Inhalt. Gegenstand der Förderung Zuwendungsempfänger Zuwendungsvoraussetzungen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. Gegenstand der Förderung Zuwendungsempfänger Zuwendungsvoraussetzungen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung"

Transkript

1 Neuveröffentlichung der Richtlinie zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) im Freistaat Thüringen Inhalt Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Gegenstand der Förderung Zuwendungsempfänger Zuwendungsvoraussetzungen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Verfahren Schlussbestimmungen Inkrafttreten/ Außerkrafttreten 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, des 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für Familienentlastende Dienste (FED) in Thüringen. 1.2 Zweck der Förderung ist, die Arbeit der FED und damit eine niederschwellige Betreuung der behinderten Menschen aufrechtzuerhalten und vollstationäre Unterbringung von Menschen mit Behinderungen möglichst zu vermeiden. Zielgruppen der FED sind Familien sowie Alleinstehende und Alleinerziehende mit behinderten Angehörigen aller Behinderungsarten, die im gemeinsamen Haushalt leben, jedoch nicht mit seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen sowie mit jungen Volljährigen, die entsprechende Hilfe nach 41, 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe erhalten. 1.3 Hilfsmaßnahmen von FED-Trägern sind insbesondere die folgenden sozialpädagogischen Maßnahmen: - stunden- oder tageweise Betreuung von Menschen mit Behinderungen im privaten Bereich, - Wochenendbetreuung von Menschen mit Behinderungen, - Unterstützung von Angehörigen behinderter Menschen bei der Haushaltsführung, - ambulante Freizeitangebote für Angehörige behinderter Menschen, - Beratung und Begleitung von Angehörigen (zum Beispiel zu Behörden), - Eltern- und Selbsthilfegruppeninitiativen. Die Hilfeleistungen müssen dem individuellen Bedarf entsprechend familiennah und verlässlich abrufbar sein. 1.4 Die Fördermaßnahmen werden durch den Zuwendungsgeber einer Zielerreichungskontrolle (Controlling) gemäß den Verwaltungsvorschriften zu 23 ThürLHO unterzogen. Zur Umsetzung dieser Richtlinie sollen folgende im erheblichen Landesinteresse gemäß 23 ThürLHO stehende Ziele erfüllt werden: - landesweite Versorgung, bedarfsgerechte Versorgung mit FED, - Stärkung der Familien durch Beratung und Betreuung,

2 - Entlastungen der Angehörigen von Menschen mit Behinderungen, um deren Selbsthilfekräfte zu stärken. 1.5 Die Erreichung der Ziele ergibt sich aus der Anzahl der geförderten FED s und deren Standort. Darüber hinaus sind folgende Zielindikatoren zu erfassen: - Anzahl haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, - Anzahl der Betreuungen, - Anzahl der betreuten Familien, - Einzelbetreuungen insgesamt, - Stundenanzahl Betreuung Erwachsene insgesamt, - Stundenanzahl Betreuung Kinder insgesamt, - Anzahl der Gruppenbetreuung, - Stunden Gruppenbetreuungen insgesamt, - Anzahl der Beratungen, - mittlere Beratungsdauer in Stunden. 1.6 Die Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden notwendige Sach- und Personalausgaben für Fachkräfte nach Ziffer 4.3 von familienentlastenden Diensten. 3 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger als Träger von FED sind: - Wohlfahrtsverbände, - freigemeinnützige Träger, soweit sie einem Verband der freien Wohlfahrtspflege angehören, - Kirchengemeinden oder -verbände. 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Eine Zuwendung wird nur dann gewährt, wenn an den Hilfsmaßnahmen gemäß Ziffer 1.3 Bedarf besteht. Der zeitliche Betreuungsaufwand pro Familie und behinderten Angehörigen soll regelmäßig monatlich 15 Stunden bzw. 180 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. 4.2 Beim FED-Träger soll mindestens eine Fachkraft hauptamtlich und verantwortlich tätig sein, deren Aufgaben vor allem darin bestehen: - den Erstkontakt mit den Familien aufzunehmen, - insbesondere Familien mit schwerst- und mehrfachbehinderten Angehörigen zu betreuen und fachlich zu begleiten, Seite 2 von 5

3 - den Einsatz der anderen, auch ehrenamtlichen Mitarbeiter zu koordinieren und sie fachlich anzuleiten, - Verhandlungen mit gesetzlichen Kostenträgern und freiwilligen Zuwendungsgebern zu führen, - die Aufgabenwahrnehmung mit anderen ambulanten Diensten und dem Sozialamt zu koordinieren, - Verhandlungen zum Finanzierungskonzept der nicht gedeckten Ausgaben zu führen. 4.3 Die hauptamtlichen Fachkräfte sollen für die Aufgabe persönlich geeignet sein und müssen über eine der folgenden staatlich anerkannten Ausbildungen verfügen oder sich in einer berufsbegleitenden Weiterbildung zu einem solchen Beruf befinden: - Altenpfleger/Altenpflegerin, - Heilpädagoge/Heilpädagogin, - Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin, - Fachkraft für soziale Arbeit, - Reha-Pädagoge/Reha-Pädagogin, - Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, - Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, - Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation, - Erzieher/Erzieherin mit fünfjähriger Berufserfahrung in Behinderteneinrichtungen und heilpädagogischer Zusatzqualifikation, - sozialpädagogisch bzw. heilpädagogisch ausgebildete Pädagogen oder Pflegekräfte. Weitere nebenamtliche Mitarbeiter sollen, außer der persönlichen Eignung, über eine sie für diese Aufgabe befähigende Berufserfahrung verfügen. Zusätzlich können ehrenamtliche Mitarbeiter eingesetzt werden. 4.4 Der Zuwendungsempfänger muss die ihn zur Verfügung stehenden Eigenmitteln sowie die ihm gesetzlich zustehenden Mittel Dritter für die Erfüllung des Zuwendungszweckes einsetzen. Der Eigenanteil des FED-Trägers muss mindestens 10 % betragen. Dieser kann ganz oder teilweise durch von den auftraggebenden Angehörigen gezahlten Entgelten sowie durch Spendenmittel gedeckt sein. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.1 Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. 5.2 Förderung der Sachausgaben Zuwendungsfähige Sachausgaben sind: - anteilige ortsübliche Mieten und Strom sowie Betriebskosten, - Verbrauchsmaterial und geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Inventarisierungsgrenze nach Nr. 4.2 der ANBest-P, - sonstige Ausgaben (laufende Mieten/Leasing für Bürogeräte, Telefon, Internet, Porto). Seite 3 von 5

4 5.2.2 Die zuwendungsfähigen Sachausgaben können mit einem Maximalbetrag von bis zu EUR pro FED bezuschusst werden. 5.3 Für die Förderung von Personalausgaben gilt: Zuwendungsfähige Personalausgaben sind nur die Ausgaben, die im Rahmen der Erfüllung des Zuwendungszweckes entstehen. Dabei werden maximal zwei festangestellte Fachkräfte bei einer Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E-9 des jeweils gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gefördert. Dabei darf der Zuwendungsempfänger seine Beratungsfachkräfte nicht besser stellen als vergleichbare Landesbedienstete Die Höhe der Zuwendung des Landes an den zuwendungsfähigen Personalausgaben für festangestellte Mitarbeiter kann maximal bis zu 60 % betragen. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen 6.1 Über die geleisteten Betreuungs- und andere Maßnahmen im Rahmen von Ziffer 1.3 sind Nachweise und Statistiken zu führen. 6.2 Jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres ist vom FED-Träger bei der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbh (GFAW) ein Sachbericht einzureichen, der die Aufgabenerfüllung im Kalenderjahr gemäß dieser Richtlinie dokumentiert und dem die in Ziffer 6.1 genannten Unterlagen (in Kopie) beizufügen sind. 6.3 Nicht gefördert werden Leistungen, die von Sozialstationen oder anderen mobilen Diensten erbracht werden bzw. für die ein gesetzlicher Leistungsträger zuständig ist und die deshalb von diesem zu finanzieren sind. 7 Verfahren 7.1 Antrags-und Bewilligungsverfahren sowie Mittelauszahlung Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung erfolgen durch die GFAW Der Antrag auf Förderung ist schriftlich in einfacher Ausführung bis zum 31. Oktober des Vorjahres des Förderbeginns bei der GFAW, Warsbergstraße 1, Erfurt einzureichen. Für den Antrag ist das im Internet durch die GFAW bereitgestellte Formular zu verwenden Der Antrag hat zu enthalten: - eine inhaltliche Konzeption und Auflistung der zuwendungsfähigen Maßnahmen, - einen Ausgaben- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung), - eine Stellungnahme des örtlichen Sozialhilfeträgers zum Bedarf an den FED und zur koordinierten Aufgabenabstimmung mit den anderen ambulanten Hilfsdiensten(z. B. Sozialstationen) sowie zum Finanzierungsplan des Trägers, - Angaben zu Anzahl, Qualifikation und Entlohnung der festangestellten und der freien Mitarbeiter. Im Finanzierungsplan sind Leistungen, die von anderen Sozialleistungsträgern, freiwilligen Zuwendungsgebern oder den Angehörigen der behinderten Menschen erbracht wurden oder zu erbringen sind, gesondert auszuweisen. Auf bereits bei der GFAW vorliegende Unterlagen kann Bezug genommen werden. Seite 4 von 5

5 7.2 Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist auf dem durch die Bewilligungsbehörde im Internet bereitgestellten Formular auszufertigen und einzureichen. Er besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und dem Sachbericht, der auch die nach Ziffer 6.1 genannten Unterlagen beinhaltet. Der zahlenmäßige Nachweis ist eine tabellarische Belegliste, die von der Bewilligungsbehörde vorgegeben wird. In dieser sind die geförderten Ausgaben und Einnahmen darzustellen. Der Verwendungsnachweis einschließlich der Belegliste sind der GFAW zusätzlich als elektronische Datei zu übermitteln Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und zu prüfen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen ( 44 Abs.1 Satz 3 Thüringer Landes Haushaltsordnung [ThürLHO]). Die Prüfungsrechte des Thüringer Rechnungshofs ( 91 ThürLHO) bleiben hiervon unberührt Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die 48, 49 und 49a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) und die Verwaltungsvorschriften (VV) zu 44 ThürLHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. 8 Schlussbestimmungen 8.1 Die Richtlinie ergeht im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium und - soweit Regelungen den Verwendungsnachweis betreffen - dem Thüringer Rechnungshof. 8.2 Projekte, für die Zuwendungen vor In-Kraft-Treten dieser Richtlinie bewilligt worden sind, werden nach den jeweils im Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Vorschriften abgewickelt. 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die Richtlinien treten am 1. Januar 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Erfurt, 13. November 2015 Heike Werner Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Erfurt, 13. November 2015 Az.: , ThürStAnz Nr. 50/20185 S Seite 5 von 5

Angestrebt wird eine landesweite, bedarfsgerechte Versorgung.

Angestrebt wird eine landesweite, bedarfsgerechte Versorgung. Änderung der Richtlinie zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) in Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger (ThürStAnz) Nr. 47/1993 S. 2058-2060,

Mehr

Neuveröffentlichung der Richtlinien zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen

Neuveröffentlichung der Richtlinien zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen Neuveröffentlichung der Richtlinien zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung von Beratungsstellen

Mehr

f) Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung (allgemeine öffentliche Leistungen/Ansprüche,

f) Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung (allgemeine öffentliche Leistungen/Ansprüche, Änderung der Richtlinie für die Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung von Beratungsstellen für

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Thüringen (ThürVIBFördRL)

Richtlinie zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Thüringen (ThürVIBFördRL) Richtlinie zur Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Thüringen (ThürVIBFördRL) 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe des 6 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale. Gebietskörperschaften.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale. Gebietskörperschaften. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) (vom 29. Januar 2010) 1 Zuwendungszweck,

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Die Jugendverbandsarbeit ist entsprechend 17 ThürKJHAG zu berücksichtigen. Die Zuweisungen werden für folgende örtliche Maßnahmen gewährt:

Die Jugendverbandsarbeit ist entsprechend 17 ThürKJHAG zu berücksichtigen. Die Zuweisungen werden für folgende örtliche Maßnahmen gewährt: Richtlinie Örtliche Jugendförderung vom 21. Dezember 2005 (ThürStAnz. Nr. 3/2006 S. 65) mit Änderungen vom 13. Dezember 2007 (ThürStAnz. Nr. 2/2008 S. 30), vom 4. September 2008 (ThürStAnz. Nr. 39/2008

Mehr

1.3.1 Mit den Zuwendungen an Angebote zur Unterstützung im Alltag (Ziffer 1.1.1) sollen folgende Ziele verfolgt werden:

1.3.1 Mit den Zuwendungen an Angebote zur Unterstützung im Alltag (Ziffer 1.1.1) sollen folgende Ziele verfolgt werden: 1 Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen und der

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege

Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium

Mehr

Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015

Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,

Mehr

Richtlinie Örtliche Jugendförderung

Richtlinie Örtliche Jugendförderung Richtlinie Örtliche Jugendförderung in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zweck der Förderung ist die Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Zentrales

Mehr

Vom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)

Vom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82) RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur

Quelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:

Mehr

Inhalt. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Inhalt. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Neuveröffentlichung der Richtlinien zur Förderung nichtinvestiver sozialer IVIaßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung von Beratungsstellen

Mehr

über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen

über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen Thüringer Staatskanzlei Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen

Mehr

Förderung von Schwangerschafts- und

Förderung von Schwangerschafts- und Förderung von Schwangerschafts- und im Freistaat Thüringen 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe des 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vom 27. Juli 1992 (BGBl. I,

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren

Mehr

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) vom 17. Dezember 2003 (ThürStAnz.

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222 Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von

Mehr

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.

2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az. 2231-A Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege und zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe

Mehr

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode-

Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode- Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 69/12 der 12. Sitzung des LJHA am 10. Dezember 2012 in Erfurt Änderung der Richtlinie über die Gewährung

Mehr

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe Der Jugendhilfeausschuss des Erzgebirgskreises hat in seiner 11. Sitzung der Wahlperiode 2014-2019 am 13. Juni 2017 mit

Mehr

Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung

Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio-visuellen Bereich vom 10.11.2015, veröffentlicht im Thüringer

Mehr

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres

Mehr

Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung)

Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung) Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung) Das Thüringer Innenministerium erlässt im Einvernehmen mit

Mehr

Richtlinie Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit

Richtlinie Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit Richtlinie Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zweck der Förderung ist die Unterstützung

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29

Mehr

Neufassung der Richtlinie Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit

Neufassung der Richtlinie Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit Neufassung der Richtlinie Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zweck der Förderung ist

Mehr

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten 1

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten 1 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsangeboten 1 vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 434) Teil 1 Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote 1 Niedrigschwellige

Mehr

FRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie

FRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vom 30. Juli 2008 Teil 1 1 Zuwendungszweck und

Mehr

Richtlinie des Landkreises Meißen für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen vom 25. September 2008

Richtlinie des Landkreises Meißen für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen vom 25. September 2008 Richtlinie des Landkreises Meißen für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen vom 25. September 2008 Präambel Ziel der Förderung durch den Landkreis Meißen ist der Erhalt einer möglichst

Mehr

Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein

Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein vom 13.12.2018 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage: 1.1 Das Land kann nach Maßgabe

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT

MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT Seite 408 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9/2016 MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT 45 Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes-

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von

Mehr

Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu 44 ThürLHO. - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)-

Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu 44 ThürLHO. - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)- Änderungen veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2018 vom 24.12.2018, in Kraft zum 01.01.2019 Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu 44 ThürLHO - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI 1 Begriffe 1.1 Zuwendungen sind Geldmittel, die an Einrichtungen außerhalb

Mehr

3. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

3. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 3. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende Richtlinie

Mehr

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches 216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006

Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006 Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Gegenstand

Mehr

Richtlinie des Rektorates über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung aus Mitteln der Sparkasse Vorpommern

Richtlinie des Rektorates über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung aus Mitteln der Sparkasse Vorpommern Richtlinie des Rektorates über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung aus Mitteln der Sparkasse Vorpommern 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck 1.1 Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Mehr

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Thüringer Kultusministerium, Thüringischer Landkreistag Gemeinde- und Städtebund Thüringen

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Thüringer Kultusministerium, Thüringischer Landkreistag Gemeinde- und Städtebund Thüringen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Thüringer Kultusministerium, dem Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen Das Thüringer

Mehr

Richtlinie Örtliche Jugendförderung"

Richtlinie Örtliche Jugendförderung Richtlinie Örtliche Jugendförderung" in der ab 1. Januar 2014 geltenden Fassung 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zweck der Förderung ist die Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Mehr

2.1 Grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe

2.1 Grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) Vom 19.

Mehr

9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ

9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 1.1 Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales,

Mehr

Richtlinie. 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck

Richtlinie. 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für überbetriebliche berufliche Ausbildungslehrgänge im Handwerk 1. Rechtsgrundlage,

Mehr

Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe

Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 10. Dezember

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,

Mehr

veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2016 vom 11. Juli Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2016 vom 11. Juli Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom 16. Juni 2016 veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag

Mehr

(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003

(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Gemäß 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung

Mehr

Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen

Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen Im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium erlässt das Thüringer Ministerium für Migration,

Mehr

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über Zuwendungen nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern

Mehr

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13

Mehr

2.1 die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen,

2.1 die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Förderung von Bildungsmaßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,

Mehr

VORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden,

VORIS Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind. 3.1 Landkreise und Gemeinden, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Altlastensanierung - - RdErl. d. MU v. 11. 03. 2009-38-62827/1/1/8 - VORIS 28300 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)

Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Anlage Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1)

Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1) Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (LJP - 1) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft

Mehr

Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben

Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung

Mehr

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen (FRL Hospiz)

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen (FRL Hospiz) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen (FRL Hospiz) Vom 17. April 2007 1 I. Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck 2.

Mehr

2174-A. Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern

2174-A. Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern 2174-A Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Mehr

Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen

Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zuwendungszweck Nach Artikel 31 Absatz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Mehr

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist. Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII (außer Kindertageseinrichtungen)

Mehr

Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen

Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vom 27.07.2018 V 500 - V-412-23300-2017/056

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 1 Zuwendungszweck / Rechtsgrundlagen Der Freistaat Thüringen gewährt

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vom

Mehr

Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50

Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das JobCenter Essen gewährt gem. 16 f SGB II SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO eine Projektförderung nach Maßgabe

Mehr

52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013

52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013 52 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2013 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität und Urbanität einer Stadt,

Mehr

Fördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht

Fördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht Stand: September 2017 Fördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl

Mehr

Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg

Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg Gültig ab 2015 1. Zuwendungszweck / Zuwendungsziel Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung

Mehr

Inhalt. I. Grundlagen

Inhalt. I. Grundlagen Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises

Mehr

A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2175.4-A Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWoF) Bekanntmachung des Bayerischen

Mehr

Sofern die Maßnahmen aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind diese Zuwendungen anzurechnen.

Sofern die Maßnahmen aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind diese Zuwendungen anzurechnen. Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Freistaats Thüringen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Einstellung von Konkurslehrlingen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Auf

Mehr

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. vom 16. März 2015, S. 447 Erlass des Ministeriums

Mehr

Richtlinie. EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds

Richtlinie. EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Rahmen des gemeinsamen Programms des Bundes und der neuen Länder Zukunftsinitiative Lehrstellen 2009 EUROPÄISCHE

Mehr