Jahresbericht. über. die Arbeit des Betreuungsvereines. Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.v.

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1 2014 Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e.v. Betreuungsverein für den Landkreis Neunkirchen Jahresbericht über die Arbeit des Betreuungsvereines Geschäftsstelle: Zentrum Kirchlicher Dienste Hüttenbergstr. 42, Neunkirchen Tel.:

2 1 Inhaltsübersicht 1. Vorwort 2. Der Verein 2.1. Der Vorstand 2.2. Mitgliederentwicklung 2.3. Mitarbeiter 3. Querschnittsarbeit 3.1. Gewinnung und Vorschlag von ehrenamtlichen Betreuern 3.2. Beratung Beratung zu betreuungsrechtlichen Fragen Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten 3.3. Schulung, Information und Erfahrungsaustausch 3.4. Weitere Querschnittsarbeit 4. Fallarbeit als Vereinsbetreuer 5. Finanzierung 6. Zusammenfassung

3 2 1. Vorwort Im folgenden Jahresbericht wird die Arbeit des Betreuungsvereines des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer für den Landkreis Neunkirchen e. V. für das Jahr 2014 zusammengefasst. Hierbei werden die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definierten Arbeitsschwerpunkte der hauptamtlichen Mitarbeiter wie Querschnittsarbeit, d.h. Gewinnung, Beratung und Vorschlag von ehrenamtlichen Betreuern, Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten sowie Fallarbeit beschrieben. 2. Der Verein 2.1. Der Vorstand Nach der Vorstandswahl im April setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: Dr. Matthias Beck, 1. Vorsitzender Claudia Nest, 2. Vorsitzende Franz Kempf, Schatzmeister Andrea Metzinger, Schriftführerin Oswald Jenni, Beisitzer/geistlicher Beirat Delegierte: Margarete Bechtold, Karl-Heinz König, Bruno Maurer stellvertretende Delegierte: Hans Gerstner, Hans-Dieter Franz, Martin Eisenbeis Die Delegierten nehmen an der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung des Diözesanvereins Trier teil und vertreten dort den Ortsverein Mitgliederentwicklung Die Zahl der Mitglieder ist im Jahr 2014 auf insgesamt 216 gestiegen. Bei der überwiegenden Zahl der Mitglieder handelt es um ehrenamtliche Fremdbetreuer. Insgesamt wurden 2014 von allen Betreuern ca. 450 Betreuungen geführt. Mitgliederentwicklung Abbildung 1 Neben den Vereinsmitgliedern gibt es ca. 25 Betreuer, die nicht Mitglied im Verein sind, aber dennoch insgesamt 30, meist durch den Verein vermittelte Betreuungen führen bzw. für die Übernahme von Betreuungen bereit stehen.

4 2.3. Mitarbeiter 3 Als hauptamtliche Mitarbeiter sind Frau Barbara Sigl-Schirra, Assessorin jur./sozialarbeiterin (Bachelor of Arts) mit 50% und Herr Martin Eisenbeis, Dipl Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit 100 % beschäftigt. Seit 1. Dezember 2014 hat Frau Sibylle Kempf, Sozialarbeiterin (Bachelor of Arts) die Vertretung von Frau Sigl-Schirra übernommen, die sich in Mutterschutz und Elternzeit befindet. Dem Verein steht wie in den vergangenen Jahren auch Herr Franz-Josef Gerdung (Rechtsanwalt) konsiliarisch zur Verfügung. 3. Querschnittsarbeit 3.1. Gewinnung und Vorschlag von ehrenamtlichen Betreuern Zur Querschnittsarbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter gehört u. a. die Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer. Die ist erforderlich, um den weiterhin hohen Bedarf an neuen Betreuungsanfragen zu decken. Wie aus der folgenden Grafik hervorgeht, wurden 61 Anfragen mit der Bitte um Vorschlag eines Betreuers an den Verein gerichtet. Im Wesentlichen kamen die Anfragen vom Betreuungsgericht und der Betreuungsbehörde Anfragen zur Vermittlung eines Betreuers Gesamtzahl Anfragen durch Gerichte Anfragen durch Betreuungsbehörde Sonstige Abbildung 2 Beim Vorschlag eines ehrenamtlichen Betreuers wird unserseits Wert darauf gelegt, dass die Erwartungen des Betreuers, aber auch des Betreuten, berücksichtigt werden. So findet im Vorfeld eines Betreuervorschlages in der Regel ein Kontakt zwischen den Beteiligten statt. Da jede Betreuung unterschiedliche Anforderungen an den Betreuer stellt, ist es notwendig, die individuellen Fähigkeiten des ehrenamtlichen Betreuers zu berücksichtigen. Bei den insgesamt 61 Anfragen handelte es sich in 59 Fällen um Anfragen zum Vorschlag eines ehrenamtlichen Betreuers. Wie in Abbildung 3 dargestellt ist, wurden bei 51 dieser Anfragen ehrenamtliche Fremdbetreuer vorgeschlagen. In vier Fällen war die Betreuung für eine ehrenamtliche Übernahme zu schwierig, in einem Fall war die Betreuung nicht mehr erforderlich und drei Anfragen wurden erst 2014 bearbeitet. Bei zwei Anfragen wurde gezielt um Vorschlag eines Vereins- bzw. Berufsbetreuers gebeten.

5 4 Insgesamt 61 Betreuungsanfragen ehrenamtliche Fremdbetreuer 1 Vereinsbetreuer 51 1 Berufsbetreuer 1 nicht erforderlich 3 Übernahme in zurück an Gericht Abbildung Beratung Beratung zu betreuungsrechtlichen Fragen Neben der Gewinnung und dem Vorschlag von ehrenamtlichen Betreuern ist die Beratung ein weiteres breites Feld der Querschnittsarbeit. Die Beratung umfasst hierbei die Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern in ihrer Tätigkeit, unabhängig davon, ob sie sich als Fremdbetreuer oder als Familienangehörige engagieren. Schwerpunkte in der Beratung ergaben sich zu folgenden Aspekten: Entscheidungen bei schwierigen medizinischen Maßnahmen freiheitsentziehende Maßnahmen Unterstützung bei Berichten und Rechnungslegungen Tod des Betreuten Selbstbestimmungsrecht des Betreuten Umgang mit dem Betreuten bzw. dessen sozialem Umfeld Genehmigungspflichten Rolle des Betreuers Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten Neben den Beratungen von Betreuern hat in den letzten Jahren die Zahl der Beratungen zu Vorsorgemöglichkeiten erheblich an Bedeutung gewonnen. Sowohl in Vorträgen als auch in zahlreichen Einzelberatungen wird über Vorsorgemöglichkeiten informiert und beraten. Ratsuchende sehen hier den Betreuungsverein als kompetenten Ansprechpartner. Durch die steigende Zahl der Vorsorgevollmachten wird auch der Bedarf an Beratung der Bevollmächtigten in den nächsten Jahren ansteigen. Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass die Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer Betreuung in bestimmten Konstellationen wenig zielführend ist. So wurden Im Berichtsjahr in vier Fällen um Vorschlag eines ehrenamtlichen Betreuers gebeten, weil die bestehende Vollmacht nicht zum Wohle des Betroffen war.

6 5 700 Beratungskontakte Gesamtzahl der Kontakte Kontakt Vermittlung* Baratung Betreuer Vollmachtsberatung *Bei diesen Zahlen handelt es sich ausschließlich um Kontakte bei der Vermittlung eines ehrenamtlichen Betreuers. Abbildung 4 Das Informationsangebot des Vereines wird ergänzt durch den Rundbrief Skfm-Aktuell, der dreimal jährlich erscheint. Im Rundbrief werden Themen zum Betreuungsrecht sowie praktische Hinweise für Betreuer besprochen. Anfang 2014 wurde die Homepage des Vereines neue gestaltet. Hier sind zahlreiche Informationen zum Verein, aber auch Informationen zum Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeit zu finden. Nach wie vor finden in Kooperation mit der Gemeinde Illingen monatliche Sprechstunden in Illingen statt. Darüber hinaus bieten wir im 14-tägigen Rhythmus Sprechstunden im Momentum Kirche am Center in Neunkirchen an. Neben den face to face Beratungen bietet sich dem Ratsuchenden auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Online-Beratung anonym beraten zu lassen Schulung, Information und Erfahrungsaustausch Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer wurden auch 2014 regelmäßige Informationsveranstaltungen mit folgenden Themen angeboten: Der Betreute als Erbe Selbstbestimmungsrecht des Betreuten psychiatrische Krankheitsbilder Zwangsbehandlung Für neue Betreuer fand eine Betreuerschulung, bestehend aus zwei Modulen statt, in der grundlegendes Wissen zum Betreuungsrecht vermittelt wurde. Weiterhin finden regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch statt. Hierbei haben die Betreuer die Möglichkeit, Erfahrungen aus zu tauschen und aktuelle Themen zu besprechen.

7 6 Wie auch in den Jahren zuvor war der Verein erneut am Informationstag für Ältere und Menschen mit Behinderung in Neunkirchen beteiligt. Neben diesen Veranstaltungen wurden wir von den verschiedensten Vereinen und Verbänden als Referenten für die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung angefragt. Veranstaltungen Info-Veranstaltungen Erfahrungsaustausch Schulungen eigene Vorträge Aktionen vereinsintern 1 2 Gesamt Weitere Querschnittsarbeit Abbildung 5 Zur weiteren Arbeit im Querschnittsbereich gehört sowohl die Öffentlichkeits- und Pressearbeit als auch Netzwerksarbeit, d.h. die Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien. Hierbei geht es darum, die Umsetzung des Betreuungsrechts zu optimieren und die Bedingungen für die ehrenamtlich Tätigen zu verbessern. Hierzu gehörte im Berichtsjahr beispielsweise auch die Beteiligung an Stellungnahmen zum Unterbringungsrecht und zur geplanten Veränderung der Förderrichtlinien. Die Mitarbeiter des Vereins waren 2014 in folgende Arbeitskreise eingebunden: AK katholische Betreuungsvereine im Saarland Liga-Ausschuss Betreuungen AK soziale und psychosoziale Dienste in Neunkirchen Dekanatsfachkonferenz Soziales 4. Fallarbeit als Vereinsbetreuer Die Fallarbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter umfasst etwa 20 % des gesamten Arbeitsfeldes. Im Rahmen der Fallarbeit werden Betreuungen geführt, die aufgrund der individuellen Konstellation des Betreuten schwierig sind und somit nicht ehrenamtliche geführt werden können. Häufig ist professionelles Handeln und Wissen im Umgang mit dem Betreuten, als auch bei der Erledigung seiner Angelegenheiten erforderlich.

8 7 25 Fallarbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen Stand neue Betreuungen 0 0 Abgabe an Ehrenamtler Abgabe an Berufsbetreuer 3 beendet Stand Abbildung 6 5. Finanzierung Die beiden Querschnittsstellen werden durch Zuschüsse im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung durch den Landkreis Neunkirchen sowie durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gefördert. Die Restfinanzierung wird durch die Fallarbeit der Vereinsbetreuer erwirtschaftet. Die Erwirtschaftung erfolgt im Rahmen einer fallbezogenen Pauschale. Die Pauschale ist seit 2005 gesetzlich geregelt. Seither wurden jedoch die Vergütungssätze den jährlichen Preissteigerungen und der Personalkostenentwicklung nie angepasst, so dass die Pauschale nicht mehr kostendeckend ist. Um auf diesen Missstand hinzuweisen, hat unser Bundesverband eine Kampagne gestartet, an der auch unser Ortsverein beteiligt war. Im Rahmen dieser Kampagne fanden u.a. Gespräche mit Bundestagsabgeordneten statt, um auf die bestehende Problematik aufmerksam zu machen. 6. Zusammenfassung Der Betreuungsverein ist nach wie vor eine wichtige Säule im Betreuungsrecht. Durch die Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer kann sichergestellt werden, dass dem gesetzlichen Auftrag, dass Betreuungen vorrangig ehrenamtlich geführt werden sollen, Rechnung getragen wird. Das Informations- und Beratungsangebot des Vereins stellt hierbei sicher, dass ehrenamtliche Betreuer Hilfe und Unterstützung in ihrer Tätigkeit erhalten. Das Beratungsangebot der Vereins wird aber auch von Betreuten, Vereinen und Verbänden sowie anderen Institutionen genutzt. Die Information und Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten ist weiterhin fester Bestandteil der Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter. Sowohl in Einzelgesprächen wie auch in Vorträge werden Informationen zu Vorsorgemöglichkeiten und somit zur Betreuungsvermeidung gegeben. Die Querschnittsarbeit konnte in dieser Form nur aufgrund der Förderung durch Kommune und Land durchgeführt werden. An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass die Förderung der Querschnittstätigkeit sich auf die Gewinnung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern bezieht. Die Entwicklung, dass Betreuungsvereine zwischenzeitlich auch zu kompetenten Ansprechpartnern bei der Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten geworden sind und somit zur Vermeidung von Betreuungen beitragen, wird im Rahmen der Förderung nicht berücksichtigt.

9 8 Perspektivisch wird sich nach unserer Einschätzung auch in den kommenden Jahren wenig ändern. Der Bedarf an ehrenamtlichen Betreuern wird weiterhin hoch bleiben auch deshalb, weil ehrenamtliche Fremdbetreuer aber auch Familienangehörige aus Altersgründen oder anderer persönlicher Gegebenheiten ihr Amt nicht mehr weiterführen können und somit ein neuer Betreuer erforderlich wird. Aufgrund der Anforderungen an die Betreuer bleibt zu erwarten, dass der Beratungsbedarf in gleichem Maße bestehen bleibt. Ebenso wird die Information und Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten ein fester Bestandteil der Arbeit des Betreuungsvereines bleiben. Letztlich ist noch auf die nach wie vor sehr gute Zusammenarbeit mit den beiden Betreuungsgerichten Neunkirchen und Ottweiler, sowie mit der Betreuungsbehörde des Landkreises Neunkirchen hinzuweisen. Auch die Vernetzung mit anderen Diensten und Partnern ist hierbei ein wesentlicher Faktor für ein effizientes Arbeiten. Neunkirchen, im Januar 2015

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