FORUM JUNGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE DES DEUTSCHEN ANWALTVEREINS INHALT. 5. Der Einstieg in den Anwaltsberuf 8. Seite. 1.

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1 FORUM JUNGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE DES DEUTSCHEN ANWALTVEREINS INHALT Seite 1. Editorial 2 2. Fortbildungsveranstaltungen des Forums 2 a. Bericht über das VI. Forum Junge nen und Rechtsanwälte 2 b. VII. Forum "Erfolg im Anwaltsberuf" 3 c. Praxis des Gebührenrechts für Berufsanfänger 4 d. Existensgründung 4 e. Gewinnung von und Umgang mit Mandanten 4 f. "Der Junganwalt - Jäger oder Gejagter?" 4 3. Mediation: Plädoyer für eine neue Streitkultur 4 4. Reform der ausbildung 7 5. Der Einstieg in den Anwaltsberuf 8 6. Seminarbericht "Umgang mit Versicherern" 9 7. Reg ionalbeauftragte 10 a. Liste der Regionalbeauftragten 10 b. Stammtische 12 c. Regionalbeauftragte stellen sich vor Hotline in Köln Marktplatz Recht im Internet Advotreff AAR Jobbörse Reg ionalbeauftragten-treffen in Köln 14 a. Protokoll des Regionalbeauftragten-Treffen in Köln b. Stellungnahme Aktuelle Mitgliederliste FORUM junge nen und Rechtsanwälte 18

2 2 FORUM ~ r 1. Editorial Liebe Mitglieder, 2. Fortbildungsveranstaltungen des Forums nachdem sich in den vier Ausgaben unseres Mitteilungsblattes im Jahre 1996 jeweils ein Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses vorgestellt hat, ist es dank der alphabetischen Reihenfolge nun an mir, mich vorzustellen. Mein Name ist Stefan Hiebl, ich bin 32 Jahre alt, ledig und lebe in einem Konkubinat. Von frühester Jugend an war es mein Wunsch, Strafverteidiger zu werden. Dieser Wunsch war stets Leitbild und durchzog sowohl mein Studium, weiches ich 1985 an der Universität Bielefeld begann und 1990 in Bonn abschloß, als auch meine weiteren Tätigkeiten. Nachdem ich bereits während des Studiums den Schwerpunkt Strafrecht gewählt hatte, entschloß ich mich, danach auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts zu promovieren. Daneben war ich noch als wissenschaftliche Hilfskraft am strafrechtlichen Institut der Universität Bonn tätig. Im iat, das ich von 1992 bis 1995 im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf absolvierte, legte ich meinen Schwerpunkt auf die Anwaltstätigkeit und wiederum auf die Tätigkeit als Strafverteidiger. Pflicht- und Wahlstagen absolvierte ich jeweils bei Strafverteidigern. Seit Januar 1995 bin ich beim Landgericht Bonn als zugelassen. Seit dieser Zeit arbeite ich in einer größeren Bonner Kanzlei - wie könnte es anders sein schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts. Damit hat sich der "Jugendtraum" erfüllt. Wenn ich mir manches anders und vieles sicher angenehmer vorgestellt hatte, muß ich doch sagen, daß die Tätigkeit (jedenfalls bis jetzt) Spaß macht. Zum Forum Junge nen und Rechtsanwälte bin ich gekommen, als ich in der Vorgründungsphase Anfang 1995 gefragt wurde, ob ich nicht Lust hätte, mich mit Kollegen für die Interessen und Probleme junger Kolleginnen und Kollegen zu engagieren. Ich hatte Lust und machte mit. Seit der Gründung im Oktober 1995 in Magdeburg gehöre ich dem Geschäftsführenden Ausschuß an und bin dort für den Bereich "Fortbildung" zuständig. Ich würde mich freuen, von unseren Mitgliedern ein Feedback auf unsere Fortbildungsveranstaltungen zu bekommen haben wir insgesamt 26 Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt und im 1. Halbjahr 1997 werden neun weitere Veranstaltungen hinzu kommen. Auch wenn wir organisatorisch einiges ändern werden - weg von der zentralen Organisation, hin zu der dezentralen Organisation durch die Regionalbeauftragten - würde ich mich doch freuen, Anregungen und Vorschläge im Bereich Fortbildung - sei es in Form von Themenvorschlägen, sei es in Form von Referentenvorschlägen - zu bekommen. In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Stefan Hiebl, Bonn a. Bericht über das VI. Forum Junge nen und Rechtsanwälte - Erfolg im Anwaltsberuf und 26. Oktober 1996 in Berlin a) Veranstaltungsbericht Mit der PlenumsveranstaltlH1g begann am um 8.30 Uhr der offizielle Teil des VI. Forums. Nach der Begrüßung durch den Vizepräsidenten des Deutschen Anwaltsvereins, RA Koch berichtete daraufhin RA Peter Möller aus Weimar seine eigenen, am Anfang doch auch sehr beschwerlichen Erfahrungen über den Aufbau einer Anwaltspraxis. Nach dieser plastischen Schilderung folgten vier Statements von ca. je 10 Minuten aus den Bereichen Sozialrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. Alle vier Referenten kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß es für junge Kolleginnen und Kollegen unerläßlich sei, sich zu spezialisieren, um bei der Fülle der derzeit zugelassenen Rechtsanwälte noch bestehen zu können. Dabei wurde insbesondere von RA Kilger und RA Dr. van Bühren auf ihre Spezialgebiete wie Sozialrecht und Versicherungsrecht verwiesen, die wohl den meisten Teilnehmern nicht sehr geläufig waren. Besonders RA von Bühren konnte durch seinen spritzigen Vortrag bei einigen Teilnehmern Begeisterung für das Versicherungsrecht wecken. Wie bereits im V. Forum in Bremen, fanden nun drei Arbeitskreise zu folgenden Themen statt: Berufsausübung, Gründung einer Anwaltspraxis und Aquisition von Mandaten. Alle Arbeitskreise hatten gemeinsam, daß zunächst ein Kollege über ein ihm zugewiesenes Gebiet referierte und die Teilnehmer im Anschluß daran die Möglichkeit hatten, Fragen an die Referenten zu stellen. Im Arbeitskreis I (Berufsausübung) referierte RA Frech über Marketing Strategien für Berufsanfänger. Kilger befaßte sich mit dem Thema "Der als Angestellter und freier Mitarbeiter". Seiner Meinung nach würden sehr viele, als freie Mitarbeiter tätige Anwälte im Angestelltenverhältnis stehen. Dabei zeigte er einige Unterscheidungskriterien auf; z. B. die Möglichkeit, über die eigene Arbeitskraft zu verfügen und die Tätigkeit und Arbeitszeit im wesentlichen frei zu gestalten, eigenes Unternehmerrisiko etc. Insbesondere wies er auf die negativen Folgen hin, die sich ergeben, wenn feststeht, daß der freie Mitarbeiter doch als Angestellter anzusehen ist. Sehr schilidernd referierte Prof. Dr. Christoph Hommerich über das Thema "Kanzleimanagement". Anhand von Studien zeigte er auf, wie durch klare Strukturierung und Organisation viel Mißmanagement vermieden werden kann. Dabei blieb mir besonders in Erinnerung, daß 20 % der Arbeitszeit des Personals mit Aktensuche in

3 FORUM 3 Anspruch nimmt. Diese Zeit könnte doch durch bessere Organisation auch sinnvoller verwendet werden. Zuletzt erläuterte Hahndorf die verschiedenen Zusammenarbeitsformen von Kanzleien. Treten mehrere RAe nach außen hin, sofern deren Name auf Kanzlei Briefkopf oder Schild in Erscheinung treten auf, so haften sie gemeinschuldnerisch. Dies im Unterschied zur Bürogemeinschaft. Sehr kurzweilig war dann der Arbeitskreis 11. Brieske referierte über das Thema "Versicherungen und Haftungsrisiken". Anhand einiger Beispiele stellte er dar; welch unterschiedlichen Risiken ein Anwalt ausgesetzt sei. Er gab den jungen Kollegen den Rat, besser eine Versicherung über eine höhere Haftungssumme abzuschließen und dafür etwa mehr Prämie zu bezahlen als jede Nacht schlaflos oder mit Alpträumen von Haftungs~ fällen geplagt, zu verbringen. Dipl. Kfm. Helmut Ulrich sprach über das Thema "Kauf oder Finanzierung einer Anwaltspraxis". Zuerst erwähnte er verschiedene Gründungsvarianten; z. B. die Tätigkeit als angestellter Anwalt, Gründung einer eigenen Kanzlei, Kauf eines Anteils einer Sozietät oder den Kauf einer Anwaltskanzlei. Danach kam er auf unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten zu sprechen und welche Hilfen man in Anspruch nehmen kann. Ferner zeigte er an einem Beispiel auf, wie bei einem eventuellen Kauf der Wert einer Anwaltskanzlei zu ermitteln sei. RA Dr. Flore hatte das Thema "Steuerfragen". Dabei kam er immer wieder darauf zurück, wie unerläßlich das Steuerrecht im täglichen Anwaltsberuf sei und in wie vielen Rechtsgebieten es zum Einsatz kommt. Er riet allen Kollegen, sich dies noch einmal zu Gemüte zu führen und sprach mit solch einer Begeisterung, die sicherlich auf einige Teilnehmer überging. Kindermann sprach zum Thema "Gebühren". Immer wieder wies sie darauf hin, daß, bevor nicht ein entsprechender Vorschuß bezahlt sei, man als Anwalt nicht tätig werden soll. Dabei sei natürlich Voraussetzung, daß man sich im Gebührenrecht entsprechend auskenne, um auch bereits von Anfang an den Mandanten über die voraussichtlich entstehenden Kosten aufmerksam machen zu können. Von Vorteil sei dies auch für den Mandanten, da dieser nötigenfalls von Beginn an mit seinen Finanzen entsprechend haushalten kann. Im Arbeitskreis 111 ging es um Aquisition von Mandaten. Dabei sprachen die Referenten über Rechtsgebiete, die den meisten Teilnehmern wohl bis dahin eher fremd waren; z. B. Konkurs- und Vergleichsverwaltung im Insolvenzrecht oder auch Vermögensverwaltung. Dabei erläutete Meier die Möglichkeiten, die sich für Anwälte in der Betreuungstätigkeit ergeben. Voraussetzung hierfür sind jedoch Kenntnisse der Psychologie und die Fähigkeit, sich mit zum Teil stark verwirrten Menschen zu befassen. Rakete-Dombek erläuterte den Begriff Mediation und die Möglichkeiten, die sich für Anwälte auch in diesem Bereich eröffnen. Fazit war, daß man dieses Gebiet nicht nur Sozialpädagogen und Psychologen überlassen sollte, sondern daß die Mediation insbesondere für Juristen eine Möglichkeit biete, sich ein neues Tätigkeitsfeld zu erschließen. Herz sprach über das Sozialrecht. Dabei weckte er doch viel Optimismus, da nur wenige Anwälte sich auf Sozialrecht spezialisiert haben, jedoch die meisten Menschen von Sozialrecht betroffen seien; man "müßte sie nur von der Straße holen". Zusammenfassend ist zu bemerken, daß dieser erste Tag eine Fülle an Informationen enthielt, die für das Wissen eines jungen Anwalts unerläßlich sind, es jedoch schwierig ist aufgrund des Zeitdrucks des Alltags sich all diese Themen einmal zu Gemüte zu führen. Mit einem gemeinsamen Abendessen ging dieser Tag dann zu Ende. Am Samstag, den begann der zweite Tag der Veranstaltung nach einem gemeinsamen Frühstück um 9.00 Uhr durch die Begrüßung durch Klaus Böllhof. Daraufhin folgte ein einstündiger Vortrag von Adolf Seffer über den jungen und den internationalen Bereich. Im Anschluß daran folgten wiederum drei Workshops, die parallel liefen, so daß wiederum jeder Teilnehmer die Möglichkeit hatte, an allen Workshops teilzunehmen. In allen drei Workshops ging es um internationales Recht. Im Workshop I. wurde über die Wahl zwischen den verschiedenen Schiedsgerichtsverfahren und die Durchsetzung des Schiedsspruchs referiert. Im Workshop 11. referierten Mennenoh, Dr. Guggenbühl aus Zürich und Holzwarth über internationale wirtschaftliche Transaktionen, den internationalen Vertrag und die Wahl des Rechts, einschließlich des einheitlichen Wiener Kaufsrechts. Im Workshop 111. wurde das Thema "Joint Venture" behandelt. Zusammenfassen ist zu bemerken, daß auch dieser Tag viele Informationen für Interessenten des internationalen Rechts enthielt, die jedoch zum Teil schon zu speziell waren, um die Masse der Teilnehmer anzusprechen oder zu begeistern. Im Anschluß daran folgte noch ein "Schmankerl", da sich Prof. Dr. Christoph Hommerich bereiterklärt hatte, zum Thema "Bewerbung und Vorstellungsgespräch" zu referieren. Obwohl es bereits Samstag Nachmittag war, war der Saal mit Interessenten voll besetzt. Den Inhalt des Vortrages wiederzugegen, würde sicher den Rahmen des Berichts hier sprengen. Fazit war jedoch, daß Prof. Dr. Hommerich aufgrund seines direkten und spritzigen Vortrages die Teilnehmer so in seinen Bann zog, daß der Workshop nach zwei Stunden nur aufgrund Zeit- und organisatorischen Gründen zu Ende gehen mußte. Mit der anschließenden Mitgliederversammlung war das Forum gegen Uhr beendet. Lutz-Plank, München b. VII. Forum "Erfolg im Anwaltsberuf" Das VII. Forum Junge nen und Rechtsanwälte "Erfolg im Anwaltsberuf" findet am 11./12. April 1997 in München statt.

4 4 FORUM ~ 'f c. Praxis des Gebührenrechts für Berufsanfänger Referentin: Termine: Seminarzeit: Senminargebühr: d. Existenzgründung Referentin: Termine: Semniarzeit: Seminargebühr: Edith Kindermann, Trier Dorint Hotel, Porta-Nigre-Platz 1, Trier (fei. : 0651 /27010) Bann Uniclub, Konviktstr. 9, Bonn Leipzig Dorint Hotel, Stephanstraße 5, Leipiz (fel.: 0342/97790) Bochum Ruhrlandhalle, Stadionring 22, Bochum (fel.: 02234/959180) jeweils 9.00 bis Uhr Mitglieder: 100,- DM Nichtmitglieder: 150,- DM Gerlinde Fischedick, Berlin AVZ im Logenhaus, Emser Str. 12/13, Berlin (fel.: 030/ ) Hamburg Hotel Merriett, ABC-Str. 52, Hamburg (fel.: 040/35050) jeweils bis Uhr Mitglieder: 70,- DM Nichtmitglieder: 100,- DM e. Gewinnung von und Umgang mit Mandanten Referent: Termine: Seminarzeit: Seminargebühr: Heinrich Kill, Heidelberg Kongreßhaus Stadthalle, Neckarstaden 24, Heidelberg (fel.: 08221/583093) Hannover Congress-Centrum, Thedor-Heuss-Platz 1-3, Hannover (fei. : 0511 /811 30) Wiesbaden Aukamm Hotel, Aukamm-Allee 31, Wiesbaden (fel.: 0611 /5780) jeweils bis Uhr Mitglieder: 60,- DM Nichtmitglieder: 90,- DM Anmeldung: Veranstaltungsbüro des Forums Deutsche AnwaltAkademie GmbH (mit Anlage eines Verrechnungsschecks und unter Hinweis auf die Mitgliedschaft im Forum) Ellerstr. 48, Bonn, Fax: 0228/ f. "Der Junganwalt - Jäger oder Gejagter?" Veranstaltung des Forums beim 49. Deutschen Anwaltstag am Freitag, den 9. Mai 1997 in Frankfurt Guter Rat ist jung - Lohnt sich der Weg zum Junganwalt? Dr. Michael Streck, Köln (Kontra-Position) Cornelia Frech, Herne (Pro-Position) Pause Die rhetorische Kompetenz Prof. Dr. Fritjof Haft, Universität Tübingen, Tübingen Erfolgreich vor Gericht Ulrike Gantert, Markt Schwaben Doris Kretz, Leipzig Pause Junger Rat in jungen Rechtsgebieten Harry Böhme, Münster Elke Dörrenhaus, Overath Weitere Veranstaltungen für e und junge Rechtsanwälte beim 49. Deutschen Anwaltstag entnehmen Sie bitte dem Programmheft, das als Beilage zum Februarheft des Anwaltsblattes versandt wird. 3. Mediation: Plädoyer für eine neue Streitkultur Einleitung: Der Begriff Mediation steht für ein Verfahren zur Konfliktlösung. Man könnte es im weiteren Sinne auch als Konfliktmanagement betrachten, das sich dadurch auszeichnet, Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien zu regeln, ohne den mühsamen Weg durch die Gerichtsinstanzen anzutreten. Mediation, das schon in den 70iger Jahren als Verfahren in den USA entwickelt wurde, bedeutet übersetzt "Schlichtung", hat aber wie viele andere Begriffe Eingang in die deutsche Sprache gefunden. Während sich aber in den USA Mediation inzwischen in vielen Rechtsbereichen zu einer echten Alternative gegenüber dem gerichtlichen Verfahren entwickelt hat, steckt es in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Nur im Bereich des Familienrechts hat sich mit der BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien Mediation) eine Organisation herausgebildet, die auf eine systematische Profilierung der Mediation drängt. Gerade im Bereich von Trennung und Scheidung, wo es um Sorgerecht und finanzielle Absicherung der Partner geht, wird Mediation immer häufiger praktiziert. Der folgende Beitrag versucht der Frage nachzugehen, wie innovativ Mediation ist, ob es wirklich eine Chance hat sich

5 FORUM 5 in der Rechtspraxis zu profilieren, oder lediglich eine Eintagsfliege bleiben wird. Diese Fragen lassen sich zufriedenstellend nur auf dem Hintergrund unser bisherigen traditionellen Streitpraxis beantworten. Mediation contra Gerichtsverfahren: Der bisherige traditionelle Weg, um zu einer Regelung von Konflikten zu gelangen, liegt in dem Gang vor die Gerichte. Selbst wenn man sich dabei um Lappalien streitet, wie beispielsweise oft im Nachbarrecht, gilt das Motto: ich habe Recht also möchte ich dieses Recht auch vor Gericht durchsetzen. Im Rahmen des folgenden gerichtlichen Verfahrens wird dann die komplexe Wirklichkeit auf juristische Tatbestände reduziert, damit der Richter im Rahmen seines Urteils dem einen oder anderen Recht zusprechen kann. Das Gesetz,das auf subjektiven Ansprüchen beruht, fördert dabei die Polarisierung der Parteien,die zu einer Verhärtung der Fronten vor Gericht führt und in diesem Stadium oft eine gütliche Einigung nicht mehr zuläßt. Aus dieser Überlegung heraus verlangt das Gesetz vor Einleitung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens nach 54 ArbGG obligatorisch einen Gütetermin, der für die Parteien mit Privilegien verbunden ist, um ihnen eine einvernehmliche Regelung schmackhafter zu machen. Auf der anderen Seite stehen 9, 10 Kündigungsschutzgesetz, die oft am Ende eines Kündigungsschutzprozesses von den Gerichten angewandt werden. Danach kann der Arbeitnehmer, wenn er sich erfolgreich gegen die Kündigung vor Gericht gewehrt hat, statt Weiterbeschäftigung unter Vereinbarung einer Abfindung auch auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses drängen. Die letztere Möglichkeit wird oft gewählt, weil meist das gerichtliche Verfahren das persönliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer tiefgehend zerstört hat. Kommt es am Ende eines Verfahrens, das neben hohen Prozeßkosten auch viel Zeit und Nerven gekostet hat, endlich zum Urteilsspruch, sind oft beide Parteien unzufrieden. Zufriedenheit der Parteien und damit ein wirklich gesicherter Rechtsfrieden kann sich nämlich nur einstellen, wenn das Urteil einen fairen Interessenausgleich der Parteien widerspiegelt. Dazu ist aber ein Urteil, das nur ein ja oder nein kennt, oft nicht in der Lage. Das Urteil ist kein maßgeschneiderter Anzug der den Besonderheiten des Falles so Rechnung tragen kann, das die Parteien ihn als fair akzeptieren könnten. Besonders im Familienrecht, wo neben wirtschaftlichen Interessen eine Vielzahl von Emotionen und Bedürfnissen in den Konflikt der Parteien hineinspielen, führt die Reduzierung der Wirklichkeit auf juristische Maßstäbe oft zu ungerechten Ergebnissen'. Die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens bedeutet auch Übertragung der Verantwortung für Gestaltung und Durchführung des Konflikts an Dritte. Sei es der, der vor Gericht die Sache anstatt des Mandanten vertritt oder der Richter, dessen Urteil man sich schließlich beugen muß. Oft wird deshalb ein ungünstiges Urteil als Eingriff von außen empfunden, insbesondere wenn es den privaten Lebensbereich betrifff. Mediation zieht die Konsequenz aus diesen negativen Erfahrungen. Sie ist keine Kopfgeburt, sondern Antwort auf die Mängel des gerichtlichen Verfahrens. Wichtigster Bestandteil dieses Verfahrens ist daher, daß die Parteien die Regelung ihres Konflikts nicht Dritten überlassen, sondern im Rahmen eines bestimmt geregelten Verfahrens den Streit selbst beilegen. Dem Dritten obliegt lediglich als Mediator die Aufgabe, daß Verfahren vorzugeben, ihre Einhaltung zu kontrollieren, und Hürden bei der Verhandlungsbereitschaft der Parteien abzubauen. Damit liegen die Vorteile des Verfahrens auf der Hand: Die Parteien erhalten ihre Autonomie zurück, den Konflikt selbst zu lösen. Da sie die Vereinbarung eigenverantwortlich treffen, fühlen sich stärker daran gebunden, als an ein fremdes Urteil, dem sie sich unterwerfen müssen. Zudem sind die getroffenen Regelungen auf den Konflikt maßgeschneidert und können zu einem besseren Interessenausgleich führen als ein Urteil, das sich demgegenüber geradezu als holzschnittartig ausnehmen muß. Da das Verfahren der Mediation eine Vertragsgestaltung für die Zukunft darstellt, empfiehlt es sich daher in den Fällen, wo es nicht allein um die rechtliche Beurteilung der Vergangenheit geht, sondern die Gestaltung der Zukunft im Vordergrund steht. Gerade im Familienrecht, Arbeitsrecht, Nachbarschaftsrecht, Gesellschaftsrecht aber auch bei langjährigen Geschäftsbeziehungen, wo ein enger Kontakt der Parteien über den Konflikt hinaus besteht, muß dieser Blickwinkel Priorität haben. Neben der Dankbarkeit des Richters, der vom mühsamen Kampf mit endlosen Schriftsätzen verschont bleibt, ersparen sich die Parteien neben hohen Verfahrenskosten, eine lange Prozeßdauer und Nerven, besonders wenn bei ungewisser Rechtslage nicht absehbar ist, wie das Gericht entscheiden wird. Der Mediation liegt die Erkenntnis zugrunde, daß sich auch im Konflikt Lösungen finden lassen, die den Interessen beider Parteien dienen (sogenannte win - win Situation), und es nicht unbedingt einen Gewinner oder einen Verlierer geben muß. Umgekehrt kann die Austragung des Konflikts zu einem Nullsummenspiel für beide Parteien werden 3. Dazu ein einfaches Beispiel, einmal nicht aus dem Bereich des Familienrechts gewählt: Ein großes Unternehmen in der Autobranche beschließt ein neues Produktionsverfahren einzuführen und möchte daher bestimmte Teile seiner veralteten Produktionsanlagen modernisieren. Der Auftrag wird an ein Unternehmen in der Maschinenbaubranche vergeben. Neben Lieferung und Installation der neuen Maschinen verpflichtet sich das Maschinenbauunternehmen weiterhin die Mitarbeiter des Autoherstellers an den Maschinen einzuarbeiten. Das Maschinenbauunternehmen, das unbedingt den Großauftrag erhalten wollte, kann aufgrund unzureichender Kapazitäten den vereinbarten Liefertermin nicht, Mähler, G.lMähler, H. G., Licht und Schatten/Zum Umgang mit dem Gesetzesrecht in der Mediation, in: Familie, Partnerschaft und Recht Heft 1/1996, S Mähler, G.lMähler, H. G., Licht und Schatten/Zum Umgang mit dem Gesetzesrecht in der Mediation, in: Familie, Partnerschaft und Recht Heft 1/1996, S Prof. Weidenbach, Mediation - Thesen zur Notwendigkeit eines komplementären Konfliktbehandlungsansatzes, in: Familie, Partnerschaft und Recht Heft 1/1996, S

6 6 FORUM ~J einhalten. Der Syndikus des Autoherstellers geht nun juristisch folgendermaßen vor: Er setzt nach 326 BGB eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung. Gesetzt den Fall auch diese Nachfrist reicht nicht aus die Maschinen rechtzeitig zu liefern und zu installieren, kann der Syndikus Schadensersatz verlangen. Die Erfüllung des Auftrags ist damit ausgeschlossen. Die Maschinen, die bereits zum größten Teil fertiggestellt waren, stehen beim Maschinenbauer auf Halde, aufgrund ihrer Maßanfertigigung nicht zum weiteren Verkauf geeignet. Möglicherweise führt der Ausfall der Forderung aus dem Großauftrag dazu, daß das Maschinenbauunternehmen Konkurs anmelden muß. Auf der anderen Seite muß nun der Autohersteller um die Realisierung seiner Schadensersatzforderung bangen. Abgesehen davon ist erst einmal die Modernisierung der Produktionsanlagen gescheitert, zumindest wertvolle Zeit verloren. Der Fall zeigt, daß das Beharren auf subjektiven Ansprüchen beide Parteien zu Verlierern macht und Wert vernichtet wird 4. Hier drängt sich die Lösung des Konflikts durch außergerichtliches Verfahren geradezu auf. Sicherlich werden die Vertragspartner darauf achten, daß es nicht soweit wie im vorgenannten Beispiel kommen wird. Vielmehr wird man in Verhandlungen dafür sorgen, daß man dieses für beide Seiten negative Ergebnis vermeidet. Damit wird deutlich, daß Schlichtung im Wirtschaftsrecht nichts Neues ist, sondern regelmäßig praktiziert wird. Man denke zum Beispiel an die Tarifgespräche der Tarifsvertragsparteien unter Vorsitz eines Schlichters. Neu ist aber, daß durch Mediation versucht wird, diesen Ansätzen durch die Vorgabe eines bestimmten Verfahrensablauf und unter Beachtung bestimmter Regeln einen festen Rahmen zu geben und als Verfahrensordnung zu institutionalisieren 5. Durchführung der Mediation und Aufgaben des Mediators Die Durchführung der Mediation soll anhand des Familienrechts dargestellt werden, weil sich in diesem Bereich bereits feste Strukturen herausgebildet haben. Dabei sei vorausgeschickt, daß Medition nicht die Aufgabe hat, die Scheidung zu verhindern, dies ist vielmehr die Aufgabe von Eheberatungen. Das Mediationsverfahren durchläuft mehrere Stufen. In einem ersten unverbindlichen Informationsgespräch wird den Parteien der Mediationsprozeß erklärt, insbesondere die Rolle des Mediators als neutraler Vermittler. Sodann prüft der Mediator, ob die Parteien überhaupt in der Lage sind die Mediation durchzuführen. Das setzt voraus, daß die Parteien freiwillig gekommen sind, also der Wunsch auf beiden Seiten besteht, daß die Scheidung einvernehmlich durchgeführt wird. Gefühle müssen bereits so weit aufgearbeitet sein, daß sachlich verhandelt werden kann. In der nächsten Stufe werden alle zu behandelnden Streitpunkte und Probleme aufgelistet und nacheinander abgehandelt. Eine befriedigende Lösung kann nur gefunden werden, wenn der Mediator erfährt welche Bedürfnisse für die Beteiligten im Vordergrund stehen, die Parteien also bereit sind über ihre Motive offen und ehrlich Auskunft zu geben. Hierin liegt wohl die wichtigste als auch die schwerste Aufgabe des Mediators. Er muß statt des kompetitiven einen kooperativen Verhandlungsstil in den Konflikt einführen. Der Mediator muß dabei den Prozeß strukturieren und immer darauf achten, daß beide Seiten ausreichend Möglichkeit haben sich zu äußern. Er unterstützt beide Seiten sich verständlich zu machen und Verständnis für die Sichtweise des anderen zu gewinnen. Kommt es zu Blockaden, muß er versuchen diese aus dem Weg zu räumen. Im Rahmen dieser Verhandlungen werden "Paketlösungen" geschlossen, wie man sie vielleicht am ehesten mit Koalitionsvereinbarungen in der Politik vergleichen kann. Möglichkeiten die ein Urteil nach dem Gesetz nicht bieten kann: Beispielsweise hat die Frau den Wunsch mit ihrer Tochter in dem beiden Ehegatten gehörenden Haus wohnen zu bleiben. Damit wird ihr Bedürfnis nach Sicherheit, welches für sie absolute Priorität hat befriedigt. Dafür muß sie bereits beim Umgangsrecht, welches für den Mann eine große Rolle spielt, Zugeständnisse zu machen. Die Aufgabe des Mediators im Familienrecht machen deutlich, daß er neben seinen juristischen Fähigkeiten, profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychologie und Verhandlungsführung mitbringen muß. Deshalb hat die BAFM auch Richtlinien für die Zusatzausbildung zum Mediator aufgestellt. Am Ende des Med iationsverfah rens, welches in der Regel 4-7 Sitzungen in Anspruch nimmt, steht eine schriftliche Vereinbarung, die als Vorlage in das Scheidungsverfahren eingeführt werden kann. Nachdem man die Vereinbarung auf ihre rechtliche Zu lässigkeit geprüft hat, läßt sich auch eine vollstreckbare Urkunde über die Vereinbarungen treffen. Ausblick: Angesichts der Überlastung der Gerichte und der damit einhergehende Verfahrensdauer hat Mediation eine Chance sich als Alternative neben dem gerichtlichen Verfahren zu etablieren. Der Anwalt, der aufgrund seiner juristischen Ausbildung für die Arbeit als Mediator prädestiniert ist, sollte nicht wie im Steuerrecht diese Entwicklung verschlafen und Mediation anderen Berufszweigen überlassen 6. Besser ist es, auf die Nachfrage am Markt zu reagieren und diesen Service in das Dienstleistungsangebot mitaufzunehmen. Im übrigen wäre zu diskutieren, ob nicht allein schon aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten der Gedanke der Mediation gesetzlich zu verankern ist. Betrachtet man beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, die die Justiz in aufwendigen Prozessen in Beschlag nimmt, wäre es wert zu überlegen, ob die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens in solchen Fällen nicht obligatorisch vom Gesetzgeber vorzuschreiben ist. Matthias Steinfartz, Wolfsburg 4 Prof. Weidenbach, Mediation - Thesen zur Notwendigkeit eines komplementären Konfliktbehandlungsansatzes, in: Familie, Partnerschaft und Recht, Heft 1/1996, S. 3 ff. S Eschweiler, Peter, Mediation aus richterlicher Sicht, in: Familie, Partnerschaft und Recht 1/1996, S Ewig, Eugen, Mediation aus der Sicht der Anwaltschaft, in: Familie, Partnerschaft und Recht, Heft 1/1996, S. 23 ff. Anm. Redaktion: BAFM: Bundesarbeitsgemeinschaft lür Familien-Mediation e. V. clo und Notar Ingoll Schulz, Rathausplatz 25, Ahrensburg

7 ~(I ~ FORUM 7 4. Reform der ausbildung Pressem itteiiung Deutscher Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammer verabschieden Thesen zur Juristenausbildung Auf Einladung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat erstmals in der Geschichte der Anwaltschaft eine gemeinsame Sitzung der Präsidenten der in der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zusammengeschlossenen skammern und der Mitglieder des Vorstandes des Deutschen Anwaltsvereins stattgefunden. Einziges Thema: Die Reform der Juristenausbildung. DAV und BRAK haben Fragen der Reform beraten und sich mehrheitlich für die folgenden Thesen ausgesprochen: These 1 Eine grundlegende Reform der Juristenausbildung ist notwendig. Die überkommende ausbildung bereitet auf die juristischen Berufe nicht mehr hinreichend, auf den sberuf ungenügend vor. Dieses System gefährdet die Interessen des rechtsuchenden Bürgers und eine geordnete Rechtspflege. Zur selbständigen Ausübung des sberufs nicht ausgebildete Juristen stoßen auf einen überfüllten Dienstleistungsmarkt, der ihnen nur geringe Chancen läßt, sich eine wirtschaftlich tragfähige Existenz aufzubauen. Die äußeren Bedingungen, auf die sie treffen, sind dadurch charakterisiert, daß die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte im Zeitraum zwischen 1985 und 1995 von auf angewachsen ist und daß die nähere Zukunft weitere dramatische Steigerungen sicher erwarten läßt. Die durchschnittliche Zahl der Studienanfänger lag in den vergangen fünf Jahren bei über Sie war damit nahezu doppelt so hoch wie im Jahre Schon jetzt läßt sich abschätzend errechnen, daß sich die Zahl der Anwaltszulassungen in den nächsten sieben Jahren um jährlich durchschnittlich 6500 erhöhen wird. These 2 Das Ziel der Reform ist die Verbesserung der beruflichen Kompetenz der Berufsanfänger. These 3 Die überkommene ausbildung hat die "Befähigung zum Richteramt" für alle juristischen Berufe zum gemeinsamen Ausbildungsziel. Sie ist durch ein geändertes Ausbildungssystem zu ersetzen. Die Befähigung zur Ausübung der einzelnen juristischen Berufe ist in gesonderten berufsspezifischen Ausbildungsgängen zu vermitteln. Die Meinungsbildung, ob und inwieweit gemeinschaftliche Ausbildungsabschnitte vorzusehen sind, ist noch nicht abgeschlossen. Jedenfalls muß die Anwaltsausbildung Einblicke in die Gerichtspraxis, und die Justizausbildung Einblicke in die Anwaltspraxis gewährleisten. Neues Ziel der Anwaltsausbildung ist der Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausübung des Anwaltsberufs. Um dies zu erreichen, sind neue Ausbildungsstrukturen zu schaffen, neue Ausbildungs- und Prüfungsinhalte zu definieren. Eine solche Reform begründet für den Berufsanfänger die Chance auf Teilhabe am anwaltlichen Dienstlei- stungsmarkt und trägt dem Interesse des rechtsuchenden Bürgers und einer geordneten Rechtspflege Rechnung. These 4 Die Tätigkeit des s dient der Verwirklichung des Rechtsstaats. Deshalb ist Anwaltsausbildung gemeinsame Aufgabe der Anwaltschaft und des Staates. These 5 Der Status der Anwärter ist öffentlich-rechtlich. These 6 Zeitlicher und inhaltlicher Schwerpunkt der Anwaltsausbildung ist eine langfristige praktische Kanzleitätigkeit. Für eine Ausbildung bei ausländischen Ausbildungsstätten, bei spezialisierten Rechtsanwälten, bei Verwaltungsbehörden oder in der Wirtschaft ist eine Wahlstation einzurichten, die nicht kürzer als drei Monate sein darf. These 7 Die praktische Ausbildung in den Kanzleien wird durch eine praktische-theoretische Ausbildung an Anwaltsakademien ergänzt. Sie sind Körperschaften (Anstalten) des öffentlichen Rechts auf Länderebene. These 8 An den Anwaltsakademien lehren vorrangig anwaltliche Praktiker. Die Ausbildung an den Akademien wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Steht die Akademieausbildung am Ende des Ausbildungsganges, ist sie Abschlußprüfung. Anderenfalls gehen ihre Ergebnisse, sofern sie bestanden wird in die spätere Abschlußprüfung ein. Die Qualität der Abschlußprüfung muß mit dem Abschluß der anderen juristischen Ausbildungen gleichwertig sein. Die geschlossen oder in Teilen abgenommene Abschlußprüfung ist Staatsexamen. Die Prüfungsausschüsse sind mehrheitlich mit Rechtsanwälten zu besetzen. These 9 Das Prüfungswesen ist Aufgabe der Justizprüfungsämter. These 10 Die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungsgängen und den juristischen Berufen, ferner die Ausbildung zum Anwaltsnotar sind zu gewährleisten. These 11 Die Anwaltschaft leistet die Ausbildung in den Kanzleien. Die Finanzierung des Ausbildungs- und Prüfungswesens ist Sache des Staates. Bei Wegfall der bezüge ist Chancengleichheit durch geeignete Maßnahmen ("Meister Bafög") zu gewährleisten. These 12 Die im politischen Raum verschiedentlich erhobene Forderung, wenn die Anwaltschaft eine berufsbezogene Ausbildung fördere, müsse sie diese auch bezahlen, ist zurück-

8 8 FORUM ~ r zuweisen. Dem steht nicht nur entgegen, daß auch die Ausbildung zum Anwalt staatliche Aufgabe ist. Unabhängig davon würde sich eine in eigener finanzieller Verantwortung der Anwaltschaft stehende Anwaltsausbildung notwendigerweise ausschließlich am Bedarf orientieren. Wer daher eine Anwaltsausbildung in der finanziellen Verantwortung der Anwaltschaft fordert, muß dazu stehen, daß dann der größte Teil derjenigen, die das 1. Staatsexamen bestehen, mangels Ausbildungsmöglichkeiten keinen juristischen Beruf mehr ergreifen kann. Anmerkung der Redaktion: Ihre Meinung zu diesen Vorschlägen würde uns sehr interessieren! Wir bitten unsere Mitglieder um Stellungnahme. 5. Der Einstieg in den Anwaltsberuf Eine Zusammenstellung aller Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Studentinnen/Studenten, innen/e und junge Anwältinnen/Anwälte Nähere Informationen sind auch der hieran anschließenden Serie der Mitteilungen der skammer München zu entnehmen. Bitte fordern Sie sie unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages an: Postfach, München Internet: Angebote während der Studenten- und zeit Fachspezifische Fremdsprachenkurse an der LMU München, in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch. Mit Ferien-Blockkursen Kontaktadresse: Fachsprachenzentrum, Ludwigstr. 29, München, Tel./Fax: (089) EDV-Kurse gegen geringe Kostenbeteiligung. Seminar "Moderne Betriebswirtschaft" Erfahrene Praktiker informieren über moderne Unternehmensführung, Marketing und Kundenorientierung, Kostenmanagement und Controlling sowie Personalmanagement. Gebührenpflichtig. Rhetorik-Seminar. Übungen zu Mandantengesprächen, Zeugenvernehmung und Plädoyer mit Situation aus dem späteren Berufsalltag. Gebührenpflichtig. Kontaktadresse: AG-Leiter und geschäftsstelle beim OLG, Prielmayerstr. 5, München, Tel.: (089) , Fax: (089) Bewerbungstraining für Juristen 14. und von 10 bis Uhr in der Räumen der skammer München. Rhetorik und jeweils 10 bis Uhr in München, max. 10 Pers., Kosten: (135.-) DM, für einen Tag: 60,- (70.-) DM. Reihe: Überörtliche Sozietäten und Gesellschaften stellen sich vor , 19 Uhr, , 18 Uhr, jeweils München Kontaktadresse: Verein der Rechtsreferendare in Bayern ev, Prielmayerstr. 5, München, Tel.: (089) , Fax: (089) Stage Steuer- und UnternehmensR an der Universität Augsburg. Zweimonatliche Ausbildung für e nach den Pflichtklausuren der 2. Staatsprüfung und gem. 36 IV JAPO auf das Pflichtwahlpraktikum anrechenbar. Kontaktadresse: Prof. Dr. Wolfgang Jackob, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht, Juristische Fakultät der Universität Augsburg, Eichleitnerstr. 30, Augsburg Einführung in den Anwaltsberuf an der Fernuniversität Hagen, Das Programm: 1. Berufswahl/Praxisgründung/Kanzleiorganisation 2. Anwaltliches BerufsR, HaftungsR 3. Abgaben und Steuern im Anwaltsberuf 4. sgebührenr. Anmeldung ist bis zum 30. Dezember jeden Jahres für das folgende Jahresprogramm möglich. Voraussetzung: Bestandenes 1. oder 2. Staatsexamen. Nach der Anmeldung erhält man schriftliche Kurseinheiten für das Selbststudium, die mit Übungsaufgaben versehen sind. Daneben erhält man Materialbände mit Gesetzesbestimmungen, wichtigen Gerichtsurteilen und Literaturhinweisen. Das Ganze wird abgerundet durch vier Videokassetten und Praxisveranstaltungen. Gesamtlehrgang: DM 900,-, Videokassetten: DM 100,-, eine Kurseinheit zwischen DM 175,- und 300,-. Kontaktadresse: Fernuniversität Gesamthochschule in Hagen, Studentensekretariat, z. Hd. Frau Diana Kargi, Postfach 940, Hagen, Tel.: (02331) , Fax: (02331) Inhaltliche Fragen beantwortet Ulrike Schultz mittw. und fr Uhr, Tel.: (02331) 4215 oder 4201, Fax: (02231) Die Anwaltswoche für Rechtsreferendare mit Themen, die in der ausbildung nicht abgedeckt, aber essentiell sind, wie: Gebühren- und Kostenrecht, Kautelarrecht, Taktik im Zivilprozeß, Familien-, Steuer-, Arbeits- und Verwaltungsrecht in der Praxis, der Anwalt in der außergerichtlichen Tätigkeit und als Strafverteidiger, Anwaltliches Berufsrecht, der Syndikus etc.. Anerkannt als Veranstaltung für das Pflichtwahlpraktikum 36 IV JAPO, Teilnahme gebührenfrei, vom Kontaktadresse: skammer München, Landwehrstr. 61, München, Briefanschrift: Postfach, München, Tel.: (089) , Fax: (089) Internet: Bielefelder Kompaktkurs Für e (als Wahlstation nach 5 b I 2 Nr. 5, 11 2 DRiG i.v.m. Ausbildungsvorschriften der Länder. Anwärterbezüge werden fortbezahlt, aber auch en und junge Anwälte/innen, die auf Arbeitssuche sind und/oder sich besser qualifizieren möchten. Möglichkeit der Teilnahme schon ab bestandenem 1. Staatsexamen. Alljährlich seit Der Kurs macht mit anwaltlicher Denk- und Arbeitsweise vertraut. Baustein A (Februar): Forensische Anwaltstätigkeit, Zivil- und VerwaltungsR, Baustein B (März): Forensische Anwaltstätigkeit, Zivil-, Straf- und ArbeitsR, Baustein C (April): Rechtsgestaltung Zivil- und

9 FORUM 9 WirtschaftsR, Baustein D (Mai): Rechtsgestaltung Wirtschafts-, Steuer- und Internationales Recht. Teilnahmegebühr insg. DM 500,-, für ein oder zwei Bausteine DM 300,-. Kontaktadresse: Institut für Rechtsgestaltung, Steuern und Recht der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe, Prof. Dr. Harald Weber, Postfach , Bielefeld, Tel.: (0521) (Sekretariat und Anrufbeantworter), Tel.: (0521) oder Tel: (0521) (inhaltliche Fragen), Fax: (0521) Angebote für die junge Anwältin/den jungen Anwalt Anwaltsberuf durch Veranstaltungen zur Kanzleigründung mit Standortwahl, Marketing etc.. In Arbeit ist die Schaffung eines Netzwerkes für Korrespondenzsachen und Kontakte zu ausländischen Arbeitsgemeinschaften. Als Arbeitsgemeinschaft des DAV (Deutscher AnwaltVerein) ermöglicht es Vergünstigung bei NJW-Bezug und Veranstaltungen des DAV, sowie kostenlosen Bezug des Anwaltsblattes. Altersgrenze 40 Jahre, Mitgliedsbeitrag jährlich DM 80,-, 50% Ermäßigung für Mitglieder in einem örtl. Anwaltverein. Kontaktadresse: Forum Junger nen und Rechtsanwälte, Adenauerallee 105, Bonn, Tel.: (0228) , Fax: (0228) Ein Informationsblatt von Christina Lenz für die skammer München, Stand Dezember 1996 Existenzgründungsberatung durch den Deutschen AnwaltVerlag. Individuelle Beratungsgespräche mit der Erörterung von Aspekten wie Unternehmenskonzeption (Marktanalyse, Erfolgsaussichten), Bewertung des vorgesehenen Standortes, effektive Büroorganisation, Kanzleimarketing, Finanzierungsplan etc.. Kosten: DM 1.200,- zzgl. MwSt. Kontaktadresse: DeutscherAnwaltVerlag, Lengsdorfer Hauptstr. 75, Bonn, Tel.: (0228) , Fax: (0228) Institut für Anwaltsrecht an der Universität München mit wissenschaftlicher Auseinandersetzung über Themen wie die Anwalts-GmbH, die Werbung der Rechtsanwälte, europäische Anwaltstätigkeit, Bedeutung der Mediation, anwaltliche Qualitätskontrolle nach ISO 9000 etc. Ferner diverse Seminare zu speziellen Anwaltsthemen Kontaktadresse: Institut für Anwaltsrecht an der Universität München, Prof. Dr. Peter Schlosser, Ainmillerstr. 11, München, Tel.: (089) , Fax: (089) Internet: Einführungsnachmittag für junge Anwälte/innen 3-4 x im Jahr, Ankündigung in den Kammermitteilungen Teilnahme gebührenfrei. Fortbildungsveranstaltungen der skammer München mit Themen aus allen Rechtsbereichen. Einige Beispiele: ZiviIR- WohnungseigentumsR, Anwalts GmbH im GesellschaftsR, Praxisseminar zum Internet, Kluge Entscheidungen - Mediation als neuer Weg zur Konfliktlösung, FamilienR, VerwaltungsR, ArbeitsR, VerfassungsR, Strafrecht, ZivilR-VolistreckungsR, BerufsR, Streßbewältigung Personalführung - Kundenorientierung, KautelarR, Neue Rechtsprechung des Kostensenats des OLG München, Englische Rechtssprache, EuropaR, Unternehmen Anwaltskanzlei, Ganzjährig. Ankündigung in den Kammermitteilungen. Teilnahme 30,- DM pro Abend. Kontaktadresse: skammer München, Landwehrstr. 61, München, Briefanschrift: Postfach, München, Tel.: (089) , Fax: (089) Internet: Forum junger Rechtsanwälte/innen Das Forum dient dem Informationsaustausch und bietet Hilfe zur Selbsthilfe, insbesondere für den Einstieg in den 6. Seminarbericht "Umgang mit Versicherern" In Wiesbaden fand am 11. Dezember 1996 das Seminar "Umgang mit Versicherern" unter der Leitung von Herrn Dr. Hubert W. van Bühren aus Köln statt. Es zeigte sich schnell, daß die beschwerliche Hinfahrt von Trier durch die Eifel nach Wiesbaden bei Nebel und Glatteis sich lohnen sollte. Der Referent schaffte es mit seiner großen Erfahrung, 28 Jahre als Anwalt tätig und seinem rheinischen Humor das Thema den 20 Teilnehmern verständlich zu machen. Souverän löste er den Umstand, daß die Anwaltakademie nicht das Skript zum Thema ausgelegt hatte, sondern Unterlagen zur Kraftfahrtversicherung. Er teilte zunächst wissenswertes zur Kraftfahrtversicherung mit und informierte später allgemein über den richtigen und erfolgreichen Umgang mit Versicherern. Viele Anfängerfehler und ihre Vermeidbarkeit wurden anhand erlebter Beispiele beschrieben. Die Zeit verging bei einem vermeintlich schwer zugänglichen Thema, bei dem das Wissen der meisten Kollegen laut Herrn Dr. van Bühren gegen Null tendiert, rasend schnell. Vorgetragen wurden Eckpunkte der Unfallregulierung sowie der Hausratversicherung. Daraufhin wurde der wichtige Unterschied zwischen dem Versicherungsagenten und dem Versicherungsmakler erklärt. Der Versicherungsagent ist "Auge und Ohr des Versicherers". Er gilt als Erfüllungsgehilfe des Versicherers. Demgegenüber ist der Versicherungsmakler Erfüllungsgehilfe des Versicherungsnehmers, was die Haftung des Versicherers ausschließt. Weiter wurden Risikoausschlüsse und Obliegenheiten mit anschaulichen Beispielen erläutert. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers wurden verdeutlicht. Wichtig zu wissen ist, daß im Haftpflichtbereich nur Vorsatz den Anspruch gegenüber dem Versicherer ausschließt. Bei dem Vorwurf der Versicherung, der Versicherungsnehmer habe sich bei einer anderen Vertragsart grob fahrlässig verhalten, kann dieser Begriff häufig mit guten Argumenten erschüttert werden, so daß die Leistungspflicht des Versicherers bestehen bleibt. Das Steckenpferd von Herrn Dr. van Bühren, die Reisegepäckversicherung wurde humorig hinterfragt, mit dem Er-

10 10 FORUM ~h 'I/?!; gebnis, daß die Risikoauschlüsse so umfassend geregelt sind, daß sich ein Vertragsabschluß in der Regel nicht lohne. Als echte Bereicherung und Erleichterung wurde der Hinweis empfunden, daß bei einer Klage gegen ein Versicherungsunternehmen eine Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen besteht. Der Versicherer kann verklagt werden am: - Sitz der Versicherung, - Sitz der Agentur, 48 WG, 8 AKB oder am - Sitz der Niederlassung der Versicherung, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Zu guter Letzt bleibt noch zu erwähnen, daß Herr Dr. van Bühren ein Herz für junge Kolleginnen und Kollegen zeigte, indem er die Kosten für die Getränke bei der Veranstaltung übernahm. Alles in allem fuhr ich nach dem vierstündigen Seminar in dem Bewußtsein nach Hause, in einen dunklen Raum meines Hauses der Rechtskenntnisse Licht gebracht zu haben. Lutz Förster, Regionalbeauftrager für den LG-Bezirk Trier 7. Regionalbeauftragte a. Liste der Regionalbeauftragten Unsere Liste der Regionalbeauftragten wächst unaufhaltsam. Nachstehend der aktuelle Stand per Januar Landgerichtsbezirk Regionalbeauftragte Aachen Georg H. Amian c/o RAe Bischoff, Lücker & Schaaf, Eupener Str. 181, Aachen, Tel.: , Fax: 0241/63669 Arnsberg Ulrich Pauli, Habichtweg 3, Ense, Tel.: 02938/ Aurich Rainer Tertilt c/o Rechtsanwälte de Wall, Apetz u. Winterhoff, JUlianenburgerstr. 6, Aurich, Tel.: , Fax: 04941/ Berlin Marc Andreas Rumpf, Selerweg 33, Berlin, Tel.: , Fax: Bielefeld Simone Bendfeld, Zimmerstr. 20, Bielefeld, Tel.: 0521/965560, Fax: Braunschweig Markus Bialobrzeski, Fuhrenblick 38, Lehre, Tel.: (Büro) Bochum Dr. Frank J. Eikmeier, Postfach 1304, Witten, Tel.: 02302I Bonn Roland Reichert, Gaußstr. 27 a, Köln Bremen Markus Appel, Obernstr. 35, Bremen, Tel.: , Fax: Chemnitz Hans Ulrich Bloß, Heinrich-Zillestr., Chemnitz Coburg Marco-Hinnerk Fiddelke, c/o kanzlei Hellmut Ott, Ketschendorfer Str. 6, Coburg, Tel.: 09561/15757, Fax: Cottbus Barbara Judith Gärtner, Inselstr. 24, Cottbus, Tel.: , Fax: Darmstadt Peter Bernhardt, Donnersbergring 20, Darmstadt, Tel.: , Fax: 06151/ Deggendorf in Petra Geiger, Starenstr. 10, Bad Abbach, Tel./Fax: 09405/96030 Detmold Arno de Wyl, Paulinenstr. 21 a, Detmold, Tel.: /93 Dortmund Christian Gleixner, Waltroper Str. 4, Lünen-Brambauer, Tel.: 0231/ , Fax: 0231/ Dresden Bärbel Molsbach, Kanzlei Dr. Wedemeyer & Partner, Tannenstr. 4, Dresden, Tel.: 0351/ Düsseldorf Heinemeyer, c/o Rechtsanwälte Dr. Sonntag, Niestrate und Partner, Berliner Allee 51-53, Düsseldorf, Tel.: 0211/131011/58, Fax: Ellwangen Thomas Jensen, Nördlicher Stadtgraben 1, Aalen, Tel.: 07361/ Erfurt Petra Geißinger, Lilienstr. 12, Erfurt, Tel.: Essen Jörg Holzmeier, Amselstr. 58, Essen, Tel.: 0201/440910, Fax: Frankenthai Christina la Londe, Schubertstr. 2, Ludwigshafen, Tel.: 0621/565400, Fax: Frankfurt/Oder in Ellen Neugebauer, Große Oderstr. 18, Frankfurt/Oder, Tel.: 0335/ Frankfurt/Main in Daniela Best, Eschersheimer Landstr. 420, Frankfurt/Main, Tel.: 069I

11 FORUM 11 Freiburg Sylvia Pilarsky-Grosch, Unter dem Dorf 18a, Bad Krozingen, 07633/ Göttingen Torsten Bauer, Hauptstr. 14a, Göttingen, Tel./Fax: Hagen Klaus Peter Kniffka, Dickenbruchstr. 63, Hagen, Tel.: 02331/401400, Fax: / Hamburg in Tanja Irion, Asmusweg 20, Hamburg, Tel.: 040/ , Fax: 040/ Hanau Isabella Steigerwald, Büro Dr. Kireh, Langstr. 92, Hanau, Tel.: 06181/24441, Fax: /24421 Hannover Rainer Bohnsack, Potbielskistr. 33, Hannover, Tel.: 0511 /965640, Fax: 0511 / Heidelberg Martin Doseh, c/o RAe Dosch & v. Heyden, Hauptstr. 20, Rauenberg, Tel.: 06222/62002, Fax: 06222/61073 Heilbronn Karin Buchner-Röthlein, Hauptstr. 96, Tamm, Tel.: 07141/605017, Fax: 07141/ Herne Michael Dröge, Hauptstr. 27, Herne Ingolstadt Klaus Wittmann, Sustrisstr. 31, Ingolstadt, Tel.: 0841/44550, Fax: 0841 /46440 Karlsruhe Stefan Wahlen, Bachstr. 22, Karlsruhe, Tel.: 0721 /985220, Fax: 0721 / Kassel Dirk Osthoff, Philippinenhöfer Weg 8, Kassel, Tel.: 0561/83779 Kleve Christian Bock, Meißnerstr. 21, Kleve, Tel.: Koblenz Thomas Dingendorf, Simmerner Str. 76, Koblenz, Tel.: 0261 / , Fax: 0261 /55851 Köln Klaus Weskamp, Am Justizzentrum 3, Köln, Tel.: 0221 /443048, Fax: 0221 / Krefeld Guido Hagemeier Hohenzollernstr. 11, Krefeld, Tel.: 02151/9550, Fax: 02151/ Landau/Pfalz Michael Korte, Am Hirschgraben 9, Lingenfeld, Tel./Fax: 06344/939492, Tel. mobil: 0171 / Leipzig Barbara H. Joosten, Hermann-Liebmann-Str. 31, Leipzig, Tel.: 0341/ /1, Fax: 0341/ Magdeburg Volker Engelhardt, Schenkendorfstr. 20, Magdeburg Mainz Verena Schnatterer, Drechslerweg 23, Mainz, Tel.: 06131/368213, Fax: / Mannheim Susanne Weber-Käßer; Mannheimer Str. 5, Mannheim, Tel.: , Fax: Mönchengladbach Stefan Wimmers, Regentenstr. 206, Mönchengladbach, Tel.: /181093, Fax: /12202 München Marcus Lettschulte, Würmtalstr. 125, München, Tel.: , Fax: Münster Marion Wenning, Stettiner Str. 94, Münster, Tel.: 0251/ Offenburg Rita Pertschy, Hauptstr. 25, Gengenbach, Tel.: 07803/9328-0, Fax: 07803/93284 Oldenburg Sabine Kantin, Koppelstr. 4/6, Oldenburg, Tel.: 0441 / Osnabrück Dirk Hülsmann, Parkstr. 24c, Osnabrück, Tel.: 0541/86916 Potsdam Frank Dressler, Maxim-Gorki-Str. 5, Königs-Wusterhausen, Tel.: 03375/293658, Fax: 03375/ Regensburg Andreas Neumann, Engelburgergasse 18, Regensburg, Tel./Fax: 0941 / Saarbrücken Jean-Oliver Boghossian, Trierer Str. 8, Saarbrücken, Tel.: 0681 /948320, Fax: 0681 / Schwerin Michael Ankermann, Dankwartstr. 7, Wismar, Tel.: /40096, Fax: /40098 Stade Katharina Andrae, Marienstr. 2, Cuxhaven Stuttgart Mario Axmann, Cannstatter Str. 24, Fellbach Trier Lutz Förster, Im Sonnenschein 56, Trier; Tel.: 0651 /29791, Fax: 0651 /29789 Tübingen Ulrich Emmert, Payerstr. 26, Tübingen, Tel.: /27397

12 12 FORUM ~ Wiesbaden Stefan Huschke, c/o Kanzlei Trickel u. Kollegen, Biebricher Allee 175, Wiesbaden, Tel.: 0611 /65077, Fax: 0611 /65086 Würzburg Jens Löcher, Friedrichstr. 23a, Würzburg Wuppertal Wolfram Schnurbusch, c/o Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber, Bosshauer Str. 27, Solingen, Tel.: , Fax: b. Stammstische LG-Bezirk Regionalbe- Zeit + Ort auftragter Aachen Coburg Dresden Erfurt Essen Frankfurt! Main RA Georg Amian Marco Hinnerk Fiddelke RA'in Bärbel Molsbach RA'in Petra Geißinger RA Jörg Holzmeier in Daniela Best Jeden 1. Donnerstag im Monat ab Uhr in der Gaststätte "Am Knipp", Bergdriesch 3 in Aachen Jeweils am zweiten Mittwoch eines Monats um Uhr im Lokal "Zum Landestheater" in Coburg, Theaterplatz 7 Am 18.2.,18.3.,15.4,13.5., je Uhr. Die Örtlichkeit steht derzeit noch nicht fest und wechselt regelmäßig. Bei Rückfragen Tel.: 0351/ Im ersten Halbjahr 1997 im "Mac Kinelly" Johannesstr. 39, Erfurt, an folgenden Terminen: Donnerstag, den 13. März 1997 um Uhr Donnerstag, den 15. Mai 1997 um Uhr statt. Jeden 2. Dienstag im Monat Cafe-Bar im Europa-Haus, Kennedy-Platz, Essen Mitte Uhr Jeder 2. Donnerstag im Monat, ab Uhr im "Candlelight", Friedlebensstr. 40, Frankfurt!Main Der Stammtisch gilt auch für den Landgerichtsbezirk Hanau und wird auch von den Kolleginnen und Kollegen in Darmstadt besucht. Hamburg Hanau Ingolstadt in Tanja Irion RA'in Isabella Steigerwald RA Klaus Wittmann Jeden 1. Montag im Monat um Uhr in der Bier- und Weinstube "Blaue Blume" in der Gerichtsstraße 49 in Hamburg-Altenau siehe Frankfurt am Main Jeden 1. Mittwoch im Monat in der Gaststätte "Zum Postwagen" in Ingolstadt, Milchstraße 15 um Uhr Kassel Koblenz Krefeld Leipzig Mainz Mannheim München I und 11 Oldenburg Osnabrück Mönchengladbach Saarbrücken Trier Würzburg Dirk Osthoff RA Thomas Dingendof RA Guido Hagemeier RA'in Barbara Joosten RA'in Verena Schnatterer RA'in Susanne Weber-Käßer RA Stefan Wimmers RA Markus Lettschulte RA'in Sabine Kantin RA Jens Tomaschewski Jean-Oliver Boghossian RA Lutz Förster Jens Löcher Jeden 1. Dienstag eines ungeraden Monats im Komödien-Stadel, Karthäuser-Str. 5a, Kassel ab Uhr, erster Termin: Jeder 1. Freitag im Monat um Uhr in der Taverne "Dionysos", Emser Str. 11, Koblenz Jeder erster Dienstag eines jeden ungeraden Monats in der "Kulisse" in der "Fabrik Heeder", Virchow-Straße, in Krefeld, Beginn Uhr Jeder 2. Mittwoch im Monat, im "Paulaner Palais", Klostergasse 3-5, Leipzig, Beginn Uhr 'Jeden 3. Mittwoch im Monat im Weinhaus Schreiner, Rheinstr. 38, Mainz, ab Uhr Jeder zweite Donnerstag im Monat, bei Frau RAin Ursula Bieser, Tattersallstr. 4, Mannheim, um Uhr Jeder erste Mittwoch im Monat, in der Parkklause, Viersener Straße ggü Wasserturm, Mönchengladbach Jeweils am 1. Mittwoch im Monat, in der Gaststätte "Löwe und Raute", Nymphenburger Str. 64, München (U 1 "Stiglmaierplatz") Am ersten Montag eines jeden Monates um Uhr im Cafe Florian in Oldenburg Jeder 1. Freitag eines jeden Monats in der Gaststätte Holling, Osnabrück 3. 3./5. 5. jeweils Uhr, im Amadeus, Trierer Straße (Saar-Galerie), Saarbrücken Am letzten Mittwoch eines jeden Monates um im Gasthaus "Zur Glocke" in der Glockengasse 12, Trier Jeder erster Mittwoch im Monat, Uhr im Weinlokal Popp, Textorstraße, Würzburg Weitere Stammtische sind uns bis Redaktionsschluß nicht gemeldet worden. Wir werden die Liste jedoch regelmäßig veröffentlichen und entsprechend vervollständigen.

13 FORUM 13 c. Regionalbeauftragte stellen sich vor 9. Marktplatz Recht im Internet Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Juli 1994 bin ich, Klaus Weskamp, 33 Jahre alt, bei dem Amts- und dem Landgericht Köln als zugelassen. Die Interessenschwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im Gesellschaftsrecht und den sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Fragestellungen, im Gewerblichen Rechtsschutz, im Handelsrecht sowie im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als "Einsteiger im Anwaltsmarkt" bin ich unter anderem daran interessiert, die heute veränderten Rahmenbedingungen älteren Kolleginnen und Kollegen darzustellen, um dadurch ein größeres Verständnis für die Situation der jüngeren Anwälte hervorzurufen bzw. eine größere Hilfsbereitschaft zu wecken. Daneben sollten die jüngeren Anwälte sich selbst helfen. Gerade in diesem Zusammenhang habe ich mich über die Gründung des Forums Junge Anwälte gefreut und unterstütze gerne dessen Aktivitäten. In Köln ergänzen diese Aktivitäten die Tätigkeit des im Jahr 1995 durch den örtlichen Anwaltverein gegründeten Ausschusses "Junge Anwälte" dem ich seitdem ebenfalls angehöre. Zu erreichen bin ich unter der Anschrift Am Justizzentrum 3,50939 Köln, Tel. 0221/443048, FAX 0221/422309, wo ich derzeit in Bürogemeinschaft mit einer Kollegin und einem Kollegen tätig bin. Angetroffen werden kann ich regelmäßig beim Stammtisch der jungen Anwälte in der Gaststätte Weißbier Brauhaus am Barbarossaplatz, am Weidenbach 24 in Köln. Zu diesem Stammtisch sind alle jungen und sich jung fühlenden Kolleginnen und Kollegen herzlich eingeladen. Der Stammtisch findet statt ab ca Uhr an jedem ersten werktäglichen Mittwoch in jedem ungeraden Monat. Mit kollegialen Grüßen Klaus Weskamp 8. Hotline in Köln Das Forum Junge Anwälte hat im LG-Bezirk Köln einen Telefondienst von jungen Anwälten für junge Anwälte eingerichtet. Jungen Kolleginnen und Kollegen soll auf diese Weise bei Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unbürokratisch geholfen werden. Über diese "Hotline" können auch Anregungen zu der Tätigkeit des Forums gegeben werden. Der Telefondienst wird zunächst übernommen für die Zeit vom bis durch Herrn Kollegen Ranko Pezo, Tel.: 0221/ und für die Zeit vom bis durch Herrn Kollegen Dr. Remo Laschet, Tel.: 0221/ od. 60 Klicken Sie sich ein. Marktplatz Recht im Internet. Ein ganz neues Dienstleistungsangebot gibt es jetzt von der Hans Soldan GmbH. Den Marktplatz Recht. Er versteht sich als zentrale AnlaufsteIle für die Anwaltschaft auf der einen und den rechtsuchenden Verbrauchern auf der anderen Seite. Mit vielen Vorteilen für beide Parteien. Mehr als Ratsuchende pro Monat nutzen schon heute das umfangreiche Online-Angebot auf dem Marktplatz Recht: + das Anwaltsverzeichnis des DAV + die Anwaltsportraits + das deutsche Sachverständigenverzeichnis + die Hans Soldan-Fachbuchhandlung + die komplette Mietmängeltabelle und + die Online-Dienste der BRAK sowie des DAV. Nutzen Sie diesen einmaligen Service und stellen Sie sich mit Ihrem Anwaltsportrait erfolgreich und professionell dar. Für nähere Informationen wählen Sie bitte unsere Info Hotline-Nummer 018 OS/ oder klicken Sie sich einfach ein unter: Hans Soldan GmbH, Bocholder Straße 259, Essen. 10. Advotreff AAR Wo? Wann? Thema? Refernet? Saarbrücker Casino-Gesellschaft Bismarckstraße Saarbrücken am um Uhr 1. Mediation - Modethema oder der neue Weg der Konfliktlösung? N.N., Verband saarländischer Mediatorinnen und Mediatoren - Interdisziplinäre Familienmediation und Konf1iktvermittlung 2. Jahressteuergesetz 1997 RA Karl Michael Krempel, Saarbrücken am um Uhr Spracherkennungssystem in der anwaltlichen Praxis Vorstellung des IBM Voice Type Diktiersystems Klaus Schad, Unternehmensberatung, St. Ingbert am um Uhr Aus der Praxis eines Konkursverwalters - ein Erfahrungsbericht RA Udo Gröner, Saarbrücken bei Rückfragen: Rechtsreferendar Jean-Oliver Boghossian als Regionalbeauftragter LG Saarbrücken

14 14 FORUM ~ r 11. Jobbörse a) Ich bin 32 Jahre alt, RA seit 1994, zunächst in Duisburg. Zum Aufbau einer Kanzlei in Magdeburg suche ich eine(n) Kollegin/Kollegen, möglichst ebenfalls mit erster Berufserfahrung. Räume sind vorhanden. RA Stefan Lück, Halberstädter Str. 80, Magdeburg, Tel.: b), 29 Jahre, ledig, 2. Staatsexamen 12/96 befriedigend, mit Freude am Beruf des s und sicherem Auftreten sucht Einstieg in Anwaltskanzlei im LG-Bezirk Osnabrück, Bielefeld oder Paderborn. 12 Monate Tätigkeit in Osnabrücker Kanzleien (Referenzen), Fortbildungen u. a. 7. Bielefelder Kompaktkurs Anwalts- und Notartätigkeit. Schwerpunkte im Mietrecht, FGG, Handels- u. Gesellschaftsrecht und Vermögensanlagen. EDV-Kenntnisse u. a. Juris und RA-Micro; Fremdsprachenkenntnisse Englisch (gut) und Französisch. Dirk Hülsmann, Parkstraße 24c, Osnabrück, Tel.: 0541 /86916 c) RA - Öffentliches Recht Neu zugelassener RA, 30 Jahre, 1. Examen befr Examen vollbefr., verwaltungsrechtliche Promotion und Rigorosum abgeschlossen, mehrere Veröffentlichungen im Zivilund VerwaltungsR, z. Zt. tätig als angestellter RA und Repetitor für öffr und ZPO, sucht öffentlich-rechtlich ausgerichtete Kanzlei, die Interesse an einem neuen Mitarbeiter mit ausgesprochen praxisbezogenen und gleichwohl wissenschaftlichen Neigungen hat. Fachanwaltschaft für VerwaltungsR ist mittelfristiges Ziel. Telephon (privat): d) in spe, 33 Jahre, verh., 2. Ex. 2/97, Stationsnoten vb., seit 8/95 Nebentätigkeit in RA-Kanzlei, belastbar, flexibel und teamfähig sucht Anstellung in Anwaltskanzlei, Verband o. Unternehmen; Raum D-K-MG-DU-E bevorz. Hartmut Schul, Aachener Str. 175, Düsseldorf, Tel.:0211/ e) Zum baldigst möglichen Zeitpunkt suche ich einen (eine in), welche in meiner ganz überwiegend auf das Arztrecht spezialisierten Kanzlei, und hier im besonderen im Kassenarztrecht (Sozialrecht) mitarbeiten möchte. Eine spätere Übernahme als junger Anwalt (junge Anwältin) ist nicht ausgeschlossen. Interessierte Bewerber (-innen) wollen sich bitte mit den üblichen Unterlagen an mich wen- den. Vorkenntnisse im MedizinrechtiSozialrecht wären wünschenswert, sind aber keine Voraussetzung RAe Dr. Jörg Heberer & Kollegen, Landshuter Allee 49, München, Tel.: 089/ f), 31 J., ortsungebunden, ca. 1 J. Berufserfahrung in großer, lebhafter skanzlei, sucht neue Anstellung als. Bin daneben aber auch offen für andere Möglichkeiten anwaltlicher Zusammenarbeit, wie z. B. der Eingehung einer Bürogemeinschaft. Bisherige Tätigkeitsschwerpunkte: Allgemeines Zivilrecht, Verkehrs-, Miet- und privates Baurecht. Darüber hinaus habe ich besonderes Interesse am Wirtschaftsrecht, meinem Wahlfach in Studium und iat. Jürgen Moldenhauer, Obere Str. 21, Burgstemmen, Tel.: 05069/ Regionalbeauftragten-Treffen in Köln a) Protokoll des Regionalbeauftragten-Treffen in Köln Anzahl der Teilnehmer insgesamt: 54 namentlich die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses: Cornelia Frech Harry Böhme Elke Dörrenhaus Ulrike Gantert Doris Kretz Dr. Stefan Hiebl Eva Wolf Hartmut Kilger sowie die Vertreter der Beiratsmitglieder: Karl Hans Fries, Hans Soldan GmbH Volker Grzegork, Victoria Versicherung Erich Hartmann, Gerling Konzern Elke Heininger, Gerling Konzern Reinhold Klinkenborg, Victoria Versicherung Sandra Löttel, Hans Soldan GmbH Dietrich Pott, Allianz Versicherungs AG Albert Klein, DKV TOP 1: Begrüßung durch die Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses und Vorstellung des Beirats Frech begrüßt zunächst alle Teilnehmer und stellt die anwesenden Vertreter der Beirats-Mitglieder vor; außerdem bedankt sie sich bei den Vertretern des Gerling-Konzerns für die zur VerfügungsteIlung der Räumlichkeiten und die Einladung zum Mittagessen.

15 ~6? FORUM 15 Weiter führt sie kurz zum Beirat aus, daß dieser zur Unterstützung des Forum gegründet wurde, und daß insbesondere von hier Seminare zu verschiedensten Themen angeboten werden würden. TOP 2: "Über ehrenamtliche Tätigkeit" Kilger geht in einem kurzen "Statement" auf die Wichtigkeit ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich des DAV ein; er erläutert, daß der DAV im Sommer diesen Jahres sein 125-jähriges Jubiläum feierte, daß dieser Verein auf Freiwilligkeit (im Gegensatz zu den Kammern) beruht, daß dieser Verein ein Ziel vor Augen habe, und daß es hier weder staatliche Zuschüsse noch Reglementierungen gibt. Kilger betont die Notwendigkeit der Existenz des DAV neben den s-kammern vor diesem Hintergrund ausdrücklich. Ohne nochmals im einzelnen auf "Sinn und Inhalt ehrenamtlicher Tätigkeit" einzugehen - insoweit verweist er auf seine Abhandlung Anwaltsblatt 96, 558 ff. -, faßt er im Bezug auf die Tätigkeit der Regionalbeauftragen die wesentlichen Aufgaben ehrenamtlicher Tätigkeit insoweit zusammen, als die Regionalbeauftragten Kristallisationspunkte und Kommunikationsfaktor seien, als solche aber auch maßgeblich die Zukunft des DAV und damit die Zukunft der Anwaltschaft beeinflussen können und sollen. TOP 6: Info-Hotline der Hans Soldan GmbH Auf Wunsch von Herrn Fries wird dieser Tagesordnungspunkt im Einverständnis aller Teilnehmer vorgezogen. Fries gibt bekannt, daß ab die sogenannte "Hotline junger Rechtsanwälte" geschaltet wird; Berufsanfängern soll hier die Möglichkeit gegeben werden, telefonisch Hilfestellung für Alltagsprobleme zu erhalten. Fries betont dabei, daß die Soldan GmbH auf die Unterstützung junger nen und Rechtsanwälte angewiesen sei, da nur von hier die Information darüber zu erhalten seien, wo Berufsanfänger Hilfe brauchen. Außerdem legt Fries großen Wert darauf, daß die Soldan GmbH sehr daran interessiert sei, gemeinsam mit dem Forum Veranstaltungen für Berufsanfänger anzubieten. Sodann erläutert Frau Löttel, Soldan GmbH nochmals ausführlich, zu welchen möglichen Themen gemeinsame Veranstaltungen mit dem Forum durchgeführt werden könnten (wie z. B. "Büroorganisation", "Rechnungswesen", "EDV Einsatz in der Kanzlei", "Datenbanken", "Internet" usw.); sie sei beginnend ab täglich von 8.00 bis Uhr telefonisch zu erreichen. Hilfestellungen sollen unter der Hotline insbesondere zu Fragen der Büroorganisation, zum Mahnverfahren, zur Zwangsvollstreckung, Gebührenfragen, sowie Fragen zum Rechnungs- und Personalwesen gegeben werden. Außerdem sollen diverse Broschüren zu den einzelnen Themen erarbeitet werden. TOP 4: Tätigkeit der Regionalbeauftragten Kretz erläutert das Prinzip der (geplanten) Zusammenarbeit zwischen Regionalbeauftragten und dem Geschäftsführenden Ausschuss; sie sei ansprechbar für die Regionalbeauftragten ; die Stärke des Forums liege in der Präsenz der Regionalbeauftragten. Zu den Aufgaben der Regionalbeauftragten gehöre einmal der Kontakt zu den örtlichen Anwaltvereinen (das Forum sei kein Konkurrent zum DAV), aber auch die Kontaktpflege unter jungen (potentiellen) Anwältinnen und Anwälten in Form der Einrichtung von Stammtischen. Kretz erklärt, daß die Regionalbeauftragen "nach außen" nicht mit ihrem Regionalbeauftragen-Status Werbung machen sollen (Argument: Altersgrenze), was allerdings auf Gegenstimmen unter den Teilnehmern stößt. Die Organisation von Stammtischen sollte regelmäßig sein, eventuell sollten zu den Stammtischen Gäste geladen werden, um über spezifische Themen sprechen zu können. Sogenannte "Verkaufsveranstaltungen" seien allerdings nicht im Interesse des Forums. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Regionalbeauftragten Ansprechpartner innerhalb der -Arbeitsgemeinschaften gewinnen könnten. Zusammenfassend dienten die Regionalbeauftragten dem gegenseitigen Informationsaustausch und insbesondere Probleme und Tips weitergegeben werden, wobei der Multiplikationseffekt enorm sei ("jeder profitiert von jedem"). Daran anschließend wird heftig diskutiert, nachdem zunächst ein Teilnehmer einwendet, das von Kretz aufgezeigte Bild sei nicht "glaubwürdig"; der Kollege fordert einen "dezentralen Ermessenspielraum für die Regionalbeauftragen", wobei er dies am Beispiel von Werbeveranstaltungen erläutert. Hierauf betont der Geschäftsführende Ausschuss ausdrücklich, daß er den Regionalbeauftragten keinen Maulkorb aufsetzen wolle. Diese sollten selbst entscheiden, wann eine Veranstaltung nicht im Interesse der Stammtischgäste sei. Kretz weist weiter darauf hin, daß die Regionalbeauftragten auch insbesondere mit den einzelnen örtlichen Anwaltvereinen zusammenarbeiten sollten, wobei sich auch hier eine Diskussion unter den Teilnehmern anschließt, innerhalb derer manche berichten, daß die örtlichen Vereine sehr kooperativ seien und auch finanzielle Unterstützungen gewährten, während insbesondere die Kollegin aus Hamburg - aber auch andere Teilnehmer - auf die geringe Aktivität bzw. Ablehnung dem Forum gegenüber hinweisen. In einer Diskussion wird 4 der Geschäftsordnung des Forums problematisiert, wobei einige Teilnehmer schildern, daß die jeweils örtlichen Anwaltvereine oft vier, sechs aber auch zehn Monate untätig waren, bis die Mitgliedschaft im jeweiligen Verein erfolgte (Beispiel: Dresden). Weiter wird der Wunsch geäußert, daß die Einladungen zu den einzelnen Stammtischen bevorzugt auf eigenem Forums-Briefpapier gedruckt werden sollten; der Geschäftsführende Ausschuss weist auf die finanzielle Situation hin und erklärt, daß Orte und Termine für die Stammtische regelmäßig in den Mitteilungsblättern bekanntgegeben werden sollen; auf diese Weise sei die finanzielle Belastung der Regionalbeauftragten auch am geringsten. Der Geschäftsführende Ausschuss erklärt zum Thema "Inaktive Vereinsvorsitzende", auf DAV-Ebene aktiv zu werden. Ein Teilnehmer aus Saarbrücken will ein ansprechend gestaltetes Beitrittsformular verwenden, um potentielle Interessen so besser zum Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft motivieren zu können; dies wird begrüßt. Ein Teilnehmer "beschwert" sich darüber, daß der für ihn zuständige örtliche Anwaltverein überaktiv sei, so daß kein

16 16 FORUM ~ Raum für eigene Aktivitäten des Forums sei; er wird allgemein beneidet. Gleichzeitig wird er angeregt, eventuell im Bereich der dort wenig ausgeprägten berufspolitischen Zielsetzung aktiver zu werden; außerdem soll gerade er als Regionalbeauftragter Ansprechpartner sein für diejenigen jungen Kolleginnen und Kollegen, denen es schlecht geht, die sich aber oft nicht zutrauen, dies gegenüber den "alten Hasen" zuzugeben. Mittagspause Es kommt erneut das Thema "Forums-Briefpapier" zur Sprache, wobei dies von einigen Teilnehmern als Legitimationsmöglichkeit und als Marketinginstrument für unentbehrlich gehalten wird. Nachdem sich der Geschäftsführende Ausschuss hier zunächst ablehnend äußert, wird der Druck von Seiten der Teilnehmer größer, so daß schließlich versucht werden soll, eine Lösung im Präsidium des DAV herbeizuführen. Auf Antrag eines Teilnehmers wird Beschluß gefaßt über die "Notwendigkeit eines eigenen Briefkopfes"; die Notwendigkeit wird überwiegend bejaht. Dr. Hiebl erläutert zum Thema "Veranstaltungen" die Handhabung des geplanten Themenpools, er weist insbesondere darauf hin, daß Veranstaltungen mit einer Vorlaufzeit von ca. sechs Monaten zu planen sind. Er erläutert auch das Verhältnis zur Akademie (Beispiel: Fortbildung für Gebührenrecht). Von den Teilnehmern wird der Wunsch geäußert, die Vergünstigungen der Akademie länger als zwei Jahre in Anspruch nehmen zu können, da Berufsanfänger oft erst nach den ersten zwei Berufsjahren in die Situation kommen, sich weiterbilden zu können. Auch hier will der Geschäftsführende Ausschuss nach Lösungsmöglichkeiten suchen. TOP 5: Kostenerstattung an Regionalbeauftragte? Die Regionalbeauftragten fragen nach der Möglichkeit einer (anteiligen) Kostenerstattung für Telefonate, Telefaxsendungen und Briefsendungen; insoweit erläutert Wolf anhand eines einfachen Rechenbeispiels, daß kein Geld zur Verfügung steht. Dennoch stellt es für manchen Regionalbeauftragten ein enormes finanzielles Problem da, ohne Aufwandsentschädigung für das Forum tätig zu werden. Die Idee eines Teilnehmers, Informationen betreffend geplante Veranstaltungen auf vorgefertigten Plakaten zu vermerken stößt auf große Akzeptanz; der Geschäftsführende Ausschuss will sich um die Erstellung solcher Plakate kümmern. Zielsetzung soll auch nach der Vorstellung des Geschäftsführenden Ausschusses sein, Gelder bereitzustellen; nach Möglichkeit soll ein Fond für sogenannte Härtefälle und eventuell für e eingerichtet werden. Der Geschäftsführende Ausschuss bietet den Regionalbeauftragten eine sogenannten Inkasso-Beteiligung in Höhe von 25 % aus einem etwaig erzielten Gewinn infolge von durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen an. Aber dennoch bleiben Differenzen zwischen den Regionalbeauftragten und dem Geschäftsführenden Ausschuss, insbesondere problematisiert ein Kollege die Frage nach etwaig abzuschließenden Unfallversicherungen für Veranstaltungsteilnehmer, was noch nicht geklärt werden kann. TOP 7: Verschiedenes Ein anderer Teilnehmer spricht das immer wiederkehrende Problem der Inpraktikabilität der Mitgliederliste an, wobei hier auf die Installation der neuen EDV beim DAV Anfang des Jahres 1997 verwiesen wird. Anschließend werden von den einzelnen Vertretern der Beiratsmitglieder Themen vorgestellt; Pott (Allianz) erklärt, daß Veranstaltungen kostenlos in eigenen Räumen, regional gesplittet durchgeführt werden können; eine Liste mit konkreten Themen wird von der Allianz erstellt werden. Grzegorek (Victoria) verweist auf die bereits übermittelte Liste und erläutert hierzu, daß hier gleichzeitig die jeweiligen Ansprechpartner aufgeführt seien, so daß direkte Absprachen möglich seien. Außerdem bietet er Räume auch für "fremde" Veranstaltungen an. Heininger (Gerling) verweist ebenfalls auf die bereits im Vorfeld übermittelte Liste und bietet ebenfalls Räume auf regionaler Ebene für das Abhalten von Veranstaltungen an. Klein (DKV) bietet eine Veranstaltung für den als Berater an, ebenfalls ein Fachvortrag über das Recht der privaten Krankenversicherung. Löttel (Soldan) verweist auf die eigenen Außendienstbeauftragten. Zur zeitlichen Koordination von Fortbildungsveranstaltungen führt der Geschäftsführende Ausschuss aus, daß diese abzustimmen seien mit dem Fachprogramm der Akademie und mit dem der örtlich Anwaltvereine; außerdem wird angeregt, sich eventuell mit anderen Regionalbeauftragten abzusprechen und Veranstaltungen ggf. gemeinsam durchzuführen. Die Organisation der Fortbildungsveranstaltungen erfolgte bisher über die Akademie (Verwaltung, Abrechnung); künftig sollen diese von den einzelnen Regionalbeauftragten geplant werden, Terminsabstimmungen sollen getroffen werden, ein voraussichtlicher Etat soll berechnet werden, daraus soll eine Teilnahmegebühr berechnet werden, danach soll eine Teilnehmerliste an den Geschäftsführenden Ausschuss hereingegeben werden, und zuletzt sollen die Gelder vor Ort eingesammelt werden. Erneut wird darauf hingewiesen, daß den Regionalbeauftragten 25 % des Überschusses aus diesen Veranstaltungen zustehen sollen. Von einem Teilnehmer wird angeregt, das Themenpool in praktikablere Form zu bringen (z. B. mehrere Spalten, Systematik), so daß quasi ein "Lehrgangskatalog" entstünde. Erneut wird das Problem von möglichen Versicherungsfällen im Rahmen von Veranstaltungen angesprochen, was von Seiten des Geschäftsführenden Ausschusses geregelt werden soll. Dörrenhaus erläutert zum Mitteilungsblatt, daß dieses künftig zu festen Erscheinungsdaten erscheinen soll, und zwar jeweils zum , zum , zum und zum eines Jahres; die Vorlaufzeit beträgt sechs Wochen. Gleichzeitig bittet sie, Zeit und Ort von Stammtischen bereits für das Februar-Mitteilungsblatt rechtzeitig bekanntzugeben; außerdem sollen Veränderungen der persönlichen Daten der einzelnen Mitglieder regelmäßig bekanntgegeben werden, ebenfalls Status-Änderungen. Sofern ein Mitglied unter seiner Privatadresse aufgeführt ist, solle dies mit einem Zusatz kenntlich gemacht werden.

17 #;' 0/'" FORUM 17 Der Geschäftsführende Ausschuss erklärt, daß kleine Wimpel als Erkennungsmerkmal hergestellt werden, um den Gästen für Stammtische eine Identifikationsmöglichkeit zu geben; diese Idee wird von einem Teilnehmer als überflüssig betrachtet. Dörrenhaus bittet um eigene Beiträge der Regionalbeauftragten für das Mitteilungsblatt. Gleichzeitig wünscht sich Kilger ein "frecheres" Mitteilungsblatt. Das Regionalbeauftragten-Treffen ist einmal jährlich geplant. Termin für die nächste Mitgliederversammlung ist der (Ort: wahrscheinlich München). Es folgt eine Diskussion über die Standorte der einzelnen Treffen. Die nächsten Veranstaltungen (Forum Junge Rechtsanwälte) finden am 11./12. April 1997 in München und am 17./18. Oktober 1997 in Saarbrücken statt; diese Termine werden bekanntgegeben. Zuletzt wird von den Teilnehmern gewünscht, eine Liste über die bereits erschienenen Merkblätter auszugeben. Abschließend beendet Frech die Veranstaltung mit einem Schlußwort; sie bedankt sich für die Teilnahme bei den Regionalbeauftragten und bei den Vertretern der Beiratsmitglieder. gez. Gantert, Markt Schwaben b. Stellungnahme Der folgende Bericht soll die Diskussion zwischen Geschäftsführendem Ausschuß und Regionalbeauftragten fördern, um zu einer noch besseren Zusammenarbeit zu kommen. Am 13. Dezember fand in Köln das erste Regionalbeauftragtentreffen statt. Auf der Tagesordnung stand die Tätigkeit der Regionalbeauftragten. Das Treffen fand in der "Halle Globale" des Gerling-Konzerns statt. Hier tagt sonst der Vorstand des Konzerns und dementsprechend war alles sehr schön und elegant gestaltet. Leider lud die Sitzordnung und das Ambiente aber eher zum "Redenhalten" als zum "Miteinanderreden" ein. Allerdings konnte die gehobene Umgebung nicht verhindern, daß einige Worte und Sätze gesprochen wurden, die meiner Meinung noch lieber nicht hätten gesagt werden sollen. So empfand ich die wiederholte Bezeichnung von älteren Mitgliedern der Anwaltsvereine als "Alte Säcke" als äußerst peinlich, insbesondere im Hinblick auf die Anwesenheit von Herren in den besten Jahren. Fast noch schlimmer, waren die Mißtrauens- und Nichtachtungsäußerungen gegenüber den Regionalbeauftragten durch den Geschäftsführenden Ausschuß. So fielen Worte wie; "Wenn Sie es sich finanziell nicht leisten können Regionalbeauftragte/r zu sein, dann sollten Sie es lieber lassen", "Vorteilsnahme durch Regionalbeauftragte". Gemäßigtere Umgangsformen von beiden Seiten wäre sicherlich wünschenswert gewesen, wobei ich mich selber nicht ausnehme. Es kam jedoch ein ungutes Gefühl von Konfrontation zwischen oben (geschäftsführender Ausschuß) und unten (Regionalbeauftragte) auf. Es sollte allen Seiten bewußt sein, daß weder die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses viel Erfahrung in ihrer Arbeit haben, noch die Regionalbeauftragten. Jedem ist deshalb in gewissem Umfang zuzugestehen, daß er Fehler macht. Das Treffen hat gezeigt, daß die Stellung und Aufgaben eines Regionalbeauftragten noch genauerer Klärung bedürfen. So wurde die Frage angesprochen, unter welchen Bedingungen ein Regionalbeauftragter seines Amtes enthoben werden kann. Das zeigt, daß hier noch von allen Seiten ein Diskussionsbedarf besteht. Ich würde hierfür eine zweitägige Arbeitstagung vorschlagen auf der auch das vielfach geäußerte Bedürfnis an berufspolitischer Diskussion befriedigt werden könnte. Als Ort wäre ich eher für die Jugendherberge in Kassel (wie vorgeschlagen) als ein "Maritim" Hotel in Berlin. Wir wissen alle, daß das Forum kein Geld hat, warum sollte sie also so tun, als ob das Gegenteil richtig wäre. Nach Kassel sind auch die Anfahrtswege für alle einigermaßen erträglich, so daß von keinem die Aufwendung von allzu hohen Anfahrtskosten verlangt wird. Man sollte durch Fahrt- und Übernachtungskosten nicht schon einige von der Diskussion ausschließen. Ich bin auch gerne bereit an der Vorbereitung einer solchen Veranstaltung mitzuwirken. Abschließend möchte ich dem Geschäftsführenden Ausschuß noch Dank sagen für sein Engagement in zeitlicher und finanzieller Hinsicht. Es wird Früchte tragen, nur bedarf es vielleicht etwas Geduld. RAin Sylvia Pilarsky-Grosch, Regionalbeauftragte für den Landgerichtsbezirk Freiburg Anmerkung zum Schreiben der Kollegin Pilarsky Grosch/Regionalbeauftragten-Treffen Auch die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind, eigentlich das erste Mal nach einer Forumsveranstaltung, sehr deprimiert nach Hause gefahren. Auch wir fanden die Umgangsformen betrüblich. Wie wenige haben wir über inhaltliche Fragen gesprochen und wieviel über äußere Gegebenheiten! Die Empörung über die Erklärung, daß die Regionalbeauftragten ihre Arbeit ehrenamtlich und kostenlos, ohne Erstattung der mit der Arbeit verbundenen Ausgaben durchführen sollen, hat uns - jedenfalls in dieser Vehemenz - überrascht. Das Einführungsreferat des Kollegen Kilger hätte hier schon mit einer klareren Sprache "Luft" aus der anschließenden "Diskussion" herausnehmen können. Der Bericht für das Geschäftsjahr 1996 hat deutlich die Finanzen unserer Arbeitsgemeinschaft aufgezeigt. Nur mit Menschen, die ehrenamtlich in dem geschilderten Sinne arbeiten, kann eine Vereinigung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, existieren. Es ist nicht möglich, mit einem durchschnittlichen Jahresmitgliederbeitrag von 50, pro Mitglied, die sicherlich wünschenswerte finanzielle Entschädigung an rund Menschen zu erbringen. Dann müßten alle unsere Mittel hierhin fließen und nicht in die tatsächliche Arbeit. Selbst 50,-/Monat/Regionalbeauftragten bedeutet bei 80 Menschen einen finanziellen Aufwand von 48000,- DM pro Jahr! Leider fiel in ähnlicher Form auch die Aussage, "wer es sich nicht leisten kann, Regionalbeauftragter zu sein, muß es lassen". Auch wenn eine abgeschwächte Formulierung wünschenswert gewesen wäre, ist festzuhalten, daß "ehrenamtliche" Tätigkeit nur derjenige durchführen kann, der sie sich leisten kann und will. Mit,leisten' ist gemeint, daß ein zeitlicher und (begrenzter) finanzieller Einsatz eingebracht werden muß. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind ebenfalls Berufsanfänger. Wir haben genau überlegt (und überlegen immer wieder), ob wir uns diese Arbeit (finanziell

18 18 FORUM ~ und zeitlich) erlauben und gegenüber unseren Arbeitgebern vertreten können. Auch wir bekommen lediglich, wie auch die Regionalbeauftragten zur Kölner Sitzung, unsere Reise- und Übernachtungskosten erstattet. Wer die anderen Beschwernisse eines solchen Engagements sich nicht zutraut, muß dies für sich beschließen und sich vielleicht in kleinerem Rahmen einbringen. Dies hat nichts mit der in der Sitzung unterstellten Arroganz der Etablierten zu tun, denn die sind auch wir nicht! Dies ist einfach Ausfluß der Idee der nicht gewinnorientierten Zielsetzung unserer Arbeitsgemeinschaft. Mit einiger Phantasie kann man die finanziellen Belastungen im Griff behalten. Die Arbeit für das Forum bringt Informationsvorsprünge vor anderen Kollegen, einen schnellen Bekanntheitsgrad, Selbstsicherheit im Auftreten, schöne Kontakte mit Menschen in gleicher oder ähnlicher Situation. Die Arbeit macht Mut, wenn es beruflich nicht so klappt wie gewünscht, denn man trifft immer jemanden, der aus einer ähnlichen Situation gut rausgekommen ist, sie vermittelt oft das Gefühl, anderen geholfen zu haben. Es wird immer eine Abwägung sein, ob man dies als ausreichend für sein Engagement betrachtet. Wenn sich entgegen unseren Erwartungen nicht genügend Menschen finden, die sich deshalb die Tätigkeit als Regionalbeauftragte "leisten" wollen, müssen wir eben die Regionalbeauftragten-Struktur an den OLG-Bezirken orientie- ren. Ich jedenfalls wünsche mir keine Arbeitsgemeinschaft, die sich abrackert, um ihre "Funktionäre" zu bezahlen. Wir wünschen uns für die nächste Sitzung mehr Vertrauen zueinander, weniger Diskussion um Äußerlichkeiten (Briefköpfe des Forums für die Regionalbeauftragten), Raum für berufspolitische Diskussionen, Raum um Tips zur Organisation der Regionalbeauftragten-Arbeit zu geben (z. B. den simplen Rat, eine Telefonkette zur Weitergabe von Informationen einzurichten, da so Porto gespart wird), Raum, um die Organisation der Fortbildung in den Griff zu bekommen, etc. Zum äußeren Rahmen bleibt zu sagen, daß die Sitzanordnung hätte glücklicher sein können und uns der Raum kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Eine Jugendherberge wird Geld kosten. Auch wir denken, daß wir möglicherweise uns länger treffen müssen, aber wir müssen die Übernachtungs- und Reisekosten kalkulieren. Und wenn ich ehrlich bin, glaube ich nicht, daß wir uns von einem exklusiven (kostenlosen) äußeren Rahmen so schrecken lassen sollten, daß wir die Zielsetzung unserer Arbeitsgemeinschaft aus den Augen verlieren und uns zu Umgangsformen verleiten lassen, die ebenfalls wenig mit der Idee des Forums zutun haben. Gornelia Frech, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses 13. Aktuelle Mitgliederliste FORUM junge nen und Rechtsanwälte 1173 Mitglieder Stand: Berufsbez. Name, Vorname Straße Ort Student in Student Doktorand Goller, Ottmar Völker, Mallory Kleffmann, Gunnar Beye~Svendsen,Susanne Verfürth, Ludger Giemens Jelinek, Ralf Marquardt, Gert Molsbach, Bärbel Reihlen, Andreas Rode, Wolfgang Gottfried, Anja IIlig, Steffen Pesch, Rainer Leverenz, Jan Bischoff, Volker Burtin, Boris Gerhardt, Axel Berger, Ernst Georg Giyiltepe-Pilarsky, Dr. Deniz Theißen, Jörg Elte, Michael Wirth, Andreas Neunhofstr , rue des Jonquilles Binsenvenn 14 Postbox 1051, Ostergade 16 Wessex Lane - Swaythling Montefiore House 111 Block K, Flat 6, Room 364 Semper Str. 1 Bischofsweg 3 Tannenstr. 4 Alaunstr. 98 Zittauerstr. 8 Dölzschener Str. 13 Altonaer Str. 18 Kesselsdorferstr. 42 Westendstr. 3 Neubertstr.21 Hüblerstr. 3-5 Wormser Str. 66 Steg Iickstr. 21 Heinrich-Lange-Str. 13 c Nr.2 Grünewalder Str. 3 Postfach GH-8590 Romanshorn F Golmar B-4730 Raeren- Petergensfeld DK Kopenhagen GB Southampton SO 18 2 NU Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Schönfeld-Weißig Sönitz Lauchhamm Bautzen

19 FORUM Staatsexamen in in in in in in Jurist in Bergert, Christina Bergert, Ralf Hoffmann, Angelika Gärtner, Barbara Judith Merz, Barbara Hages, Reiner Hoffmann, Katharina Susana Robrecht, Markus Münter, Igor Petersen, Dr. Nikolaus Wennemuth, Christ/an Kitzmann, Ute Wessei, Eckard Krüger, Bernd Seibold, Bettina Kluttig, Ralph Joosten, Barbara H. Kretz, Doris Sessselmann, Robert Fertig,Thomas Roth, Axel Schultze, Heinz-G. Brandt, Torsten Klein, Helge Schulze, Dirk Kiesel, Hartmut Buick, Volker Burmeister, Katharina Burmeister, Katharina Leßmann, Joachim Frost, Leonore Hesse, Achim Langen, Ines Hille, Barbara Wolters, Christoph Günther, Wolfgang Becker, Sabine Poppe, Steffi Baule, Reinhard Paus, Bettina Schäpel, Andrea Flauaus, Achim Miller, Andreas Schwab, Stefanie Rüb, Annette Schomaker, Stefanie Wiese, Andreas Bloß, Hans-Ulrich Pfeifer, Frank Thomas Vetter, Hagen Walch, Raimund Beyer, Carsten Iligen, Rene Korn, Christian Rißmann, Stephan Hagenkötter, Andreas Heise, Gabriele Lenkeit, Olaf Löbbecke, Friedrich von Plener, Anke Römhild, Jan Mönke, Andre Scherf, Frank Noack, Thomas Wehncke, Sven Windoffer, Jörg Windoffer, Katrin Elisabethstr. 33 Elisabethstr. 33 Reichertstr. 40 G. Schweda-Str. 65 Stadtpromenade 4 Weststr.5 Jacobstr. 11 Nordstr. 23 Karl-Liebknecht-Str Grimmaische Str. 25 Breitenfelder Str. 64 Henrici Str. 5 e Lützner Str. 2 Klingenstr. 48 Industriestr. 46 Wasserturmstr. 65 Hermann-Liebmann-Str.31 Hermann-Liebmann-Str.31 Mariannenstr. 115 Engelsdorfer Str. 5 Täubchenweg 8 Harnackstr. 7 Bahnhofstr. 36 Friesenstr. 6 Dorfstr.36 Bernburger Str. 2 Otto-Kilian-Str.47 Südstr.46 Südstr.46 Ludwigstr. 6 Am Steintor 8 Barfüßerstr. 7 Neustädter Passage 3 Friedrichstr. 1 Adelheidstr. 23 Salzstr. 1 Walter-Rathenau-Str. 56 Eigenheimstr. 12 Medicusstr.3 Medicusstr.3 Seb.-Bach-Str.23 Schillerstr. 7 Kurt-Keicher-Str. 9 Schießmauerstr. 57 Käthe-Kollwitz-Str. 9 Theo-Neubauer-Str. 20 Magdelstieg 30 Heinrich-Zille-Str. 16 Walter-Oertel-Str. 42 Wilhelm-Wolff-Str. 12 Würzburger Ring 33/10 Dorfstr. 66 Lucas-Granch-Str. 11 Krausnickstr. 11 Hessische Str. 12 Schiffbauerdamm 17 Wilhelmstr. 46 Voßstr.10 Mittelstr. 2-4 Fischerinsel 2 Franz-Mehring-Platz 2 Kopernikusstr. 19 Rigaer Str. 59 Petersburger Str. 29 Straßmannstr. 49 Mühsamstr. 24 Mühsamstr Görlitz Görlitz Görlitz Cottbus Cottbus Finsterwalde Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Borna Altenburg Schönau Halle Halle Halle Halle Halle Halle Halle Halle Bernburg Quedlinburg Naumburg Bitterfeld Sandersdorf Dessau Dessau Reinsdorf Saalfeld Gera Stuttgart Jena Jena Jena Chemnitz Chemnitz Chemnitz Erlangen Lauterbach Augustusburg Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin

20 20 FORUM ~ 'f in Wiss. Mitarbeiter in lwissm Studentin Studentin in in in Student in in Jurist in in in in Jursch, Ulrich Kleiter, Bernd Schlimme, Nicole Willecke, Rita Lüdersen, Susanne Witting, Jörg Mank, Christoph Kellerhoff, Jens Schmidt, Walter Karl Franken, Claudia Margareta Haft, Gerald Wietersheim, Mark von Hoenig, Carsten R. Maluch, Hargo Savyer, Bahri Schade, Friedemann Nagelschmidt, Frank Sandhage, Gereon Frommelt, Kai Krziscik, Bernd Michaelis, Roland Prasser, Anette Winter; Andrea Asmus, Reimer Bauer, Christiane Freund, Gerald Sievers, Holger Ettwig, Bettina Friedmann, Hans-Christoph Bornkamm, Oliver Staudacher, Thomas Rumpf, Janine Gawrisch, Maren Dobmann, Volker Schlüpmann, Dirk Schramm, Andreas Albrecht, Hendrik Peycke, Michael Schulze, Sibylle Bernschneider, Kerstin Wutta, Beate Meyke, Anne Heinsohn, Stephanie Rumpf, Marc-Andreas Wöhrmann, Antje Meißner, Dirk Frank, Markus KIesse, Gabriela Gerbeit, Matthias Heinicke, Michael Bertelmann, Udo Heidbrede-Bauer, Frank-Mike Mroß, Volker Völkel, Heiko Feske, Andre Weiß, Michaela Hübner, Anja Weber; Jana Malmendier, Bertrand Jahnke, Kim Görtz, Angelika Stancke, Robert Sander, Patricia Tens, Antonia Padberg, Petra Dahms, Andrea Johlige, Eckart Dolgenseestr. 37 Putlitzstr. 2 a Rostocker Str. 13 Krefelder Str. 2 Kirchstr. 1 Gerhardtstr. 2 Alt-Moabit 112 Olbersstr. 10 Osnabrücker Str. 20 Uhlandstr. 19 Knesebeckstr. 86 Hardenbergstr. 12 Pestalozzistr. 66 Krumme Str. 45 Blisssestr. 50 Kalkhorster Str. 7 Pfalzburgerstr. 45 Uhlandstr. 87 Fasanenstr. 22 Fasanenstr. 41 Fasanenstr. 41 Spichernstr. 15 Kurfürstenstr. 18 Vorbergstr. 13 Martin-Luther-Str. 76 Ebersstr. 56 Ebersstr. 56 Leuthener Str. 7 Urbanstr. 119 Köpenickerstr.9 Ohlauer Str. 17 Karl-Marx-Str. 39 Sanderstr. 20 Warthestr. 23 Schöneweider Str. 23 Germaniastr. 157 A Kanzlerweg 30 Manfred von Richthofen Str. 16 Kanzlerweg 30 Friedrich-Karl-Str. 15 Röblingstr. 152 Wiesbadener Str. 3 Steglitzer Damm 73 Selerweg 30 Hünensteig 30 Osdorfer Str. 127 Bürgipfad 24 Dessauer Str. 52 Weitbrucher Str. 89 Niebergallstr. 7 Allee der Kosmonauten 127 Marzahner Chaussee 194 Neukirchstr. 59, c/o Georgi Wollankstr. 134 Malplaquetstr. 7 Neue Hochstr. 24 Sternstr. 12 Sternstr. 12 Camille Stc. Saens Allee 16 Nimrodstr. 39 Gorkistr.9 Maikäferpfad 26 Philippistr. 10 Stülpnagelstr. 2 Kirchblick 4 Kunzendorfstr. 24 Schrockstr Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin Berlin

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