BEE-Stellungnahme. zum Referentenentwurf zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEE-Stellungnahme. zum Referentenentwurf zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters"

Transkript

1 BEE-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters und zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters vom Berlin,

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Vorbemerkung... 3 Zu den Anforderungen im Einzelnen Regionale Herkunftsnachweise vs. Artikel 15 Abs.1 der RL 2009/28/EG Fläche Kündigung nach Umzug Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise Zeitpunkt der Veröffentlichung Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung Missbrauch verhindern Genügt vertragliche Kopplung für Verkauf von regionalen Herkunftsnachweisen? Offshore-Strommengen und der 50 km Radius Rückbuchungen von Nachweisen Pönalisierte Strommengen nach 51 EEG 2017 mit regionalen Nachweisen Bestätigung des Umweltgutachters nach 20 Abs. 2 des Referentenentwurfs

3 Vorbemerkung Der BEE begrüßt die Einführung regionaler Herkunftsnachweise. Ziel der regionalen Kennzeichnung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist vor allem, die Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist eine transparente und glaubwürdige Stromkennzeichnung. Essentiell für die Akzeptanz regionaler Stromvermarktung ist es auch, dass die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen und die Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen sowie die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters und des Regionalnachweisregisters diskriminierungsfrei erfolgt. Der vorliegende Referentenentwurf zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters und zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters enthält allerdings diskriminierende Regelungen, welche auch in Konflikt mit Artikel 15 der RL 2009/28/EG stehen. 3

4 Zu den Anforderungen im Einzelnen 1. Regionale Herkunftsnachweise vs. Artikel 15 Abs.1 der RL 2009/28/EG Alle Nachweise, welche gegenüber dem Kunden ausweisen, welchen Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen im Energiemix eines Energieversorgers ausmacht oder in welcher Menge sie darin enthalten ist, fallen unter den Artikel 15 Abs.1 der RL 2009/28/EG ( Herkunftsnachweis für Elektrizität, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden ), der wie folgt lautet: (1) Zum Zweck des Nachweises gegenüber den Endkunden darüber, welchen Anteil Energie aus erneuerbaren Quellen im Energiemix eines Energieversorgers ausmacht oder in welcher Menge sie darin enthalten ist, der gemäß Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie 2003/54/EG zu erbringen ist, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität als solche im Sinne dieser Richtlinie gemäß objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden kann. Diese Anforderungen sind auch auf regionale Nachweise anzuwenden. Daher müssen nach Artikel 15 der RL 2009/28/EG die Kriterien auf nicht diskriminierende Weise angewandt werden. Aufgrund der Zusammenfassung von hunderten Postleitzahlen in Großstädten als eine Postleitzahl mit ihren Stadtgrenzen als Rahmen und die 50 km Radius ergibt sich indes eine Diskriminierung im Bezug des Ortes und somit ein Verstoß gegenüber Artikel 15 Abs.1 der RL 2009/28/EG. Dies soll anhand der folgenden zwei Punkte belegt werden: 1.1 Fläche Bei einem durchschnittlichen Radius einer PLZ von ca. 2 km ergibt sich mit den 50 km eine nutzbare Fläche zur Bestimmung einer geeigneten Anlage für einen Kunden von ca km². In Berlin mit einem durchschnittlichen Radius von ca. 20 km ergibt sich mit den 50 km eine nutzbare Fläche zur Bestimmung einer geeigneten Anlage für einen Kunden von über km². Dementsprechend hat ein Kunde in Berlin für die regionalen Nachweise einen doppelt so großen Bereich, in dem er Anlagen für sich finden kann, als jemand, der in einer kleinen Gemeinde oder Kleinstadt wohnt. Somit wird es dadurch für einen Kunden in Berlin günstiger (durch ein größeres Angebot) auf einen regionalen Nachweis zu kommen, als für den Kunden in der Kleinstadt (oder umgedreht, für den in der Kleinstadt wird es teurer). 4

5 1.2 Kündigung nach Umzug Auch in dieser Fallgestaltung werden die Großstädter deutlich bevorzugt, da sie innerhalb von Berlin oder Hamburg 30 oder 40 km wegziehen können und dennoch den Stromliefervertrag mit den regionalen Nachweisen behalten können, während ein Kleinstädter oder Dörfler bereits seinen Stromvertrag mit seinen regionalen Nachweisen verlieren kann, falls er in das nächste Postleitzahlengebiet umzieht. Auf Grundlage dessen ist eine Zusammenlegung so großer Struktur wie Stadtstaaten oder Großstädten nicht über Artikel 15 der der RL 2009/28/EG gedeckt. Auch der Hinweis, dass der Gesetzgeber dies nach 79a EEG 2017 als zulässig ansieht, hebelt dies nicht aus, da in Artikel 15 steht: stellen die Mitgliedstaaten sicher. Somit hat weder der Gesetzgeber noch das BMWi die Befugnis, diskriminierend wirkende Maßnahmen zuzulassen. 2. Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise 2.1 Zeitpunkt der Veröffentlichung In Bezug auf die Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise wird in der Verordnungsbegründung auf S. 72 ausgeführt: Die Registerverwaltung strebt an, dass die Bestimmung der Verwendungsregionen bis zum 1. Oktober des dem Gültigkeitsjahr vorhergehenden Jahres öffentlich bekannt gemacht ist. Der BEE hält eine Veröffentlichung zu diesem Zeitpunkt für zu spät. Es sollte von der Registerverwaltung die Veröffentlichung zu einem deutlich früheren Zeitpunkt angestrebt werden. 2.2 Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung Nach 5 Abs. 2 des Referentenentwurfs ist [d]ie Allgemeinverfügung nach Absatz 1 [ ] jeweils für ein Kalenderjahr anzuwenden. Sie kann öffentlich bekannt gemacht werden. Die Formulierung als kann -Bestimmung räumt einen Ermessensspielraum ein. Der BEE ist allerdings der Auffassung, dass eine öffentliche Bekanntmachung dringend erforderlich ist. Daher sollte die Regelung als muss - Bestimmung formuliert werden. 5

6 3. Missbrauch verhindern In 79a Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 ist ausdrücklich geregelt: Das Umweltbundesamt ergreift geeignete Maßnahmen, um die Regionalnachweise vor Missbrauch zu schützen. Die Umsetzung dieser Anforderung sehen wir als nicht ausreichend gegeben, solange der Anlagenbetreiber bzw. Direktvermarkter selbst die Möglichkeit hat, die Strommengen, welche ihre Anlagen monatlich erzeugt haben, in das System einzugeben. Auch eine stichprobenartige Prüfung ist in diesem Zusammenhang aus unserer Sicht nicht ausreichend. Um Missbrauch zu verhindern, ist es daher unabdingbar, dass ausschließlich vom Netzbetreiber gelieferte Daten verwendet werden dürfen und automatisch in das System einfließen. 4. Genügt vertragliche Kopplung für Verkauf von regionalen Herkunftsnachweisen? Nach 79a EEG 2017 ist ein freier Handel mit diesen Nachweisen nicht erlaubt, sondern nur anhand der Lieferkette möglich. Der vorliegende Referentenentwurf sieht hier allerdings auch die Möglichkeit von Gegenschäften vor, in dem die gleiche Strommenge wieder zurück an den Verkäufer geliefert wird, die Nachweise aber beim Käufer verbleiben. Dies widerspricht unserer Meinung klar den gesetzlichen Vorgaben. Auch der Hinweis, welcher häufig gebracht wird, dass dies ein normaler Vorgang in der Stromwirtschaft sei, welcher auch nicht zwingend beeinträchtigt werden sollte, erschließt sich uns nicht. Es existieren Gegenschäfte bei Stromlieferverträgen, doch warum wird nur die Commodity zurück überwiesen und nicht die Commodity und die Eigenschaft. Auch letzteres ist ein normaler Vorgang in der Stromwirtschaft, würde aber dem gesetzlichen Anspruch nach einem Verbot der freien Handelbarkeit der regionalen Nachweise entsprechen. 5. Offshore-Strommengen und der 50 km Radius Da der Einspeisungspunkt der Strommengen als Referenz für den 50 km Radius gilt, sind Offshore-Strommengen entsprechend auf den in See befindlichen Knotenpunkten zu sehen. Diese Knotenpunkte sind vom Netzbetreiber gebaut und somit für die Einspeisung in das öffentliches Netz. Eine Bestimmung, dass die 50 km erst ab Einspeisung der Strommengen auf dem Festland gelten, sehen wir nicht. 6

7 Die derzeitige Regelung würde eine deutliche Diskriminierung von Offshore- Windanlagen gegenüber allen anderen EEG-Anlagen in Deutschland bedeuten und somit unter anderem auch gegen Artikel 15 der RL 2009/28/EG verstoßen. 6. Rückbuchungen von Nachweisen Die Möglichkeit der Rückbuchung von Nachweisen ist an klare und enge Rahmenbedingungen geknüpft (z. B. innerhalb von x Tagen darf keine einzelne kwh in der Charge entwertet sein). Das führt unweigerlich dazu, dass es in der Zukunft Probleme geben wird. Um diese Probleme zu vermeiden, plädieren wir für folgenden Lösungsansatz: Wenn als Voraussetzung für den Handel mit einem anderen Marktteilnehmer eine vorher einmalig von beiden Seiten zu bestätigende bestehende Liefervertragskette vorgenommen wird, sind alle Fehlbuchungen durch Ziffern vertauschen ausgeschlossen (da hier dem Marktteilnehmer nur die von ihm bestätigten Marktteilnehmer beim Verkauf / Kauf angezeigt werden). Selbst wenn eine Fehlbuchung zu einem bestehenden Marktteilnehmer vorgenommen wurde, kann diese ohne Probleme auf dem gleichen Weg zurück überwiesen werden. Mit diesem Vorschlag sollte es zu deutlich weniger Fehlern bei den Buchungen kommen. Sollten dennoch Fehler auftreten, stellt dies einen einfachen Weg dar, ohne enge Rahmenbedingungen die Rücküberweisung realisieren zu können. 7. Pönalisierte Strommengen nach 51 EEG 2017 mit regionalen Nachweisen Für Strommengen, welche in den Zeitfenstern des 51 EEG 2017 erzeugt wurden, dürfen keine regionalen Nachweise ausgestellt werden. Der Gesetzgeber regelt in 51 EEG 2017, dass es keine öffentliche Förderung für Strommengen im Zeitfenster des 51 EEG 2017 geben darf. Wenn allerdings für diese Strommengen regionale Nachweise ausgestellt werden, dann dürfen diese als über das EEG geförderte Strommenge ausgewiesen werden. Dies stellt einen Widerspruch dar. 8. Bestätigung des Umweltgutachters nach 20 Abs. 2 des Referentenentwurfs Hinsichtlich 20 Abs. 2 des vorliegenden Referentenentwurfs regen wir eine verständlichere Formulierung an. 7

8 Kontakt: Bundesverband Erneuerbare Energie e.v. (BEE) Invalidenstraße Berlin Dr. Peter Röttgen Geschäftsführer Carsten Pfeiffer Leiter Strategie und Politik Bernhard Strohmayer Referent für Erneuerbare Energiemärkte und Mobilität

Regionale Grünstromkennzeichnung

Regionale Grünstromkennzeichnung Regionale Grünstromkennzeichnung Eckpunktepapier, 11. März 2016 I. Einleitung Seit der Streichung des sog. Grünstromprivilegs mit dem EEG 2014 kann Strom aus erneuerbaren Energien, der durch das EEG gefördert

Mehr

Das Regionalnachweisregister im UBA

Das Regionalnachweisregister im UBA Für Mensch & Umwelt Das Regionalnachweisregister im UBA Erster Workshop des Herkunftsnachweisregisters im Umweltbundesamt Berlin, 22.09.2016 Gliederung Angebot und Nachfrage nach Regionalstrom damals und

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

Bundesverband BioEnergie

Bundesverband BioEnergie Bundesverband BioEnergie Godesberger Allee 142-148 D-53175 Bonn Clearingstelle-EEG RA Dr. Sebastian Lovens Charlottenstraße 65 10117 Berlin Bonn, 31. August 2011 Stellungnahme des BBE zum Empfehlungsverfahren

Mehr

Sachstand der Diskussion zum Grünstromvermarktungsmodell im BDEW

Sachstand der Diskussion zum Grünstromvermarktungsmodell im BDEW Sachstand der Diskussion zum Grünstromvermarktungsmodell im BDEW Stefan Thimm () - Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien Eberhard Holstein Grundgrün Energie GmbH - Geschäftsführer www.bdew.de Grünstromvermarktung

Mehr

Mehr Leistung für Ihre Biogasanlage im LEW Flex-Kraftwerk

Mehr Leistung für Ihre Biogasanlage im LEW Flex-Kraftwerk Mehr Leistung für Ihre Biogasanlage im LEW Flex-Kraftwerk Optimieren Sie die Erlöse Ihrer Anlage mit Direkt- und Regelenergievermarktung So holen Sie das Beste aus Ihrer Biogasanlage. Mit LEW als Partner

Mehr

KONSUMENTENBROSCHÜRE STROMKENNZEICHNUNG ERKENNEN, WOHER IHR STROM WIRKLICH KOMMT. PROFITIEREN. WO IMMER SIE ENERGIE BRAUCHEN.

KONSUMENTENBROSCHÜRE STROMKENNZEICHNUNG ERKENNEN, WOHER IHR STROM WIRKLICH KOMMT. PROFITIEREN. WO IMMER SIE ENERGIE BRAUCHEN. KONSUMENTENBROSCHÜRE STROMKENNZEICHNUNG ERKENNEN, WOHER IHR STROM WIRKLICH KOMMT. PROFITIEREN. WO IMMER SIE ENERGIE BRAUCHEN. WIE KANN DER VERBRAUCHER DEN STROMANTEIL AUS ERNEUERBAREN ENERGIETRÄGERN ERKENNEN?

Mehr

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen

Mehr

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21 Versetzung von PV-Anlagen Fragestellung 1. Was gilt nach dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2012 hinsichtlich des Inbetriebnahmezeitpunktes, des Vergütungsanspruchs und des Vergütungszeitraums

Mehr

Regionale Windstromvermarktung: Regionalnachweise im EEG 2017 und Änderungen bei der Stromsteuer

Regionale Windstromvermarktung: Regionalnachweise im EEG 2017 und Änderungen bei der Stromsteuer Regionale Windstromvermarktung: Regionalnachweise im EEG 2017 und Änderungen bei der Stromsteuer Forum Direktvermarktung und Wertigkeit von Strom 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991.

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

OPTIMIERUNGEN FÜR DEN BEREICH DER AUSWEISUNG DER EEG-UMLAGE ( 5 UND 6)

OPTIMIERUNGEN FÜR DEN BEREICH DER AUSWEISUNG DER EEG-UMLAGE ( 5 UND 6) Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz OPTIMIERUNGEN FÜR DEN BEREICH DER AUSWEISUNG DER EEG-UMLAGE

Mehr

Hamburg, 28. April 2016 EEG 2016

Hamburg, 28. April 2016 EEG 2016 Hamburg, 28. April 2016 EEG 2016 Stellungnahme des ZDS zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren

Mehr

Energie-Control Austria

Energie-Control Austria Energie-Control Austria Pressefrühstück Präsentation Stromkennzeichnungsbericht 2013 Montag, 2. September 2013 Energie-Control Austria In dieser Pressemappe finden Sie: Inhaltsverzeichnis Die Gesprächspartner

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. vom. Artikel 1

Entwurf. Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. vom. Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung

Mehr

STROMKENNZEICHNUNG IM INTERNATIONALEN KONTEXT - VERGLEICH DER SYSTEME IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH

STROMKENNZEICHNUNG IM INTERNATIONALEN KONTEXT - VERGLEICH DER SYSTEME IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH STROMKENNZEICHNUNG IM INTERNATIONALEN KONTEXT - VERGLEICH DER SYSTEME IN DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH Mathias REINERT 1 * 1 Motivation Am 3.Juni 2013 wurde die Novelle des Elektrizitätswirtschafts und Organisationsgesetz

Mehr

Erläuterung zum Erhebungsbogen Stromkennzeichnung der Bundesnetzagentur nach 42 Abs. 7 EnWG

Erläuterung zum Erhebungsbogen Stromkennzeichnung der Bundesnetzagentur nach 42 Abs. 7 EnWG Allgemeine Erläuterung: Die übermittelten Daten aus dem Erhebungsbogen Stromkennzeichnung werden von der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der in den Stromkennzeichnungen an Letztverbrauchern ausgewiesenen

Mehr

Positionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012

Positionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012 Positionspapier zu den technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG 2012 Dezember 2012 Betreiber von EE-, Grubengas- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt sind

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber 1 15.04.2011 Inhalt: Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH in Bautzen Energieträgermix Erneuerbare Energien in Bautzen Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf

Mehr

AGFW-Stellungnahme. Frankfurt am Main, /5

AGFW-Stellungnahme. Frankfurt am Main, /5 AGFW-Stellungnahme Zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts Frankfurt am Main, 12.03.2014

Mehr

Umsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Umsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen 5. Symposium Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt in Bonn/Königswinter, 26. - 27. November 2010 Umsetzung der Richtlinie 2009/145/EG Erhaltungssorten Gemüse 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher

Mehr

Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015

Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015 Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Pfarrkirchen Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10000417

Mehr

STELLUNGNAHME. I. Erzeugungseinheiten mit Pflicht zur Direktvermarktung und tranchierter Vermarktung (Ziffer 2.1. der ergänzenden Hinweise)

STELLUNGNAHME. I. Erzeugungseinheiten mit Pflicht zur Direktvermarktung und tranchierter Vermarktung (Ziffer 2.1. der ergänzenden Hinweise) STELLUNGNAHME Festlegungsverfahren der BNetzA zur Anpassung der Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) an die zum 01.08.2014 in Kraft getretenen Änderungen des EEG (Az. BK6-14-110) - Die Bundesnetzagentur

Mehr

Durchführungsverordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweis- Durchführungsverordnung HkNDV)

Durchführungsverordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweis- Durchführungsverordnung HkNDV) Stellungnahme zum Entwurf des Umweltbundesamtes einer Durchführungsverordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweis- Durchführungsverordnung HkNDV) 20. Juni 2012

Mehr

Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie

Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Bericht über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Gemäß Artikel 5 Abs. 3 bzw. Artikel 10 Abs. 1 der KWK Richtlinie hat Österreich einen Bericht über das System

Mehr

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8 Technische Mindestanforderungen der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen nach 6 Abs. 1 EEG 2012 (Anlagen >100 kw) (Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien LStÄR 2013) Bundesrat Drucksache 424/13 16.05.13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz - AS Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien

Mehr

Kaufmännisch abgenommene Strommengen. Einspeisevergütung und Selbstverbrauchsvergütung. Energieträger

Kaufmännisch abgenommene Strommengen. Einspeisevergütung und Selbstverbrauchsvergütung. Energieträger EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Einspeisevergütung Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 und 16 EEG 2012 In der ersten Spalte Kaufnännisch abgenommene

Mehr

Die Philosophie der Stromvermarktung im EEG-Entwurf

Die Philosophie der Stromvermarktung im EEG-Entwurf 1 Josef Göppel MdB Dr. Andreas Lenz MdB 31.03.2014 Die Philosophie der Stromvermarktung im EEG-Entwurf Die Änderung des EEG-Ausgleichsmechanismus von einer physikalischen hin zu einer rein finanziellen

Mehr

Grüne Zertifikate und ADEV-Ökostrom

Grüne Zertifikate und ADEV-Ökostrom Grüne Zertifikate und ADEV-Ökostrom Von Eric Nussbaumer ADEV Ökostrom- was ist das? ADEV-Ökostrom authentic ist ein Grünes Zertifikat, welches die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Mehrwerte

Mehr

EEG- AusglMechV, AusglMechAV und Grünstromprivileg

EEG- AusglMechV, AusglMechAV und Grünstromprivileg EEG- AusglMechV, AusglMechAV und Grünstromprivileg Gunjan Shah Masters in Regenerative Energie System Coach: Herr Andreas Grübel Inhalt 1. Ein Blick auf das EEG 2. Der alten Ausgleichmechanismus- (Einführung

Mehr

Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef

Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH Berlin, 20.10.2016 WindSeeG Am 18.10.2016 verkündet, tritt am 1.1.2017 in Kraft Es bleibt beim Ziel 15.000 MW bis 2030 aus Offshorewind Umstellung Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 Bundesrat Drucksache 555/15 (Beschluss) 18.12.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung

Mehr

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG Die EEG-Umlage auf die Eigenversorgung aus Sicht des BDEW, LL.M. Fachgebietsleiterin EEG, BDEW www.bdew.de EEG-Umlage

Mehr

Aktuelle Situation und Rahmenbedingungen der Erneuerbaren Energien im Strommarkt

Aktuelle Situation und Rahmenbedingungen der Erneuerbaren Energien im Strommarkt Aktuelle Situation und Rahmenbedingungen der Erneuerbaren Energien im Strommarkt Energielehrschau-Sondertag, 30. April 2009 Henning Mümmler M Landesarbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie NRW Ablauf I.

Mehr

Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit

Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen

Mehr

Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom

Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom Grundsätze zur Ausweisung, Verwertung und Vergabe von Bauland durch die Gemeinde Weyarn gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 20.01.2000. Vorbemerkungen 1. Bei Grundstücken im Innenbereich regelt das BauGB,

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.

Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6. Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6. Oktober 2016 Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität

Mehr

13. Wahlperiode

13. Wahlperiode 13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom Version Oktober 2015 Herausgeber: Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies

Mehr

energreen FAQs für Anbieter & Partnerunternehmen Inhaltsverzeichnis

energreen FAQs für Anbieter & Partnerunternehmen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Warum bieten die Stadtwerke energreen an?... 2 2. Wie funktioniert das energreen-modell?... 2 3. Wer ist die ASEW?... 2 4. Wie wird der Ökostrom erzeugt?... 2 5. Was muss ich als

Mehr

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Rückliefertarif R. Ausgabe 2016 V2. Gültig ab 1. Januar 2016 Genehmigt vom Stadtrat am 18. August 2015

Rückliefertarif R. Ausgabe 2016 V2. Gültig ab 1. Januar 2016 Genehmigt vom Stadtrat am 18. August 2015 Rückliefertarif R Ausgabe 2016 V2 Gültig ab 1. Januar 2016 Die technischen Ausführungen und Tarifangaben stützen sich auf die "Vollzugshilfe für die Umsetzung des Eigenverbrauchs nach Art.7 Abs.2 bis und

Mehr

Ökostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta

Ökostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Ökostromprodukte 2.0 Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom Vortragender: Andrés Acosta Betreuer: Andreas Grübel Organisation

Mehr

Ergänzung zur TAB NS Nord

Ergänzung zur TAB NS Nord Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin/Brandenburg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Stand: Mai Tel Fax

Stand: Mai Tel Fax Einspeisevertrag Risiko für Anlagenbetreiber: BGH entscheidet zur Wirksamkeit einer Blindstromregelung im Einspeisevertrag Stand: Mai 2011 Susanne Lindenberger Paluka Sobo la Loibl & Partner Neupfarrplatz

Mehr

Derzeitiger Stand der steuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken im Einfamilienhaus

Derzeitiger Stand der steuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken im Einfamilienhaus Ralph Zickner, Dipl.-Ing. Energie- und Umwelttechnik Stand:05.10.2006 Derzeitiger Stand der steuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken im Einfamilienhaus Bisheriger Stand In den vergangenen Jahren,

Mehr

gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Ausgangslage

gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Ausgangslage Rahmenbedingungen der Localnet AG für die Abnahme des ökologischen Mehrwertes von PV-Anlagen und der Ausrichtung einer KEV-, respektive EIV-Zwischenfinanzierung gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab

Mehr

WINGAS PRODUKTE BIO- ERDGAS. Ein Multitalent im Einsatz.

WINGAS PRODUKTE BIO- ERDGAS. Ein Multitalent im Einsatz. WINGAS PRODUKTE BIO- ERDGAS. Ein Multitalent im Einsatz. Neue Energiekonzepte. Die Zeichen stehen auf Erneuerung denn die Energiewende hat Deutschland so stark beeinflusst wie wenig vergleichbare politische

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur

Mehr

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aktuelle Planungssituation in Prignitz-Oberhavel Aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie Aktueller Planentwurf

Mehr

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 16 EEG In der ersten Spalte Einspeisemengen nach 16 EEG [kwh] sind ausschließlich solche Strommengen auszuweisen,

Mehr

Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen

Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen Institut für deutsches und internationales Berg und Energierecht Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen 28.05.2008 Vortragsgliederung Sachverhalt: Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen Ermittlung

Mehr

StE Steuern der Energiewirtschaft

StE Steuern der Energiewirtschaft Schwerpunkte Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen Unberechtigter Steuerausweis nach 14c UStG BMF zum Risiko einer doppelten Umsatzsteuerschuld von Energieversorgungsunternehmen bei Rechnungen

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft. Berlin, 17. September 2015 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (NKR-Nr. 3425)

Mehr

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs.

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs. Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs. 1 EEG 2014 (Stand: 15.08.2014) Inhalt 1. Gesetzliche Vorgaben... 3 2. Technische

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Vorschlag zur marktorientierten Umsetzung von Artikel 7 der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie. Berlin, den 20. Februar 2012

Vorschlag zur marktorientierten Umsetzung von Artikel 7 der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie. Berlin, den 20. Februar 2012 1 Vorschlag zur marktorientierten Umsetzung von Artikel 7 der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie Berlin, den 20. Februar 2012 Kostenfrage Energiewende: Jetzt den günstigsten Weg einschlagen den der Energieeffizienz!

Mehr

Ergänzung zur TAB 2007

Ergänzung zur TAB 2007 Ergänzung zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) Ausgabe: Juli 2007 Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar

Mehr

Tarif für Stromerzeugung aus Energieerzeugungsanlagen (EEA)

Tarif für Stromerzeugung aus Energieerzeugungsanlagen (EEA) Seite 1 Tarif für Stromerzeugung aus Energieerzeugungsanlagen (EEA) Seite 2 1. Anwendung Die Stromeinspeisung einer Energieerzeugungsanlage in das Netz der Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell (TGB)

Mehr

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -

Mehr

Recherche RES LEGAL - Netzzugang Land: Tschechien

Recherche RES LEGAL - Netzzugang Land: Tschechien Recherche RES LEGAL - Netzzugang Land: Tschechien 1. Netzzugang im Überblick Update vom: 19.11. Netzzugang im Überblick (Teaser) Rechtsvorschriften Netzanschluss Netznutzung Netzausbau Es besteht ein Anspruch

Mehr

EEG 2016 Was bedeutet dies für Stadtwerke, Kommunen und Energiegenossenschaften? Thesenreferat von Dr. René Mono 100 prozent erneuerbar stiftung

EEG 2016 Was bedeutet dies für Stadtwerke, Kommunen und Energiegenossenschaften? Thesenreferat von Dr. René Mono 100 prozent erneuerbar stiftung EEG 2016 Was bedeutet dies für Stadtwerke, Kommunen und Energiegenossenschaften? Thesenreferat von Dr. René Mono 100 prozent erneuerbar stiftung 24.06.2016 Unsere Organisation: Wir treten entschieden für

Mehr

Sanktionen nach dem AGG

Sanktionen nach dem AGG Sanktionen nach dem AGG Europarechtliche Grundlage Richtlinien Art. 15 RL 2000/43/EG Art. 17 RL 2000/78/EG Art. 25 RL 2006/54/EG (ehemals Art. 8d der RL 76/207/EWG) Inhalt: wirksam, verhältnismäßig und

Mehr

Herausforderungen bei einer breiten Regelleistungserbringung aus Energieanlagen im Verteilnetz

Herausforderungen bei einer breiten Regelleistungserbringung aus Energieanlagen im Verteilnetz Herausforderungen bei einer breiten Regelleistungserbringung aus Energieanlagen im Verteilnetz Jens Schwedler, M.Sc. Referent Netzentwicklung Strategisches Asset Management Berlin, 20.04.2015 Mitteldeutsche

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 26.5.2009 KOM(2009) 238 endgültig 2009/0068 (CNS) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Die Teilnahme des Strom-Contractings am Belastungsausgleich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Teilnahme des Strom-Contractings am Belastungsausgleich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Hanns-Christian Fricke Die Teilnahme des Strom-Contractings am Belastungsausgleich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 16 A. Problemstellung 21 B. Gang der

Mehr

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014

Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter

Mehr

Ergänzungen zur TAB 2007

Ergänzungen zur TAB 2007 Ergänzungen zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetzt (TAB 2007) Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen

Mehr

Vierte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters Umweltbundesamt 26. 27.April 2016

Vierte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters Umweltbundesamt 26. 27.April 2016 Vierte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters Umweltbundesamt 26. 27.April 2016 Gabriele Mitzinger Dipl.-Ing. Referat BL 24 Liegenschafts- und Gebäudemanagement Bau und Liegenschaften Waterloostr. 4

Mehr

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013 Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am 2 Stromspeicher am Anwendung/Einsatz Lastoptimierung innerhalb der Kundenanlage, Ertragsoptimierung der PV-Anlage für den Anlagenbetreiber Grundsätzlich gelten

Mehr

Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Bi - B 01/16 +49 30 27876-2 +49 30 27876-798 bittner@dstv.de 28.01.2016

Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Bi - B 01/16 +49 30 27876-2 +49 30 27876-798 bittner@dstv.de 28.01.2016 Deutscher Bundestag Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Frau Renate Künast, MdB Ausschussvorsitzende Platz der Republik 1 11011 Berlin per E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de Kürzel Telefon Telefax

Mehr

desdeutschenbruttoendenergieverbrauchsauserneuerbarenenergienbereitgestelltwerden.zudiesemzweckverpflichtetdierichtliniedeutschlandu.a.

desdeutschenbruttoendenergieverbrauchsauserneuerbarenenergienbereitgestelltwerden.zudiesemzweckverpflichtetdierichtliniedeutschlandu.a. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3629 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie

Mehr

Satzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot

Satzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot Gericht OLG Zweibrücken Aktenzeichen 3 W 62/11 Datum Beschluss vom 06.07.2011 Vorinstanzen AG Montabaur, 14.04.2011, Az. 6 HRB 5357 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Gesellschaftsrecht Satzung, Ermächtigung,

Mehr

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Bundesfinanzdirektionen nachrichtlich: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON

Mehr

Fachtagung des Umweltbundesamtes. Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. am 18. Januar 2012

Fachtagung des Umweltbundesamtes. Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. am 18. Januar 2012 Fachtagung des Umweltbundesamtes Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen am 18. Januar 2012 - Vorträge des Vormittags - Bedeutung und Rolle der Herkunftsnachweise Dr. Klaus

Mehr

zu dürfen. Im Folgenden finden Sie unsere Anmerkungen und Änderungsvorschläge:

zu dürfen. Im Folgenden finden Sie unsere Anmerkungen und Änderungsvorschläge: Herrn Dr. Guido Wustlich Frau Astrid Wirnhier Referat III B 2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Düsseldorf, 26. Januar 2016 524/617 per E-Mail: buero-iiib2@bmwi.bund.de

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung Bundesrat Drucksache 89/09 23.01.09 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung A. Problem und Ziel Mit der Änderung des

Mehr

Energie-Control Austria

Energie-Control Austria Energie-Control Austria Pressemappe Präsentation Stromkennzeichnungsbericht Montag, 21. September 2015 Energie-Control Austria E-Control: Österreichs Stromkunden 2014 praktisch atomstromfrei Im vergangenen

Mehr

lindemann thermo- line

lindemann thermo- line Die neue EnEV 2014 fordert Energieausweis-Angaben in kommerziellen Immobilien-Anzeigen: Was sollten Makler, Verkäufer, Vermieter und ihre Kunden wissen?. Kurzinfo: Ab 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung

Mehr

Häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Bereich Gastronomie, Vereins-, Gemeinschaftsund Mehrzweckräumlichkeiten

Häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Bereich Gastronomie, Vereins-, Gemeinschaftsund Mehrzweckräumlichkeiten Informationen zum schleswig-holsteinischen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Fassung vom 29. Mai 2009. Häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Bereich Gastronomie, Vereins-,

Mehr

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen 60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September

Mehr

GEWI AG Dienstleister für Direktvermarktung 5. September 2013

GEWI AG Dienstleister für Direktvermarktung 5. September 2013 GEWI AG Dienstleister für Direktvermarktung 5. September 2013 Unternehmensprofil GEWI AG Die GETEC Energie Holding GmbH Energiecontracting Projektentwicklung Anlagenbau Energieversorgung Energiehandel

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

Legal Update Energiewirtschaftsrecht

Legal Update Energiewirtschaftsrecht Legal Update Energiewirtschaftsrecht Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien im EEG nach der Energiewende Dr. Liane Thau, Dr. Julian Amus Nebel Berlin, 10.06. 2011 Unter Direktvermarktung

Mehr

online Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die Stromeinspeisung bei Netzbetreibern für das Jahr 2012

online Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die Stromeinspeisung bei Netzbetreibern für das Jahr 2012 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die bei Netzbetreibern für das Jahr 202 Rücksendung bitte bis 07. Juni 203 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Referat 3 Alt-Friedrichsfelde 60 035 Berlin

Mehr