Das Regionalnachweisregister Einführung in das RNR

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1 Für Mensch & Umwelt Das Regionalnachweisregister Einführung in das RNR Webinar Terence Cedric Dräger Elisabeth Schöley Dessau-Roßlau, den 11. Dezember 2018

2 Wo kommt der Regionalstrom her? Das Regionenkonzept 1. Kurzvorstellung UBA 2. Die Region im EEG 3. Der Regionalstrom 4. Der Regionalnachweis 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.1 Ausgangspunkt der Region: Gemeinden und PLZ-Gebiete 5.2 Der 50 km-radius 5.3 Integration geschnittener PLZ-Gebiete 5.4 Exklaven von Gemeinden und PLZ-Gebieten 6. Technische Umsetzung des Regionenkonzepts 6.1 Tabellen für Registersoftware und Kartenclient 6.2 Jährliche Aktualisierung der Zuordnungstabellen 7. Live-Vorführung Kartenclient 8. Akteursregistrierung im RNR 9. Akteursübernahme vom HKNR ins RNR 2

3 1. Umweltbundesamt Wissenschaftliche Arbeit Erhebung und Analyse von Umweltdaten Das Umweltbundesamt unterstützt vor allem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Information der Öffentlichkeit Internationale Arbeit Vollzug von Umweltgesetzen Seit 2014 unterstützt das UBA ebenso das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Fragen der Energiewende und vollzieht Energiegesetze (z.b. zu Regional- und Herkunftsnachweisen). Foto: Michael Marty 3

4 2. Die Region im EEG Vorschrift des 79a Abs. 6 EEG Das Umweltbundesamt entwertet auf Antrag einen Regionalnachweis, wenn er für Strom aus einer Anlage ausgestellt worden ist, die sich in der Region des belieferten Letztverbrauchers befindet. 2 Die Region des belieferten Letztverbrauchers umfasst alle Postleitzahlengebiete, die sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Letztverbraucher den Strom verbraucht. 3 Das Umweltbundesamt bestimmt und veröffentlicht für jedes Postleitzahlengebiet, in dem Strom verbraucht wird, welche weiteren Postleitzahlengebiete zu der Region gehören. 4 Dabei soll das Umweltbundesamt abweichend von Satz 2 auch auf die gesamte Gemeinde, in der der Letztverbraucher den Strom verbraucht, abstellen, wenn die Gemeinde mehrere Postleitzahlengebiete umfasst. 4

5 3. Der Regionalstrom Gesetzliche Definition regionale Grünstromkennzeichnung: Versorger sind berechtigt, für den EEG-Anteil in der Stromkennzeichnung auszuweisen, in welchem Umfang dieser im regionalen Zusammenhang zum Stromverbrauch erzeugt worden ist, wenn Regionalnachweise durch das UBA entwertet wurden ( 42 Abs. 5 S. 2 EnWG sinngemäß wiedergegeben) Außerhalb dieser Regel ist keine regionale EEG-Stromkennzeichnung möglich Allgemein deshalb: Regionalstrom = EEG geförderter Strom aus der Region Regionalstromprodukt = Kundenprodukt, das garantiert, dass ein gewisser Anteil des Stroms aus der Region kommt Kundenerwartung: Der Strom wird in der Region produziert. Realität: Häufig Strom von EVU mit Sitz in der Region. Regionalstrom mit Regionalnachweise ist immer auch erneuerbare Energie 5

6 4. Der Regionalnachweis Durch EEG-Förderung finanzierter Strom aus konkreten Anlagen kann einzelnen Verbrauchern nicht als EE-Strom zugeordnet werden EEG-Strom wird grundsätzlich von allen Verbrauchen finanziert. HKN können nicht ausgestellt werden (Doppelvermarktungsverbot) Früher: Grünstromprivileg - abgeschafft zum Nachfolger: Regionalnachweise (RN) ab Funktion des RN: Verbindung zwischen marktprämiengeförderter Anlage und Verbraucher herstellen Absenkung der Marktprämie um 0,1 ct./rn = kwh bei gesetzlich festgelegtem anzulegendem Wert Entwertung: Anknüpfung an PLZ der Verbrauchsstelle. Auch Filialen von Unternehmen können Regionalstrom beziehen 6

7 4. Der Regionalnachweis Der Regionalnachweis ist kein HKN Förderung EE-Herkunftsnachweis ungeförderte sonstige Direktvermarktung Regionalnachweis Strommenge 1 HKN 1 MWh 1 RN 1 kwh Lebensdauer 12 Monate 24 Monate Übertragbarkeit Entwertung EU, EWR, Schweiz; Kopplung nur optional für jede deutsche Stromkennzeichnung geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie national, nur entlang der Stromhandelskette nur innerhalb der Region des Letztverbrauchers Inhalt Stromproduktion aus EE-Anlage Regionalität der EE-Anlage 7

8 4. Der Regionalnachweis Der Regionalnachweisregister - Umsetzung Internetbasiertes elektronisches Register Sehr ähnlich dem HKNR Schnelle Abwicklung Grundsätzlich 24/7 Erreichbarkeit Hohe Datensicherheit durch zwei-faktor Authentifizierung und bewährte Infrastruktur des HKNR Gesetzliche Grundlage: Herkunfts- und Regionalnachweis- Durchführungsverordnung (HkRNDV), in Kraft getreten am Software ist fertig entwickelt, kurz vor der Inbetriebnahme Start des Registers zum 1. Januar

9 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.1 Ausgangspunkt der Region: Gemeinden und Postleitzahlgebiete Gemeinden verstanden im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG (keine Verbände, Kreise, Samtgemeinde, ) Situation bei Stadtstaaten: Berlin und Hamburg = jeweils eine Gemeinde Bremen = zwei Gemeinden (Bremen und Bremerhaven) Insgesamt über Gemeinden rund 220 Stück gemeindefreie Grundstücke (Truppenübungsplätze, Staatsforsten) als PLZ- Gebiet betrachtet 9

10 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.1 Ausgangspunkt der Region: Gemeinden und Postleitzahlgebiete Postleitzahlen Ziffern-(Buchstaben-)Kombination mit quasi-offiziellem Charakter, da sich auch konkurrierende Postunternehmen der PLZ bedienen Nutzung nur der Flächen-PLZ, nicht PLZ für Postfächer oder Großempfänger (ca ) Ganz Deutschland ist mit PLZ erfasst, keine PLZ-freien Grundstücke (Ausnahmen: wenige Inseln) Problem: Gebiete mit deutscher PLZ im Ausland (Kleinwalstertal/Österreich) dorthin keine Regionalstromlieferung die dt. PLZ im Ausland ist aber dann nötig für die Anlagenregistrierung/Inhalt RN, wenn Österreich eine Kooperationsvereinbarung zur Lieferung von EE-Strom mit Deutschland geschlossen hat! insgesamt rund PLZ-Gebiete Gemeinden und Postleitzahlgebiete als Verwendungsgebiete 10

11 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.1 Ausgangspunkt der Region: Gemeinden und Postleitzahlgebiete 2 Nr. 12 HkRNDV: [Im Sinne dieser Verordnung ist] Verwendungsgebiet das Postleitzahlengebiet oder das Gemeindegebiet, wenn dieses mehrere Postleitzahlengebiete umfasst, am Ort der Belieferung des Letztverbrauchers Verhältnis Gemeindegebiete PLZ-Gebiete PLZ-Gebiete sind nicht deckungsgleich mit den Verwaltungsebenen: 1 Gemeinde = 1 PLZ-Gebiet Verwendungsgebiet ist das PLZ-Gebiet 1 (große) Gemeinde = mehrere PLZ-Gebiete Verwendungsgebiet ist die Gemeinde 1 PLZ-Gebiet = mehrere (kleine) Gemeinden Verwendungsgebiet ist das PLZ-Gebiet 1 PLZ Gebiet = mehrere kleine Gemeinden und eine Großstadt, die ihrerseits mehrere PLZ-Gebiete besitzt Verwendungsgebiet ist für die kleinen Gemeinden das PLZ-Gebiet und für die Großstadt das Gemeindegebiet 11

12 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.1 Ausgangspunkt der Region: Gemeinden und Postleitzahlgebiete Bestimmung des Ausgangspunkts der Region: In der Summe geht das System der Regionalnachweise in 485 Fällen vom Gemeindegebiet aus in Fällen vom PLZ-Gebiet aus. Daraus ergeben sich für Regionalstromprodukte maximal Regionen. 2 Nr. 13 HkRNDV: [Im Sinne dieser Verordnung ist] Verwendungsregion das Verwendungsgebiet sowie alle Postleitzahlengebiete, die sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um das Verwendungsgebiet befinden 12

13 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.2 Der 50 km-radius Radius= 50 km Dessau- Roßlau Radius = 50 km Radius = 50 km Man geht von den Postleitzahlgebieten oder Gemeinden der Verbraucher aus. Der Radius ist von jedem Punkt der Grenze aus anzulegen. 13

14 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.3 Integration geschnittener PLZ-Gebiete PLZ Gebiete können durch das Ziehen des Radius geteilt werden 79a Abs. 6 S. 2 EEG: geschnittene PLZ Gebiete werden vollständig einbezogen Region des 50 km-radius wird nun um die geschnittenen PLZ-Gebiete erweitert 14

15 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.3 Integration geschnittener PLZ-Gebiete EEG 79 a Abs.6 Satz 2: Die Region des belieferten Letztverbrauchers umfasst alle Postleitzahlengebiete, die sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Letztverbraucher den Strom verbraucht. 15

16 5. Vom Verwendungsgebiet zur Verwendungsregion 5.4 Exklaven von Gemeinden und PLZ-Gebieten - Gemeinden und PLZ Gebiete können geteilt sein - Problemstellung: Was ist der Ausgangspunkt des Radius? - Entscheidung: Alle Exklaven werden mit einbezogen (Beispiele Dessau-Roßlau und Braunlage) 16

17 6. Technische Umsetzung des Regionenkonzepts 6.1 Tabellen für Registersoftware und Kartenclient Gemeinde PLZ der Gemeinde 17

18 6. Technische Umsetzung des Regionenkonzepts 6.1 Tabellen für Registersoftware und Kartenclient Zuordnungstabelle für das Regionenkonzept 2019 nach 5 Herkunfts- und Regionalnachweis- Durchführungsverordnung (HkRNDV) Verknüpfung von Verwendungsgebiet (Verbraucher- PLZ-Gebiet) und Verwendungsregion (Anlagen-PLZ-Gebiet) PLZ der Entwertung PLZ möglicher Produktionsanlagen 18

19 6. Technische Umsetzung des Regionenkonzepts 6.1 Erläuterung der Zuordnungstabelle Veröffentlicht unter IDv50 Verwendungsgebiete (Postleitzahlengebiete und Gemeinden des Stromverbrauchs) Basis Ausgangspunkt: Grenze des Postleitzahlengebiets oder der Gemeinde PLZentwertung Postleitzahl des Verwendungsgebietes PLZproduktion zugeordneten Postleitzahlengebiete der Verwendungsregion Jahr Gültigkeit der Zuordnungstabelle PLZanzahl Anzahl der Postleitzahlengebiete zur jeweiligen Verwendungsregion PLZinGEM Anzahl der Postleitzahlgebieten in der Gemeinde GEMinPLZ Anzahl der Gemeinden im Postleitzahlgebiet Erstellt Erstelldatum des Datensatzes Weitere Informationen zum RNR in Kürze unter 19

20 6. Technische Umsetzung des Regionenkonzepts 6.2 Jährliche Aktualisierung der Zuordnungstabellen Gemeindegebiete und PLZ-Gebiete ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Änderungen der Größe der Gemeindegebiete/PLZ-Gebiete wirken sich auf die Größe der Region aus. Beschluss der RNR-Administration: Gemeindegebiete/PLZ-Gebiete gelten für ein Kalenderjahr. Die neue Liste wird vor Beginn des nächsten Kalenderjahres bekannt gegeben. Achtung: zeitlicher Verzug! Beispiel: Änderungen der Gemeindegebiete/PLZ-Gebiete im Laufe des Jahres 2019 kommen erst am ins RNR und in den RNR-Kartenclient PLZ- Änderungen sind nur durch die Registerverwaltung möglich Historisierung von 3 Jahren in Anlagenstammdaten und deren Zuordnungen Beispiel: im Jahr 2021 sind die Zuordnungstabellen von 2019, 2020 und 2021 veröffentlicht 20

21 7. Live-Vorführung Kartenclient Link Kartenclient (interne Testversion) 21

22 Das Regionalnachweisregister im Kartenclient Postleitzahlengebiete im Kartenclient 22

23 Das Regionalnachweisregister im Kartenclient Anlagen im Kartenclient 23

24 Das Regionalnachweisregister im Kartenclient Verschiedene Verwaltungsebenen im Kartenclient 24

25 Das Regionalnachweisregister im Kartenclient Die Region Hamburg mit Exklaven 25

26 Das Regionalnachweisregister im Kartenclient Open Street Map mit Postleitzahlenansicht 26

27 Das Regionalnachweisregister im Kartenclient Die Region Dessau-Roßlau mit Anlagen 27

28 Das Regionalnachweisregister im Kartenclient Tabelle mit der PLZ Liste für die Region Dessau 28

29 Das Regionalnachweisregister 8. Akteur registrieren im RNR (1) Zugang über Hinweis: Registrierung ist derzeit noch ausgeschaltet Das Regionalnachweisregister Einführung in das RNR 29

30 Das Regionalnachweisregister 8. Akteur registrieren im RNR (2) 30

31 Das Regionalnachweisregister 8. Akteur registrieren im RNR (3) 31

32 Das Regionalnachweisregister 8. Akteur registrieren im RNR (4) 32

33 Das Regionalnachweisregister 8. Akteur registrieren im RNR (5) 33

34 Das Regionalnachweisregister 8. Akteur registrieren im RNR (6) 34

35 Das Regionalnachweisregister 9. Akteursdatenübernahme vom HKNR in das RNR (1) 35

36 Das Regionalnachweisregister 9. Akteursdatenübernahme vom HKNR in das RNR (2) 36

37 Das Regionalnachweisregister 9. Akteursdatenübernahme vom HKNR in das RNR (3) 37

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Umfrage! Elisabeth Schöley Terence Cedric Dräger Umweltbundesamt V 1.7 Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen Wörlitzer Platz Dessau-Roßlau Tel: +49 (0) (Mo-Do 9:00-16:00 Uhr, Fr 9:00-15:00 Uhr) Fax: +49 (0) hknr@uba.de HkRNDV und HkRNGebV über Newsletter hier lesen und abonnieren / Hier steht der Veranstaltungstitel in 12 Punkt 38

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