Datum: Status: Datum: Gremium: Berichterstattung: Ö Landesjugendhilfeausschuss Frau Westers

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1 Berichtsvorlage Federführende Abteilung: LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Datum: Status: Datum: Gremium: Berichterstattung: Ö Landesjugendhilfeausschuss Frau Westers DrucksacheNr.: 14/1502 Betreff: Bericht über die Entwicklung der Westfälischen Pflegefamilien in Ergebnis- und/oder zahlungsrelevante Auswirkungen? X nein ja Im Haushaltsplan vorgesehen? X nein ja, im Hpl. Im Wirtschaftsplan vorgesehen? X nein ja, im Wi-Plan 2 Die Leistungen sind 3 Rechtsgrundlage/Ausschussbeschluss: freiwillig X durch Gesetz/Verordnung pp. bestimmt durch Ausschussbeschluss des LWL bestimmt 85 Abs. 2 Nr. 5 SGB VIII 4 Investitionskosten/einmalige Auszahlungen: 5 Jährliche ergebnisrelevante Folgekosten: 6 Hinweise Insgesamt: EUR Insgesamt: EUR Beteiligung Dritter: EUR Beteiligung Dritter: EUR LWL-Mittel: EUR Belastung LWL: EUR Ergänzende Darstellung zu den ergebnis- und/oder zahlungsrelevanten Auswirkungen (Investitionskosten, Folgekosten, Finanzierung pp.) siehe in der Begründung unter Ziffer Die Vorlage 14/1502 wird zur Kenntnis genommen.

2 Zusammenfassung Der LWL-Landesjugendhilfeausschuss wird einmal jährlich durch das LWL-Landesjugendamt Westfalen über die Entwicklung des Systems Westfälische Pflegefamilien (WPF) informiert. Westfälische Pflegefamilien bieten Kindern und Jugendlichen, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in ihren Familien leben können, ein Aufwachsen in einer Pflegefamilie. Mit 45 freien Trägern und Kindern und Jugendlichen (Stand ) ist das System bundesweit der größte Träger-Verbund mit einheitlichen Qualitätsmerkmalen, die sich im Wesentlichen wie folgt darstellen lassen: Westfälische Pflegefamilien ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit besonderen biografischen Hintergründen wie bspw. Entwicklungsbeeinträchtigungen, diversen Beziehungsabbrüchen/Lebensorten, fragilen Herkunftsfamilien und konflikthaften Umgangskontakten das Aufwachsen in einer Familie. Kindern und Jugendlichen wird ein Leben in einer Familie bis zum 18. Lebensjahr und ggf. darüber hinaus ermöglicht. Auch für Kinder mit Behinderungen und für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bieten die WPF eine adäquate Hilfe. Die WPF sind sowohl unter pädagogischen als auch unter finanziellen Aspekten eine Alternative für die ansonsten erforderliche Vermittlung in stationäre Erziehungshilfen. Das komplette Leistungsangebot des Systems WPF ist in einem 2007 erarbeiteten und fortlaufend weiterentwickelten Qualitätshandbuch dargestellt. Sämtliche Inhalte werden unter Einbeziehung von Rückmeldungen der Jugendämter, Westfälischen Pflegefamilien und WPF- Träger kontinuierlich fortgeschrieben. Dabei finden die fachliche Weiterentwicklung in den erzieherischen Hilfen bzw. in der Pflegekinderhilfe sowie die gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen Berücksichtigung. In Westfalen-Lippe und auf Bundesebene in unterschiedlichen Fachgremien und Expertenrunden wird das WPF-System aufgrund der einheitlichen und nachvollziehbaren Qualitätsmerkmale wie z.b. die Beratungsschlüssel wahrgenommen und bei der Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe beispielhaft genutzt. Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bietet das WPF-System ebenfalls die Möglichkeit, in einer Pflegefamilie zu leben. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Pflegekinder, die über die Träger der Sozialhilfe in WPF vermittelt wurden, zugenommen. Das Leistungsangebot umfasst somit auch das inklusive Aufwachsen in Familie. In 2016 und 2017 stellte sich das System der Herausforderung, auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge passende WPF zu finden. Vor dem Hintergrund wurde Anfang 2016 das WPF-System angefragt, an dem Modellprojekt unbegleitet minderjährige Flüchtlinge in Gastfamilien/Pflegefamilien mitzuwirken, das vom Bundesfamilienministerium gestartet wurde und im Dezember 2017 endete. Ein Ergebnis ist die vom WPF-System erarbeitete Arbeitshilfe zu der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Westfälische Pflegefamilien. Das WPF-System setzt sich mit den fachlichen Anforderungen seitens der öffentlichen Träger auseinander und bietet in Einzelfällen auch Verwandtenpflege sowie zeitlich befristete Pflege- 2

3 verhältnisse bei geplanter Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder einer geplanten Anschlusshilfe an. Mit Hilfe einer Datenbank, die 2016 aktiv geschaltet wurde, kann das LWL-Landesjugendamt umfangreiche und transparente Auswertungen zu der Entwicklung der Westfälischen Pflegefamilien vornehmen. Zudem sollen die Jugendämter die Möglichkeit erhalten, die Datenbank direkt für Vermittlungsanfragen zu nutzen. Sie können anonymisierte Profile von Kindern und Jugendlichen direkt eingeben, um im gesamten WPF-Bereich überörtlich nach einer geeigneten Pflegefamilie zu suchen. Diese Unterstützung wird die bisherige zeitaufwendige telefonische bzw. schriftliche Vorstellung von Kindern und Jugendlichen bei den einzelnen WPF-Trägern bzw. beim LWL-Landesjugendamt Westfalen ablösen. Eine Freischaltung soll bis zum Sommer 2018 erfolgen. 3

4 Begründung 1. Ausgangslage Bereits Mitte der 1970er Jahre entwickelte das LWL-Landesjugendamt für ältere Kinder und Jugendliche, die in Heimen lebten und für die ein Leben in einer Familie förderlicher und geeigneter war, die Westfälischen Pflegefamilien (WPF; ursprünglich Westfälische Erziehungsstellen). Bis 1978 suchten zwei pädagogische Mitarbeitende des LWL-Landesjugendamtes Westfalen für Kinder und Jugendliche, die über die öffentliche Erziehungshilfe in Heimeinrichtungen untergebracht waren, nach geeigneten WPF. Um den Jugendämtern bei der überregionalen Suche nach geeigneten familialen Lebensformen für Kinder und Jugendliche, für die keine klassischen Pflegefamilien gefunden werden konnten, Unterstützung anzubieten, wurden freie Träger der Jugendhilfe in Westfalen-Lippe akquiriert hat das LWL-Landesjugendamt Westfalen wegen der Gesetzesnovellierung JWG KJHG die Auswahl, Vorbereitung und Beratung der WPF eingestellt und die Geschäftsführung des Verbundes übernommen. Seitdem ist es für die fachlich-inhaltliche Weiterentwicklung des Systems zuständig. Derzeit leben Kinder und Jugendliche in WPF (Stichtag ). Die deutliche Mehrheit dieser jungen Menschen hat vor Vermittlung nicht mehr im Elternhaus gelebt, sondern in Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien. Westfälische Pflegefamilien sind der Vollzeitpflege zuzuordnen gemäß 33 S. 2 SGB VIII ( für besonders entwicklungsbeeinträchtige Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen ). Die Voraussetzung, WPF werden zu können, ist eine besondere Eignung der Pflegepersonen mit ggf. einer pädagogischen oder medizinisch-pflegerischen Qualifikation. Die Pflegepersonen werden nach Beratungsschlüsseln (1:10, 1:15 oder 1:20 = eine Beraterin/ein Berater mit der regulären wöchentlichen Arbeitszeit betreut 10, 15 oder 20 Pflegekinder) durch die Mitarbeitenden des WPF-Trägers kontinuierlich begleitet und unterstützt. Das System WPF ist mit Blick auf den Trägerverbund, bestehend aus 45 Trägern mit einheitlichen Qualitätsmerkmalen und dem LWL-Landesjugendamt Westfalen als geschäftsführende Stelle, bundesweit einmalig. Das Angebot WPF wird von 83% der Jugendämter in Westfalen-Lippe genutzt. Mit Hilfe der neuen Datenbank WEGE, die in Kooperation mit der LWL-IT entwickelt wurde, sind u.a. zum jetzigen Zeitpunkt folgende Auskünfte möglich: Religionszugehörigkeiten eines Pflegekindes, Angaben zum Sorgerecht zum Zeitpunkt der Vermittlung Anteil der Pflegekinder mit Behinderungen, vorherige Aufenthalte der Pflegekinder Gründe der Beendigungen der Pflegeverhältnisse mit anschließenden Aufenthalten 4

5 Aufgrund der nach dem Stichtag (31.12.) des jeweiligen Berichtsjahres gemeldeten Vermittlungen und Beendigungen können sich Veränderungen zu den im Vorjahr in der Berichtsvorlage genannten Daten ergeben. 2. Daten zur Entwicklung der Westfälischen Pflegefamilien (WPF) a) Träger der Westfälischen Pflegefamilien Zum Stichtag gehörten dem WPF-Trägerverbund insgesamt 45 Träger der freien Jugendhilfe mit rund 320 Mitarbeitenden der Beratung und Co-Beratung an. Beraterinnen und Berater sind mit mindestens der Hälfte der tariflich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit im Bereich der Beratung und Begleitung von WPF beschäftigt. b) Entwicklung: Anzahl der Kinder und Jugendlichen in WPF (Stichtag jeweils des Jahres) Die folgende Abbildung zeigt den Anstieg der Anzahl von jungen Menschen, die in WPF leben. Von den jungen Menschen waren 759 Mädchen und 910 Jungen. 5

6 c) Verteilung der in Westfälischen Pflegefamilien lebenden Kinder und Jugendlichen auf die Altersgruppen (am ) d) Anzahl der Pflegekinder am Stichtag nach Geschlecht ( ) 6

7 e) Anzahl der Pflegekinder nach den drei Beratungsschlüsseln im WPF-System Das WPF-System hat drei mögliche Beratungsschlüssel: 1:10, 1:15 und 1:20. Diese bedeuten, dass eine Beraterin/ein Berater in Vollzeit für minimal 10 und maximal 20 Pflegekinder verantwortlich ist. Der Beratungsschlüssel kann im Rahmen der Hilfeplanung, für die das zuständige Jugendamt die Verantwortung hat, während des gesamten Pflegeverhältnisses bedarfsgerecht nach oben und nach unten variiert werden. f) Entwicklung: Anzahl der Westfälischen Pflegefamilien (jeweils am Stichtag ) Diese Abbildung zeigt den Zuwachs der WPF in 2017 um 61 Pflegefamilien. 7

8 g) Anzahl der Pflegekinder pro Westfälische Pflegefamilie Von den WPF lebten mit einem WPF-Pflegekind, 266 mit zwei Pflegekindern, 20 mit drei Pflegekindern und in zwei WPF lebten vier Pflegekinder. Rund 13% der Pflegekinder lebten 2017 gemeinsam mit Geschwistern in einer WPF. Wie bereits den Vorjahren stieg die Anzahl der Pflegefamilien nicht analog zur Zahl der vermittelten Kinder und Jugendlichen. Dies ist durch die Vermittlung von Geschwisterkindern bzw. durch die Vermittlung von zwei Kindern/Jugendlichen (in Ausnahmefällen mehr) in eine WPF zu erklären. h) Entwicklung: Gesamtzahl der Vermittlungen von 2013 bis

9 i) Vermittlungen im Jahr 2017 nach Alter und Geschlecht Im Jahr 2017 wurden 177 Vermittlungen durchgeführt, davon 95 Jungen und 82 Mädchen. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Vermittlungszahl aufgrund zurückgehender Anfragen seitens der Jugendämter für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zurück. Die Abbildung zeigt, dass WPF auch für Kinder zwischen dem 6. und dem 10. Lebensjahr sowie für Jugendliche einen sicheren Lebensort bieten. Die klassische Pflegekinderhilfe findet für ältere Kinder und Jugendliche i.d.r. keine Pflegefamilien, abgesehen von der Verwandtenpflege. Über 30% der vermittelten Kinder und Jugendlichen haben bereits vor der WPF in einer Pflegefamilie gelebt. Jugendämter initiieren eine Umwandlung der Pflegefamilie in eine Westfälische Pflegefamilie, wenn der Bedarf an Unterstützung und Beratung höher ist und durch das WPF-System abgedeckt werden kann. Generell ist es im Pflegekinderwesen nur selten möglich, für ältere Kinder und Jugendliche geeignete Pflegefamilien zu finden. Dies gilt auch für den Bereich der Westfälischen Pflegefamilien für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Dafür können u.a. folgende Gründe genannt werden: Gerade für jüngere Kinder werden die Westfälischen Pflegefamilien verstärkt genutzt, um eine umfangreichere und intensivere Einbeziehung der Herkunftsfamilien zu ermöglichen. Ein kommunaler Pflegekinderdienst verfügt häufig nicht über die notwendigen Personalressourcen für diese Beratung und Begleitung. Parallel nehmen die Entwicklungsbeeinträchtigungen bei jüngeren Kindern massiv zu. Pränatale sowie frühkindlich erlebte Schädigungen, Vernachlässigungen und fehlende Versorgung haben starke Auswirkungen auf die Entwicklung eines Kindes, so dass häufiger die Unterbringung in einer WPF erfolgt. 9

10 k) Religionszugehörigkeit bei Vermittlung in 2017 Die seit Mitte 2016 aktive Datenbank WEGE bietet analog zur der Erhebung des statistischen Bundesamtes aller Maßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung eine Auswertung, welcher Religionszugehörigkeit die Pflegekinder, die in Westfälische Pflegefamilien vermittelt werden, angehören. l) Vermittelte Pflegekinder mit Behinderungen Der Anteil der vermittelten Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung umfasste wie im Vorjahr rund ein Fünftel der Gesamtvermittlungen im WPF-Bereich, allerdings mit leichtem Zuwachs. Die Beeinträchtigungen umfassten ein breites Spektrum von leichten Lernbehinderungen bis hin zu schweren Behinderungen, für die teilweise eine intensive medizinische Versorgung und Betreuung erforderlich ist und die von den jeweiligen WPF erbracht werden. So ermöglichen die Pflegefamilien auch Kindern, die sowohl tagsüber als auch nachts medizinisch überwacht werden müssen, ein Leben in einer Familie. Die Ergebnisse des in 2016 im Rahmen des LWL-Inklusionsplans durchgeführten Forschungsprojektes kjube = Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien liegen vor. Diese werden den Pflegekinderdiensten der öffentlichen als auch freien Träger im Rahmen von Beratung und Fortbildung angeboten. m) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge In 2017 lebten rund 50 unbegleitet minderjährige Flüchtlinge in Westfälischen Pflegefamilien. Besondere Herausforderungen sind hier u.a. die vielfach anderen kulturellen und religiösen Werte der Minderjährigen oder auch die zeitliche Befristung der Unterbringung in einer fremden Familie. Vor diesem Hintergrund nutzen Jugendämter die Möglichkeiten der intensiven Begleitung und Beratung im WPF-System. 10

11 n) Situation der Herkunftseltern vor Vermittlung am Stichtag Die Abbildung zeigt, dass knapp die Hälfte der leiblichen Eltern nicht zusammen und fast ein Fünftel der Eltern allein lebte (ohne Partnerin/Partner). o) Aufenthalt vor Vermittlung Die folgende Tabelle zeigt deutlich, dass die Mehrheit der in 2017 vermittelten Kinder und Jugendlichen vor Vermittlung in eine WPF nicht mehr im Haushalt der Eltern lebte. Lediglich 2% lebten vor Vermittlung im elterlichen Haushalt. Die sozialpädagogische Diagnostik sowie gerichtliche Verfahren führen häufig dazu, dass das Kind zur Perspektiv- und Bedarfsklärung in einer Einrichtung/Bereitschaftspflegefamilie lebt. Sowohl unter pädagogischen als auch unter monetären Aspekten ist die Vermittlung in Westfälische Pflegefamilien sinnvoll. Nr. Aufenthaltsort vor Vermittlung Prozente 1 In einer Pflegefamilie gemäß 33, 35a, 41 SGB VIII 32% 2 In einer Bereitschaftspflegefamilie* 34% 3 Im Haushalt der leiblichen Eltern/eines leiblichen Elternteils/des Sorgeberechtigten 2% 4 An unbekanntem Ort 0,5% 5 In der eigenen Wohnung 0,5% 6 Ohne festen Aufenthalt 2% 7 Sonstiger Aufenthaltsort (z. B. JVA, Frauenhaus) 3% 8 In einer sozialpädagogisch betreuten Einrichtung (z. B. Internat, Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung) 6% 9 In einem Heim oder in einer betreuten Wohnform gemäß 34, 35 a, 41 SGB VIII 20% *zeitlich befristete Unterbringung zur Perspektivklärung, ob Rückkehr zu den Eltern oder Vermittlung in z.b. eine Pflegefamilie. 11

12 Bei 78% aller Kinder und Jugendlichen, die 2017 in Westfälischen Pflegefamilie lebten, fanden Besuchskontakte/Umgangskontakte mit den leiblichen Eltern/der Herkunftsfamilie statt. Dieser hohe Anteil zeigt, dass auf der einen Seite das WPF-System Pflegepersonen akquiriert, die sich auf die Herkunftsfamilie des Pflegekindes einlassen. Auf der anderen Seite bietet dabei die kontinuierliche und engmaschige Begleitung durch den WPF-Träger eine sichere und förderliche Unterstützung und dient der Kontinuitätssicherung des Pflegeverhältnisses. p) Grund der Hilfegewährung am Stichtag Nr. Grund der Hilfegewährung Prozent 1 Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/ Personen-sorgeberechtigten 20% 2 Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte 7% 3 Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales Verhalten) des jungen Menschen 4% 4 Unversorgtheit des jungen Menschen 12% 5 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen 6% 6 Gefährdung des Kindeswohls 22% 7 Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen <1% 8 Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern 15% 9 Unzureichende Förderung/Betreuung/Versorgung des jungen Menschen in der Familie 13% Vor der Vermittlung der Kinder/Jugendlichen in WPF waren ambulante als auch teilstationäre und vollstationäre Hilfen installiert (siehe auch Punkt Aufenthalt vor Vermittlung ). 12

13 q) Beendigungen in 2017 In 2017 wurden 121 Pflegeverhältnisse beendet. Die meisten Beendigungen sind im Alter zwischen 15 und 18 Jahren erfolgt. Daraus kann abgeleitet werden, dass die bis dahin in der Pflegefamilie gelebten Jahre für die Jugendlichen eine adäquate Unterstützung geboten haben. Die Beendigung vor dem 18. Lebensjahr ist folglich nicht automatisch negativ zu bewerten. Die Beendigungen, die nicht durch alle am Hilfeplan Beteiligten erfolgten, können ebenfalls nicht generell als Abbrüche oder negative Verläufe bezeichnet werden. Rückführungen in die Herkunftsfamilie, eine Änderung der Hilfe durch Zuständigkeitswechsel der Jugendämter und den damit verbundenen Trägerwechseln außerhalb des WPF-Systems, Veränderungen innerhalb der Pflegefamilie durch Trennung, Scheidung, Erkrankung der Pflegeeltern etc. können zu Beendigungen von WPF-Verhältnissen führen. Diese überwiegend geplanten Beendigungen und Übergänge zeigen deutlich, dass neben der Inanspruchnahme des Hilfeangebotes WPF auch die Verweildauer des Pflegekindes in der Pflegefamilie, die Art und die Begründung der Beendigung des Pflegeverhältnisses und der anschließende Aufenthaltsort berücksichtigt werden müssen. Lt. HzE-Bericht NRW 2016 waren 47,9% der Beendigungen in der Vollzeitpflege ungeplant. Hingegen sind im WPF-System 40% ungeplante Beendigungen zu verzeichnen. Der Anstieg im WPF-System von 2016 auf 2017 um 6% kann u.a. mit den Beendigungen im Bereich der unbegleitet minderjährigen Geflüchteten erklärt werden. 13

14 Folgende Übersicht bietet einen Überblick auf die Verteilung der unterschiedlichen Beendigungsgründe Nr. Beendigungsgrund Prozent 1 Abgabe an ein anderes Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels 3% 2 Beendigung abweichend von Hilfeplan/Beratungszielen durch den Minderjährigen 15% 3 Beendigung gemäß Hilfeplan/Beratungszielen 60% 4 Beendigung abweichend von Hilfeplan/ Beratungszielen durch den Sorgeberechtigten/ den jungen Volljährigen 3% 5 Beendigung abweichend von Hilfeplan/Beratungszielen durch die betreuende Einrichtung, die Pflegefamilie, den Fachdienst 19% r) Nachfolgende Hilfe Die folgende Tabelle stellt die Hilfen dar, die nach der Beendigung der WPF eingesetzt wurden. Die in Zeile 2 erfassten 40% beinhalten auch die Kinder und Jugendlichen, die weiterhin in der ehemaligen WPF leben und eine andere Hilfeform gewährt wird (siehe Wohnort nach Beendigung ). Nr. Nachfolgende Hilfe Prozent 1 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung durch den Allgemeinen 5% Sozialdienst (ASD) ( 16 Absatz 2 Nr. 2 SGB VIII) 2 Hilfe zur Erziehung gemäß 27, 35, 41 SGB VIII 40% 3 Zuständigkeitswechsel: Hilfe wird in derselben Pflegefamilie bzw. derselben Einrichtung nach Zuständigkeitswechsel fortgeführt 9% 4 Keine nachfolgende Hilfe gemäß 27, 35, 41 SGB VIII bekannt 31% 5 Weiterverweisung an Eheberatung, Schuldnerberatung, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, andere Einrichtungen 2% 6 Eingliederungshilfe gemäß 35a SGB VIII oder 54 SGB XII 13% s) Wohnort nach Beendigung der WPF Die folgende Übersicht zeigt die Wohnorte der Kinder und Jugendlichen nach Beendigung der Westfälischen Pflegefamilie. Auffällig sind die über 30% der Kinder/Jugendlichen, die weiterhin in derselben Pflegefamilie leben. Teilweise ermöglichen die ehemaligen WPF den i.d.r. Jugendlichen das Leben in ihrer Familie ausschließlich aus ehrenamtlichem Engagement und gewachsenen Beziehungen. Teilweise wurde das Pflegeverhältnis fortgesetzt, aber auf der Grundlage einer klassischen Pflegefamilie bzw. einem Modell nach einem anderen fachlichen Konzept. Bei den 27% der Kinder und Jugendlichen, die in eine Heimeinrichtung/betreute Wohnform wechselten, kann nicht zwangsläufig von negativen Beendigungen der Pflegeverhältnisse ausgegangen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass in den meisten 14

15 Fällen der junge Mensch in der WPF Bindungsangebote und Beziehungssicherheiten erlebt hat, die für die Persönlichkeitsentwicklung hilfreich sind. Nr. Ort nach Hilfe Prozent 1 In einer verwandten Familie 3% 2 In der eigenen Wohnung 10% 3 Ohne festen Aufenthalt 2% 4 In der ehemaligen WPF 32% 5 Sonstiger Aufenthaltsort (z. B. JVA, Frauenhaus, unbekannter Ort) 1% 6 In einer Pflegefamilie gemäß 33, 35a, 41 SGB VIII 8% 7 In einem Heim oder in einer betreuten Wohnform gem. 34, 35a, 41 SGB VIII und gem. 54 SGB XII 32% 8 Im Haushalt der leiblichen Eltern/eines leiblichen Elternteils/des Sorgeberechtigten 5% 9 Im Haushalt der leiblichen Eltern/eines leiblichen Elternteils/des Sorgeberechtigten 5% 10 Sonstiges 2% t) Inanspruchnahme durch Jugendämter Von den 91 Jugendämtern in Westfalen-Lippe nutzten im Jahr 2017 insgesamt 83% der öffentlichen Träger das System WPF. In der folgenden Übersicht gibt die zweite Spalte Auskunft über die Inanspruchnahme durch die Jugendämter in Weitere Kostenträger, die nicht einzeln aufgeführt werden, sind Jugendämter und Sozialämter, die weniger als sieben Pflegeverhältnisse im WPF-Bereich in Anspruch genommen haben. Die Fälle, in denen aufgrund einer geistigen (IQ unter 70) oder körperlichen Behinderung des Pflegekindes ein Sozialhilfeträger Kostenträger ist, werden ebenfalls nicht in der Tabelle aufgeführt, da es sich um weniger als sieben Pflegekinder handelt. Kostenträger 2016* 2017 Stadt Bielefeld Stadt Bochum Stadt Münster Stadt Essen Kreis Gütersloh Stadt Hagen Stadt Bottrop Stadt Osnabrück Stadt Dortmund Stadt Ibbenbüren Stadt Duisburg Stadt Hamm Kreis Osnabrück Kreis Lippe Kreis Höxter Stadt Castrop-Rauxel Stadt Rheine

16 Stadt Wuppertal Stadt Paderborn Kreis Herford Stadt Marl Stadt Bergkamen Kreis Steinfurt Stadt Lippstadt Kreis Paderborn Stadt Ahlen Stadt Iserlohn Stadt Bocholt Stadt Detmold Stadt Coesfeld Kreis Minden-Lübbecke LWL-Behindertenhilfe Stadt Gelsenkirchen Stadt Kamen Stadt Arnsberg Stadt Lünen Stadt Dorsten Kreis Hameln-Pyrmont Stadt Werne Stadt Hattingen Stadt Herne Stadt Dülmen 11 9 Stadt Witten 10 9 Kreis Lüdenscheid 10 9 Kreis Coesfeld 12 8 Stadt Menden 10 8 Stadt Gladbeck 8 8 Stadt Recklinghausen 8 8 Kreis Borken 13 8 Stadt Selm 8 7 Stadt Gütersloh 10 7 Stadt Warstein 7 7 *die WPF-Datenbank WEGE, die seit Mitte 2016 genutzt wird, führt zum Teil zu einer Änderung der Angaben der Spalte 2016 u) Entwicklung der Finanzierungsstruktur Die Berechnung der WPF-Tagessätze für das Jahr 2017 ist dieser Vorlage beigefügt. 3. Personelle und finanzielle Auswirkungen Seit dem werden die Aufwendungen des LWL-Landesjugendamtes Westfalen für die Qualitätsentwicklung und -sicherung über den WPF-Tagessatz refinanziert. 16

17 Entgeltberechnung für die Westfälischen Pflegefamilien Gültig ab dem Grunddaten vom: Kalkulationszeitraum bis Platzzahl Betreuungsschlüssel 1: Betreuungsschlüssel 1: Betreuungsschlüssel 1: Platzzahl gesamt Auslastungsgrad 95,00% Berechnungstage Stellenplan Pädagogik Betreuungsschlüssel gesamt 1 : 10,00 1 : 15,00 1 : 20,00 Platzzahl Beratung 141,1 108,3 27,2 5,6 Entwicklung Pflegefamilien* 1 : 6,25 22,58 17,33 4,35 0,9 Zwischensumme: 163,68 125,63 31,55 6,5 Co-Beratung* 1 : 5,00 32,74 25,13 6,31 1,3 * stellenbezogen Summe Beratung 196,42 Overhead Leitung 1 : 162,00 9,9 Verwaltung Summe Overhead 1 : 36,00 44,53 54,43 Ergebnis Summe Beratung Summe Overhead Vollkräfte WPF 196,42 54,43 250,85

18 Kostenkalkulation Gültig ab dem I. Personalkosten Beratung Leitung Verwaltung Zwischensumme PK PK je 1,0 VK kalk. PK Berater ,85 CoBerater ,76 Gesamt , , , , , , , ,16 GesamtPK ,69 II. Sachkosten Nichtbüro-Arbeitsplatz Fahrtkosten je VB Beratung Qualitätsentwicklung LJA je Kalendertagstag 10% der PK , , ,00 0, ,65 Summe Sachkosten ,02 III Gesamtkosten Personalkosten Sachkosten Summe Gesamtkosten , , ,71

19 Entgeltberechnung Gültig ab dem Pädagogisches Entgelt Betreuung 1:10 Betreuung 1:15 Betreuung 1: ,61 x 125,63 VB Tage ,61 x 31,55 VB Tage ,61 x 6,50 VB Tage = = = 31,19 20,79 15,60 Basisentgelt: Personalkosten , Tage = 5,36 Sachkosten Basisentgelt , Tage = 4,84 10,20 Betreuungsschlüssel Betreuung 1:10 Betreuung 1:15 Betreuung 1:20 Entgeltberechnung: Basisentgelt Päd. Entgelt Entgeltsatz 10, ,19 = 41,39 10, ,79 = 30,99 10, ,60 = 25,80

20 Tagessätze differenziert nach Beratungsschlüssel & Qualifikation Gültig ab dem a) Für Pflegeeltern mit besonderer Eignung Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:10 An Pflegefamilie: An Träger: Tagessatz: Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre } 17,16 { 76,32 Bis 14 Jahre 17,77 19,59 41,39 78,75 Ab 14 Jahre 23,87 83,03 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:15 An Pflegefamilie: An Träger: Tagessatz: Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre } 17,16 { 65,92 Bis 14 Jahre 17,77 19,59 30,99 68,35 Ab 14 Jahre 23,87 72,63 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:20 An Pflegefamilie: An Träger: Tagessatz: Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre } 17,16 { 60,73 Bis 14 Jahre 17,77 19,59 25,80 63,16 Ab 14 Jahre 23,87 67,44

21 b) Für Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:10 An Pflegefamilie: An Träger: Tagessatz: Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre } 17,16 { 88,97 Bis 14 Jahre 30,42 19,59 41,39 91,40 Ab 14 Jahre ** 23,87 95,68 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:15 An Pflegefamilie: An Träger: Tagessatz: Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre } 17,16 { 78,57 Bis 14 Jahre 30,42 19,59 30,99 81,00 Ab 14 Jahre 23,87 85,28 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:20 An Pflegefamilie: An Träger: Tagessatz: Kosten der Erziehung Materielle Aufwendungen Bis 7 Jahre } 17,16 { 73,38 Bis 14 Jahre 30,42 19,59 25,80 75,81 Ab 14 Jahre 23,87 80,09

22 Kostenaufstellung 1. Kosten der Erziehung 1.1 Pflegeeltern mit besonderer Eignung 1.2 Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation 2. Materielle Aufwendungen 2.1 bis 7 Jahre 2.2 bis 14 Jahre 2.3 ab 14 Jahre pro Kind/Jugendlicher pro Monat pro Tag 540,39 925,37 522,00 596,00 726,00 17,77 30,42 17,16 19,59 23,87

Datensatzbeschreibung

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