26. Jg./Nr.7 Velten, INHALTSVERZEICHNIS
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1 26. Jg./Nr.7 Velten, INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil Beschlüsse der 24. Sitzung der Stadtverordneten versammlung der Stadt Velten am Öffentliche Bekanntmachung: des Ergebnisses der Stichwahl vom 15. Oktober 2017 zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum haupt amtlichen Bürgermeister in der Stadt Velten 3 Öffentliche Bekanntmachung: Vereinfachte Umlegung VU 16/39 V Verbindungsweg 4 Öffentliche Bekanntmachung: des Satzungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung Velten zum Bebauungsplan Nr. 41 Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammen hang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (nach 30 BauGB) (Beschluss Nr.: 2017/085) 5 Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.26/Nr.7 Sitzungstermine 7 Impressum 7 Veranstaltungshinweise 7 1
2 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Beschluss der 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten am Öffentlicher Teil Beschluss-Nr: 2017/085 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41 "Steuerung des Einzelhandels" in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne 1. Die anliegende Abwägung gemäß 1 Abs. 7 BauGB in der Fassung vom 31. August 2017 zum Bebauungsplan Nr. 41 "Steuerung des Einzelhandels" in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (nach 30 BauGB) wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan Nr. 41 "Steuerung des Einzelhandels" in der anliegenden Fassung vom 28. April 2016 wird gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung mit dem Stand 28. April 2016 wird gebilligt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 41 "Steuerung des Einzelhandels" in der Fassung vom 28. April 2016 ist gemäß 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend auf den Tag der Schlussbekanntmachung, den 03. Juni 2016, in Kraft zu setzen. Beschlussbegründung: Die Stadt Velten hat mit Stadtverordnetenbeschluss vom (Beschluss-Nr. 2015/045) die Aufstellung des Textbebauungsplans Nr. 41 Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (nach 30 BauGB) beschlossen. Die Stadt Velten beabsichtigt mit dem Bebauungsplan, die Innenstadt in ihrer Funktion als zentraler Versorgungsbereich zu erhalten und die weitere Entwicklungsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches dauerhaft sicherzustellen. Hierfür soll ein Bebauungsplan mit dem Ziel aufgestellt werden, die Einzelhandelsentwicklungen auf städtebaulich geeignete Standorte zu lenken. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten hat in ihrer Sitzung am den Entwurf des Textbebauungsplans Nr. 41 Steuerung des Einzelhandels sowie den Entwurf der Begründung in der Fassung vom gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Anschließend wurde mit Beschluss vom der Bebauungsplan in der Fassung vom gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Aufgrund möglicher formeller Fehler in der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB wurde der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt. Das Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgenden Punkten: - Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept formuliert die Stadt Velten die Grundsätze und Ziele zur Steuerung ihrer Einzelhandelsentwicklung bis zum Jahr Neben umfassenden Aussagen zur Stabilisierung und weiteren Entwicklungsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Velten rund um den Marktplatz an der Viktoriastraße werden vorausschauend die weiteren Entwicklungspotentiale der bestehenden oder künftig zu entwickelnden Einzelhandelsstandorte ermittelt und bestimmt. Die entwickelten Ziele und Maßnahmen zur Einzelhandelssteuerung und zur Stabilisierung bzw. weiteren Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches sind im nächsten Schritt planungsrechtlich mittels der verbindlichen Bauleitplanung zu sichern, um ihre Rechtswirksamkeit gegenüber Dritten (Eigentümern, Projektentwicklern, Händlern, etc.) herzustellen. - Gleichzeitig liegen für das Siedlungsgebiet der Stadt derzeit mehrere Ansiedlungsbegehren von Projektentwicklern vor, deren Realisierung gegebenenfalls die Umsetzung der Zielstellungen für die Innenstadtentwicklung sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung verhindern oder zumindest deutlich erschweren würden. Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss konnten Bauanträge für eine begrenzte Zeit nach 15 BauGB zurückgestellt werden. Mit dem Beschluss von Veränderungssperren konnte die Umsetzung der Planung weiter zeitlich befristet abgesichert werden. Aufgrund der laufenden Fristen und zur Sicherung der städtebaulichen Planungsziele sind ein Satzungsbeschluss und eine Inkraftsetzung zeitnah geboten. Der Textbebauungsplan Nr. 41 verfolgt die folgenden Planungsziele: - Erhaltung, Stärkung und weitere Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches, - planungsrechtliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches, - Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und - Sicherung der weiteren Innenentwicklung der Gesamtstadt. Die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit war aufgrund des nachfolgenden Punktes erforderlich: - Ergänzung in der Bekanntmachung um Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Abstimmungsergebnis: Mitglieder: 23, davon anwesend: 13 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 2 2 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.26/Nr.7
3 Hinweis Wir weisen darauf hin, dass die in den Beschluss- oder Mitteilungsvorlagen und die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, von jedermann während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden können oder im Internet auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik Verwaltung/Politik Ratsinfosystem Recherche abgerufen werden können. Velten, Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl vom 15. Oktober 2017 zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister in der Stadt Velten Das Wahlergebnis der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl 2017 in der Stadt Velten vom 15. Oktober 2017 wurde durch den Wahlausschuss in seiner Sitzung vom wie folgt festgestellt: Zahl der wahlberechtigten Personen: Zahl der Wählerinnen und Wähler: Ungültige Stimmen: 25 Gültige Stimmen: Stichwahl, an der zwei Bewerberinnen/Bewerber teilgenommen haben. Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Wahlvorschläge: Bewerberin/Bewerber Marcel Siegert Pro Velten Ines Hübner SPD Stimmenzahl Erforderliche Mehrheit der gültigen Stimmen ( 72 Abs. 2 Satz 1 BbgKWahlG): Quorum (15 %): Gewählte Bewerberin: Frau Ines Hübner Velten, Ulrike Brauer, Wahlleiterin Anlage zur Wahlniederschrift Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses der Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 15. Oktober 2017 Wahlberechtigte Wähler/-innen Abg. Stimmen Bezeichnung der mit der Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses betrauten Stelle und Gliederung des Wahlergebnisses Laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) nach 22 KWO insgesamt (A 1 + A 2 + A 3) insgesamt darunter mit Wahlschein ungültige Stimmen gültige Stimmen A1 A2 A3 A B B1 c D 1 Am Sportplatz Caritas Seniorenzentrum Stadtwerke Velten Gymnasium Kita Villa Regenbogen Oberschule Bürgerhaus Velten-Süd Bürgerhaus Velten-Süd Wohnstätte Rote Villa Zwischensumme (Urnenwahl) Briefwahl, WBez Briefwahl, WBez Zwischensumme (Briefwahl) Insgesamt Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.26/Nr.7 3
4 Abgegebene Stimmen Bezeichnung der mit der Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses betrauten Stelle und Gliederung des Wahlergebnisses Von den gültigen Stimmen entfallen auf die Wahlvorschläge Siegert, Hübner, Ines Marcel D1 D2 1 Am Sportplatz Caritas Seniorenzentrum Stadtwerke Velten Gymnasium Kita Villa Regenbogen Oberschule Bürgerhaus Velten-Süd Bürgerhaus Velten-Süd Wohnstätte Rote Villa Zwischensumme (Urnenwahl) Briefwahl, WBez Briefwahl, WBez Zwischensumme (Briefwahl) Insgesamt Öffentliche Bekanntmachung Vereinfachte Umlegung VU 16/39 V Verbindungsweg Der Beschluss, vom 14. Juli 2017, über die vereinfachte Umlegung VU 16/39 V bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, ist am 30. September 2017 für die Flurstücke Flur: 4 Flurstücksnr.: 62/1, 62/2, 63, 64, 81/2 der Gemarkung Velten unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß 83 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung, der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb eines Monats nach Bekannt-gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungs-ausschusses, bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Heinrich Pavonet, Koblenzer Straße 15-17, Oranienburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Oranienburg, den Frank Netzband, Umlegungsausschussvorsitzender 4 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.8
5 Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung Velten zum Bebauungsplan Nr. 41 Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (nach 30 BauGB) (Beschluss-Nr.: 2017/085) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Velten hat am in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 41 Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (nach 30 BauGB) gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr.: 2017/085). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Velten umfasst zum einen die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB in der Stadt Velten und zum anderen die Plangebiete der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 1: Vorhaben- und Erschließungsplan Germendorfer Straße (VEP), Nr. 2: Parkstadt Velten (VEP), Nr. 3: Wohnpark am Kuschelhain 1 (VEP), Nr. 6: Wohnpark am Kuschelhain 2 (VEP), Nr. 10.1: Teilbereich A Businesspark Velten - Wall AG, Nr. 10.2: Teilbereich A Businesspark Baustufe 2, zwischen Hohenschöppinger Straße und Havelring Velten, Nr. 12: Wohngebiet Am Heidekrug, Nr. 16: Gewerbe- und Industriegebiet Am Heidekrug, Nr. 26: Breite Straße 9, Nr. 27: Dreieck Bötzower Straße / Kurze Straße, Nr. 29: Zwischen Mühlenstraße und Ziegeleiweg, Nr. 32: Rosa-Luxemburg-Straße, Nr. 33: Bahnhof / Bahnhofsumfeld, Nr. 36: Bergstraße Ecke Uhlandstraße, Nr. 37: Parkstadt Velten zwischen Amalienstraße und Am Tonberg, Nr. 38: Wohnbebauung südliche Feldstraße, Nr. 39: Erweiterung des REWE-Marktes an der Rosa-Luxemburg- Straße (vorh. BP), Nr. 40: Wohnbebauung nördlicher Bereich Wagnerstraße/Schillerstraße und Nr. 44: Wohnbebauung zwischen Kochstraße und Kremmener Straße - nördlich Friedhof. Flächen des Außenbereichs nach 35 BauGB gehören nicht zum Geltungsbereich. Gemäß 214 Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 41 "Steuerung des Einzelhandels" in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (nach 30 BauGB) in der Fassung vom 28. April 2016 rückwirkend zum 03. Juni 2016 in Kraft gesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 41 Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (nach 30 BauGB) und Begründung werden auf Dauer im Rathaus der Stadt Velten, Rathausstraße 10, Velten, während der üblichen Öffnungszeiten für jede und jeden zur Einsicht bereitgehalten. Über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Öffnungszeiten sind: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr u Uhr geschlossen Uhr u Uhr Uhr Hinweise: Es wird gemäß 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Velten unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach 39 bis 42 BauGB und auf die Vorschrift des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird gemäß 44 Abs. 5 BauGB hingewiesen. Stadt Velten, Ines Hübner, Bürgermeisterin Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.26/Nr.7 5
6 Anlage zur Öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung Velten zum Bebauungsplan Nr. 41 Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Velten für die Flächen der im Zusammen-hang bebauten Ortsteile nach 34 Abs. 1 BauGB und für die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (nach 30 BauGB) (Beschluss-Nr.: 2017/085) 6 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.8
7 Ende des amtlichen Teils Nichtamtlicher Teil Sitzungstermine der nächsten Wochen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Sitzung des Sozialausschusses Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung Sitzung des Finanzausschusses Sitzung des Hauptausschusses Änderungen vorbehalten. Nähere Informationen, so auch die Tagesordnung, werden i.d.r. eine Woche vor dem jeweiligen Termin im Ratsinformationssystem der Stadt Velten (www. velten.de) und in den Schaukästen der Stadt Velten bekannt gegeben. Die Sitzungen finden in der Regel im Rathaus der Stadt Velten, Ratssaal, 1. Etage, Rathausstraße 10, statt. Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Velten, Die Bürgermeisterin, Ines Hübner, Rathausstr. 10, Velten, Tel.: , Fax: , // Ansprechpartnerin: Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing/Tourismus: Ivonne Pelz, Tel.: , Fax: , Auflage: / Druck: Osthavelland-Druck Velten GmbH Bezug: Das Amtsblatt für die Stadt Velten wird als Beilage mit dem Velten Journal kostenfrei an alle Haushalte im Stadtgebiet Velten verteilt und liegt zusätzlich im Bürgerservice der Stadt Velten, Rathausstraße 17, aus. Es ist für den auswärtigen Bezug gegen Gebühr in Höhe von 1,80 unter Telefon: zu bestellen. Redaktionsschluss: Ausgabe 08/2017: 10. November Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.25/Nr.8
8 8 Amtsblatt für die Stadt Velten, Jg.26/Nr.7
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