Brandschutzordnung. Teil B. Allgemeine Informationen (Ausgabe Zuständigkeitsbereich ATD) Feuerwehr
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- Kristian Kaufman
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1 Brandschutzordnung Teil B Allgemeine Informationen (Ausgabe Zuständigkeitsbereich ATD) F Feuerwehr
2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage der Organisationsverfügung vom zum Brandschutz an der Universität wird diese Brandschutzordnung erlassen. Die Brandschutzordnung ist eine verbindliche Dienstanweisung für die Mitarbeiter der Universität. Verstöße gegen die Brandschutzordnung können dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Brandschutzordnung gliedert sich in 3 Teile: Teil A der Brandschutzordnung ist ein Aushang zum Thema Verhalten im Brandfall. Teil B der Brandschutzordnung gilt für Mitarbeiter, Studierende und Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sich in der Universität aufhalten. Er enthält Regelungen und Informationen zum Brandschutz, die von diesem Personenkreis zu beachten sind. Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an die Leitungen der Universitätseinrichtungen sowie an Mitarbeiter/innen, denen Aufgaben und Pflichten im Brandschutz übertragen worden sind. Teil C gibt Hinweise zur Umsetzung der Aufgaben und Pflichten aus der Organisationsverfügung und der Brandschutzordnung Teil B. Die Brandschutzordnung der Universität kann von der Homepage des SG Arbeitssicherheit unter der Adresse heruntergeladen werden. Bei der Umsetzung der in der Brandschutzordnung genannten Auflagen steht Ihnen das SG Arbeitssicherheit (Tel ; ; ; ; ) beratend zur Seite. Erlangen,
3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 2 Vorbeugender Brandschutz 4 Brandschutzeinrichtungen 7 Brand- und Rauchschutztüren, Flurtrenntüren, Rolltore 7 Rauchabzüge in Treppenhäusern und Foyerbereichen 7 Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten 8 Brandmeldeeinrichtungen und Alarmsignale 8 Feuerlöscheinrichtungen 9 Geeignete Löschverfahren 12 Verhalten im Brandfall 13 Sofort Brand melden 13 In Sicherheit bringen 14 Brand bekämpfen / weitere Maßnahmen 15 Verhalten nach einem Brand 15 Wichtige Fragen, auf die jede/r eine Antwort haben sollte 15 Wichtige Rufnummern im Überblick 15 Aushang Verhalten im Brandfall 16 Notfallfax 17 Herausgeber: Redaktion: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Zentrale Universitätsverwaltung Sachgebiet Arbeitssicherheit Schlossplatz Erlangen Tel.: / ; ; ; ; Fax: / Stand: Januar 2004
4 Vorbeugender Brandschutz Verbot von Kerzen und offenem Licht sowie Rauchverbote Feuer, offenes Licht und Rauchen sind in entsprechend gekennzeichneten Bereichen verboten. In manchen Gebäuden besteht ein generelles Rauchverbot. Die Verwendung von Kerzen (z.b. als Teelichter, für Duftlampen oder Adventsgestecke), Öllampen usw. ist im Bereich der Universität grundsätzlich untersagt. Streichhölzer sowie Tabak- und Zigarettenreste dürfen nicht in Papierkörbe oder Abfallsäcke geworfen werden. Diese Abfälle sind in geeigneten Behältnissen (z.b. in Aschenbechern, Blechdosen oder eimern) zu entsorgen. Brennbare Flüssigkeiten und Gase Eine erhebliche Brand- und Explosionsgefahr geht von brennbaren Flüssigkeiten (z.b. alkoholischen Desinfektionsmitteln, Benzin, Spiritus, Aceton, Lösemitteln sowie auch entsprechenden Leergebinden und Abfällen) sowie von hochentzündlichen Gasen (z.b. Erdgas, Propan, Methan, Wasserstoff) aus. Die Entzündbarkeit einer brennbaren Flüssigkeit wird durch den Flammpunkt charakterisiert. Der Flammpunkt ist die stoffspezifische Temperatur, ab der die Flüssigkeit Dämpfe in entzündbarer oder explosionsfähiger Konzentration abzugeben vermag. Durch z.b. offene Flammen, elektrische Schaltfunken, elektrostatische Entladungsfunken, Laserstrahlung oder heiße Oberflächen können diese Dämpfe zur Entzündung oder zur Explosion gebracht werden. Der Flammpunkt ist im Sicherheitsdatenblatt zum Stoff vermerkt. Flüssigkeiten, die als hochentzündlich oder leichtentzündlich (nebenstehendes Gefahrensymbol) gekennzeichnet sind, haben einen Flammpunkt unterhalb von 21 C, als entzündlich gekennzeichnete Stoffe (Achtung, Kennzeichnung ohne nebenstehendes Gefahrensymbol möglich) einen Flammpunkt zwischen 21 C und 55 C, also durchaus auch im normalen Raumtemperaturbereich. Bereits wenige Milliliter (ml) einer brennbaren Flüssigkeit oder eines hochentzündlichen Gases reichen aus, um z.b. in eng umgrenzten Bereichen oder in Behältern eine explosionsfähige Atmosphäre zu erzeugen. Das Lagern in Fluren, Durchgängen und Treppenräumen ist strengstens untersagt. Dieses Verbot gilt auch für entleerte Behälter. In Arbeitsräumen dürfen brennbare Flüssigkeiten nur in Tagesbedarfsmengen aufbewahrt werden. Größere Mengen sind in speziellen Sicherheitsschränken oder Räumen zu lagern. Bei Umgang sind die stoffspezifischen Betriebsanweisungen und die Laborordnung zu beachten. Erdgasgeruch: Unverzüglich die Störmeldestelle der ATD (Tel ) verständigen. Wegen möglicher Explosionsgefahr Telefon außerhalb des Gefahrenbereiches verwenden! Umliegende Bereiche auf Gefahr aufmerksam machen, Gefahrenbereich räumen. Zündquellen vermeiden, nicht rauchen, offene Flammen löschen, elektrische Geräte nicht schalten, nach Möglichkeit Stromzufuhr von außerhalb des Gefahrenbereichs (z.b. Sicherungskasten im Flur) abschalten. Nach Möglichkeit für gute Durchlüftung des Gefahrenbereiches sorgen. Bei Gasaustritt im Arbeitsraum sofort versuchen, die Gaszufuhr zu unterbrechen (z.b. mit Notaus im Labor oder Flur, am Gasabsperrhahn im Flur, am Hauptabsperrhahn). Weitere Maßnahmen wie oben beschrieben
5 Druckluft, Sauerstoff, Lachgas und andere brandfördernde Chemikalien Brandfördernde Gase (z.b. Druckluft, Sauerstoff, Lachgas) und Chemikalien (z.b. Kaliumpermanganat, Peroxide, konz. Salpetersäure, konz. Perchlorsäure) brennen selbst nicht, können jedoch die Entzündbarkeit eines brennbaren Stoffes extrem heraufsetzen. Druckluft, Sauerstoff und Lachgas können sich bei unmittelbarem Kontakt in Stoffgeweben und Kleidung anreichern und dessen Entzündbarkeit extrem heraufsetzen. Es kann bereits Zigarettenglut ausreichen, um das Gewebe fackelartig und nicht löschbar abbrennen zu lassen. Deshalb sind in sauerstoffgesättigter Atmosphäre das Rauchen und die Benutzung offenen Feuers strengstens untersagt. Ebenso ist es untersagt, Kleidung mit Druckluft oder Sauerstoff abzusprühen bzw. zu reinigen. Durch den unsachgemäßen Anschluß von Sauerstoff-Gasflaschen können Brände am Ventil, Druckminderer und anderen Gasarmaturen verursacht werden. Bei Umgang sind die stoffspezifischen Betriebsanweisungen und die Laborordnung zu beachten. Gasflaschen Jede Gasflasche ist für einen bestimmten maximalen Innendruck ausgelegt. Bei Erwärmung, z.b. durch Flammeneinwirkung auf die Gasflasche, steigt der Innendruck. Es besteht die Gefahr, dass das Behältermaterial dem erhöhten Druck nicht mehr standhalten kann und die Gasflasche bombenartig zerknallt. Deshalb müssen Gasflaschen brandgeschützt in speziellen Lagerräumen aufbewahrt werden. Das Aufbewahren in Fluren, Durchgängen und Treppenräumen ist strengstens untersagt. In Arbeitsräumen ist die Anzahl und Größe der Gasflaschen auf die unbedingt erforderliche Arbeitsmenge zu begrenzen. Die Flaschen müssen gegen Umstürzen gesichert sein. Bei Umgang mit brennbaren Gasen müssen Explosionsschutzmaßnahmen getroffen werden. Gasflaschen in Laboratorien sind in der Regel in brandgeschützten Sicherheitsschränken aufzubewahren. Bei Umgang sind die stoffspezifischen Betriebsanweisungen und die Laborordnung zu beachten. Öl- und fettgetränkte Faserstoffe, Sägemehl und ähnliche Stoffe Mit Öl, Fett, Wachs, Harzen, Firnis oder ähnlichen Stoffen getränkte Putzwolle, Lappen, Faserstoffe, Sägemehle neigen zur Selbstentzündung. Sie müssen in dicht schließenden Metallbehältern, abseits von brennbaren Stoffen, gesammelt und als Sondermüll entsorgt werden
6 Elektrische Anlagen und Geräte Eine erhebliche Brandgefahr geht von überlasteten Strom- und Anschlussleitungen aus. Deshalb niemals mehrere leistungsstarke Großgeräte (z.b. Tiefkühlschränke und truhen, Zentrifugen, Wärmeschränke, mobile Klimageräte, Heizgeräte) an eine Steckdose anschließen. Ortsbewegliche elektrische Geräte müssen regelmäßig von einer Elektrofachkraft auf sicheren Zustand überprüft werden. Geprüfte Geräte sind oft an einer angebrachten Plakette zu erkennen. Bestehen Zweifel, ob ein Gerät geprüft worden ist, ist die/der Vorgesetzte anzusprechen. Elektrische Handgeräte müssen vom Anwender vor jeder Benutzung auf offensichtliche Mängel (z.b. schadhafte Leitungen, Stecker, Schalter, Gehäuse) überprüft werden. Mangelhafte oder offensichtlich defekte Elektrogeräte (z.b. Funkenbildung, Schmorstellen, Schmorgeruch, Kurzschluss; schadhafte Stecker, Leitungen oder Schalter) dürfen nicht benutzt werden und sind sofort der Nutzung zu entziehen. Die/der Vorgesetze ist anzusprechen. Die Geräte dürfen nur von Elektrofachkräften repariert werden. Bei wiederholt auslösenden Sicherungen und bei Funkenbildung, Schmorgeruch, Rauchentwicklung und sonstigen Defekten an elektrischen Hausanlagen (z.b. Verteiler- und Sicherungskästen, Steckdosen) ist sofort die Störmeldestelle der ATD (Tel ) zu verständigen. Kopierer dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden und sind nach Arbeitsende stromlos zu schalten. Lüftungsöffnungen von elektrischen Geräten, z.b. von Monitoren und Rechnern, dürfen um eine Geräteüberhitzung zu vermeiden - nicht abgedeckt werden. Tauchsieder, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kochplatten, Herde, Heizgeräte, Mikrowelle An der Universität ist die Benutzung folgender Geräte untersagt: Tauchsieder Wasserkocher ohne automatische (thermostatgesteuerte) Abschaltung Kochplatten ohne automatische (thermostatgesteuerte) Abschaltung. Kaffeemaschinen und thermostatgesteuerte Wasserkocher müssen auf Unterlagen aus nicht brennbarem Material (z.b. Keramikfliesen, Metallflächen) stehen. In unmittelbarer Nähe zu den Geräten dürfen keine leicht entzündlichen Materialien (z.b. Papier, alkoholische Desinfektionsmittel) vorhanden sein. Elektroherde und Heizgeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Es ist darauf zu achten, dass die Herdplatten nach der Benutzung tatsächlich ausgeschaltet sind. Grundsätzlich dürfen auf Herdplatten und in Nähe zu Heizgeräten keine brennbaren Materialien abgelegt werden. In der Mikrowelle dürfen nur Dinge erwärmt werden, für die das Gerät ausdrücklich geeignet ist. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten
7 Schweißen, Löten, Brennschneiden, Trennschleifen, andere feuergefährliche Arbeiten Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Löten, Brennschneiden, Trennschleifen etc. dürfen nur von Fachpersonal unter Beachtung von besonderen Sicherheitsvorkehrungen ausgeführt werden. Außerhalb von Werkstätten sind solche Arbeiten nur mit Schweißerlaubnisschein des Auftraggebers erlaubt (z.b. Bauamt, Abteilung Technische Dienste oder ggf. Institut / Lehrstuhl). Brandschutzeinrichtungen Brand- und Rauchschutztüren, Flurtrenntüren, Rolltore Die wesentliche Personengefährdung geht nicht vom Feuer, sondern vom Rauch und den giftigen Brandgasen aus! Rauch und Brandgase fordern weitaus mehr Opfer als die unmittelbare Einwirkung des Feuers! Bereits geringe Mengen an brennenden Materialien verursachen eine starke Verrauchung großer Bereiche! Der Schutz vor Rauchausbreitung hängt im Wesentlichen von der Funktionsfähigkeit der Brand- und Rauchschutztüren ab. Diese Türen sind als Abschlüsse zu Treppenhäusern und Fluren oder als Trenntüren innerhalb von Fluren eingebaut. Diese Türen fallen entweder nach dem Öffnen automatisch zu oder sie werden mit Feststellanlagen (z.b. Elektromagnet an der Wand oder elektromechanische Vorrichtung am Türsturz) offen gehalten. Diese Feststellanlagen sind mit Rauchmeldern entweder im Deckenbereich oder am Türsturz verschaltet. Bei Ansprechen des Rauchmelders oder bei Stromausfall fällt die Tür automatisch zu. In einigen Bereichen bilden in die angrenzende Wand eingelassene Rolltore den Brandabschluss. Bei Ansprechen eines Rauchmelders schließen diese Tore automatisch. Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht verkeilt, verstellt, festgebunden oder auf andere Weise in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Im Schließbereich der Türen und Rolltore dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Jede/r Mitarbeiter/in ist verpflichtet, Keile oder Gegenstände, die das ordnungsgemäße Schließen der Türen oder Tore verhindern, zu entfernen. Rauchabzüge in Treppenhäusern und Foyerbereichen Rauchabzüge sind i.d.r. in Treppenhäusern, oft auch in Foyerbereichen, eingebaut. Sie verhindern zuverlässig die Verrauchung dieser wichtigen Fluchtund Rettungswege. Der Rauch wird über spezielle Öffnungen im oberen Bereich des Treppenhauses bzw. Foyers nach außen abgeführt. Diese Öffnungen lassen sich mindestens vom Erdgeschoss und vom obersten Geschoss aus öffnen. Dort sind entweder am Zugang zum Treppenhaus oder im Treppenhaus bzw. Foyer als Rauchabzug gekennzeichnete Kettenzüge, Handkurbeln, Drückknöpfe oder -taster (vgl. nebenstehendes Bild) installiert. Im Brandfall ist jede/r Mitarbeiter/in verpflichtet, die vorhandenen Rauchabzüge zu öffnen
8 Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Machen Sie sich mit den gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen aus ihrem Arbeitsbereich vertraut! Benutzen Sie diese probeweise. Flucht- und Rettungswege (Treppenräume, Flure, Fluchtbalkone, Ausgänge, Notausgänge) müssen ständig frei und benutzbar sein. Elektrische Geräte (z.b. Kopiergeräte) dürfen hier nicht dauerhaft betrieben werden, da bei einem möglichen Gerätebrand durch den Rauch der Fluchtweg gefährdet ist. In Flucht- und Rettungswegen dürfen keine leicht entflammbaren Materialien und Gegenstände (z.b. Papier, brennbare Flüssigkeiten, Wäsche, Kunststoffe, Abfälle, Schaumstoffmöbel) und keine Gasflaschen abgestellt werden. Die Mindestbreite des Flucht- und Rettungsweges darf durch Gegenstände nicht eingeschränkt werden. Notausgänge müssen sich in Fluchtrichtung auch ohne Hilfsmittel (auch ohne Schlüssel) jederzeit leicht öffnen lassen. Vor Notausgängen dürfen auf der Innen- und Außenseite keine Gegenstände abgestellt werden. Die geplante Aufstellung von Möbeln, Schränken oder Geräten in Fluren ist vorher mit der/dem Vorgesetzten und dem Sachgebiet Arbeitssicherheit abzustimmen. Feuerwehrzufahrt Gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten sind ständig freizuhalten. Bei verstellten bzw. zugeparkten Feuerwehrzufahrten ist die/der Vorgesetzte oder örtliche Brandschutzassistent/in zu verständigen. Brandmeldeeinrichtungen und Alarmsignale Zur Alarmierung der Feuerwehr stehen verschiedene Meldeeinrichtungen zur Verfügung: Feuermelder (nicht in allen Gebäuden vorhanden) in roten Kästchen mit Schutzscheibe zum Einschlagen (oft zusätzlich mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet) Notrufnummer , von jedem Telefon anwählbar Notfallfax / für Gehörlose und Sprachbehinderte (vgl. Seite 17 dieser Brandschutzordnung) insbesondere in Neubauten Rauchmelder, die zur Feuerwehr durchgeschaltet sind. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Diensttelefone mit den Notrufnummern für Feuerwehr , Rettungsdienst und Polizei zu beschriften. Feuermelder dürfen nicht verstellt bzw. der Sicht entzogen werden. In einigen Gebäuden kann Räumungsalarm ausgelöst werden mit: manuell bedienbaren Handzugsirenen in Fluren und Treppenhäuser (werden dort z.b. in Kästen mit Schutzscheibe zum Einschlagen aufbewahrt) Signalhupen in den Fluren (Alarmauslösung z.b. in der Pforte, in der Brandmeldezentrale oder bei Drücken eines Feuermelders). Bei Räumungsalarm ist sofort das Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zu verlassen
9 Feuerlöscheinrichtungen Die Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über die Feuerlöscheinrichtungen im Arbeitsbereich und deren Handhabung zu informieren. Feuerlöscheinrichtungen dürfen nicht verstellt bzw. der Sicht entzogen oder missbräuchlich von ihren Standorten entfernt werden. Feuerlöscher Es gibt unterschiedliche Typen von Feuerlöschern. Jeder Typ ist nur zum Löschen bestimmter Stoffe und Materialien geeignet. Brennbare Stoffe werden in die Brandklassen A bis D eingestuft, entsprechend wird zwischen A-, B-, C-, D- Feuerlöschern unterschieden. Die Brandklassen, für die der Löscher geeignet ist, sind auf dem Löscher angegeben: Feste, glutbildende Stoffe, z.b. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen Flüssige oder flüssig werdende Stoffe, z.b. Benzin, Öle, Fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Ether, Alkohole, Kunststoffe Gasförmige Stoffe, auch unter Druck, z.b. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas Brennbare Metalle, z.b. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen Es kann davon ausgegangen werden, dass die örtlich vorhandenen Feuerlöscher für den jeweiligen Bereich geeignet sind. Folgende Löschertypen sind im Universitätsbereich verbreitet: Pulverlöscher mit ABC-Pulver (z.b. in Löschschlauch-Kästen, Fluren, Werkstätten, Technikbereichen, etc.) Wasserlöscher Brandklasse A (z.b. in Bibliotheken, Verwaltungsbereichen) Schaumlöscher Brandklasse A und B (z.b. in Fluren, Verwaltungsbereichen) Kohlendioxidlöscher Brandklasse B (z.b. in Laboratorien, elektrischen Schalträumen, EDV-Bereichen). Feuerlöscher mit Metallbrandpulver (Brandklasse D) oder Löschsand müssen bereitgehalten werden, wenn mit Alkalimetallen (z.b. Natrium, Kalium), Metallalkylen, Lithiumaluminiumhydrid, Silanen und ähnlichen Stoffen, die mit Wasser, Schaum oder Kohlendioxid heftig reagieren, gearbeitet wird. Der Löschsand muss absolut trocken sein. Pulver-, Wasser- und Schaumlöscher sind mit einer kleinen Kohlendioxid- Treibgasflasche ausgestattet, mit der das Löschmittel unter Druck gesetzt wird. Diese Treibgasflasche ist entweder im Löschbehälter eingebaut oder außen angebracht. Bei diesen Löschern muss erst der Sicherungsstift gezogen und dann das Löschmittel aktiviert, also unter Druck gesetzt werden. Die Aktivierung geschieht je nach Löschertyp durch Aufdrehen des Ventils an der außen angebrachten Treibgasflasche oder durch Drücken eines Schlagbolzens oder Handhebels am Löscherkopf
10 In jedem Fall zeigt ein kurzes Zischen (ca. 3 bis 5 Sekunden) die Aktivierung des Löschers an. Der Löscher ist erst jetzt einsatzbereit. Das Löschmittel strömt erst aus, wenn der Handhebel am Schlauchende oder am Löschkopf gedrückt wird. Kohlendioxid-Löscher stehen unter Dauerdruck und sind nach Ziehen des Sicherungsstiftes sofort einsatzbereit. Achtung: Die Löschzeit ist begrenzt und beträgt je nach Löschertyp rund 10 Sekunden! Deshalb: Löscher erst am Einsatzort abschießen, möglichst mit kurzen Stößen löschen, möglichst mehrere Löscher parallel einsetzen. Auf den Löschern ist i.d.r. eine Bedienungsanleitung abgebildet. Das Löschen muss geübt werden. In den Universitätseinrichtungen werden regelmäßig Löschübungen organisiert. Die Mitarbeiter sind aufgerufen, an den Löschübungen teilzunehmen. Brandbekämpfung mit dem Feuerlöscher richtig falsch Brand in Windrichtung angreifen Flächenbrände vorn beginnend ablöschen Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen Wandbrände von unten nach oben löschen Genügend Löscher auf einmal einsetzen nicht nacheinander Auf erneute Entzündung achten Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen, neu füllen lassen
11 Löschdecken werden i.d.r. in roten Kästen aufbewahrt und bestehen aus einem schwer entflammbaren Gewebe, z.b. Keramikfasern oder imprägnierter Wolle. Löschdecken können z.b. in Laboratorien installiert sein. Wandhydranten und Löschschläuche befinden sich in Wandkästen, die entweder im Flur oder im Treppenraum eingebaut sind (nicht in allen Gebäuden der Universität). Auf der Innenseite des Wandkastens ist eine Bedienungsanleitung aufgedruckt. Der Schlauch ist auf einer Haspel aufgerollt und bereits an der Wasserleitung angeschlossen. Zwischen Wasserleitung und Schlauch befindet sich das Handrad zum Aufdrehen der Wasserzufuhr. Es gibt zwei Arten von Schläuchen: Faltschläuche (aus grauem Gewebe), die erst vollständig von der Haspel abgerollt (bis 30 m!) und knickfrei ausgelegt werden müssen, bevor das Handrad für die Wasserzufuhr aufgedreht werden kann. Formstabile Schläuche (aus schwarzem Gummi), die nur soweit wie erforderlich abgerollt werden müssen und bei denen sofort das Handrad für die Wasserzufuhr aufgedreht werden kann. Am Schlauchende befindet sich eine Düse mit Hebelgriff. Steht der Hebel quer, ist die Düse geschlossen. Wird der Hebel in Längsrichtung umgelegt, ist die Düse für den Wasserstrahl geöffnet. Nach Aufdrehen des Handrads im Wandkasten kann es bis zu einer Minute dauern, bis Leitung und Schlauch vollständig entlüftet sind und der Wasserstrahl aus der Düse austritt! Die Düse muss mit beiden Händen fest gehalten werden, da bei Wasseraustritt mit einem Rückschlag zu rechnen ist. Achtung: Löschschlauchkästen mit der Aufschrift 'Steigleitung trocken' führen kein Wasser und sind nur für die Feuerwehr bestimmt (Wassereinspeisung von außen durch die Feuerwehr). Diese Löschschlauchkästen sind auch nicht mit dem Wandhydranten-Symbol gekennzeichnet. Notduschen befinden sich i.d.r. im Bereich von Laboratorien und vor Chemikalienlagern. Die Funktion der Notduschen muss mindestens monatlich überprüft werden, um die Verkalkung des Brausekopfes zu verhindern. Zuständig für die Funktionsprüfung ist die örtliche Laborleitung. Notduschen sind z.b. zum Ablöschen von brennenden Personen geeignet. CO 2-Löschanlage Bei Feueralarm oder Ausströmen von CO 2 Raum sofort verlassen! Lebensgefahr! Kohlendioxid (CO 2 ) - Löschanlagen können z.b. in Chemikalienlagern oder elektrotechnischen Betriebsräumen eingebaut sein. Bei CO 2 -Löschanlagen ist zu beachten, dass das ausströmende Kohlendioxid für den Menschen lebensgefährlich ist. Deshalb ertönt vor dem Löschen ein durchdringendes Warnsignal
12 Geeignete Löschverfahren Brennende Personen nicht weglaufen lassen, notfalls zu Fall bringen. Notdusche benutzen, falls in der Nähe verfügbar. Vorrangig Feuerlöscher benutzen, dabei ersten Löschimpuls auf Brust und Schulter richten, um Hals und Kopf vor Flammen zu schützen. Dann Löschstrahl weiter nach unten und zu den Seiten führen. Wasser- und Schaumlöscher: Mit weichem Strahl sprühen. Bei vollem Strahl mind. 3 m Abstand halten. Pulverlöscher: Mindestabstand 2 m; mit kurzen, schnell aufeinanderfolgenden Pulverstößen löschen. Löschpulver hinterher von offenen Hautpartien mit reichlich Wasser abspülen. Wenn kein anderer Löscher vorhanden ist, Kohlendioxidlöscher benutzen: Mindestabstand 1,5 m; Strahl nie direkt auf das Gesicht richten, sondern seitlich am Körper vorbei führen! Sprühstrahl nie auf einer Körperstelle verweilen lassen, Erfrierungsgefahr! Wenn kein Feuerlöscher verfügbar ist: Löschdecken, Decken, Mäntel und dgl. aus Wolle/Baumwolle überwerfen und/oder Person am Boden hin- und herwälzen. Brennende Flüssigkeiten nicht mit Wasser löschen. Geeignet sind Kohlendioxid-, Pulver- oder Schaumlöscher. Genügend Abstand halten, da durch den hohen Druck des Löschmittelstrahles die brennende Flüssigkeit verspritzen kann und der Brand sich u.u. dadurch noch vergrößert. Fettbrände oder Friteusenbrände niemals mit Wasser löschen. Flammen durch Abdecken z.b. mit Topfdeckel oder Löschdecke ersticken oder mit Kohlendioxid- oder speziellen Fettbrandlöschern ablöschen. Elektrische Geräte und Anlagen bis 1000 Volt können mit Kohlendioxid-, Pulver-, Schaum- oder Wasserlöschern abgelöscht werden. Bei Einsatz von Schaum- oder Wasserlöschern einen Sicherheitsabstand von 3 m einhalten! Bei Einsatz von Pulver- oder Kohlendioxidlöschern genügt ein Abstand von 1 m. Zusätzliche Hinweise auf den Feuerlöschern beachten! Brennendes Gas nur durch Unterbrechen der Gaszufuhr löschen. Gas nicht unverbrannt austreten lassen, akute Explosionsgefahr. Kann die Gaszufuhr nicht gestoppt werden, Flammen nicht löschen und möglichst kontrolliert abbrennen lassen. Achtung, die erhitzte Gasflasche kann bombenartig zerknallen
13 Verhalten im Brandfall Bewahren Sie RUHE und handeln Sie ÜBERLEGT. Achten Sie bei den folgenden Maßnahmen auch auf Ihre eigene Sicherheit. Gefährden Sie sich nicht selbst. Holen Sie für die Maßnahmen nach Möglichkeit HILFE herbei und verteilen Sie Aufgaben, damit die folgenden Maßnahmen möglichst gleichzeitig durchgeführt werden können. Schließen Sie die Türen zum Brandbereich. Vermeiden Sie Luftzug. Sofort Brand melden Bei Brandgeruch, Brandrauch, Flammen oder Brandverdacht in jedem Fall unverzüglich Feuerwehr alarmieren: Feuermelder drücken, zusätzlich Feuerwehr-Notruf über Telefon (Handy: 112) oder Notfallfax / (vgl. Seite 17 dieser Brandschutzordnung) Störmeldestelle der ATD Tel Geben Sie bei der Brandmeldung an: Wer meldet? Wo brennt es? Was brennt bzw. ist geschehen? Wie groß ist der Brandherd oder verrauchte Bereich? Wie viele Verletzte? Warten Sie auf Rückfragen, bevor Sie auflegen! Es sollte eine mit dem Gebäude und dem Arbeitsbereich vertraute Person abgestellt werden, um die Feuerwehr am Haupteingang oder an der Pforte in Empfang zu nehmen und ohne Zeitverzögerung zum Einsatzort zu leiten. In Sicherheit bringen Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Personen aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich retten: Mindestens bis hinter die nächste Brand- oder Rauchschutztür auf gleicher Ebene in Sicherheit bringen. Der Rauch sammelt sich zuerst im Deckenbereich. Sollte in Fußbodennähe noch rauchfreie Luft und gute Sicht gegeben sein, besteht die Möglichkeit, den Gefahrenbereich gebückt oder kriechend zu verlassen
14 Bei starker Verrauchung des Flures im Raum bleiben. Hilflose Personen nicht allein lassen. Möglichst Türspalte mit feuchten Tüchern abdichten, um Raucheintritt zu verhindern. Am Fenster durch Rufen und Winken bemerkbar machen. Die Feuerwehr ist in wenigen Minuten am Einsatzort. Auf Anweisungen der Feuerwehr achten! Im Brandfall dürfen keine Aufzüge benutzt werden! Sie können stecken bleiben und zu einer tödlichen Falle werden. Verhindern, dass Personen in Panik den Aufzug benutzen. Einzige Ausnahme: Besonders abgesicherte Feuerwehraufzüge (nicht in allen Gebäuden vorhanden!) dürfen auf Anweisung der Feuerwehr benutzt werden. Rauchabzüge in Treppenhäusern und ggf. im Foyer des gefährdeten Bereichs öffnen. Feuerwehr über vermisste Personen informieren. Feuerwehr auf besondere Gefahren (z.b. giftige Stoffe, brennbare Flüssigkeiten und Gase, Gasflaschen, radioaktive Stoffe, besondere Infektionsgefahren, Laser- oder Röntgenstrahlung) hinweisen. Bei Räumungsalarm (Sirene, Hupe) ist sofort das Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zu verlassen. Treffpunkt ist immer der Sammelplatz (mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet). Brand bekämpfen / weitere Maßnahmen Eigene Löschversuche sind nur dann sinnvoll, wenn der Brand in der Entstehungsphase ist. Bei Löschversuchen auf Rückzugsmöglichkeiten achten! Möglichst mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen. Auch Wandhydranten mit Löschschläuchen sollen eingesetzt werden. Nach Löschen des Brandes auf Glutreste und erneute Entzündung achten. Feuerlöscher oder Löschschlauch bereithalten. An der gelöschten Brandstelle bis zum Eintreffen der Feuerwehr bleiben. In Bereichen mit Gasversorgung (z.b. Erdgas, Propan/Butan, Wasserstoff, Acetylen) Gaszufuhr unterbrechen (z.b. mit Notaus im Labor oder Flur, am Gasabsperrhahn im Flur, am Hauptabsperrhahn). Gasflaschen vorsorglich aus umliegenden Räumen entfernen. Achtung: Explosionsgefahr bei Gasflaschen im unmittelbaren Brandbereich! Wenn möglich, Gasflaschen kühlen (z.b. mit Wasser über Löschschlauch). Bei Explosionsgefahr umliegende Räume (auch ober- und unterhalb) evakuieren!
15 Verhalten nach einem Brand Das Wiederbetreten von erkalteten Brandbereichen ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr und die zuständigen Stellen der Universität (Abteilung Technische Dienste und Sachgebiet Arbeitssicherheit) erlaubt. Entsicherte oder benutzte Feuerlöscher der Störmeldestelle der ATD (Tel ) melden und austauschen lassen. Wichtige Fragen, auf die jede/r eine Antwort haben sollte Wer wird bei einem Brand oder bei Brandverdacht alarmiert? Wo befinden sich die nächsten Feuermelder? Ist das Telefon mit den aktuellen Notrufnummern beschriftet? Wo befinden sich die nächsten Feuerlöscher und die Wandhydranten mit Löschschläuchen? Wie funktionieren diese Feuerlöscher und Löschschläuche? Wie werden die Rauchabzüge in den Treppenhäusern bzw. im Foyer geöffnet? Können Brand- und Rauchschutztüren stets ungehindert schließen? Sind Notausgänge auch ohne Schlüssel stets benutzbar? Sind die Flucht- und Rettungswege aus dem Arbeitsbereich vertraut? Wo befindet sich der Sammelplatz? Wichtige Rufnummern im Überblick Feuerwehr: Rettungsdienst:: Störmeldestelle der ATD:
16 Institut / Lehrstuhl / Universitätseinrichtung Verhalten im Brandfall Bei Brandgeruch, Brandrauch, Flammen oder Brandverdacht: Ruhe bewahren Sofort Brand melden Feuermelder Nächster Standort: (genaue Ortsbez. / Richtung) Feuerwehr mit Handy 112 Geben Sie bei Brandmeldung an: Wer meldet? Wo brennt es? Was brennt? Wie groß ist der Brandherd? Wie viele Verletzte? Warten auf Rückfragen! Bitte verständigen Sie auch die Störmeldestelle der ATD Tel.: ( / 85-) In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose Personen mitnehmen Türen und Fenster schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen achten Sammelplatz aufsuchen (genaue Ortsbez./ Richtung) Löschversuch unternehmen soweit ohne Eigengefährdung möglich Nächster Feuerlöscher (genaue Ortsbez. / Richtung) Nächster Löschschlauch (genaue Ortsbez. / Richtung) (AS 07/04)
17 Unterschrift des aufnehmenden Disponenten: Notfallfax Senden Sie dieses Fax an die Feuerwehr Erlangen: / Wo wird Hilfe benötigt? Straße, Hausnummer: Ort: Wer meldet? Mein Name: Wohnanschrift: Meine Faxnummer: Etage/Stockwerk: Ich bin behindert Ich bin gehörlos Ich kann nicht sprechen Wer soll helfen? Was ist passiert? Feuerwehr Feuer Notlage Unfall Rettungsdienst Verletzung Erkrankung Notarzt Polizei Zusätzliche Angaben (Freitext): Einbruch Überfall Schlägerei DP Version Rückantwort der Feuerwehr-Einsatzzentrale Wir haben Ihr Notfallfax erhalten, Hilfe kommt. Machen Sie sich wenn möglich bemerkbar! (Disponent) Notfallfax Ein Service Ihrer Feuerwehr Erlangen Notfallfax-Rufnummer: 09131/862527
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