Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht"

Transkript

1 Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Informationstechnologierecht 1

2 Verwendungshinweis Dieser Foliensatz ist urheberrechtlich geschützt! Dieser Foliensatz wird ausschließlich den Studierenden, die an der Vorlesung 132WIR teilnehmen für Studienzwecke und zur Klausurvorbereitung zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung gleich mit welchem Medium außer zu vorgenanntem Zweck ist untersagt. Hinweis in aller Deutlichkeit: 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. 2

3 Urheberrecht Grundlagen 04 (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere 1.das Vervielfältigungsrecht ( 16), 2.das Verbreitungsrecht ( 17), 3.das Ausstellungsrecht ( 18). (2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere 1.das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht ( 19), 2.das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ( 19 a), 3.das Senderecht ( 20), 4.das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger ( 21), 5.das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung ( 22). 17

4 Urheberrecht Grundlagen 05 Erwerb von Rechten 31 Einräumung von Nutzungsrechten (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. (2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. (3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleib 18

5 Urheberrecht Grundlagen 05 Urheberbenennungsrecht 13 Anerkennung der Urheberschaft Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Verstöße führen zu doppeltem Schadensersatz Beispiel 19

6 Urheberrecht Grundlagen 05 Urheberbenennungsrecht-Film 13 Anerkennung der Urheberschaft Vorspann Produktionsgesellschaft Erwähnung eines besonders populären Regisseurs/Produzenten (z. B. A Steven Spielberg Film) Nennung der Hauptdarsteller und wichtigsten Nebendarsteller Casting Director etwaige Sonderfunktionen, (z.b. Special Effects-Studio plus eine namentliche Erwähnung der/des Hauptverantwortlichen dieser Einrichtung Komponist der Filmmusik sowie evtl. lizenzierte Musikstücke und deren (Original-)Interpreten. 20

7 Urheberrecht Grundlagen 05 Urheberbenennungsrecht-Film 13 Anerkennung der Urheberschaft Vorspann Kostüme Filmschnitt Produktionsdesign Kameramann Geschäftsführender Produzent Produzenten evtl. Erwähnung von besonderen Beratern oder Originalautoren Drehbuch - Übersetzer Regisseur Synchronisation, die Sprecher und Texter 21

8 Urheberrecht Grundlagen 06 Erwerb von Rechten Schutz des Unternehmens In Katalogen, Unternehmensdarstellungen (Website) usw. werden von Dritten bereitgestellte Werke eingesetzt: Bilder Texte Zeichnungen Filme Es gilt das eigene Unternehmen durch den Erwerb von Rechten zu schützen. 22

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Naturalismus ( )

Naturalismus ( ) Gesetzestexte Naturalismus (1880-1900) Bezug zum Schülerbuch Kurzbeschreibung des Textes Textsorte vgl. S. 277, Arbeitsanregung 3 Die Gesetzestexte enthalten die wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Leitlinien und Urheberrechte

Leitlinien und Urheberrechte 1 25. Leitlinienkonferenz der AWMF Leitlinien und Urheberrechte Leitlinienkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF e.v. Frankfurt a.m., 28.11.2014

Mehr

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR)

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2018 Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht,

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2015/2016 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Hausarbeit zum Seminar Wettbewerbsrecht von Timm Lausen, MatNr. 903498 1. Gesetzliche Grundlagen des Urheberrechts... 3 2. Besonderheiten des Urheberrechtes

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte 15 UrhG zählt beispielhaft ( insbesondere ) die Verwertungsrechte des Urhebers auf. Sie sichern vorrangig

Mehr

The Boston Consulting Group GmbH Julia Graven Ludwigstraße München, Germany

The Boston Consulting Group GmbH Julia Graven Ludwigstraße München, Germany Bitte senden an business@school The Boston Consulting Group GmbH Julia Graven Ludwigstraße 21 80539 München, Germany Einverständniserklärung zur Teilnahme am Wettbewerb Videoblogger Economics (gültig seit

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht SS Professor 2015 Urheberrecht Dr. Norbert P. VIIFlechsig - Urheber- und Medienrecht Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht Teil VII - 2 Urheberstrafrecht - 106 ff. UrhG Vorlesung Urheberrecht

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2017/2018 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar c Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt Urheberrechts gesetz Handkommentar 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 17 1. Gegenstand des Urheberrechtsgesetzes

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Besonderheiten für Museen und Archive

Besonderheiten für Museen und Archive Besonderheiten für Museen und Archive Dr. Anke Schierholz Justitiarin der VG Bild Kunst Bonn Mag. Günter Schönberger Geschäftsführer VBK Wien Erster Teil: Grundlagen des Urheberrechts geschützte Werke

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage Juristische urz-lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 15., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven

Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven Prof. Dr. Michael Scholz Fortbildungsseminar 2/2017 LWL-Archivamt für Westfalen 21. Februar 2017, Münster 1. Grundzüge des Urheberrechts Rechtsgrundlage

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. URHEBERRECHT Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. Urheber ist derjenige, der das Werk persönlich geschaffen hat ( 2 II UrhG) fol2kn DAS

Mehr

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br. Urheberrecht EIN STUDIENBUCH von Dr. Manfred Rehbinder o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) 11., neubearbeitete Auflage des von Prof. Dr. Heinrich Hubmann begründeten

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

1 Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

1 Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Urheberrecht-Copyright, by Marianne Hamann-Weiss: Sämtliche Inhalte, Fotos, Texte und Graphiken sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise

Mehr

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273) Teil 1 Urheberrecht 1 Abschnitt 1 Allgemeines 2 1 Allgemeines Die Urheber von Werken der

Mehr

Webauftritt und Urheberrecht

Webauftritt und Urheberrecht Webauftritt und Urheberrecht RA und Notar, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Hanns-Christian Heyn, Essen Einleitung: Stellung des Urheberrechts bei Websites Domain: Inhalte: Marketing Kunde

Mehr

Marcel Bisges. Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements

Marcel Bisges. Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements Marcel Bisges Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements F^ Nomos 2009 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Kapitel A. Einleitung I. Anliegen dieser Arbeit und Gang der Darstellung

Mehr

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt und mit einer Käufer-Signatur versehen.

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt und mit einer Käufer-Signatur versehen. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt und mit einer Käufer-Signatur versehen. Die unerlaubte Vervielfältigung, der Verkauf oder der Handel damit ist strafbar. Wir werden in jedem Fall Strafanzeige

Mehr

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke Urheberrecht eine kurze Einführung Manuel Steinke Entstehung des Urheberrechts Mit der Schöpfung des Werkes Kein weiterer Akt erforderlich, by Schutzfähige Werke sind insb., 2 I UrhG - 1. Sprachwerke,

Mehr

Publikationsbasierte Dissertationen: urheberrechtliche und technische Aspekte. Sowi-Promovierendenkonvent 19. Oktober 2017

Publikationsbasierte Dissertationen: urheberrechtliche und technische Aspekte. Sowi-Promovierendenkonvent 19. Oktober 2017 Publikationsbasierte Dissertationen: urheberrechtliche und technische Aspekte Sowi-Promovierendenkonvent 19. Oktober 2017 Programm Gegenstand publikationsbasierte Dissertation Urheberrechtliche Fragen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2017/2018 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0

Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0 Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0 Lizenzvertrag DAS WERK (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ( CCPL ODER LIZENZVERTRAG ) ZUR VERFÜGUNG

Mehr

Urheberrecht & kunstbezogene Rechtsfragen

Urheberrecht & kunstbezogene Rechtsfragen Urheberrecht & kunstbezogene Rechtsfragen RA Mag. Michael Pilz michael.pilz@jus.at 1080, Alserstraße 21 Tel. 01/406 05 51 IG Bildende Kunst 14. November 2007 Urheberrecht: Wem nützt das? Urheberrecht soll

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

Urheberrecht für die Praxis

Urheberrecht für die Praxis Urheberrecht für die Praxis von Professor Dr. Karl Egbert Wenzel t fortgeführt von Emanuel H. Burkhardt Rechtsanwalt in Stuttgart Lehrbeauftragter an der Hochschule für Druck und Medien Stuttgart Vierte,

Mehr

Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten

Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten Tobias Sedlmeier Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einführung 1 1 Gegenstand

Mehr

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Wo kann es zu urheberrechtlichen Problemen im Internet kommen? Das Internet wird von vielen Nutzern als rechtsfreier

Mehr

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Dr. Gertrud Heis Dr. Georg Klapeer Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Zentrale Dienste - Rechtsabteilung Einleitung Spannungsverhältnis

Mehr

Möhring/Nicolini. Urheberrechtsgesetz. Kommentar. Herausgegeben von. erläutert von

Möhring/Nicolini. Urheberrechtsgesetz. Kommentar. Herausgegeben von. erläutert von Möhring/Nicolini Urheberrechtsgesetz Kommentar Herausgegeben von Dr. Käte Nicolini Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf a.d. Prof. Dr. Hartwig Ahlberg Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer in Hamburg

Mehr

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern Vortragender RA Dr. Adam KOZIELSKI Der Vortragende RA Dr. Adam Kozielski Ausbildung Universität Wien Berufserfahrung 2011 2013 bei Rechtsanwalt

Mehr

Kurze Einführung. Urheberrechtschutz. Jeder der ein Werk geschaffen hat, soll grds. das Recht haben, zu bestimmen, wie das Werk genutzt wird.

Kurze Einführung. Urheberrechtschutz. Jeder der ein Werk geschaffen hat, soll grds. das Recht haben, zu bestimmen, wie das Werk genutzt wird. WAS MUSS BEIM DIGITALISIEREN UND ONLINE-STELLEN VON FILMEN BEACHTET WERDEN? JENS KLAUS FUSBAHN RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR URHEBER- UND MEDIENRECHT DÜSSELDORF SCHWERTE 24.10.2012 Kurze Einführung Urheberrechtschutz

Mehr

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES Grundbegriffe des UrhG Vervielfältigung für die Lehre Hinweise zum Zitatrecht Sanktionen bei Verstößen Grundbegriffe des UrhG Werk und Werkarten 1 Abs

Mehr

Paragraph 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

Paragraph 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: Urheberrecht Paragraph 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: Geschützte Werke (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke,

Mehr

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135 Urheberrecht I Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen Verwertungsrechtliche/wirtschaftliche Aspekte Persönlichkeitsrechtliche Aspekte Schutz von Werken und verwandten Schutzrechten Urheberrechtsgesetz

Mehr

Workshop - Nutzungsrechte in der Musik

Workshop - Nutzungsrechte in der Musik Workshop - Nutzungsrechte in der Musik Übersicht Grundlagen und Historie des Urheberrechts Der Verein GEMA Auftrag und Organisation Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Welches Repertoire vertritt die

Mehr

Hinweis: Die Nutzung dieser Folien ist nur zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken und nur unter Nennung des Autors (Rupert Vogel) zulässig.

Hinweis: Die Nutzung dieser Folien ist nur zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken und nur unter Nennung des Autors (Rupert Vogel) zulässig. Hinweis: Die Nutzung dieser Folien ist nur zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken und nur unter Nennung des Autors (Rupert Vogel) zulässig. 1 BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE KARLSRUHE Universität Mannheim,

Mehr

Urheberrecht. Hochschulen

Urheberrecht. Hochschulen Sprecherkreis der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands ------------------------22.10.2015------------------------ Einführung Ausgewählte Fragen Zum Urheberrecht an Hochschulen Josef

Mehr

Urheberrecht und Internet. - Rechtsfragen -

Urheberrecht und Internet. - Rechtsfragen - Urheberrecht und Internet - Rechtsfragen - Thomas Hochstein Urheberrecht und Internet Folie 0 Podiumsdiskussion CCCS Stuttgart 12.01.2006 Urheberrecht I Schutzgegenstand

Mehr

Verbandsgemeinde Wörrstadt

Verbandsgemeinde Wörrstadt Verbandsgemeinde Wörrstadt Teilnahmebedingungen für den Fototwettbewerb Ich in meinem Ehrenamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt 1. Zielsetzung Der Wettbewerb soll ein Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes

Mehr

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung Bildrechte in Bezug auf Fotografien Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Mag. Stefan Pötsch Rechts-

Mehr

Urheberrechtsgesetz. Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Kunsturhebergesetz. Kommentar. 2. Auflage

Urheberrechtsgesetz. Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Kunsturhebergesetz. Kommentar. 2. Auflage Urheberrechtsgesetz Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Kunsturhebergesetz 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network.

Mehr

Fotorecht und Social Media

Fotorecht und Social Media Fotorecht und Social Media Ask me anything! Folien zum Webinar RESMEDIA 23.11.2016 14.00 14.30 Uhr Katrin Freihof Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Regina Frey, LL.M. Fachanwältin für gewerblichen

Mehr

EnEV ab Energieausweis. Melita Tuschinski. Geänderte Energieeinsparverordnung für Gebäude anwenden

EnEV ab Energieausweis. Melita Tuschinski. Geänderte Energieeinsparverordnung für Gebäude anwenden Melita Tuschinski Energieausweis Geänderte Energieeinsparverordnung für Gebäude anwenden Praxishilfen für Architekten, Planer, Energieberater, Handwerker, Bauherren, Eigentümer, Bauunternehmen und Entscheider

Mehr

Foto- und Bildrecht. von Dr. Endress Wanckel. 3. Auflage

Foto- und Bildrecht. von Dr. Endress Wanckel. 3. Auflage Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel 3. Auflage Foto- und Bildrecht Wanckel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Urheberrecht Verlag C.H.

Mehr

Block F (Fr., , 14:00-18:00 Uhr; Stephan Dreyer) Einführung in das Urheberrecht

Block F (Fr., , 14:00-18:00 Uhr; Stephan Dreyer) Einführung in das Urheberrecht Fachbereich Informations- und Kommunikationswesen: Medienrecht WS 2003/2004 Stephan Dreyer, Dr. Benjamin Korte Block F (Fr., 12.12.2003, 14:00-18:00 Uhr; Stephan Dreyer) Einführung in das Urheberrecht

Mehr

Wirksamkeit einer D&O Versicherung als Haftungsbeschränkung für Gesellschafter und Geschäftsführer im Innenverhältnis

Wirksamkeit einer D&O Versicherung als Haftungsbeschränkung für Gesellschafter und Geschäftsführer im Innenverhältnis Wirtschaft Nina Malek Wirksamkeit einer D&O Versicherung als Haftungsbeschränkung für Gesellschafter und Geschäftsführer im Innenverhältnis Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Urheberrecht - Ein Überblick mit Fallbeispielen aus dem Vereinsalltag - Seminar des Westfälischen Heimatbundes

Urheberrecht - Ein Überblick mit Fallbeispielen aus dem Vereinsalltag - Seminar des Westfälischen Heimatbundes Urheberrecht - Ein Überblick mit Fallbeispielen aus dem Vereinsalltag - Seminar des Westfälischen Heimatbundes 25.10.2014 Folie 1 A. Grundlagen Begriff des Urheberrechts Immaterielles (geistiges) Eigentum

Mehr

Die sieben Siegel des Verlagsvertrags

Die sieben Siegel des Verlagsvertrags Die sieben Siegel des Verlagsvertrags Meine Rechte und auch ein paar Pflichten 7. Schweizer Symposium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer 21. November 2015 Stans Regula Bähler, Rechtsanwältin,

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2015/2016 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

nordmedia Business-Frühstück Filmrecht

nordmedia Business-Frühstück Filmrecht nordmedia Business-Frühstück Filmrecht Dr. Iris Kirchner-Freis, LL.M.Eur. Rechtsanwältin Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Hannover, 24. November 2010 1 Einführung Es existiert weder eine geschlossene

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1 Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1 Urheber- & Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht

Mehr

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten Wirtschaft Markus Stang Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten Vergleichende Darstellung sowie kritische

Mehr

Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Unternehmensinsolvenzen

Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Unternehmensinsolvenzen Jura Hulusi Aslan Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Unternehmensinsolvenzen Umfang und Bedeutung der arbeitsrechtlichen Vorschriften bei Sanierung insolventer Unternehmen Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss)

Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss) Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss) I. Was ist Urheberrecht? Das Urheberrecht betrifft eine schöpferische geistige Leistung. Es regelt das

Mehr

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Bundesgesetzblatt 1773 Teil I G 5702 2003 Ausgegeben zu Bonn am 12. September 2003 Nr. 46 Tag Inhalt Seite 10. 9. 2003 Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft.................

Mehr

Urheberrecht. Schutzwirkungen I: Dem Urheber zugewiesene Befugnisse (Ausschließlichkeitsrecht)

Urheberrecht. Schutzwirkungen I: Dem Urheber zugewiesene Befugnisse (Ausschließlichkeitsrecht) Urheberrecht Schutzwirkungen I: Dem Urheber zugewiesene Befugnisse (Ausschließlichkeitsrecht) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Monismus srechte

Mehr

Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten

Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten Medien Claudio Cosentino Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten Sport und Lifestylemagazin für Frauen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Urheberrecht im Überblick

Urheberrecht im Überblick Urheberrecht im Überblick 1. Urheberrecht Künstlerische, naturwissenschaftliche oder technische Leistungen stellen - wirtschaftlich betrachtet - Arbeitsprodukte dar. Häufig liegt es deshalb im Interesse

Mehr

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrechte in der Forschung Urheberrechte in der Forschung Prof. Dr. Benjamin Raue Professur für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Aktuelle Storys auf @benjamin_raue Was halten

Mehr

Musik und Rechte. Seminarunterlage von. Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art.

Musik und Rechte. Seminarunterlage von. Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art. Musik und Rechte Seminarunterlage von Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art. Fabianek, Beck 5/2003 Die Verwertung von Musikwerken betrifft:: Komposition Text Darbietung Vor Veröffentlichung von

Mehr

Vortragsunterlagen Urheberrecht

Vortragsunterlagen Urheberrecht Urheberrecht Tim M. Hoesmann, Rechtsanwalt Anton-Saefkow-Str. 70 10407 Berlin Telefon: 030 23 27 09 83 mail@presserecht-aktuell.de Internet: facebook.com/hoesmann xing.com/profile/timm_hoesmann twitter.com/medienrechtler

Mehr

Sound Branding in Recht und Praxis

Sound Branding in Recht und Praxis MC-Berlin, 21. Februar 2012 Rechtsanwalt Raphael Gaßmann 1 21.02.12 www.advokat.de Teil 1: Urheberrecht - Urheber- und Leistungsschutzrechte - Schutzfähigkeit - Nutzungsrechte, Rechteerwerb - Rechtsfolgen

Mehr

Der Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre

Der Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Der Kampf um das Urheberrecht Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Reform des Urheberrechts Reform des Urheberrechts Beratungsangebote Fall 1 Fall 1 Fall 1 2 Geschützte Werke

Mehr

Karla-Maria Grünig (Autor) Die Urheberrechtliche Einordnung von Websites unter Berücksichtigung der französischen Diskussion von Multimediawerken

Karla-Maria Grünig (Autor) Die Urheberrechtliche Einordnung von Websites unter Berücksichtigung der französischen Diskussion von Multimediawerken Karla-Maria Grünig (Autor) Die Urheberrechtliche Einordnung von Websites unter Berücksichtigung der französischen Diskussion von Multimediawerken https://cuvillier.de/de/shop/publications/1319 Copyright:

Mehr

Kennzahlenbasiertes Prozeßcontrolling für den Produktionsbereich in einem Unternehmen der Investitionsgüterindustrie

Kennzahlenbasiertes Prozeßcontrolling für den Produktionsbereich in einem Unternehmen der Investitionsgüterindustrie Wirtschaft Marc Joos Kennzahlenbasiertes Prozeßcontrolling für den Produktionsbereich in einem Unternehmen der Investitionsgüterindustrie Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Die Deutsche Digitale Bibliothek. Kultur und Wissen online

Die Deutsche Digitale Bibliothek. Kultur und Wissen online Die Deutsche Digitale Bibliothek Kultur und Wissen online Lizenzierung digitaler Angebote für die Deutsche Digitale Bibliothek Greifswald, ARIADNE 14. Sept. 2015 Dr. Ellen Euler, LL.M. Stellvertreterin

Mehr

Urheber- und Leistungsschutzrechte Teil II

Urheber- und Leistungsschutzrechte Teil II Der Urheber Nach 7 UrhG ist der Schöpfer des Werkes der Urheber. Als Urheber kommen nach dem deutschen Urheberrecht nur natürliche Personen in Betracht. Dies ist z. B. in den USA anders, dort können auch

Mehr

Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Urheberrechtsgesetz) 2. Korb

Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Urheberrechtsgesetz) 2. Korb Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Urheberrechtsgesetz) 2. Korb Neufassung unter Berücksichtigung des am 22.03.2006 vorgestellten Gesetzentwurfes Entwurf eines Zweiten

Mehr

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Datum: 9. September 1965 Fundstelle: BGBl I 1965, 1273 Textnachweis Geltung ab: 10.10.1976 Stand: Zuletzt geändert

Mehr

Synopse. zum Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Synopse. zum Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Synopse zum Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Änderungen des UrhG und UrhWahrnG nach dem Regierungsentwurf (BR-Drs. 271/03) vom 2. Mai 2003 Änderungen des Urheberrechtsgesetzes

Mehr

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) UrhG Ausfertigungsdatum: 09.09.1965 Vollzitat: "Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch

Mehr

Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten

Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten zwischen - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Löhrstraße 103 105, 56068 Koblenz Vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) UrhG Ausfertigungsdatum: 09.09.1965 Vollzitat: "Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch

Mehr

Low-Budget-Paket 290,-

Low-Budget-Paket 290,- Low-Budget-Paket 290,- 1 Auftragskonditionen Stand: November 2015 Eine Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers ist nicht zulässig. Annahme und Ablehnung von Anzeigen Einträgen: Der Tourismusverband behält

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Urheberrecht Creative Commons... 5

Inhaltsverzeichnis. 1. Urheberrecht Creative Commons... 5 Inhaltsverzeichnis 1. Urheberrecht................................................ 2 2. Creative Commons........................................... 5 1. Urheberrecht 1.1 Was ist das Urheberrecht? Das Urheberrecht

Mehr

Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts

Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts von Frederike Mohr 1 Gliederung I. Urheberrecht IV.Fazit 2 1) Schutzgegenstand 2) Schutzperson 3) Schutzrechte Schutzgegenstand lt. 2 UrhG Werke der Literatur,

Mehr

URHEBERRECHT. Kommentar. Herausgegeben von. Professor Dr. Dr. h. c. mult. Gerhard Schricker. Verfaßt von

URHEBERRECHT. Kommentar. Herausgegeben von. Professor Dr. Dr. h. c. mult. Gerhard Schricker. Verfaßt von URHEBERRECHT Kommentar Herausgegeben von Professor Dr. Dr. h. c. mult. Gerhard Schricker Verfaßt von Hon. Professor Dr. Dr.h.c. Adolf Dietz, Dr. Ekkehard Gerstenberg f, Professor Dr. Horst-Peter Götting,

Mehr

Urheberrecht Leistungsschutzrechte. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 8. Vorlesung

Urheberrecht Leistungsschutzrechte. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 8. Vorlesung Urheberrecht Leistungsschutzrechte Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 8. Vorlesung 26.06.2007 Leistungsschutzrechte - Grundlagen Mit Aufkommen von Aufnahmegeräten (Grammophon, Film) konnten die Leistungen

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung - von der Behörde zum modernen Dienstleistungsunternehmen

Die gesetzliche Unfallversicherung - von der Behörde zum modernen Dienstleistungsunternehmen Wirtschaft Michael Zechmeister Die gesetzliche Unfallversicherung - von der Behörde zum modernen Dienstleistungsunternehmen Dargestellt am Beispiel der Württembergischen Bau-Berufsgenossenschaft Diplomarbeit

Mehr

Urheberrecht MERKBLATT

Urheberrecht MERKBLATT MERKBLATT Urheberrecht Künstlerische, naturwissenschaftliche oder technische Leistungen stellen - wirtschaftlich betrachtet Arbeitsprodukte dar. Häufig liegt es deshalb im Interesse des Urhebers, sein

Mehr

Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Geistiges Eigentum und Urheberrecht Geistiges Eigentum und Urheberrecht 1. Geistiges Eigentum und Urheberrecht 2. Welche Werke und Leistungen sind urheberrechtlich geschützt? 3. Wie entsteht und wie lange dauert das Urheberrecht? 4. Worin

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr