Deutsche Finance Income Zins 1

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1 VERKAUFSPROSPEKT Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG Verkaufsprospekt für Namensschuldverschreibungen der Serie Deutsche Finance Income Zins 1

2 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 2

3 Deutsche Finance Income Zins 1

4 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 INHALT 1. PROSPEKTVERANTWORTUNG DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Eckdaten der Vermögensanlage Unternehmensgegenstand der Emittentin und wirtschaftliches Konzept der Vermögensanlage Anlegergruppe Gesamthöhe von Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen Weitere Leistungen, Haftung der Anleger, Nachschusspflicht Weitere vom Anleger zu tragende Kosten Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung an den Anleger Ausführliche Darstellung der Auswirkungen der Vermögens-, Finanzund Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung für die Vermögensanlage nachzukommen WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Allgemeine Hinweise Maximales Risiko Allgemeine Prognose- und Marktrisiken Risiken im Zusammenhang mit Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft Risiken im Zusammenhang mit der Struktur der Vermögensanlage Risiken auf Ebene der Emittentin Rechtliche und steuerliche Risiken Risiken aus einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage Risiko der Änderung der Vertrags- oder Anlagebedingungen oder der Tätigkeit der Emittentin DEUTSCHE FINANCE GROUP Deutsche Finance Group Asset Management ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Hauptmerkmale der Anteile der Anleger Zeichnung der Vermögensanlage

5 5.4. Zeichnungsfrist, Entgegennahme von Willenserklärungen, Anlegerregister Erwerbspreis, Einzahlung der Zeichnungssumme Verzinsung, Auszahlung der Zinsbeträge Laufzeit, Kündigung, Rückzahlung Übertragung, Verfügung, Eingeschränkte Handelbarkeit Nachrangigkeit Zahlstellen Offenlegung, Mitteilungen Gewährleistungen Erhöhung des Gesamtbetrages der Vermögensanlage, Begebung weiterer Vermögensanlagen, Aufnahme weiteren Kapitals ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Angaben über das Kapital der Emittentin Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter der Emittentin Angaben zu den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Angaben über das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ANGABEN ÜBER DIE ANLAGEZIELE UND DIE ANLAGEPOLITIK Anlagestrategie, Anlagepolitik und Anlageziel Anlageobjekte, Geschäftstätigkeit der Emittentin, Weitere Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlage WIRTSCHAFTLICHE ANGABEN Investitions- und Finanzierungsplan Investitions- und Finanzierungsplan der DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG Investitions- und Finanzierungsplan der DF Deutsche Finance Income Investitions S.a r.l Liquiditätsprognose Kapitalrückflussrechnung Angabe zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Vermögenslage, Eröffnungsbilanz, Zwischenbilanz und Planbilanzen der Emittentin Ertragslage, Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung, Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der Emittentin Finanzlage, Liquiditätsrechnung der Emittentin Planzahlen der Emittentin

6 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 INHALT 9. RECHTLICHE ANGABEN Gesellschaftsvertrag der Emittentin Gesellschafterdarlehen Vertrag über die Vermittlung der Namensschuldverschreibungen Anlegerverwaltung Anlegerbetreuung Platzierungsgarantie DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l Anlageberatung Verwahrstelle WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION DER VERMÖGENSANLAGE Allgemeine Hinweise Besteuerung des Anlegers Besteuerung der Emittentin Besteuerung der DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l VERTRÄGE Bedingungen für die Namensschuldverschreibung DEUTSCHE FINANCE INCOME - ZINS Gesellschaftsvertrag der DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG VERBRAUCHERINFORMATIONEN Allgemeine Informationen zur Emittentin und Anbieterin der Vermögensanlage und den gegenüber den Anlegern auftretenden Personen Informationen zu den Vertragsverhältnissen ANGABENVORBEHALT

7 1. PROSPEKTVERANTWORTUNG 5

8 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 1. PROSPEKTVERANTWORTUNG Die DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München, übernimmt als Anbieterin und Prospektverantwortliche gemäß 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung für den Inhalt des vorliegenden Verkaufsprospektes alleine und insgesamt die Verantwortung und erklärt, dass nach ihrem Wissen die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt wurden mit Sorgfalt auf der Grundlage der zu schließenden Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt und geprüft. Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind nur bis zum Datum der Prospektaufstellung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen bekannte oder erkennbare Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt der prognostizierten Ergebnisse und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Anleger sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Änderungen wird soweit gesetzlich zulässig nicht übernommen. Der Verkaufsprospekt ist vollständig in deutscher Sprache abgefasst. Deshalb entfällt eine deutsche Zusammenfassung. Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind bis zur Bekanntgabe von Änderungen gültig. Wesentliche Änderungen werden in Form eines Nachtrags gemäß 11 Vermögensanlagengesetz bekanntgegeben. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Jedem Anleger wird empfohlen, vor der endgültigen Anlageentscheidung die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben, insbesondere die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage, im Hinblick auf seine persönlichen Umstände und Vermögenssituation kritisch zu würdigen und sich durch einen fachkundigen unabhängigen Dritten beraten zu lassen. Datum der Prospektaufstellung: DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DF Deutsche Finance Income Komplementär GmbH Symon Hardy Godl Geschäftsführer Hinweis nach 7 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. 6

9 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 7

10 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 2.1 ECKDATEN DER VERMÖGENSANLAGE Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche Art der Vermögensanlage Emissionsvolumen Ausgabebetrag Agio Mindestzeichnungssumme Erwerbspreis Zeichnungsfrist Platzierungsgarantie Laufzeit der Namensschuldverschreibungen Verzinsung Rückzahlung Mit den Namensschuldverschreibungen verbundene Rechte DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG (nachfolgend Emittentin ) Nachrangige Namensschuldverschreibungen der Serie Deutsche Finance Income - Zins 1 (nachfolgend Namensschuldverschreibungen ) im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) Das geplante Emissionsvolumen beträgt bis zu 15 Mio. EUR als Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen. Die Emittentin ist berechtigt, das Emissionsvolumen der Namensschuldverschreibungen auf einen Gesamtbetrag von bis zu 100 Mio. EUR zu erhöhen. Die Ausgabe der Namensschuldverschreibungen erfolgt zum Nennbetrag. Die Anleger haben einen Ausgabeaufschlag ( Agio ) in Höhe von 6 % auf den von ihnen jeweils gezeichneten Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen zu zahlen ,- EUR (10 Namenschuldverschreibungen zum Nennbetrag von je 100,- EUR). Ein höherer Betrag muss durch 100 ohne Rest teilbar sein. Der Erwerbspreis ist der Gesamtbetrag der gezeichneten Namensschuldverschreibungen. Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung des maximalen Emissionskapitals, jedoch spätestens 12 Monate nach Billigung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die DF Deutsche Finance Advisors GmbH hat gegenüber der Emittentin eine Garantie für die Mindestplatzierung von Namensschuldverschreibungen in Höhe von bis zu 3 Mio. EUR abgegeben. Die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen beginnt individuell für jeden Anleger mit der vollständigen Einzahlung des Erwerbspreises auf dem Konto der Emittentin und der Annahme des Zeichnungsangebotes durch die Emittentin. Die Dauer der Laufzeit ist befristet bis zum Die Emittentin kann die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen um ein Jahr verlängern. Die Laufzeit der Vermögensanlage beträgt daher individuell für jeden Anleger gemäß 5a VermAnlG mehr als 24 Monate. Eine ordentliche Kündigung der Namensschuldverschreibungen ist während der Laufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur vollständigen oder teilweisen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Namensschuldverschreibungen werden bis zum Ende ihrer Laufzeit auf ihren eingezahlten Gesamtbetrag mit 3,0 % p. a. nachschüssig verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich jeweils zur Hälfte zum und zum eines jeden Kalenderjahres fällig und innerhalb von zehn Bankarbeitstagen an den Anleger zu leisten. Darüber hinaus erhält der Anleger mit dem Ende der Laufzeit zusätzlich einen einmaligen Zinszuschlag in Höhe von 6 % des eingezahlten Gesamtbetrags der Namensschuldverschreibungen. Die Rückzahlung des eingezahlten Gesamtbetrags der Namensschuldverschreibungen erfolgt spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen. Die Namensschuldverschreibungen lauten auf den Namen des Anlegers. Sie begründen Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind. Jedem Anleger stehen die in den Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen bestimmten Rechte zu. Der Anleger wird einmal jährlich über die Entwicklung der Emittentin durch den geprüften Jahresbericht gemäß den gesetzlichen Vorschriften informiert. Die Namensschuldverschreibungen gewähren Gläubigerrechte (Zins- und Rückzahlungsrechte), sie gewähren jedoch keine Mitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte bei Gesellschafterbeschlüssen auf Ebene der Emittentin. Der Anleger ist am Ergebnis und am Vermögen der Emittentin sowie an einem etwaigen Liquidationserlös nicht beteiligt (siehe hierzu auch Abschnitt 5.2 "Hauptmerkmale der Anteile der Anleger", Seite 38). 8

11 Nachrangigkeit der Namensschuldverschreibungen Nachschusspflicht Investition und Finanzierung Steuerliche Angaben Die Namensschuldverschreibungen begründen unmittelbare und unbedingte aber nachrangige und unbesicherte Forderungen des Anlegers gegen die Emittentin. Die Ansprüche aus den Namensschuldverschreibungen können nicht geltend gemacht werden, wenn deren Befriedigung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führen würde (sog. qualifizierter Rangrücktritt). Die Namensschuldverschreibungen unterliegen keiner Einlagensicherung. Eine Nachschusspflicht der Anleger besteht nicht. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird ausschließlich durch den geplanten Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen in Höhe von 15 Mio. EUR zzgl. 6 % Agio sowie durch das Kommanditkapital der Gesellschafter der Emittentin in Höhe von EUR finanziert. Für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen stehen der Emittentin planmäßig insgesamt rund 14,21 Mio. EUR (94,75 % des Gesamtbetrages der Namensschuldverschreibungen) zur Verfügung. Die geplanten Nebenkosten der Vermögensanlage (u.a. Kapitalvermittlung, Gründungs- und Konzeptionskosten) betragen insgesamt rund 1,63 Mio. EUR (4,83 % des Gesamtbetrages der Namensschuldverschreibungen sowie 6 % Agio). Die auf die Namensschuldverschreibungen gezahlten Zinsen sowie ein etwaiger Gewinn aus der Veräußerung der Namensschuldverschreibungen führen beim Anleger jeweils zu Einkünften aus Kapitalvermögen, die derzeit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % sowie ggfs. der Kirchensteuer unterliegen, sofern der Anleger als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Namensschuldverschreibungen im Privatvermögen hält. Eine Verpflichtung zu Einbehalt und Abführung von Kapitalertragsteuer durch die Emittentin besteht nicht. Der Anleger hat die vorgenannten Einkünfte in seiner Steuererklärung anzugeben. 2.2 UNTERNEHMENSGEGENSTAND DER EMITTENTIN UND WIRTSCHAFTLICHES KONZEPT DER VERMÖGENSANLAGE Der Unternehmensgegenstand der Emittentin ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Anteilen an in- und ausländischen Investmentvermögen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar in die Asset-Klassen Immobilien und Infrastruktur, Private Equity Real Estate und Private Equity Infrastructure, in immobilienähnliche und infrastrukturähnliche Anlagen sowie in Anlagen mit Bezug zum Immobilien- bzw. Infrastruktursektor investieren. Die Emittentin kann Investitionen unmittelbar den Beteiligungs- oder Finanzierungsstrukturen (sog. Mezzanine Investments) tätigen (nachfolgend Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen genannt). Die Emittentin kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Gegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie die Geschäfte anderer Unternehmen für deren Rechnung führen und eigene Geschäfte durch andere Unternehmen führen lassen. Die Emittentin kann zur Finanzierung des Unternehmensgegenstands Kapital durch Begebung von nachrangigen Namensschuldverschreibungen aufnehmen. Der Emittentin ist es nicht gestattet, selbst als Alternativer Investmentfonds im Sinne des KAGB zu qualifizieren. Die Emittentin ist nicht oder mittelbar sowie auch im Rahmen von hybriberechtigt, Tätigkeiten auszuüben, die einer aufsichtsrechtlichen Zulassung oder Genehmigung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch und/oder dem Kreditwesengesetz bedürfen. Die Emittentin wird ihre Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen ausschließlich über ihre 100 %-ige Tochtergesellschaft DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l. (nachfolgend Tochtergesellschaft ), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Luxemburger Recht, tätigen. Die Emittentin wird diesbezüglich die ihr aus der Emission der Namensschuldverschreibungen zu Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Mittel in Form von Eigenkapital und festverzinslichen Gesellschafterdarlehen an ihre Tochtergesellschaft weiterreichen. Die Tochtergesellschaft wird mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen nach Maßgabe der von der Emittentin festgelegten Anlagestrategie tätigen. Schwerpunkt der Anlagestrategie werden dabei Investitionen in nationale und internationale 9

12 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Immobilien- und Infrastrukturobjekte sowie Immobilien- und Infrastrukturprojektentwicklungen sein, die unmittelbar selbst oder im Rahmen von Joint-Ventures, Co-Investments oder Club-Deals gemeinsam mit anderen Investoren getätigt werden. Ferner sind auch Investitionen in die von lokalen Projektmanagern für institutionelle Investoren (z. B. Versicherungen, Pensionskassen, Staatsfonds, Stiftungen) konzipierte Beteiligungsgesellschaften Gegenstand der Anlagestrategie. Des Weiteren sind Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft auch über den Erwerb von Wertpapieren, Derivaten und sonstigen handelbaren Finanzinstrumenten geplant. Bei der Anlagestrategie der Emittentin steht neben der Auswahl der Asset-Klassen Immobilien und Infrastruktur mit Chancen auf attraktive Renditen die Risikominimierung des Gesamtportfolios im Fokus. Im Gegensatz zu einer sog. Single-Asset - Strategie, also einer Investition in ein einziges Asset, beabsichtigt die Emittentin ein Portfolio verschiedenartiger Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen aufzubauen, das in mehrfacher Hinsicht diversifiziert sein soll. Die Strategie des diversifizierten Investierens in verschiedene Länder, Regionen, Sektoren und Investmentstile, kombiniert mit unterschiedlichen Laufzeiten, Jahrgängen und individuellen Kernkompetenzen des jeweiligen lokalen Managements, ist dabei der Grundstein für ein ausgewogenes Portfolio. Das wirtschaftliche Konzept der Vermögensanlage basiert auf der Annahme, dass die Emittentin durch die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen Erträge über ihre Tochtergesellschaft generiert, die einschließlich der Rückflüsse der jeweils investierten Mittel für die Bedienung der geplanten Verzinsung und der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen an die Anleger sowie der laufenden Verwaltungskosten auf Ebene der Emittentin und der Tochtergesellschaft verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Emittentin über ihre Tochtergesellschaft noch keine Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen getätigt. Insofern handelt es sich bei dem vorliegenden Angebot von nachrangigen Namensschuldverschreibungen um einen sogenannten Blind-Pool (siehe hierzu auch Abschnitt 3.3. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 25) ANLEGERGRUPPE Die Anlegergruppe, auf die die Vermögensanlage abzielt, sind Privatkunden im Sinne des 67 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Eine Zeichnung durch professionelle Kunden und/oder geeignete Gegenparteien gemäß 67, 68 WpHG ist möglich. Angesprochen werden Anleger, die über grundlegende wirtschaftliche Kenntnisse und/oder über Erfahrungen im Bereich Vermögensanlagen verfügen. Der Anleger muss einen Anlagehorizont von mindestens 8 Jahren und bis zu 9 Jahren (für den Fall der Verlängerung der Laufzeit der Vermögensanlage durch die Emittentin) haben. Anleger sollten die Vermögensanlage im Privatvermögen halten und deren Erwerb nicht fremdfinanzieren. Das Anlageziel der durch diese Vermögensanlage angesprochenen Anleger sollte vor dem Hintergrund ihrer Vermögensverhältnisse eine langfristige Kapitalinvestition zum Zweck der Vermögensbildung sein. Dabei müssen die Anleger berücksichtigen, dass die Verzinsung und die Rückzahlung des eingezahlten Gesamtbetrags der Namensschuldverschreibungen nicht zugesichert werden können. Die Anleger sollten insoweit nicht auf Einkünfte aus der Vermögensanlage angewiesen sein und die Rückzahlung des Gesamtbetrags der Namensschuldverschreibungen in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten. Der Anleger muss fähig sein, die Verluste, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können, bis hin zu 100% des Gesamtbetrags der eingezahlten Namensschuldverschreibungen (Totalverlust) sowie weitere Zahlungsverpflichtungen bis zur Privatinsolvenz zu tragen (siehe hierzu auch Abschnitt 3. "Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage", Seiten 24 ff, insb. Abschnitt 3.2. "Maximales Risiko", Seite 24) GESAMTHÖHE VON PRO- VISIONEN, INSBESONDERE VERMITTLUNGSPROVISIONEN ODER VERGLEICHBARE VERGÜTUNGEN Unter der Voraussetzung eines Prognosezeitraums der Emittentin bis zum und einer planmäßigen Zeichnung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 15 Mio. EUR zzgl. 6 % Agio werden Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, über die Laufzeit in einer Gesamthöhe von EUR inklusive anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer geleistet. Dies entspricht rund 17,61 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Namensschuldverschreibungen in Höhe von 15 Mio. EUR. Der Gesamtbetrag umfasst einmalige Provisionen für die Vermittlung der Namensschuldverschreibungen gemäß Investitions- und Finanzierungsplan (vgl. Seite 60) in Höhe von EUR und die laufenden Vergütungen für die Anlegerverwaltung in Höhe von insgesamt EUR, für die Anlegerbetreuung in Höhe von insgesamt EUR sowie die Vergütungen für die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin in Höhe von insgesamt EUR für den Zeitraum der geplanten Laufzeit der Vermögensanlage bis zum Bei einer Zeichnung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR zzgl. 6 % Agio im Falle der Erhöhung des Gesamtbetrages der angebotenen Namensschuldverschreibungen werden Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, über die Laufzeit in einer Gesamthöhe von EUR inklusive anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer geleistet. Dies entspricht rund 18,43 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Namensschuldverschreibungen in Höhe von 100 Mio. EUR. Der Gesamtbetrag umfasst einmalige Provisionen für die Vermittlung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von EUR und die laufenden Vergütungen für die Anlegerverwaltung in Höhe von insgesamt EUR, für die An- 10

13 legerbetreuung in Höhe von insgesamt EUR sowie die Vergütungen für die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin in Höhe von insgesamt EUR für den Zeitraum der geplanten Laufzeit der Vermögensanlage bis zum WEITERE LEISTUNGEN, HAFTUNG DER ANLEGER, NACHSCHUSSPFLICHT Die Anleger sind verpflichtet, den vereinbarten Erwerbspreis (Gesamtbetrag der gezeichneten Namensschuldverschreibungen in Höhe von mindestens EUR) und ein Agio in Höhe von 6% des Erwerbspreises zu erbringen. Darüber hinaus bestehen keine Umstände, unter welchen der Erwerber der Namensschuldverschreibungen verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere bestehen darüber hinaus keine Umstände, unter denen er haftet. Es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen durch den Anleger WEITERE VOM ANLEGER ZU TRAGENDE KOSTEN Mit dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung der Vermögensanlage sind für den Anleger folgende weitere Kosten verbunden:» Kosten in Verbindung mit der Verfügung über Namensschuldverschreibungen insbesondere in Form von pauschalierten Übertragungsgebühren in Höhe von 200 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche im Fall der Veräußerung, Schenkung oder Erbschaft für den Erwerber der Namensschuldverschreibungen anfallen;» Kosten für einen Erbnachweis;» Überweisungskosten, Lastschriftgebühren, Porto- und Telekommunikationskosten;» Kosten der Identifikation, der Kommunikation und Beratung, insbesondere der persönlichen Rechts-, Steuer- und/oder Anlageberatung.» Bei Inanspruchnahme einer individuellen Fremdfinanzierung der gezeichneten Namensschuldverschreibungen können für den Anleger neben dem zu leistenden laufenden Kapitaldienst gegebenenfalls weitere Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder Vorfälligkeitsent- schädigungen, anfallen. Die Höhe und der Anfall der vorgenannten Kosten sind von der individuellen Situation des Anlegers abhängig und können daher zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht weiter beziffert bzw. konkretisiert werden. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCK- ZAHLUNG AN DEN ANLEGER Vertraglicher Rahmen für die feste Verzinsung und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen an den Anleger sind die Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen, die im vollen Wortlaut im Abschnitt Bedingungen für die Namensschuldverschreibung DEUTSCHE FI- NANCE INCOME - ZINS 1 auf den Seiten 90 ff. abgedruckt sind. Nach Abzug der Nebenkosten der Vermögensanlage werden für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Emittentin rund 14,21 Mio. EUR verwendet. Es ist beabsichtigt, mit dem Nettoemissionserlös über die 100 %-ige Tochtergesellschaft der Emittentin, der DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l., Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen zu tätigen. Die Emittentin wird ihrer Tochtergesellschaft die zu Investitionszwecken erforderlichen Finanzmittel in Form von Eigenkapital sowie in Form eines fest verzinslichen Gesellschafterdarlehens zur Verfügung stellen. Die Tochtergesellschaft wird die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen nach Maßgabe der von der Emittentin festgelegten Anlagestrategie tätigen und sich an in- und ausländischen Investmentvermögen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung beteiligen, die direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar in die Asset-Klassen Immobilien und Infrastruktur, Private Equity Real Estate und Private Equity Infrastructure, in immobilienähnliche und infrastrukturähnliche Anlagen sowie in Anlagen mit Bezug zum Immobilien- bzw. Infrastruktursektor investieren. Schwerpunkt der Anlagestrategie werden dabei Investition in nationale und internationale Immobilien- und Infrastrukturobjekte sowie Immobilien- und Infrastrukturprojektentwicklungen sein, die unmittelbar selbst oder im Rahmen von Joint-Ventures, Co-Investments oder Club-Deals gemeinsam mit anderen Investoren getätigt werden. Ferner sind auch Investitionen in die von lokalen Projektmanagern für institutionelle Investoren (z. B. Versicherungen, Pensionskassen, Staatsfonds, Stiftungen) konzipierte Beteiligungsgesellschaften Gegenstand der Anlagestrategie. Des Weiteren sind Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft auch über den Erwerb von Wertpapieren, Derivaten und sonstigen handelbaren Finanzinstrumenten geplant. Bei der verfolgten Anlagestrategie steht neben der Auswahl der Asset- Klassen Immobilien und Infrastruktur mit Chancen auf attraktive Renditen die Risikominimierung des Gesamtportfolios im Fokus. Im Gegensatz zu einer sog. Single-Asset -Strategie, also einer Investition in ein einziges Asset, soll ein Portfolio verschiedenartiger Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen aufgebaut werden, das in mehrfacher Hinsicht diversifiziert sein soll. Die Strategie des diversifizierten Investierens in verschiedene Länder, Regionen, Sektoren und Investmentstile, kombiniert mit unterschiedlichen Laufzeiten, Jahrgängen und individuellen Kernkompetenzen des jeweiligen lokalen Managements, ist dabei der Grundstein für ein ausgewogenes Portfolio. Das wirtschaftliche Konzept der Vermögensanlage basiert auf der Annahme, dass die Tochtergesellschaft durch die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen Erträge generiert, die einschließlich der Rückflüsse der jeweils investierten Mittel für die 11

14 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Bedienung der geplanten Verzinsung und der Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens an die Emittentin verwendet werden und die Emittentin ihrerseits Erträge aus der Kapitalbeteiligung sowie aus dem gewährten Gesellschafterdarlehen generiert, die einschließlich der Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens für die Bedienung der geplanten Verzinsung und der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen an die Anleger sowie der laufenden Verwaltungskosten verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Emittentin die Tochtergesellschaft, die DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l. mit einem Stammkapital von EUR gegründet und mit der Tochtergesellschaft einen Gesellschafter- Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme von bis zu 13,49 Mio. EUR und einer Laufzeit bis zum abgeschlossen. Der Zinssatz für den valutierten Darlehensbetrag kann bis zu 6 % p. a. betragen. Darüber hinaus ist am Ende der Laufzeit des Darlehens eine einmalige Zinszahlung in Höhe von 10,0 % auf den valutierten Darlehensbetrag zu leisten. Darüber hinaus stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder die entsprechenden Verträge oder Vertragskonditionen für die Immobilien- und Infra-strukturinvestitionen der Tochtergesellschaft fest, noch ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Abschluss konkreter Verträge über Immobilienund Infrastrukturinvestitionen fest beschlossen. Bei diesem Angebot von nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit fester Verzinsung handelt es sich daher um einen sog. Blindpool (vgl. hierzu auch Abschnitt 3.3. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 25). Der Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht abschließend bekannt, welche Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen getätigt werden und für welche Zwecke die jeweils investierten Mittel verwendet werden. Die Anlagestrategie, -politik und- ziele der Emittentin sind im Abschnitt 7. Angaben über die Anlageziele und die Anlagepolitik auf den Seiten 52 ff. näher erläutert. Wesentliche Grundlagen und Bedingungen für die Verzinsung und Rückzahlung sind plangemäß:» Einzahlung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von 15 Mio. EUR zzgl. 6% Agio bis zum Ende der Zeichnungsfrist;» Verwendung der Nettoeinnahmen aus dieser Vermögensanlange für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen nach Maßgabe der von der Emittentin festgelegten Anlagestrategie;» Vertraglich vorgesehene Zinszahlungen und Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens sowie Dividenden durch die Tochtergesellschaft zum Zwecke der Zinszahlungen und der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen der Anleger;» Kongruenz, d. h. Übereinstimmung der Fälligkeit von Einnahmen der Emittentin aus Zinsen, Auszahlungen oder Ausschüttungen und Ausgaben der Emittentin,» Einhaltung der im Rahmen der Vertragsverhandlungen avisierten Rückflüsse aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen;» Einhaltung der kalkulierten Einnahmen, d. h. Einnahmen mindestens in Höhe der Emissions- und Verwaltungskosten, der Zinsen auf die Namensschuldverschreibungen sowie der Rückzahlungsbeträge der Namensschuldverschreibungen;» Einhaltung der geplanten laufenden Emissions- und Verwaltungskosten;» Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch bestehende und künftige Vertragspartner, und» Fortbestand der gegenwärtigen Rechtslage und der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die vorstehenden Bedingungen und Grundlagen sind wesentlich, damit die Emittentin ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen kann, die kalkulierten Einnahmen erzielen kann und die Verzinsung und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen leisten kann. Darüber hinaus werden Grundlagen und Bedingungen angenommen, die generell bei einer Investition der geplanten Art notwendig sind. Wenn die vorstehend genannten Bedingungen und Grundlagen eingehalten werden, ist die Emittentin voraussichtlich in der Lage, die prognostizierte Verzinsung und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen zu leisten. Sollte der Kapitalzufluss aus der Platzierung und Einzahlung der Namensschuldverschreibungen nicht planmäßig erfolgen, würden der Emittentin die Mittel fehlen, um die Geschäftstätigkeit aufzunehmen und die geplanten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen über ihre Tochtergesellschaft zu tätigen, aus denen die geplanten Einnahmen der Emittentin erzielt werden. Sofern sich die Platzierung und Einzahlung der Namensschuldverschreibungen verzögert oder nicht in der geplanten Höhe erfolgt, wirkt sich dies auf die Höhe der Verpflichtungen der Emittentin zur Zinszahlung entsprechend des veränderten Beginns des Zinszahlungsanspruchs und des verminderten Gesamtbetrags der Namensschuldverschreibungen aus. Sollten für die Verwendung der Nettoeinnahmen keine in Frage kommenden Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung stehen, könnte die Emittentin die Geschäftstätigkeit nicht in geplanten Umfang aufnehmen und die geplanten Einnahmen erzielen. In diesem Fall entstehen nach den Bedingungen für die Namensschuldverschreibung zwar grundsätzlich Zinsen auf die Namensschuldverschreibungen sowie ein Anspruch auf Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen, die jedoch aufgrund geringerer Rückflüsse gegebenenfalls reduziert oder gänzlich nicht zur Auszahlung kommen könnten. Die Emittentin soll planmäßig die erforderlichen Mittel zur Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen aus ihren Einnahmen aus der Eigenkapitalbeteiligung sowie dem Gesellschafterdarlehen an die Tochtergesellschaft generieren, die ihrerseits die erforderlichen Mittel zur Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung unter dem Gesellschafterdarlehen sowie der Dividenden aus ihren Einnahmen aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen generieren soll. Bedingung für die Fähigkeit der Emittentin die Verzinsung und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen zu leisten, sind daher unmittelbar die Dividendenzahlungen und die Zins- und Rückzahlungen aus dem Gesellschafterdarlehen durch die Tochtergesellschaft und mittelbar die Rückflüsse aus den von der Tochtergesellschaft getätigten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen sowie die Kongruenz, 12

15 d.h. die Übereinstimmung der Fälligkeit von Einnahmen der Emittentin aus Zinsen, Auszahlungen oder Ausschüttungen und Ausgaben der Emittentin. Die Einnahmen beeinflussen das Ergebnis der Emittentin und damit die Verzinsung und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen insofern, als dass geringere Einnahmen der Emittentin dazu führen können, dass Zinsen und die Rückzahlung reduziert oder gänzlich nicht zur Auszahlung kommen könnten. Sofern die Emittentin höhere Einnahmen erzielt als geplant, wirkt sich dies aufgrund der Festverzinsung der Namensschuldverschreibungen nicht auf die Verpflichtung der Emittentin zur Zinszahlung und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen aus. Die laufenden Verwaltungskosten der Emittentin werden planmäßig ebenfalls aus den Einnahmen und Rückflüssen aus den mittelbar über die Tochtergesellschaft getätigten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen bestritten. Insoweit stehen die Einnahmen und Rückflüsse der Emittentin nicht vollständig zur Verzinsung und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen zur Verfügung. Sollten die laufenden Verwaltungskosten der Emittentin höher ausfallen als geplant, kann dies dazu führen, dass Zinsen und die Rückzahlung reduziert oder gänzlich nicht zur Auszahlung kommen könnten. Sollten der Emittentin Einnahmen verspätet zufließen, kann dies dazu führen, dass sie nicht in der Lage sein könnte die Zinsansprüche bei Fälligkeit zu bedienen. Die Zinszahlungen auf die Namensschuldverschreibungen können sich in diesem Fall entsprechend der Verzögerung der Einnahmen der Emittentin verzögern. Sollten Rückflüsse aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen nicht im geplanten Umfang oder Zeitrahmen erfolgen wirkt sich dies negativ auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zins- und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen aus. Dies kann dazu führen, dass Zinsen und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen reduziert oder gänzlich nicht zur Auszahlung kommen könnten. Sofern bestehende und künftige Vertragspartner der Emittentin ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllen, kann dies zu niedrigeren Einnahmen oder höheren Kosten der Emittentin führen. Dies kann dazu führen, dass Zinsen und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen reduziert oder gänzlich nicht zur Auszahlung kommen könnten. Sofern sich die gegenwärtige Rechtslage und/oder die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern, kann dies zu höhren Kosten oder einer höheren Steuerbelastung der Emittentin führen. Dies kann dazu führen, dass Zinsen und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen reduziert oder gänzlich nicht zur Auszahlung kommen könnten AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG DER AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN AUF DIE FÄHIGKEIT DER EMIT- TENTIN IHREN VERPFLICH- TUNGEN ZUR ZINSZAHLUNG UND RÜCKZAHLUNG FÜR DIE VERMÖGENSANLAGE NACH- ZUKOMMEN PROGNOSE Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Die nachfolgende Tabelle zeigt die Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin bei planmäßigem Geschäftsverlauf. Die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen endet endsprechend den Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen planmäßig mit Ablauf des Die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen erfolgt spätestens bis zum Die tabellarische Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin deckt daher einen Prognosezeitraum bis einschließlich ab. Die Emittentin kann unabhängig davon auch im Folgezeitraum fortbestehen, insbesondere im Fall einer etwaigen Verlängerung der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen oder einer Ausgabe weiterer Namensschuldverschreibungen. Die Laufzeit der Emittentin selbst ist grundsätzlich unbefristet. Die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin unterstellt, dass planmäßig Einzahlungen von Namensschuldverschreibungen in Höhe von 15 Mio. EUR zzgl. 6 % Agio erfolgen. Für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen steht der Nettoemissionserlös in Höhe von rund 14,21 Mio. EUR zur Verfügung (vgl. Abschnitt 8.1. Investitions- und Finanzierungsplan, Seite 60). 13

16 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK VERMÖGENS-, FINANZ-, UND ERTRAGSLAGE DER DF DEUTSCHE FINANCE INCOME GMBH & CO. KG FÜR DIE JAHRE 2018 BIS 2026 VERMÖGENSLAGE IN EUR ERÖFFNUNGS- BILANZ PROGNOSE PROGNOSE PROGNOSE AKTIVA A. AUSSTEHENDE EINLAGEN B. ANLAGEVERMÖGEN I. FINANZANLAGEN 1. Beteiligung an DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l 2. Gesellschafterdarlehen an DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l C. UMLAUFVERMÖGEN I. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN Summe Aktiva PASSIVA A. Eigenkapital I. GEZEICHNETES KAPITAL KOMMANDITISTEN II. BILANZGEWINN B. VERBINDLICHKEITEN I. GESAMTBETRAG DER NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNGEN II. ZINSEN DER NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNGEN Summe Passiva

17 PROGNOSE PROGNOSE PROGNOSE PROGNOSE PROGNOSE PROGNOSE

18 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK VERMÖGENS-, FINANZ-, UND ERTRAGSLAGE DER DF DEUTSCHE FINANCE INCOME GMBH & CO. KG FÜR DIE JAHRE 2018 BIS 2026 PROGNOSE FINANZLAGE IN EUR Einnahmen aus Beteiligungen und Finanzierungsverträgen Laufende Verwaltungskosten Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Ausgabe und Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und Beteiligung Vermögensanlageabhängige Kosten Cash-Flow aus Investitionstätigkeit Einzahlung und Rückzahlung von Namensschuldverschreibungen Einzahlung des Agios Einzahlungen gezeichnetes Kapital Zinsen auf Namensschuldverschreibungen Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Cash-Flow Liquide Mittel zum Liquide Mittel zum ERTRAGSLAGE IN EUR Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens oder aus Beteiligungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss/-Fehlbetrag

19

20 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Erläuterung der Vermögenslage Aktiva A. Ausstehende Einlagen Unter dieser Position ist in der Eröffnungsbilanz das von den Gründungsgesellschaftern bei der Gründung der Emittentin am gezeichnete jedoch noch nicht eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von EUR ausgewiesen. B. Anlagevermögen Unter der Position I. Finanzanlagen ist die planmäßige Eigenkapitalbeteiligung der Emittentin an der 100%-igen Tochtergesellschaft DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l. (unter Position I. Nr. 1) und das von der Emittentin planmäßig an die Tochtergesellschaft gewährte Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu 13,49 Mio. EUR unter Hinzurechnung der jeweils für einen Zeitraum von 6 Monaten aufgelaufenen Zinsen (unter Position I. Nr.2) ausgewiesen. Das Gesellschafterdarlehen ist planmäßig endfällig und wird nicht laufend getilgt oder zurückgeführt. C. Umlaufvermögen Unter der Position I. Guthaben bei Kreditinstituten sind jeweils die zum Ende des Geschäftsjahres prognostizierten liquiden Mittel ausgewiesen. Passiva A. Eigenkapital Unter Position I. Gezeichnetes Kapital Kommanditisten ist das von den Gründungsgesellschaftern gezeichnete Kommanditkapital in Höhe von EUR ausgewiesen. Unter der Position II. Bilanzgewinn ist der prognostizierte Bilanzgewinn jeweils zum eines Jahres ausgewiesen. B. Verbindlichkeiten Unter der Position I. Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen ist in Höhe des geplanten Emissionsvolumens der Gesamtbetrag der von den Anlegern gezeichneten Namensschuldverschreibungen in Höhe von 15 Mio. EUR ausgewiesen. Die prognostizierten Zinsen auf die Namensschuldverschreibungen werden gemäß den Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen nachschüssig jeweils hälftig zum und zum des Geschäftsjahres fällig und sind daher zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres unter Position II. Zinsen der Namensschuldverschreibungen ebenfalls als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Erläuterung der Finanzlage 1. Einnahmen aus Beteiligungen und Finanzierungsverträgen Unter dieser Position sind Zinseinnahmen aus dem an die Tochtergesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehen und Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an die Emittentin ausgewiesen. Die Zinseinnahmen sollen prognosegemäß im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit vereinnahmt werden. 2. Laufende Verwaltungskosten Die Zahlungen der laufenden Verwaltungskosten wurden als Ausgaben aus laufender Geschäftstätigkeit dargestellt. Die laufenden Verwaltungskosten wurden prognosegemäß in Höhe von EUR p.a. für die Anlegerverwaltung, in Höhe von EUR p.a. für die Anlegerbetreuung, in Höhe von EUR p.a. für externe Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, in Höhe von EUR p.a. für die Vergütung der Komplementärin und in Höhe von EUR p.a. für die Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin (jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) angesetzt. Dabei wurde aus Vereinfachungsgründen unterstellt, dass die Auszahlungen jeweils im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit erfolgen. Da die in den laufenden Verwaltungskosten enthaltenen Kosten der Anlegerverwaltung und der Anlegerbetreuung von der Höhe des eingezahlten Gesamtbetrages der Namensschuldverschreibungen abhängt, sind in den Jahren 2018 und 2019 diesbezügliche Kosten entsprechend des unterstellten Platzierungsverlaufs anteilig in den laufenden Verwaltungskosten berücksichtigt. Die Summe aus den Einnahmen aus Beteiligungen und Finanzierungsverträgen und den laufenden Verwaltungskosten ergibt den Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit der Emittentin. 3. Ausgabe und Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und Beteiligung Unter dieser Position sind Ausreichung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von 13,49 Mio EUR und der Eigenkapitalerhöhung bei der Tochtergesellschaft um EUR auf insgesamt EUR durch die Emittentin ausgewiesen. Dies stellen die planmäßigen Investitionen der Emittentin dar. Die Ausgabe erfolgt planmäßig sukzessive nach der Vereinnahmung des Nettoemissionserlöses. Diesbezüglich werden die letzten Investitionen daher planmäßig im Jahr 2019 getätigt. Die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die Tochtergesellschaft erfolgt plangemäß am Vermögensanlagenabhängige Kosten Unter dieser Position sind die einmaligen Kosten für die Vermittlung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von EUR sowie die konzeptionsbedingten Kosten, die mit EUR angesetzt wurden, ausgewiesen. Die Auszahlungen im Zusammenhang mit den vermögensanlagenabhängigen Kosten erfolgen planmäßig jeweils anteilig im Monat der Einzahlung der Namensschuldverschreibungen zzgl. Agio. Die Summe aus der Ausgabe und Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und Beteiligung und den vermögensanlagenabhängigen Kosten ergibt den Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der Emittentin. 5. Einzahlung und Rückzahlung von Namensschuldverschreibungen Unter dieser Position sind die Einzahlung der von den Anlegern gezeichneten Gesamtbeträge der Namensschuldverschreibungen sowie die Rückzahlung der zum geplanten Ende der Laufzeit von den Anlegern eingezahlten Gesamtbeträge der Namensschuldverschreibungen ausgewiesen. Die Einzahlungen der Namensschuldverschreibungen 18

21 erfolgen prognosegemäß sukzessive in den Geschäftsjahren 2018 und Die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen ist zum vorgesehen. 6. Einzahlung des Agios Unter dieser Position sind die Einzahlungen des von den Anlegern auf den gezeichneten Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen zu leistenden Agios in Höhe von 6 % ausgewiesen. Die Einzahlungen des Agios erfolgen prognosegemäß sukzessive in den Geschäftsjahren 2018 und Einzahlung gezeichnetes Kapital Unter dieser Position ist die Einzahlung des Kommanditkapitals durch die Gründungsgesellschafter der Emittentin in Höhe von EUR ausgewiesen. Das gezeichnete Kommanditkapital war von den Gründungsgesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vollständig eingezahlt. 8. Zinsen auf Namensschuldverschreibungen Unter dieser Position sind die im Zusammenhang mit den Namensschuldverschreibungen durch die Emittentin an die Anleger zu zahlenden Zinsen ausgewiesen. Die jährliche feste Verzinsung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von 3 % ist nachschüssig jeweils hälftig zum und zum des Geschäftsjahres fällig. Die Auszahlung des endfälligen festen einmaligen Zinszuschlags der Namensschuldverschreibungen in Höhe von 6 % erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der letzten laufenden Verzinsung, im Falle der Grundlaufzeit somit zum Der entsprechende Mittelabfluss ist daher jeweils in dem Geschäftsjahr, in dem die Zinsen gezahlt werden abgebildet. Die Summe aus der Einzahlung und Rückzahlung von Namensschuldverschreibungen, der Einzahlung des Agios, der Einzahlung des gezeichneten Kapitals und der Zinsen auf Namensschuldverschreibungen ergibt den Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der Emittentin. Die Summe aus dem Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit, dem Cash-Flow aus Investitionstätigkeit und dem Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit ergibt jeweils den ausgewiesenen Cash-Flow des Geschäftsjahres und damit die Veränderung der liquiden Mittel vom Beginn ( Position Liquide Mittel zum ) bis zum Ende des Geschäftsjahres (Position Liquide Mittel zum ). Erläuterung der Ertragslage In der Ertragslage der Emittentin spiegeln sich die prognostizierten Erträge und Aufwendungen der Emittentin wider. 1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen die Leistung des Agios zur teilweisen Finanzierung der Provisionen für die Kapitalvermittlung der Namensschuldverschreibungen. 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die Provisionen für die Kapitalvermittlung der Namensschuldverschreibungen, die einmaligen vermögensanlagenabhängigen Kosten, die laufenden Vergütungen für die Anlegerverwaltung, die Anlegerbetreuung, für die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin, die Steuerberatung und die Prüfung der Jahresberichte. 3. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens oder aus Beteiligungen Unter dieser Position sind die Erträge aus der Eigenkapitalbeteiligung an der Tochtergesellschaft in Form von Gewinnausschüttungen (Dividenden) und die Zinserträge aus der Gewährung des Gesellschafterdarlehens an die Tochtergesellschaft erfasst. 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Unter dieser Position sind die Zinszahlungen an die Anleger aus den Namensschuldverschreibungen für das jeweils laufende Geschäftsjahr ausgewiesen. 5. Jahresüberschuss/-Fehlbetrag Die Jahresfehlbeträge in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 ergeben sich aufgrund der vertraglich vereinbarten einmaligen, nicht substanzbildenden vermögensanlagenabhängigen Kosten, die im Rahmen der Konzeption und Emission der Namensschuldverschreibungen anfallen. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Nach Bedienung sämtlicher geplanter Aufwendungen und Investitionen steht der Emittentin über die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen plangemäß ausreichend Liquidität zur Verfügung, die Zinszahlungen an den Anleger entsprechend der Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen zu bedienen sowie die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen zu leisten. Mit Ausnahmeder Geschäftsjahre 2018 und 2019, die durch die einmaligen Nebenkosten der Vermögensanlage geprägt sind, werden planmäßig Jahresüberschüsse erwirtschaftet. Auf die Fähigkeit der Emittentin, Zinszahlungen und die Rückzahlung der Vermögensanlage an die Anleger zu leisten, könnten sich Abweichungen von der prognostizierten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Eine geringere Platzierung mindert die Verbindlichkeiten auf Zinsen und Rückzahlungen der Emittentin. Eine geringere Platzierung mindert zudem die für Investitionszwecke zur Verfügung stehenden Mittel aus denen die Emittentin künftige Einnahmen generieren kann. Der Umfang der Auswirkung ist abhängig von der Abweichung von der Prognose. Die Einzahlung der Namensschuldverschreibungen bestimmt die Verpflichtung der Emittentin zur Verzinsung. Die Verminderung oder Erhöhung des Emissionsvolumens führt daher zu einer Änderung der Gesamtzahlungsverpflichtung der Emittentin (Zinsen und Rückzahlung). In Prozent zur Gesamthöhe des Emissionsvolumens verändert sich die Gesamtzahlungsverpflichtung der Emittentin (Zinsen und Rückzahlung) bei einer Veränderung des Emissionsvolumens unter sonst unverändertem Geschäftsverlauf nicht. Sofern sich die Platzierung und die Einzahlung der Namensschuldverschreibungen verzögern, beginnt auch die Verzinsung der Namensschuldverschreibungen entsprechend der 19

22 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK tigen betrieblichen Aufwendungen (ausgewiesen in der Tabelle Ertragslage unter Ziffer 2, Seiten 16 f.). Sofern das von der Emittentin an die Tochter-gesellschaft gewährte Darlehen abweichend von der Prognose nicht korrespondierend mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen zurückgeführt werden kann, mindert sich die Einnahme aus der Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens (ausgewiesen in der Tabelle Finanzlage unter Ziffer 3, Seiten 16 f.) in entsprechender Höhe und die Emittentin kann die Namensschuldverschreibungen nicht fristgerecht, nicht vollständig oder gar nicht an die Anleger zurückzahlen (ausgewiesen in der Tabelle Finanzlage unter Ziffer 5, Seiten 16 f.). In diesem Fall besteht abweichend von der Planung die Möglichkeit, zur Refinanzierung der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen Fremdkapital in Form von nachrangigen Darlehen von unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern der Emittentin aufzunehmen. Eine Refinanzierung der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage erfolgt nicht über eine Anschlussemission. Sofern die Einnahmen aus Gewinnausschüttungen und dem Gesellschafterdarlehen an die Tochtergesellschaft planmäßig generiert werden und keine unplanmäßigen Kosten oder Aufwendungen von der Emittentin getragen werden müssen, ist die Emittentin nach der Prognose in der Lage, die Zinszahlungen an die Anleger in der festgelegten Höhe und bei Fälligkeit zu bedienen sowie die Namensschuldverschreibungen nach dem Ende der Laufzeit fristgerecht zurückzuzahlen. Ergänzend zu den vorstehend genannten Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslag der Emittentin wird auf die Darstellung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage in Abschnitt 3. des Verkaufsprospektes, (Seiten 24 ff.) hingewiesen. Geschäftsaussichten Die Geschäftsaussichten der Emittentin sind durch nachfolgende Eckpunkte geprägt: Emissionsverlauf und Investition Die Emittentin geht davon aus, dass die Platzierung Verzögerung der Einzahlung später. Damit mindert sich bei einer Verzögerung der Platzierung und der Einzahlungen der Namensschuldverschreibungen die Verpflichtung der Emittentin zur Zinszahlung entsprechend. Sollte die Platzierung unter sonst unverändertem Geschäftsverlauf abweichend von den Annahmen nicht zum , sondern erst zum beginnen, reduziert sich aufgrund der geänderten Liquiditätslage der Emittentin die Gesamtzahlung (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger, die die Namensschuldverschreibungen nicht zum , sondern erst zum erworben haben von 130,00 % des Gesamtbetrags der Namensschuldverschreibungen auf 128,5 %. Ebenso ist die tatsächliche Höhe der Eigenkapitalbeteiligung sowie des Gesellschafterdarlehens gegenüber der Tochtergesellschaft die im Rahmen der beschriebenen Annahmen liegen, wesentliche Voraussetzung für den Eintritt der Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sollten Erträge von den Planungen abweichen, mindert dies die Erträge aus Beteiligungen oder Ausleihungen des Anlagevermögens (ausgewiesen in der Tabelle Ertragslage unter Ziffer 3, Seiten 16 f.) und die Einnahmen aus Beteiligungen und Finanzierungsverträgen (ausgewiesen in der Tabelle Finanzlage unter Ziffer 1, Seiten 16 f.). Beide Angaben korrespondieren. Eine Minderung der Erträge führt aufgrund der Festzinsvereinbarung bei den Namensschuldverschreibungen zwar nicht zu einer Reduzierung der Zinsansprüche der Anleger aus den Namensschuldverschreibungen, kann aber dazu führen, dass Zinsenzahlungen und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen reduziert oder gänzlich nicht zur Auszahlung an die Anleger kommen könnten. Ebenso wirken sich Erhöhungen der Erträge aufgrund der Festzinsvereinbarung bei den Namensschuldverschreibungen nicht erhöhend auf die Zinsansprüche der Anleger aus den Namensschuldverschreibungen aus. Sollte die Emittentin unplanmäßige Kosten oder Aufwendungen tragen müssen, kann dies dazu führen, dass die Emittentin Zins- und Rückzahlung aus den Namensschuldverschreibungen an die Anleger nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht leisten kann. Dabei können erhöhte Verwaltungskosten (ausgewiesen in der Tabelle Finanzlage unter Ziffer 2, Seiten 16 f.) den Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit vermindern. Korrespondierend erhöhen sich die sonsund Einzahlung der Namensschuldverschreibungen in Höhe von 15 Mio. EUR zzgl. 6 % Agio bis zum erfolgt. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Namensschuldverschreibungen sollen mittelbar über die 100 %-ige Tochtergesellschaft für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen nach Maßgabe der Anlagestrategie der Emittentin verwendet werden. Somit wird die Emittentin an die Tochtergesellschaft planmäßig in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen von insgesamt rund 14,21 Mio. EUR auszahlen, die die Tochtergesellschaft ihrerseits für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen verwenden wird. Aus den getätigten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen erzielt die Tochtergesellschaft planmäßig bereits im Geschäftsjahr 2018 Einnahmen, die sie neben der Begleichung von Verwaltungskosten für die Zinszahlungen an die Emittentin aus dem Gesellschafterdarlehen verwenden wird. Branchenspezifische Änderungen Die Emittentin geht davon aus, dass die weltweite Nachfrage nach Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen unvermindert fortbesteht und die Emittentin über ihre Tochtergesellschaft die Nettoeinnahmen aus dem Angebot der Namensschuldverschreibungen in ein breit diversifiziertes Portfolio von Immobilien- und Infrastrukturprojekten investieren wird. Die weltweite Nachfrage nach Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen wird insbesondere auch von den ökonomischen und branchenspezifischen Gegebenheiten sowohl an den Investitionsstandorten selbst als auch in der die Standorte umgebenden Region abhängig sein. Durch die Tochtergesellschaft sollen bereits im Jahr 2018 Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen getätigt werden, durch die auf Ebene der Tochtergesellschaft laufende Einnahmen erzielt werden. Die Zahlung von Zinsen an die Anleger sowie die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen soll aus den Einnahmen der Emittentin bzw. ihrer Tochtergesellschaft aus den getätigten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen erfolgen. Markt- und Standortaussichten Die Emittentin investiert mittelbar über ihre Tochtergesellschaft weltweit in Immobilien- und Infrastrukturprojekte. Die Nachfrage nach Immo- 20

23 bilien- und Infrastrukturinvestitionen sowie die Konditionen, zu denen Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen eingegangen werden können, werden insbesondere auch von den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen, sowohl allgemeinen als auch projektspezifischen Markt- und Standortaussichten abhängig sein. Steigt beispielsweise die Nachfrage an Projektfinanzierungen für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen, kann die Emittentin bzw. die Tochtergesellschaft möglicherweise bessere Konditionen für sich durchsetzen. Stagniert oder sinkt jedoch die Nachfrage an Immobilien- und Infrastrukturprojektentwicklungen, kann die Emittentin bzw. die Tochtergesellschaft möglicherweise nur schlechtere Konditionen als erwartet vereinbaren. Veränderungen der Marktbedingungen können die Emittentin bzw. die Tochtergesellschaft unmittelbar über die Konditionen der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen aber auch mittelbar über die Bonität ihrer jeweiligen Vertragspartner beeinträchtigen. Laufender Geschäftsbetrieb Die Rückflüsse aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft sollen während der Laufzeit des Gesellschafterdarlehens der Emittentin nach Begleichung von Verwaltungskosten und der Zinszahlungen an die Emittentin reinvestiert werden, zum Ende der Laufzeit des Gesellschafterdarlehens der Emittentin jedoch für die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens an die Emittentin verwendet werden. Die Emittentin soll so in die Lage versetzt werden ihrerseits die laufenden Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen an die Anleger fristgerecht leisten zu können. Zu diesem Zweck soll eine Kongruenz der Fälligkeit laufender Einnahmen der Emittentin aus dem Gesellschafterdarlehen an die Tochtergesellschaft und der Zinsaufwendungen der Emittentin aus den Namensschuldverschreibungen gegenüber den Anlegern hergestellt werden. Die Rückflüsse aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft müssen mindestens in Höhe der Verwaltungskosten und der Zinsaufwendungen aus dem Gesellschafterdarlehen, die Rückflüsse aus dem Gesellschafterdarlehen der Emittentin müssen mindestens in Höhe der laufenden Verwaltungskosten, der einmaligen Nebenkosten der Vermögensanlage und der Zinszahlungen an genötigt sein weitere Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen zu unterlassen oder bei potentiellen Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen niedrigere Renditen und/oder höhere Risiken einzugehen. Soweit die Investitionen der Emittentin bzw. der Tochtergesellschaft in Immobilien- und Infrastrukturprojekte nicht in dem Umfang wie geplant erfolgen können oder nicht so ertragswirksam wie geplant erfolgen können, kann dies dazu führen, dass die Emittentin die Zinszahlung und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht leisten kann. Markt- und Standortaussichten Die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen und ihre wirtschaftliche Entwicklung sind maßgeblich von den markt- und standortspezifischen Gegebenheiten während des Zeitraumes in der die Investition getätigt wird abhängig. Sollte sich der Immobilienbzw. Infrastrukturmarkt, in den die Emittentin bzw. die Tochtergesellschaft investiert, anders entwickeln als erwartet oder sich Risiken im Rahmen der Immobilien- und Infrastrukturprojekte realisieren, beispielsweise in Form unkompensierbarer Kostensteigerungen und Projektverzögerungen, kann dies auch die Geschäftsaussichten der Emittentin beeinflussen. Ebenso können Abweichungen von der erwarteten Geschäftsaussichten bei der Vermarktung von Immobilien- und Infrastrukturprojekten die Geschäftsaussichten der Emittentin beeinflussen. Soweit die Investitionen der Emittentin bzw. der Tochtergesellschaft in Immobilien- und Infrastrukturprojekte nicht erfolgreich verlaufen oder gar vollständig ausfallen, kann dies dazu führen, dass die Emittentin die Zinszahlung und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht leisten kann. Laufender Geschäftsbetrieb Die Einnahmen aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft müssen mindestens in Höhe der Verwaltungskosten und der Zinsaufwendungen aus dem Gesellschafterdarlehen, die Einnahmen aus dem Gesellschafterdarlehen der Emittentin müssen mindestens in Höhe der laufenden Verwaltungskosten, der einmaligen Nebenkosten der Vermögensanlage und der Zinszahlungen an die Anleger der Namensschulddie Anleger der Namensschuldverschreibungen erzielt werden. Ebenso unterstellen die prognostizierten Geschäftsaussichten die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartner der Tochtergesellschaft und der Emittentin. Des Weiteren ist die Einhaltung der prognostizierten Verwaltungskosten prägend für die Geschäftsaussichten. Recht und Steuern Die Anbieterin geht davon aus, dass das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Recht und die steuerliche Situation der Emittentin über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlage unverändert bleiben. Auswirkungen der Geschäftsaussichten Treten die geplanten Geschäftsaussichten und damit die vorstehend auf den Seiten 14 ff. dargestellte voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ein, ist die Emittentin voraussichtlich in der Lage, die prognostizierte Verzinsung und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen an die Anleger zu leisten. Emissionsverlauf und Investition Der Kapitalzufluss der Emittentin aus der Platzierung und Einzahlung der angebotenen Namensschuldverschreibungen wirkt sich nicht unmittelbar auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zins- und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen aus. Der Zeitpunkt der Einzahlung bestimmt jedoch die Verpflichtungen der Emittentin zur Verzinsung. Der Kapitalzufluss ist zudem erforderlich, um die Geschäftstätigkeit aufzunehmen und die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen zu tätigen, aus denen die geplanten Einnahmen der Emittentin erzielt werden. Branchenspezifische Änderungen Soweit die weltweite Nachfrage nach Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen sinkt, reduziert sich auch das Angebot für mögliche und ertragreiche Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen für die Emittentin bzw. die Tochtergesellschaft. Die Emittentin bzw. die Tochtergesellschaft könnte dann 21

24 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK verschreibungen erzielt werden. Die planmäßigen Einnahmen decken nach der Prognose auf Ebene der Tochtergesellschaft die Verwaltungskosten und die Zinsaufwendungen aus dem Gesellschafterdarlehen und auf Ebene der Emittentin die planmäßigen laufenden Verwaltungskosten, die einmaligen Nebenkosten der Vermögensanlage sowie die Zinsen an die Anleger. Wenn und soweit die Rückflüsse aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen auf Ebene der Tochtergesellschaft nicht fristgerecht oder nicht vollständig erfolgen und somit in der Folge die Zinszahlungen bzw. die Rückzahlung aus dem Gesellschafterdarlehen sowie Gewinnausschüttungen durch die Tochtergesellschaft an die Emittentin nicht fristgerecht oder nicht vollständig erfolgen, ist es möglich, dass die Emittentin die geschuldeten Zinszahlungen bzw. die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen an die Anleger nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht leisten kann. Eine abschließende Aussage über die Ausfallwahrscheinlichkeit der Zinszahlungen bzw. der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen oder über den Zeitraum der verzögerten Auszahlung kann nicht getroffen werden. Dies ist vom Umfang und Zeitraum der Abweichungen von der Prognose abhängig. Die Namensschuldverschreibungen unterliegen einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt. Die Ansprüche der Anleger auf Zinsen und Rückzahlung sind dadurch nachrangig (vgl. in Abschnitt 3.5 Risiken im Zusammenhang mit der Struktur der Vermögensanlage, Seite 28). Falls die Liquidität der Emittentin für die Zinsauszahlung oder die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen nicht ausreicht oder die Geltendmachung der Ansprüche die Insolvenz der Emittentin auslösen würde, kann durch die Emittentin keine oder keine vollständige Zinszahlung oder Rückzahlung an die Anleger geleistet werden. Die Geschäftsaussichten der Emittentin sind wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen geprägt. Die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen und ihre wirtschaftliche Entwicklung unterliegen tatsächlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Risiken. Da die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehen, kann zu den Aussichten ihrer wirtschaftlichen Entwicklung keine Aussage getroffen werden. Die Emittentin ist abhängig von der jeweiligen Entwicklung und Bonität der Projekte, in die sie mittelbar investiert. Sollte sich der Immobilien- bzw. Infrastrukturmarkt, in den die Emittentin mittelbar über ihre Tochtergesellschaft investiert, anders entwickeln als erwartet oder sich im Zusammenhang mit Immobilien- bzw. Infrastrukturinvestitionen bestehende Risiken realisieren, kann sich das mittelbar auch auf die Geschäftsaussichten der Emittentin auswirken. Soweit Immobilien- bzw. Infrastrukturinvestitionen nicht erfolgreich verlaufen oder gar vollständig ausfallen, kann dies dazu führen, dass die Emittentin die Zinszahlung und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht leisten kann. Exit Das Recht zur ordentlichen Kündigung der Namensschuldverschreibungen ist während der Laufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur teilweisen oder vollständigen außerordentlichen Kündigung der Namensschuldverschreibungen aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen ist fest auf den Ablauf des befristet. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen um ein Jahr, mithin bis zum , zu verlängern. Die Einnahmen aus den Immobilienund Infrastrukturinvestitionen sollen planmäßig mit den Zahlungspflichten der Tochtergesellschaft aus dem Gesellschafterdarlehen sowie der Emittentin aus den Namensschuldverschreibungen korrespondieren. Die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen an die Anleger erfolgt spätestens vorbehaltlich einer etwaigen Laufzeitverlängerung am Voraussetzung für die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen ist die vorherige, fristgerechte Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens sowie Gewinnausschüttungen durch die Tochtergesellschaft die ihrerseits in entsprechender Höhe vorherige, fristgerechte Rückflüsse aus den getätigten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen benötigt. Planmäßig sollen die Rückflüsse aus den getätigten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen zeitlich mit den Verpflichtungen der Tochtergesellschaft zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens und in der Folge mit den Verpflichtungen der Emittentin zur Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen korrespondieren. Sollten Rückflüsse verspätet erfolgen oder teilweise oder vollständig ausfallen, kann dies dazu führen, dass die Emittentin die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht leisten kann. Für die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen ist daher von Bedeutung, dass aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen entsprechende Rückflüsse erfolgen. Sollte die Emittentin nicht oder nicht vollständig in der Lage sein, die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen aus den Rückflüssen ihrer Investitionen zu bestreiten, besteht abweichend von der Planung die Möglichkeit, zur Refinanzierung der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen Fremdkapital in Form von nachrangigen Darlehen von unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern der Emittentin aufzunehmen. Eine Refinanzierung der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage erfolgt nicht über eine Anschlussemission. Recht und Steuern Die Geschäftsaussichten der Emittentin können durch Änderungen der tatsächlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Beispielsweise können Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Erhöhung der Verwaltungskosten bewirken. Die Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin zur Verzinsung und Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen hängen vom Umfang der konkreten Änderung der Rahmenbedingungen ab und können zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht vorhergesagt werden. Ergänzend zu den vorstehend genannten Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin wird auf die Darstellung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage in Abschnitt 3. des Verkaufsprospektes, (Seiten 24 ff.) hingewiesen. 22

25 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 23

26 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 3.1 ALLGEMEINE HINWEISE Bei dem diesem Verkaufsprospekt zugrunde liegenden Angebot von nachrangigen Namensschuldverschreibungen mit fester Verzinsung handelt es sich um eine langfristige, schuldrechtliche Beziehung. Diese Vermögensanlage ist mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden. Die Anleger werden durch den Erwerb von Namensschuldverschreibungen keine Gesellschafter, sondern Fremdkapitalgeber und damit Gläubiger der Emittentin. Nachfolgend werden die wesentlichen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erkennbaren tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage dargestellt. Diese Risiken sowie weitere bislang nicht erkennbare Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert eintreten und sich in ihrer negativen Wirkung wechselseitig verstärken. Über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der jeweils beschriebenen Risiken können keine Angaben gemacht werden. Die gewählte Reihenfolge der Risikofaktoren stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Schwere der darin genannten Risiken oder das Ausmaß potenzieller Beeinträchtigungen des Geschäfts und der finanziellen Lage der Emittentin dar. Zusätzliche Risiken, die sich aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben, können weder eingeschätzt noch dargestellt und daher nachstehend nicht berücksichtigt werden. Der Anleger ist als Gläubiger auf eine ausreichende Bonität der Emittentin und ihre Fähigkeit zur Leistung von Zinszahlungen sowie der Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen angewiesen. Die Investition in die Namensschuldverschreibungen kann sich anders entwickeln als erwartet. Die zukünftige Entwicklung der mittelbaren Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Emittentin und damit letztlich die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen aus den Namensschuldverschreibungen gegenüber den Anlegern nachzukommen, die laufenden Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen am Laufzeitende zu leisten, hängt von wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab, die sich während der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen verändern und von den zugrunde liegenden Annahmen abweichen können. Nachteilige Auswirkungen von Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin können diese Fähigkeit der Emittentin negativ beeinflussen. Die Emittentin kann in der Folge mit ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern teilweise oder gänzlich ausfallen und Anleger können ihr investiertes Kapital teilweise oder ganz verlieren (Totalverlustrisiko). Die Vermögensanlage ist nur für Anleger geeignet, die sich langfristig engagieren wollen und die bei negativer Entwicklung der Emittentin das Ausbleiben prognostizierter Zinszahlungen und einen ggf. entstehenden Teil- bzw. Totalverlust ihrer geleisteten Kapitaleinlage hinnehmen können. Die Vermögensanlage eignet sich nicht für Anleger, die auf eine kurzfristige Verfügbarkeit der investierten Gelder und/oder auf laufende Liquiditätsrückflüsse aus der Vermögensanlage angewiesen sind. Die Vermögensanlage sollte ferner keinen bedeutenden Anteil am Portfolio eines Anlegers bilden und lediglich der Beimischung im Hinblick auf eine Vermögensdiversifikation dienen. Die Vermögensanlage ist nicht für Anleger geeignet, die eine sichere Kapitalanlage suchen, bei der die Rückzahlung des investierten Kapitals und die Zinszahlungen gewährleistet sind oder die einer Einlagensicherung wie z.. dem deutschen Einlagensicherungsfonds unterliegt. Dem an der Vermögensanlage interessierten Anleger wird dringend angeraten, vor einer Zeichnung der Vermögensanlage den Inhalt des Verkaufsprospektes, insbesondere die nachfolgend dargestellten Risiken, sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen und bei der Anlageentscheidung zu berücksichtigen. Interessenten, denen die notwendige Sachkenntnis für eine derartige Vermögensanlage fehlt, sollten keine Anlageentscheidung treffen, ohne sich den Rat eines sachkundigen Beraters einzuholen MAXIMALES RISIKO Das maximale Risiko des Anlegers besteht in der Privatinsolvenz. Zahlungen aus dem weiteren Vermögen bis zur Privatinsolvenz kann es im Fall der persönlichen Fremdfinanzierung der Vermögensanlage durch den Anleger kommen, weil der Anleger unabhängig davon, ob er Zahlungen (Zinsen und Rückzahlung) von der Emittentin erhält, verpflichtet wäre, den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für die persönliche Fremdfinanzierung seiner Vermögensanlage zu leisten oder die Finanzierung vorzeitig zurückzuführen. Des Weiteren besteht auf Ebene des Anlegers das Risiko des Eintretens zusätzlicher Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Verzinsung oder die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen. Diese Umstände können Zahlungsverpflichtungen des Anlegers aus dessen weiteren Vermögen begründen, was zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann ALLGEMEINE PROGNOSE- UND MARKTRISIKEN Prognoserisiken Dieser Verkaufsprospekt enthält an verschiedenen Stellen zukunftsgerichtete Aussagen. Diese betreffen zukünftige Tatsachen, Ereignisse sowie sonstige Umstände, die keine historischen Tatsachen sind. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Erwartungen, Schätzungen, Prognosen und Annahmen. Sie geben ausschließlich die Auffassung der Anbieterin wieder, unterliegen Unsicherheiten und Risiken hinsichtlich ihres tatsächlichen Eintritts und sind folglich in ihrer Verwirklichung nicht garantiert. Künftige Entwicklungen in wirtschaftlicher, rechtlicher oder steuerlicher Hinsicht können nur eingeschränkt vorhergesagt werden. Die Planung der Anbieterin ist mit entsprechenden Unsicherheiten belastet. Insbesondere die zukünftige Entwicklung 24

27 der relevanten Märkte und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung können nicht vorausgesagt werden. Die den Prospektangaben zugrunde liegenden Annahmen beruhen hinsichtlich der Einnahmen auf Schätzungen, eigenen Erfahrungen und Informationen Dritter; hinsichtlich der Kosten und Ausgaben zum Teil auch auf geschlossenen Verträgen. Es besteht das Risiko negativer Abweichungen von den getroffenen Annahmen. Es besteht ferner das Risiko, dass der Inhalt der verwendeten Quellen falsch und/oder unvollständig ist. Sollten sich zukunftsgerichtete Annahmen der Anbieterin, als unrichtig erweisen oder unvorhergesehene Veränderungen oder Ereignisse eintreten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächlichen künftigen Entwicklungen und Ergebnisse wesentlich von dem abweichen, was von der Anbieterin in diesem Verkaufsprospekt hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin angenommen wurde. Die Umsetzung der Anlagestrategie der Emittentin könnte hierdurch tatsächlich, rechtlich oder finanziell erschwert oder unmöglich sein oder es könnten nicht unerhebliche Verzögerungen auftreten. Weder die Anbieterin bzw. Emittentin noch ihre Organe bzw. deren Geschäftsführer haften, soweit gesetzlich zulässig, für den tatsächlichen Eintritt der in diesem Verkaufsprospekt getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Blind-Pool-Risiko Bei diesem Angebot handelt es sich insofern um einen sogenannten Blind-Pool, als dass die konkreten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder die entsprechenden Verträge oder Vertragskonditionen für die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen fest, noch ist von der Emittentin bzw. der Tochter- gesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Abschluss konkreter Verträge über Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen verbindlich beschlossen. Die Anleger können sich zum Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung kein genaues Bild von den konkreten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen und den sich hieraus ergebenden individuellen Risiken für die Emittentin und deren Auswirkungen auf ihre Bonität machen. Das Ergebnis der Anleger ist daher in hohem Maße von der sachgerechten Auswahl und Bewertung der Investitionsmöglichkeiten durch die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft abhängig. Es besteht das Risiko, dass geeignete Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen mit dem für das geplante Ergebnis erforderlichen Ertragspotenzial nicht, nicht in ausreichendem Umfang oder nicht zeitgerecht getätigt werden können und/oder es im Rahmen der Auswahl und Bewertung der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen zu Fehleinschätzungen der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft bzw. der sie diesbezüglich beratenden Asset-Manager kommt. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Marktrisiken Das Ergebnis der geplanten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft ist in erheblichem Maße von der Entwicklung der relevanten Märkte und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die deutsche und die weltweite Wirtschaftslage oder Konjunktur negativ entwickeln. Eine solche Entwicklung und insbesondere eine negative Entwicklung der Immobilien- und Finanzmärkte könnten sich negativ auf die Vermögensanlage des Anlegers auswirken und zur Verringerung oder zum Ausfall geplanter Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) führen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT IMMOBILIEN- UND INFRA- STRUKTURINVESTITIONEN DER TOCHTERGESELLSCHAFT Ankaufsprüfung (Due Diligence) Vor einer Immobilien- oder Infrastrukturinvestition wird für die investierende Tochtergesellschaft durch den Asset-Manager grundsätzlich eine Ankaufsprüfung (sog. Due Diligence ) durchgeführt. Dabei zielt der Due Diligence-Prozess auf eine detaillierte objektive wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Überprüfung der Angaben und Unterlagen der Projekt- bzw. Vertragspartner und der von ihnen verfolgten Investmentaktivitäten ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen einer Due Diligence einzelne relevante Umstände nicht in vollem Umfang berücksichtigt, dass bestimmte Sachverhalte nicht erkannt und/ oder Risiken nicht korrekt bewertet werden. Falsche oder fehlerhafte Informationen können sowohl die Investitionsentscheidungen der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft als auch deren wirtschaftliches Ergebnis negativ beeinflussen. Darüber hinaus können auch für eine Due Diligence, die letztlich nicht zu einer Investition führt, Kosten anfallen, die die Tochtergesellschaft zu tragen hat. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. 25

28 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Projektentwicklungsrisiken Die Durchführung von Immobilien- und Infrastrukturprojektentwicklungen ist oftmals technisch und organisatorisch aufwändig und in vielen Projektphasen können Fehler schwerwiegende Folgen haben. So können bereits kleine Fehler in der Planung zu einem erheblichen Mehraufwand gegenüber den Planzahlen führen und erhebliche Verzögerungen durch die Behebung der Fehler begründen. Auch während der Durchführung durch Subunternehmer können bei komplexen technischen Strukturen leichter Mängel auftreten, was eine Wertminderung des Projekts zur Folge hätte. Sind Mängel aufgetreten, kann die technische Komplexität zu Verzögerungen und hohen Kosten in Gerichtsprozessen durch notwendige Gutachten zur Sachverhaltsaufklärung führen. Auch besteht das Risiko, dass die Schäden nicht eindeutig dem Verursacher zugeordnet werden können und dass deswegen eine Durchsetzung des Anspruchs unmöglich wird. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Betriebsrisiken, Bestandsrisiken Die Anlagestrategie umfasst Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen, bei denen es sich sowohl um Projektentwicklungen wie auch um Bestandsobjekte handeln kann. Damit werden indirekt Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Betrieb von Immobilien- und Infrastrukturanlagen bzw. dem Halten oder der Verwaltung eines Anlagenbestands eingegangen. Die Tochtergesellschaft trägt daher im Rahmen der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen neben dem Risiko der allgemeinen Verschlechterung der Konjunktur oder der jeweiligen Markt- und Standortentwicklung dauerhaft die Kosten der Instandhaltung und Revitalisierung der Immobilien und Infrastrukturanlagen (Instandhaltungs- und Revitalisierungsrisiko), das Risiko des Leerstands bzw. des Nutzungsausfalls oder das Risiko, dass geringere als prognostizierte Einnahmen erzielt werden (Einnahmenrisiko) bzw. dass sich entweder die Nutzung von Immobilien oder Infrastrukturanlagen, insbesondere seitens der öffentlichen Hand, verändert oder konkurrierende Immobilien oder Infrastrukturanlagen in einem Gebiet angeboten werden (geringere Nachfrage). Darüber hinaus besteht das Risiko des Untergangs, der Beschädigung und der Verschlechterung der Immobilien oder Infrastrukturanlagen (allgemeines Objektrisiko). Des Weiteren können technische Anlagen aufgrund von Defekten ausfallen und erforderliche Reparaturen mit hohen Kosten verbunden sein bzw. dadurch Schäden entstehen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Errichtungsmängel (Qualität und Ausführung), Umweltschäden, Altlasten Nicht entdeckte Bodenverunreinigungen (Altlasten) können soweit nicht im Einzelfall der Verkäufer dafür einsteht zulasten der jeweiligen Projektentwicklung gehen. Es besteht allgemein das Risiko, dass Grundstücks-, Gebäude- bzw. Anlagenmängel erst zu einem späteren Zeitpunkt erkannt werden oder auftreten und nicht mehr gegenüber dem Hersteller bzw. Verkäufer geltend gemacht werden können. Dies kann einen nicht einkalkulierten Instandhaltungs- oder Instandsetzungsaufwand zur Folge haben. Unerwartet auftretende, besonders hohe Aufwendungen für die Beseitigung von Altlasten oder von Grundstücks-, Gebäude- oder Anlagenmängeln können sich auch nachteilig auswirken. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Fremdfinanzierungsrisiken Zur Finanzierung von Immobilien- und Infrastrukturprojektentwicklungen wird regelmäßig Fremdkapital aufgenommen. Bei Darlehen mit variablen Zinssätzen besteht das Risiko, dass die Zinsen ansteigen. Ferner können bei Ablauf der Darlehenslaufzeiten Anschlussfinanzierungen erforderlich werden. Es besteht das Risiko, dass solche Anschlussfinanzierungen gänzlich versagt werden oder nur zu ungünstigeren Konditionen zu erlangen sind. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund zunehmender internationaler Regulierungen, insbesondere im Bankensektor, unter Umständen schwieriger werden wird, Fremdfinanzierungen zu erhalten bzw. Fremdfinanzierungen unter Umständen künftig nur unter ungünstigeren Bedingungen erhältlich sein werden. Sollte der Kapitaldienst für die Finanzierungen nicht geleistet werden können bspw. aufgrund von geringeren Erlösen als erwartet kann es zu außerordentlichen Kündigungen der Darlehen durch den Darlehensgeber und ggf. zu Zwangsverwertungen der Immobilien bzw. Infrastrukturanlagen kommen. Es besteht zudem das Risiko, dass Finanzierungskonditionen einen Beleihungsauslauf vorsehen, bei dessen Unterschreiten ein Verkauf des Investitionsobjektes erforderlich wird. Bezüglich etwaiger Konditionenvereinbarungen bestünde die Gefahr, dass Erträge nicht mehr ausschüttet werden dürfen, der Darlehensgeber den Vertrag kündigt oder weitere Darlehen mit negativen Folgen für die Liquidität und Rentabilität der Investition aufgenommen werden müssen. Im Rahmen der Verwertung eines Investitionsobjektes, das für die Fremdfinanzierung als Sicherheit bereit gestellt wurde, besteht das Risiko, dass der ursprünglich avisierte Verkaufspreis nicht erzielt werden kann und gegebenenfalls sogar ein Verkauf unterhalb des Ankaufpreises oder des Verkehrswertes erfolgen muss. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Risiko höherer Gewalt Bezüglich der Immobilien- und Infrastrukturanlagen besteht das Risiko der ganzen oder teilweisen Zerstörung oder Verschlechterung sowie eines vollständigen oder teilweisen Nutzungsausschlusses. 26

29 Durch nicht vorhersehbare Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen, Blitz und Feuer oder Ausnahmesituationen wie Krieg, Sabotage, Vandalismus oder Terrorismus können die Immobilien und Infrastrukturanlagen starke Wertverluste bis hin zum vollständigen Wertverlust erleiden. Gegen Naturereignisse kann in gewissem Umfang Versicherungsschutz bestellt werden, oftmals sind jedoch durch höhere Gewalt verursachte Schäden nicht versicherungsfähig. Unzureichender oder fehlender Versicherungsschutz kann sich hierbei nachteilig bis hin zum wirtschaftlichen Totalverlust einer Investition auswirken. Auch bei bestehendem Versicherungsschutz kann gegebenenfalls einen Selbstbehalt zu tragen sein, was zu einer Verminderung der Liquidität führen kann. Dies gilt auch, soweit die Versicherungsgesellschaft zur Begleichung des Schadens finanziell nicht in der Lage ist. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Anlagetätigkeit im Ausland, Währungsrisiken Bei Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen im Ausland können durch die Anwendung unterschiedlicher Rechtsordnungen die Gestaltung und Auslegung von Vertragswerken mit höheren Kosten, Zeitaufwand und Rechtsunsicherheit verbunden sein. Die erhöhte Rechtsunsicherheit führt zu einem erhöhten Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Diese unterliegen einem zusätzlichen Prozessrisiko, da der Ausgang von Prozessen bei ausländischen Gerichten sehr schwer vorherzusagen ist. Auch können durch die oft schwierige Durchsetzung von Rechtsansprüchen und Vollstreckungsmaßnahmen sowie durch intransparente Verwaltungspraktiken weitere Kosten, Verzögerungen oder sogar Ausfälle von Forderungen entstehen. Ferner können aufgrund des Auslandbezugs besondere Risiken, insbesondere Währungsrisiken, bestehen. Wechselkursschwankungen können bei Investitionen, die nicht auf Euro lauten, den möglichen Ertrag der Investitionen schmälern. Darüber hinaus kann nicht gewährleistet werden, dass ein Währungs- management tatsächlich Wechselkursschwankungen ausgleichen kann. Zudem können rechtliche oder politische Unsicherheiten zu Verzögerungen der Geschäftstätigkeit, höheren Rechtsberatungsund Geldtransferkosten führen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen Nach Maßgabe der Anlagestrategie können Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen (mittelbar) über zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaften erfolgen, die ihrerseits selbst Zweckgesellschaften zu Investitionszwecken nutzen. Durch eine mehrstöckige Beteiligungsstruktur können die vorstehend beschriebenen Risiken insoweit auf verschiedenen Beteiligungsebenen auftreten. Da zwischengeschaltete Gesellschaften gegebenenfalls im Ausland ihren Sitz haben, können auch Auslandsrisiken einschlägig sein. Insbesondere können sich Risiken bei dem Rücktransfer der Erträge aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen realisieren, wie etwa Devisentransferbeschränkungen oder Ausfuhrverbote aus dem Land, in dem die Investitionen getätigt werden. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Risiken durch eine mehrstöckige Beteiligungsstruktur vergrößern oder kumulieren. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Kapitalmarktrisiken Die Marktwertentwicklung von Wertpapieren mit Bezug zum Immobilien- und Infrastruktursektor hängt in hohem Maße von der Entwicklung der globalen Kapitalmärkte sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen investierten Regionen bzw. Ländern ab. Auf die Kurse und Marktwerte von Immobilien- und Infrastrukturaktien und REITs an der Börse wirken Faktoren wie bspw. die Angebots- und Nachfragesituation in der jeweiligen Stadt nach Immobilien zur Vermietung, die Kapitalzuflüsse in Immobilienoder Infrastrukturobjekte am Private Market, Veränderungen der Zinssätze oder Wechselkurse. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Kursveränderungsrisiko Immobilien- und Infrastrukturaktien und REITs unterliegen wie andere Wertpapiere starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Börsenkursrückgängen. Diese Marktbewegungen werden u.a. durch die Entwicklung der erwarteten zukünftigen Erträge aus den Immobilien bzw. Infrastrukturobjekten des zugrunde liegenden Portfolios, der Finanzierungsstruktur, sowie der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Landes oder der Stadt in der das Unternehmen investiert ist, bestimmt. Grundsätzlich können auch u.a. Verfehlungen von Prognosen, Indexveränderungen oder mangelnde Liquidität starke Auswirkungen auf den Börsenkurs haben. Ebenso kann eine Aktie vom Handel ausgesetzt oder delistet werden, so dass kein täglicher Börsenkurs mehr gegeben ist und der Handel eingeschränkt wäre. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. 27

30 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 3.5. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER STRUKTUR DER VERMÖGENSANLAGE Platzierungsrisiko Es besteht das Risiko, dass es der Emittentin nicht gelingt, das Emissionsvolumen im geplanten Umfang und/oder im geplanten Zeitraum zu platzieren, und dass das Angebot der Emittentin mit einem geringeren eingeworbenen Kapital und/oder zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen wird als geplant. Ferner besteht das Risiko, dass der Platzierungsgarant seinen Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie zur Leistung der Garantiesumme nicht nachkommen kann. Es ist ebenfalls denkbar, dass Anleger von bestehenden Widerrufsrechten Gebrauch machen und dadurch bereits eingezahltes Kapital wieder abfließt. Dies könnte dazu führen, dass die geplante Geschäftstätigkeit der Emittentin nicht, nicht vollständig oder nur zeitversetzt erfolgt. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Fehlende Diversifizierung Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es nicht gelingt, eine Diversifizierung der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen der Tochtergesellschaft zu erreichen. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass zum Zeitpunkt der Investition nicht genügend geeignete Investitionsmöglichkeiten verfügbar sind oder im Rahmen der Emission der Vermögensanlage nicht ausreichend Kapital platziert werden kann. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit, eingeschränkte Handelbarkeit Eine ordentliche Kündigung der Namensschuldverschreibung ist nicht möglich. Der Anleger kann seine Namensschuldverschreibung daher nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen oder über einen Verkauf vorzeitig verwerten. Für den Verkauf von Namensschuldverschreibungen besteht jedoch kein geregelter Markt. Eine Veräußerung ist daher nur durch einen privaten Verkauf möglich. Darüber hinaus bedarf die Übertragung der Zustimmung der Emittentin. Die Vermögensanlage ist daher nur eingeschränkt handelbar. Dies alles kann dazu führen, dass eine Veräußerung nicht bzw. nur teilweise, nur mit erheblicher Verzögerung oder nur zu einem geringeren Veräußerungspreis möglich ist. Sollte sich eine vorzeitige Veräußerung der Vermögensanlage nicht realisieren lassen, besteht für den Anleger das Risiko, dass er über seine eingezahlte Kapitaleinlage erst nach Ablauf der Laufzeit der Vermögensanlage verfügen kann. Keine Gesellschafterrechte Die Namensschuldverschreibungen begründen ausschließlich schuldrechtliche Verpflichtungen der Emittentin. Sie gewähren Gläubigerrechte (auf Verzinsung und Rückzahlung), die keine Gesellschafterrechte beinhalten, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte bei Gesellschafterbeschlüssen auf Ebene der Emittentin. Sie gewähren auch keine gesellschafterliche Beteiligung am Ergebnis (Gewinn und Verlust) oder am Vermögen (Liquidationserlös) der Emittentin. Die Geschäftsführung obliegt alleine der geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin. Der Anleger kann daher weder in personeller noch in sachlicher Hinsicht auf die Geschäftsführung einwirken und hat daher keinen Einfluss auf Entscheidungen der Geschäftsführung der Emittentin, die zu Verringerungen oder auch zu einem Ausfall der Verzinsungs- und Rückzahlungsansprüche führen könnten. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die Frage der Einhaltung der Investitionsstrategie, auf die der Anleger anders als bei einer Eigenkapitalbeteiligung, etwa an einem Alternativen Investmentfonds keinen Anspruch hat. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Qualifizierter Rangrücktritt Die Namensschuldverschreibungen unterliegen entsprechend den Bedingungen für die Namensschuldverschreibung einem sogenannten qualifizierter Rangrücktritt. Die Ansprüche der Anleger auf Zinsen und auf Rückzahlung sind nachrangig. Die nachrangigen Ansprüche dürfen auch nicht durch Zahlungen im Wege der Aufrechnung erfüllt werden. Erhält der Anleger trotz der Nachrangigkeit Zahlungen, auch im Wege der Aufrechnung, aus den Namensschuldverschreibungen, hat er diese ungeachtet anderer Vereinbarungen zurückzugewähren. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin die geplanten Erlöse nicht erzielen kann oder die Ausgaben höher als geplant sind. Entsprechend dem qualifizierten Rangrücktritt sind alle anderen Gläubiger der Emittentin, die keinen Rangrücktritt erklärt haben bzw. die Gläubiger, die von Gesetztes wegen nachrangige Forderungen im Sinne von 39 Abs. 1 Nr. 5 der Insolvenzverordnung innehaben, vorrangig vor den Anlegern zu befriedigen. Die Ansprüche der Anleger dürfen außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur nachrangig, das heißt nach Befriedigung aller anderen, nicht nachrangigen Gläubiger aus künftigen Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen bedient werden. Die Anleger sind überdies verpflichtet, ihre Forderungen so lange nicht gegenüber der Emittentin geltend zu machen, wie dies zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Emittentin führen oder einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin herbeiführen würde. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin können die Anleger ihre Zins- 28

31 und Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter lediglich als nachrangige Insolvenzgläubiger geltend machen. Daher ist die Höhe der tatsächlichen Auszahlungen an den Anleger von der Höhe der Insolvenzmasse abhängig. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass hiernach kein oder kein ausreichendes freies - Vermögen der Emittentin entsprechend dem qualifizierten Rangrücktritt verbleibt, um die Ansprüche der Anleger ganz oder auch nur teilweise zu befriedigen. Dies alles kann dazu führen, dass der Anleger seine Ansprüche gegenüber der Emittentin insoweit nicht geltend machen bzw. nicht durchsetzen kann, dass Auszahlungen an die Anleger teilweise oder ganz ausfallen können, und dass es zu einem Wertverlust der Vermögensanlage bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger kommen kann. Keine Einlagensicherung Die Namensschuldverschreibungen unterliegen keiner Einlagensicherung. Eine negative Geschäftsentwicklung und/oder die Insolvenz der Emittentin kann zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Doppelter Nachrang für den Anleger Auch die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Emittentin gegenüber der Tochtergesellschaft aus dem gewährten Gesellschafterdarlehen unterliegen einem qualifizierten Rangrücktritt. Es besteht das Risiko, dass die Tochtergesellschaft die geplanten Erlöse aus den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen nicht erzielen kann. Entsprechend dem qualifizierten Rangrücktritt sind alle anderen Gläubiger der Tochtergesellschaft, die keinen Rangrücktritt erklärt haben, vorrangig vor den Anlegern zu befriedigen. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass der Tochtergesellschaft kein ausreichendes Vermögen zur Verfügung steht um die Ansprüche der Emittentin ganz oder auch nur teilweise zu befriedigen. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin ihre Ansprü- che gegen die Tochtergesellschaft insoweit nicht geltend machen kann, dass Auszahlungen an die Emittentin teilweise oder ganz ausfallen können. Insofern unterliegen die Ansprüche der Anleger innerhalb der Struktur der Vermögensanlage einem doppelten Nachrang. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen RISIKEN AUF EBENE DER EMITTENTIN Ausgabe weiterer Vermögensanlagen Die Emittentin kann zukünftig ohne Zustimmung der Anleger weitere Vermögensanlagen (z. B. nachrangige Namensschuldverschreibungen) begeben. Der Anleger hat in diesen Fällen keinen Anspruch darauf, dass seine Verzinsung und Rückzahlung vorrangig vor den Ansprüchen Dritter bedient werden, die auf weitere zukünftig von der Emittentin begebene Vermögensanlagen entfallen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Vorzeitige Beendigung des Angebots Die Emittentin ist ohne die Zustimmung der Anleger berechtigt, das Angebot der Vermögensanlage auch bei Nichterreichen des geplanten Gesamtbetrages vorzeitig zu beenden. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Vermögensanlage vor Erreichen des geplanten Gesamtbetrages ein, besteht die Möglichkeit, dass sie nicht in der Lage ist, das den Kalkulationen zu Grunde gelegte Kapital ihrer Tochtergesellschaft für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung zu stellen. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen der Tochtergesellschaft nicht durchgeführt werden können und die Tochtergesellschaft dadurch geringere bzw. keine Erträge erwirtschaftet, was wiederum zu nicht ausreichenden bzw. keinen Liquiditätsrückflüssen an die Emittentin führen kann. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Kostenrisiko Die von der Emittentin bezüglich der Emission der Vermögensanlage anfänglich aufzuwendenden konzeptionsbedingten Kosten (inkl. Agio) vermindern das der Emittentin für Investitionszwecke zur Verfügung stehende Kapital und können somit nicht wertbildend investiert werden. Es besteht das Risiko, dass im Rahmen der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen keine ausreichenden Erträge erzielt werden können, um die anfänglich aufgewendeten konzeptionsbedingten Kosten zu erwirtschaften. Ferner besteht das Risiko, dass bei der Emittentin und/oder im Zusammenhang mit den geplanten Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen höhere Kosten (z. B. investitionsbezogene Due Diligence- Kosten) anfallen als geplant, sei es aufgrund von Abweichungen der von der Anbieterin getroffenen Annahmen, des Eintritts sonstiger in diesem Kapitel genannter Risiken oder aufgrund unvorhergesehener Kostenpositionen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. 29

32 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Liquiditätsrisiken Die Liquidität der Emittentin wird nahezu allein von den Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen bestimmt. Es besteht das Risiko, dass Liquiditätsrückflüsse nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig an die Emittentin erfolgen, so dass der Emittentin zeitweise oder dauerhaft weniger Liquidität zur Verfügung stehen kann und die Emittentin infolgedessen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Risiken aus Reinvestition Bestandteil der Anlagestrategie der Emittentin ist es, Rückflüsse aus Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen, regelmäßig zu reinvestieren. Dies bedeutet, dass die Rückflüsse aus den Immobilienund Infrastrukturinvestitionen, soweit sie nicht für Auszahlungen an die Anleger und die Bedienung der laufenden Verwaltungskosten verwendet worden sind, erneut für Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen verwendet werden sollen. Die mit Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen verbundenen Risiken können insofern nicht nur zu Beginn der Laufzeit der Vermögensanlage von Relevanz sein, sondern sich auch während der gesamten Laufzeit der Vermögensanlage realisieren. Dem Anleger muss insoweit bewusst sein, dass die von der Emittentin bzw. der Tochtergesellschaft bereits erwirtschafteten und reinvestierten Erlöse damit erneut einem unternehmerischen Risiko unterstellt werden und insofern einem Teil- bzw. Totalverlustrisiko unterliegen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Management Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin und der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen hängt wesentlich von den Fähigkeiten des jeweils verantwortlichen Managements, der Qualität der jeweiligen externen Berater und der weiteren Vertragspartner ab. Es besteht das Risiko, dass die jeweils Verantwortlichen eventuell entstehende Risiken oder Schwierigkeiten nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht hinreichend erkennen, diese unzutreffend beurteilen oder ihnen nicht bzw. nicht in ausreichender Form begegnen. Es besteht allgemein das Risiko sonstiger Fehlentscheidungen, von Management- und/oder Beratungsfehlern sowie der Verletzung diesbezüglicher Sorgfaltspflichten. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Vertragserfüllungs- und Vertragsrisiken Es besteht das Risiko, dass Geschäftspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Auch ein bewusstes Fehlverhalten von Vertragspartnern kann nicht ausgeschlossen werden. Ebenso können Vertragspartner insolvent werden, sodass Ansprüche gegen diese nicht werthaltig sind. All dies kann zu niedrigeren Einnahmen und/oder höheren Aufwendungen führen, z. B. zwecks außergerichtlicher oder gerichtlicher Anspruchsverfolgung und/oder wenn ausbleibende Leistungen mit übernehmenden Dritten vertraglich vereinbart werden müssen. Es besteht auch das Risiko, dass ein ggf. eingetretener Schaden nicht oder nicht vollständig ersetzt werden kann, weil die zugrunde liegenden Verträge Haftungsbeschränkungen und verkürzte Verjährungsfristen vorsehen, oder der jeweils Haftende nicht über eine ausreichende Liquidität verfügt. Schließlich ist auch möglich, dass Verträge ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft, fehlerhaft und/oder in sonstiger Weise nachteilig sind. Es ist ferner nicht auszuschließen, dass es zu Streitigkeiten bei der Auslegung von vertraglichen Verein- barungen kommt, welche ggfs. im Rahmen langwieriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Die vorstehenden Risiken betreffen sowohl bereits geschlossene als auch zukünftige Vereinbarungen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Schlüsselpersonen Die Entwicklung der Emittentin und der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen hängen jeweils in erheblichem Maße von den Fähigkeiten des zuständigen Managements und der Qualität der beauftragten Vertragspartner ab (sog. Schlüsselpersonen ). Von wesentlicher Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg der Geschäfts- und Investitionstätigkeit der Tochtergesellschaft der Emittentin sind insbesondere die von ihr beauftragten Asset-Manager, die DF Deutsche Finance Asset Management GmbH und die DF Deutsche Finance Securities GmbH, sowie deren verantwortlichen Personen. Es besteht das Risiko, dass für die Emittentin bzw. deren Geschäftstätigkeit unmittelbar oder mittelbar maßgebliche Schlüsselpersonen ganz oder teilweise ausfallen. Dies kann insbesondere zu zusätzlichen Kosten, z. B. für einen adäquaten Ersatz und dessen Suche, und/oder zu erhöhten Managementrisiken führen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Interessenkonflikte, Konzernzugehörigkeit Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die Anbieterin sowie die weiteren Vertragspartner unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Personen/Gesellschaften zukünftig weitere Angebote initiieren, die ein vergleichbares oder unmittelbar konkurrierendes 30

33 Investitionskonzept zum Gegenstand haben. Diesbezüglich besteht das Risiko, dass sich hinsichtlich zukünftiger (Investitions-) Entscheidungen Interessenskollisionen ergeben und in diesen Fällen Entscheidungen zum Nachteil der Emittentin bzw. der Tochtergesellschaft getroffen werden. Die DF Deutsche Finance Holding AG ist als Kommanditistin unmittelbar zu 99,9 % und mittelbar zu 0,1% über ihre 100 %-ige Tochtergesellschaft DF Deutsche Finance Asset Management GmbH an der Emittentin kapitalmäßig beteiligt. Des Weiteren ist sie Alleingesellschafterin der Komplementärin der Emittentin und der von der Emittentin mit der Anlegerverwaltung beauftragten DF Deutsche Finance Administration GmbH sowie von der Emittentin mit der Platzierung der Vermögensanlage beauftragten DF Deutsche Finance Advisors GmbH. Darüber hinaus ist sie Mehrheitsgesellschafterin (75%) der von der Tochtergesellschaft der Emittentin mit der Anlageberatung beauftragten DF Deutsche Finance Securities GmbH. Das Risiko eines Interessenkonfliktes ist insofern gegeben, als dass der Vorstand der DF Deutsche Finance Holding AG über die gesellschaftsrechtliche Stellung Einfluss auf diese Gesellschaften ausüben kann, was für den Anleger mit nachteiligen Folgen verbunden sein kann. Darüber hinaus kann die Emittentin Aufwendungen für Dienstleistungen der vorbenannten konzernangehörigen Gesellschaften vergüten, die nicht wie unter fremden Dritten ausgehandelt werden. Die Emittentin ist ein Konzernunternehmen der DF Deutsche Finance Holding AG, die als Muttergesellschaft im Konzern Deutsche Finance Group fungiert. Daher besteht das Risiko, dass sich negative Entwicklungen im Konzern Deutsche Finance Group auch auf die Emittentin auswirken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Kommanditanteile an der Emittentin verkauft oder auf andere Art auf neue Eigentümer übergehen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen RECHTLICHE UND STEUERLICHE RISIKEN Rechtliche Risiken Gesetze, Rechtsprechung und/oder Verwaltungsvorschriften können sich während der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen ändern. Derartige Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen und anderweitige nachteilige Auswirkungen auf die Emittentin, die Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen und die Vermögensanlage der Anleger haben. Es können bisher nicht bestehende bzw. nicht vorhergesehene Pflichten und Auflagen auferlegt werden. All dies kann zu erheblichen Aufwendungen und Kosten führen. Es besteht außerdem das Risiko, dass sich die getroffenen Regelungen und geschlossenen Verträge der Emittentin und/oder der Tochtergesellschaft im Rahmen von Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen rechtlich und/oder faktisch als unwirksam, unzulässig und/oder undurchführbar erweisen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Steuerliche Risiken Veräußerungen und Übertragungen der Vermögensanlage können steuerliche Auswirkungen beim Anleger haben. Es besteht das Risiko, dass der Anleger im Fall einer Veräußerung seiner Vermögensanlage nach Abzug etwaiger Steuern nicht seinen Anlagebetrag nebst Agio als Verkaufspreis erzielen kann und/oder der Veräußerungspreis nicht ausreicht, um etwaige Steuerzahlungen zu leisten. Die rechtliche und steuerliche Konzeption der Vermögensanlage und die Aussagen in diesem Verkaufsprospekt basieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gültigen Gesetzen und Verordnungen, der veröffentlichten Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte. Künftige Änderungen der Gesetze oder Verordnungen, der Rechtsprechung und/oder der Auffassung der Finanzverwaltung können sich nachteilig auf die steuerliche Situation der Anleger, der Emittentin, der Tochtergesellschaft und/oder ihrer jeweiligen Vertragspartner auswirken. Es könnte zu neuen Formen der Besteuerung und/oder zu rückwirkenden Änderungen der Steuergesetze, der Verwaltungspraxis und/oder der Rechtsprechung kommen. Insbesondere kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung das Risiko nicht ausgeschlossen werden, dass hinsichtlich der Besteuerung der Zinserträge aus der Vermögensanlage die Regelungen zur sog. Abgeltungssteuer nicht über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlage unverändert bestehen bleiben. Es besteht das Risiko, dass Kapitalertragsteuer für die Verzinsung und etwaige Veräußerungsgewinne der Schuldverschreibungen einbehalten und abgeführt werden muss, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Finanzverwaltung auch eine nicht verbriefte Namensschuldverschreibung, die nicht eindeutig die Zugehörigkeit zu einer Gesamtemission erkennen lässt und die nur eingeschränkt fungibel ist, als Teilschuldverschreibung i.s.d. 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. a) EStG qualifiziert. Sollte ein Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen werden, kann sich der Anleger die Kapitalertragsteuer ggf. erstatten oder anrechnen lassen. Es kann zu einem Zins- und Liquiditätsnachteil kommen. Zudem besteht das Risiko, dass die Emittentin in geringfügigem Umfang gewerblich tätig wird, so dass wegen 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die gesamte Tätigkeit der Emittentin gewerblich infiziert wird. Dann würde die Emittentin sich als Gewerbebetrieb darstellen, so dass Gewerbesteuer ausgelöst würde. Zudem wäre auf einen solchen (Gewerbe-) Betrieb die Zinsschranke anwendbar, so dass Zinsaufwendungen nur noch in den Grenzen des 4h EStG abgezogen werden könnten. Unproblematisch abziehbar wäre nur noch ein Zinssaldo (also die Zinsaufwendungen, soweit die die Zinseinnahmen übersteigen) von weniger als 3 Mio. EUR ( 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a) EStG). Im Falle einer Gewerbesteuerbelastung und/oder einer Anwendbarkeit der Zinsschranke könnte eine Steuerbelastung auf Ebene der Emittentin entstehen und damit deren Vermögens- und Liquiditätssituation entsprechend beeinträchtigen. 31

34 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 3. WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger oder höheren Steuerbelastungen der Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Entsprechend besteht auf Ebene des Anlegers das Risiko des Eintretens zusätzlicher Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe, die Verzinsung oder die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen. Dies alles kann bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen RISIKEN AUS EINER FREMDFINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE Von einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage des Anlegers wird ausdrücklich abgeraten. Sollte ein Anleger seine Vermögensanlage dennoch ganz oder teilweise fremdfinanzieren (beispielsweise durch Aufnahme eines persönlichen Bankdarlehens), so erhöhen sich hierdurch die ihn betreffenden Risiken. Zins- und Tilgungsleistungen für die persönliche Fremdfinanzierung sind über deren gesamte Laufzeit vom Anleger zu erbringen, und zwar auch dann, wenn die geplanten Zinszahlungen der Emittentin nur teilweise, zeitlich verzögert oder gar nicht erfolgen. Es besteht daher das Risiko, dass der Anleger die Zinsen für die persönliche Fremdfinanzierung und deren Rückzahlung über die gesamte Laufzeit teilweise oder vollständig aus eigenen Mitteln zurückführen muss. Die persönliche Fremdfinanzierung ist auch im Fall eines Totalverlustes der Vermögensanlage nebst Agio weiter zu bedienen. Eine persönliche Fremdfinanzierung erhöht das Risiko, dass für einen Anleger ein Verlust entsteht oder erhöht wird. Bei vorzeitiger Ablösung einer persönlichen Fremdfinanzierung kann sich das Ergebnis eines Anlegers durch etwa zu leistende Vorfälligkeitsentschädigungen verschlechtern. Sofern der Anleger nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Zins- und Tilgungsleistungen aus seinem weiteren Vermögen aufzubringen, kann dies zur Kündigung und Fälligstellung der entsprechenden Fremdfinanzierung und zur Verwertung der Namensschuldverschreibungen mit einem erheblichen Wertverlust führen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass der Finanzierungs- geber auch die Verwertung des übrigen persönlichen Vermögens des Anlegers betreibt. Dies alles kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen RISIKO DER ÄNDERUNG DER VERTRAGS- ODER ANLAGE- BEDINGUNGEN ODER DER TÄTIGKEIT DER EMITTENTIN Es besteht das Risiko, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen, insbesondere der Gesellschaftsvertrag der Emittentin und/oder die Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen, so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, sodass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der Vermögensanlage anordnen kann. Gleiches gilt im Fall einer etwaigen Änderung der Gesetze und/oder sonstigen Vorschriften oder deren Auslegung durch die Gerichte und/oder Behörden, die im Hinblick auf die aktuellen Vertrags- oder Anlagebedingungen zu einer Qualifikation der Emittentin als Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs führen könnten. Es ist folglich möglich, dass die Emittentin von dem Anwendungsbereich des KAGB erfasst sein wird. Sofern der Anwendungsbereich des KAGB eröffnet ist, muss die Emittentin dessen Anforderungen erfüllen. Insbesondere muss die Verwaltung der Emittentin von einer zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgen bzw. die Emittentin muss selbst als Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen werden. Dies würde zusätzliche Kosten verursachen. Es besteht zudem das Risiko, dass keine Kapitalverwaltungsgesellschaft gefunden wird, die die Verwaltung der Emittentin übernimmt, und dass die Emittentin selbst auch keine entsprechende Zulassung erhält. Weiterhin müsste für die Emittentin eine Verwahrstelle beauftragt werden, was ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen würde. Die Verwahrstellentätigkeit im Sinne des KAGB wird außerdem nur von einer beschränkten Zahl von Anbietern angeboten, sodass möglicherweise keine Verwahrstelle für die Emittentin gefunden werden kann. Es kann aus die- sen Gründen nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin letztlich zur Geschäftsaufgabe und Abwicklung gezwungen sein könnte. Das KAGB enthält außerdem auch Regelungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und zum Vertrieb von Investmentvermögen. Insoweit besteht das Risiko, dass das Geschäftskonzept der Emittentin geändert werden muss oder andere strukturelle Anpassungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse der Emittentin, der Vermögensanlage und/oder dieses Verkaufsprospektes erfolgen müssen, um den Vorgaben des KAGB zu entsprechen. So dürfte die Emittentin unter anderem gem. 262 KAGB nur nach dem Grundsatz der Risikomischung investieren. Es ist möglich, dass die geplanten Investitionen der Emittentin nicht als dem Grundsatz der Risikomischung folgend angesehen würden. Ferner könnte die maximale Fremdkapitalaufnahme nach KAGB nicht eingehalten sein, insbesondere wenn die angebotenen Namensschuldverschreibungen selbst als Fremdkapital in diesem Sinne qualifizieren sollten. Es besteht das Risiko, dass eine Anpassung des Geschäftskonzepts an die Vorgaben des KAGB nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig möglich ist, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden ist, und dass die Emittentin letztlich zur Geschäftsaufgabe und Abwicklung gezwungen ist. Weiterhin besteht das Risiko, dass die angebotenen Namensschuldverschreibungen unter den vorgenannten Umständen selbst als Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs qualifizieren. In diesem Fall wäre das Konzept der Namensschuldverschreibung nicht mehr zulässig und es besteht das Risiko, dass eine Anpassung des Geschäftskonzepts an die Vorgaben des KAGB nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig möglich ist. Das wäre mit erheblichen Kosten verbunden und könnte letztlich zur Geschäftsaufgabe und Abwicklung führen. Dies alles kann sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin und negativ auf ihre Fähigkeiten auswirken, ihren Verpflichtungen aus den Namensschuldverschreibungen gegenüber den Anlegern auf Zins- und Rückzahlung nachzukommen. Dies kann bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio der Anleger führen. Weitere als die in diesem Kapitel aufgeführten wesentlichen und tatsächlichen Risiken bestehen nach Kenntnis der Anbieterin und Prospektverantwortlichen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung für das vorliegende Angebot nicht. 32

35 4. DEUTSCHE FINANCE GROUP 33

36 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 4. DEUTSCHE FINANCE GROUP 4.1. DIE DEUTSCHE FINANCE GROUP Die Deutsche Finance Group mit Sitz in München und Präsenzen in London, Zürich, Luxemburg und Paris ist eine internationale Investmentgesellschaft für Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur und spezialisiert auf institutionelle Private Market Investments. Die Strategie der Deutsche Finance Group besteht darin, alle wesentlichen Geschäftsbereiche wie Produktkonzeption, Asset Management, Fund Management, Risikomanagement, Vertriebskoordination, Anlagevermittlung und Anlegerverwaltung in einem Konzern zu vereinen. Diese all-in-one Strategie schafft die Basis für Kompetenz, schnelle strategische Entscheidungen und notwendige Anpassungen an Marktveränderungen. Die Deutsche Finance Group verfügt seit Gründung im Jahr 2005 über eine inhabergeführte und bankenunabhängige Gesellschaftsstruktur und versteht Leistung gegenüber Ihren Kunden und Geschäftspartnern als Verständlichkeit. Die Deutsche Finance Group verfügt über ein sehr gutes internationales Netzwerk zu institutionellen Investoren und Produktanbietern und bietet durch innovative Investitionsstrategien und fokussierte Asset Management-Beratung privaten, professionellen und institutionellen Investoren exklusiven Zugang zu allen bedeutenden internationalen Märkten und deren Investment-Opportunitäten. Bei der Deutsche Finance Group steht neben der Auswahl der Assetklassen Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur und den Chancen auf attraktive Renditen durch institutionelle Investitionsstrategien die Risikominimierung eines Gesamtportfolios durch Diversifikation im Zentrum der Überlegungen. Dabei stehen Investitionen in verschiedenen Ländern, Regionen, Sektoren und Investmentstilen, kombiniert mit unterschiedlichen Investitionszeitpunkten und Laufzeiten im Fokus. Die Deutsche Finance Group verwaltet über ihre institutionellen Investmentstrategien ein Portfolio mit weltweiten Immobilien-, Private Equity Real Estate- und Infrastruktur-Investments. Die Deutsche Finance Group ist gemeinsam mit über weltweit agierenden institutionellen Partnerinvestoren in 37 Ländern investiert, und verwaltet über ihre institutionellen Investitionsstrategien historisch ein Gesamtportfolio mit weltweiten Immobilien, Private Equity Real Estate- und Infrastruktur-Investments. Innerhalb des Portfolios wurden in den letzten Jahren weltweit mehr als 800 Direktinvestment-Exits mit einem durchschnittlichen (ungewichtet) Mittelwert von 1,62x Multiple realisiert. Die Deutsche Finance Group wurde in den letzten Jahren international mit 9 Awards für ihre institutionelle Investitionsstrategie ausgezeichnet. Die Deutsche Finance Group gehört zu den Marktführern in Deutschland und ist ein erfolgreicher Anbieter von Alternativen Investmentfonds (AIF) für Privatinvestoren nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Innerhalb der Deutsche Finance Group verfügen die Konzerntöchter DF Deutsche Finance Investment GmbH über die Zulassung als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch und die DF Deutsche Finance Advisors GmbH als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Deutsche Finance Group verwaltet aktuell 12 Alternative Investmentfonds mit über Privatanlegern, 10 Mandate von professionellen Investoren und 6 Mandate von institutionellen Investoren. Das gesamte innerhalb der Deutsche Finance Group verwaltete Vermögen im Bereich Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur beträgt aktuell über rund 1,15 Mrd. EUR. KONZERNGESELLSCHAFTEN DER DEUTSCHE FINANCE GROUP DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG Emittentin 0 % DF Deutsche Finance Income Komplementär GmbH - Persönlich haftende Gesellschafterin - Geschäftsführer: Symon Hardy Godl 100 % 99,9 % DF Deutsche Finance Holding AG Vorstand: Thomas Oliver Müller, Dr. Sven Neubauer - (Gründungs-)Kommanditistin % 0,1 % DF Deutsche Finance Asset Management GmbH - Geschäftsführende (Gründungs-)Kommanditistin, Anlageberatung - Geschäftsführer: Symon Hardy Godl DF Deutsche Finance Advisors GmbH DF Deutsche Finance Administration GmbH DF Deutsche Finance Networks GmbH DF Deutsche Finance Concept GmbH DF Deutsche Finance Services GmbH DF Deutsche Finance Placement GmbH DF Deutsche Finance Individual GmbH DF Deutsche Finance Managing GmbH DF Deutsche Finance Management GmbH 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 75 % 100 % 60 % 100 % 100 % 100 % DF Deutsche Finance Investment GmbH DF Deutsche Finance Consulting GmbH DF Deutsche Finance Trust GmbH DF Deutsche Finance Trust II GmbH DF Deutsche Finance Securities GmbH Deutsche Finance International LLP 34

37 4.2. ASSET-MANAGEMENT Das Senior-Investment-Team der Deutsche Finance Group verfügt über einen hervorragenden Track Record im Bereich der direkten und indirekten Anlage in Private Equity Real Estate, Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen und hat in den vergangenen 15 Jahren mehr als 4,5 Mrd. EUR Eigenkapital in mehr als 200 Investitionsstrategien in Industrie- und Schwellenländern investiert. Damit ist das Investment-Team der Deutsche Finance Group einer der sehr aktiven Investoren aus Europa und verfügt damit auch über ein sehr erfahrenes Team im Bereich der direkten und indirekten Anlage in Immobilien und Infrastruktur. Die Deutsche Finance Group verwaltet im Rahmen von Asset-Management-Mandaten Investitionsstrategien für renommierte institutionelle Investoren, wie z. B. den größten öffentlich-rechtlichen Versicherer in Deutschland, die größte deutsche Pensionskasse sowie die als Beste ausgezeichnete deutsche Lebensversicherung. Dabei steht der Aufbau von internationalen Immobilien- und Infrastrukturinvestments im Fokus. Über ein Joint Venture von institutionellen Investoren, angeführt von der Deutsche Finance Group, wurde zudem 2017 das Olympia London Exhibition Centre in London erworben und als Direktinvestment in ein Asset-Management-Mandat überführt. Olympia London ist ein erstklassiges innerstädtisches Messe- und Ausstellungszentrum mit einer mehr als 130-jährigen Historie. Besondere Auszeichnung erhielt das Senior-Investment-Team für ihren innovativen Investitionsansatz und die beste indirekte Investitionsstrategie beim Aufbau eines internationalen Immobilienund Infrastrukturportfolios eines deutschen Energiekonzerns. Diese Strategie wurde von IPE Real Estate, einer führenden Interessensvertretung institutioneller Investoren erstmalig in der Geschichte der IPE Awards gleichzeitig mit fünf Auszeichnungen prämiert. Ebenso wurden im Rahmen des Portfoliomanagements für einen global agierenden deutschen Versicherungskonzern langjährig inter- nationale Immobilienaktien und REITs erfolgreich verwaltet. Kern der Investitionsstrategie der Deutsche Finance Group ist ein hervorragendes globales Netzwerk zu mehr als institutionellen Investoren, wie Versicherungen, Pensionswerken, Universitäten und Stiftungen. Die Deutsche Finance Group ist dabei Initiator und Mitveranstalter eines sog. Round Tables für institutionelle Investoren aus Europa, Latein- und Nordamerika. Zudem ist die Deutsche Finance Group Mitglied des Advisory Boards einer Vielzahl von Investitionsstrategien und vertritt dabei die Interessen internationaler Anleger. Gegenüber institutionellen Produktanbietern und Investment-Partnern verfügt die Deutsche Finance Group über eine sehr hohe Reputation und gilt als kompetenter Investitionspartner mit hervorragendem Zugang zu privatem und institutionellem Kapital. Im Rahmen der Investitionen fokussiert sich die Deutsche Finance Group auf Partner und Strategien mit einem Fokus auf Wertsteigerung und hat einen etablierten Zugriff auf off-market Transaktionen und attraktiven Investitionsstrategien. Durch die Kombination eines globalen Investitionsansatzes und lokaler Expertise der institutionellen Partner schafft die Deutsche Finance Group einen nachhaltigen Mehrwert für ihre Investoren. Über einen stringenten Prüfungsprozess werden für die Finanzstrategien der Deutsche Finance Group Investitionen ausgewählt. Im Fokus dieses Prozesses steht die Auswahl eines geeigneten lokalen institutionellen Investment-Partners mit umfangreicher Erfahrung für eine bestimmte Investmentstrategie. Damit wird sichergestellt, dass nur die hochwertigsten Investments mit dem besten Wertschöpfungspotential Teil des Portfolios der Deutsche Finance Group werden. Innerhalb des Prüfungsprozesses werden wesentliche Parameter, die zu einer Investitionsentscheidung führen, geprüft wie z. B. Organisations- und Investitionsstruktur, Investitionsstrategie, Investitionsprozesse, Risikomanagement, bestehende Investments, Deal Pipeline, Performancehistorie und der Investorenkreis. Vor dem Hintergrund der wachsenden Komplexität der internationalen Kapitalmärkte in den letzten Jahren, kommt der Anwendung eines integrierten Portfolio Managements eine immer größere Bedeutung zu. Der Aufbau eines Portfolios erfordert ein hohes Maß an Netzwerken, Wissen und Expertise verbunden mit detaillierten Kenntnissen über das jeweilige Investitionsumfeld. Die Reporting- und Monitoring-Systeme der Deutsche Finance Group basieren auf einer speziellen Asset Management- Software. Hierdurch können Cash Flows effizient gemanagt, komplexe Analysen über das Portfolio erstellt, sowie eine Vielzahl an Berichten generiert werden. Der Managementansatz ist, bis in die Ebene der einzelnen Investments und deren Finanzstrukturen ein effektives Controlling und Risikomanagement durchzuführen. Die Deutsche Finance Group hat einen lückenlosen Risikomanagementprozess implementiert, der einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der geplanten Renditen leistet und damit für die Sicherheit und Zufriedenheit der Investoren unabdingbar ist. Die Deutsche Finance Group ist Mitglied im Verband der europäischen Immobilieninvestoren IN- REV, einer führenden Plattform für die Assetklasse Immobilien mit dem Ziel, die Entwicklung von Immobilieninvestitionen in Europa und weltweit kontinuierlich zu fördern. Eine weitere Mitgliedschaft ist PRI Principles for responsible Investment, eine Organisation der Vereinten Nationen, die die Einhaltung von Prinzipien für nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen, von Umwelt- und Sozialstandards sowie einer angemessenen Governance auf Ebene der Zielinvestitionen verfolgt. 35

38 36

39 5. ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 37

40 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 5. ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE Die Emittentin DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG bietet Anlegern im Rahmen dieses Angebotes nachrangige Namensschuldverschreibungen mit fester Verzinsung an (nachfolgend auch Vermögensanlage ). Der Erwerb der angebotenen Vermögensanlage erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieses Verkaufsprospektes, der in diesem Verkaufsprospekt abgedruckten Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen und den diesem Verkaufsprospekt beiliegenden Zeichnungsunterlagen einschließlich der Widerrufsbelehrung. Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt ausschließlich in Deutschland. Die Bedingungen der Namensschuldverschreibungen sind in vollem Wortlaut vollständig in Abschnitt 11.1 (Seiten 90 ff) abgedruckt. Form und Inhalt der Namensschuldverschreibungen und sich alle daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Anleger, der Emittentin und der Zahlstelle unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 5.1 ART, ANZAHL UND GESAMT- BETRAG DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE Im Rahmen des vorliegenden Angebotes werden den Anlegern nachrangige Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR angeboten. Die Namensschuldverschreibungen sind eingeteilt in Namens-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 100 EUR. Die Emittentin ist berechtigt, den Gesamtbetrag der angebotenen Namensschuldverschreibungen auf bis zu EUR zu erhöhen; die Namensschuldverschreibungen sind in diesem Fall eingeteilt in Namens- Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 100 EUR. Die Ausgabe der Namensschuldverschreibungen erfolgt zum Gesamtbetrag der gezeichneten Namensschuldverschreibungen ( Zeichnungssumme ). Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR (10 Namensschuldverschreibungen zum Nennbetrag von je 100,- EUR). Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 100 teilbar sein. Die maximale Anzahl der angebotenen Vermögensanlage beträgt , im Falle einer Erhöhung des Gesamtbetrages der angebotenen Namensschuldverschreibungen auf bis zu 100 Mio. EUR beträgt die maximale Anzahl der angebotenen Vermögensanlage Die Entscheidung über eine vorzeitige Beendigung des Angebots auch bei Nichterreichen des geplanten Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage oder über eine Erhöhung des zu platzierenden Emissionskapitals liegt im Ermessen der Emittentin. Die Emittentin ist nicht zur Annahme von Zeichnungsangeboten der Anleger verpflichtet. Die Emittentin behält sich vor, ganz oder teilweise Dritte mit der Durchführung und Verwaltung des Angebots dieser Vermögensanlage zu beauftragen. Die Anleger haben einen Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 6 % auf die Zeichnungssumme zu zahlen. Das Agio stellt einen Teil der Vergütung für die Kapitalvermittlung der Vermögensanlage dar. 5.2 HAUPTMERKMALE DER ANTEILE DER ANLEGER Jeder Anleger hat die folgenden Rechte und Pflichten:» das nachrangige, mit einem qualifizierten Rangrücktritt verbundene Recht auf eine jährliche feste Verzinsung und auf Rückzahlung;» das Recht zur Veräußerung oder Übertragung seiner Vermögensanlage oder zur sonstigen Verfügung darüber nach vorheriger Zustimmung der Emittentin;» das 14-tägige Widerrufsrecht;» das Recht zur außerordentlichen Kündigung;» die Pflicht zur Zahlung des Erwerbspreises (mindestens EUR);» die Pflicht zur Zahlung des Agios in Höhe von 6 % auf die Zeichnungssumme» die Pflicht zur Zahlung einer pauschalierten Übertragungsgebühr bei Erwerb der Namensschuldverschreibungen aufgrund Veräußerung, Schenkung oder Erbschaft;» die Pflicht zur Mitteilung von Daten und Datenänderungen für die Verwaltung der Namensschuldverschreibungen.» das Recht auf halbjährliche Zinszahlungen in Höhe von 3% p.a. bis zum Ende der Laufzeit und das Recht auf einen einmaligen Zinszuschlag in Höhe von 6% am Ende der Laufzeit, jeweils bezogen auf den eingezahlten Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen;» das Recht auf Rückzahlung des eingezahlten Gesamtbetrages der Namensschuldverschreibungen. Die Namensschuldverschreibungen lauten auf den Namen. Sie begründen Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind. Jedem Anleger stehen die in den Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen bestimmten Rechte zu. Die Namensschuldverschreibungen gewähren Gläubigerrechte (feste Verzinsung und Rückzahlung), die keine Gesellschafterrechte beinhalten, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte bei Gesellschafterbeschlüssen der Emittentin. Sie gewähren auch keine gesellschafterliche Beteiligung am Ergebnis (Gewinn und Verlust) oder am Vermögen (Liquidationserlös) der Emittentin. Der Bestand der Namensschuldverschreibungen wird weder durch Verschmelzung oder Umwandlung der Emittentin, noch durch eine Veränderung ihrer Kapitalverhältnisse oder ihrer Gesellschafter berührt. Die Namensschuldverschreibungen sind und werden nicht verbrieft. Gleiches gilt für einzelne Rechte aus den Namensschuldverschreibungen, insbesondere auf Zins- und Rückzahlung. 5.3 ZEICHNUNG DER VERMÖGENSANLAGE Die Vermögensanlage kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben werden. Der Erwerb der Vermögensanlage erfolgt durch Zeichnung der Namensschuldverschreibung und Annahme durch die Emittentin. Der Anleger erhält ein Begrüßungsschreiben, welches eine Bestätigung über den Eingang der Zeichnungsunterlagen sowie eine Zahlungsaufforderung enthält. Die Zahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Begrüßungsschreibens zu erfolgen. Die Annahme der Zeichnung erfolgt 38

41 durch Gegenzeichnung der Emittentin nach Zahlungseingang und mit Zugang des gesonderten Bestätigungsschreibens der Emittentin beim Anleger (nachfolgend Erwerbszeitpunkt ). Die Emittentin kann Zeichnungsangebote von Anlegern bis zum Erreichen des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage annehmen. Es bestehen keine Möglichkeiten, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. 5.4 ZEICHNUNGSFRIST, ENTGEGENNAHME VON WILLENSERKLÄRUNGEN, ANLEGER-REGISTER Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt, ist die Emittentin, die DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München. Der Verkaufsprospekt muss mindestens einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden. Die Zeichnungsfrist beginnt am ersten Werktag nach dem Tag der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet spätestens mit Ablauf der Gültigkeit des Verkaufsprospektes von 12 Monaten nach Billigung durch die BaFin gemäß 8a Vermögensanlagengesetz. Die Emittentin kann das Angebot der Namenschuldverschreibungen durch Bekanntgabe auf ihrer Internetseite jederzeit und ohne weitere Voraussetzungen und damit nach eigenem Ermessen der Geschäftsführung vorzeitig schließen und die Zeichnungsfrist entsprechend beenden, insbesondere im Fall des Erreichens des geplanten Emissionsvolumens in Höhe von 15 Mio. EUR bzw. im Falle der Erhöhung des Emissionsvolumens auf bis zu 100 Mio. EUR bei Erreichen des erhöhten Emissionsvolumens von maximal 100 Mio. EUR. Andere Möglichkeiten, die für die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögensanlagen vorgesehene Frist vorzeitig zu schließen, bestehen nicht. Die Anleger werden in ein von und bei der Emittentin geführtes Namensschuldverschreibungs- Register ( Register ) eingetragen. In diesem Register werden Daten zur Feststellung der Identität des Anlegers, der Gesamtbetrag der erworbenen Namensschuldverschreibungen, der Einzahlungs- und der Erwerbszeitpunkt, die Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer, Angaben über die steuerliche Ansässigkeit des Anlegers, sein Kirchensteuerabzugsmerkmal, ggf. steuerliche Freibeträge, Zinsen und Zinszahlungen sowie die Kontoverbindung für Zahlungen erfasst. Gegenüber der Emittentin gilt der jeweils im Register eingetragene Anleger als aus der Namensschuldverschreibung allein berechtigt und verpflichtet. Die Emittentin kann mit befreiender Wirkung an die im Register eingetragenen Anleger leisten. 5.5 ERWERBSPREIS, EINZAHLUNG DER ZEICHNUNGSSUMME Der Erwerbspreis ist der Gesamtbetrag der gezeichneten Vermögensanlage. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR (10 Namensschuldverschreibungen zum Nennbetrag von je 100,- EUR). Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 100 teilbar sein. Die Anleger haben die Zahlung ihres Erwerbspreises und das auf den Erwerbspreis zu zahlende Agio in Höhe von 6% jeweils binnen 14 Tagen nach Aufforderung mittels Begrüßungsschreiben durch die Emittentin auf folgendes Konto der Emittentin zu leisten: Kontoinhaber: DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG Bank: UniCredit Bank AG, München IBAN: DE BIC: HYVEDEMMXXX Verwendungszweck: Name, Vorname, Nummer Maßgeblich für den Beginn der Verzinsung der Zeichnungssumme ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem vorbezeichneten Konto. Es besteht keine Nachschusspflicht des Anlegers. 5.6 VERZINSUNG, AUSZAHLUNG DER ZINSBETRÄGE Die Namensschuldverschreibungen werden ab dem auf den Zahlungseingang des Erwerbspreises folgenden Kalendertag mit einem jährlichen Zinssatz von 3 % auf den eingezahlten Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen ggf. zeitanteilig verzinst. Mit dem Ende der Laufzeit werden die Namensschuldverschreibungen zusätzlich mit einem einmaligen Zinszuschlag von 6 % auf den eingezahlten Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen verzinst. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der 30/360 Methode. Die Zinsen sind halbjährlich nachschüssig zum und eines jeden Jahres fällig und innerhalb von zehn Bankarbeitstagen an den Anleger zu leisten. Die Zahlung sämtlicher Zinsen auf die Namensschuldverschreibungen unterliegt der Nachrangvereinbarung. Die Emittentin ist verpflichtet, alle geschuldeten Beträge in Euro zu zahlen. Die Emittentin leistet die Zahlungen durch Banküberweisung auf das im Register jeweils angegebene Konto des Anlegers. Die Emittentin oder eine andere Person übernehmen nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger. 5.7 LAUFZEIT, KÜNDIGUNG, RÜCKZAHLUNG Die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen ist fest auf den Ablauf des befristet (die Grundlaufzeit ). Sie beginnt individuell für jeden Anleger zum Erwerbszeitpunkt. Die Laufzeit endet vorbehaltlich der Verlängerung mit Ablauf des , ohne dass es jeweils einer Kündigung bedarf. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen um ein Jahr, mithin bis zum , zu verlängern. Die Bekanntmachung der Verlängerung hat spätestens am zu erfolgen. 39

42 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 5. ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE Das Recht zur ordentlichen Kündigung der Namensschuldverschreibungen ist während der Laufzeit ausgeschlossen. Die Laufzeit der Vermögensanlage beträgt daher individuell für jeden Anleger gemäß 5a VermAnlG mehr als 24 Monate. Das Recht zur teilweisen oder vollständigen außerordentlichen Kündigung der Namensschuldverschreibungen aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der betreffende Anleger nachweislich zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet ist und die Arbeitslosigkeit nach dem Erwerbszeitpunkt eingetreten ist oder wenn der betreffende Anleger nachweislich zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder sich nachweislich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (sog. Härtefall ). Die Namensschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Rückzahlungsbetrags spätestens innerhalb von drei Monaten nach Laufzeitende zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag der Namensschuldverschreibungen ist der Gesamtbetrag der Namensschuldverschreibungen, die der jeweilige Anleger im Zeitpunkt des Laufzeitendes hält. Die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen unterliegt der Nachrangvereinbarung. 5.8 ÜBERTRAGUNG, VERFÜGUNG, EINGESCHRÄNKTE HANDEL- BARKEIT Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der Namensschuldverschreibung erfolgt mit schriftlicher Zustimmung der Emittentin per Abtretung. Namensschuldverschreibungen können jeweils nur einheitlich übertragen werden, d. h. die Übertragung einzelner Rechte aus einer Namensschuldverschreibung ist nicht möglich, insbesondere können der Zinszahlungsanspruch oder der Rückzahlungsanspruch aus der Namensschuldverschreibung nicht getrennt übertragen werden. Die Übertragung der Namensschuldverschreibung erfolgt daher einschließlich etwaiger Zahlstelle, die den Verkaufsprospekt, etwaige Nachträge zum Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, den letzten veröffentlichten Jahresabschluss und den Lagebericht der Emittentin zur kostenlosen Ausgabe bereithält und die bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger ausführt, ist die Emittentin, die DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München. Weiterhin kann dieser Verkaufsprospekt im Internet kostenlos unter ( heruntergeladen werden. Als Zahlstelle leistet die Emittentin Zahlungen durch Banküberweisung auf das im Register jeweils geführte Konto des Anlegers. Die Emittentin behält sich vor, Dritte mit der Erfüllung der ihr als Zahlzum Übertragungszeitpunkt bereits ganz oder teilweise entstandener Zins- und Rückzahlungsansprüche. Eine teilweise Übertragung der Namensschuldverschreibungen ist nur unter Beachtung der Mindestzeichnungssummen zulässig. Die Abtretung muss der Emittentin durch eine Abtretungserklärung schriftlich nachgewiesen werden. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Die Kosten, die sich aus der Übertragung per Abtretung der Namensschuldverschreibung ergeben, betragen einschließlich der durch die Änderung des Registers veranlassten Kosten 200 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls erforderlicher Auslagen und individuell veranlasster Kosten, die der abtretende Anleger zu tragen hat. Die freie Handelbarkeit der Namensschuldverschreibungen ist durch die genannten Zustimmungserfordernisse der Emittentin bei Übertragungen oder Verfügungen eingeschränkt. Zudem ist die freie Handelbarkeit dadurch eingeschränkt, dass eine Übertragung nur unter Beachtung der Mindestzeichnungssumme in Höhe von 1.000,- EUR zulässig ist und dass kein einheitlich geregelter Markt für den Handel von Namensschuldverschreibungen existiert. Die Namenschuldverschreibungen sind auch nicht an einer Börse notiert. Eine Rückgabe von Namenschuldverschreibungen ist nicht möglich. 5.9 NACHRANGIGKEIT Zur Vermeidung oder Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Emittentin treten die Anleger mit ihren sämtlichen Forderungen aus den Namensschuldverschreibungen im Rang hinter alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen anderer Gläubiger der Emittentin, und zwar auch solcher Gläubiger, deren Forderungen von Gesetzes wegen nachrangig sind zurück. Soweit andere Gläubiger ebenfalls den Nachrang ihrer Forderungen vereinbart haben, besteht im Verhältnis zu den Anlegern, sowie im Verhältnis der Anleger untereinander Gleichrang. Die Anleger verpflichten sich, ihre nachrangigen Forderungen in Bezug auf Zins- und Rückzahlungsansprüche so lange nicht gegenüber der Emittentin geltend zu machen, wie dies zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Emittentin im Sinne des 19 InsO führen oder einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin herbeiführen würde. Die Ansprüche aus der Namensschuldverschreibung auf Zahlung von Zinsen und Rückzahlung des eingezahlten Gesamtbetrages dürfen außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur nachrangig, und zwar nach Befriedigung aller anderen, nicht nachrangigen Gläubiger und erst nach Beendigung einer Situation, bei der eine entsprechende Auszahlung zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Emittentin führen oder einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin herbeiführen könnte, aus künftigen Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen bedient werden; sie können lediglich vor den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter verlangt werden ( qualifizierter Rangrücktritt ) ZAHLSTELLEN 40

43 stelle obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise zu beauftragen. Eine solche Beauftragung berührt die Rechte und Pflichten der Emittenten als Zahlstelle gegenüber den Anlegern nicht OFFENLEGUNG, MITTEILUNGEN Die Emittentin wird ihre Jahresabschlüsse nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insb. dem HGB und dem VermAnlG, offenlegen. Alle die Namensschuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen der Emittentin erfolgen in den gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger und im Übrigen auf der Internetseite der Emittentin ( income) GEWÄHRLEISTUNGEN Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen ERHÖHUNG DES GESAMT- BETRAGES DER VERMÖGENS- ANLAGE, BEGEBUNG WEI- TERER VERMÖGENSANLAGEN, AUFNAHME WEITEREN KAPITALS Die Emittentin kann den Gesamtbetrag der Vermögensanlage jederzeit ohne Zustimmung der Anleger auf insgesamt bis zu höchstens 100 Mio. EUR erhöhen. Ferner behält sich die Emittentin das Recht vor, weitere Namensschuldverschreibungen ohne Zustimmung der Anleger zu gleichen oder anderen Bedingungen zu emittieren. Im Falle der Begebung weiterer Namensschuldverschreibungen haben die bisherigen Anleger keinen Anspruch auf vorrangige Bedienung ihrer Ansprüche auf Zahlung der Zinsen und/oder Rückzahlung des Gesamtbetrags der Namensschuldverschreibung. Die Anbieterin weist diesbezüglich darauf hin, dass Einnahmen aus Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen aus Mitteln dieser Vermögensanlage für Zinszahlungen und Rückzahlungen zukünftig durch die Emittentin begebener Namensschuldverschreibungen verwendet werden können. Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital in Form von nachrangigen Darlehen von unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern der Emittentin aufzunehmen, wenn dieses weitere Fremdkapital zur Bedienung von Ansprüchen der Anleger aus den Namensschuldverschreibungen verwendet wird. 41

44 42

45 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN 43

46 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Emittentin der Vermögensanlage ist die DF Deutsche Finance Income GmbH & Co. KG mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München. Die Emittentin wurde am auf unbestimmte Zeit gegründet und am unter HRA im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Die Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist (Sonderform der Kommanditgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG), und unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien. Der Unternehmensgegenstand der Emittentin ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Anteilen an in- und ausländischen Investmentvermögen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar in die Asset-Klassen Immobilien und Infrastruktur, Private Equity Real Estate und Private Equity Infrastructure, in immobilienähnliche und infrastrukturähnliche Anlagen sowie in Anlagen mit Bezug zum Immobilien- bzw. Infrastruktursektor investieren. Die Emittentin kann Investitionen unmittelbar oder mittelbar sowie auch im Rahmen von hybriden Beteiligungs- oder Finanzierungsstrukturen (sog. Mezzanine Investments) tätigen. Die Emittentin kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Gegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie die Geschäfte anderer Unternehmen für deren Rechnung führen und eigene Geschäfte durch andere Unternehmen führen lassen. Die Emittentin kann zur Finanzierung des Unternehmensgegenstands Kapital durch Begebung von nachrangigen Namensschuldverschreibungen aufnehmen. Der Emittentin ist es nicht gestattet, selbst als Alternativer Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs zu qualifizieren. Die Emittentin ist nicht berechtigt, Tätigkeiten aus-zuüben, die einer aufsichtsrechtlichen Zulassung oder Genehmigung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch und/oder dem Kreditwesengesetz bedürfen ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER EMITTENTIN Das gezeichnete Kapital der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung EUR. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital. Die DF Deutsche Finance Holding AG hält eine vollständig eingezahlte Kommanditeinlage in Höhe von EUR. Des Weiteren hält die DF Deutsche Finance Asset Management GmbH eine vollständig eingezahlte Kommanditeinlage in Höhe von 100 EUR. Ausstehende Einlagen auf das Kapital der Emittentin bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht. Der Gesamtbetrag der von den Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die zugleich Gründungsgesellschafter der Emittentin sind, insgesamt gezeichneten und vollständig eingezahlten Einlagen beträgt EUR. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital. Es ist vorgesehen, das Kapital der Emittentin durch die Ausgabe von nachrangigen Schuldverschreibungen auf insgesamt 15,1 Mio. EUR zu erhöhen. Die Geschäftsführung der Emittentin ist berechtigt, nachrangige Namensschuldverschreibungen gegen Einzahlung des Gesamtbetrags der gezeichneten Namensschuldverschreibungen in Höhe von bis zu 15 Mio. EUR zu begeben. In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz ausgegeben. Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ein Konzernunternehmen der DF Deutsche Finance Holding AG mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München. Die DF Deutsche Finance Holding AG hält unmittelbar mit einem Kommanditanteil in Höhe von 99,9 % und mittelbar über ihre 100 %-ige Tochtergesellschaft DF Deutsche Finance Asset Management GmbH mit einem Kommanditanteil in Höhe von 0,1 % sämtliche Kommanditanteile der Emittentin HAUPTMERKMALE DER ANTEILE DER GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN Bei den Anteilen der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die zugleich Gründungsgesellschafter der Emittentin sind, handelt es sich um Kommanditanteile und somit um eine andere Art von Anteilen als bei den, den Anlegern angebotenen Vermögensanlagen. Insofern unterscheiden sich sämtliche Rechte und Pflichten der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung von den Rechten und Pflichten der zukünftigen Anleger der Emittentin. Hauptmerkmale der Kommanditanteile der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Emittentin, Stimmrechte bei Gesellschafterbeschlüssen und Informations- und Kontrollrechte nach 166 HGB sowie das Recht und die Pflicht, die Geschäftsführung bei der Emittentin auszuüben. Die Gesellschafter der Emittentin haften als Kommanditisten Dritten gegenüber nur mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme, die jeweils 1 % der gezeichneten Pflichteinlage entspricht. Die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben als Kommanditisten keine Nachschüsse zu leisten. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, den Gesellschaftsvertrag mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen, frühestens jedoch zum Hauptmerkmale des Anteils der Komplementärin der Emittentin sind die Vertretungsberechtigung der Emittentin und die Stimmrechte (1 Stimme). Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten 44

47 Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch bei der persönlich haftenden Gesellschafterin um eine GmbH, die Haftung beschränkt sich damit auf das Stammkapital der Gesellschaft. Die DF Deutsche Finance Asset Management GmbH mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München, ist Gründungskommanditistin und geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Sie hat eine bei Gründung der Emittentin übernommene Pflichteinlage in Höhe von 100 EUR geleistet und ist mit einer Hafteinlage in Höhe von 1 EUR in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens u.a. ist die Erbringung strategischer Beratungsleistungen sowie die Übernahme administrativer Tätigkeiten im Zusammenhang mit unmittelbaren oder mittelbaren Investitionen in den Asset-Klassen Immobilien, Private Equity Real Estate und Infrastruktur. Sie ist diesbezüglich zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen im In- und Ausland berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck im In- und Ausland auch andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen und Betriebsstätten unter gleicher oder anderer Firma errichten. Das Stammkapital in Höhe von EUR ist voll eingezahlt. Der DF Deutsche Finance Asset Management GmbH obliegt die Geschäftsführung der Emittentin. Alleinige Gesellschafterin der DF Deutsche Finance Asset Management GmbH ist die DF Deutsche Finance Holding AG. Mitglied der Geschäftsführung der DF Deutsche Finance Asset Management GmbH ist Herr Symon Hardy Godl. Die DF Deutsche Finance Holding AG mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München, ist Gründungskommanditistin und Kommanditistin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Sie hat eine bei Gründung der Emittentin übernommene Pflichteinlage in Höhe von EUR geleistet und ist mit einer Hafteinlage in Höhe von 999 EUR in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand ihund ist nicht am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Emittentin beteiligt. Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Einzelheiten zu den wesentlichen Inhalten des Gesellschaftsvertrages der Emittentin werden im Abschnitt 9. Rechtliche Angaben auf den Seiten 78 ff. dargestellt. Zudem ist der Gesellschaftsvertrag der Emittentin in vollem Wortlaut in Abschnitt auf den Seiten 93 ff. abgedruckt ANGABEN ZU DEN GRÜN- DUNGSGESELLSCHAFTERN BZW. DEN GESELLSCHAFTERN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG Gründungsgesellschafter der Emittentin und zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die DF Deutsche Finance Income Komplementär GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, die DF Deutsche Finance Asset Management GmbH als geschäftsführende Kommanditistin und die DF Deutsche Finance Holding AG als Kommanditistin. Gründungskomplementärin und persönlich haftende Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Emittentin ist die DF Deutsche Finance Income Komplementär GmbH mit Sitz in München, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München. Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage in die Emittentin und ist am Ergebnis und Vermögen der Emittentin nicht beteiligt. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung und/oder der persönlichen Haftung bei Kapital- und Personengesellschaften. Das Stammkapital in Höhe von EUR ist voll eingezahlt. Der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt die Vertretung der Emittentin. Alleinige Gesellschafterin der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die DF Deutsche Finance Holding AG. Mitglied der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr Symon Hardy Godl. Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet grundsätzlich unbeschränkt. res Unternehmens ist die Gründung, Erwerb oder Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften im In- und Ausland sowie Verwaltung dieser Beteiligungen. Erbringung von Dienstleistungen jedweder Art, die zur Unterstützung und Förderung der Konzernunternehmen in deren jeweiligen Geschäftsfeldern zweckdienlich sind. Strategie- und Wirtschaftsberatung von konzernunabhängigen Unternehmen und Unterstützung bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen und Wettbewerbsstrategien. Das Grundkapital in Höhe von EUR ist voll eingezahlt. Vorstände der DF Deutsche Finance Holding AG sind Herr Thomas Oliver Müller und Herr Dr. Sven Neubauer. Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge Die DF Deutsche Finance Income Komplementär GmbH erhält für die Übernahme der Haftung von der Emittentin über die Laufzeit der Vermögensanlage eine Vergütung in Höhe von EUR inkl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die geschäftsführende Kommanditistin DF Deutsche Finance Asset Management GmbH erhält für ihre Geschäftsführungstätigkeit von der Emittentin über die Laufzeit der Vermögensanlage eine Vergütung in Höhe von EUR inkl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Nach Berücksichtigung der Ansprüche der Anleger sind die Gründungsgesellschafter bzw. die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zudem entsprechend ihrer jeweiligen Pflichteinlage am Gewinn und Verlust und den Ausschüttungen der Emittentin beteiligt. Auf Ebene der Emittentin ergibt sich aus ihrer Geschäftstätigkeit über die Laufzeit der Vermögensanlage ein prognostizierter Bilanzgewinn in Höhe von insgesamt EUR (siehe hierzu den auf Seite 15 und 71 jeweils ausgewiesenen Bilanzgewinn der Emittentin zum ). Der Gründungsgesellschafterin DF Deutsche Finance Holding AG, die zugleich Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist, stehen über die Laufzeit der Vermögensanlage an den 45

48 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN von der Emittentin erzielten Bilanzgewinnen Gewinnbeteiligungen in prognostizierter Höhe von insgesamt EUR zu. Der Gründungsgesellschafterin DF Deutsche Finance Asset Management GmbH, die zugleich Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist, stehen über die Laufzeit der Vermögensanlage an den von der Emittentin erzielten Bilanzgewinnen Gewinnbeteiligungen in prognostizierter Höhe von insgesamt 996 EUR zu. Der Gesamtbetrag der Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, der Jahresbeträge der sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschaftern, die zugleich die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, insgesamt zustehen beträgt EUR (inkl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer). Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern bzw. den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. Es existieren keine ehemaligen Gesellschafter, denen Ansprüche aus ihrer Beteiligung bei der Emittentin zustehen. Führungszeugnis Die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter im Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, sind jeweils juristische Personen jeweils mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland für die kein Führungszeugnis erstellt wird. Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs (Straftaten wegen Betrug und Untreue, Urkundenfälschung und Insolvenzstraftaten), 54 des Kreditwesengesetzes (verbotene Geschäfte und Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Genehmigung), 119 des Wertpapierhandelsgesetzes (Börsenstrafta- ten, insbesondere verbotene Insidergeschäfte und Marktmanipulation) oder 369 der Abgabenordnung (Steuerstraftaten), die in einem Führungszeugnis enthalten sind, das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate ist, können für die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, nicht vorliegen, da für juristische Personen mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland kein Führungszeugnis erstellt wird. Ausländische Verurteilungen wegen einer Straftat, die mit den vorgenannten Straftaten vergleichbar sind, liegen für die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, nicht vor. Insolvenzverfahren Über das Vermögen der Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Erlaubnis Es gibt keine früheren Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betreffend die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind. Beteiligungen Die nach 7 VermVerkProspV zu nennende Gründungsgesellschafterin DF Deutsche Finance Holding AG, die zugleich Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist, hält als Alleingesellschafterin alle GmbH-Anteile der DF Deutsche Finance Advisors GmbH, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist. Darüber hinaus sind die nach 7 VermVerkProspV zu nennenden Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind. Die nach 7 VermVerkProspV zu nennenden Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die Anlageobjekte der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die nach 7 VermVerkProspV zu nennende Gründungsgesellschafterin DF Deutsche Finance Holding AG, die zugleich Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist, hält als Alleingesellschafterin alle GmbH-Anteile der DF Deutsche Finance Asset Management GmbH, die ihrerseits von der 100 %-igen Tochtergesellschaft der Emittentin, der DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l., mit der Anlageberatung hinsichtlich möglicher Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen beauftragt wurde und damit im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringt. Darüber hinaus sind die nach 7 Verm- VerkProspV zu nennenden Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die nach 7 VermVerkProspV zu nennende Gründungsgesellschafterin DF Deutsche Finance Holding AG, die zugleich Gesellschafterin der Emit- 46

49 tentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist, ist an den folgenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit der Emittentin und zugleich Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind: jeweils zu 100 % der GmbH-Anteile an der DF Deutsche Finance Investment GmbH, DF Deutsche Finance Asset Management GmbH, DF Deutsche Finance Administration GmbH, DF Deutsche Finance Services GmbH, DF Deutsche Finance Advisors GmbH, DF Deutsche Finance Consulting GmbH, DF Deutsche Finance Placement GmbH, DF Deutsche Finance Networks GmbH, DF Deutsche Finance Management GmbH, DF Deutsche Finance Managing GmbH; DF Deutsche Finance Individual GmbH, DF Deutsche Finance Concept GmbH, DF Deutsche Finance Trust GmbH, DF Deutsche Finance Trust II GmbH; zu 75% der GmbH-Anteile an der DF Deutsche Finance Securities GmbH und zu 60 % der Kommanditanteile an der Deutsche Finance International LLP. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin und zugleich Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Tätigkeiten Die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, sind in keiner Art und Weise für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind oder die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die Anlageobjekte der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, sind nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, sind nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin oder der Anbieterin nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Vertrieb und Fremdkapital Die Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, sind in keiner Art und Weise mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, noch stellen sie der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln sie der Emittentin Fremdkapital. Lieferungen und Leistungen Die Anlageobjekte der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die nach 7 VermVerkProspV zu nennende Gründungsgesellschafterin DF Deutsche Finance Asset Management GmbH, die zugleich Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist, wurde von der 100 %-igen Tochtergesellschaft der Emittentin, der DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l., mit der Anlageberatung hinsichtlich möglicher Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen beauftragt und erbringt damit im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen. Darüber hinaus erbringen die nach 7 VermVerkProspV zu nennenden Gründungsgesellschafter, die zugleich Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind, im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte keine Lieferungen oder Leistungen ANGABEN ÜBER DAS MITGLIED DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER EMITTENTIN, DER ANBIE- TERIN UND PROSPEKTVER- ANTWORTLICHEN Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist zur Geschäftsführung allein die geschäftsführende Kommanditistin, die DF Deutsche Finance Asset Management GmbH, berechtigt und verpflichtet. Bei dem nach 12 VermVerkProspV zu nennenden Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, handelt es sich um Herrn Symon Hardy Godl, Geschäftsanschrift Leopoldstraße 156, München, als alleiniger Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin. Herr Symon Hardy Godl ist zugleich Geschäftsführer der DF Deutsche Finance Income Komplementär GmbH, die Gründungsgesellschafterin (Gründungskomplementärin) und Gesellschafterin (Komplementärin) der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist. Das Mitglied der Geschäftsführung erhält eine Geschäftsführervergütung, die jedoch nicht im Zusammenhang mit der Vermögensanlage steht. Darüber hinaus stehen dem Mitglied der Geschäftsführung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Es existieren keine Aufsichtsgremien, Beiräte oder ein Vorstand der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist. Es existiert auch kein Treuhänder oder Mittelverwendungskontrolleur. Ein Treuhandvertrag bzw. ein Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle besteht daher ebenfalls nicht. 47

50 DEUTSCHE FINANCE INCOME ZINS 1 6. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN Führungszeugnis Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs (Straftaten wegen Betrug und Untreue, Urkundenfälschung und Insolvenzstraftaten), 54 des Kreditwesengesetzes (verbotene Geschäfte und Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Genehmigung), 119 des Wertpapierhandelsgesetzes (Börsenstraftaten, insbesondere verbotene Insidergeschäfte und Marktmanipulation) oder 369 der Abgabenordnung (Steuerstraftaten), die im jeweiligen Führungszeugnis enthalten sind, das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate ist, bestehen für das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, nicht. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist Deutscher. Ausländische Verurteilungen wegen einer Straftat, die mit den vorgenannten Straftaten vergleichbar ist, bestehen für das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, nicht. Insolvenzverfahren Über das Vermögen des Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, war innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Erlaubnis dienstleistungsaufsicht aufgehoben. Es gibt keine früheren Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betreffend das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist. Tätigkeiten Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist nicht für ein Unternehmen tätig, das mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist nicht für ein Unternehmen tätig, das der Emittentin Fremdkapital gibt. Die Anlageobjekte der Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Herr Symon Hardy Godl ist als Geschäftsführer für die DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l. sowie als Geschäftsführer für die DF Deutsche Finance Asset Management GmbH, die von der 100 %-igen Tochtergesellschaft der Emittentin, der DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l., mit der Anlageberatung hinsichtlich möglicher Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen beauftrag wurde, tätig. Herr Symon Hardy Godl ist daher für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. verantwortliche ist, nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist nicht an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage betraut sind. Beteiligungen Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist nicht an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital geben. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, nach 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind. Vertrieb und Fremdkapital Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin hat bisher weder eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen beantragt, noch wurde eine solche durch die Bundesanstalt für Finanz- Herr Symon Hardy Godl ist als Geschäftsführer für die DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l. sowie als Geschäftsführer für die DF Deutsche Finance Asset Management GmbH tätig, die mit der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospekt- Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. 48

51 Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, stellt der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt dieses. Lieferungen und Leistungen Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, erbringt im Rahmen ihrer Geschäftsführung auf Ebene der Emittentin, im Rahmen ihrer Geschäftsführung auf Ebene der DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l. sowie im Rahmen der Anlageberatung hinsichtlich möglicher Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen gegenüber der DF Deutsche Finance Income Investitions S.à r.l. jeweils Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Darüber hinaus erbringt das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach der Verordnung über Vermögensanlagen- Verkaufsprospekte angabepflichtigen Personen fallen, welche die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage jedoch wesentlich beeinflusst haben. 49

52 50

53 7. ANGABEN ÜBER DIE ANLAGEZIELE UND DIE ANLAGEPOLITIK 51

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