KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung -2.

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1 KdU-Angemessenheitsermittlung - 1 Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Informationsveranstaltung für Mitglieder von Kreistagen und Räten kreisfreier Städte, für Betroffene und Berater von Hartz IV-oder Sozialhilfeempfängern Nur wer die Rechte kennt, kann sie durchsetzen! Vorgetragen von Dr. Dorothea Wolff, LAG Hartz IV Sachsen KdU-Angemessenheitsermittlung -2 Gliederung: 1.) Rechtsgrundlagen für Zuständigkeit, Angemessenheitshöhe und Angemessenheitsermittlung 2.) Häufige Rechtsverstöße 3.) Klageberechtigung und Außerkraftsetzung der KdU-Angemessenheitswerte KdU-Angemessenheitsermittlung -3 1.) Rechtsgrundlagen für Zuständigkeit, Angemessenheitshöhe und Angemessenheitsermittlung KdU-Angemessenheitsermittlung 4 Rechtsgrundlagen: (1.) SGB II: 6 für Zuständigkeit, 22 bis 22c für Angemessenheit, Angemessenheitsermittlung und Gültigkeitsdauer, 46 für Finanzierung, (2.) Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für Angemessenheitsermittlung besonders wichtig: BSG 4 AS 18 / 09 R vom : Forderungen an ein schlüssiges Konzept u.a. weitere BSG-Urteile in Empfehlungen des Deutschen Vereins vom KdU-Angemessenheitsermittlung 5 22 Abs. 1, Satz 1 SGB II: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. BSG B 4 AS 18/09 R, 1. Leitsatz: Die Ermittlung der regional angemessenen Kosten der Unterkunft muss auf der Grundlage eines überprüfbaren, schlüssigenkonzepts zur Datenerhebung und auswertung erfolgen.

2 KdU-Angemessenheitsermittlung 6 Angemessene KdU(Bruttowarmmiete) angemessene Bruttokaltmiete + angemess. Heizkosten Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten Wohnfläche x Quadratmeterpreis Mit dem schlüssigen Konzept wird zunächst der abstrakte Quadratmeterhöchstpreis von Wohnungen des unteren Standards ermittelt. KdU-Angemessenheitsermittlung 7 Abstrakte Angemessenheit der Bruttokaltmiete Die ermittelte angemessene Bruttokaltmiete (BKM) ist nicht die absolute Obergrenze, sie ist die abstrakte Angemessenheitsgrenze, die Nichtprüfungsgrenze. Liegt die BKM des Hartz IV-Betroffenen über dieser Grenze, muss geprüft werden, ob die BKM in diesem Einzelfall doch angemessen ist. Das Ergebnis dieser Einzelfallprüfung ist die konkrete Angemessenheit. KdU-Angemessenheitsermittlung 8 Zuständigkeit: 6 SGB II Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende: (1) Träger der Leistungennach diesem Buch sind 2. die kreisfreien Städte und Kreise für das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, soweit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für den Bedarf an Unterkunft und Heizung geleistet wird KdU-Angemessenheitsermittlung 9 Gültigkeitsdauer der ermittelten Werte: 22 c SGB II Absatz 2: Die Kreise und kreisfreien Städte müssen die Werte für die Unterkunft mindestens alle zwei Jahre und die Werte für die Heizung mindestens jährlich überprüfen und gegebenenfalls neu festsetzen. Kdu-Angemessenheitsermittlung 10 KdU-Angemessenheitsermittlung 11

3 KdU-Angemessenheitsermittlung 12 KdU-Angemessenheitsermittlung 13 2.) Häufige Rechtsverstöße bei der KdU- Angemessenheitsermittlung Zur Prüfung benötigen Sie folgende Unterlagen: - den Methodenbericht, - den Fragebogen der Firma an die Vermieter, - Einsicht in die Quelldatei (Exeldatei, Antworten der Vermieter) KdU-Angemessenheitsermittlung 14 Arbeitsschritte bei der KdU-Angemessenheitsermittlung 1.) Bestimmung der Wohnflächen für die Haushaltgrößen 2.) Bestimmung der Teilwohnungsmärkte (Landkreise) 3.) Bestimmung des Wohnungsstandards 4.) Ermittlung der Nettokaltmiete ( mit schlüssigem Konzept ) 4.1.) Festlegung des Beobachtungszeitraumes 4.2.) Datenerhebung (Fragebögen) 4.3.) Datenauswertung 4.4.) Überprüfung der Verfügbarkeit KdU-Angemessenheitsermittlung 15 Die angeführten Beispiele für Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung wurden Gerichtsurteilenund Argumentationen von Rechtsanwälten entnommen. Einsicht in die Ermittlungsunterlagen muss außer Betroffenenund deren Rechtsanwältenzumindest Kreistags-und Stadtratsmitgliedern (kreisfreier Städte) sowie den beratenden Einwohnern gewährt werden, die an der Beschlussfassung zur Höhe der KdU-Angemessenheitswerte(KdU-Richtwerte) beteiligt sind oder waren (aber: Verschwiegenheitspflicht, Ausnahme: ausgereichte Beschlussvorlagen). KdU-Angemessenheitsermittlung 16 (1.) Rechtsverstöße bei der Festlegung der Wohnfläche Beibehaltung der Landesvorgabenauch wenn festgestellt wurde, dass die als angemessen ermittelten Wohnungen nicht ausreichend verfügbar sind (für Sachsen gilt in der Regel die VwVWohnflächenhöchstgrenzen vom (45 m², 60m², 75 m², 85 m², diese Werte werden der Ermittlung der Nettokaltmiete zunächst zugrunde gelegt) KdU-Angemessenheitsermittlung 17 (2.) Rechtsverstöße bei der Ermittlung der Teilwohnungsmärkte Die Indikatoren(Bevölkerungsdichte, Bevölkerungsentwicklung, Siedlungsstruktur, Einkommenssteuereinnahmen, Neubautätigkeit, Zentralität o.ä.) führen nicht plausibel zu Gebieten unterschiedlicher Miethöhen, Die ermittelten Teilwohnungsmärkteentsprechen nicht den Rechtsvorgaben des BSG B 4 AS 18/09 R, Randnummer 15:

4 KdU-Angemessenheitsermittlung -18 KdU-Angemessenheitsermittlung 19 BSG B 4 AS 18/09 R, Randnummer 15: Daher sind ausgehend vom Wohnort des Hilfeempfängers Vergleichsmaßstab diejenigen ausreichend großen Räume (nicht bloße Orts-oder Stadtteile) der Wohnbebauung, die auf Grund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastrukturund insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden. KdU-Angemessenheitsermittlung 20 (3.) Rechtsverstöße bei der Bestimmung des Wohnungsstandards (gefordert: einfacher oder unterer Standard): Kein Ausschluss von Wohnungen des untersten Standards (ohne Innentoilette, Sammelheizung und/oder Bad), Kappungsgrenzedes Quadratmeterpreises ohne Begründung sehr niedrig. KdU-Angemessenheitsermittlung 21 (4.) Rechtsverstöße bei der Ermittlung des angemessenen Nettoquadratmeterpreises mittels eines überprüfbaren schlüssigen Konzepts: Die Daten wurden nicht über den gesamten Teilwohnungsmarkterhoben, es wurden vorrangig billige Orts- und Stadtteile erfasst, kleine Wohnungen (z.b. unter 35 m²) wurden aussortiert (haben hohe Quadratmeterpreise!), die Datenerhebung ist älter als zwei Jahre, die Zeitspanne der Erhebung ist zu groß, KdU-Angemessenheitsermittlung 22 die Repräsentativität der einbezogenen Daten wurde nicht belegt, ein Teil der Bestandsmietenist älter als vier Jahre (bildet damit nicht die Verhältnisse auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ab 22a Abs.3 SGB II) der Anteil der Bestandsmieten ist zu hoch, der Anteil der Angebots- und Neuvertragsmieten zu niedrig, es wurden zu wenig Mieten von privaten Vermietern erfasst, bei der Extremwertkappung werden unverhältnismäßig viel teure Wohnungen ausgeschlossen. KdU-Angemessenheitsermittlung 23 (5.) Rechtsverstöße bei der Berechnung der angemessenen Bruttokaltmiete (Produkt aus abstrakt angemessenem Quadratmeterpreis und abstrakt angemessener Wohnfläche + abstrakt angemessene kalte Betriebskosten): Die abstrakt angemessenen kalten Betriebskosten wurden nicht schlüssig ermittelt.

5 KdU-Angemessenheitsermittlung 24 (6.) Rechtsverstöße bei der Überprüfung der Verfügbarkeit bei Schaffung bzw. Erhaltung sozial ausgeglichener Bevölkerungsstrukturen Es wird nicht oder ungenügend überprüft, ob die angemessenen Wohnungen in ausreichender Anzahl verfügbar sind, es wurde nicht oder ungenügend untersucht, ob sich die angemessenen verfügbaren Wohnungen auf bestimmte Gebiete konzentrieren (Ghettobildung), KdU-Angemessenheitsermittlung 25 22a SGB II: Die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung soll die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt abbilden. Sie soll die Auswirkungen auf den örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen hinsichtlich 1. der Vermeidung von Mietpreis erhöhenden Wirkungen, 2. der Verfügbarkeitvon Wohnraum des einfachen Standards, 3. aller verschiedenen Anbietergruppen, 4. der Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen. KdU-Angemessenheitsermittlung 26 Bei Feststellung ungenügender Verfügbarkeit erfolgte keine oder keine ausreichende Korrektur der Richtwerte (Angemessenheitswerte) durch Erhöhung der Kappungsgrenze(z.B. untere 50 % statt untere 40%) oder durch Erhöhung der Quadratmeterzahlzumindest für die betroffene Haushaltgröße, Bei der Überprüfung der Verfügbarkeit wurden Personengruppen, die ebenfalls Wohnungen einfachen Standards nachfragen (Sozialhilfeempfänger, Rentner, Geringverdiener usw.) nicht in genügendem Umfang berücksichtigt. KdU-Angemessenheitsermittlung 27 (7.) Rechtsverstoß durchverweigerung der Einsicht in die Ermittlungsunterlagen Leitsatz Nr. 1 des BSG-Urteils B 4 AS 18/09 R lautet: Die Ermittlung der regional angemessenen Kosten der Unterkunft muss auf der Grundlage eines überprüfbaren, schlüssigen Konzepts zur Datenerhebung und auswertungunter Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze erfolgen. KdU-Angemessenheitsermittlung 28 3.) Klageberechtigung und Außerkraftsetzung der KdU-Angemessenheitswerte KdU-Angemesseenheitsermittlung 29 Klageberechtigt sind Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter, die einen Teilihrer Bruttokaltmiete ausder Regelleistung oder dem Freibetrag eines Zuverdienstes bezahlen. Das Klagerecht ist ein demokratisches Recht! In der Klageschrift sollten die vermuteten Rechtsverstöße so konkretwie möglich benannt werden!

6 KdU-Angemessenheitsermittlung 30 Konsequenz bei Außerkraftsetzung der KdU- Richtwerte durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zumindest für den betroffenen Teilwohnungsmarkt: Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind bis zur Höhe des Tabellenwertes der rechten Spalte in 12 Wohngeldgesetzplus einem angemessenen Sicherheitszuschlag(etwa 10 %) zu zahlen. Die Tabellenwerte wurden 2016 erhöht. KdU-Angemessenheitsermittlung 31 BSG B 4 AS 18/09 vom , LeitsatzNr.2: Fehlen nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeitenweitere Erkenntnismöglichkeiten zu den angemessenen Kosten der Unterkunft, sind die tatsächlichen Unterhaltsaufwendungen bis zur Höhe der durch einen Zuschlag maßvoll erhöhten Tabellenwerte i.s. von 8 Wohngeldgesetz zu übernehmen. (z.zt. 12 WoGG) KdU-Angemessenheitsermittlung 32 Vergleich KdU Wohngeld für einen EinpersonenHH im Vogtlandkrs.(Mietstufe 1) Wohngs- KdU KdU + Hk Wohngeld Wohngeld märkte (Hkgeschätzt) + 10 % 1 244,80 289,80 312,00 343, ,28 302, ,24 279,24 KdU-Angemessenheitsermittlung 33 Vergleich KdU Wohngeld für einen EinpersonenHH in Chemnitz (Mietstufe 2) KdU KdU + Hk Wohngeld Wohngeld + 10 % 270,24 324,00 351,00 386, ,08 271,08 KdU-Angemessenheitsermittlung 34 Finanzierung der Kosten der Unterkunft: 46 Abs.5 SGB II: Der Bundbeteiligt sich zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach 22 Absatz 1. In den Jahren 2015 bis 2016 erhöht der Bund seine Beteiligung an den Leistungen nach Satz 1 auf 31,3vom Hundert Im Jahr 2017 erhöht der Bund seine Beteiligung an den Leistungen nach 22 Satz 1 auf 35,0 vom Hundert. KdU-Angemessenheitsermittlung 35 Wir danken für die Aufmerksamkeit! Wir wünschen Kreisräten und Stadträten (kreisfreier Städte) Kraft und Ausdauer, geltendes Recht durchzusetzen, und Betroffenen Mut und Erfolg bei Klagen gegen unrechtmäßig zu niedrige KdU- Angemessenheitswerte!

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