Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH

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1 Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Verkaufsprospekt Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 1 -

2 Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 2 -

3 Inhaltsverzeichnis PROSPEKTVERANTWORTUNG, DATUM DER PROSPEKTAUFSTELLUNG, HAFTUNGSERKLÄRUNG EINLEITENDE KURZDARSTELLUNG WIRTSCHAFTLICHE ANGABEN ZUM GESCHÄFTSMODELL WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN AUF DIE FÄHIGKEIT DES EMITTENTEN ZUR ZINS- UND RÜCKZAHLUNG ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGEN WEITERE KOSTEN DES ANLEGERS WEITERE LEISTUNGEN DES ANLEGERS LAUFZEIT, KÜNDIGUNGSFRIST PROVISIONEN (PROGNOSE) RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGEN EINLEITUNG MAXIMALES RISIKO UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN BRANCHENBEZOGENE RISIKEN SONSTIGE RISIKEN RECHTLICHE GRUNDLAGEN ART, ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGEN HAUPTMERKMALE DER NACHRANGDARLEHEN HAUPTMERKMALE DER ANTEILE DER GESELLSCHAFTER ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG ÜBERTRAGUNG, HANDELBARKEIT, EINSCHRÄNKUNGEN ZAHLSTELLE ERWERBSPREIS, EINZELHEITEN DER ZAHLUNG, KONTOVERBINDUNG ZEICHNUNGSFRIST (DAUER DES ÖFFENTLICHEN ANGEBOTS) KÜRZUNGSMÖGLICHKEITEN AUSLANDSVERTRIEB ANGABEN ZU VERTRÄGEN FINANZINFORMATIONEN MITTELHERKUNFTS- UND MITTELVERWENDUNGSRECHNUNG AUF DER EBENE DES EMITTENTEN ERSTE EBENE (PROGNOSE) MITTELHERKUNFTS- UND MITTELVERWENDUNGSRECHNUNG AUF DER EBENE DER WIN ENERGIE INVEST AG ZWEITE EBENE (PROGNOSE) HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN VORAUSSICHTLICHE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE, PLANZAHLEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES EMITTENTEN, ANLAGEOBJEKTE MARKTUMFELD IM BEREICH ERNEUERBARE ENERGIEN CONTRACTING IM BEREICH ERNEUERBARER ENERGIEN SONSTIGE ANGABEN ZUR GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES EMITTENTEN ANLAGEZIEL UND ANLAGEPOLITIK ANLAGEOBJEKTE ANGABEN ZUR WIN ENERGIE INVEST AG Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 3 -

4 7.5.2 GENUSSRECHTE UND NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNGEN DER WIN ENERGIE INVEST AG WEITERE ANLAGEOBJEKTE (VERMÖGENSGEGENSTÄNDE DER WIN ENERGIE INVEST AG) WEITERE PFLICHTANGABEN ZU ANLAGEOBJEKTEN VERTRÄGE NACHRANGDARLEHENSVERTRAG GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN DER WIN ENERGIE INVEST AG NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNGEN DER WIN ENERGIE INVEST AG GESELLSCHAFTSVERTRAG DES EMITTENTEN ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN EMITTENT GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER UND GESELLSCHAFTER ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG DES EMITTENTEN TREUHÄNDER UND MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR ANBIETER, PROSPEKTVERANTWORTLICHER SONSTIGE PERSONEN DIE WESENTLICHEN GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION ALLGEMEINER HINWEIS BEHANDLUNG AUF DER EBENE DES ANLEGERS EINKOMMENSTEUER SONSTIGE STEUERN BEHANDLUNG AUF EBENE DES EMITTENTEN FERNABSATZ-VERBRAUCHERINFORMATION INFORMATIONEN ZUM VERTRAGSPARTNER INFORMATIONEN ZU DEN ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGEN (NACHRANGDARLEHEN) Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 4 -

5 Prospektverantwortung, Datum der Prospektaufstellung, Haftungserklärung Anbieter und Prospektverantwortlicher EnergieKapital Beteiligungs GmbH mit Sitz in München, Geschäftsanschrift: Kronstädter Straße 4, D München Registergericht: AG München, HRB Emittent der Vermögensanlagen: EnergieKapital Beteiligungs GmbH mit Sitz in München, Geschäftsanschrift: Kronstädter Straße 4, D München Datum der Prospektaufstellung: Die EnergieKapital Beteiligungs GmbH mit Sitz in München, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Reiner, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts insgesamt und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. München, den EnergieKapital Beteiligungs GmbH Martin Reiner Geschäftsführer Haftungshinweis: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlagen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben wird. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 5 -

6 1. Einleitende Kurzdarstellung Die in diesem Kapitel enthaltene Kurzdarstellung enthält nur eine verkürzte Zusammenfassung einiger wesentlicher Eckdaten der mit diesem Verkaufsprospekt angebotenen Nachrangdarlehen. Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachrangdarlehens an den Emittenten, EnergieKapital Beteiligungs GmbH ist auf den gesamten Verkaufsprospekt zu stützen. Die nachfolgende Kurzdarstellung ersetzt nicht die Lektüre und Prüfung sämtlicher Angaben dieses Verkaufsprospekts. Die Risiken der Vermögensanlagen sind im Risikokapitel (Kap. 4,S ) dargestellt. Art der Beteiligung Der EnergieKapital Beteiligungs GmbH (im Folgenden auch: Emittent oder Gesellschaft ) mit Sitz in München zu gewährende Nachrangdarlehen (im Folgenden auch: Nachrangdarlehen ). Die EnergieKapital Beteiligungs GmbH bietet zwei verschiedene Nachrangdarlehen an, die sich in der Höhe der Verzinsung (4,95 % p.a. oder 5,75 % p.a.) und dem Zeitpunkt der Auszahlung der Zinsen (jährlich bei Verzinsung mit 4,95 % p.a., endfällig bei Verzinsung mit 5,75 % p.a.) unterscheiden. Sämtliche Ansprüche des Klägers unterliegen einem qualifizierten Rangrücktritt. Ansprüche des Anlegers auf Verzinsung und Rückzahlung sind nachrangig gegenüber von Ansprüchen anderer Gläubiger der Gesellschaft ausgestaltet. Forderungen aus dem Nachrangdarlehensvertrag können nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen beglichen werden. Sämtliche Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung können nicht geltend gemacht werden, solange und soweit dies einen Grund für die Herbeiführung der Insolvenz der Gesellschaft darstellen würde. Die Nachrangdarlehen stellen in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung dar. Sie sind allerdings bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise einer unternehmerischen Beteiligung gleichzusetzen. Es besteht die Möglichkeit des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals einschließlich des Agios (die Risiken der Vermögensanlagen sind im Risikokapitel (Kap. 4, S ) dargestellt. Die eingeworbenen Nachrangdarlehen stellen aus Sicht des Emittenten bilanzielles Fremdkapital dar. Emittent EnergieKapital Beteiligungs GmbH mit Sitz in München. Einzelheiten zum Emittenten sind in Kap. 8 (S ) dargestellt. Anbieter, Prospektverantwortlicher EnergieKapital Beteiligungs GmbH (Anbieter und Prospektverantwortlicher im Sinne des 3 VermVerkProspV) Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen: ,00 (ohne Agio), Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen kann durch Beschluss der Geschäftsführung des Emittenten auf bis zu ,00 (ohne Agio) erhöht werden. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 6 -

7 Platzierungsphase (Dauer des öffentlichen Angebots) Beginn: Einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts. Ende: Angaben zur Zeichnungsfrist (Dauer des öffentlichen Angebots) sind im Übrigen in Kap. 5.7, S. 36, dargestellt. Mindestzeichnungssumme, Modalitäten der Einzahlung 2.500,00 zzgl. Agio in Höhe von 5 %. Wahlweise Einmalzahlung oder Ratenzahlung. Bei Ratenzahlung ist zu Beginn eine Sonderzahlung in Höhe von 20 % fällig; der restliche Nachrangdarlehensbetrag ist in monatlichen Raten, die jeweils mindesten 50,00 (ohne Agio) betragen müssen, über einen Zeitraum von 8 Jahren zu gewähren. Das Agio ist anteilig in Höhe von 5 % bei jeder Zahlung zu entrichten, die auf die Nachrangdarlehen geleistet werden. Anlageobjekte Anlageobjekte auf der ersten Ebene (EnergieKapital Beteiligungs GmbH): Genussrechte und Namensschuldverschreibungen der Win Energie Invest AG. Die Nettoeinnahmen aus den Vermögensanlagen (= das von dem Emittenten eingeworbene Nachrangkapital abzüglich der Kosten) werden in die Anlageobjekte auf der ersten Ebene investiert. Einzelheiten zu den Anlageobjekten auf der ersten Ebene sind auf S dargestellt. Anlageobjekte auf der zweiten. Ebene (Win Energie Invest AG): Contracting im Bereich erneuerbarer Energien Beim Contracting handelt es sich in Abgrenzung zum klassischen Verkauf von Energieerzeugungsanlagen oder Energieträgern um eine umfassende Energiedienstleistung, die den Nutzer bzw. Verbraucher (Contracting-Nehmer) von allen Aufgaben entlastet, die mit der Bereitstellung der von ihm benötigten Nutzenergie zusammenhängt. Contracting wird auf der Grundlage von Verträgen erbracht. In Contracting-Verträgen werden vom Energiedienstleister regelmäßig Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Energie sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit den erforderlichen Betriebs-, Instandhaltungs- und Kontrollaktivitäten im Bezug auf die betreffende Energieerzeugungsanlage erbracht. Die Anlageobjekte bestehen aus den von der Win Energie Invest AG zu schließenden Contracting-Verträgen und den Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (Energieanlagen) Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen noch keine Anlageobjekte fest, in die von Seiten der Win Energie Invest AG investiert werden wird. Weder hat die Win Energie Invest AG Contracting-Verträge abgeschlossen, noch wurden Energieanlagen erworben. Es handelt sich daher auf der zweiten Ebene um einen Blind-Pool. Die Win Energie Invest AG kann die Contracting-Verträge auch über vorgeschaltete Beteiligungsgesellschaften abschließen oder über vorgeschaltete Beteiligungsgesellschaften Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien halten. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geht der Anbieter und Prospektverantwortliche davon aus, dass die Anlageobjekte unmittelbar von der Win Energie Invest AG gehalten werden. Einzelheiten zu den Anlageobjekten auf zweiter Ebene sind in Kap , Weitere Anlageobjekte, S. 59 f, dargestellt. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 7 -

8 Laufzeit, Kündigung, Bindungsdauer Die Laufzeit der Nachrangdarlehensverträge ist bis zum befristet. Der Beginn der Laufzeit ist für jeden Anleger in Abhängigkeit des Zeitpunkts des erstmaligen Erwerbs individuell. Die Laufzeit für alle Anleger beträgt mindestens 24 Monate ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs durch den einzelnen Anleger. Die Nachrangdarlehensverträge können von Anlegern und vom Emittenten erstmals zum gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für Anleger und den Emittenten 12 Monate. Jede Kündigung ist schriftlich zu erklären. Anleger, die zum kündigen möchten, müssen die Kündigung bis spätestens erklären. Im Übrigen sind die Angaben zur Laufzeit und zur Kündigungsfrist in Kap. 3.3 (S. 16) dargestellt. Verzinsung Der Anleger kann zwischen jährlicher und endfälliger Zinszahlung wählen. Bei jährlicher Zinszahlung beträgt der Zins 4,95 % p.a. Die Verzinsung erfolgt jeweils zum eines Jahres. Bei endfälliger Zinszahlung beträgt der Zinssatz 5,75 % p.a. Eine Verzinsung aufgelaufener Zinsen (Zinseszinsen) erfolgt nicht. Bei endfälliger Verzinsung erfolgt die Auszahlung der Zinsen für die gesamte Laufzeit zwei Wochen nach Beendigung des Nachrangdarlehensvertrags. Die Zinsen werden jeweils bezogen auf den Nettodarlehensbetrag (ohne Agio) berechnet. Der Anspruch auf Verzinsung unterliegt einem qualifizierten Rangrücktritt. Zinslauf Bei Einmalzahlung beginnt der Zinslauf mit dem Zeitpunkt, zu dem die Nachrangdarlehen jeweils auf dem Bankkonto des Emittenten gutgeschrieben sind (Wertstellungszeitpunkt). Bei Ratenzahlung ist für den Beginn der Verzinsung des jeweils eingezahlten Kapitals ebenfalls der jeweilige Wertstellungszeitpunkt maßgeblich. Tilgung, Rückzahlung Zwei Wochen nach Beendigung des Nachrangdarlehensvertrags. Der Anspruch auf Tilgung bzw. Rückzahlung unterliegt einem qualifizierten Rangrücktritt. Übertragbarkeit/Handelbarkeit Die Übertragung der Nachrangdarlehen auf dritte Personen bzw. die Abtretung der Forderungen aus dem Nachrangdarlehensvertrag auf dritte Personen sind mit Zustimmung des Emittenten möglich. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Keine Handelbarkeit der Nachrangdarlehen an regulierten oder organisierten Märkten. Angaben, wie die Vermögensanlagen übertragen werden können und in welcher Weise die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen eingeschränkt ist, sind im Übrigen vollständig in Kap. 5.4, S. 34 f, dargestellt. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 8 -

9 2. Wirtschaftliche Angaben zum Geschäftsmodell 2.1 Wesentliche Grundlagen der Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung Wesentliche Grundlage für die Verzinsung und Rückzahlung des von Anlegern eingezahlten Kapitals ist der Abschluss eines Nachrangdarlehensvertrags zwischen dem Emittenten und den Anlegern. Der Nachrangdarlehensvertrag ist in Kap (S ) abgedruckt. Für das Geschäftsmodell der Vermögensanlagen ist die vollständige Einzahlung der von den Anlegern gezeichneten Nachrangdarlehen einschließlich des Agios in voller Höhe erforderlich. Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus den Vermögensanlagen auf erster Ebene in Namensschuldverschreibungen bzw. Genussrechte der Win Energie Invest AG investieren. Die Win Energie Invest AG wird das an sie investierte Kapital auf zweiter Ebene in Anlageobjekte im Bereich des Contractings erneuerbarer Energien investieren. Sie wird dabei insbesondere Contracting-Verträge abschließen und im Rahmen dieser Verträge auch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Energieanlagen) erwerben. Die von der Win Energie Invest AG vereinnahmten Erträge dienen dazu, die Zinsen aus den Namensschuldverschreibungen und die Dividenden aus den Genussrechten zu bezahlen. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass der Emittent mit diesen Einnahmen die Nachrangdarlehen der Anleger verzinst. Fallen die von der Win Energie Invest AG vereinnahmten Erträge geringer aus, so ist der Emittent möglicherweise nicht in der Lage, die Nachrangdarlehen rechtzeitig und in voller Höhe zu verzinsen und an die Anleger zurückzuzahlen. Die Investitionen des Emittenten in die Win Energie Invest AG stellen eine Bedingung für die Verzinsung und Rückzahlung der Nachrangdarlehen dar, da andernfalls der Emittent nicht von der Win Energie Invest AG die prognostizierten Zinsen aus den Namensschuldverschreibungen und prognostizierten Dividenden aus den Genussrechten erhält. Bedingung für die Verzinsung und die Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist, dass die Win Energie Invest AG die Namensschuldverschreibungen und die Genussrechte rechtzeitig und in voller Höhe an den Emittenten zurückzahlt und auch über die nötige Liquidität verfügt, aus den Namensschuldverschreibungen die vereinbarte Verzinsung in Höhe von 6,25 % p.a. und aus den Genussrechten die vereinbarte Dividende in Höhe von 7,0 % p.a an den Emittenten rechtzeitig und in voller Höhe zu gewähren. Ebenso ist Bedingung für die Verzinsung und Rückzahlung, dass der Emittent jeweils über die notwendige Liquidität verfügt, die Nachrangdarlehen an die Anleger zu den vereinbarten Zeitpunkten zu verzinsen und zurückzuzahlen. Wesentliche Grundlage für die Verzinsung und Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist weiter, dass im Rahmen der zu schließenden Contracting-Verträge die prognostizierten Aufwendungen für Personalkosten, Mieten, sonstige Gemeinkosten und Beratungsaufwand sich nicht erhöhen, ebenso die kalkulierten Provisionen für die Koordination des Vertriebs. Ebenso ist Bedingung der Verzinsung und Rückzahlung, dass der Gesellschaft keine sonstigen, nicht kalkulierten Verbindlichkeiten entstehen und die steuerlichen Belastungen des Emittenten nicht höher als kalkuliert ausfallen. Fallen die vorgenannten Kosten höher als prognostiziert aus, so ist der Emittent möglicherweise nicht in der Lage, die Nachrangdarlehen rechtzeitig und in voller Höhe zu verzinsen und an die Anleger zurückzuzahlen. Die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells hängt weiter davon ab, dass die Win Energie Invest AG in der Lage ist, auf der zweiten Ebene Anlageobjekte im Bereich des Contractings erneuerbarer Energien zu erwerben. Der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung (Prognose) auf der zweiten Ebene (vgl. Kap. 6.2, S. 40) liegt die Annahme zugrunde, dass im Rahmen des Contractings 100 Wärmegewinnungsanlagen und 16 Blockheizkraftwerke erworben werden. Wesentliche Grundlage für die Verzinsung und Rückzahlung des von Anlegern eingezahlten Kapitals ist der Abschluss entsprechender Contracting-Verträge durch die Win Energie Invest AG und der Erwerb von Anlageobjekten im prognostizierten Umfang. Gelingt es der Win Energie Invest AG nicht, auf der zweiten Ebene im prognostizierten Umfang Contracting-Verträge zu schließen und Anlageobjekte zu erwerben, so ist die Win Energie Invest AG möglicherweise nicht in der Lage, daraus Erträge zu erzielen, sodass sie möglicherweise nicht in der Lage wäre, die Namensschuldverschreibungen in Höhe von 6,25 % p.a. zu verzinsen und auf die Genussrechte eine Dividende in Höhe von 7,00 % p.a. zu gewähren. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT - 9 -

10 2.2 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit des Emittenten zur Zins- und Rückzahlung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EnergieKapital Beteiligungs GmbH für die Jahre (PROGNOSE) alle Werte in EUR Planbilanzen AKTIVA A Ausstehende Einlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B Anlagevermögen 0,00 I. Finanzanlagen , , , , , , , , ,00 0,00 C Umlaufvermögen I. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten , , , , , , , , , ,00 Summe , , , , , , , , , ,00 PASSIVA A Eigenkapital I. Einlagenkonto , , , , , , , , , ,00 II. Freie Rücklagen , , , , , , , , , ,00 Gewinn (Verlust) Vortrag , , , , , , , , , ,00 Gewinn (Verlust) der Periode , , , , , , , , , ,00 B Verbindlichkeiten I. Nachrangdarlehen , , , , , , , , , ,00 Summe , , , , , , , , , ,00 Plan-Cash-Flow-Rechnungen Einzahlung Stammkapital 9.200, , , , , , , , , ,00 + Freie Rücklagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 + Einzahlung Nachrangdarlehn inkl. Agio , , , , , , , , ,00 0,00 - Auszahlung Investition , , , , , , , , ,00 0,00 + Rückzahlung Win Energie Invest AG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 = Cash Flow nach Investition , , , , , , , , , ,00 + Einzahlung laufende Geschäftstätigkeit 0, , , , , , , , , ,00 - Auszahlung laufende Geschäftstätigkeit , , , , , , , , , ,00 - Rückzahlung Nachrangdarlehen an Anleger 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 = Cash Flow per (SUMME) , , , , , , , , , ,00 Plan-Gewinn-und-Verlustrechnungen Umsatzerlöse , , , , , , , , ,00 0,00 2 Sonstige betriebliche Aufwendungen , , , , , , , , , ,00 3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0, , , , , , , , , ,00 4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0, , , , , , , , , ,00 5 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , , , , , , , , ,00 6 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag , , , , , , , , , ,00 Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT

11 Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bei der dargestellten Prognose wurde unterstellt, dass das planmäßige Nachrangdarlehenskapital in Höhe von 3,0 Mio. zuzüglich Agio bis zum vollständig platziert und von den Anlegern fristgerecht einbezahlt wird, und dass die Möglichkeit, den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen auf bis zu 5,0 Mio. zu erhöhen (vgl. S. 32) nicht in Anspruch genommen wird. Der Prognose liegt die weitere Annahme zugrunde, dass sich die Zeichnungen der Anleger wie folgt verteilen: 65 % des Nachrangkapitals verteilen sich auf Anleger, die sich für eine endfällige Verzinsung (5,75 % p. a.) entscheiden, wobei 20 % des Nachrangkapitals in eine Einmalzahlung und 45 % des Nachrangkapitals mittels Sonderzahlung und anschließend über einem Zeitraum von acht Jahren in monatlichen Ratenzahlungen erbracht werden. Die verbleibenden 35 % des Nachrangkapitals verteilen sich auf Anleger, die sich für eine jährliche Verzinsung (4,95 % p. a.) entscheiden, wobei 25 % des Nachrangkapitals in einer Einmalzahlung und 10 % des Nachrangkapitals mittels Sonderzahlung und anschließend über einen Zeitraum von acht Jahren in monatlichen Ratenzahlung erbracht werden. Im Rahmen der Prognose wird weiter unterstellt, dass die Anleger zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ihr Kündigungsrecht ausüben und die Rückzahlungen somit ihm Jahr 2025 erfolgen. Aus diesem Grunde erfolgt die Darstellung der prognostizierten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten (S. 10) bis einschließlich zum Jahr Der Emittent beabsichtigt, die Nettoeinnahmen aus den Vermögensanlagen in Höhe von ,00 zu jeweils gleichen Teilen in von der Win Energie Invest AG begebene Genussrechte bzw. Namenschuldverschreibungen zu investieren. Wird der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen in Höhe von 3,0 Mio. nicht in voller Höhe platziert, so fallen die Investitionen in die Genussrechte und Namensschuldverschreibungen der Win Energie Invest AG entsprechend niedriger aus. Bei einer geringen Unterschreitung des prognostizierten Gesamtbetrags der angebotenen Vermögensanlagen hat dies keine Auswirkungen auf die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung der Nachrangdarlehen nachzukommen. Bei einer deutlichen Unterschreitung des prognostizierten Gesamtbetrags der angebotenen Vermögensanlagen kann dies zur Folge haben, dass die Rückzahlung der Genussrechte und Namensschuldverschreibungen der Win Energie Invest AG (Zeile Rückzahlung Win Energie Invest AG, S. 10) sowie die Zinsen und Dividenden aus den Genussrechten und Namensschuldverschreibungen (Zeile Einzahlung laufende Geschäftstätigkeit, S. 10) an den Emittenten deutlich geringer als prognostiziert ausfallen oder ganz entfallen und somit die Verzinsung (Zeile Zinsen und ähnliche Aufwendungen, S. 10) und Rückzahlung (Zeile Rückzahlung Nachrangdarlehen an Anleger, S. 10) der Nachrangdarlehen an die Anleger nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe erfolgt. Die prognostizierten Investitionen in die Genussrechte bzw. Namensschuldverschreibungen der Win Energie Invest AG stellen die Finanzanlagen des Emittenten dar (Zeile I. Finanzanlagen, S. 10) und sollen sich bis in das Jahr 2024 erstrecken. Die dargestellten Verbindlichkeiten (Zeile Verbindlichkeiten, I. Nachrangdarlehen, S. 10) entsprechen der Summe der von den Anlegern eingezahlten Nachrangdarlehen. Der Emittent erhält prognosegemäß aus den Investitionen in die Genussrechte sowie in die Namenschuldverschreibungen der Win Energie Invest AG ab dem Geschäftsjahr 2017 aus den Namensschuldverschreibungen eine Verzinsung in Höhe von 6,25 % p. a. und aus den Genussrechten eine Dividende in Höhe von 7,0 % p. a. des jeweils investierten Nennbetrags (Zeile Einzahlung laufende Geschäftstätigkeit, S. 10). Die Zinsen aus den Namensschuldverschreibungen sowie die Dividenden aus den Genussrechten werden vom Emittenten prognosegemäß dazu verwendet, die Nachrangdarlehen der Anleger zu verzinsen (Zeile Zinsen und ähnliche Aufwendungen, S. 10). Der Prognose liegt die Annahme zu Grunde, dass die Win Energie Invest AG die in den Namensschuldverschreibungsbedingungen vereinbarte Verzinsung in Höhe von 6,25 % p. a. sowie die in den Genussrechtsbedingungen vereinbarte Dividende in von jährlich 7,0 % p. a. jeweils in voller Höhe und fristgerecht leistet. In diesem Falle kann der Emittent seinen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Verzinsung und Rückzahlung der Nachrangdarlehen nachkommen. Wenn es der Win Energie nicht gelingt, im prognostizierten Umfang Contracting-Verträge zu schließen und Anlageobjekte zu erwerben, so kann dies dazu führen, dass die Win Energie Invest AG die Investitionen des Emittenten in die Namensschuldverschreibungen und Genussrechte nicht zurückzahlen kann und keine oder nur geringere Dividenden bzw. Zinsen auszahlen kann. Dies hätte zur Folge, dass die Rückzahlungen der Win Energie Invest AG an den Emittenten aus den Genussrechten und den Namensschuldverschreibungen (Zeile Rückzahlung Win Energie Invest AG, S. 10) sowie die Dividenden und Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT

12 Zinsen aus den Genussrechten und Namensschuldverschreibungen (Zeile Einzahlung laufende Geschäftstätigkeit, S. 10) geringer ausfallen oder ganz entfallen. Dieselben Auswirkungen können eintreten, wenn von der Win Energie Invest AG zu erwerbenden Energieerzeugungsanlagen vor Ablauf ihrer prognostizierten Lebensdauer defekt werden sollten oder bei den Energieerzeugungsanlagen Mängel auftreten sollten Vertragspartner der Win Energie Invest AG ausfallen, durch gesetzliche Änderungen Subventionen wegfallen (insbesondere die Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien- Gesetz geringer ausfällt oder ganz wegfällt), für die Errichtung von Energieerzeugungsanlagen erforderliche Genehmigungen nicht erlangt werden können, sich die Wettbewerbssituation der Win Energie Invest AG gegenüber Mitbewerbern nachteilig entwickelt, negative meteorologische Einflussfaktoren oder Netzunterbrechungen auftreten, Einnahmen der Win Energie Invest AG geringer als geplant ausfallen oder Reparatur- und Instandhaltungskosten höher als geplant ausfallen, oder sich branchenbezogene Risiken (Kap. 4.4, S ) oder Risiken aus anderen Geschäftstätigkeiten der Win Energie Invest AG (S. 22) realisieren. Weicht bei den vorgenannten Faktoren die Win Energie Invest AG nur in geringem Umfang von den Prognosen ab, so kann die Win Energie Invest AG gleichwohl in der Lage sein, die in den Namensschuldverschreibungsbedingungen zugesagten Zinsen sowie die in den Genussrechtsbedingungen vereinbarte Dividenden zu leisten. Weicht die Win Energie Invest AG deutlich negativ von den Prognosen ab, so führt dies dazu, dass die in den Namensschuldverschreibungsbedingungen zugesagten Zinsen sowie die in den Genussrechtsbedingungen vereinbarten Dividenden (Zeile Einzahlung laufende Geschäftstätigkeit, S. 10) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausbezahlt werden. Dies würde sich dahingehend auswirken, dass der Emittent seinen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zur Verzinsung der Nachrangdarlehen (Zeile Zinsen und ähnliche Aufwendungen, S. 10) nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommen kann. Ebenso kann sich dies dahingehend auswirken, dass die prognostizierten Rückzahlungen der Win Energie Invest AG aus den Namensschuldverschreibungen und aus den Genussrechten an den Emittenten (Zeile Rückzahlung Win Energie Invest AG ) geringer ausfallen oder ganz entfallen und somit auch die Rückzahlung der Nachrangdarlehen von Seiten des Emittenten an die Anleger (Zeile Rückzahlung Nachrangdarlehen an Anleger, S. 10) geringer ausfällt oder ganz entfällt. Auf die Risiken der Vermögensanlagen (S. 10) wird verwiesen. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen ist befristet bis Der Anspruch wird zwei Wochen nach Beendigung der Nachrangdarlehen, mithin zum , zur Zahlung fällig. Die Anleger haben jedoch erstmals bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum ein Kündigungsrecht. Korrespondierend dazu ist der Emittent gegenüber der Win Energie Invest AG berechtigt, die Genussrechte bzw. die Namensschuldverschreibungen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erstmals zum zum Ende eines jeden Kalenderquartals zu kündigen. Es wird im Rahmen dieser Prognose unterstellt, dass die Anleger zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ihr Kündigungsrecht ausüben und die Rückzahlungen somit im Jahr 2025 erfolgen. Aus diesem Grunde erfolgt die Darstellung der prognostizierten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten (S. 10) bis einschließlich zum Jahr Die prognostizierten Auszahlungen an Anleger sind in der Zeile Rückzahlung Nachrangdarlehen an Anleger (S. 10) ausgewiesen. Sollten die Anleger die Nachrangdarlehen zu einem späteren Zeitpunkt kündigen oder bis zum Ende der Laufzeit zum keine Kündigung erklären, so hat dies keine Auswirkungen auf die Fähigkeit des Emittenten, die Nachrangdarlehen zurückzuzahlen, da der Emittent seinerseits bis zum Ende der Laufzeit gegenüber der Win Energie Invest AG einen Anspruch auf Zinsen und Dividenden aus den Genussrechten und Namensschuldverschreibungen hat. Der Emittent erhält daher so lange Zinsen und Dividenden aus den Genussrechten und Namensschuldverschreibungen (Zeile Einzahlung laufende Geschäftstätigkeit, S. 10) wie der Emittent verpflichtet ist, die Nachrangdarlehen gegenüber Anlegern zu verzinsen (Zeile Zinsen und ähnliche Aufwendungen, S. 10). Die in der Ertragsrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse errechnen sich aus der Differenz zwischen den vereinnahmten Zahlungen der Anleger auf den Nachrangdarlehen und den Investitionen in die Win Energie Invest AG. Die anfallenden Provisionen und das Agio werden vom Emittenten ertragswirksam behandelt. Die ausgewiesenen Umsatzerlöse stellen daher zugleich die vom Emittenten im Geschäftsjahr 2016 vereinnahmten Provisionen einschließlich des Agios dar. Hiervon beabsichtigt der Emittent die betrieblichen Aufwendungen zu bestreiten, die prognosegemäß Kosten insbesondere für Personal, Miete, Aufwand im Zusammenhang mit der Emission der Nachrangdarlehen, Beratungsaufwand sowie Kosten der Koordination des Vertriebs umfassen; auch das von Anlegern vereinnahmte Agio wird als weitere Provision für die Koordination des Vertriebs an die Win Energie Invest AG weitergeleitet. Sollten diese Kostenpositionen höher als geplant ausfallen, so kann dies dazu führen, dass der Emittent die Verzinsung (Zeile Zinsen und ähnliche Aufwendungen, S. 10) und Rückzahlung (Zeile Rückzahlung Nachrangdarlehen an Anleger, S. 10) der Nachrangdarlehen nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig leisten kann (vgl. Kostenrisiko, S. 20). Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT

13 Die Kennzahlen der dargestellten Vermögens-, Finanzund Ertragslage ergeben sich aus den unter Kap. 6.4 (S ) dargestellten Planbilanzen, den Plan-Gewinn-und Verlustrechnungen sowie der Planliquidität des Emittenten. Bezüglich näherer Erläuterungen wird auf die jeweiligen textlichen Erläuterungen der Annahmen und Wirkungszusammenhänge in Kap. 6.4 (S , 47, 48, 49) verwiesen. Auswirkungen der Geschäftsaussichten In breiten Bevölkerungsschichten wird zunehmend erkannt, dass mit der Wahl von privaten Geldanlagen positive Veränderungen in Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft angestoßen werden können. Rendite und Nachhaltigkeit schließlich sich nicht aus im Gegenteil. Nachhaltige Geldanlagen werden zunehmend als Kombination zwischen Rendite und sozialer Verantwortung wahrgenommen. Dies wirkt sich nach Ansicht des Anbieters und Prospektverantwortlichen dahingehend aus, dass das angestrebte Emissionskapital in Höhe von 3,0 Mio. erfolgreich bis wird eingeworben werden können mit der Folge, dass der Emittent die in der Zeile Einzahlungen Nachrangdarlehen inklusive Agio (S. 10) im prognostizierten Umfang erhalten wird. Dies wiederum wirkt sich dahingehend aus, dass der Emittent in der Lage sein wird, voraussichtlich ab im prognostizierten Umfang in die Namensschuldverschreibungen und Genussrechte der Win Energie Invest AG zu investieren (Zeile Auszahlung Investition, S. 10) und somit ein entsprechendes Anlagevermögen (Zeile B.1. Finanzanlagen, S. 10) aufzubauen. Der Anbieter und Prospektverantwortliche geht davon aus, dass das prospektierte Geschäftsmodell von folgenden weiteren Geschäftsaussichten beeinflusst wird: Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien künftig zunimmt. Der Anteil von aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms steigt am Markt stetig an. Vor allem die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich gelten bei der Energiewende als Vorreiter. Verstärkt stellen Städte, Gemeinden und kommunale Gebietskörperschaften künftig auf eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung öffentlicher Gebäude um. Auf europäischer Ebene wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert, was unter anderem in der Energieeffizienz- Richtlinie (Richtlinie 2012/27/EU) zum Ausdruck kommt. Gegenstand der Richtlinie sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz innerhalb der Europäischen Union, um den Energieverbrauch bis zum Jahre 2020 um 20 % zu senken. Die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzvorgaben sowie der nationalen Maßnahmen begünstigen den Erneuerbaren- Energien-Markt. Dies wirkt sich nach Einschätzung des Anbieters und Prospektverantwortlichen dahingehend aus, dass die Nachfrage in erneuerbare Energien sowie die Nachfrage in Energiedienstleistungen im Rahmen von Contracting-Verträgen ansteigen wird. Im Hinblick auf die subventionsrechtlichen Rahmenbedingungen ist zwar davon auszugehen, dass Subventionen aus erneuerbaren Energien hergestellten Strom in ihrer Tendenz rückläufig sein werden und der aus erneuerbaren Energien hergestellte Strom zu wettbewerbsfähigen Konditionen vermarktet werden muss. Aufgrund der vorgenannten Einflussfaktoren geht der Anbieter und Prospektverantwortliche jedoch davon aus, dass die Geschäftsaussichten gleichwohl auf eine steigende Nachfrage von Strom aus erneuerbaren Energien und mit hierbei in Zusammenhang stehender Dienstleistung schließen lassen. Dies wirkt sich nach Einschätzung des Anbieters und Prospektverantwortlichen dahingehend aus, dass die Win Energie Invest AG prognosegemäß in der Lage sein wird, die Forderungen des Emittenten aus den Genussrechten und Namensschuldverschreibungen zu erfüllen. Die Geschäftsaussichten sind unter anderem von der Entwicklung der Strompreise abhängig. Der Strompreis, somit auch der Preis für aus erneuerbaren Energien hergestellter Strom, bildet sich im Wechselspiel zwischen Angebot und Nachfrage und unterliegt somit Schwankungen. Der Strompreis wird durch weitere Einflussfaktoren wie Niederschlag/Schneeschmelze, Wind, Sonnen-einstrahlung, Verwolkung und Temperatur auf den Märkten beeinflusst. Der wirtschaftliche Erfolg der Win Energie Invest AG und somit des Emittenten wird vom Strompreis beeinflusst. Steigende Strompreise sorgen für eine bessere Wirtschaftlichkeit. Sinkende Strompreise können dazu führen, dass die Erträge der Win Energie Invest AG geringer ausfallen oder ganz entfallen. Der Anbieter und Prospektverantwortliche geht jedoch davon aus, dass in den kommenden Jahren tendenziell mit steigenden Strompreisen zu rechnen ist. Im Falle von steigenden Strompreisen ist in den Auswirkungen damit zu rechnen, dass die Nachfrage in erneuerbare Energien sowie die Nachfrage in Energiedienstleistungen im Rahmen von Contracting-Verträgen ansteigen wird. Dies wirkt sich dahingehend aus, dass die Win Energie Invest AG prognosegemäß in der Lage sein wird, die Forderungen des Emittenten aus den Genussrechten und Namensschuldverschreibungen zu erfüllen. Die Geschäftsaussichten der Win Energie Invest AG sind ferner standortspezifisch vom Verlauf der Energieerzeugungsanlagen abhängig, die im Rahmen von Contracting-Verträgen erworben werden. Der Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT

14 Ausfall einzelner Anlagen beeinträchtigt die Geschäftsaussichten der Win Energie Invest AG und kann dazu führen, dass die Erträge der Win Energie Invest AG geringer ausfallen als angenommen. Aufgrund der Tatsache, dass prognosegemäß in eine Vielzahl von Contracting-Verträgen und in diesem Zusammenhang in eine Vielzahl von Energieerzeugungsanlagen investiert wird, geht der Anbieter und Prospektverantwortliche aufgrund der damit verbundenen Risikoallokation davon aus, dass standortspezifische Geschäftsaussichten keinen nachteiligen Auswirkungen auf die Fähigkeit der Win Energie Invest AG haben, das in die Namensschuldverschreibungen und Genussrechte investierte Kapital zurückzuzahlen und die vereinbarten Zinsen und Dividenden an den Emittenten zu bezahlen. Absehbare Änderungen maßgeblicher steuerrechtlicher Rahmenbedingungen sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ( ) nicht erkennbar. Die vorgenannten Geschäftsaussichten wirken sich nach Ansicht des Anbieters und Prospektverantworlichen dahingehend aus, dass die Win Energie Invest AG in der Lage sein wird, die prognostizierten Erträge zu erzielen und auf die Namensschuldverschreibungen und Genussrechte des Emittenten die vereinbarten Zinsen und Dividenden in Höhe von 6,25 % p.a. bzw. 7,0 % p.a. zu bedienen sowie aus in die Namensschuldverschreibungen und Genussrechte investierte Kapital an den Emittenten nach Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. In diesem Falle erhält der Emittent die in der Zeile Einzahlung laufende Geschäftstätigkeit (S. 10) dargestellten Zuflüsse sowie zum Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen und der Genussrechte die Rückzahlung der Win Energie Invest AG (Zeile Rückzahlung Win Energie Invest AG, S. 10) in voller Höhe. In diesem Falle ist der Emittent in der Lage, an die Anleger die vereinbarten Zinsen auf die Nachrangdarlehen zu gewähren (Zeile Zinsen und ähnliche Aufwendungen, S. 10) und die Nachrangdarlehen in voller Höhe an Anleger zurückzuzahlen (Zeile Rückzahlung Nachrangdarlehen an Anleger, S. 10). Der planmäßige Verlauf der Geschäftstätigkeit des Emittenten und der Win Energie Invest AG hängen von einem stabilen, leicht wachsenden Zeitraum im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien und des Contractings erneuerbarer Energien ab. Auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vorherrschenden Marktsituation erwartet der Anbieter und Prospektverantwortliche, dass der Emittent die erforderlichen Erträge erzielen kann, um die Verpflichtungen zur Verzinsung (Zeile Zinsen und ähnliche Aufwendungen, S. 10) und zur Rückzahlung der Nachrangdarlehen an die Anleger (Zeile Rückzahlung Nachrangdarlehen an Anleger, S. 10) zu erfüllen. Für den Fall, dass die in den vorstehenden Ausführungen dargestellten Geschäftsaussichten von den Prognosen negativ abweichen, wirkt sich dies dahingehend aus, dass die Win Energie Invest AG möglicherweise nicht in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten gegenüber dem Emittenten aus den Genussrechten und den Namensschuldverschreibungen nachzukommen. Bei geringfügig negativen Abweichungen von den Geschäftsaussichten besteht die Möglichkeit, dass die Win Energie Invest AG ihre Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten aus den Genussrechten und den Namensschuldverschreibungen gleichwohl rechtzeitig und in vollem Umfang erfüllen kann. Entwickeln sich die Geschäftaussichten, insbesondere die in den vorstehenden Ausführunmgen dargestellten rechtlichen, regulatorischen und subventionsrechtlichen Rahmenbedingungen, der Strompreis sowie die standortspezifischen Geschäftsaussichten, deutlich schlechter als angenommen, so besteht die Möglichkeit, dass die Win Energie Invest AG ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Emittenten auf Zahlung von Zinsen und Dividenden sowie auf Rückzahlung der Genussrechte und Namensschuldverschreibungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann. Da die Fähigkeit des Emittenten auf Rückzahlung und Verzinsung der Vermögensanlagen maßgeblich davon abhängt, dass die Win Energie Invest AG ihrerseits den Verbindlichkeiten gegenüber dem Emittenten rechtzeitig und in voller Höhe nachkommt, wäre in diesem Falle damit zu rechnen, dass der Emittent seinen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zur Verzinsung und Rückzahlung der Nachrangdarlehen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann. Über die Höhe von etwaig ausbleibenden Zahlungen oder das Ausmaß der zeitlichen Verzögerung von Zahlungen oder die Höhe eines dabei eintretenden Teilverlusts kann jedoch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT

15 3.Angaben über die Vermögensanlagen 3.1 Weitere Kosten des Anlegers Der Anleger ist verpflichtet, auf den dem Emittenten zu gewährenden Nachrangdarlehensbetrag ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 5 % des Betrags der Nachrangdarlehen zu entrichten. Das Agio dient der teilweisen Abdeckung von Kosten der Vertriebskoordination und wird an den Anleger nicht zurückgezahlt. Im Falle der Einmalanlage ist das Agio gleichzeitig mit dem Nachrangdarlehensbetrag fällig. Im Fall der Ratenzahlung ist das Agio jeweils anteilig mit der Sonderzahlung in Höhe von 20 % sowie anteilig mit den nachfolgenden monatlichen Raten fällig. Für den Fall, dass der Anleger im Falle der Einmalzahlung den Nachrangdarlehensbetrag einschließlich Agio bei Fälligkeit nicht oder nicht in voller Höhe erbringt und auch nach Nachfristsetzung von 30 Tagen keine vollständige Leistung erbracht wird, ist die Gesellschaft berechtigt, den Nachrangdarlehensvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anleger zu kündigen. Für den Fall, dass der Anleger im Falle der Ratenzahlung entweder die Sonderzahlung oder eine monatliche Rate einschließlich des jeweils geschuldeten Agios bei Fälligkeit nicht oder nicht in voller Höhe erbringt und auch nach Nachfristsetzung von 30 Tagen keine vollständige Leistung erbracht wird, so wird der jeweils noch ausstehende Nachrangdarlehensbetrag (einschließlich Agio) in voller Höhe sofort fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Nachfristen ist die Gesellschaft berechtigt, den Nachrangdarlehensvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anleger zu kündigen. Der Anleger ist der Gesellschaft zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet. Im Hinblick auf den Schadensersatz erfolgt die Rückzahlung des Nachrangdarlehensbetrags (ohne Agio) vorbehaltlich des vereinbarten qualifizierten Rangrücktritts mit einem Abschlag von 20 %. Außerdem erfolgt die Verzinsung der Nachrangdarlehen rückwirkend für die gesamte Laufzeit ab dem jeweiligen Wertstellungszeitpunkt abweichend zu den ursprünglich vereinbarten Zinssätzen nur zu marktüblichen Konditionen, die sich nach den von der Deutschen Bundesbank ermittelten Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen bestimmen. Für die Ermittlung des jeweiligen jährlichen Zinssatzes ist zum Stichtag eines Jahres ab dem des jeweiligen Vorjahres aus den von der Deutschen Bundesbank ermittelten Monatswerten ein durchschnittlicher Jahreszinssatz zu ermitteln. Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist die Gesellschaft berechtigt, den Nachrangdarlehensvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn die Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung einer weiteren Geschäftsbeziehung mit dem Anleger entgegenstehen. Erfolgt die außerordentliche Kündigung aus Gründen, die vom Anleger zu vertreten sind, so wird entsprechend der im vorstehenden Absatz beschriebenen Regelungen von der Tilgung des Nachrangdarlehensbetrags (ohne Agio) vorbehaltlich des vereinbarten Rangrücktritts ein Abschlag von 20 % vorgenommen und der Nachrangdarlehensbetrag (ohne Agio) rückwirkend für die gesamte Laufzeit ab dem jeweiligen Wertstellungszeitpunkt abweichend von den ursprünglichen Vereinbarungen nur zu marktüblichen Konditionen verzinst. Dem Anleger eventuell entstehende Kosten wie etwa Telefon- oder Portokosten oder Kosten für etwaige zu Informationszwecken vorzunehmende Reisen sind vom Anleger selbst zu tragen. Aus Anlass der Überweisung des Nachrangdarlehensbetrags bzw. der einzelnen Zahlungen hierauf können Kosten des Geldverkehrs anfallen. Diese Kosten sind vom Anleger zu tragen und können, sofern sie im Einzelfall auftreten, der Höhe nach nicht beziffert werden. Im Falle des Todes des Anlegers können im Rahmen der Übertragung der Forderungen aus den Nachrangdarlehen auf die Erben oder Vermächtnisnehmer des Anlegers weitere Kosten anfallen. Hierbei kann es sich insbesondere um Kosten für einen Erbschein bzw. beglaubigte Abschriften des Testaments und des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts sowie um erbschaftssteuerliche Belastungen der Erben bzw. Vermächtnisnehmer handeln. Die diesbezüglichen Kosten können der Höhe nach nicht beziffert werden. Im Übrigen entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagen verbunden sind. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT

16 3.2 Weitere Leistungen des Anlegers Aufgrund des im Nachrangdarlehensvertrag vereinbarten qualifizierten Rangrücktritts haftet der Anleger gegenüber der Gesellschaft bis zur Höhe des von ihm investierten Nachrangdarlehensbetrags. Dies ist der Fall, solange und soweit die Rückzahlung der Nachrangdarlehen einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gesellschaft herbeiführen würde oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen nicht aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen beglichen werden kann. Das gleiche gilt im Falle der Insolvenz der Gesellschaft, wenn die Gesellschaft nur die in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger bedienen kann. Im Übrigen gibt es keine Umstände, unter denen der Anleger verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere gibt es keine weiteren Umstände, unter denen er haftet, und es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. 3.3 Laufzeit, Kündigungsfrist Der Beginn der Laufzeit ist für jeden Anleger in Abhängigkeit des Zeitpunkts des erstmaligen Erwerbs individuell. Die Laufzeit der Nachrangdarlehensverträge ist befristet bis zum Anleger sind berechtigt, die Nachrangdarlehen jeweils zum eines Kalenderjahres ordentlich zu kündigen, erstmals zum Die Gesellschaft kann die Nachrangdarlehen jeweils zum eines Kalenderjahres ordentlich kündigen, ebenfalls erstmals zum Die Laufzeit für alle Anleger beträgt mindestens 24 Monate ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs durch den einzelnen Anleger innerhalb der Platzierungsphase. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 12 Monate. Soll die Kündigung zum erstmals möglichen Zeitpunkt, den , erfolgen, so muss die Kündigung in diesem Falle spätestens zum erklärt werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind die Anleger zur außerordentlichen Kündigung der Nachrangdarlehensverträge berechtigt. Umgekehrt steht im Falle eines wichtigen Grundes auch der Gesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist im jeweiligen Einzelfall zu bestimmen. Aus Sicht der Gesellschaft besteht ein außerordentlicher Kündigungsgrund etwa dann, wenn die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einer weiteren Geschäftsverbindung mit dem Anleger entgegenstehen. Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH Kronstädter Straße München - VERKAUFSPROSPEKT

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