Notizen aus der 14. Landessynode Sommertagung 2013 in Bad Mergentheim

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1 Notizen aus der 14. Landessynode Sommertagung 2013 in Bad Mergentheim TOP 1 Aktuelle Stunde OK und LG hatten beide den Antrag gestellt, die in den Medien breit diskutierte EKD-Orientierungshilfe Zwischen Autonomie und Angewiesensein Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken zum Thema zu machen. Dem entsprechend meldeten sich in der Diskussion vor allem Vertreter dieser beiden Gesprächskreise zu Wort. Während die Vertreter der LG an der Ehe als Schöpfungsordnung festhielten, Ehe und Familie gleichsetzten, ein normatives Familienverständnis forderten und die Orientierungshilfe als missglückt ablehnten, begrüßten die Sprecher und Sprecherinnen der OK das Papier ausdrücklich, weil darin fundierte Informationen zu finden sind, nirgends einer Beliebigkeit oder einer Entwertung der Ehe das Wort geredet wird, sondern Liebe, Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung füreinander im Vordergrund stehen und das Kindeswohl im Blick ist. Wie bei anderen Themen auch, so wurde auch hier deutlich, dass uns das Bibelverständnis unterscheidet und die Grundhaltung in ethischen Fragen (LG normativ/ OK Verantwortungsethik). Landesbischof July betonte, die evangelische Kirche sei eine Kirche der Freiheit auch zur Diskussion, in der nicht gelte, dass die EKD spreche und die Auseinandersetzung damit beendet sei. Er verwies darauf, dass er den Darstellungsteil der Orientierungshilfe ausdrücklich anerkenne und nannte das Papier einen Doppelpunkt : das Gespräch gehe weiter, die Akademie Bad Boll sei bereit eine Konsultation durchzuführen. Top 3 Reformationsjubiläum OKR Dr. Heckel berichtet, dass die von den synodalen Gremien beschlossene P 2-Stelle zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums auf dem Weg zur Ausschreibung ist. Innerkirchlich soll in den nächsten fünf Jahren die evangelische Identität und das evangelische Selbstbewusstsein der Mitglieder, insbesondere der Haupt- und Ehrenamtlichen, gestärkt werden: Ich weiß, warum ich evangelisch bin, selbstbewusst und mit Freude. Ziel nach außen ist es, die Kirche zu einem interessanten und attraktiven BegegnungsOrt zu machen, an dem spannende und relevante Themen diskutiert werden, wo hilfreiche Begegnung und Begleitung stattfindet, wo Menschen ihr Engagement und ihre Begabungen einbringen können und für ihre Zweifel und Ängste Raum und Halt finden. Ein wichtiger Punkt wird die Öffentlichkeitsarbeit sein, die einerseits die Initiativen aus der EKD aufnehmen und andererseits in Württemberg verankert werden muss.

2 Er führt einen bunten Strauß verschiedener Angebote an, um Beispiele für die Planungen zu geben. TOP 4 Personalstrukturplan für den Pfarrdienst Da die Personalstrukturplanung eine Modellrechnung und keine Vorhersage ist, kann es zu Veränderungen kommen: Das Zahlenverhältnis von Pfarrern und Gemeindegliedern wird sich trotz hoher Ruhestandszahlen positiver entwickeln als noch vor zwei Jahren angenommen. Diese sogenannte niedrigere Pastorationsdichte ist sowohl im Blick auf die Belastung der Pfarrerinnen und Pfarrer, als auch im Blick auf die Gemeindeglieder eine positive Entwicklung, so OKR Traub. Alle geeigneten Personen, die auf der Liste der württ. Theologiestudierenden stehen, können aufgenommen werden und es muss für den Pfarrberuf geworben werden. Dazu brachte Waltraud Bretzger für die OK einen Antrag ein Werbung für Theologiestudium und andere kirchliche Berufe (Nr. 35/13) TOP 5 Maßnahmen zur Unterstützung des Gemeindepfarramts Die Vorsitzende des Theologischen Ausschusses trug 11 Maßnahmen zur Entlastung des Gemeindepfarramtes vor, die in Zusammenarbeit von Ausschuss und Dezernat 3 formuliert worden waren, und fand damit die Zustimmung der Synode. TOP 6 Mittelfristige Finanzplanung OKR DR. Kastrup führte aus: Finanziell steckt die Landeskirche definitiv nicht in einer Krise. 1. Die Kirchensteuereinnahmen erreichten 2012 mit fast 600 Mio. (genauer: 597,8 Mio. ) zumindest nominal ein Rekordniveau ist mit einem Ergebnis in ähnlicher Größenordnung zu rechnen 2. sind die öffentlichen Leistungen stabil 3. ist das hohe Niveau der Opfer und Spenden erwähnenswert 4. die Erträge aus Vermögen: 2012 haben steigende Bewertungen von Anleihen und stark steigende Aktienkurse neben den stabilen Mieterträgen zu einem erfreulichen Ergebnis geführt. Diese Entwicklung wird sich bereits im laufenden Jahr nicht fortsetzen lassen. Neben den aktuellen Erträgen sorgen auch die insgesamt erfreulichen Rücklagen für mittelfristige Stabilität. Einziges großes Handlungsfeld: Die Kapitaldeckung der Versorgungsansprüche des Pfarrdienstes einschließlich der Beihilfeansprüche der Versorgungsempfänger. Sie liegt bei nur 47 %. Ein internes Risikopotenzial sieht Kastrup in den sehr ungleich starken Altersjahrgängen im Pfarrdienst. So würden von 2019 bis 2028 knapp ein

3 Drittel der Vollzeitpfarrstellen nicht wieder besetzt. Eine Entwicklung, die das Gesicht der Landeskirche sehr deutlich verändern werde. Es bleiben fünf Jahre, um tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln und einzuleiten, betonte Kastrup. Martin Plümicke sprach für die OK und griff in seinem Votum die Aussage Kastrups auf, die Ausgleichsrücklage sei deutlich zu hoch. Die Mindestgrenze der Ausgleichsrücklage liegt bei 50 bis 60 Millionen Euro. Die Landeskirche hat derzeit mit einer Ausgleichsrücklage von 224,5 Millionen Euro das 3,5-fache gegenüber der vorgeschriebenen Mindesthöhe und nimmt in Kauf, dass dieses Geld bei den derzeit niedrigen Zinsen an Wert verliert. Vor diesem Hintergrund versteht der Gesprächskreis OK nicht, wie der Antrag abgelehnt werden konnte, zehn Prozent der Gelder, die zu viel in der Ausgleichsrücklage liegen, für den laufenden Betrieb einzusetzen. Er mahnte an, die Wertentwicklung des Nachhaltigkeitsniveaus nicht unter der Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts, sondern der Personalkostensteigerungen zu berechnen. Da es nicht akzeptabel sei, den Kirchengemeinden einen Großteil der Mehreinnahmen des derzeitigen Wirtschaftsbooms vorzuenthalten, kündigte er für die Herbstsynode einen Antrag der OK an, nachdem der Verteilbetrag für die Kirchengemeinden in 2014 statt den vorgesehenen 3% um 3,5% angehoben wird. TOP 7 2.Nachtragshaushalt 2013 Die Landessynode hat den Nachtragshaushalt beschlossen, der aus 40 Einzelanträgen besteht. Die Zuschüsse für die stark ehrenamtlich getragene Telefonseelsorge werden erhöht. Für das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 wird aus Kirchensteuermitteln eine erste Tranche in Höhe von Euro und eine Sekretariatsstelle zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es mehr Geld für die Diakonenausbildung, für die Tagungsstätten Bad Urach und Bad Boll und für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Der Antrag der Gesprächskreisleitungen von OK, LG und KfM, die Wahlprospekte um zwei Seiten eines Prospektblattes zur Vorstellung eines Wahlvorschlags als Ganzes zu ergänzen, wurde abgelehnt, ebenso ein Antrag auf Ergänzung der Wahlunterlagen mit einem Prospekt, in dem sich die derzeit in der Synode existierenden Gesprächskreise vorstellen können. TOP 8 Voll dabei Auf dem Weg zur inklusiven Gemeinde Nach einer Einführung durch den Vorsitzenden des Diakonieausschusses Beck, trug Landesbischof Juli sein Wort zur Inklusion in den Kirchengemeinden vor, das gedacht ist als Brief an die Gemeinden. Pfarrer Rainer Schmidt aus der Rheinischen Landeskirche zeigte mit seinem Referat Da kann ja jeder kommen auf humorvolle Art

4 Perspektivenwechsel auf und nannte Inklusion das selbstverständliche Zusammenleben von unterschiedlich Behinderten. Dazu einige Stichworte wer s genauer wissen will, kann nachlesen in seinem Buch Lieber Arm ab als arm dran was heißt eigentlich behindert. Wir sind gleich, bedeutet: wir sind gleichwertig, nicht gleichartig Inklusion ist die Kunst, miteinander zu leben und zu glauben Inklusion = jeder kann teilhaben, aber nicht jeder muss alles können; Wertschätzung für das, was jemand kann Sondereinrichtungen sind kulturelle Errungenschaften, die allerdings die Trennung von Lebenswelten mit sich bringen Was ist normal? Jeder kann manche Dinge und andere nicht. Er rief dazu auf, im Menschen nicht den Behinderten sehen sondern den Menschen mit Stärken und Schwächen. Miteinander sei die Frage zu klären Was muss ich verändern, damit du reinpasst? In der anschließenden Talkrunde berichteten Betroffene und Angehörige von ihren Erfahrungen mit Inklusion oder Ausgrenzung. Die Band Na und? aus Tettnang trug musikalisch zum Thema bei. In der Aussprache war die OK sehr gut vertreten durch Joachim L. Beck, Rolf Wörner, Dr. Harald Kretschmer, Erich Haller und Michael Werner, die ein weiteres Verständnis von Inklusion betonten, die Grenzen von Inklusion ansprachen und insgesamt 3 Anträge einbrachten: Wir bauen nur noch inklusiv Fachstellen zur Unterstützung und Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderung Integratives Hotel/Tagungsstätte im Kloster Denkendorf Die Anträge wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Die Synode stellte sich hinter das zu Beginn vorgetragene Wort des Landesbischofs zur Inklusion. Es wird den Gemeinden schriftlich zugeleitet werden. TOP 9 Projekt Diakonat neu gedacht, neu gelebt Das Projekt Diakonat neu gedacht, neu gelebt ist nach fünfjähriger Laufzeit beendet und ausgewertet. Professor Claudia Schulz sagte in ihrem Referat zur Evaluation, Diakone hätten die Kompetenz, unvoreingenommen unterschiedliche Lebenswelten wahrzunehmen und angemessen in ihnen zu handeln. Sie können den sozialen oder missionarischen Impuls einer kirchlichen Gruppe aufnehmen und methodische Unterstützung bieten für eine diakonische Gemeindeentwicklung. Professorin Annette Noller stellte fest, dass diakonische Arbeit als zielgruppenorientierte Beziehungsarbeit und Vernetzungsarbeit im Sozialraum Zeit und Ressourcen benötige und zugleich helfe, an öffentliche und private Fördermittel zu gelangen. Und

5 sie betonte: Befristete und prekäre Anstellungsformen für Professionelle im Diakonat sind meines Erachtens mit dem diakonischen Auftrag der Kirche nicht vereinbar. TOP 10 Zukunftsfähigkeit des Diakonats Nach Berichten und Diskussion hat die Synode beschlossen Themenbereich Ausbildung: Einrichtung eines Kompetenzzentrums Diakonat auf dem Campus der Evang. Hochschule/Stiftung Karlshöhe Ludwigsburg und Ausarbeitung eines detaillierten Konzepts Themenbereich Anstellung: Weiterarbeit und Auswertung einer landeskirchlichen Personalstrukturübersicht Diakonat und Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts Diakonat Themenbereich Anstellung: ab dem HH-Jahr 2014 die Möglichkeit zu schaffen, dass die landeskirche die Anstellungsträgerschaft für Diakoninnen und Diakone von Kirchenbezirken und ggf Kirchengemeinden gegen Kostenersatz übernehmen kann und Ein Beratungskonzept zur Sicherung von Drittmitteln für den Diakonat und die Unterstützung von Fördervereinen auszuarbeiten. Zu diesem letzten Punkt hatte ein Änderungsantrag Erfolg, neben Fördervereinen auch Trägervereine zu berücksichtigen. Die Synodalen der OK lehnten dies ab, weil Trägervereine nach Privatrecht anstellen und wir keine prekären Anstellungen wollen (aber die Mehrheitsverhältnisse sind halt nicht so ) TOP 11 Landeskirchliche Arbeit in Bezug auf den demographischen Wandel Die Landessynode beschließt folgendem Antrag: Der Oberkirchenrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ausschuss für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit ein Konzept dafür zu entwickeln, wie die Landeskirche auf den dringenden Bedarf zu reagieren plant, sich den Auswirkungen einer immer älter werdenden Gesellschaft zu stellen. Das Konzept soll u. a. aufzeigen, welche Konsequenzen im Blick auf die personelle und finanzielle Ausstattung für die Seniorenarbeit, auch für die Arbeit der LAGES (Evangelische Senioren in Württemberg), zu ziehen sind, damit der steigende Bedarf an Bildung, des geistlichen Lebens und der Seelsorge gedeckt werden kann. Ergänzend spricht sich der Ausschuss KGÖ dafür aus, den Oberkichenrat zu bitten, einen thematischen Fachtag durchzuführen und darauf hinzuarbeiten, dass Bezirksveranstaltungen durchgeführt werden, die die Herausforderungen des demografischen Wandels für den jeweiligen Kirchenbezirk zum Gegenstand haben.

6 TOP 12 Bericht zur Milieustudie Baden und Württemberg Zur Sinusstudie gab es schon zwei Berichte in der Synode. Dieses Mal hat OKR Dr. Heckel berichtet, dass für die Gesamtauswertung die Kirchenleitung eine Steuerungsgruppe eingesetzt habe, der Oberkirchenrat Werner Baur und Heckel selbst angehören. Zu einzelnen Schwerpunktthemen wie Gottesdienst, Bildung, Diakonie, Ehrenamt usw. solle jeweils eine vertiefte Auswertung erfolgen. Zum Gottesdienst habe die Steuerungsgruppe gemeinsam mit der badischen Landeskirche bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Ergebnisse finde er erfreulich. (Aber sie sind nicht wirklich überraschend Anm.d.Verf). Die Ausdifferenzierung im Teilnahmeverhalten ist stark durch die Lebensgewohnheiten der unterschiedlichen Milieus bestimmt. Die Feste im Kirchenjahr und besondere Highlights im Gemeindeleben werden als Gelegenheit zum Gottesdienstbesuch wahrgenommen. Zwischen allgemeiner Bekanntheit, grundsätzlichem Interesse und tatsächlichem Gottesdienstbesuch bestehen große Unterschiede. Der regelmäßige Sonntagsgottesdienst hat eine deutlich geringere Akzeptanz als andere Gottesdienste. Dabei ist es vielfach nicht die inhaltliche Distanz oder Kirchenkritik, die vom Besuch des Gemeindegottesdienstes abhält, sondern vor allem die ausdifferenzierten Lebensumstände der unterschiedlichen Milieus mit Wochenendarbeit, veränderten Freizeitverhalten usw. TOP 13 Stärkung der Fortbildung für Konfirmandenarbeit Dieser TOP stand am Ende eines langen Tages, auch meine Konzentration war am Ende deshalb bitte bei Interesse nachlesen z.b. unter /freitag-5-juli-2013 TOP 15 Selbständige Anträge Der Antrag des KGÖ, dem Landesverband Sinti und Roma 2014 insgesamt für Bildungsarbeit zur Verfügung zu stellen, wurde einstimmig beschlossen. Der Antrag, den Bau der Autobahnkapelle Christopherus an der A6 bei der Kochertalbrücke mit zu unterstützen, wurde in den Finanzausschuss verwiesen. TOP 20 Taufordnung Auch wenn aus theologischer Sicht nichts gegen die Taufe durch Untertauchen spricht, hat der Rechtsausschuss in Absprache mit dem Theologischen Ausschuss dem Anliegen, die württembergische

7 Taufordnung durch die sogenannte Submersion (Taufe durch Untertauchen) zu ergänzen, nicht zugestimmt. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg soll auf eine EKD-weite Regelung drängen und das Anliegen in den entsprechenden Gremien einbringen. TOP 21 Abendmahl Nach eingehender Beratung, auch mit dem Theologischen Ausschuss, schlägt der Rechtsausschuss vor, auch Ehrenamtlichen zu ermöglichen, Abendmahlsfeiern zu leiten. Allerdings nur mit Einschränkungen und unter folgenden Bedingungen: Ehrenamtliche, die das Abendmahl austeilen dürfen, sollen vorher eine eintägige Ausbildung durchlaufen. Davon müssen Pfarrer und Kirchengemeinderat der Heimatgemeinde in Kenntnis gesetzt worden sein. Nach der Ausbildung soll der zuständige Dekan eine Beauftragung aussprechen, die zeitlich und räumlich eingeschränkt gültig ist, aber über eine einzelne Abendmahlsfeier hinausgehen soll. Wichtig ist, dass der/die Ehrenamtliche nur für einen bestimmten, sie betreffenden Kontext beauftragt wird, d.h. er/sie darf das Abendmahl nur bei Jugend- oder Zweitgottesdiensten, bei Freizeiten, in Gruppen oder Kreise leiten. Grundsätzlich müssen solche besonderen Abendmahlsfeiern öffentlich abgekündigt werden, um allen interessierten Getauften die Möglichkeit zu geben, teilzunehmen. Dazu ist keine Änderung der Abendmahlsordnung erforderlich. Die konkrete Entwicklung des geordneten Verfahrens ist Sache des Oberkirchenrats, der mit diesem Vorgehen einverstanden ist. TOP 26 AG Kirchenbezirksreform Einige interessante Sätze von OKR Duncker: Die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass es in der Vergangenheit vonseiten der landeskirchlichen Ebene nur wenige Anreize für Veränderungen bei Kirchenbezirke und Kirchengemeinden gab, so dass Umstellungen, vor allem auch Bezirksfusionen große wirtschaftliche Nachteile mit sich brachten, die allenfalls längerfristig aufzuholen wären. Die Vorteile durch Bezirksfusionen wurden dadurch gegenüber den Nachteilen wie zum Beispiel längeren Wegen für Haupt- und Ehrenamtliche und die meist nötigen personellen Veränderungen mit den Zusatzkosten nicht genügend wahrgenommen. Der strikte Grundsatz der Freiwilligkeit von Fusionen wurde zwar insofern als berechtigt angesehen, als eine Reform gegen die Entscheidungsträger vor Ort kaum umsetzbar ist. Die häufige Betonung der Freiwilligkeit hat jedoch diejenigen gestärkt, die gegen jede Form von Veränderung sind

8 Es folgten Zahlen über erfolgte Fusionen und ein ganzes Bündel von Maßnahmen, allerdings: Der Grundsatz der Freiwilligkeit soll erhalten bleiben, auch wenn die Vornahmen struktureller Änderungen dringender wird. Die Vorgaben für Veränderungen sollen nicht vom Oberkirchenrat zentral vorgeschrieben werden, da dies nach allen Erfahrungen eher Widerstände hervorruft und die Prozesse stört. Daher soll zwar Bezug genommen werden auf die Planungen von 1974, die von der Landessynode seither mehrfach aufgegriffen wurden. Es soll aber nach längerer Diskussion keine Zielkarte von landeskirchlicher Ebene aus mit neuen Entwicklungszielen vorgelegt werden. Außerdem 7 TOPs zu verschiedenen Gesetzen: Kirchliches Gesetz zur Änderung des Verwaltungsverfahrens- und - zustellungsausführungs- und -ergänzungsgesetz Es regelt den Zugang zu Kirchenbehörden mit elektronischen Dokumenten. (Beschlossen) Kirchliches Gesetz über den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchenbezirke Bad Urach und Münsingen Dabei geht es darum aus den beiden alten Kirchenbezirken einen neuen zu bilden und die Auswirkungen dieser Neubildung auf Kirchenwahl, Dekanatsaufgaben, Pfarrbesoldung usw. zu regeln. (Beschlossen) Kirchliches Gesetz zur Erprobung unterhälftiger Beschäftigung im Pfarrdienst während der Elternzeit Probeweise soll die Möglichkeit geschaffen werden, Pfarrerinnen und Pfarrer mit einem 25 Prozent-Dienstauftrag im gemeindlichen Dienst während der Elternzeit beauftragt zu werden. Dies ist bisher nur für Sonderpfarrstellen möglich. (Verweisung in RA) Kirchliches Gesetz zur Änderung des Württembergischen Pfarrergesetzes Es handelt sich bei der Formulierung in geschlechtergerechten Sprache ausschließlich um redaktionelle Änderungen. (Verweisung in RA) Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrervertretungsgesetzes Durch den Zusammenschluss des Kirchenreises Stuttgart sollen die Vorschriften zum Wahlverfahren bei der Pfarrervertretung angepasst werden. (Verweisung in RA) Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes Hier geht es darum, die Kosten von Vikarsfamilien für Kinderbetreuung während der Kurse am Pfarrseminar zumindest teilweise auszugleichen (Verweisung in RA) Kirchliches Gesetz zur Änderung des Pfarrerversorgungsgesetzes Pfarrer-Innen, die in den staatlichen Schuldienst wechseln, mussten bisher für die Dauer von drei Jahren eine Absenkung ihrer Grundgehälter und Amtszulagen um vier Prozent hinnehmen, ab dem 1. Januar 2013 wurde der Absenkungssatz für Neueinstellungen auf acht Prozent erhöht. Um einen Wechsel weiterhin zu ermöglichen, soll ein Übergangsgeld in Höhe von vier Prozent der jeweiligen Grundbezüge und Amtszulagen gewährt werden. (Verweisung in RA) Erika Schlatter-Ernst,

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