Anforderungen der Rechtsprechung des BSG an die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit nach 22 Abs. 1 S.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anforderungen der Rechtsprechung des BSG an die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit nach 22 Abs. 1 S."

Transkript

1 Anforderungen der Rechtsprechung des BSG an die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit nach 22 Abs. 1 S. 1 SGB II Existenzsicherung im Bereich Wohnen, 24. November 2014 Deutscher Verein - Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 1

2 Das schlüssige Konzept - kontrollierte Methodenfreiheit bei Methodenvielfalt Existenzsicherung im Bereich Wohnen, 24. November 2014 Deutscher Verein - Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 2

3 Inhaltsübersicht A. Einleitung B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen vom & II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt I. "Schlüssiges Konzept" und Methodenfreiheit II. Schlüssiges Konzept und Inhalt der Satzung 3

4 B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. Rechtlicher Rahmen 4

5 B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom & II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen vom &

6 B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom & Transparente und realitätsgerecht bestimmter Regelbedarf II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. I. 1. Transparente und realitätsgerechte Regelsätze 6

7 Gewährleistungsrecht aus Art 1 Abs 1 ivm Art 20 Abs 1 GG: Die Höhe existenzsichernder Leistungen muss sich durch realitätsgerechte und schlüssige Berechnungen sachlich differenziert begründen lassen. Die Anforderungen des GG, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, dürfen im Ergebnis nicht verfehlt werden. Sabine Knickreh Richterin am BSG 7

8 B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom & Transparente und realitätsgerecht bestimmter Regelbedarf 2. Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. I. 2. Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen 8

9 Angemessenheit Unbestimmter Rechtsbegriff 9

10 KdUH Regional determiniert 10

11 Stichworte sind hier zb Stadt-Landgefälle in Bezug auf Miethöhe Regional "übliche" Wohnflächengrößen Regional begrenzte, aber starke Mietpreissteigerungen Ggf Vorhandensein eines beachtlichen Leerstandsfaktors Hohe Eigentumsquote 11

12 Unbestimmter Rechtsbegriff Gesellschaftliche Anschauungen über das für menschenwürdiges Dasein Erforderliche und die jeweiligen wirtschaftlichen sowie technischen Gegebenheiten 12

13 Unterkunftskosten als Teil der Existenzsicherung Auslegung unter Beachtung von Art. 1 und Art. 20 GG 13

14 B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen vom & Transparente und realitätsgerechte Regelleistung 2. Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen a. Verfahrensrechtliche Vorgaben auch für den Anwender eines unbestimmten Rechtsbegriffs II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und - vielfalt B. I. 2.Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen a. Verfahrensrechtliche Vorgaben auch für den Anwender eines unbestimmten Rechtsbegriffs 14

15 Kontrolle eines ausfüllungsbedürftigen Normbegriffs durch formalisiertes Verfahren zur Zielverwirklichung 15

16 B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen vom & Transparente und realitätsgerechte Regelleistung 2. Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen a. Verfahrensrechtliche Vorgaben auch für den Anwender eines unbestimmten Rechtsbegriffs b. Methodenwahl II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und - vielfalt B. I. 2.Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen b. Methodenwahl 16

17 RL - EVS KdUH -? Systematische Marktkenntnisse Standard der Wohnungen von Menschen im Niedrigeinkommensbereich Repräsentative Erhebung von Mieten Qualifizierte Abschätzung des Umfangs der Nachfragegruppen und strukturen 17

18 B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom & II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. II. Rechtsprechung des BSG 18

19 B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom & II. Rechtsprechung des BSG 1. Bestimmung der Angemessenheit durch kontrolliertes Verfahren C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. II. 1. Bestimmung der Angemessenheit durch kontrolliertes Verfahren 19

20 1. Sicherstellung des staatlichen Gewährleistungsauftrags + 2. Gleichbehandlung im Bundesgebiet durch Verfahrensregelungen unter 3. Berücksichtigung regionaler Unterschiede 20

21 Amtsermittlung Aufforderung an den Träger mit genauen Anweisungen für weitere Daten und Auswertungen Rückgriff auf vorhandene Daten (Mietspiegel pp) Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 21

22 Gerichte Bei schlüssigem Konzept Kein eigenes Konzept durch die Einbeziehung aller denkbarer Faktoren, um eine optimale Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zu bewirken Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 22

23 Kommunaler Träger Bei schlüssigem Konzept Methodenfreiheit is der Auswahl der Daten, der Ermittlungsmethode der Datenauswertung Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 23

24 B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom & II. Rechtsprechung des BSG 1. Bestimmung der Angemessenheit durch kontrolliertes Verfahren 2. Das schlüssige Konzept C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. II. 2.Das schlüssige Konzept 24

25 Leitsatz B 4 AS 18/09 R Die Ermittlung der regional angemessenen Kosten der Unterkunft muss auf der Grundlage eines überprüfbaren, schlüssigen Konzepts zur Datenerhebung und - auswertung unter Einhaltung anerkannter mathematischstatistischer Grundsätze erfolgen. 25

26 Konzept Planmäßiges Vorgehen i.s. systematischer Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum für sämtliche Anwendungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall 26

27 Schlüssiges Konzept -Datenerhebung a. Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum b. Nachvollziehbare Definition des Beobachtungsgegenstandes c. Angaben zum Beobachtungszeitraum d. Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung e. Repräsentativität des Umfangs der einbezogenen Daten f. Validität der Datenerhebung 27

28 Schlüssiges Konzept-Datenauswertung g. Einhaltung anerkannter mathematisch- statistischer Grundsätze der Datenauswertung h. Angaben über die gezogenen Schlüsse 28

29 B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und -vielfalt C. Methodenfreiheit und Methodenvielfalt 29

30 B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit C. I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit 30

31 Schlüssiges Konzept Verallgemeinerbare, also von den jeweiligen Wohnungsmärkten unabhängige, zugleich jedoch entwicklungsoffene Grundsätze bzw Prüfungsmaßstäbe, insbesondere in Abhängigkeit von den regionalen Bedingungen 31

32 B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit 1. Beispiele für methodisches Vorgehen bei der Festsetzung der Angemessenheitsgrenze C. I. 1. Beispiele für methodisches Vorgehen bei der Festsetzung der Angemessenheitsgrenze 32

33 München B 4 AS 77/12 R Überprüfung der Angemessenheitsgrenze mittels Daten der eines Mietspiegels 33

34 Qualifizierter Mietspiegel Fiktion Repräsentativität der Stichprobe Annahme der Chance gleicher Wahrscheinlichkeit der Abbildung der im Detail unbekannten Realität der Grundgesamtheit des Gesamtwohnungsbestandes 34

35 Bestimmung des Beobachtungsgegenstandes - München Wohnungsgröße Wohnraumfördervorschriften 50 qm Wohnungen zwischen 46 und 54 qm betrachtet mit Wichtung Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 35

36 Bestimmung des Beobachtungsgegenstandes - Dresden "Flächenkorridore" um die Grenzwerte der VwV- Wohnflächenhöchstgrenzen Korridore von 20 qm Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 36

37 Standard - München einfache Wohnlage in abgelegenen Gebieten mit unzureichender Infrastruktur (fehlende Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsangebote, schulische, sozialen, sportlichen, kulturellen Eirichtungen, Verkehrsanbindungen, Grünanlagen, Baumbestand und/oder Nähe zu größeren Gewerbe- und Industriegebieten, Entsorgungsoder militärischen Anlagen) Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 37

38 Standard - München einfachste Ausstattung zb Toilette, Küche oder Bad von anderen Mietparteien mitbenutzt Keine Küche und Toilette Wohnungen im Untergeschoss Miete ohne zuverlässigen Aufschluss über die örtlichen Gegebenheiten (Wohnraum in Wohnheimen oder Herbergen und Gefälligkeitsmietverhältnissen, Vereinbarung eines besonders niedrigen Mietzinses zwischen Verwandten) Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 38

39 Untere 20 % des preislichen Segments Stichprobe beinhaltet klare Definition des Untersuchungsgegenstandes nach "unten" Abgrenzung nach oben Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 39

40 Dresden Marktpreis? Bestandsmieten des Mietspiegels + tatsächlichen Mietaufwendungen der Leistungsbezieher Durch die Berücksichtigung von Häufigkeit + Verfügbarkeit der Wohnungen am Wohnungsmarkt = Marktelement hinzugekommen Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 40

41 München und Dresden Ghettoisierung? Verteilung über das Stadtgebiet Örtliche Häufung angemessener Wohnungen Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 41

42 B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit 1. Beispiele für methodisches Vorgehen bei der Festsetzung der Angemessenheitsgrenze 2. Ungelöste Probleme C. I. 2. Ungelöste Probleme 42

43 Verschlossener Mietwohnungsmarkt Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 43

44 Sind nach dem schlüssigen Konzept in ausreichendem Maße Wohnungen zu dem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis im örtlichen Vergleichsraum vorhanden? Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 44

45 Fehlen eines schlüssigen Konzepts Lokaler Erkenntnisausfall Erhöhung des Zuschlags? Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 45

46 Unmöglichkeit der Kostensenkung? Erkenntnisgewinn? Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 46

47 Mitwirkungsobliegenheit? Rechtsgrundlage? Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 47

48 B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit II. Schlüssiges Konzept und Satzung C. II. Schlüssiges Konzept und Inhalt der Satzung 48

49 B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit II. Schlüssiges Konzept und Satzung 1. Persönliche Merkmale zur Bestimmung der Wohnungsgröße C. II. 1. Persönliche Merkmale zur Bestimmung der Wohnungsgröße 49

50 22b Abs. 3 SGB II In der Satzung soll für Personen mit einem besonderen Bedarf für Unterkunft und Heizung eine Sonderregelung getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die einen erhöhten Raumbedarf haben wegen 1.einer Behinderung oder 2.der Ausübung ihres Umgangsrechts. Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 50

51 Auch Regelungen is von 22b Abs 3 SGB II hinreichend realitätsgerechte und nachvollziehbare Erhebungen zum typischen Wohnbedarf der jeweils betroffenen Gruppen von Personen mit besonderen Bedarfen für Unterkunft (und ggf Heizung) kenntlich zu machen, von welchem Sonderbedarf dabei dabei ausgegangen worden ist Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 51

52 Abstrakte Angemessenheit? Nein Konkrete Angemessenheit Zumutbarkeit der Kostensenkung Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 52

53 B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheitl II. Schlüssiges Konzept und Satzung 1. Persönliche Merkmale zur Bestimmung der Wohnungsgröße 2. Bruttowarmvergleichsmiete oder Gesamtangemessenheitsgrenze C. II. 2. Bruttowarmvergleichsmiete oder Gesamtangemessenheitsgrenze 53

54 22b Abs 1. S. 3 SGB II Bei einer Bestimmung nach Satz 2 kann sowohl eine Quadratmeterhöchstmiete als auch eine Gesamtangemessenheitsgrenze unter Berücksichtigung der in den Sätzen 1 und 2 genannten Werte gebildet werden. Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 54

55 Ermittlung an Hand differenzierter Daten als angemessen anzusehenden Heizverhalten des Einzelnen klimatische Bedingungen, wechselnde Energiepreise, "typischer" Energieträger "typischer" Gebäudestandard im entsprechenden Mietsegment technischer Stand einer als "typisch" anzusehenden Heizungsanlage Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 55

56 Rechten Spalte der von der co2online ggmbh in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund erstellten "Kommunalen Heizspiegeln" bzw dem "Bundesweiten Heizspiegel Überschreiten des Grenzwertes lediglich Indiz für die fehlende Angemessenheit Im Einzelfall unangemessene Heizkosten Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 56

57 Für die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze bedarf es nicht nur der realitätsgerechten Bestimmung, in welcher Höhe Aufwendungen für die Unterkunft als abstrakt angemessen anerkannt werden, sondern auch der realitätsgerechten Bestimmung der als abstrakt angemessen anerkannten Aufwendungen für die Heizung. Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 57

58 Geschafft Sabine Knickrehm- Richterin am BSG 58

Sicherung des Existenzminimums im Bereich Wohnen

Sicherung des Existenzminimums im Bereich Wohnen Ein schlüssiges Konzept? Warum kommunale Träger im SGB II daran scheitern (müssen) Sicherung des Existenzminimums im Bereich Wohnen am 24. November 2014 in Berlin Referent: Gerd Goldmann Überblick I. II.

Mehr

Zwischen Miethaiund Sozialamt Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet-und Grundsicherungsrecht. Sozialamt. I. Einführung in das Thema

Zwischen Miethaiund Sozialamt Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet-und Grundsicherungsrecht. Sozialamt. I. Einführung in das Thema Zwischen Miethaiund Sozialamt Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet-und Grundsicherungsrecht Universität Göttingen 24 April 2014 Richterin am BSG Sabine Knickrehm 1 Zwischen Miethaiund Sozialamt

Mehr

Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII Das schlüssige Konzept der Region Hannover. Fachbereich Soziales der Region Hannover

Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII Das schlüssige Konzept der Region Hannover. Fachbereich Soziales der Region Hannover Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII I. Einführung II. Die angemessenen Kosten der Unterkunft III. Thesen - Problemstellungen Folie 2 I. Einführung Datenbasis Schlüssiges Konzept baut auf drei Säulen

Mehr

Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung

Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2013) vom 16. Juli 2013 (GVBl. S. 348), in Kraft getreten am 01. August 2013 -- Hinweis zum Urteil des

Mehr

Erstellung eines schlüssigen Konzepts

Erstellung eines schlüssigen Konzepts Erstellung eines schlüssigen Konzepts Matthias Klupp 25.06.2014 in Dortmund www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Experten für Wohnen, Immobilien und Stadtentwicklung Gegründet 1993 Über 25

Mehr

Perspektiven der energetischen Sanierung und. des sozialen Wohnens bei der Wohnbau Gießen GmbH

Perspektiven der energetischen Sanierung und. des sozialen Wohnens bei der Wohnbau Gießen GmbH Perspektiven der energetischen Sanierung und bei der Wohnbau Gießen GmbH Fachsymposium der Wohnbau Gießen 17.03.2015 9:30 bis16:00 Uhr Kunsthalle, Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2 Seite 1 Gesetzesgrundlagen:

Mehr

Das schlüssige Konzept von InWIS

Das schlüssige Konzept von InWIS Das schlüssige Konzept von InWIS 7. Wohnungspolitisches Kolloquium Der Wohnungsmarkt für Transferleistungsempfänger (schlüssige) Konzepte für Kreise und Kommunen 25. Juni 2014 TU Dortmund Dipl.-Volkswirt

Mehr

Informationsvorlagen

Informationsvorlagen Informationsvorlagen Kreisverwaltung Cochem-Zell Bereich: Fachbereich 4 - Soziale Hilfen Aktenzeichen: ASM/006/2016 Dezernent: Toenneßen, Anja Gremium Datum Sitzungsteil/TOP Ausschuss für Soziales Miteinander

Mehr

Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012)

Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012) - 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012) 1. Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung 1.1.

Mehr

4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie

4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie 4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie Richtlinie des Landkreises Eichsfeld zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei

Mehr

Mietwerterhebung Landkreis Schwandorf 2016

Mietwerterhebung Landkreis Schwandorf 2016 Mietwerterhebung Landkreis Schwandorf 2016 Matthias Klupp 24.11.2016 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Wohnungsmarktanalysen und -konzepte Empirische Tabellenmietspiegel, Wohnlagekarten

Mehr

Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena

Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena auf Basis der Daten der Mietspiegelerhebung 2015 05. November 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien

Mehr

Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung

Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII Beschluss des Kreistages Mittelsachsen Nr. KT 244/12./2016 vom 14.12.2016 Inhaltsübersicht 1 Einleitung

Mehr

Sozialamt/ Jobcenter Warendorf, Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826

Sozialamt/ Jobcenter Warendorf, Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826 Sozialamt/ Jobcenter Warendorf, 26.11.2013 Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826 Vermerk Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten zur Erstellung eine schlüssigen Konzeptes für die

Mehr

Richtlinien des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 35 SGB XII

Richtlinien des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 35 SGB XII Richtlinien des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 35 SGB XII Impressum Herausgeber Gesamtleitung Kreis Unna - Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße

Mehr

Richtlinie KdU. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII. 3. Auflage. A.

Richtlinie KdU. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII. 3. Auflage. A. Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales Richtlinie KdU Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII 3. Auflage A. Einleitung Mit dieser Richtlinie benennt

Mehr

Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg

Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf

Mehr

Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU. von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf

Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU. von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf 22 Abs. 1 SGB II "Leistungen für Unterkunft und Heizung

Mehr

Seite 9 von 12 ausreichend großen Raum der Wohnbebauung aufwies und aufgrund ihrer räumlichen Nähe, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbtmdeııheit einen insgesamt betrachtet

Mehr

Antwort auf die Anfrage

Antwort auf die Anfrage Höchstgrenzen-Tabelle hier klicken Steuerungsbereich - Politikservice - Klubgartenstr. 6-38640 Goslar Datum Az.: 5.2 09.03.2009 Antwort auf die Anfrage Bei schriftlichen Anfragen: Anfrage Nr. X/349 Bei

Mehr

Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg

Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf

Mehr

- 1 - Das für den Kreis Düren erstellte "Schlüssige Konzept" hat ergeben, dass das gesamte Kreisgebiet Düren einen Vergleichsraum darstellt.

- 1 - Das für den Kreis Düren erstellte Schlüssige Konzept hat ergeben, dass das gesamte Kreisgebiet Düren einen Vergleichsraum darstellt. - 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)- (Stand November 2017) 1. Angemessene

Mehr

Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Richtwerte im Rhein-Kreis Neuss 2010

Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Richtwerte im Rhein-Kreis Neuss 2010 Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Richtwerte im Rhein-Kreis Neuss 2010 25.11.10-1 Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien und Tourismus Spezialisierung auf Wohnungsund Immobilienwirtschaft

Mehr

Beschluss LANDKREIS NORDSACHSEN. Wahlperiode Sitzung am Sitzung Nr KT/21 DS-Nr.: 1-748/12/1 TOP: 3.5.

Beschluss LANDKREIS NORDSACHSEN. Wahlperiode Sitzung am Sitzung Nr KT/21 DS-Nr.: 1-748/12/1 TOP: 3.5. LANDKREIS NORDSACHSEN Beschluss Gremium Kreistag Wahlperiode 2008-2014 Sitzung am Sitzung Nr. 19.12.2012 1-KT/21 DS-Nr.: 1-748/12/1 TOP: 3.5 öffentlich Betreff Regelung der Angemessenheit von Kosten der

Mehr

Gemeinsam erfolgreich. Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Vorstellung der Ergebnisse Neubrandenburg, den

Gemeinsam erfolgreich. Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Vorstellung der Ergebnisse Neubrandenburg, den Gemeinsam erfolgreich Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Vorstellung der Ergebnisse Neubrandenburg, den 19.02.2013 20.11.2012 1 Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen

Mehr

Inkrafttreten. Bekanntmachung. (Nr., Datum) (Datum) nach Beschlussfassung

Inkrafttreten. Bekanntmachung. (Nr., Datum) (Datum) nach Beschlussfassung Bezeichnung, Rechtsgrundlage Beschluss Ausschuss vom (Nr., Datum) Ausfertigung (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen SGB II; SGB XII 37/2012 vom 24.05.2012 24.05.2012

Mehr

Richtlinie KdU. Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung

Richtlinie KdU. Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales Richtlinie KdU Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII 1. Auflage, April 2013 Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales

Mehr

SOZIALGERICHT LEIPZIG URTEIL

SOZIALGERICHT LEIPZIG URTEIL Ausfertigung S 9 AS 261114 SOZIALGERICHT LEIPZIG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit - Kläger - gegen Jobcenter Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer, Erich-Weinert-Straße 20, 04105 Leipzig

Mehr

Landkreis Spree-Neiße

Landkreis Spree-Neiße E 55 22 SGB II Kosten der Unterkunft 25.03.2009 Landkreis Spree-Neiße Verwaltungsvorschrift Angemessenheitskriterien der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß 22 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB

Mehr

Zur Überprüfung der Angemessenheit sind die Kosten einer bestimmten Unterkunft einem konkret-individuellen 3 Richtwert gegenüberzustellen.

Zur Überprüfung der Angemessenheit sind die Kosten einer bestimmten Unterkunft einem konkret-individuellen 3 Richtwert gegenüberzustellen. 22.3.1 Allgemeines Nach 22 Abs. 1 S. 1 und 3 SGB II sind auch unangemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, jedoch nur wenn und nur solange es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, diese durch einen

Mehr

Kosten der Unterkunft Gegensätzliche Interessen der Bedarfsgemeinschaften und der Kämmerer

Kosten der Unterkunft Gegensätzliche Interessen der Bedarfsgemeinschaften und der Kämmerer Kosten der Unterkunft Gegensätzliche Interessen der Bedarfsgemeinschaften und der Kämmerer 1 Grundsicherung Sozialhilfe soll dem Empfänger die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen

Mehr

Vorstellung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach

Vorstellung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach Vorstellung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach Dr. Christian v. Malottki Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt 1. Fachveranstaltung SGB

Mehr

ANFRAGE vom

ANFRAGE vom Fraktion im Kreis Offenbach ANFRAGE vom 16.04.2013 An den Vorsitzenden des Kreistages Offenbach Kreistagsbüro im Hause Mit der Bitte um Weiterleitung an den Kreisausschuss Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Mehr

DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV

DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV 1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am 03.04.2012 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten

Mehr

Bekanntgabe in der Sitzung des Sozialausschusses vom Öffentliche Sitzung

Bekanntgabe in der Sitzung des Sozialausschusses vom Öffentliche Sitzung Telefon: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Aktualisierung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII Sitzungsvorlage

Mehr

Bestimmung des Regelbedarfs: Vorgehensweise und methodische Kritik

Bestimmung des Regelbedarfs: Vorgehensweise und methodische Kritik Bestimmung des Regelbedarfs: Vorgehensweise und methodische Kritik Statistik-Tage 2016 Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland: Messung, Befunde und Maßnahmen Bamberg, 22.07.2016 Jürgen Wiemers

Mehr

Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg

Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg Hamburg April 2014 Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg Hamburg März 2014 GEWOS Institut für Stadt-, Regionalund Wohnforschung GmbH Maurienstraße 5 22305 Hamburg Telefon

Mehr

Schriftliche Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE - zur Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten am

Schriftliche Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE - zur Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten am FD 50 Soziales Dienstleistungszentrum am Schloss Schriftliche Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE - zur Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten am 21.05.12 Konzept zur Ermittlung

Mehr

Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt

Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt Jens Schumacher Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Berlin, 24.11.2014 www.bmub.bund.de 1 Aufbau

Mehr

KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung -2.

KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung -2. KdU-Angemessenheitsermittlung - 1 Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Informationsveranstaltung für Mitglieder von Kreistagen und Räten kreisfreier Städte, für Betroffene und Berater

Mehr

KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung 3

KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung 3 KdU-Angemessenheitsermittlung - 1 Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Informationsveranstaltung für Mitglieder von Kreistagen und Räten kreisfreier Städte, für Betroffene und Berater

Mehr

Wohnsituation und -kosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Entspannung und Anspannung

Wohnsituation und -kosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Entspannung und Anspannung Statistische Woche in Hamburg, 18.9.2015, Dr. Henning Schridde Wohnsituation und -kosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Entspannung und Anspannung Bundesagentur für Arbeit Statistik

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1391 11.05.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wohnsituation

Mehr

Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom

Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom 17.09.2015 (KdU-Satzung) Aufgrund der 22a bis 22c Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites

Mehr

TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem

TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem Kreisausschusssitzung am 08.12.2016 Öffentliche Sitzung TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem 01.01.2017 Sachverhalt: Nach 22 Abs.

Mehr

4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie

4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie 4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie Richtlinie des Landkreises Eichsfeld zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei

Mehr

Energetische Aspekte in KdU- Richtlinien Möglichkeiten und Grenzen

Energetische Aspekte in KdU- Richtlinien Möglichkeiten und Grenzen 7. Wohnungspolitisches Kolloquium Dortmund, 25.06.2014 Energetische Aspekte in KdU- Richtlinien Möglichkeiten und Grenzen Dr. Christian v. Malottki Institut Wohnen und Umwelt (IWU) 1 Das Institut Wohnen

Mehr

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 50 Soziales und Wohnen

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 50 Soziales und Wohnen Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 12.09.2017 FB 50 Soziales und Wohnen Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 2437/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales, Gesundh. u. Senioren

Mehr

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Goslarer LINKE Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 349 öffentlich nichtöffentlich X Datum 18.01.2009 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag Für persönliche Notizen

Mehr

Rechtliche und methodische Anforderungen für die Bestimmung der Referenzmiete bei den Kosten der Unterkunft

Rechtliche und methodische Anforderungen für die Bestimmung der Referenzmiete bei den Kosten der Unterkunft Rechtliche und methodische Anforderungen für die Bestimmung der Referenzmiete bei den Kosten der Unterkunft Dr. Christian v. Malottki Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt

Mehr

Handlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II. I. Kosten der Unterkunft

Handlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II. I. Kosten der Unterkunft Landratsamt Heidenheim Dezernat 2 Fachbereich Soziale Sicherung und Integration Handlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II

Mehr

Sozialgericht Detmold. Urteil

Sozialgericht Detmold. Urteil Sozialgericht Detmold Az.: S 28 AS 1979/12 Zugestellt am Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit 1) Kläger Prozessbevollmächtigter: Klägerin Prozessbevollmächtigter: gegen Jobcenter Kreis Höxter,

Mehr

WERDEN MIETOBERGRENZEN ZUM GLÜCKSSPIEL?... 1 ANHANG: SOZIALGERICHTLICHE VORSCHLÄGE ZUR HERLEITUNG VON KDU- MIETOBERGRENZEN... 6

WERDEN MIETOBERGRENZEN ZUM GLÜCKSSPIEL?... 1 ANHANG: SOZIALGERICHTLICHE VORSCHLÄGE ZUR HERLEITUNG VON KDU- MIETOBERGRENZEN... 6 Das Glücksspiel mit den Mietobergrenzen i I NHALTSVERZEICHNIS WERDEN MIETOBERGRENZEN ZUM GLÜCKSSPIEL?... 1 1. Vorbemerkung... 1 1.1 Beurteilung von Angemessenheit... 1 1.2 Gemeinsamkeiten aller Konzepte...

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER BESCHLUSS

SOZIALGERICHT HA OVER BESCHLUSS SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 59 AS 2563/12 ER BESCHLUSS In dem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes 1. A., B., C., 2. D., vertreten d. d. Mutter, B., C., Antragsteller, Proz.-Bev.: zu 1-2:Rechtsanwältin

Mehr

SITZUNGSVORLAGE. Neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Rechtskreis SGB II und SGB XII ab

SITZUNGSVORLAGE. Neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Rechtskreis SGB II und SGB XII ab Datum: 16.04.2015 Dezernat/Amt: Dezernat 4 AZ/Bearbeiter.: / Herr Reinhard Friedel Vorlage: 673/2015 SITZUNGSVORLAGE Thema: Neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Rechtskreis SGB

Mehr

Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom

Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom 28.11.2013 (KdU-Satzung) Aufgrund der 22a bis 22c Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites

Mehr

Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung

Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Informationsveranstaltung für Betroffene und Berater von Hartz IV- oder Sozialhilfeempfängern im Vogtlandkreis Vorgetragen von Dr. Dorothea

Mehr

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie

Mehr

Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit Entgegennahme o. B.

Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit Entgegennahme o. B. Geschäftsbereich Ressort / Stadtbetrieb Soziales, Jugend & Integration Ressort 201 - Ressort Soziales Antwort auf Anfragen Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Datum: Frauke Medri 563 2226 563

Mehr

Richtwerte für die Mietpreise für SGB II- und SGB XII-Bezieher in Nürnberg ab dem 1. Januar Schlüssiges Konzept

Richtwerte für die Mietpreise für SGB II- und SGB XII-Bezieher in Nürnberg ab dem 1. Januar Schlüssiges Konzept Amt für Existenzsicherung und soziale Integration Sozialamt Richtwerte für die Mietpreise für SGB II- und SGB XII-Bezieher in Nürnberg ab dem 1. Januar 2018 - Schlüssiges Konzept Das Schlüssige Konzept

Mehr

Bericht der Landesregierung über die Entwicklung der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen SGB 11 und XII in NRW

Bericht der Landesregierung über die Entwicklung der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen SGB 11 und XII in NRW Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des

Mehr

Die in der BV aufgeführte Anlage der Höchstbeträge für Kosten der Unterkunft und Heizung entfällt.

Die in der BV aufgeführte Anlage der Höchstbeträge für Kosten der Unterkunft und Heizung entfällt. HANSESTADT ROSTOCK 1. Erg. zur Beschlussvorlage 0578/07-BV Absender Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD) Neuer Markt 1 18055 Rostock Gegenstand Richtlinie zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten

Mehr

Mietspiegel für München 2015

Mietspiegel für München 2015 Mietspiegel für München 2015 Frau Tina Willamowius Rechtliche Bedeutung Erstellung Konsequenzen für die Münchner Mieterinnen und Mieter Rechtsgrundlagen: 558 c Abs. 1 und 4 BGB (einfacher Mietspiegel)

Mehr

3. Thüringer Forum Bodenmanagement

3. Thüringer Forum Bodenmanagement 3. Thüringer Forum Bodenmanagement Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Jena Kay Wedemann 13.11.2017 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Beratungsunternehmen, spezialisiert auf Wohnungsmarkt

Mehr

Angemessene Kosten der Unterkunft Stand 01/2010

Angemessene Kosten der Unterkunft Stand 01/2010 Drittes Kapitel SGB II: Leistungen Drittes Kapitel SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt Unterkunft und Heizung 22 SGB II und 29 SGB XII Angemessene Kosten der Unterkunft Stand 01/2010 1. Grundsätzliches:

Mehr

Beschlussvorlage 136/2014 öffentlich

Beschlussvorlage 136/2014 öffentlich Beschlussvorlage 136/2014 öffentlich Betreff Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten im Rechtsbereich des SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und des SGB XII (Sozialhilfe) Zuständig: Sozialamt

Mehr

Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Asyl Datum:

Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Asyl Datum: Beschlussvorlage der verwaltung Segeberg Drucksache-Nr.: DrS/2017/250 Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Asyl Datum: 02.11.2017 Beratungsfolge: Status Sitzungstermin Gremium

Mehr

Beschlussvorlage. Öffentlich zu TOP 13.7

Beschlussvorlage. Öffentlich zu TOP 13.7 Dezernat IV Amt für Soziale Dienste Öffentlich zu TOP 13.7 Zu Punkt der Tagesordnung Beschlussvorlage Drucksache 1223/2017 Einbringung Datum Gremium Federführung Ö 18.01.2018 Ratsversammlung Amt für Soziale

Mehr

Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten gem GB 11 und 295GB XII

Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten gem GB 11 und 295GB XII Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten gem. 22 15GB 11 und 295GB X 1. Ziel Diese Richtlinie dient der Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten

Mehr

Ein Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz. Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung

Ein Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz. Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung Ein Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung 07.07.2016 1 Kerndaten zu Alg II und KDU in Berlin (Dezember 2015): - Bedarfsgemeinschaften (BG) 300.000 - Personen in BG 550.000 - Mieter

Mehr

- 1 - Richtlinie zu 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung

- 1 - Richtlinie zu 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung - 1 - Richtlinie zu 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung Durchführung des SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Richtlinie zu 22 SGB II - Teil II Heizkosten Gliederung: 1. Heizkosten 1.1

Mehr

FAQ zur Änderung der AV-Wohnen

FAQ zur Änderung der AV-Wohnen FAQ zur Änderung der AV-Wohnen Link zur Neufassung AV-Wohnen Ab wann wird die neue AV-Wohnen gelten? Die neue AV-Wohnen tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Was regelt die AV-Wohnen? Die AV-Wohnen bestimmt,

Mehr

Oldenburg für alle? Was könnte die kommunale Sozialpolitik tun?

Oldenburg für alle? Was könnte die kommunale Sozialpolitik tun? Oldenburg für alle? Was könnte die kommunale Sozialpolitik tun? Diskussionsveranstaltung mit Betroffenen, Fachleuten und Vertreter_innen der Ratsfraktionen Montag, 29. August 2016, 19:00 Uhr Café Herz,

Mehr

Die Integration energetischer. grundsicherungsrelevante Mietspiegel

Die Integration energetischer. grundsicherungsrelevante Mietspiegel Die Integration energetischer Differenzierungsmerkmale in qualifizierte und grundsicherungsrelevante Mietspiegel Dr. Christian v. Malottki Institut Wohnen und Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen

Mehr

Ein schlüssiges Konzept für Oldenburg?

Ein schlüssiges Konzept für Oldenburg? Ein schlüssiges Konzept für Oldenburg? Anmerkungen zum Konzept von A & K - Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg Ein Schritt weiter in die soziale Kälte? Der Streit um neue Mietobergrenzen für Grundsicherungsberechtigte

Mehr

Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen An der Verwaltungsanweisung zu 35 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Kosten für Unterkunft und Heizung - wird derzeit gearbeitet. Als Richtwerte für die Kosten der Unterkunft gelten die in

Mehr

Beschlussvorlage Nr. B-059/2014

Beschlussvorlage Nr. B-059/2014 Beschlussvorlage Nr. B-059/2014 Einreicher: Dezernat 5/Amt 50 Gegenstand: Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern

Mehr

Landkreis Gifhorn Fachbereich Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Gifhorn ab

Landkreis Gifhorn Fachbereich Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Gifhorn ab Landkreis Gifhorn Fachbereich Soziales Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Gifhorn ab 01.11.2014 Abschließende Fassung vom 23.10.2014 1 A. EINLEITUNG Die vorliegende

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, den 14.02.2017 Bearbeitet von: Herrn Gulau, Tel.: 361 4617 Frau Brünner, Tel.: 361 6851 Lfd. Nr. 137/17 Vorlage für die Sitzung

Mehr

Örtliche Hinweise zum SGB II

Örtliche Hinweise zum SGB II zu 22 (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) Angemessenheit einer Unterkunft, Verfahren bei unangemessenen Unterkunftskosten, Umzügen, Rück- und Nachzahlung von Wohnnebenkosten Stand: 01/2014 1. Ermittlung

Mehr

Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II

Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II Empfehlungen und Stellungnahmen E7 Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II E7 Inhaltsverzeichnis Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft

Mehr

AG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen

AG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen AG 10 Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 1. Ausgangssituation 2. Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 3. Auswirkungen auf die Finanzierung 4.

Mehr

Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017)

Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017) J o b C e n t e r Landkreis Schaumburg Der Landrat Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017) Im Rahmen der Gewährung

Mehr

In den Verfahren zu der verfassungsrechtlichen Prüfung,

In den Verfahren zu der verfassungsrechtlichen Prüfung, BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvL 2/15 - - 1 BvL 5/15 - In den Verfahren zu der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob 22 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Für die Zukunft gesattelt.

Für die Zukunft gesattelt. Für die Zukunft gesattelt. Tim Reckmann / pixelio.de Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Kreis Warendorf www.kreis-warendorf.de Herausgeber Kreis Warendorf Der

Mehr

Betreff: Änderung des Erlasses der Stadt Zwickau zur Ermessensausübung im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II und XII

Betreff: Änderung des Erlasses der Stadt Zwickau zur Ermessensausübung im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II und XII Stadt Zwickau Beschlussvorlage Einreicher: 50 Datum: 14.01.2008 Drucksachen-Nr. 021/08 Beratung und Beschlussfassung im öff. nö. Zustimmung zur Beschlussempfehlung Sozialausschuss am: 05.02.08 ja nein

Mehr

[Kanzlei] [Gesetze] [Entscheidungen]

[Kanzlei] [Gesetze] [Entscheidungen] exetius.com: Entscheidungen: BSG, Urteil vom... [Kanzlei] [Gesetze] [Entscheidungen] Bundessozialgericht Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten

Mehr

Mietspiegel Stadt Bamberg

Mietspiegel Stadt Bamberg Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 GEWOS Institut für Stadt-, Regionalund Wohnforschung GmbH Maurienstraße

Mehr

Die Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018

Die Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018 Die Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018 Foto: R. Weber Forum Grundsicherung Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.v. Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und

Mehr

Beschlussvorlage Nummer: 2012/0050 Bezug-Nr.: 2012/0021. Kreistag öffentlich zur Kenntnis

Beschlussvorlage Nummer: 2012/0050 Bezug-Nr.: 2012/0021. Kreistag öffentlich zur Kenntnis Fachbereich 5 - Soziales, Jugend, Bildung Datum: 07.03.2012 und Sport Schröder, Sabine Aktenzeichen: Beschlussvorlage Nummer: 2012/0050 Bezug-Nr.: 2012/0021 zu TOP: Angemessene Kosten für Unterkunft nach

Mehr

unabhängig. kompetent. praxisorientiert. Expertise für Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung

unabhängig. kompetent. praxisorientiert. Expertise für Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung unabhängig. kompetent. praxisorientiert. Expertise für Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung Schlüssiges Konzept zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII für die Landeshauptstadt

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches

Mehr

Mietspiegel. der Stadt Riesa. (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009

Mietspiegel. der Stadt Riesa. (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009 Mietspiegel der Stadt Riesa (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009 erstellt durch - Haus und Grund Nordsachsen e.v. - Mieterverein Saxonia 1998

Mehr

Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente

Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen Rente 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Prozentuale Entwicklung der Regelbedarfe nach dem SGB II im Vergleich zur gesetzlichen

Mehr

Kreis Stormarn Der Landrat

Kreis Stormarn Der Landrat Kreis Stormarn Der Landrat Sitzungsvorlage 2015/2518 Datum: Status: Federführend: Verantwortlich: 10.09.2015 öffentlich FD 34 Grundsatzangelegenheiten Dr. Edith Ulferts Anhaltswerte für die angemessenen

Mehr

Angemessene Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII - Vorstellung des "Schlüssigen Konzepts"

Angemessene Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII - Vorstellung des Schlüssigen Konzepts Federführend: Jobcenter Ostalbkreis Beteiligte Bereiche: Sozialdezernat Vorlage Nr.: 073/2016 Status: öffentlich Angemessene Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII - Vorstellung

Mehr

Unterkunftskosten im Bereich Landkreis Donau Ries für den Vollzug des SGB II und des SGB XII

Unterkunftskosten im Bereich Landkreis Donau Ries für den Vollzug des SGB II und des SGB XII Landkreis Donau-Ries, Ausschuss für Familie, Soziales, Schule, Sport und Kultur Der Ausschuss für Familie, Soziales, Schule, Sport und Kultur beschließt am 04.03.2010 die von der Verwaltung erarbeiteten

Mehr

Wann ist eine Wohnung angemessen?

Wann ist eine Wohnung angemessen? Bei Ihnen steht ein Umzug an und Sie erhalten ALG II bzw. möchten diese Leistung beantragen? Dann bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen! Achtung:

Mehr

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 709 öffentlich nichtöffentlich X Datum 28.02.2011 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag 07.03.2011 4 Für persönliche Notizen

Mehr