3 15,8 15,9 10,5 Gemmrigheim ,0 31,3 1,0 0,4 Gerlingen, Stadt (EG) ,9-2,3 2,4 5,9 Großbottwar, Stadt (EG) ,7 1,7 4,5 3,2 Hemmingen ,7 13,9 7,3 2,1 Hessigheim ,5 12,2 2,2 10,3 Ingersheim ,2 18,8 0,9 3,7 Kirchheim a. Neckar ,7-13,2 6,1 5,7 Korntal-Münchingen, Stadt (EG) ,5 17,1 5,1 4,4 Kornwestheim, Stadt (EG) ,8 3,9 5,9-0,1 Löchgau ,7 6,2 9,7 2,8 Ludwigsburg, Stadt (EG) ,4 6,0 1,5 1,6 Marbach a. Neckar, Stadt ,9 7,7 4,9 1,8 Markgröningen, Stadt (EG) ,7 27,3 8,2 2,2 Möglingen (EG) ,0-4,3 1,9 11,7 Mundelsheim ,6 32,8 1,2 15,7 Murr ,1 46,9 5,6 3,8 Oberriexingen, Stadt ,0 30,4 10,0 12,9 Oberstenfeld (EG) ,7 2,7 3,7 5,8 Pleidelsheim ,1 26,8 0,8 11,9 Remseck a. Neckar, Stadt (EG) ,6-0,3 3,4 8,3 Sachsenheim, Stadt (EG) ,8 3,6 8,5 13,7 Schwieberdingen ,5 72,2 2,5 2,2 Sersheim ,4 1,9 14,8 27,7 Steinheim a. d. Murr, Stadt ,0 0,0 9,7 2,1 Tamm ,1 24,8 3,9 4,2 Vaihingen a.d. Enz, Stadt ,2-1,2 10,8 5,3 Walheim ,4 8,7 1,3 1,1 Lkr. Ludwigsburg ,2 9,4 4,4 4,4 18

19 Tabelle 2: Siedlungsflächenentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Siedlungsfläche Hektar Veränderung Prozent Alfdorf (EG) ,2 42,3 3,8 6,4 Allmersbach im Tal ,8 14,3 7,3 2,6 Althütte ,8 17,6 2,9 8,1 Aspach ,1 5,8 12,9 13,9 Auenwald ,3 21,6 3,0 4,9 Backnang, Stadt ,4 9,5 6,9 2,8 Berglen (EG) ,8 18,8 4,6 6,1 Burgstetten ,8 15,9 3,8 8,7 Fellbach, Stadt (EG) ,7 10,4 3,5 3,0 Großerlach ,8 21,7 5,4 4,3 Kaisersbach ,3 81,5 2,5 1,7 Kernen im Remstal (EG) ,6 15,9 2,6 4,0 Kirchberg a. d. Murr ,0-3,1 5,3 10,7 Korb (EG) ,0 6,3 2,6 4,5 Leutenbach ,3 20,8 3,8 12,0 Murrhardt, Stadt (EG) ,4 4,7 2,0 4,4 Oppenweiler ,3 18,1 12,4 1,9 Plüderhausen ,4 6,7 0,9 0,7 Remshalden (EG) ,5 4,2 3,7 1,3 Rudersberg (EG) ,1 14,1 2,3 2,0 Schorndorf, Stadt ,5 8,1 3,0 1,1 Schwaikheim ,6 17,4 6,3 7,9 Spiegelberg ,2 14,9 5,2 3,6 Sulzbach a.d Murr ,4 13,6 4,0 3,6 Urbach ,9 11,7 3,5 3,7 Waiblingen, Stadt (EG) ,1 9,2 1,9 7,0 Weinstadt, Stadt (EG) ,5 11,1 2,9 7,2 Weissach im Tal ,7 10,9 4,9-3,1 Welzheim, Stadt ,7 41,8 13,2 2,6 Winnenden, Stadt ,4 9,5 1,6 4,6 Winterbach ,7 13,9 3,7 3,1 Lkr. Rems-Murr-Kreis ,8 13,0 4,1 4,3 GVV Aidlingen/Grafenau ,3 7,9 1,3 4,5 VVG Backnang ,4 11,2 6,9 4,7 GVV Besigheim ,9 16,9 2,9 5,5 VVG Bietigheim ,6 14,4 2,5 2,8 GVV Bönnigheim ,1 6,9 5,9 3,5 VVG Deggingen ,2 8,4 3,0 5,9 VVG Ebersbach ,8 5,9 3,2 1,4 GVV Eislingen/Ottenbach/Salach ,6 2,3 3,0 3,1 VVG Freiberg ,1 14,8 2,1 5,9 GVV Gärtringen/Ehningen ,5 23,4 2,6 3,0 VVG Geislingen ,3 2,2 2,1 4,8 VVG Göppingen ,8 10,9 1,6 1,9 VVG Herrenberg ,9 20,3 2,8 3,4 GVV Holzgerlingen ,8 32,5 6,6 1,7 VVG Kirchheim ,7 2,3 3,3 1,9 GVV Lenningen ,9 0,8 1,3 1,9 GVV Marbach ,7 9,5 3,9 3,5 GVV Mittlere Fils ,1 15,2 2,9 2,9 19

20 Tabelle 2: Siedlungsflächenentwicklung in den Gemeinden der Stuttgart Siedlungsfläche Hektar Veränderung Prozent GVV Neckartenzlingen ,5 4,1 3,9 4,9 VVG Neuffen ,7 7,6 1,7 2,1 VVG Nürtingen ,0 0,6 2,2 3,1 GVV Oberes Filstal ,4 4,2 2,8 4,9 GVV Oberes Gäu ,0 23,5 23,1 4,6 GVV Östlicher Schurwald ,7 10,6 2,0 5,2 GVV Plochingen ,6 11,0 0,8 0,6 GVV Plüderhausen/Urbach ,0 9,3 2,4 1,9 GVV Raum Bad Boll ,4 13,3 2,3 6,5 GVV Reichenbach ,5 13,7 1,7 5,1 VVG Schorndorf ,0 9,1 3,1 1,4 GVV Schwieberdingen/Hemmingen ,5 52,7 3,5 2,2 GVV Steinheim a. d. Murr ,8 14,2 8,1 2,8 GVV Sulzbach ,6 16,8 4,1 4,1 VVG Uhingen ,3 3,2 4,5 2,3 VVG Vaihingen ,6 1,8 10,2 9,3 GVV Voralb ,4 12,4 1,7 1,8 GVV Waldenbuch/Steinenbronn ,6 17,2 1,6 7,1 VGG Weilheim ,7 11,3 6,2 2,1 VVG Welzheim ,5 51,6 9,9 2,3 GVV Wendlingen ,0-1,4 2,0 5,4 GVV Winnenden ,4 13,3 2,7 6,9 22,6 5,7 4,6 MB Backnang ,8 MB Bietigheim-Bissingen/Besigheim ,9 12,4 4,0 5,1 MB Böblingen/Sindelfingen ,3 9,2 3,7 2,7 MB Esslingen ,0 11,7 2,1 2,7 MB Geislingen ,0 6,4 2,6 5,3 MB Göppingen ,2 9,3 2,5 2,8 MB Herrenberg ,3 21,6 11,0 4,0 MB Kirchheim ,3 3,0 3,3 2,7 MB Leonberg ,9 16,4 2,3 5,7 MB Ludwigsburg/Kornwestheim ,8 10,3 3,6 3,1 MB Nürtingen ,1 3,3 3,2 3,3 MB Schorndorf ,1 17,5 4,0 2,4 MB Stuttgart ,5 8,8 2,2 2,9 MB Vaihingen ,6 1,8 10,2 9,3 MB Waiblingen/Fellbach ,2 11,4 2,7 5,9 Stuttgart ,0 10,0 3,5 3,6 Baden-Württemberg ,5 16,0 4,4 4,5 20

21 Tabelle 3: Bevölkerungsdichte in den Gemeinden der Stuttgart Bevölkerungsdichte Einwohner/km² Gemarkungsfläche Veränderung Prozent Stuttgart, L.-Hauptst. (EG) ,3 3,1 1,3 1,8 Aidlingen ,1 14,3 0,6-1,6 Altdorf ,6 38,6 10,4 2,4 Böblingen, Stadt (EG) ,1 5,1 0,8 0,2 Bondorf ,7 42,9 10,9 2,6 Deckenpfronn ,3 29,4 5,4 6,6 Ehningen ,7 4,8 1,9 5,5 Gärtringen ,5 7,3 4,1 2,5 Gäufelden ,2 35,3 3,3-0,5 Grafenau ,5 23,2 2,6-1,5 Herrenberg, Stadt ,0 13,4 3,7 0,4 Hildrizhausen ,9 14,8 3,6 1,6 Holzgerlingen, Stadt ,5 22,9 2,1 9,5 Jettingen ,8 33,8 3,7-1,4 Leonberg, Stadt (EG) ,7 7,1 3,3-0,8 Magstadt (EG) ,1 15,0 0,9-2,5 Mötzingen ,0 27,2 1,6 3,7 Nufringen ,5 13,3 12,2 1,1 Renningen, Stadt (EG) ,6 22,5 2,6-0,8 Rutesheim, Stadt (EG) ,0 13,2 1,8 1,5 Schönaich (EG) ,3 6,6-0,1-3,0 Sindelfingen, Stadt (EG) ,0 5,6 0,8-1,3 Steinenbronn ,0 23,7 2,8-1,6 Waldenbuch, Stadt ,3 15,0 0,5-2,9 Weil der Stadt, Stadt (EG) ,4 14,2 0,9-1,6 Weil im Schönbuch (EG) ,3 13,5 4,1-1,5 Weissach (EG) ,7 16,0 4,5-3,7 Lkr. Böblingen ,8 12,2 2,4-0,1 Aichtal, Stadt (EG) ,9 12,3 4,0-0,8 Aichwald (EG) ,1-1,8-1,7-0,6 Altbach ,3-2,3 2,5 3,2 Altdorf ,2 33,8 8,1 3,9 Altenriet ,9 16,9 6,8 5,6 Baltmannsweiler ,8 3,5 1,0-0,7 Bempflingen ,2 3,7 4,7-0,3 Beuren ,9-1,4 2,5-0,2 Bissingen a. d. Teck ,4 7,0 0,9-4,3 Deizisau ,9 2,8 3,5-1,4 Denkendorf (EG) ,2 5,6 0,6 0,8 Dettingen u. Teck ,1 4,4 3,4 0,3 Erkenbrechtsweiler ,7 16,0-0,3-1,7 Esslingen a. Neckar, Stadt (EG) ,5-0,5 2,8-0,9 Filderstadt, Stadt (EG) ,6 12,2 3,3 1,4 Frickenhausen ,6-0,1 0,8-1,2 Großbettlingen ,8 12,7 0,1 1,8 Hochdorf ,5 10,0 0,8-0,4 Holzmaden ,2 22,0 3,3-2,2 Kirchheim u. Teck, Stadt ,2 11,6 2,6-0,3 Kohlberg ,7 3,0 2,7-1,1 Köngen ,0 13,4 3,3-0,2 21

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