Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement
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- Joachim Fromm
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Allgemeine Sicherheitsunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement
2 Übersicht Versicherungsschutz, Arbeits- und Wegeunfälle Erste Hilfe Brandschutz Notfallorganisation Ansprechpartner
3 Die für Sie zuständige Versicherung? Landesunfallkasse Niedersachsen (LUK)
4 Arbeitsunfall Firma Was ist ein Arbeitsunfall? Dienstwege, Dienstfahrten - Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt Weitere Vorraussetzungen: - Versicherte Person (Arbeitsvertrag) - Versicherte Tätigkeit (siehe Vertrag)
5 Arbeitsunfall - Wegeunfall Welcher Weg ist versichert? Unmittelbarer Weg: - zur Arbeit und zurück bzw. - zur Unterkunft (bei Seminaren, Schulungen, Tagungen oder anderen Dienstreisen) - von Arbeitsstätte zum Schulungs- oder Tagungsort Welche Wegabweichungen sind versichert? - bei Nutzung einer Fahrgemeinschaft - zur Unterbringungen der Kinder in z. B. Schulen oder Kindergärten wegen beruflicher Tätigkeit
6 Verhalten bei Arbeitsunfällen Was machen Sie, wenn Sie einen Unfall haben? Ersthelfer holen Rettungsdienst Tel. 112 Meldung an den Rettungsdienst: Wo genaue Bezeichnung des Unfallortes Was Beschreibung der Situation Wie viele sind verletzt Welche Verletzungen Wer meldet Warten auf Rückfragen
7 Verhalten bei Arbeitsunfällen Alarmplan Universität Osnabrück
8 Verhalten bei Arbeitsunfällen Meldung Jeder Unfall ist dem zuständigen Vorgesetzten umgehend zu melden! Unfallanzeige über die Stabsstelle Arbeitsschutz- und Gefahrstoffmanagement an die Landesunfallkasse bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit schicken Behandlung Nach evtl. Erstbehandlung, wenn nötig, Vorstellung bei einem Durchgangsarzt. Bei Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen Facharzt aufsuchen
9 Verhalten bei Arbeitsunfällen Was müssen Sie nach einem Unfall noch beachten? Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein
10 Prozessbeschreibung Unfallanzeige
11 Brandschutz
12 Brandverhütung Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten Brandlasten in den Flucht- und Rettungswegen vermeiden Festgestellte Schäden sind der zentralen Störungsstelle zu melden! tagsüber und nachts
13 Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten - genau festgelegte und gekennzeichnete Wege - führen von jedem Raum über einen Flur und Treppenhaus ins Freie - im Evakuierungsfall muss es jeder Person möglich sein, über diese Wege schnell und sicher das Gebäude zu verlassen
14 Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Verlauf der Fluchtwege und Lage des Sammelplatzes etc. können Sie den Fluchtund Rettungsplänen entnehmen
15 Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Treppenhäuser, Flure, Türen und Notausgänge müssen freigehalten werden, insbesondere von elektrischen Geräten oder leicht entflammbaren Materialien Türen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen dürfen während der Gebäudeöffnungszeiten nicht verschlossen sein Beschilderungen, Flucht- und Rettungspläne, sowie Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verdeckt, beschädigt oder entfernt werden Rettungswege im Freien, Zufahrtswege und Aufstellflächen der Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden und passierbar sein Sie dürfen auf keinen Fall als Parkplatz genutzt werden
16 Meldeeinrichtungen Brandmeldeeinrichtungen und Alarmsignale In Gebäuden der Universität Osnabrück gibt es 2 unterschiedliche Warnsysteme Unterscheidung: - Gebäude mit Brandmeldeanlage - Gebäude ohne Brandmeldeanlage
17 Meldeeinrichtungen Gebäude mit Brandmeldeanlage Alarmierung: - automatisch wirkende Brandmelder - Handfeuermelder
18 Meldeeinrichtungen Gebäude ohne Brandmeldeanlage Alarmierung: lautes Rufen Achtung Feueralarm!
19 Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Bei Brandgeruch, Brandrauch, Flammen oder Brandverdacht in jedem Fall unverzüglich die Feuerwehr anrufen! Wo brennt es? Was brennt? Wie viele Personen sind in Gefahr oder verletzt? Warten auf Rückfragen der Feuerwehr Straße Gebäude Einrichtung Etage Geräte Labor Mobiliar Art der Verletzung genauer Standort Nicht auflegen!
20 Verhalten im Brandfall Besondere Verhaltensregeln Beim Verlassen von Räumen, Treppenräumen usw. sind sofern sich keine Personen in Gefahr befinden Rauch- und Brandschutztüren, Fenster und Türen zu schließen, um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern. Türen jedoch nicht abschließen! Über besondere Gefährdungen ist der Einsatzleiter der Feuerwehr zu informieren!
21 Brand und Rauchausbreitung Brand- und Rauchschutztüren, Flurtrenntüren Persongefährdung entsteht durch RAUCH nicht durch Feuer! Brandrauch Verhindert Sicht und ist tödliches Atemgift Brand- und Rauchschutztüren verhindern Ausbreitung von Rauch, deswegen: - Türen nie verkeilen, verstellen, festbinden - im Öffnungs- u. Schließbereich keine Gegenstände abstellen - jeder ist verpflichtet Keile oder Gegenstände zu entfernen
22 Verhalten im Brandfall - bei Rauchentwicklung den Bereich gebückt oder kriechend verlassen - niemals in verrauchte Bereiche hineingehen! Wenn der Raum nicht verlassen werden kann: - bleiben Sie in dem Raum und schließen Sie die Tür hinter sich - Türritzen ggf. mit feuchten Tüchern gegen Eindringen von Rauch verstopfen - ans Fenster gehen, sich dort bemerkbar machen und auf die Rettung durch die Feuerwehr warten!
23 Notfallkette der Uni OS Feueralarm Alle Personen verlassen auf dem sichersten und kürzesten Weg das Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege, finden sich an der Sammelstelle ein. Besucher, Fremdfirmen, Spediteure usw. versammeln sich ebenfalls an der Sammelstelle. Brandschutz- und Evakuierungshelfer /-in: Er / sie trägt eine gelbe Armbinde und meldet dem /der Notfallkoordinator /-in die evakuierten Bereiche sowie die Anzahl der fehlenden oder verletzten Personen und besondere Beobachtungen (Brandgeruch, Hilferufe). Orangene Weste: Notfallkoordinator/ -in = Für Gebäude mit und ohne Brandmeldeanlage: Hausmeister / -inspektor Technischer Ansprechpartner/- in für die Feuerwehr: Nur für Gebäude mit Brandmeldeanlage (Mitarbeiter/- in, aus D6) Notfallkoordinator /-in meldet, wenn möglich, die Vollzähligkeit und die Anzahl von verletzten Personen an die Einsatzleitung der Feuerwehr. Feuerwehr: Beurteilt die aktuelle Lage und leitet weitere Maßnahmen ein.
24 Richtiger Einsatz von Feuerlöschern Unternehmen Sie Löschversuche! - sich selbst und andere Personen nicht gefährden und auf Rückzugsmöglichkeit achten - Entstehungsbrände mit zur Verfügung stehenden Löschgeräten bekämpfen - Feuerlöscher erst an Gefahrenstelle in Betrieb nehmen - brennende Personen immer zuerst löschen, dazu verfügbare Mittel, wie Handfeuerlöscher oder Notdusche benutzen - brennbare Gegenstände sind aus dem Gefahrenbereich zu entfernen (z.b. Papier) Bei Eintreffen der Feuerwehr ist deren Anordnung unbedingt Folge zu leisten!
25 Richtiges Löschen Eine Anleitung zur sachgemäßen Benutzung finden Sie auf jedem Feuerlöscher!
26 Schulungen Erste Hilfe & Brandschutz Erste Hilfe Schulungen - Erste-Hilfe-Grundausbildung - Erste-Hilfe-Training (Pflicht alle 2 Jahre) Brandschutzschulung Theoretische und praktische Brandschutzunterweisung (Empfehlung alle 2 Jahre) Anmeldung: In Absprache mit dem Vorgesetzten
27 Ansprechpartner Arbeitsschutzmanagement Leitung Dipl.-Ing. Roswitha Zucht Raum 31/B29 Tel.: Fachkraft für Arbeitssicherheit Joanna Eggerer Dipl.-Gesundheitswirtin Raum 31/B28 Tel.: Fax:
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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