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6 Tag der Architektur 2019 Anmeldung zuh..ick zu Srliritt twud.; tu Sc ntt 2 z ruck ru Sc ntt 3 Schritt 4 Schritt 5 Scrntt 6 Fotoupload Starten Sie jetzt mit dem Hochladen der drei unterschiedlichen, der Objektbeschreibung entsprechenden, aussagekräftigen Fotos des fertig gestellten Objekts. Bitte bedenken Sie, dass die Qualität der Fotos das Interesse der Öffentlichkeit am Objekt/Projekt und damit die Besucherzahl in der Regel wesentlich beeinfiusst. Format JPG, Auflösung mindestens 1024 x 768 Pixel. Fotos, die diesen Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, nimmt das System nicht an. Fotos im Querformat werden empfohlen, da die Bilder in der Publikation so deutlich größer abgebildet werden können. Es ist auch möglich, zwei Hochformat-Fotos in der Publikation abzubilden. Bitte wählen Sie dementsprechend bei Bedarf zwei Hochformat-Bildfavoriten. Bild Optimal Ge _ nug Platz für den Anschnitt: Bild nicht Optimal Ni ht genug Platz für den Anschnitt : Fotoupload Wählen Sie über 'Durchsuchen' ein JPEG-8ild von Threr Festplatte aus* [ Durchsuchen_ 1 Keine Dateien ausgewählt Alle Fotos Hochladen Hochladen Abbrechen 87-HdA bei Nacht illuminiert.jpg 2.17 MB Name des Fotografen/der Fotografin: Max Mustermann Foto Favorit 1 IEl Favorit 2 87-HdA_mal_zwei.jpg KB Name des Fotografen/der Fotografin: Max Mustermann Foto entfernen IEl Favorit 1 IEl Favorit 2 87-HdA_Totale quer ohne Personen.jpg 1.87 MB Name des Fotografen/der Fotografin: Max Mustermann Foto entfernen IEl Favorit Favorit 2

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8 Freigabeerklärung Zutrittserlaubnis Tag der Architektur 2019 Bauherr/Eigentümer Name: Anschrift: betreffend das Objekt: Objektname: Objektanschrift: 1. Vertragsgegenstand 1.1. Der/die Entwurfsverfasser/in des o.g. Objekts plant, sein Objekt bei dem von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ( AKNW ) veranstalteten Tag der Architektur 2019 zu präsentieren. Am Tag der Architektur sollen interessierte Personen das Objekt besichtigen dürfen. Zum Zwecke der Teilnahme des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin muss diese(r) der AKNW die Erlaubnis des Bauherrn oder Eigentümers des Objekts dokumentieren. Hierzu dient die nachfolgende Vereinbarung. 2. Betretungserlaubnis 2.1. Der Bauherr/Eigentümer bestätigt hiermit, über den Zugang zu dem o.g. Objekt entscheiden zu können und zu dürfen Der Bauherr/Eigentümer des Objekts räumt hiermit dem/der Entwurfsverfasser/in sowie Besuchern und Organisatoren des Tags der Architektur 2019 die Möglichkeit ein, das Objekt am Tag der Architektur am Sa. 29. Juni 2019 in der Zeit von Uhr bis Uhr und/oder [bitte Uhrzeiten eintragen] [bitte Uhrzeiten eintragen] So. 30. Juni 2019 in der Zeit von Uhr bis Uhr zu betreten. Optionale Angaben: Treffpunkt: Führung: 2.3. Der Bauherr/Eigentümer kann einzelne Räume von der Betretungsbefugnis ausschließen. Er hat hierzu die entsprechenden Räume verschlossen zu halten Diese Vereinbarung beinhaltet keine Haftungsübernahme durch den Bauherrn/Eigentümer für Schäden, die interessierten Personen anlässlich des Betretens des Objekts entstehen. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt. 3. Hinweise Die Architektenkammer NRW veröffentlicht eine Broschüre zum Tag der Architektur mit den Angaben zum Objekt und einem Foto des Objekts. Die Broschüre kann von der Öffentlichkeit kostenfrei bei der Architektenkammer NRW bestellt werden. Analog zur Broschüre werden alle am Tag der Architektur teilnehmenden Objekte auch im Internet unter veröffentlicht und in einer App, die von der Bundesarchitektenkammer 1

9 herausgegeben wird und die kostenfrei im itunes Store oder auf Google Play heruntergeladen werden kann. Die Veranstaltung kann ggf. auch unter Nennung und/oder bildlicher Darstellung von einzelnen Objekten intensiv in der Tages- und Fachpresse beworben werden. 4. Datenschutz Unsere Datenschutzerklärung zum Tag der Architektur finden Sie hier: Ort, Datum: Unterschrift Bauherr/Eigentümer Für weitere Auskünfte steht Ihnen bei der Architektenkammer NRW Jessica Franke unter der Rufnummer oder per unter gerne zur Verfügung. Stand:

10 Rechteübertragungsvereinbarung Tag der Architektur (Entwurfsverfasser Fotograf/Urheber) Zwischen Entwurfsverfasser Name: Anschrift: und Fotograf/Urheber Name: Anschrift: betreffend das Objekt Objektname oder Beschreibung: Adresse des Objekts: 1. Vertragsgegenstand 1.1. Der/die Entwurfsverfasser/in plant, seinen/ihren Entwurf des o.g. Objekts bei dem von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) veranstalteten Tag der Architektur 2019 zu präsentieren. Der Fotograf hat von dem Objekt Fotografien angefertigt, die von dem/der Entwurfsverfasser/in zum Zwecke der Teilnahme beim Tag der Architektur 2019 bei der Architektenkammer NRW ( AKNW ) eingereicht werden sollen. Zu diesem Zweck muss der/die Entwurfsverfasser/in der AKNW bestätigen, dass er/sie über die zur Teilnahme an der Veranstaltung erforderlichen Rechte an den Fotos verfügt. Hierzu dient die nachfolgende Vereinbarung. 2. Rechteübertragung an Objektfotos 2.1. Der Fotograf räumt dem/der Entwurfsverfasser/in an den Fotografien des Objekts (nachfolgend nur Fotos genannt) ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Veröffentlichung ein. Das dem/der Entwurfsverfasser/in eingeräumte Recht zur Nutzung der Fotos ist inhaltlich darauf beschränkt, dass der/die Entwurfsverfasser/in den Architektenkammern 1 (auch durch Dritte, nämlich insbesondere Presseorganen) die werbliche und mediale Verwertung der Fotos zur Bewerbung der Tätigkeit der Architektenkammern und im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Tages der Architektur gestattet Die Rechteübertragung nach Ziff. 2.1 umfasst die Befugnis des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin, die Fotos im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicher Form entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen, öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art aufzunehmen und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Übertragung umfasst insbesondere auch die Befugnis, die Fotos interaktiv auf elektronischem Weg auf allen derzeit bekannten Übertragungswegen, wie Kabel, Satellit, Funkübertragungssystemen, nutzbar zu machen Sämtliche vorstehenden Rechte sind dem/der Entwurfsverfasser/in als nicht-ausschließliche Rechte auch über den Tag der Architektur 2019 hinaus eingeräumt bzw. übertragen und können von dem/der Entwurfsverfasserin ganz oder teilweise auch in Form einer nicht-ausschließlichen Berechtigung genutzt, ausgewertet und auf Dritte, insbesondere auf die Architektenkammern und 1 Architektenkammern meint hier und im Folgenden die Architektenkammern der Länder der Bundesrepublik Deutschland und die Bundesarchitektenkammer. 1

11 Presseorgane weiter übertragen werden bzw. als einfache Nutzungsrechte eingeräumt oder zur Auswertung überlassen werden, ohne dass es einer Zustimmung des Fotografen oder Urhebers bedarf. Soweit der/die Entwurfsverfasser/in den Architektenkammern entsprechende Rechte einräumt oder überträgt, sind diese ihrerseits berechtigt, Dritten entsprechende Rechte einzuräumen Der Fotograf räumt dem/der Entwurfsverfasser/in auch das Recht ein, die Fotos zu bearbeiten und zu ändern sowie die so bearbeiteten oder geänderten Fotos zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten Der Fotograf/Urheber überträgt dem/der Entwurfsverfasser/in auch die Rechte an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten Eine Verpflichtung des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht Der Fotograf/Urheber ist im Rahmen seines Bestimmungsrechts gemäß 13 S. 2 UrhG damit einverstanden, dass seine Benennung und Bezeichnung als Urheber im Rahmen der Verwertung der vertragsgegenständlichen Rechte nicht erfolgten muss. 3. Zusicherung der Rechteinhaberschaft Der Fotograf/Urheber sichert zu, dass er entweder selbst Urheber der Fotos ist oder selbst vom jeweiligen Urheber berechtigt wurde, dem/der Entwurfsverfasser/in Nutzungsrechte in vorstehendem Umfang einzuräumen. Sollten Dritte Ansprüche gegenüber dem/der Entwurfsverfasser/in wegen der Nutzung der Fotos geltend machen, stellt der Fotograf den/die Entwurfsverfasser/in von berechtigten Ansprüchen frei. 4. Schlussbestimmungen 4.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Fotograf/Urheber Verbraucher ist und zum Zeitpunkt der Rechteübertragung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der Rechtswahl unberührt Wenn der Fotograf/Urheber Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Rechteübertragung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Architekten. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte. 5. Datenschutz Unsere Datenschutzerklärung zum Tag der Architektur finden Sie hier: Ort, Datum: Ort, Datum: Unterschrift Fotograf / Urheber Unterschrift Entwurfsverfasser Stand:

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