Aus Lesbarkeitsgründen wird in den Statuten nur die männliche Form benutzt.

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4 Art. 1 Name, Sitz Die Männerriege Krauchthal wurde 1971 gegründet. Unter dem Namen Männerriege Krauchthal besteht der Verein, Verein mit Sitz in Krauchthal, im Sinne der Art. 60 ff. ZGB. Dem Verein ist eine Jugendriege angegliedert Dem Verein ist ein Unihockey-Gruppe angegliedert Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt die Förderung folgender sportlicher Aktivitäten: Turnen und Fitness Ballspiele (insbesondere Unihockey) Wanderungen, Velofahren, etc. Art. 3 Mitgliedschaft Der Verein besteht aus: a) Aktivmitgliedern b) Passivmitgliedern c) Ehrenmitgliedern Art. 4 Alter / Frauen Aktivmitglied des Vereins kann werden, wer das 16. Altersjahr zurückgelegt hat. Auch Frauen können dem Verein beitreten. Art. 5 Eintritt Nach 3 Trainings muss sich ein Neumitglied zur Aufnahme entscheiden, ihm wird zwecks Anmeldung das Beitrittsformular ausgehändigt. Nach erfolgter Anmeldung werden ihm die Statuten ausgehändigt. Art. 6 Austritt Der Austritt aus dem Verein muss dem Vorstand schriftlich unterbreitet werden und kann nur auf Ende des Vereinsjahres bis zur HV erfolgen. Das austretende Mitglied verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen. Art. 7 Fleisspreise Fleisspreise werden abgegeben, wenn ein Mitglied mindestens 75% der Trainings / Anlässe (Helfer) besucht hat. Für besondere Verdienste während des verflossenen Vereinsjahres kann der Vorstand weitere Fleisspreise zusprechen. Art. 8 Ausschluss Mitglieder, deren Betragen die Ehre des Vereins gefährdet, oder die ihren Vereinspflichten nicht nachkommen, können durch die Hauptversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.

5 Der Ausschluss eines Mitgliedes erfordert eine geheime Abstimmung und eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Wer seinen Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, ohne dass dem betreffenden Mitglied ein Rekursrecht an der Hauptversammlung zusteht. Art. 9 Die Geschäfte des Vereins werden durch den Vorstand, die technische Kommission und durch die Hauptversammlung besorgt. Art. 10 Vorstand Der Vorstand setzt sich zusammen aus: Präsident Vizepräsident Sekretär Kassier Technischer Leiter Der Präsident leitet die Vorstandssitzungen und die Hauptversammlung vertritt den Verein nach aussen sorgt für Vollziehung der Vereinsbeschlüsse erstattet der Hauptversammlung einen schriftlichen Jahresbericht Der Vizepräsident vertritt bei Abwesenheit des Präsidenten diesen in allen seinen Funktionen unterstützt den Vorstand in allen seinen Aufgaben Der Sekretär besorgt die Vereinskorrespondenz und bietet die Mitglieder zu Sitzungen, Versammlungen und Übungen auf führt über alle Verhandlungen getreu Protokoll führt ein genaues Mitgliederverzeichnis Der Kassier besorgt das gesamte Rechnungswesen unterbreitet der Hauptversammlung die von den Rechnungsrevisoren geprüfte Jahresrechnung besorgt das Inkasso der Mitgliederbeiträge Der technische Leiter präsidiert die technische Kommission unterbreitet dem Vorstand die Wünsche und Anliegen der technischen Kommission leitet die Sitzungen der technischen Kommission betreut die Trainer und Jugileiter Art. 11 Technische Kommission Die technische Kommission setzt sich zusammen aus: Technischer Leiter Leiter / Trainer Jugileiter Materialverwalter

6 Der technische Leiter siehe Art. 10 Leiter / Trainer leitet die Trainings erstellt einen Jahresbericht Jugileiter leitet den Trainings- und Spielbetrieb erstellt einen Jahresbericht Der Materialverwalter ist verantwortlich für das Material des Vereins Art. 12 Rechnungsrevisoren Die zwei Rechnungsrevisoren werden jeweils für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Sie können wiedergewählt werden. Art. 13 Vorstand Die Vorstandsmitglieder und die Leiter/Trainer werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Gerade Jahre: Ungerade Jahre: -Präsident -Vizepräsident -Sekretär -Kassier -Technischer Leiter Wenn keine Demissionen vorliegen, können der Vorstand sowie die Leiter in Globo gewählt werden. Die Wahl, die durch die Hauptversammlung erfolgt, kann offen oder geheim stattfinden. Art. 14 Ausgaben Vorstand Die Kompetenz des Vorstandes beträgt für einmalige Ausgaben Fr Art. 15 Hauptversammlung Die Hauptversammlung findet in der Regel im ersten Halbjahr statt. Der Vorstand hat derselben über seine Geschäftsführung und die Vereinstätigkeit Bericht zu erstatten. Art. 16 Jahresbeitrag Jedes Aktiv- und Passivmitglied hat einen Jahresbeitrag zu bezahlen, welcher jeweils von der Hauptversammlung festgesetzt wird. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Art. 17 Ehrenmitglieder Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um die Männerriege besonders verdient gemacht hat.

7 Art. 18 Haftung Der Verein haftet weder für Unfälle noch für Haftpflichtfälle. Der Verein bestreitet seine Verpflichtungen aus den Mitgliederbeiträgen und den Einnahmen, die durch Anlässe eingehen. Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Art. 19 Vereinsauflösung Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine vom Vorstand speziell einberufenen Hauptversammlung beschlossen werden. Für die Aufhebung ist die Zustimmung von mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich. Art. 20 Vereinsvermögen Das bei der Auflösung vorhandene Vermögen, inklusive Inventar, darf seinem Zwecke nie entfremdet werden. Es soll der Gemeinde Krauchthal z.h. eines eventuell später sich bildenden Vereins mit ähnlichen Zielen übergeben werden. Art. 21 Statutenänderung Zur Änderung der vorliegenden Statuten ist die Zustimmung von mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder der Hauptversammlung erforderlich. Art. 22 Grundlagen / Inkraftsetzung Statuten der Gründerversammlung vom 13. November 1971 Revidierte Ausgabe vom 13. Januar 1989 Diese Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 1. Februar 2002 durchberaten und genehmigt. Sie treten sofort in Kraft. Revidierte Ausgabe vom 24. Februar 2006 Revidierte Ausgabe vom 22. Februar 2013 Präsident Vizepräsident Gerber Thomas Grunder Daniel

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