SVK Schulung Probenahme/ Probenehmerkontrolle Saatgutanerkennungsstelle LTZ Augustenberg. Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg

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1 SVK Schulung 2015 Probenahme/ Probenehmerkontrolle Saatgutanerkennungsstelle LTZ Augustenberg

2 Angemeldete Vermehrungsflächen 2014 in Baden- Württemberg (ha) Kulturart Veränd.% 2013/2014 Wintergerste Winterweizen Spelzweizen Winterroggen Wintertriticale Sommergerste Hafer Sommerweizen Durum ,0 288 Sommertriticale Summe Getreide

3 Angemeldete Vermehrungsflächen 2014 in Baden- Württemberg (ha) Mais Gräser Futterleguminosen Körnerleguminosen : 32 Raps ha -4 Senf Sojabohne Kartoffeln Summe * 25 ha Hanf, Lein, Phazelie, Ölrettich Stand

4 Verfahren der Saatgutanerkennung Anmeldung der Vermehrungsflächen Feldbesichtigung Ernte und Aufbereitung Probenahme Beschaffenheitsprüfung Zertifizierung Nachkontrollanbau Probenahme Nachkontrolle 5% Handel Landwirt

5 Nicht amtliche Probenahme 11 Abs. 7-9 SaatgutV vom 11. Okt a.) amtliche Probenehmer b.) private Probenehmer Ausbildungslehrgang mit Prüfung regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen nicht am Betriebsgewinn beteiligt keine verwandtschaftliche Verhältnisse 5 % Nachkontrolle durch AKST (sofern kein automatischer Probenehmer eingebaut ist) Tätigkeit wird systematisch überprüft

6 Probenanzahl Probenahme Nachkontrolle autom. PN manuelle PN Nachkontrolle = 4.1% 39 22* 2011/ / / /15 Jahr *Stand Februar 2015

7 594 Vermehrer, davon 254 Getreidevermehrer 268 Maisvermehrer 2786 Anerkennungsproben 402 Proben aberkannt (14,4%) dt vorgestellte Ware Statistik 2013/ aktive Probenehmer Vermehrungsbetriebe und Aufbereiter

8 NOB Antrag auf Beschaffenheitsprüfung nach 12 Abs. 1b - für ein Vorhaben oder mehrere Vorhaben mit gemeinsam. Lagerung - Winter- u. Sommergetreide und Mais - nicht für Flächen, die nach 8 Abs. 2 (Speicherbesichtigung) Ernte vorgereinigte Rohware 1 Durchschnittsprobe aus max. 120 t Untersuchung der Probe wenn Anerkennungsnormen erfüllt: max. vier Atteste nach 12 Abs. 1b aufbereitete Saatware mit automatischem Probenehmer je 30 t 1 Probe (4 x je 120 t) von max. eingesandten 4 Partien (120 t) wird eine Probe untersucht - SAS wählt die zu prüfende Probe aus - 3 Proben bleiben für Nachkontrolle Aufbereitung der Saatware mit automatischem Probenehmer je 30 t 1 Probe (4 x je 120 t) wenn Anerkennungsnormen erfüllt: max. vier Atteste nach 12 Abs. 1b 25 % der Proben werden nachuntersucht 1 weitere Probe wird nachuntersucht Anerkennungsnormen nicht erfüllt alle Proben werden untersucht Anhörung und ggf. Rücknahme der Partien

9 Handbuch des Probenehmers

10 Technische Hilfsmittel: ziehen > sammeln > teilen > verpacken

11 Höchstgewicht Partie und Mindestgewicht Proben Getreide Mais Saatgutmischung - Futter/Körnernutzung - Sonstige Mischungen - Hybridroggen Gräser Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Wicken Rotklee, Luzerne, Ölrettich Raps Sonnenblumen Höchstgewicht einer Partie (t) / Mindestgewicht einer Probe (g)

12 Zusammenlagernde Partien 50 t Höchstgewicht einer Partie 30 t 80 t Saatgutmenge Silo = 50 t 2 Partien: 1. Partie = 30 t 2. Partie = 20 t Saatgutmenge lose Schüttung = 80 t 3 Partien: 1. Partie = 30 t 2. Partie = 30 t 3. Partie = 20 t

13 Silo/Bigbag/Schüttung Säcke Intensität der Erstproben Anzahl Behälter/Packungen bis 100kg 1 bis 4 16 bis und mehr Kleinpackungen sind bis 100 kg zusammenzufassen Anzahl der Erstproben 3 Erstproben pro Behälter/ Packung 15 Erstproben 30 Erstproben entsprechend der Anzahl der zusammengefassten Behälter/Packungen Partiegrößen (ab 100 kg) bis 500 kg von kg von kg ab kg Anzahl der Erstproben mindestens 5 Erstproben 1 Erstprobe aus je 300 kg; mind. 5 1 Erstprobe aus je 500 kg; mind Erstprobe aus je 700 kg; mind. 40

14 Herstellung der Proben Riffel-Probeteiler Eigenschaften: + zum Mischen und Teilen + für jedes Saatgut geeignet + Fassungsvermögen 10 kg + 18 Schlitze + einfache Bedienung + problemlose Reinigung + ISTA-Norm entsprechend Riffelteiler können bei den Landwirtschaftsämtern ausgeliehen werden Riffelteiler ordentlich reinigen ggf. mit Luft ausblasen!

15 Beispiel: Winterweizen 30 t 50 Erstproben 16 kg Mischprobe = 16 kg =^ 8 kg 8 kg RIFFELTEILER Teilproben 4 kg 4 kg 2 kg 2 kg 2 Teilproben à 4 kg 2 Teilproben à 2 kg 2 Teilproben à 1 kg

16 Kennzeichnung Vorstufen saatgut Zertifiziertes Saatgut 2ter Generation Saatgutmischungen Basissaatgut Feld - anerkanntes Saatgut Standardsaatgut Zertifiziertes Saatgut 1ter Generation genehmigtes, nicht zugelassenes Saatgut Handelssaatgut

17 Kennzeichnung Anerkennungsstelle Karlsruhe Klebeetikett der Anerkennungsstelle (Nachdruck verboten) Z EG-Norm Bundesrepublik Deutschland Kennzeichen der Anerkennungsstelle: KA Art: Triticum aestivum L Winterweizen. Sortenbezeichnung: Dekan Kategorie: Zertifiziertes Saatgut Anerkennungs-Nr.:DE Probenahme: 08/2013 (Monat u. Jahr) Erzeugerland: Bundesrepublik Deutschland Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner: 50 Zusätzliche Angaben zur Partie: Zusätzliche Angaben des Inverkehrbringers: KF 96% TKG 46,4 g Gebeizt mit Landor CT (250ml/dt BBA Nr ) ( Adresse des Vermehrers/Biosaatgut/Barcode) kg Kennzeichnung NOB Anerkennungsstelle Karlsruhe Klebeetikett der Anerkennungsstelle (Nachdruck verboten) Z EG-Norm Bundesrepublik Deutschland Kennzeichen der Anerkennungsstelle: KA Art: Triticum aestivum L Winterweizen. Sortenbezeichnung: Dekan Kategorie: Zertifiziertes Saatgut Anerkennungs-Nr.:DE Probenahme: 08/2013 (Monat u. Jahr) Erzeugerland: Bundesrepublik Deutschland Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner: 50 Zusätzliche Angaben zur Partie: Geprüft nach 12 (1b) SaatgutV Zusätzliche Angaben des Inverkehrbringers: KF 95% TKG 46,5 g Gebeizt mit Landor CT (250ml/dt BBA Nr ) kg

18 Kennzeichnung Anhang am Etikett Zusätzliche Angaben des Inverkehrbringers Zusatzetikett Etikett 2. Generation

19 Nicht amtliche Verschließung - Ventilsäcken mit Klebe- oder Aufdrucketikett - Säcke mit Nummernleiste - Säcke mit vernähten reißfesten Etikett o. vernähte Klebeetikett amtliche Verschlusssicherung nicht erforderlich

20 Fehlerhafte Etikettierung so bitte nicht!

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25 Amtliche Verschließung - Säcke mit Aufdrucketiketten, oder nicht vernähten Klebeetiketten - BigBag BigBag amtliche Verschlusssicherung erforderlich (Plombe) - Multi-Loc- oder Weißblechplomben > oben zwingend erforderlich/optimal beide Öffnungen - Kennzeichnung an der Plombe: > reißfestes Etikett > auf Karton aufgeklebtes Etikett > laminiertes Etikett - bei vernähten Etiketten ist eine amtliche Verschlusssicherung nicht notwendig - Plomben sind über VO bzw. Saatgutanerkennungsstelle erhältlich

26 Lose Abgabe Aufbereiter/ Vermehrer direkte Abgabe von anerkanntem Z- Saatgut ohne Zwischenhandel Letztverbraucher Die Lose Abgabe muss vom LTZ- Saatgutanerkennungsstelle genehmigt sein Angaben zur Partie müssen dem Erwerber schriftlich mitgeteilt werden z. Bsp. auf dem Angabeschein eine Kennzeichnung mit Etikett ist nicht erforderlich Die Behältnisse müssen verschlossen bzw. abgedeckt sein (Umweltschutz) eine amtliche Verschlusssicherung ist nicht erforderlich Die Saatgutmenge muss über die VO der Anerkennungsstelle jährlich schriftlich mitgeteilt werden.

27 Probenahme bei Lose Abgabe Stichprobenartig: >>> beim Befüllen der Behältnisse: Proben in 5 % der Abgaben Proben zu ziehen (Zwecke der Nachprüfung ) >>> jedoch mindestens 1 mal je Partie (300dt) Empfehlung: >>> wegen Gewährleistung/Reklamation ( 24 SaatG) vor jeder Abgabe von losem Saatgut je 1 Rückstellmuster für den Abgebenden und den Erwerber Proben: >>> Probenahme/ -verschließung/ -kennzeichnung/ -lagerung analog zur Dienstanweisung

28 Wiederverschließung bereits anerkannte, gekennzeichnete und verschlossene Saatgutware wird geöffnet und anschließend neu verpackt Anerkennungsstelle Karlsruhe Klebeetikett der Anerkennungsstelle (Nachdruck verboten) Z EG-Norm Bundesrepublik Deutschland Kennzeichen der Anerkennungsstelle: KA Art: Triticum aestivum L Winterweizen. Sortenbezeichnung: Dekan Kategorie: Zertifiziertes Saatgut Anerkennungs-Nr.:DE W Ursprungs-Lot.Nr. DE Wiederverschließung Probenahme: 08/2013 (Monat u. Jahr) Ursprungsprobenahme: 10/2012 Erzeugerland: Bundesrepublik Deutschland Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner: 50 kg - Wiederverschließung erfolgt durch den PN - nur die Ausgangspartie - der Probenehmer zieht eine Rückstellprobe zur Beweissicherung - erneute Untersuchung nur bei Saatgut > 1 Jahr - die Ware erhält neue Etiketten mit einer Wiederverschließungs-Nummer - auf dem Etikett sind zusätzlich zu vermerken: - hinter der Anerkennungsnummer ein W - alte Anerkennungsnummer - Datum der Wiederverschließung - Datum der Probenahme zur Anerkennung Zusätzliche Angaben zur Partie:

29 Beanstandungen in der Nachkontrolle: Anzahl der gezogenen Proben zu wenig (mind. 40 mal) Probenahme nicht aus gesamten Saatgutstrom Riffelteiler nicht verwendet Klebeetiketten auf BigBag Sack/ in Plastiktasche, BigBag nicht verplombt Probenahme aus Silo unzureichend Rückstellmuster nicht verplombt, in Plastikbeutel und Lagerung Verklebte Etiketten nicht vernäht, Nummernkreis am Sack fehlt Silos nicht beschriftet, kein Siloplan Mängel bei den Kontrollproben: Besatz, TKG, KF, lebende Schadinsekten Ein Teil der Kontrollproben hätten die Voraussetzungen für die Beschaffenheitsprüfung nicht erfüllt!

30 Noch Fragen?

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Saatgutanerkennungsstelle LTZ Augustenberg

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