Beantragt werden Jugendfördermittel für folgende Maßnahmen im Jahr 2014:
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- Ingeborg Ackermann
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1 Antrag auf Gewährung von Jugendfördermitteln der Stadt Neunburg vorm Wald (auf Grundlage der Förderrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Jugendgruppen in Neunburg vorm Wald) Name und Anschrift des ARGE-Mitglieds: (Gruppe, Verband, Verein, Abteilung) Name, Anschrift und des Vorstandes, Gruppenleiters/in, Jugendleiters/in: Beantragt werden Jugendfördermittel für folgende Maßnahmen im Jahr 2014: Jugendbildungsmaßnahmen (gem. Anlage 1) Jugendfreizeiten (gem. Anlage 2) internationale Jugendbegegnungen (gem. Anlage 3) Beschaffung von Arbeitsmaterialien (gem. Anlage 4) besondere Aktivitäten, die über die eigentliche Vereins- und Jugendarbeit hinausgehen (gem. Anlage 5) Teilnahme am Jugendferienprogramm (gem. Anlage 6) Der Förderbetrag soll auf folgendes Konto überwiesen werden: Kto.- bei BLZ Ich versichere, dass die genannten Kosten tatsächlich entstanden sind, bzw. die genannten Veranstaltungen stattgefunden haben. Die Mitgliederzuschüsse werden nur für Maßnahmen der Jugendarbeit verwendet. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht erhaltene Fördermittel zurückerstattet werden müssen!
2 Anlage 1 Jugendbildungsmaßnahmen Was sind Jugendbildungsmaßnahmen? Alle Maßnahmen, bei denen Jugendlichen Wissen vermittelt oder Gruppenleiter geschult werden, aber das Thema der Schulung nicht dem Vereinszweck dient, z. B.: - Erste-Hilfe-Kurs im Sportverein oder bei der KLJB - Gruppenleiterkurs - Selbstbehauptungskurs - Fortbildung Erlebnispädagogik - Erste-Hilfe-Kurs für Angehörige des JRK oder der Wasserwacht - Gruppenführerlehrgang bei der Feuerwehr - Trainer-C-Ausbildung im Sportverein Die Teilnehmerliste der ARGE, sowie eine Teilnahmebescheinigung. Soweit der Verein selber Ausrichter ist ein genaues Programm der Maßnahme. Aus der Teilnahmebescheinigung oder dem Programm muss hervorgehen, dass die Veranstaltung die Kriterien einer Jugendbildungsmaßnahme erfüllt. Wer kann alles auf der Teilnehmerliste unterschreiben? Die Arge kann nur Jugendliche fördern, die - Mitglied in dem Verein sind, - ihren Hauptwohnsitz in Neunburg und - das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet oder als Gruppenleiter / tätig sind.
3 Anlage 2 Jugendfreizeiten Was sind Jugendfreizeiten? Alle Maßnahmen der allgemeinen Jugendarbeit, die nicht dem eigentlichen Vereinszweck dienen, z. B.: - Zeltlager - Freizeiten in Jugendherbergen - Wanderungen - Tagesfahrten - Essen gehen - Teilnahme an Wettkämpfen - Übungen oder Training Nur die Teilnehmerliste der ARGE, Belege sind nicht erforderlich. Aus der der Maßnahme muss hervorgehen, dass die Veranstaltung die Kriterien für eine Jugendfreizeit erfüllt. Wer kann alles auf der Teilnehmerliste unterschreiben? Die Arge kann nur Jugendliche fördern, die - Mitglied in dem Verein sind, - ihren Hauptwohnsitz in Neunburg und - das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem können je nach Maßnahme ein oder zwei Gruppenleiter, die auch älter sein dürfen, angeben werden.
4 Anlage 3 Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen Was sind internationale Jugendbegegnungen: Teilnahme an einer Veranstaltung oder die Durchführung einer Veranstaltung, die nicht dem Vereinszweck dienen oder weit über den Vereinszweck hinausgehen, z. B.: - Ministrantenwallfahrt nach Rom - Ausrichtung internationaler Meisterschaften - Vereinspatenschaften mit gegenseitigen Besuchen - Tagesfahrten - Skifahren in Österreich - Teilnahme an internationalen Meisterschaften - Urlaub am Ballermann Die Teilnehmerliste der ARGE, Teilnahmebescheinigungen oder Presseberichte, Bescheinigungen über die Teilnehmergebühr Wer kann alles auf der Teilnehmerliste unterschreiben? Die Arge kann nur Jugendliche fördern, die - Mitglied in dem Verein sind, - ihren Hauptwohnsitz in Neunburg und - das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem können je nach Maßnahme ein oder zwei Gruppenleiter, die auch älter sein dürfen, angegeben werden.
5 Anlage 4 Beschaffung von Arbeitsmitteln Was sind Arbeitsmittel? Arbeitsmittel der allgemeinen Jugendarbeit, die nicht dem eigentlichen Vereinszweck dienen, z. B.: - Fußball für den Tischtennisverein - Tischtennisplatte für den Fußballverein - Fußball für den Fußballverein - Tischtennisplatte für den Tischtennisverein - Arbeitsmittel für Veranstaltungen, die bereits gesondert gefördert wurden Rechnungsbelege Was muss ich beachten? Anschaffungen über 300 müssen beim Vorsitzenden der ARGE im Voraus angemeldet und genehmigt werden.
6 Anlage 5 Besondere Aktivitäten, die über die eigentliche Vereins- und Jugendarbeit hinausgehen Was ist das? Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, an denen alle teilnehmen und die nicht nur für Jugendliche des eigenen Vereins gedacht sind. Diese Veranstaltungen müssen eine Bereicherung für die Jugendarbeit in Neunburg darstellen und sollen nicht gewinnorientiert sein. z.b. - Johannesfeuer - Konzerte Zeitungsausschnitte, Kopien von Presseberichten (keine Teilnehmerlisten) Diese Veranstaltungen können nur gefördert werden, wenn auch die geltenden jugendschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
7 Anlage 6 Teilnahme am Jugendferienprogramm Der Verein hat im Jahr 2014 mit (Anzahl der Veranstaltungen) Veranstaltungen am Jugendferienprogramm teilgenommen: der Veranstaltung: : : Regelmäßige (z.b. wöchentliche) Veranstaltungen:
Beantragt werden Jugendfördermittel für folgende Maßnahmen im Jahr 2017:
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