Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt. Freitag, 22. März Nr.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt. Freitag, 22. März Nr."

Transkript

1 A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 22. März I n h a l t : 58 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Landrats am Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Kreistags am Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A 61 Überarbeitung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes der Großen Kreisstadt Eichstätt; hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit Erläuterungsbericht 62 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am Bekanntmachung über die Schulanmeldung Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Eichstätt 65 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schulzentrum Eichstätt-Schottenau Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Anlautertal vom Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonstigen Sparurkunden (Sparkasse Ingolstadt) Bekanntmachungen des Landratsamtes Anlage 18 (zu 95 GLKrWO Der Wahlleiter des Landkreises Eichstätt 58 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Landrats am Der Landkreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgendes Ergebnis der Wahl des Landrats festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: die Zahl der Personen, die gewählt haben: die Zahl der insgesamt abgegebenen n : die Zahl der insgesamt abgegebenen unn Stimmzettel: Dabei entfielen auf die einzelnen sich bewerbenden Personen: Ordnungszahl Kennwort des Wahlvorschlagsträgers Familienname, Vorname, akad. Grade, Beruf 1 CSU Dr. Bittl, Xaver, Landrat, Ignaz-Pickl-Weg 18, 2 SPD Hochrein, Hermann, Werkschutzfachkraft, Jurastraße 38, Adelschlag- Ochsenfeld Der Landkreiswahlausschuss hat festgestellt, dass Bittl, Xaver mit n mehr als die Hälfte der abgegebenen n erhalten hat und damit zum Landrat gewählt ist. Die gewählte Person hat das Amt wirksam angenommen. Eichstätt, den gez. Adam W a h l e r, Landkreiswahlleiter Anlage 17 Teil 1 (zu 95 GLKrWO) Der Wahlleiter des Landkreises Eichstätt 59 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Kreistags am Der Landkreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgendes Ergebnis der Wahl des Kreistags festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: die Zahl der Personen, die gewählt haben: die Zahl der insgesamt abgegebenen n : die Zahl der insgesamt abgegebenen unn Stimmzettel: 2. Insgesamt sind 60 Kreistagssitze zu vergeben. 3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende zahlen und Sitze: Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Gesamtzahl der n Anzahl der Sitze 01 Christlich Soziale Union in Bayern (CSU) 02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 03 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 04 Freie Unabhängige Wähler (FUW) 05 Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen sowie deren zahl sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt. Eichstätt, gez. Adam W a h l e r, Landkreiswahlleiter Anlage 17 Teil 2 (zu 95 GLKrWO) Wahlvorschlag Ordnungszahl: 01 Kennwort: Christlich Soziale Union in Bayern (CSU) Der Wahlvorschlag hat 34 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 34 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Kreisräte. Die übrigen Personen unter 35 bis 59 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger.

2 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 2 Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 1 Knapp, Anton, 1. Bürgermeister, Drosselweg 2, Gaimersheim 2 Böhm, Rita, 1. Bürgermeisterin, Feldstr. 4, Kinding-Haunstetten 3 Batz, Emmeram, EDV-Fachmann, Dettenbachstr. 7, Mindelstetten 4 Schneider, Siegfried, Landtagsabgeordneter, Goethering 23, Wettstetten 5 Uhl, Franz Xaver, 1. Bürgermeister, An der Altmühl 2, Beilngries 6 Husterer, Andreas, Lehrer, Wolkertshofener Mühle 2, Nassenfels 7 Obermeier, Thomas, Rechtsanwalt, Hindenburgstr. 25, 8 Dierl, Adam, 1. Bürgermeister, Sonnleite 1, Altmannstein-Neuenhinzenhausen 9 Mirlach, Josef, Rektor, Arg.-v.-Grumbach-Str. 1, Lenting 10 Nunner, Egidius, Landwirt, Salzgasse 2, 11 Sammiller, Bernhard, 1. Bürgermeister, Nördl. Ringstr. 21a, Pförring 12 Eichiner, Reinhard, Verwaltungsoberrat, Figurstr. 27, Schernfeld-Rupertsbuch 13 Lacher, Richard, Oberstudiendirektor, Rosenstr. 24, 14 Obermeyer, Max, Landwirtschaftsmeister, Donaustr. 7, Großmehring 15 Stadler, Marianne, Meisterin d. ländl. Hauswirtschaft, Regensburger Str. 7, Großmehring 16 Rose, Wilhelm, Betriebs- u. Landwirt, Bräuhausstr. 36, Beilngries 17 Bittl, Johanna, Lehrerin, Figurweg 5, Dollnstein 18 Rehm, Michael, Landwirt, Hauptstr. 29, Stammham-Appertshofen 19 Bauernfeind, Johann, Landwirt, Reindlweg 1, Titting-Petersbuch 20 Schöpfel, Peter, Dipl.-Kaufmann, Adalbert-Stifter- Weg 3, 21 Schiesterl, Hildegard, Angestellte, Finkenweg 16, Gaimersheim 22 Batz, Wolfgang, Bezirkskaminkehrermeister, Seyboldstr. 5, Kipfenberg 23 Schorer-Dremel, Tanja, Grundschullehrerin, Am Weinberg 26, 24 Mayer, Hans, 1. Bürgermeister, Jurastr. 7, Walting-Rapperszell 25 Eichenseher, Hannelore, Hausfrau, Am Schloßberg 26, Altmannstein 26 Mack, Josef, Schreinermeister, Ahornweg 6, Adelschlag-Ochsenfeld 27 Schön, Susanne, Bürokauffrau, Grabmannstr. 3, Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 28 Beer, Albert, Polizeihauptkommissar a.d., Thomastr. 12, Hepberg 29 Brandl, Josef, Rentner, Ziegeleistr. 1, Gaimersheim 30 Frey, Michael, Berufssoldat, Kirchstr. 20, Pollenfeld 31 Forster, Karl, 1. Bürgermeister, Am Wald 3, Wellheim-Konstein 32 Funk, Josef, Verwaltungsangestellter, Bahnhofsweg 4, Buxheim-Tauberfeld 33 Meier, Konrad, Landwirt, Hofmarkring 1, Altmannstein-Mendorf 34 Lohr, Josef, Forstwirtschaftsmeister, Am Sportplatz 3, Oberdolling Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 35 Diepold, Manfred, Betriebsorganisator, Bahnhofstr. 9, Eitensheim 36 Schmid, Helga, Erzieherin, Untere Weinbergstr. 20, Beilngries 37 Grandesso, Maurizio, Berufssoldat, Bert-Brecht- Ring 11, Denkendorf 38 Zinsmeister, Josef, Standesbeamter, Am Anger 7, Hitzhofen-Hofstetten 39 Heiß, Martin, 1. Bürgermeister, Wiesenweg 4, Titting-Erkertshofen 40 Mayinger, Ludwig, 1. Bürgermeister, Mühlweg 1, Schernfeld-Schönfeld 41 Drebes, Susanne, Diplomkaufmann, Bucher Str. 15, Kipfenberg 42 Hallermeier, Otto, Metallbaumeister, Marienplatz 3, Großmehring 43 Heil, Beate, Studentin, Klosterhof 14, 44 Bachhuber, Roland, Selbst. Unternehmer, Untermühlweg 20, Beilngries 45 Schieferbein, Andreas, Rechtsanwalt, Haydnstr. 12, 46 Wagner, Hans, Bezirkskaminkehrermeister a.d., Kirchstr. 27, Pollenfeld 47 Fahn, Ludwig, Rechtsanwalt, Pappelweg 24, Altmannstein-Sandersdorf 48 Lang, Karl, Bauunternehmer, Wiesgrund 1, Kipfenberg-Arnsberg 49 Haag, Roswitha, Friseurmeisterin, Im Winkel 4, Mörnsheim 50 Heimisch, Alexander, Student, Am Sportplatz 12, Gaimersheim 51 Bauer, Michael, Lehrer, Kapellenweg 6, Böhmfeld 52 Resch, Marie-Luise, Hausfrau, Mauerner Str. 7, Pförring-Gaden 53 Mittermüller, Karl Heinz, Maschinenbautechniker, Alte Landstr. 28, Lenting 54 Beringer, Elisabeth, Meisterin d. ländl. Hauswirtschaft, Altenberg 1, Denkendorf 55 Schmidt, Markus, Sparkassenfachwirt, Pfahlstr. 47,

3 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 3 Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 56 Landes, Markus, Arzt, Enkeringer Str. 4, Kinding 57 Lindner, Christian, Versicherungsreferent, Webergasse 6, Egweil 58 Zucker, Ulrich, Steuerberater, Kevenhüller Str. 4, Beilngries 59 Rothenanger, Josef, Fahrlehrer, Vorwerkstr. 50, Wettstetten Wahlvorschlag Ordnungszahl: 02 Kennwort: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Der Wahlvorschlag hat 13 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 13 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Kreisräte. Die übrigen Personen unter 14 bis 60 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 1 Hochrein, Hermann, Werkschutzfachkraft, Jurastraße 38, Adelschlag 2 Neumeyer, Arnulf, Oberbürgermeister, Kratzauer Str. 6, 3 Ferstl, Thomas, Postbeamter i.r., Am Anger 11, 4 Ostermeier, Alfred, 1. Bürgermeister, Hofstetter Str. 7 a, Böhmfeld 5 Richter, Rainer, 1. Bürgermeister, Bucher Str. 6, Kipfenberg 6 Wittmann, Ludwig, 1. Bürgermeister, Kastenholzstraße 23, Lenting 7 Greis, Monika, Hausfrau, Guttenberger Str. 21, Lenting 8 Ferstl, Beate, Bürokauffrau, Kastellstraße 4, Kösching 9 Neumeyer, Erich, Grundschullehrer, Pfälzer Str. 5, Beilngries 10 Reng, Martina, Konstrukteurin, Franz-Schubert-Str. 18, Gaimersheim 11 Liepold, Konrad, 1. Bürgermeister, Thorleitenstraße 3, Dollnstein 12 Zakenhofer, Babett, Archäologin, Häuflteilweg 11, Pförring 13 Betz, Dieter, Rechtsanwalt, Frühlingstraße 32, Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 14 Zauner, Herta, Hausfrau, Steigweg 3, Großmehring 15 Löffler, Wolfgang, Betriebswirt (HWK), Kapellenstraße 8, Wellheim 16 Bauer, Andrea, Hauptschullehrerin, Lilienstraße 9, 17 Bach, Claudia, Sachbearbeiterin, Von Pechmannstr. 5, Beilngries Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 18 Katarzynski, Anton, Technischer Angestellter, Stammhamer Str. 3, Wettstetten 19 Schittler, Irmgard, Realschullehrerin, Föhrenring 7 a, Altmannstein 20 Hantl, Isolde, Fachlehrerin, Schmiedstraße 16, Denkendorf 21 Mickel, Andrea, Bauzeichnerin, Angermühle 11 a, Gaimersheim 22 Bayerlein, Ralf, Handelsfachwirt, Limesstraße 4 a, Hepberg 23 Hofweber, Manfred, Soldat, Theresienstraße 2, 24 Pietzonka, Anna Maria, Einzelhandelskauffrau, Ludwig-Ganghofer-Ring 17, 25 Herrndobler, Hildegard, Anästhesieschwester, Martinstraße 3, 26 Seehars, Ingrid, Datenverarbeitungskauffrau, Beethovenstraße 13, Gaimersheim 27 Ruckdeschel, Ricarda, Hausfrau, Hans Schöpf Str. 25, Beilngries 28 Hertel, Inge, Büroleiterin, Raiffeisenstraße 24, Stammham 29 Eichiner, Otto, Grundschullehrer, Clara-Staiger-Str. 6, 30 Schönwald, Sigrid, Verwaltungsangestellte, Richard-Strauß-Str. 56, 31 Brandl, Thomas, Groß- und Außenhandelskaufmann, Hilbertweg 8, Gaimersheim 32 Deak, Karl, Angestellter, Fasanenstraße 3, Eitensheim 33 Kreis, Elisabeth, Einzelhandelskauffrau, Ludwigstraße 7, Wettstetten 34 Gröger, Harald, Beamter, Nelkenstraße 2, Denkendorf 35 Wörle, Erwin, Diplomingenieur, Marktplatz 10, Wellheim 36 Riek, Maria Anna, Arzthelferin, Bierweg 13 k, Buxheim 37 Klinger, Rupert, Schlosser, Frühlingstraße 1, Hitzhofen 38 Pfuhler, Martina, Krankenschwester, Hindenburgstraße 22, 39 Holzapfel, Wilfried, Energiegeräteelektroniker, Steigweg 11, Lenting 40 Sterzl, Josef, Kfz-Mechaniker, Bergstraße 11, Böhmfeld 41 Zajicek, Herbert, Revisor, Ganghoferstraße 2, Pförring 42 Betz, Anneliese, Postbotin, Stammhamer Str. 3 1/2, Wettstetten 43 Mongs, Peter, Facharbeiter, Kolpingstraße 5, Kösching 44 Radmacher, Wilhelm, Polizeibeamter, Kirchenfeldstraße 35, Dollnstein 45 Pfister, Maria, Selbständ. Kauffrau, Altmühlstraße 27, 46 Hetzer, Theresia, Lehrerin im soz.-päd. Dienst, Wittenfelder Str. 22 a, Adelschlag

4 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 4 Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 47 Neugebauer, Franziska, Krankenschwester, Dörndorfer Str. 16, Denkendorf 48 Clerkin, Silke, Übersetzerin, Lindenstraße 31, Hepberg 49 Huber, Manfred, Angestellter, Brahmsstraße 17, Großmehring 50 Schulz, Reinhard, Versorgungstechniker, Winkelmannstraße 11, Kipfenberg 51 Hirschinger, Georg, Industriemechaniker, Köschingerstraße 18, Hepberg 52 Harfst, Anita, Krankenschwester, Waldstraße 20, Wellheim 53 Hammel, Andreas, Verkaufsleiter, Schulstraße 17 a, Eitensheim 54 Schie, Alexander, Kaminkehrer, Adolf Kolping Str. 5, Pförring 55 Sünkel, Werner, Postbeamter i.r., Hans Schöpf Str. 25, Beilngries 56 Weichenrieder, Ludwig, Angestellter, Steigweg 1, Lenting 57 Köcher, Wolfgang, Angestellter, Bergstraße 4, Stammham 58 Viehmann, Michael, Finanzbeamter, Clara-Staiger- Str. 48, 59 Seidler, Friedrich, Produktprüfer, Gerhart-Hauptmann-Str. 3, Gaimersheim 60 Schiegl, Michael, Bahnbeamter i.r., Dorfgasse 5, Adelschlag Wahlvorschlag Ordnungszahl: 03 Kennwort: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 2 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Kreisräte. Die übrigen Personen unter 3 bis 30 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 1 Knipp-Dengler, Manuela, Dipl.-Journalistin, Pater- Ingbert-Naab-Str. 10, 2 Dr. Dirsch, Albert, Orthopäde, Hauptstraße 19, Titting Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 3 Preiß, Alexander, Schreiner, Bachstraße 1, Mörnsheim 4 Böhm, Ludwig, Landwirtschaftsmeister, Hegelohe 3, Titting 5 Bittlmayer, Klaus, Dipl.-Sozialpädagoge, Bergweg 1, Walting-Pfünz 6 Goldkamp, Sunhild, Malerin, Lindenstraße 18, 7 Falkner, Angela, Dipl.-Sozialpädagogin, Breitenhill 8, Altmannstein Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 8 Kasparik, Ulrike, Lehrerin, Heuweg 9, Schernfeld-Workerszell 9 Reichard-Victora, Monika, Fachlehrerin (Gesundheitswesen), Johannistraße 24, Wellheim 10 Dengler, Anita, Hausfrau, Schambacher Leite 11, Kipfenberg-Arnsberg 11 Ißl, Wunibald, Industriekaufmann, Kreisstraße 17, Denkendorf 12 Brettner, Harald, Beamter, Weinleite 3, Kinding 13 Sörgel, Nina, Sport- u. Gymnastiklehrerin, Klostergarten 3, 14 Walther, Sven, Manager, Am Gänsbuck 29, Dollnstein 15 Dr. Bonnin, Richard, Bibliothekar, Kard.-Preysing- Platz 12, 16 Preiß, Joachim, Schreiner, Bachstraße 1, Mörnsheim 17 Neuhofer, Ferdinand-Maria, Studien-Reiseleiter, Kipfenbergerstraße 5, 18 Pabsch, Ursula, Dipl.-Pädagogin, Westenstraße 119, 19 Ziegler, Yvonne, Altenpflegeschülerin, Untere Au 8, 20 Mursch, Annette, Lehrerin, Westenstraße 73, Eichstätt 21 Seif, Alfred, Betriebswirt, Bergstraße 6, Buxheim 22 Pabsch, Norbert, Schreiner, Westenstraße 119, 23 Osiander, Barbara, Dipl.-Sozialpädagogin, Hermannsleite 17, 24 Peter, Karl-Heinz, Dipl.-Sozialpädagoge, Morsbacher Str. 12, Titting 25 Scharlach-Frahm, Benita, Dipl.-Pädagogin, Rot- Kreuz-Gasse 13, 26 Ziegler, Wolfgang, Dekorateur, Untere Au 8, Eichstätt 27 Boranowska, Krystyna, Goldschmiedin, Webergasse 38, 28 Daniels, Stephan, Dipl.-Geograph, Elias-Holl-Str. 3 a, 29 Enser, Markus, Sozialpädagoge, Akazienweg 7, 30 Mursch, Michael, Psychologe, Westenstraße 73, Wahlvorschlag Ordnungszahl: 04 Kennwort: Freie Unabhängige Wähler (FUW) Der Wahlvorschlag hat 9 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 9 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Kreisräte. Die übrigen Personen unter 10 bis 60 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag.

5 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 5 Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 1 Volkmer, Horst, 1. Bürgermeister, Leharstraße 18, Großmehring 2 Oblinger, Alois, Landwirtschaftsmeister, Heidehof 1, -Kasing 3 Meier, Hans, 1. Bürgermeister, Sauerbruchstraße 14, Stammham 4 Bienek, Josef, 1. Bürgermeister, Höhenweg 1, Denkendorf 5 Gottstein, Eva, Realschullehrerin, Kapellbuck 4, 6 Mödl, Hans, 1. Bürgermeister, Christian Faber Str. 22, Wettstetten 7 Schneider, Willibald, 1. Bürgermeister, Martinsberg 4, Pollenfeld 8 Sonner, Josef, Landwirtschaftsmeister, Hufeisenstraße 18, Großmehring-Theißing 9 Bauer, Anton, Sonderschulkonrektor, Wacholderweg 4, Beilngries Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 28 Zanner, Heidi, Geschäftsfrau, Dorfplatz 6, Beilngries-Wolfsbuch 29 Dellekönig, Brigitte, Justizhauptsekretärin, Mozartstraße 4, Pförring 30 Seidl, Hans, Volksschullehrer, Uferstraße 36, Großmehring 31 Fröschl, Florian, selbständiger Busunternehmer, Feselenstraße 7, Großmehring 32 Diepold, Ludwig, Bauingenieur, Ingolstädter Str. 11, Großmehring 33 Muthig, Paul, Fachlehrer für Bautechnik, Lortzingstraße 35, Lenting 34 Stocker, Rainer, Apotheker, Salvatorgäßchen 8, Kipfenberg 35 Brandl, Franz, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Beethovenstraße 7, Großmehring 36 Oberbauer, Albin, selbständiger Elektromeister, Ingolstädter Str. 37, Großmehring 37 Bernecker, Alfons, Landwirt, Aicha 9, Wellheim Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 38 Wild, Martin, Staplerfahrer, Angerstraße 1, Großmehring-Theißing Seidenbusch, Ingrid, Redakteurin, Innerer Graben 22, Beilngries Dr. Betz-Unger, Claudia, Betriebsärztin, Wolkertshofener Str. 5, Nassenfels Bauer, Ludwig, Kfz.-Meister, Köschinger Str. 17, -Kasing Pfaller, Konrad, Landwirt, Andreasweg 8, Pollenfeld-Weigersdorf Doliwa, Peter, 1. Bürgermeister, Pietenfelder Str. 2 a, Buxheim Ettinger, Peter, Diplomingenieur, Nelkenstraße 7, Wettstetten Scheringer, Maria, Krankenpflegehelferin, Am Dürnhof 1, Schwimmer, Walter, OP-Pfleger, Merkurstraße 9, Gaimersheim Spreng, Michael, 1. Bürgermeister, Am Lerchenhang 4, Adelschlag-Möckenlohe Ganser, Hermann, Küchenleiter, Böhmfelder Straße 2, Hitzhofen-Hofstetten Frauenknecht, Brigitta, Oberstudienrätin, Am Bergl 23, Beilngries Illing, Thomas, Lehrer, Oskar-Maria-Graf-Str. 4, Ernhofer, Karl, Bankkaufmann, Hauptstraße 18, Oberdolling Schießer, Ernst, Elektroinst.-Meister, Schönblickstraße 19, Hepberg Nikol, Richard, Dipl.-Sozialpädagoge (FH), Schneebeerenweg 10, Lackner, Martin, Verwaltungsangestellter, Tannenweg 13 a, Stammham Thoma, Manfred, Mechanikermeister, Keltenstraße 13, Beilngries Schwartz, Günter, Landwirt, Burg 1, Kipfenberg Gomringer, Ursula, Hausfrau, Biberbach 29, Beilngries Faber, Johann, Betriebselektriker, Bergstraße 15, -Kasing Haunsberger, Anton, Geschäftsführer, Herzog-Ludwig-Str. 3, Kipfenberg Breindl, Alfons, Posthauptsekretär a.d., Schelldorfer Str. 28, Wettstetten Jakob, Xaver, Schreinermeister, Zandterstraße 3, Denkendorf Lehner, Peter, Fachberater im Außendienst, Puschkinstraße 27, Denkendorf Beck, Gerhard Julius, Musiklehrer, Heidingsfelderweg 39, Grabler, Franz Josef, Dipl.-Pädagoge, Finkenweg 1, Hitzhofen Liepold, Johann, Bäckermeister, Kirchstraße 15, Schernfeld Kammermeier, Werner, Fachlehrer, Bahnhofstraße 12, Gaimersheim Greßmann, Else, Dipl.-Ökotrophologin, Schulstraße 6, Eitensheim Probst, Christine, Katechetin, Buchenweg 13, Stammham Schmidtner, Franz, Lehrer, Eglofsdorf 8, Beilngries Knöferl, Manfred, Agrartechniker, Bonifatiusstraße 12, Böhmfeld Waltl, Franz Xaver, Bankkaufmann, Adolf-Kolping- Str. 15, Pförring Jarisch, Sabine, Hausfrau, Mühlenstraße 17, Kipfenberg-Schambach Schreiner, Georg, Dipl.-Ing. Maschinenbau, Am Galgenberg 7, Titting Rabl, Andreas, Heimleiter, Schulstraße 12 1/2, Eitensheim 5.245

6 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 6 Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 57 Zieglmeier, Johanna, Lehrerin, Alte Landstraße 38, Lenting 58 Grubmann, Ingrid, Hausfrau, Buchenweg 2, Buxheim 59 Bauer, Michael, Krankenkassenfachwirt, Am Wasserturm 20 a, Schernfeld 60 Santl, Johann, Versicherungskaufmann, Jurastraße 16, Oberdolling Wahlvorschlag Ordnungszahl: 05 Kennwort: Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 2 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Kreisräte. Die übrigen Personen unter 3 bis 25 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 1 Reinbold, Willibald, Dipl.-Finanzwirt (FH), Akazienweg 7, 2 Casper, Gabriele, Verlagsbuchhändlerin, Richard- Strauss-Str. 26, Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 3 Graf, Raphael, Bildhauer, Schottenau 8, Eichstätt 4 Breitenhuber, Josef, Versuchsingenieur, Karststraße 11, Buxheim 5 Beck, Karl, Konstrukteur, Waltinger Str. 10, Walting-Pfünz 6 Geyer, Christine, Familienfrau, Tannenweg 1, Buxheim 7 Daum, Christoph, Ökolandwirt, Römerstraße 36, Pollenfeld-Preith 8 Amon, Elisabeth, Dipl.-Wirtschaftsingenieurin (FH), Mühlstraße 10, Nassenfels-Wolkertshofen 9 Kirschner, Simon, Fachoberschullehrer, Römerstraße 42, Gaimersheim 10 Dr. Seger, Josef, Hauptschullehrer, Am Schafbuckel 10, 11 Loderer, Klaus, Fernmeldeelektroniker, Westenstraße 110, 12 Funk, Stefan, Pastoralreferent, Am Weinberg 28, 13 Mayer, Franz Josef, Techniker f. ökol. Landbau, Römerstraße 45, Pollenfeld-Preith 14 Kemeter, Christian, Student, Kirchstraße 19, Beilngries-Grampersdorf 15 Frühholz, Franziska, Familienfrau, Ensfelder Weg 3, Mörnsheim 16 Gailhofer, Rosemarie, Rentnerin, Winkelmannstraße 10, Walting-Pfünz 17 Schuster, Marianne, Hauswirtschaftsleiterin, Untere Bahnhofstraße 4, Adelschlag Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf 18 Hutter, Karl-Heinz, Bilanzbuchhalter, Rudstraße 9, Kipfenberg 19 Lechner, Maria, Pastoralreferentin, Westenstraße 105, 20 Schweizer, Markus, Diözesan-Umweltsekretär, Klostergarten 14, 21 Brandl, Maria, Musiklehrerin, Akazienweg 11, 22 Neudecker, Andreas, Religionslehrer, Almosmühlstraße 4, Walting-Inching 23 Mann, Lester, Musiklehrer, Akazienweg 11, Eichstätt 24 Reichmeyer-Schneider, Barbara, Lehrerin, Josef- Haas-Weg 1, 25 Christen-Pauksch, Bernd, Lehrer, Am Adamsberg 1, Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber: Landkreis Eichstätt Residenzplatz 1, Tel /70245, Fax 08421/70229 b) Öffentliche Ausschreibung c) Ausführung von Bauleistungen d) Sanierung der Flachdachflächen e) Bezeichnung der Baumaßnahme: Kreiskrankenhaus Kösching Krankenhausstr. 19 Art und Umfang der Leistung: Gewerk Flachdacharbeiten ca m² Foliendach mit Absturzsicherung ca. 630 m² mechanisch befestigtes Foliendach mit Absturzsicherung ca m² Dachbegrünung ca. 380 m² Aluminiumblecharbeiten f) Aufteilung in Lose: nein g) Einbringung von Planungsleistungen: nein h) Ausführungszeit: KW 2002 i) Anforderungen schriftlich mit Verrechnungsscheck an Adresse siehe a) oder persönliche Abholung vormittags ab Uhr im Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2, Zimmer- 140, 1. Stock Versand der Unterlagen ab j) Kostenbeitrag: gegen Verrechnungsscheck 25,00 Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. l) Angebote an: siehe a) m) deutsch n) Bieter und deren Bevollmächtigte o) Angebotseröffnung: Uhr Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 2 Zimmer 140, 1. Stock p) Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllung: 5 % der Brutto-Auftragssumme Gewährleistung: 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme q) Zahlungsbedingungen: gemäß Verdingungsunterlagen

7 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 7 r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Geforderte Eignungsnachweise: nach VOB/A 8 3 (1) t) Bindefrist: endet am v) Auskünfte bei: siehe a) Vergabeprüfstelle: VOB-Stelle Oberbayern Maximilianstraße 39, München Tel. 089/ Eichstätt, gez. S c h l o s s e r, Geschäftsführer Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt 61 Überarbeitung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes der Großen Kreisstadt Eichstätt; hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit Erläuterungsbericht Der Stadtrat Eichstätt hat in seine öffentlichen Sitzung vom Prot den von der Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau, und der Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Irene Burkhardt, Freising, gefertigten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vom unter Berücksichtigung verschiedener Änderungen gebilligt. Die vorerwähnten Änderungen wurden in den nun vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Erläuterungsbericht in der Fassung vom Juli 2001 eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und Erläuterungsbericht in der Fassung vom Juli 2001 liegt in der Zeit vom 02. April 2002 bis 02. Mai 2002 im Rathaus,, Marktplatz 11, 2. Stock, im Zugangsbereich zum Stadtbauamt (Zi.- 19), während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet von Eichstätt die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen dar. Eichstätt, gez. Arnulf N e u m e y e r, Oberbürgermeister Anlage 17 Teil 1 (zu 95 GLKrWO) Der Wahlleiter der Grossen Kreisstadt Eichstätt 62 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am Der Stadtwahlausschuss hat in seiner Sitzung am folgendes Ergebnis der Wahl des Stadtrats festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: die Zahl der Personen, die gewählt haben: die Zahl der insgesamt abgegebenen n : die Zahl der insgesamt abgegebenen unn 161 Stimmzettel: 2. Insgesamt sind 24 Stadtratssitze zu vergeben. 3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende zahlen und Sitze: Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Gesamtzahl der n Anzahl der Sitze 01 Christlich-Soziale Union (CSU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 03 BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 04 Freie Wähler (FW) Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) 06 Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen sowie deren zahl sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt. Eichstätt, gez. Arnulf N e u m e y e r, Oberbürgermeister Anlage 17 Teil 2 (zu 95 GLKrWO) Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am Wahlvorschlag Ordnungszahl: 01 Kennwort: Christlich-Soziale Union (CSU) Der Wahlvorschlag hat 14 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 14 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter 15 bis 24 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. 1 Dr. Schmidramsl, Josef, Oberarzt, Schimmelleite 36, 2 Dr. Schön, Werner, Lehrer, Grabmannstr. 3, 3 Eisenhart, Walter, Lehrer, Pfahlstr. 15, 4 Schöpfel, Peter, Diplomkaufmann, Adalbert-Stifter-Weg 3, 5 Gabler, Karl, Dachdeckermeister, Webergasse 4, 6 Eder, Hans, Polizeibeamter, Burgstr. 13, 7 Engelhard, Rudolf, Gas-Wasserinstallateur-Meister, Industriestr. 8, 8 Held, Konrad, Journalist, Römerstr. 17, 9 Bittl, Elisabeth, Med.-techn. Assistentin, Schimmelleite 61, 10 Behringer, Heinz, Unternehmensberater, Spindeltal 1a, 11 Obermeier, Thomas, Rechtsanwalt, Hindenburgstr. 25, 12 Richter, Inge, Angestellte, Richard-Strauß-Str. 12, 13 Reuder, Willi, Schreinermeister, Sebastiangasse 23, 14 Bacherle, Horst, Finanzwirt, Christoph-W.-Gluck-Weg 18,

8 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 8 15 Bauch, Bernhard, Bankkaufmann, Buchtal 74, 16 Albrecht, Jakob, Rentner, Kipfenberger Str. 20, 17 Cau, Ottavio, Gastronom, Klostergarten 25, 18 Schorer-Dremel, Tanja, Grundschullehrerin, Am Weinberg 26, 19 Meier, Hermann, Bauunternehmer, Klostergarten 1, 20 Tratz, Hans, Baubetriebswirt, Altmühlstr. 25, 21 Radtke, Brunhilde, Hausfrau, Clara-Staiger-Str. 27, 22 Schmidt, Markus, Sparkassenfachwirt, Pfahlstr. 47, 23 Heberl, Georg, Polizeibeamter, Heidingsfelderweg 19, 24 Buchner-Röthlein, Karin, Rechtsanwältin, Schießstättberg 11c, Wahlvorschlag Ordnungszahl: 02 Kennwort: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Der Wahlvorschlag hat 5 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 5 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter 6 bis 24 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. 1 Gärtner, Annemarie, Rentnerin, Clara-Staiger-Str. 79, 2 Pfuhler, Max, Sozialversicherungsfachangestellter, Hindenburgstr. 22, 3 Eichiner, Otto, Grundschullehrer, Clara-Staiger-Str. 6, 4 Neumeyer, Sabine, Angestellte, Kratzauer Str. 6, 5 Erber, Jürgen, Polizeibeamter, Am Weinberg 2a, 6 Pfister, Maria, selbständige Kauffrau, Altmühlstr. 27, 7 Schönwald, Sigrid, Verwaltungsfachangestellte, Richard-Strauß-Str. 56, 8 Risch, Anton, techn. Sachbearbeiter, Libellenweg 4, 9 Kutlu, Gülfari, Imbissbetreiberin, Bahnhofplatz 24a, 10 Nieberle, Gerhard, Oberstudienrat, Am Wald 44a, 11 Straßer, Waltraud, Verkäuferin, Rot-Kreuz-Gasse 7, 12 Kaspar, Stephan, Gastronom, Birkenweg 3, 13 Alberter, Christian, Student, Buchenhüll 88, 14 Viehmann, Michael, Finanzbeamter, Clara-Staiger-Str. 48, 15 Klinger, Peter, Systemkoordinator, Fuchsbräugasse 3, 16 Müller, Franz, Handelsfachwirt, Westenstr. 130, 17 Haußner, Angelica, Hausfrau, Luitpoldstr. 13, 18 Bohm, Andreas, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Antonistr. 23, 19 Haußner, Johanna, Einzelhandelskauffrau, Elias-Holl-Str. 3a, 20 Heckl, Bärbel, Arzthelferin, Kratzauer Str. 1a, 21 Bladt, Arne, selbständiger EDV-Kaufmann, Hindenburgstr. 8, 22 Pfrommer, Tassilo, Inneneinrichter, Schimmelleite 53, 23 Stein, Rüdiger, Student, Römerstr. 68, 24 Becker, Tobias, Student, Gundekarstr. 18, Wahlvorschlag Ordnungszahl: 03 Kennwort: BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Der Wahlvorschlag hat einen Sitz erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 1 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter 2 bis 12 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. 1 Knipp-Dengler, Manuela, Dipl.-Journalistin, Pater-Ingbert-Naab-Str. 10, 2 Dr. Bonnin, Richard, Bibliothekar, Kardinal-Preysing-Platz 12, 3 Daniels, Stephan, Dipl.-Geograph, Elias-Holl-Str. 3a, 4 Goldkamp, Sunhild, Malerin, Lindenstr. 18, 5 Kögler, Konrad, Student, Birkenweg 8, 6 Pabsch, Ursula, Dipl.-Pädagogin, Westenstr. 119, 7 Pabsch, Norbert, Schreiner, Westenstr. 119, 8 Neuhofer, Ferdinand Maria, Studien-Reiseleiter, Kipfenberger Str. 5, 9 Sörgel, Nina, Sport- und Gymnastiklehrerin, Klostergarten 3, 10 Mursch, Annette, Lehrerin, Westenstr. 73, 11 Boranowska, Krystyna, Goldschmiedin, Webergasse 38,

9 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 9 12 Mursch, Michael, Psychologe, Westenstr. 73, Wahlvorschlag Ordnungszahl: 04 Kennwort: Freie Wähler (FW) 184 Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 2 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter 3 bis 24 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. 1 Gottstein, Eva, Realschullehrerin, Kapellbuck 4, 2 Beck, Gerhard Julius, Musiklehrer, Heidingsfelderweg 39, 3 Morgott, Alois, Rentner, Pappenbergerstr. 9, 4 Nikol, Richard, Dipl.-Sozialpädagoge (FH), Heimleiter, Schneebeerenweg 10, 5 Graubmann, Josef, Fachoberschüler, Heidingsfelderweg 14, 6 Jägle, Edeltraud, Immobilienkauffrau, Am Maurerwinkel 1, 7 Bellaj, Waltraud, Lehrerin, Buchenhüll 29, 8 Kettner, Norbert, Dipl.Ing. Versorgungstechnik (FH), Pater-Ingbert-Naab-Str. 38, 9 Linz, Anna, Erzieherin, An der Hermannsleite 6, 10 Hermann, Alexandra, Krankenpflegeschülerin, Ingolstädter Str. 12, 11 Dr. Straßer, Klaus, Dr.-Ing. Maschinenbau, Michael-Rackl-Str. 2, 12 Kölle, Hedwig, Gästeführerin, Lüftenweg 2, 13 Mödl, Gerhard, Dipl.-Informatiker (FH), Pater-Ingbert-Naab-Str. 41, 14 Köck, Michael, Universitätsdozent, Benedicta-von-Spiegel-Str. 82, 15 Gottstein, Herbert, Regierungsdirektor, Kilian-Leib-Str. 52, 16 Carl, Ekkehard, Dipl.-Ing., Architekt, Lüftenweg 2d, 17 Hermann, Artur, Dipl.-Pädagoge, Ingolstädter Str. 12, 18 Ruf, Gerhard, Dipl.-Ing. (FH), Geschäftsführer, Schießstättberg 44c, 19 Stadler, Rupert, Angestellter, Gemmingenstr. 29, 20 Zehentmeier, Angelika, Bürokauffrau, An der Oberen Au 6, 21 Steichele, Else, Apothekerin, Römerstr. 2, 22 Ott-Schneider, Irmgard, Familienfrau, Altersheimweg 17, Schraufstetter, Anton, Betriebswirt (IHK), Sudetenstr. 11, 24 Regler, Holger, Licht- und Tontechniker, Heidingsfelderweg 10, Wahlvorschlag Ordnungszahl: 05 Kennwort: Ökologisch- Demokratische Partei (ödp) 177 Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter 1 bis 2 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter 3 bis 12 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. 1 Reinbold, Willi, Diplom-Finanzwirt (FH), Akazienweg 7, 2 Casper, Gabriele, Dipl.-Päd., Verlagsbuchhändlerin, Richard-Strauß-Str. 26, 3 Graf, Raphael, Bildhauer, Schottenau 8, 4 Lechner, Maria, Pastoralreferentin, Westenstr. 105, 5 Dr. Seger, Josef, Lehrer, Am Schafbuckel 10, 6 Schweizer, Markus, Umweltsekretär, Klostergarten 14, 7 Wurtinger, Eckart, Oberstudienrat, Schimmelleite 20, 8 Reichmeyer-Schneider, Barbara, Lehrerin, Joseph-Haas-Weg 1, 9 Christen-Paucksch, Bernd, Lehrer, Am Adamsberg 1, 10 Brandl, Maria, Musiklehrerin, Akazienweg 11, 11 Loderer, Klaus, Fernmeldeelektroniker, Westenstr. 110, 12 Mann, Lester, Musiklehrer, Akazienweg 11, Wahlvorschlag Ordnungszahl: 06 Kennwort: Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) Der Wahlvorschlag hat keinen Sitz erhalten. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen n. Bei gleicher anzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag. 1 Neumeyer, Otto, Student, Pfahlstr. 24, 2 Wollny, Wolfgang, Student, Pedettistr. 15, 3 Steer, Peter, Dipl.-Sozialpädagoge (FH), Ochsenfelder Str. 31a,

10 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 10 4 Bauer, Holger, Medienkaufmann, Dr.-Hans-Hutter-Str. 16, 5 Polsner, Cendra, freie Journalistin, Marktgasse 9, 6 Wölfel, Reiner, Student, Ignaz-Pickl-Weg 28, 7 Krause, Tobias, Student, Clara-Staiger-Str. 10, 8 Preuß, Florian, Student, Römerstr. 51a, 63 Bekanntmachung über die Schulanmeldung I. Schulanmeldung an der Volksschule Am Dienstag, den 09. April 2002, findet an der Volksschule Am Graben im Pavillonbau und im Hauptbau (Erdgeschoss) in der Zeit von Uhr bis ca Uhr und an der Volksschule St. Walburg in den Zimmern 1, 2 und 3 im Hauptgebäude in der Zeit von Uhr bis Uhr die Schulanmeldung statt. Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. Juni 1996 geboren sind. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1996 bis zum 31. Juli 1996 geboren sind, können aufgenommen werden und sind regulär schulpflichtig. Die Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall. Kinder, die erst in der Zeit vom 1. August bis einschließlich 31. Dezember dieses Jahres sechs Jahre alt werden, also spätestens am 31. Dezember 1996 geboren sind, können zur vorzeitigen Schulaufnahme angemeldet werden. Sie werden im selben Jahr aufgenommen; die Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall. Wenn ein Kind angemeldet werden soll, das in der Zeit vom 1. Januar Juni 1997 geboren ist, ist dafür ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich, das die Schule erstellt. Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Volksschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Vertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen, und diesem eine entsprechende Vollmacht schriftlich erteilen. Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können, dürfen schon vorher schriftlich angemeldet werden. Sie müssen bis spätestens 1. Juni angemeldet sein. Eine schriftliche Anmeldung zur vorzeitigen Schulaufnahme ist nicht zulässig. Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen. Evtl. vorhandener Sorgerechtsbeschluss und Scheidungsurkunde sind mitzubringen Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und bei Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können auch vom Leiter des Heimes angemeldet werden. II. Anmeldung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache können nur an der zuständigen Sprengelschule angemeldet werden. Dort kann gegebenenfalls ein Antrag auf Besuch einer zweisprachigen Klasse gestellt werden. Zur Anmeldung sollen neben der Geburtsurkunde zur Erleichterung der Formalitäten der Pass und die Meldebescheinigung mitgebracht werden. III. Erklärung der Erziehungsberechtigten Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Volksschulen erhalten die Erziehungsberechtigten einen Vordruck ausgehändigt (Maiß- 4094) für die Erklärung, ob sie der Zuweisung ihres Kindes in eine Klasse mit Schülern gleichen Bekenntnisses zustimmen, falls für den Schülerjahrgang zwei oder mehr Klassen (Parallelklassen) gebildet werden. Von der Ausgabe dieses Vordruckes wird abgesehen an Volksschulen, an denen mit Sicherheit eine Bildung von Parallelklassen nicht zu erwarten ist. Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so gilt für die Abgabe der Erklärung das Gleiche wie bei der Schulanmeldung. Die Erklärung bleibt für die Dauer des Besuchs einer öffentlichen Volksschule wirksam, wenn sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf wird bei Änderung des Bekenntnisses sofort, im übrigen erst mit Beginn des folgenden Schuljahres wirksam. Für die schriftliche Anmeldung sind das Anmeldeblatt und das Blatt für die genannte Erklärung bei den Volksschulen erhältlich. Eine schriftliche Anmeldung zur vorzeitigen Schulanmeldung ist nicht zulässig. IV. Schulanmeldung an der Förderschule Förderschulbedürftige Kinder können von ihren Erziehungsberechtigten unmittelbar an einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten privaten Förderschule angemeldet werden. Förderschulen sind für Blinde, für Sehbehinderte, für Gehörlose, für Schwerhörige, für Sprachbehinderte, für Körperbehinderte, für Geistigbehinderte, für Lernbehinderte und zur Erziehungshilfe eingerichtet. Im übrigen gilt Abschnitt I entsprechend. V. Schulanmeldung ist Pflicht Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit Geldbuße belegt werden. VI. Die Schulsprengeleinteilung ist in der Anlage beigefügt. In welche Schule die im Schuljahr 2002/2003 einzuschulenden Kinder eingeschult werden, ist aus der Anlage durch den Buchstaben hinter der Straßenbezeichnung ersichtlich (G = Volksschule Am Graben, W = Volksschule St. Walburg) Eichstätt, den 14. März 2002 gez. N e u m e y e r, Oberbürgermeister Anlage zur Bekanntmachung über die Schulanmeldung Schulsprengeleinteilung; Aufgliederung der Straßen Eichstätts und der Stadtteile für die Zuteilung der Schüler zu den Volksschulen (Grundschulen) Am Graben und St. Walburg

11 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 11 Erläuterung: G = Volksschule Am Graben W = Volksschule St. Walburg Adalbert-Stifter-Weg (W) Luitpoldstraße (G) Akazienweg (G) Marktgasse (G) Alberthalstraße (W) Marktplatz (G) Alois-Brems-Straße (G) Max-Reger-Weg (G) Altersheimweg (W) Michael-Rackl-Straße (G) Am Adamsberg (G) Mondscheinweg (W) Am Graben (G) Neuer Weg (W) Am Herzogkeller (W) Notre-Dame-Weg (G) Am Kugelberg (G) Oettingenstraße (W) Am Salzstadel (G) Ostenstraße (G) Am Siechhof (G) Papst-Victor-Straße (G) Am Sportplatz (G) Parkhausstraße (G) Am Zwinger (W) P.-Ingbert-Naab-Straße (G) Antonistraße (G) P.-Philipp-Jeningen-Platz (G) Auf der Alm (G) Pedettistraße (W) Aumühle (G) Petersleite (G) Bachweg (G) Pfahlstraße Bahnhofplatz (G) beidseitig ab Herzogbräu Richtung Benedicta-von-Spiegel-Str. (G) Residenzplatz (G) Breitenauerstraße (G) Pfahlstraße Buchtal (G) beidseitig in westlicher Richtung nach Büttelgasse (W) Herzogbräu bis Westenstraße (W) Burgstraße (W) Pfarrgasse (G) Castellweg (W) Pirkheimerstraße (G) Christoph-W.-Gluck-Weg (G) Rebdorfer Straße (W) Clara-Staiger-Sraße (W) Reichenaustraße (W) Dominikanergasse (G) Residenzplatz (G) Domplatz (G) Richard-Strauß-Straße (G) Dr.-Hans-Hutter-Straße (G) Römerstraße (G) Egerländer Weg (W) Rosental (G) Eichendorffstraße (G) Rot-Kreuz-Gasse (G) Elias-Holl-Straße (W) Schaumbergweg (W) Eybstraße (W) Schiessstättberg (G) Franz-Liszt-Straße (G) Schlaggasse (W) Frauenberg (G) Schneebeerenweg (G) Freiwasser (W) Schottenau (G) Friedhofgasse (G) Sebastiangasse (G) Fuchsbräugasse (W) Seidlkreuzstraße (G) Gabrielistraße (G) Sollnau (G) Gemmingenstraße (W) Sonnenwirtsgäßchen (G) Gesellenhausweg (G) Spindeltal (G) Gottesackergasse (G) Sudetenstraße (W) Grabmannstraße (G) Turmgasse (W) Gundekarstraße (W) Ulrichsteig (W) Gutenberggasse (G) Walburgiberg (W) Hans-Lang-Weg (G) Wasserwiese (W) Heidingsfelderweg (W) Webergasse (W) Herbergshöhe (W) Weißenburger Straße (W) Herzoggasse (W) Westenstraße (W) Hindenburgstraße (G) Widmanngasse (G) Hofmühlstraße (W) Wiesengäßchen (G) Holbeingasse (G) Winkelmannstraße (G) Ignaz-Pickl-Weg (W) Winkelwirtsgasse (G) Industriestraße (G) Wintershofer Weg (W) Ingolstädter Straße (G) Wohlmuthgasse (G) Johannes-Kraus-Straße (G) Zum Tiefen Tal (W) Joseph-Haas-Weg (G) Zwittauer Weg (W) Kapellbuck (W) Kapuzinergasse (G) Stadt- und Ortsteile Kardinal-Preysing-Platz (G) An der Leithen (G) Kardinal-Schröffer-Straße (G) Blumenberg (W) Kipfenberger Straße (G) Buchenhüll (G) Klärwerkstraße (G) Häringhof (G) Klausnerweg (W) Landershofen (G) Kolpingstraße (G) Lüften (G) Kratzauer Straße (W) Marienstein (W) Kuhweg (G) Rebdorf (W) Lämmertal (G) Wasserzell (W) Leonrodplatz (G) Wimpasing (G) Leuchtenbergstraße (G) Wintershof (W) Lüftenweg (W) Ziegelhof (G) 64 Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Eichstätt Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 140) folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung 1. Die im Stadtgebiet Eichstätt vorhandenen Grünanlagen und Kinderspielanlagen sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Eichstätt. 2. Grünanlagen im Sinn dieser Satzung sind alle Grünflächen und Parkanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich gemacht sind und von der Stadt Eichstätt unterhalten werden. Kinderspielanlagen sind alle Flächen und Einrichtungen für Spiele im Freien, die der Allgemeinheit zugänglich sind und von der Stadt Eichstätt unterhalten werden. Spielanlagen können nach Altersgruppen und Funktionen gegliedert sein (Kleinkinderspielplätze, Kinderspielplätze, Spielwiesen, Bolzplätze, Rodelbahnen und Eislaufplätze). 3. Zu den Grünanlagen zählen insbesondere a) der Hofgarten und die Anlagen entlang des Seminarweges b) die Anlagen im Bereich Am Graben und Am Zwinger c) die Anlagen in den Altmühlauen (soweit diese nicht landwirtschaftlich genutzt werden 4. Zu den Grünflächen gehören ferner a) alle Wege und Plätze, Spielplätze, natürliche oder künstliche Wasserflächen und Wassereinrichtungen, b) alle Einrichtungen, die der Verschönerung oder dem Schutz der Grünanlagen dienen (z.b. Denkmäler, Brunnen, Beleuchtungsanlagen, Zäune) c) alle Einrichtungen, die den Benutzern der Anlage zum Gebrauch dienen (z.b. Sitzbänke, Papier- und Abfallkörbe, Spielgeräte und dgl.), d) alle baulichen Anlagen im Anlagenbereich. 5. Zu den Grünanlagen nach Abs. 1 gehören nicht die Grünflächen im Bereich der Friedhöfe, die Schulen, die Kindergärten, sowie Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes und Grünflächen, die Bestandteile der öffentlichen Straßen sind. 2 Recht auf Benutzung Jeder hat das Recht, die Grünanlagen und Kinderspielanlagen unentgeltlich zum Zweck der Erholung und des Spielens auf den vorgesehenen Flächen nach Maßgabe der Satzung zu benutzen. 3 Verhalten in den Grünanlagen und auf Kinderspielanlagen 1. Die Benutzer der Grünanlagen und Kinderspielanlagen müssen sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 2. Die Grünanlagen und Kinderspielanlagen dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt, die Anlageeinrichtungen nicht verändert werden. 3. Den Benutzern von Grünanlagen und Kinderspielanlagen ist insbesondere untersagt: a) die Anlagen mit Kraftfahrzeugen zu befahren, Kraftfahrzeuge zu parken, abzustellen oder waschen, sowie mit Fahrrädern zu befahren und zu reiten; hiervon ausgenommen sind Wege und Flächen, welche durch besondere Kennzeichnung für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind sowie das Fahren mit Kleinkinderrädern in Begleitung Erwachsener,

12 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 12 b) sportliches Ball spielen außerhalb der gekennzeichneten Spiel- und Sportflächen, c) Anpflanzungen zu betreten oder befahren, d) Rasenflächen zu betreten ist gestattet, außer in den Fällen des ausdrücklichen Verbotes, e) die Anlagen zu verschmutzen, insbesondere Abfälle außer in die dafür vorgesehenen Behältnisse wegzuwerfen und die Anlagen durch Hundekot verunreinigen zu lassen, f) Hunde frei herumlaufen zu lassen und Tiere auf Kinderspielplätze mitzubringen, g) Blumen zu pflücken oder Pflanzen, Sträucher oder Bäume zu beschädigen, h) Zelte und Wohnwagen aufzustellen, i) Gegenstände unbefugt zu errichten, aufzustellen oder anzubringen, soweit dies nicht schon besonders untersagt ist, j) zu nächtigen, k) Bänke, Papier- und Abfallkörbe und andere Einrichtungen zu entfernen, zu beschädigen oder zu beschmutzen oder zweckwidrig zu verwenden, l) Schilder, Hinweise, Bauwerke, Einfriedungen oder andere Einrichtungen zu entfernen, zu beschädigen oder zu verunreinigen, m) in Brunnen und sonstigen Wassereinrichtungen zu baden, n) Eisflächen der natürlichen oder künstlichen Wasserflächen zu betreten, soweit sie nicht ausdrücklich für die Öffentlichkeit freigegeben sind, o) Versammlungen und Umzüge ohne vorherige Genehmigung zu veranstalten, p) Rundfunk- und andere Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente ruhestörend zu gebrauchen oder eine Ruhestörung auf andere Art und Weise herbeizuführen, q) Plakate, Flugblätter, Flugschriften, Zeitungen und sonstige Druckschriften zu verteilen oder anzuschlagen sowie Waren und Dienste irgendeiner Art ohne vorherige Genehmigung anzubieten, r) Feuer außerhalb der zugelassenen Feuerstellen anzuzünden, s) sich in einem angetrunkenen oder ähnlichem Zustand aufzuhalten, un-abhängig davon, ob dieser Zustand vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel herbeigeführt wurde, t) alkoholische Getränke und andere berauschende Mittel in die Anlagen zum dortigen Genuss zu bringen. 4 Benutzung der Kinderspielanlagen 1. Die öffentlichen Kinderspielanlagen sind vom 01. April bis 31. Oktober jeden Jahres in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr geöffnet vom 01. November bis 31. März jeden Jahres in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr. 2. Kleinkinderspielplätze mit Sandflächen stehen nur Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Kinderspielplätze mit Spielgeräten Kindern bis zum 14. Lebensjahr, Bolzplätze Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr zur Verfügung. Kinder unter sechs Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder beauftragten Erwachsenen sein. 5 Beseitigungspflicht Wer Grünanlagen oder Kinderspielanlagen verunreinigt oder beschädigt, oder wer Anlageeinrichtungen beschädigt oder verändert, hat den ursprünglichen Zustand unverzüglich wieder herzustellen. 7 Benutzungssperre Die Grünanlagen und Kinderspielanlagen können ganz oder teilweise während bestimmter Zeiträume für die allgemeine Benützung gesperrt werden, wenn dies aus gartenpflegerischen Gründen und aus Gründen der Instandhaltung oder aufgrund sonstigen öffentlichen Interesses nötig ist. 8 Besondere Benutzung Die Benutzung der Grünanlagen über die Zweckbestimmung des 2 hinaus bedarf der Erlaubnis der Stadt Eichstätt. Auf Antrag kann in Einzelfällen eine Befreiung von den Verboten des 3 bewilligt werden, soweit nicht öffentliche Interessen entgegenstehen. 9 Anordnungen Den im Vollzug dieser Satzung ergehenden Anordnungen der zuständigen Dienststellen und des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 10 Platzverweis Wer Vorschriften dieser Satzung oder aufgrund einer dieser Satzung erlassenen Einzelanordnung zuwiderhandelt oder wer in Grünanlagen oder Kinderspielanlagen Handlungen begeht, die mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind, oder in die Grünanlagen oder Kinderspielanlagen Gegenstände bringt, die durch eine strafbare Handlung erlangt sind oder zur Begehung einer strafbaren Handlung verwendet werden sollen, kann, unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen, aus den Grünanlagen oder Kinderspielanlagen verwiesen werden. 11 Haftungsbeschränkung Die Benutzung der Grünanlagen und Kinderspielanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Eichstätt haftet im Rahmen der allgemeinen Vorschriften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden. 12 Zuwiderhandlungen Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geldbuße belegt werden, wer 1. vorsätzlich als Benutzer der Grünanlagen und Kinderspielanlagen andere gefährdet, schädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt ( 3 Abs. 1), 2. vorsätzlich Grünanlagen oder Kinderspielanlagen beschädigt oder verunreinigt oder Anlageeinrichtungen verändert ( 3 Abs. 2), 3. als Benutzer der Grünanlagen oder der Kinderspielanlagen den Verboten des 3 Abs. 3 zuwiderhandelt. Die Höhe der Geldbuße bestimmt sich nach 17 des Ordnungswidrigkeitengesetzes -OwiG-. 12 Ersatzvornahme Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung ein ordnungswidriger Zustand verursacht, so kann dieser nach vorheriger Androhung und Ablauf einer gesetzlichen Frist an Stelle und auf Kosten des Zuwiderhandelnden von der Stadt Eichstätt beseitigt werden. Einer vorherigen Androhung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Zuwiderhandelnde nicht erreichbar ist oder wenn Gefahr im Verzuge ist oder wenn die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im öffentlichen Interesse geboten ist. 13 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Eichstätt, gez. Neumeyer, Oberbürgermeister

13 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 13 Bekanntmachungen anderer Behörden Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau 65 Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schulzentrum Eichstätt-Schottenau Am Dienstag, 16. April 2002, Uhr, findet im Fachklassentrakt des Willibald-Gymnasiums Eichstätt, Schottenau 16, Zimmer 125 (Schulbibliothek), eine öffentliche Sitzung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2002, Finanzplanung bis ins Jahr 2005; Beratung und Beschlussfassung 2. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Verschiedenes Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Tarifgruppe Tarif- Gegenstand Fotokopien und dgl. Nicht von der Gemeinde selbst hergestellt sind 2. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. von der Gemeinde selbst hergestellt sind 002 Bescheinigungen: 1. Erteilung einer Bescheinigung über steuerlich absetzbare Spenden 2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung 003 Einsicht in Akten und amtliche Bücher: Einsicht in Akten oder Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird. Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als zehn Jahre vergangen sind. Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungspläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne. 004 Fristverlängerung: 1. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde. 2. Fristverlängerung in anderen Fällen 005 Zweitschriften: Erteilung einer Zweitschrift Gebühr EURO Erteilung des Originals vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 5 im Einzelfall Werden mehrere Abschriften, Fotokopien und dgl. gleichzeitig beglaubigt, kann die Gebühr pro Beglaubigung auf die Hälfte ermäßigt werden. kostenfrei (vgl. Bek. vom , AllMBl. S. 571) 5 bis 75 Zweckverband Wasserbeseitigung Anlautertal Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Anlautertal vom Der Zweckverband Anlautertal erlässt auf Grund Art. 20 des Kostengesetzes, des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern und des Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit folgende Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Anlautertal 1 Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Anlautertal vom wird wie folgt geändert: 2 wird wie folgt geändert: In Satz 3 werden die Worte "1 DM" und " DM" durch die Worte "1 " und " " ersetzt. Das Kommunale Kostenverzeichnis erhält folgende Fassung: Tarifgruppe Tarif- Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) Gegenstand 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine Amtshandlungen Vorschriften der Tarifgruppe 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgruppe 00 vor. 000 Anordnungen für den Einzelfall 001 Beglaubigungen: Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien u. dgl. von eigenen, dem eigenen Wirkungskreis zuzurechnende Urkunden 1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Gebühr EURO 15 bis 600 0,75 je angefangen Seite bis zu der für die 0,75 je Akte oder Buch, mindestens % der für die Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5. 5 bis % der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 5. Ist für die Erstschrift eine Gebühr von 0,50 bis 5 vorgesehen, so ist diese Gebühr zu erheben; ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, so beträgt die Gebühr 0,50 je angefangene Seite, mindestens 5.

14 Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt 12 vom 22. März 2002 Seite: 14 Tarifgruppe Tarif- Gegenstand Gebühr EURO 006 Niederschriften: 7,50 bis 75 für jede angefangen Stunde Besondere Amtshandlungen 02 Hauptverwaltung 021 Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren 1. Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird. 12,50 bis Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme (Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang (Art. 34, 35 VwZVG) 50 bis Pfändungsbeschluss gemäß Art. 26 Abs. 5 VwZVG 4. Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen (Art. 21 VwZVG) 4.0 bei Geldansprüchen 4.1 sonst 1 Pfändungsgebühr nach 339 Abs. 4 Abgabenordnung (AO 1977) 50 % der Pfändungsgebühr nach 339 Abs. 4 AO 1977, mindestens 10 12,50 bis 200 Tarifgruppe Tarif- Gegenstand Gebühr EURO 03 Finanzverwaltung 030 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen 031 Anmahnung rückständiger 5 bis 150 Beträge 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 70 Allgemeine Amtshandlungen 700 Befreiung vom Anschlussund/oder 10 bis 400 Benutzungszwang 701 Erlaubnis- oder Ausnahmebewilligung 10 bis aufgrund einer Satzung 702 Nachträgliche Auflagen, 10 bis 600 Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung nach Tarif Anordnung zur Erfüllung einer 10 bis 600 satzungsmäßigen Ver- pflichtung 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Titting, gez. H e i ß, Zweckverbandsvorsitzender Sparkasse Ingolstadt 67 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonstigen Sparurkunden Gemäß Art. 39 AGBGB wurden nachstehend aufgeführte Sparkassenbücher/Sparurkunden , , , durch Beschluss des Vorstands der Sparkasse Ingolstadt für kraftlos erklärt. Ingolstadt, Sparkasse Ingolstadt Der Vorstand der Sparkasse Ingolstadt

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Eichstätt vom 19.03.2002 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der

Mehr

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen in der Stadt Eichstätt in der Fassung vom

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen in der Stadt Eichstätt in der Fassung vom Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen in der Stadt Eichstätt in der Fassung vom 16.12.2016 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs.

Mehr

I/14 I/14. Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen in Kempten (Allgäu) (Grünanlagensatzung) Vom 15. Mai 1972

I/14 I/14. Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen in Kempten (Allgäu) (Grünanlagensatzung) Vom 15. Mai 1972 Kemptener Stadtrecht Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen in Kempten (Allgäu) () Vom 15. Mai 1972 Seite 1 Gegenstand der Satzung 2 2 Recht auf Benützung 2 3 Verhalten in den Grünanlagen

Mehr

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach Grünanlagen-/Spielplatzsatzung - 1 - Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der GO i.d.f.

Mehr

Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 16. März 2014

Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 16. März 2014 Wahlvorschlag Ordnungszahl 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten Die nachfolgend unter. 1 bis. 3 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder.

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Lindenberg i. Allgäu. Vom

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Lindenberg i. Allgäu. Vom Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Lindenberg i. Allgäu Vom 29.06.2009 1 Gegenstand der Satzung 2 Recht auf Benutzung 3 Verhalten in den Grünanlagen

Mehr

Satzung Rechtsstand über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen des Marktes Dürrwangen (GrünanlagenS GrünanlS)

Satzung Rechtsstand über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen des Marktes Dürrwangen (GrünanlagenS GrünanlS) Satzung Rechtsstand 15.10.2008 über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen des Marktes Dürrwangen (GrünanlagenS GrünanlS) Der Markt Dürrwangen erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung)

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung) Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung) Vom 27. September 2004 Die Stadt Rothenburg ob der Tauber erlässt

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt und den Ortsteilen der Gemeinde Berching

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt und den Ortsteilen der Gemeinde Berching Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt und den Ortsteilen der Gemeinde Berching Die Stadt Berching erlässt aufgrund der Art. 24 Abs. 1 Ziff 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats und sonstiger Gremien 2014/2020

Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats und sonstiger Gremien 2014/2020 STADT EICHSTÄTT -Hauptamt- Stand: November 2018 Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats und sonstiger Gremien 2014/2020 Hauptverwaltungs- und Werkausschuss CSU Gabler-Hofrichter Webergasse 6 9089306 Buckl

Mehr

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen in der Stadt Mühldorf a. Inn (Grünanlagensatzung) Vom

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen in der Stadt Mühldorf a. Inn (Grünanlagensatzung) Vom Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen in der Stadt Mühldorf a. Inn (Grünanlagensatzung) Vom 25.05.2010 Die Stadt Mühldorf a. Inn erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs.

Mehr

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014 Der Wahlleiter der Gemeinde Anlage 17 Teil 1 (zu 95 GLKrWO) Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2014 folgendes Ergebnis festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: die Zahl der Personen,

Mehr

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Sportplätzen sowie Freizeitanlagen (Freizeitanlagensatzung)

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Sportplätzen sowie Freizeitanlagen (Freizeitanlagensatzung) Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Sportplätzen sowie Freizeitanlagen (Freizeitanlagensatzung) Die Stadt Abensberg erlässt auf Grund von Art. 23, 24 Abs. 1

Mehr

1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung

1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung 562.10 Stadionordnung für das Wasenstadion Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Freiberg a. N. in seiner Sitzung vom 24.

Mehr

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Kreistags am 16.03.2014

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Kreistags am 16.03.2014 Der Wahlleiter des Landkreises Eichstätt Anlage 17 Teil 1 (zu 95 GLKrWO) Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 folgendes Ergebnis festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: die Zahl

Mehr

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des /Stadt/des Marktes Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats Stadtrats am 16. März 2014 Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Gemeinderats/Stadtrats die folgenden Wahlvorschläge

Mehr

Satzung über den Wochenmarkt in Neu-Ulm ( Wochenmarktordnung )

Satzung über den Wochenmarkt in Neu-Ulm ( Wochenmarktordnung ) Satzung über den Wochenmarkt in Neu-Ulm ( Wochenmarktordnung ) 7/12 Die Große Kreisstadt Neu-Ulm erlässt auf Grund der Art. 21, 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 19 vom 01.06.2006 - Die Stadt Passau

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Stadt Hemer Hademareplatz 44 der Ergebnisse der Gemeindewahlen am 30. August 2009 in der Stadt Hemer Nachdem der Wahlausschuss der Stadt Hemer in seiner Sitzung am 02.09.2009 die

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Krumbach (Schwaben) (Grünanlagensatzung) vom

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Krumbach (Schwaben) (Grünanlagensatzung) vom ORTSRECHT DER STADT KRUMBACH (SCHWABEN) Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Krumbach (Schwaben) (Grünanlagensatzung) vom 19.12.2006 Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs.

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Bekanntmachung. der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 27. März 2011

Bekanntmachung. der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 27. März 2011 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 27. März 2011 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2011 folgende Wahlvorschläge für die Wahl

Mehr

ORTSRECHT DER STADT AICHACH. Gebührensatzung zur Satzung der städtischen

ORTSRECHT DER STADT AICHACH. Gebührensatzung zur Satzung der städtischen ORTSRECHT DER STADT AICHACH Gebührensatzung zur Satzung der städtischen Musikschule Die Stadt Aichach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

GEMEINDE VEITSBRONN. S a t z u n g

GEMEINDE VEITSBRONN. S a t z u n g GEMEINDE VEITSBRONN S a t z u n g über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen in der Gemeinde Veitsbronn und den Ortsteilen der Gemeinde Veitsbronn vom Die Gemeinde Veitsbronn erlässt

Mehr

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen Die Stadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund Art. 23, 24 Abs. 1 und 2 der Bayer. Gemeindeordnung vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1970 (GVBl S.

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: 28.05.2014. Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: 28.05.2014. Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl Vorsitzender: Bgm. Dr. Brandl Niederschriftsführer: Roithmeier Daniela Protokoll über die Stadtratssitzung Sitzungstag: 28.05.2014 Sitzungsort: Abensberg Anwesend Abwesend Abwesenheitsgrund Stadtratsmitglieder:

Mehr

PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR

PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR in den Pfarrgemeinden St. Antonius und St. Pius Liebe Mitglieder unserer Pfarrgemeinden St. Antonius, Künzell und St. Pius, Fulda! Sie halten eine Sondernummer des Pfarrbriefes

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Satzung. über die Benützung öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Treuchtlingen

Satzung. über die Benützung öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Treuchtlingen Satzung über die Benützung öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Treuchtlingen Die Stadt Treuchtlingen erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014 Anlage 14 Teil 1 (zu 51 GLKrWO) Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014 Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Gemeinderats die folgenden Wahlvorschläge

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

SATZUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERSPIEL- PLÄTZE UND BOLZPLÄTZE DER STADT ROSENHEIM (SPIEL- UND BOLZPLATZSATZUNG)

SATZUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERSPIEL- PLÄTZE UND BOLZPLÄTZE DER STADT ROSENHEIM (SPIEL- UND BOLZPLATZSATZUNG) SATZUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERSPIEL- PLÄTZE UND BOLZPLÄTZE DER STADT ROSENHEIM (SPIEL- UND BOLZPLATZSATZUNG) Vom 03. November 1997 (ABl. S. 196) zuletzt geändert durch Satzung vom 28. März 2012 (ABl.

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierreglement)

Mehr

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am Der Wahlleiter der Großen Kreisstadt Anlage 17 Teil 1 (zu 95 GLKrWO) Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2014 folgendes Ergebnis festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: die Zahl der

Mehr

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Spielanlagen. (Grün- und Spielanlagensatzung) Vom 20. Juni 2013

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Spielanlagen. (Grün- und Spielanlagensatzung) Vom 20. Juni 2013 Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Spielanlagen (Grün- und Spielanlagensatzung) Vom 20. Juni 2013 Beschluss: 13.06.2013 Ausfertigung: 20.06.2013 Inkrafttreten: 04.07.2013 Seite 1 von

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

11.004.1 Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung)

11.004.1 Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) Vom 10.10.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 19.10.2001

Mehr

1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal

1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal 1.4 S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal vom 06.07.1988 Inhaltsübersicht Präambel...3 1 Allgemeines...3 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer...3

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten. im eigenen Wirkungskreis

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten. im eigenen Wirkungskreis Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis Der Markt Bad Abbach erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung

Mehr

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01) Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November

Mehr

Vorläufiges Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014

Vorläufiges Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014 Der Wahlleiter der Gemeinde 19. März 2014 Datum Vorläufiges Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014 I. Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Gemeinderatsmitglieder 1. Vorbehaltlich der Feststellung

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Pleystein (Grünanlagensatzung)

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Pleystein (Grünanlagensatzung) S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Pleystein (Grünanlagensatzung) Vom 15. September 2008 Anschrift: Neuenhammerstraße

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Anlage 14 Teil 1 (zu 51 GLKrWO) Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014 Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Gemeinderats die folgenden Wahlvorschläge

Mehr

Kommunalwahl 16. März 2014 CSU-ORTSVERBAND ISEN

Kommunalwahl 16. März 2014 CSU-ORTSVERBAND ISEN Kommunalwahl 16. März 2014 CSU-ORTSVERBAND ISEN UNSERE KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN FÜR DEN KORNELIA ANGERMAIER Büroangestellte (Bauunternehmen) 55 Jahre verheiratet, 4 erwachsene Kinder Ortsvorsitzende

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 16. März 2014

Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 16. März 2014 Wahlvorschlag Ordnungszahl 01 Kennwort Christlich Soziale Union in Bayern Der Wahlvorschlag hat 5 Sitze erhalten Die nachfolgend unter. 1 bis. 5 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglieder.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.

Mehr

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: 29.04.2015. Sitzungsort: Abensberg

Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: 29.04.2015. Sitzungsort: Abensberg Protokoll über die Stadtratssitzung Sitzungstag: 29.04.2015 Sitzungsort: Abensberg Anwesend Abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: 2. Bgm. Dr. Bernhard Resch 1. Bgm. Dr. Uwe Brandl Niederschriftsführer:

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses am 08.06.2011

Sitzung des Hauptausschusses am 08.06.2011 Sitzung des Hauptausschusses am 08.06.2011 im Sitzungssaal des Rathauses Vorsitzender: Erster Bürgermeister Horst Krebes Stadträte (stimmberechtigt): StR Hans Werner Bauer StRin Brigitte Gruber StRin Heidi

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale)

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) - Friedhofsgebührensatzung Ortsteile- Satzung Beschlossen / Ausgefertigt Amtliche

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Unsere Ideen für Bremen!

Unsere Ideen für Bremen! Wahlprogramm Ganz klar Grün Unsere Ideen für Bremen! In leichter Sprache. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Text geschrieben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Adresse: Schlachte 19/20 28195 Bremen Telefon:

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 02.11.2009 Jahrgang/ Nummer XXXVIII/45 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 24-014/04.1 Sitzung des Kreistages

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund

Mehr

Stadt Bobingen Grünanlagen- und Spielplatzsatzung

Stadt Bobingen Grünanlagen- und Spielplatzsatzung Stadt Bobingen Grünanlagen- und Spielplatzsatzung SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER ÖFFENTLICHEN GRÜNANLAGEN UND KINDERSPIELPLÄTZE DER STADT BOBINGEN (Grünanlagen- und Spielplatzsatzung) Vom 30. Mai 2006

Mehr

Entwicklung der Eigenanteile

Entwicklung der Eigenanteile Anlage 1 45 Entwicklung der Eigenanteile 40 35 30 25 25,56 25,56 26,5 27,6 27,6 28,4 29,6 31,1 32,15 33,35 34,55 35,35 36,25 37,3 38,4 39,7 20 15 10 13,1 13,1 13,1 13,1 12,7 10,8 10,8 10,8 10,8 10,8 10,8

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren

Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren An: Straße/Postfach PLZ Ort Verwaltungsservice Bayern Antrag auf Einrichtung von Auskunfts-/ Übermittlungssperren Antragsteller nach dem Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) vom 08.12.2006

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften S A T Z U N G über die Unterbringung Obdachloser und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Stelle (Notunterkunftssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Stadt Heidenau Stadtwahlausschuss - Der Vorsitzende -

Stadt Heidenau Stadtwahlausschuss - Der Vorsitzende - Stadt Heidenau Stadtwahlausschuss - Der Vorsitzende - Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Wahl des Stadtrates der Stadt Heidenau am 25. Mai 2014 Der Stadtwahlausschuss der Stadt Heidenau

Mehr

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 02.03.2008

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 02.03.2008 Anlage 17 Teil 1 (zu 92 GLKrWO) Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2008 folgendes Ergebnis festgestellt: 1. Die Zahl der Stimmberechtigten: Die Zahl der Personen, die gewählt haben: Die Zahl

Mehr

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen

Mehr

Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger

Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger Immer wieder werden Schrottfahrzeuge, Fahrzeugwracks, betriebsunfähige Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Zulassung verbotswidrig

Mehr

Merkblatt Wohnungswechsel

Merkblatt Wohnungswechsel Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich

Mehr

Vorgehensweise Wenn Ihr den Antrag ausgefüllt habt, mailt ihn einfach an

Vorgehensweise Wenn Ihr den Antrag ausgefüllt habt, mailt ihn einfach an Antrag auf Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit Die Seiten zwei bis vier informieren ausführlich über die rechtlichen Grundlagen und die Vorgehensweise der Antragstellung. Auf den

Mehr

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Öffentliche Ausschreibung gemäß 12 Absatz 1 VOB/A; hier: Kanalsanierung Im Soestkamp

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Marktgemeinderats

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Marktgemeinderats Der Wahlleiter des Markts Anlage 17 Teil 1 (zu 95 GLKrWO) Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 folgendes Ergebnis festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: die Zahl der Personen,

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung-

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung- Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung- vom 20.11.2006 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr