Die Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Peek & Cloppenburg KG z.hd. Tanja Pitzen Berliner Allee 2 D Düsseldorf

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1 Teilnahmebedingungen für den Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg Düsseldorf" anlässlich der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Juli Veranstalter des Nachwuchsawards Die Mercedes-Benz Fashion Week Berlin wird im Juli 2012 von der IMG GmbH, International Management Group GmbH, Invalidenstr. 35, Berlin ausgerichtet. Im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Juli 2012 veranstaltet die Peek & Cloppenburg KG, Berliner Allee 2, D Düsseldorf (im Folgenden Peek & Cloppenburg oder auch P&C ) zum fünften Mal den Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg Düsseldorf (im Folgenden Designer for Tomorrow oder auch DfT ). 2. Teilnahme Die Teilnahme am Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow" erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen. Für die Anmeldung zum Wettbewerb ist die Ausfüllung des Einreichungsformulars erforderlich. In diesem ist die Angabe von Vorname, Nachname, -Adresse, Telefonnummer, Postadresse, Universität oder Ausbildungsstätte, Land der Universität oder Ausbildungsstätte und das Abschlussjahr erforderlich. Die Daten werden entsprechend Ziffer 11 dieser Teilnahmebedingungen vertraulich behandelt. Mit Unterzeichnung des Einreichungsformulars akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb. Hierzu kreuzt der Teilnehmer das Kästchen Ich habe die Teilnahmebedingungen für diesen Wettbewerb gelesen und erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden, einschließlich der Bedingungen zum Datenschutz und den Nutzungsrechten an. 3. Bewerbungskriterien Teilnahmeberechtigt sind Modedesigner, die ihr Studium innerhalb der letzten beiden Jahre abgeschlossen haben, sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits zur Abschlussprüfung angemeldet haben oder eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Modedesign (Modenäher/in oder Modeschneider/in) nachweisen können. Zugelassen zum Wettbewerb sind alle Absolventen und Auszubildende, die ihr Studium bzw. ihre Ausbildung an einer Universität/Ausbildungsstätte innerhalb der Europäischen Union und/oder in den Ländern, in denen Peek & Cloppenburg mit Verkaufshäusern vertreten ist (siehe Anhang), abgeschlossen haben. Die Teilnehmer dürfen bisher keine eigene Kollektion im Handel vertrieben haben. Dabei steht der Teilnahme nichts entgegen, wenn die jeweiligen Teilnehmer ihre Kollektion bis zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich selbst vertreiben, d.h. über Atelierverkauf, angeschlossenen Showroom oder ähnliches. Die Teilnehmer werden von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass sie eine eigene Handelsagentur bzw. einen externen Vertrieb leiten. Dies gilt ebenso, wenn die vorgeführten Kollektionsteile bereits im Einzelhandel gelistet sind. Beim Wettbewerb berücksichtigt werden ausschließlich DOB- und HAKA-Kollektionen. Die zu

2 zeigende Kollektion am Showtag auf der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Juli 2012 darf nicht schon bei anderen Wettbewerben gezeigt worden sein und der Kollektionsumfang muss mindestens acht komplette Outfits (Kleidungsstück/e, die ein passendes Gesamtbild ergeben) umfassen. Dies gilt nicht für die Kollektion, die zur Bewerbung eingereicht wird. Design-Teams gelten als ein Bewerber. 4. Bewerbungsunterlagen Bitte übersenden Sie: Bildmaterial der Bewerbungskollektion (Fotos oder Farbausdrucke im Format DIN A4 oder Diplomarbeit, Lookbooks wünschenswert). Bitte beachten Sie, dass die Kollektion nicht die Showkollektion für Juli 2012 sein muss Lebenslauf Porträtfoto Unterzeichnetes Einreichungsformular Unterzeichnete eidesstattliche Versicherung Die Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Peek & Cloppenburg KG z.hd. Tanja Pitzen Berliner Allee 2 D Düsseldorf oder per an: dft@peek-cloppenburg.de Bitte beachte Sie, dass auf keinen Fall Kollektionsteile, Kleidungsstücke oder Ähnliches in Originalform zugeschickt werden, da keine Rücksendung dieser Teile möglich ist. 5. Schirmherr Marc Jacobs steht für Kreativität wie kaum ein anderer und zählt zu den einflussreichsten Designern weltweit. Auf dem Weg dorthin war er selbst auf Förderung angewiesen und erhielt mehrere internationale Nachwuchspreise. Seine persönliche Erfahrung und seine Strahlkraft für alle Kreativen machen Marc Jacobs zum perfekten Schirmherrn für den Nachwuchsaward Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg. Der New Yorker Designer begleitet das gesamte Förderprogramm von Anfang an.

3 6. Ablauf 29. Februar 2012 Bewerbungsschluss (Poststempel) Ende März 2012 Verkündung der Top 30 & Bekanntgabe der Challenge Der Schirmherr selektiert aus allen ordnungsgemäß eingegangenen Bewerbungen seine Top 30. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Direkt im Anschluss wird den 30 Finalisten die Challenge bekanntgegeben. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, bei der die Bewerber nochmals ihr kreatives Talent unter Beweis stellen können. Mitte April 2012 Bekanntgabe der Top 5 Der Schirmherr und eine hochkarätige Jury, bestehend aus Persönlichkeiten aus den Bereichen Medien, Werbung und Kunst, nominieren auf Grundlage der Bewerbungskollektion sowie der Challenge die Top 5. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Danach sind diese fünf Finalisten aufgefordert, ihre Showkollektion, bestehend aus acht Outfits, fertigzustellen. Dies kann auch die Bewerbungskollektion sein, sofern diese noch nicht auf anderen Wettbewerben gezeigt wurde. Für das erste Auswahlverfahren werden die Kollektionsentwürfe der Designer anonymisiert. D.h. die Entwürfe, die der Jury vorgelegt werden, enthalten keine Hinweise auf den Namen des Gestalters und keine weiteren Informationen, wie z.b. zur Hochschule und Herkunft. Mitte Mai 2012 Anfang Juli 2012 Kollektionssichtung durch den Schirmherrn Im Mai wird sich der Schirmherr Marc Jacobs an einem noch zu bestimmenden Ort in Berlin einen ganzen Tag lang Zeit nehmen, um die Showkollektionen zu sichten und den Bewerbern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Fitting Die finalen Looks werden abgestimmt und die Running-Order wird festgelegt. Juli 2012 Designer for Tomorrow -Award 2012 Im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin findet die große finale Modenschau statt, bei der die Top 5 erstmals ihre Kollektionen der Öffentlichkeit präsentieren. Direkt im Anschluss kürt der Schirmherr zusammen mit der Jury den Designer for Tomorrow Die Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Peek & Cloppenburg ermöglicht den Top 5 die kostenlose Teilnahme an der professionellen Modenschau im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week

4 Berlin im Juli 2012 mit allen dazu gehörenden Bestandteilen wie Pressearbeit, Styling, Location, Musik, Technik, Models, Guest Management, etc. 7. Challenge Wie unter Punkt 6 beschrieben ist die Top 30 aufgefordert, exklusiv für P&C die zur Teilnahme an dem Nachwuchsaward erforderlichen Challenge Items zu entwerfen, welche ggfls. in gemeinsamer Absprache produziert und entsprechend vertrieben werden (in den P&C Verkaufshäusern und/oder Online). Der Designer erteilt P&C die Erlaubnis, das Design der für P&C entworfenen Challenge Items kostenfrei örtlich und zeitlich unbegrenzt zu nutzen und P&C räumt dem Designer in diesem Fall eine gesonderte Inszenierung, die in gemeinsamer Absprache am Point of Sale in einem Peek & Cloppenburg Verkaufshaus erfolgt, ein. Der Designer erhält im Falle der kommerziellen Nutzung der Kollektionsteile eine Beteiligung am Nettogewinn in Höhe von 10%. P&C ist dazu berechtigt, das Design der für P&C entworfenen Kollektionsteile kostenfrei unbegrenzt zu nutzen. Zusätzlich wird die gesamte Challenge als Bestandteil des Wettbewerbs mit umfangreicher PR begleitet. Die Festlegung der Preise und Materialien zur Kommunikation an die Medien erfolgt in Absprache mit dem Designer. 8. Kollektionssichtung und finales Fitting Die Kollektionssichtung in Berlin, das finale Fitting und die Generalproben für alle Finalisten sowie die finale Modenschau im Juli 2012 in Berlin sind verbindlich. Die Teilnahme kann ab dem 08. April 2012 nicht mehr zurückgezogen werden. Zudem verpflichtet sich jeder Teilnehmer im Vorfeld zur Fashion Show im Januar 2013 zeitlich verfügbar zu sein, um bei einem eventuellen Gewinn des Awards "Designer for Tomorrow" die Vorbereitungen für die Show im Januar 2013 leisten zu können. P&C behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, falls die Veranstaltung aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Teilnehmers oder der Kollektion nicht wie geplant stattfinden kann. Peek & Cloppenburg übernimmt die Kosten für An- und Abreise zur finalen Modenschau im Juli 2012 und zu allen Pflichtterminen in Berlin, sowie die Übernachtungskosten nur bei gesonderter Anreise außerhalb von Berlin. Dies gilt auch für die Kosten für An- und Abreise des Gewinners zur Show im Januar 2013 und zu allen Pflichtterminen sowie die Übernachtungskosten nur bei gesonderter Anreise außerhalb von Berlin. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht erstattet. 9. Gewinn Der Gewinner des Nachwuchsawards Designer for Tomorrow erhält eine eigene Fashion Show im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Januar 2013 (sofern P&C zu diesem Zeitpunkt noch als Sponsor der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin auftritt), sowie professionelle Unterstützung bei der Erstellung einer eigenen Show-Kollektion. Hierbei finanziert P&C die komplette Fashion Show (Slot, Technik, Produktion, Models, Styling, Guestmanagement, After-Show-Reception etc.) als auch die Kollektionserstellung.

5 P&C bietet dem Designer zudem an, ein individuell zusammenzustellendes Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Hierbei darf der Designer aus bestimmten Förderbausteinen sein Programm zusammenstellen. Dies kann beispielsweise eine Inspirationsreise nach New York inklusive Work Shop im Design Studio des Schirmherrn, die Bereitstellung eines eigenen Ateliers, Sponsorenakquise, Mentorengespräche, etc. sein. Begleitet wird das gesamte Programm durch professionelle PR- Maßnahmen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist der Designer damit einverstanden, exklusiv für P&C mindestens drei Kollektionsteile zu entwerfen, welche in gemeinsamer Absprache (Preise, Materialien, etc.) produziert und entsprechend vertrieben werden können (in den P&C Verkaufshäusern und/oder Online). Ein Anspruch des Teilnehmers auf den Vertrieb seiner Kollektionsteile besteht nicht. Der Designer erhält im Falle der kommerziellen Nutzung der Kollektionsteile eine Beteiligung am Nettogewinn in Höhe von 10%. P&C ist dazu berechtigt, das Design der für P&C entworfenen Kollektionsteile kostenfrei unbegrenzt zu nutzen. Der Gewinner des Nachwuchsawards "DfT by P&C" verpflichtet sich dazu, für einen Zeitraum von mindestens 10 Monaten nach der Show im Juli 2012 nur nach vorheriger Zustimmung durch P&C solche Tätigkeiten für Dritte auszuüben, welche im engen und konkreten Zusammenhang mit der Teilnahme am "DfT by P&C" als Modedesigner sowie den eingereichten Kollektionsentwürfen stehen; im Übrigen wird der Teilnehmer in Bezug auf designfremde, andere Tätigkeit nicht beschränkt. P&C wird das exklusive einseitige Recht eingeräumt, im genannten Zeitraum gegen Zahlung eines angemessenen Entgeltes mit dem Gewinner des "DfT by P&C Awards" zusammenzuarbeiten. Einzelheiten einer solchen Zusammenarbeit werden die Parteien zu gegebener Zeit einvernehmlich vereinbaren. Macht P&C von dem eingeräumten Recht bis zum 31. Juli 2012 eine Zusammenarbeit mit dem Gewinner zu beginnen keinen Gebrauch, besteht für den Teilnehmer auch keine Beschränkung für Tätigkeiten mit Dritten als Modedesigner. Die genauen Rahmenbedingungen werden nach der Award Show im Juli 2012 gemeinsam festgelegt. Jegliche Ansprüche auf Ersatz von getätigten Aufwendungen sowie Schadensersatzansprüche sind für den Fall, dass P&C im Januar 2013 nicht mehr als Sponsor der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin auftritt, ausgeschlossen. Ein Recht des Designers auf eine generelle oder bestimmte Form der Zusammenarbeit bzw. auf bestimmte Förderungsmaßnahmen wird hiermit nicht begründet. 10. Ausschluss von Teilnahme und Änderungen des Wettbewerbs Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf, von verbundenen Unternehmen i.s.v. 15 ff. AktG sowie von sämtliche Unternehmen, bei denen eine nach Köpfen oder nach Stimmrechten und einschließlich juristischer Personen gerechnet

6 wechselseitige Identität von mindestens 25 % der mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafter besteht sowie deren unmittelbare Angehörige. Der Veranstalter behält sich das Recht der jederzeitigen Unterbrechung oder Beendigung des Wettbewerbs ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen vor. Der Veranstalter wird von diesem Recht insbesondere dann Gebrauch machen, wenn die weitere Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche auf Ersatz von getätigten Aufwendungen sowie Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Änderungen im Ablauf, Programm und Veranstaltungsdatum des Wettbewerbs bleiben vorbehalten. 11. Verwendung der Teilnehmerdaten, Datenschutz Der Teilnehmer willigt mit der Unterzeichnung der Teilnahmebedingung ein, dass sein Name sowohl von Peek & Cloppenburg als auch von dem Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2012/2013, IMG GmbH/International Management Group GmbH sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern, veröffentlicht wird. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden zur Abwicklung des Wettbewerbs elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die im Rahmen des Wettbewerbs erfassten Daten dienen ausschließlich dem Wettbewerb "Designer for Tomorrow". Alle im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erfassten Datensätze dürfen ausschließlich von P&C erfasst und gespeichert werden. Der Teilnehmer kann jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über die bei Peek & Cloppenburg zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Der Teilnehmer kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten widerrufen, was zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme führt. Bei allen Fragen oder Verlangen zum Datenschutz wenden sich die Teilnehmer bitte schriftlich oder per E- Mail an den Datenschutzbeauftragten der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf: Peek & Cloppenburg KG, Datenschutzbeauftragter, Berliner Allee 2, Düsseldorf, datenschutz@peek-cloppenburg.de 12. Übertragung der Rechte an der Bild- und/oder Video-Verwendung Mit der Teilnahme am Wettbewerb "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg" räumt der Teilnehmer der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf und auch dem Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2012/2013, IMG GmbH / International Management Group GmbH, beiden unabhängig voneinander, sowie deren Rechtsnachfolgern das Recht ein, die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Bild- und Videorechten seiner Person (insbesondere, aber nicht abschließend Photo- und Video-Material im Zusammenhang mit dem Fitting und Shootings, Kollektionssichtung, der Award Show und allen mit dem Wettbewerb verbundenen Terminen/Veranstaltungen) sowie alle weiteren hiermit im Zusammenhang stehenden Rechte zum Zwecke sämtlicher mit dem Wettbewerb verbundener Maßnahmen, insbesondere die damit verbundene Berichterstattungen, Dokumentationen, Pressearbeiten und Werbung, gleich in welcher Form, zu nutzen und zu verwerten. Hierbei räumt der Teilnehmer der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf und dem Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2012/2013, IMG GmbH /International Management Group GmbH, beiden unabhängig voneinander, sowie deren jeweiligen

7 Rechtsnachfolgern, die Rechte für alle Nutzungsarten, insbesondere die Rechte zur fotografischen, filmischen und drucktechnischen Nutzung zu den Bild- und Videorechten seiner Person in kommerzieller und nicht kommerzieller Weise, ein. Die Teilnehmer an der Show räumen P&C das exklusive Recht ein, die eingereichten Kollektionsentwürfe und Bilder der Bewerbungsunterlagen (LookBook und Diplomarbeiten) zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken zu nutzen. Im Falle der kommerziellen Nutzung erhält der Teilnehmer eine Beteiligung am Nettogewinn in Höhe von 10%. Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf und der Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2012/2013, IMG GmbH / International Management Group GmbH sowie deren Rechtsnachfolger sind zur Veröffentlichung sowie zur Zusammenarbeit mit den Teilnehmern berechtigt, aber nicht verpflichtet. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Teilnehmer. 13. Eigene Pressearbeit/ Marketingmaßnahmen Der Teilnehmer verpflichtet sich, eigene mit dem Wettbewerb "Designer for Tomorrow verbundene Maßnahmen, insbesondere damit verbundene Berichterstattung, Dokumentation, Pressearbeit und Werbung auch nach Abschluss des Wettbewerbs Peek & Cloppenburg zur vorherigen schriftlichen Freigabe vorzulegen und diese nur nach erteilter Freigabe zu verbreiten. Bei sämtlichen mit dem Wettbewerb "Designer for Tomorrow" verbundenen Maßnahmen verpflichtet sich der Teilnehmer die folgenden Namensbezeichnungen wie folgt zu verwenden: Mercedes-Benz Fashion Week Berlin Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg" Der Designer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Marketingaktivitäten sowie Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Nachwuchsaward, und/ oder P&C stehen, auch nach Abschluss des Wettbewerbs der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen. Dies beinhaltet u. a., jedoch nicht abschließend, die Verwendung des DfT Logos bzw. des Peek & Cloppenburg Logos und jedwede textliche Erwähnung oder Nutzung von Designer for Tomorrow und/oder Peek & Cloppenburg zu kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken. 14. Haftung Es wird von Peek & Cloppenburg und dem Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2012/2013, IMG GmbH/International Management Group GmbH sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern keine Haftung für die eingereichten Zeichnungen und Kollektionen übernommen. Einreichungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und anderen Kennzeichenrechten, Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rechten Dritter darstellen, dürfen nicht gezeigt werden. Der Teilnehmer versichert daher, dass er über alle Rechte an der eingereichten Kollektion, der Showkollektion und den entsprechenden Zeichnungen verfügt, dass diese nicht beschränkt sind und dass die Kollektionen (Bewerbungs- und Showkollektion) und die entsprechenden Zeichnungen frei

8 von Rechten Dritter sind. Der Teilnehmer stellt die Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass die vorgelegte Kollektion bei keinem anderen Wettbewerb gezeigt worden ist. Der Teilnehmer versichert dies zusätzlich schriftlich durch Unterzeichnung einer eidesstattlichen Versicherung. 15. Ansprechpartner Ansprechpartner für den Designer in allen Fragen zu diesem Vertrag und insbesondere für Freigaben ist: Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf Tanja Pitzen Tel.: Sonstiges Die Veranstaltung und alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Abreden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9 Einreichungsformular zum Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg Düsseldorf" Angaben Teilnehmer Vorname: Name: Postadresse: -Adresse: Telefon: Geburtsdatum: Hochschule/Ausbildungsstätte: Voraussichtliches Abschlussjahr: Land der Universität/Ausbildungsstätte: Ich habe die Teilnahmebedingungen für diesen Wettbewerb gelesen und erkläre mich mit den Bedingungen, einschließlich der Bedingungen zum Datenschutz und den Nutzungsrechten, einverstanden. Ort, Datum, Unterschrift

10 Anhang: Länder der Europäischen Union Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereintes Königreich Zypern Länder, in denen Peek & Cloppenburg mit Häusern vertreten ist * *(zusätzlich zu den Ländern der EU): Kroatien Schweiz

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