Kreis Segeberg. Allgemeines

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1 Leistungsverzeichnis für die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft nach 22 SGB II und 35 SGB XII Allgemeines Der beabsichtigt, zum Zwecke der Festlegung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft nach 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ein Schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für das Kreisgebiet erstellen zu lassen. Für den wurden erstmalig zum auf Grundlage eines Schlüssigen Konzeptes Angemessenheitsgrenzen festgelegt. Im Jahr 2013 erfolgte aufgrund eines Beschlusses der politischen Gremien des Kreises eine Neuerhebung der Daten, anhand derer ein neues Schlüssiges Konzept erstellt wurde. Dieses Konzept ist Grundlage der derzeit gültigen Angemessenheitsgrenzen, die der Kreissozialausschuss zum festgelegt hat. Auf eine Fortschreibung der Werte wurde aus unterschiedlichen Gründen verzichtet. Die derzeit gültigen Angemessenheitsgrenzen basieren auf Daten, die die Realität auf den Wohnungsmarkt nicht mehr abbilden dürften. Daher haben die Mitglieder des Kreissozialausschusses in der Sitzung am beschlossen, ein neues Schlüssiges Konzept von einem Dienstleister erstellen zu lassen, der im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgewählt werden soll. Dabei soll die Ausschreibung sowohl die Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete und Betriebskosten) als auch die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze isd. 22 Abs. 10 SGB II beinhalten. Im erhalten ca Personen Leistungen nach dem SGB II; ca Personen beziehen Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Im Jahr 2015 betrug das Finanzvolumen für die Kosten der Unterkunft ca. 36 Millionen Euro. Der ist im südlichen Gebiet städtisch, im Norden dagegen ländlich geprägt. Bei der Gewährung von Wohngeld ist das Kreisgebiet der Mietstufe III zugeordnet. Die kreisangehörigen Städte Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Kaltenkirchen sowie die Gemeinde Henstedt-Ulzburg mit der Mietstufe IV und die Stadt Norderstedt mit der Mietstufe VI bilden hierbei Ausnahmen. 1

2 Gegenstand Los 1 Schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete und Betriebskosten ohne Heizung): Der Auftragnehmer stellt für das Gebiet des Kreises Segeberg das untere örtliche Mietpreisniveau anhand der Bruttokaltmiete mit getrennter Ausweisung von Kaltmiete und Nebenkosten dar. Die Ermittlung der Werte erfolgt auf Grundlage eines überprüfbaren Schlüssigen Konzeptes, das hinreichende Gewähr dafür bietet, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnmarktes wiedergegeben werden. Die genauen Anforderungen hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner aktuellen Rechtsprechung (Urteil B 4 AS 18/09 R vom ) dargelegt. Als schlüssig erkennt das BSG das Konzept bei Einhaltung folgender Voraussetzungen an: 1. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten Vergleichsraum erfolgen und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung). 2. Es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, z.b. welche Art von Wohnungen Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettokaltmieten (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße. 3. Der Beobachtungszeitraum muss angegeben werden. 4. Die Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, z.b. Mietspiegel) müssen festgelegt werden. 5. Der Umfang der einbezogenen Daten muss repräsentativ sein. 6. Die Validität der Datenerhebung muss gewährleistet sein. 7. Die anerkannten mathematisch-statistischen Grundsätze der Datenauswertung müssen eingehalten sein. 8. Es bedarf der Angaben über die gezogenen Schlüsse (z.b. Spannoberwert oder Kappungsgrenze). Dabei sollen die angemessene Wohnungsgröße und der Wohnungsstandard bestimmt und der räumliche Vergleichsmaßstab für die weiteren Prüfungsschritte festgelegt werden. In einem nächsten Schritt ist gemäß der Produkttheorie der Quadratmeterpreis für Wohnungen einfachen Standards zu ermitteln. Abschließend ist ein Nachweis über die konkrete Angemessenheit darüber zu erbringen, dass die Möglichkeit besteht, die abstrakt als angemessen eingestuften Wohnungen in dem erforderlichen Volumen auf dem Markt anmieten zu können. Angebote, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. 2

3 Los 2 Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze (Kosten der Unterkunft inkl. Heizung): Seit dem ist auf Grundlage des 22 Abs. 10 SGB II die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze möglich. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und der Aufwendungen für Heizung ohne Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall höchstens anzuerkennen wäre. Der Auftragnehmer ermittelt zusätzlich zu den in Los 1 dargestellten Werten für angemessene Unterkunftskosten die durchschnittlichen Heizkosten auf dem unteren regionalen Wohnungsmarkt. Die Werte für angemessene Unterkunftskosten und die für angemessene Heizkosten sind dann zu einer Gesamtangemessenheitsgrenze zusammenzuführen. Leistungen des Auftragnehmers Los 1 1. Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft im Sinne des 22 SGB II und des 35 SGB XII unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BSG; dazu gehört u.a.: - Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und des Wohnungsstandards - Festlegung von räumlichen Vergleichsmaßstäben - Festlegung des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, 2. Präsentation der Ergebnisse in bis zu drei Sitzungen beim Auftraggeber, 3. bei Bedarf Teilnahme an einem Gerichtsverfahren beim Sozialgericht und an einem Verfahren beim Landessozialgericht als Sachverständige, 4. der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die gewonnenen Daten im Original zzgl. einer Zweitausfertigung auf Datenträgern zur Verfügung. Auftragnehmer und Auftraggeber haben bei der Datenerhebung, -auswertung und verwendung die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, 5. der Auftraggeber stellt mindestens 5 Exemplare der Darstellung der Vorgehensweise, der Analyse der Daten und der Ergebnisse in Papierform zur Verfügung, 6. Nachbearbeitung des Konzeptes, sofern dieses nicht den Anforderungen der sozialgerichtlichen Instanzen entspricht. Im Falle der Nachbearbeitung sind die Kosten für eine evtl. erforderliche weitergehende Datenerhebung vom Auftragnehmer zu tragen. Leistungen des Auftragnehmers Los 2 1. Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft im Sinne des 22 SGB II und des 35 SGB XII unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BSG; dazu gehört u.a.: - Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und des Wohnungsstandards - Festlegung von räumlichen Vergleichsmaßstäben - Festlegung des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, 2. Ermittlung angemessener Heizkosten zur Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze in Sinne des 22 Abs. 10 SGB II, 3

4 3. Präsentation der Ergebnisse in bis zu drei Sitzungen beim Auftraggeber, 4. bei Bedarf Teilnahme an Gerichtsverfahren beim Sozialgericht und an einem Verfahren beim Landessozialgericht als Sachverständige, 5. der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die gewonnenen Daten im Original zzgl. einer Zweitausfertigung auf Datenträgern zur Verfügung. Auftragnehmer und Auftraggeber haben bei der Datenerhebung, -auswertung und verwendung die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, 6. der Auftraggeber stellt mindestens 5 Exemplare der Darstellung der Vorgehensweise, der Analyse der Daten und der Ergebnisse in Papierform zur Verfügung, 7. Nachbearbeitung des Konzeptes, sofern dieses nicht den Anforderungen der sozialgerichtlichen Instanzen entspricht. Im Falle der Nachbearbeitung sind die Kosten für eine evtl. erforderliche weitergehende Datenerhebung vom Auftragnehmer zu tragen. Verfahren Beschränktes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß 119 Abs. 3 GWB. Subunternehmen und Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Leistung ist vom Anbieter selbst und unmittelbar zu erbringen. Zeitplan s. Anlage Kriterien zur Zulassung zur Teilnahme 1. Die Bewerber müssen mindestens zwei Schlüssige Konzepte zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten erstellt haben. 2. Max. werden fünf Konzepte je Bewerber berücksichtigt. 3. Jedes Konzept wird mit einem Punkt bewertet. 4. Die Konzepte, bei denen die/ der für diesen Auftrag vorgesehene Projektleiter/-in mitgewirkt hat, werden zusätzlich mit zwei Punkten bewertet. 5. Die nach Punkt 3 und 4 ermittelten Punkte werden addiert. Die drei Bewerber, die auf diese Weise die höchste Punktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 6. Erreichen zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl und belegen deshalb mehr als drei Bewerber die Plätze 1 bis 3, werden diese Bewerber insgesamt zur Teilnehme am Wettbewerb aufgefordert. In diesem Fall nehmen mehr als drei Bewerber am Wettbewerb teil. Zuschlagskriterien und Gewichtung s. Anlage 4

5 einzureichende Unterlagen a) Teilnahmewettbewerb: 1. Teilnahmeformular (s. Anlage) mit mit Integritätserklärung Erklärung nach 4 TTG Datenschutzerklärung 2. Referenzen über die Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes. b) Vergabeverfahren: Achtung: Zur Abgabe eines Angebotes ist nur berechtigt, wer im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt und mit separatem Schreiben explizit aufgefordert worden ist. 1. Angebotsformular 2. Projektskizze, aus der das geplante Vorgehen und die Durchführung/Methode ersichtlich sind. Hinsichtlich des Loses 2 ist zusätzlich darzulegen, weshalb der Bieter sein geplantes Vorgehen für rechtskonform hält. Kontaktdaten Versand der Ausschreibungs- und ggf. ergänzender Unterlagen, Auskunftserteilung: Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit Grundsatz- und Koordinierungsstelle Soziales und Asyl Koordinierungsstelle SGB II Herr Giesecke Postfach Bad Segeberg Telefon: Fax: soziales.giesecke@kreis-segeberg.de Anträge auf Teilnahme und später die Angebote sind zu richten an: Zentrale Submissionsstelle Hamburger Straße Bad Segeberg Vergabekammer Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Düsternbrooker Weg Kiel Telefon: vergabekammer@wimi.landsh.de Fax:

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