für die Stadt Delbrück
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1 A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 45. Jahrgang Nummer INHALTSVERZEICHNIS 7/2019 Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung vom /2019 Abstimmungsbekanntmachung zum Ratsbürgerentscheid am /2019 Hinweis auf die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Delbrück und der Sennegemeinde Hövelhof zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren 10/2019 Hinweis auf die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Delbrück und der Stadt Salzkotten zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren 11/2019 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 116 Buchsbaumweg- Süd in Delbrück-Hagen Hier: Öffentliche Auslegung 12/2019 Bekanntmachung der Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Delbrück 15 am /2019 Bekanntmachung der Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Delbrück 16 am Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, Delbrück Telefon / 9960 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter
2 E I N L A D U N G zur Sitzung am des Rates Donnerstag, 14. Februar 2019, 18:00 Uhr Ort: Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6 T A G E S O R D N U N G Öffentlich 1. Bestellung des Schriftführers 2. Fragestunde für Einwohner 3. Projekt LoRaWAN Konzept zum Aufbau eines nachhaltigen IoT-Netzes für die Stadt Delbrück Abschlussbericht durch Peter Fischer, regio it 4. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse in Bezug auf das Projektbüro für die Digitale Modellregion OWL 2019/ Neubesetzung im Schul- und Kulturausschuss 2019/ Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Delbrück 2019/ Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 2019/ Möglichkeiten und Grenzen einer neuen Realschule in Delbrück 2019/001 Errichtung einer Realschule in Westenholz - Anfrage des Ratsherrn Sasse / Information zum Sachstand einer möglichen Fachschule im Stadtgebiet Delbrück 2019/002 Amtsblatt Nr. 2 vom
3 10. Bebauungsplan Nr. 22 Tetbusch in Delbrück-Mitte, 3. Änderung a) Ergebnisse aus der Information der Öffentlichkeit bzw. der Offenlage gem. 3 Abs. 2 BauGB b) Ergebnisse aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel zur Information der Öffentlichkeit bzw. gem. 4 Abs. 2 BauGB c) Satzungsbeschluss 2019/ Bebauungsplan Nr. 59 Gewerbegebiet Hövelhofer Straße in Delbrück-Mitte, 9. Änderung a) Vorstellung des Entwurfes b) Änderungsbeschluss 2019/ Erlass einer Stellplatzsatzung für die Stadt Delbrück 2019/ Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Delbrück - Antrag der CDU-Fraktion vom , Drucksache-Nummer 2017/ / Sanierung der Gehwege entlang der Paradiesstraße in Boke - Antrag der PID-Fraktion v , Drucksache-Nummer 2018/ / Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung L 586 / L 749 / K 40 in Westenholz - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Ratsmitglied Sasse / Straßenbeleuchtung in Westenholz - Antrag der CDU-Fraktion / Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlich 18. Kauf eines Grundstücks für Tauschzwecke 2019/ Auftragsvergabe zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Delbrück 2019/ Mitteilungen der Verwaltung Delbrück, den gez. Werner Peitz Bürgermeister Amtsblatt Nr. 2 vom
4 Abstimmungsbekanntmachung 1. Am 17. Februar 2019 findet in der Stadt Delbrück der Ratsbürgerentscheid über die Frage Soll die Stadt Delbrück einen Rathaus-Neubau auf Basis der bisherigen Planungen im Himmelreich errichten? - Ja oder Nein? statt. Die Abstimmungszeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Stadt Delbrück ist in 12 Stimmbezirke eingeteilt. In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den in das Abstimmungsververzeichnis eingetragenen Abstimmberechtigten bis zum 26. Januar 2019 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Stimmraum angegeben, in dem die Abstimmberechtigten abzustimmen haben. Barrierefrei zugängliche Stimmräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Stimmräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Str. 45, Zimmer 17, zur Einsichtnahme aus. Die Briefabstimmungsvorstände treten zur Ermittlung der Briefabstimmungsergebnisse am um 13:00 Uhr im Rathaus Marktstr. 6, Sitzungssaal 210, und dem Realschultrakt des Rathauses, Marktstr. 6, Raum 7, Delbrück, zusammen. 3. Jede abstimmberechtigte Person kann nur in dem Stimmraum des Stimmbezirkes abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen ist. Die Abstimmungsbenachrichtigung und ein Ausweispapier sind zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung vorgelegt werden. Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Abstimmberechtigten erhalten bei Betreten des Stimmraums einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jede abstimmberechtigte Person hat eine Stimme. Die Stimmzettel enthalten die zur Abstimmung gestellte Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden muss; ansonsten ist die Stimme ungültig. Der Abstimmberechtigte gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel durch ein in ein Kästchen gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Antwort sie gelten soll. Der Stimmzettel muss danach in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungshandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne eine Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist. 5. Abstimmberechtigte, die einen Stimmschein besitzen, können an der Abstimmung durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Stadtgebietes oder durch Briefabstimmung teilnehmen. Amtsblatt Nr. 2 vom
5 Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich von der Stadtverwaltung die folgenden Unterlagen beschaffen: einen amtlichen Stimmschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmumschlag, einen amtlichen roten Stimmbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Stimmbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist. ein Merkblatt für die Abstimmung per Brief. Der rote Stimmbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen blauen Stimmumschlag und dem unterschriebenen Stimmschein ist so rechtzeitig an die auf dem Stimmbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 16:00 Uhr eingeht. Später eingehende Stimmbriefe werden nicht berücksichtigt. Die Stimmbriefe können auch bei der auf dem Stimmbriefumschlag genannten Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Abstimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Während der Abstimmungszeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Stimmraum befindet, jede Beeinflussung der Abstimmberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Abstimmungsbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Abstimmungsentscheidung ist vor Ablauf der Abstimmungszeit um 18:00 Uhr unzulässig. Delbrück, den 30. Januar 2019 Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 2 vom
6 Hinweis auf die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Delbrück und der Sennegemeinde Hövelhof zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Delbrück und der Sennegemeinde Hövelhof zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren Genehmigung durch den Landrat des Kreises Paderborn sind im Amtsblatt für den Kreis Paderborn Nr. 4 vom auf den Seiten veröffentlicht worden. Dieser Hinweis erfolgt unter Bezugnahme auf 24 Abs. 3 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit). Delbrück, Stadt Delbrück Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 2 vom
7 Hinweis auf die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Delbrück und der Stadt Salzkotten zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Delbrück und der Stadt Salzkotten zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren Genehmigung durch den Landrat des Kreises Paderborn sind im Amtsblatt für den Kreis Paderborn Nr. 4 vom auf den Seiten veröffentlicht worden. Dieser Hinweis erfolgt unter Bezugnahme auf 24 Abs. 3 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit). Delbrück, Stadt Delbrück Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 2 vom
8 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 116 Buchsbaumweg-Süd in Delbrück-Hagen hier: Öffentliche Auslegung gem. 13b, 13a i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 Buchsbaumweg-Süd in Delbrück-Hagen unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. 13b BauGB beschlossen. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,25 ha liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 12 und ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich. Nach Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. 13b i.v.m. 13a Abs. 3 Zf. 2 BauGB wird nunmehr die Offenlegung nach 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Marktstr. 6, Delbrück, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich VI Bauen und Planen, 2. OG, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich können die auszulegenden Unterlagen sowie diese Bekanntmachung gem. 4a Abs. 4 S. 1 BauGB im Internet unter der Adresse Rubrik Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne/Offenlegung Bauleitpläne, eingesehen werden. Amtsblatt Nr. 2 vom
9 Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 13b, 13a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. 13 Abs. 3 S. 1 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Nach Einschätzung der Stadt Delbrück wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Jedermann kann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Delbrück deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 2 vom
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