Rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von Saatgut. Michael Konrad

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von Saatgut Michael Konrad Ressortleiter Saatgut und Pflanzgut

2 Landwirt/ Z -Saatgutkunde VO Firma Vermehrer/Aufbereiter Erhält Vertriebslizenzen Erhält Vermehrungs-/ Aufbereitungslizenzen Züchter/ Züchtervertrieb Vergibt Lizenzen

3 Mit der Verwendung von Saatgut werden hauptsächlich zwei Gesetze berührt. Zum einen der Sortenschutzals Gesetz zum Schutze des geistigen Eigentums des Züchters (SortG) (GemSortV) Max. Konsequenz => Straftatbestand Zum anderen der Saatgutverkehrals Gesetz zum Schutz des Saatgutverbrauchers. (SaatgutV) Max. Konsequenz => Ordnungswidrigkeit

4 Aus dem Sortenschutz ergeben sich für jeden Landwirt, Vermehrer, Aufbereiter und VO-Firma verschieden Pflichten. Diese Rechte vertritt stellvertretend für die Züchter die Saatguttreuhandverwaltung (STV) ( ähnlich der Gema bei Künstlerurheberrechten). Aus dem Saatgutverkehrsgesetz ergeben sich für den Vermehrer und die VO Firma ebenfalls Pflichten z. T. auch Rechte; für den Z Saatgutanwender ergeben sich hauptsächlich Rechte aus dem Saatgutverkehrsgesetz. Diese Rechte bzw. Einhaltung der Regeln vertritt die Saatgutverkehrskontrolle.

5 Sortenschutzgesetz Marktgesellschaft der Wichtige Paragraphen: 8 Recht auf Sortenschutz 10 Wirkung des Sortenschutzes Recht auf Lizenzvergabe für Erzeugung, Aufbereitung, Lagerung 10 a Züchtungsvorbehalt, Nachbau, Nachbaugebühr, Kleinlandwirteregelung, Auskunftspflicht 37 Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Vergütung Unterlassung, Schadensersatz 37a Anspruch auf Vernichtung und Rückruf Vernichtung der Ware, evtl. Vernichtung der Aufbereitung 37b Anspruch auf Auskunft Auskunftspflicht der kompletten Kette 38 Sortenschutzstreitsachen Grundsätzlich vor dem Landgericht 42 Arten, von denen Vermehrungsmaterial nachgebaut werden darf

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7 Im Folgenden steht der normale Saatgutkunde im Fokus, wobei fast alle Punkte auch auf Vermehrungsbetriebe zutreffen. Wer glaubt, dass er als Landwirt - um zu ernten -nur die Pflicht hat, Saatgut zu säen, übersieht, welche rechtliche Pflichten mit Saatgut verbunden sind. Folgende zwei Aspekte sind rechtlich klar geregelt, werden aber in der Praxis oft (bewusst oder auch unbewusst) nicht beachtet. Herkunft des Saatgutes Auskunftspflicht über die Verwendung des Saatgutes

8 Herkunft des Saatgutes Welches Saatgut darf ich einsetzen? Z- Saatgut, Basissaatgut Uneingeschränkt Nachbau Nur betriebseigener Nachbau!!!!!! Nur Nachbau von Fruchtarten, von denen der Nachbau gestattet ist. Nicht alles was durch den Mähdrescher geht, darf man nachbauen!! (Hybridgetreide, Soja, Blaue Lupinen, Zwischenfrüchte,etc.)

9 Was muss ich melden? Nachbau Marktgesellschaft der Nachbau zur Körnernutzung, Nachbau zur Begrünung Grundsätzlich kann und soll jeder seine Nachbaumengen melden und die Nachbaugebühr entrichten (hälftige Z Lizenz, gemäß gesetzl. Regelung),zur Zeit gibt es keine Branchenlösung Spätestens nachdem die STV mit einem Anhaltspunkt nachfragt, muss der Landwirt Auskunft über die Sorte und die Menge des Nachbaus geben. Bereits erfolgte Nachbauhandlung, nachgewiesener Bezug Z Saatgut, Rechnung über Aufbereitung, Konsumverkauf können ein Anhaltspunkt sein. Warum Nachbaugebühren? Jeder Pflanzenbauer will züchterischen Fortschritt nutzen; diesen zu erreichen kostet Geld ( Sortenentwicklung Getreide: ca. 1-1,5 Mio. ; Dauer ca. 10 Jahre). Durch die Nachbaugebühr wird die Arbeit der v.a. mittelständischen Züchter unterstützt. Unterstützung der mittelständischen Züchter im Kampf gegen z.b. Chemieindustrie

10 Auskunftspflicht über die Verwendung des Saatgutes Grundsätzlich darf jeder, auch freiwillig, Nachbaugebühr bezahlen! Woher hat die STV meine Adresse? Das Adressraster der STV wird immer dichter, Adressen aus Preisausschreiben der Züchter, Artikel über Landwirte in Fachzeitungen, Kontrolle bei Berufskollegen, Aufbereitern oder Saatguthändlern Muss ich Auskunft geben, wenn ich von der STV angeschrieben werde? Wenn in dem Schreiben kein Anhaltspunkt ( Nennung einer geschützten Sorte) vorliegt, muss keine Auskunft erteilt werden. Bei Angabe einer geschützten Sorte, nur Auskunft zu dieser Sorte notwendig. Bei vorsätzlichen Verschweigen des Nachbaus, mögliche Strafen bis zu 4 facher Z Lizenz; Unterlassung, evtl. Strafbarmachen wg. Betruges

11 Auskunftspflicht über die Verwendung des Saatgutes Warum schreibt mich die STV jährlich an, obwohl ich unter die Kleinlandwirteregelung falle, oder gemeldet habe, dass ich keinen Nachbau mache? Es kann sich von einem Jahr zum anderen die Fläche vergrößert haben, oder es wurde evtl. doch einmal Nachbau eingesetzt. Die STV muss jährlich die Anfrage stellen, da sonst die Ansprüche auf die Auskunft verjähren. D.h. wenn die STV einmal geschrieben hat, wird sie es jedes Jahr wieder tun.

12 Saatgutverkehrsgesetz Im Saatgutverkehrsgesetz sind folgende Punkte geregelt: Definition von Saatgut Etikettierung (Farbe, Größe, Inhalt, ) Anerkennungsverfahren Anerkennungsstelle Anmeldung Anforderungen an Vermehrungsfläche/ - betrieb Anforderung an Feldbestand Prüfung des Feldbestandes( Besatz, Abstand, Gesundheitszustand) Probenahme (Probenehmer, Probengröße, Kontrollproben) Beschaffenheitsprüfung ( Besatz, KF, Reinheit, TKM, Gesundheit) Anerkennungsbescheid Verpackung/Verschließung ( Plombe, nummerierte Etiketten,..)

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15 Vorteile des Einsatzes von Z Saatgut Geprüftes, sicheres Saatgut Von Anfang an unabhängig: Feldbestand, Beschaffenheitsprüfung gesundes Saatgut wird immer wichtiger Hohe Spezialisierung der Saatgutaufbereiter für das Erzielen der geforderten Qualitäten (QSS) Stichprobenartige Kontrolle durch die Saatgutverkehrskontrolle Gewährleistungsanspruch (bei Saatgut häufig Vermögensschäden) Kein Aufwand für Nachbauanbau, bzw. -aufbereitung Bei 100% Z S Einsatz keine Nachbaugebühr fällig

16 Besonderheiten bei Öko Saatgut Für die Verwendung von Öko-Saatgut gelten Regeln lt. EU Ökoverordnung über das herkömmliche Saatgutrecht hinaus. Je nach Kulturart ist der Einsatz von Öko Saatgut: KAT 1 => Vorgeschrieben Einzelgenehmigung => Bis auf stark eingeschränkte Ausnahmen vorgeschrieben Allgemeingenehmigung => Mit Ausnahmen vorgeschrieben

17 Wichtige Links zum Thema: Bund deutscher Pflanzenzüchter Saatguttreuhandverwaltung Beratung und Dienstleistung im Pflanzenbereich Bayrische Pflanzenzucht- und Saatbauverbände Datenbank Ökosaatgut

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