Erneuerbare Energien in Rumänien: Elektrische Energie

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1 Deutsch-Rumänische AHK Clucerului Str. 35, 2. Etage RO Bukarest Telefon: Fax: Ansprechpartner: Frau Roxana Clodnitchi Web: Erneuerbare Energien in Rumänien: Elektrische Energie Stand: August 2012 Inhalt: Stromproduktion in Rumänien Förderung erneuerbarer Energien in Rumänien Vergütungssystem für Strom aus erneuerbaren Quellen Zuständige Behörden Teilnehmer am Strommarkt Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Quellen Preisgestaltung für den Produzenten Technische Rahmenbedingungen Stromproduktion in Rumänien Die Stromproduktion in Rumänien stammte 2011 zu ca. 25% aus Wasserkraftwerken, 55% aus Kohlekraftwerken, 19% aus Kernkraftwerken und ca. 2% aus Windkraftwerke. Verglichen mit den anderen EU-Staaten hat Rumänien somit einen überdurchschnittlichen Anteil an Erzeugung von Grünstrom. Derzeit sind 2 Reaktoren des Kernkraftwerkes in Cernavoda in Betrieb. Für den Bau von weiteren 2 Reaktoren mit einer installierten Leistung von je 720 MW können Interessenten bis zum 15. September 2012 Angebote ablegen. Als Ziel setzte die rumänische Regierung für das Jahr 2015, dass 35% des nationalen Bruttostromverbrauchs aus regenerierbaren Quellen erzeugt werden soll. In 2009 lag er bei ca. 27%, 2010 bei 35% und 2011 bei ca. 32% Die großen Wasserkraftwerke generierten davon ca. 90%. Der Rest stammte aus der Produktion kleiner Wasserkraftwerke (max. Leistung von 10 MW) und aus der Windenergie. Für 2020 ist ein Stromanteil von 38% aus regenerierbaren Quellen festgesetzt. Förderung erneuerbarer Energien in Rumänien Als förderbare erneuerbare Energiequellen für die Stromerzeugung gelten: Windkraft, Wasserkraftwerke von bis zu 10 MW installierter Leistung, Biomasse, Biogas, Bio-Flüssigkeit, Geothermie, Photovoltaik, Deponiengas, Klärgas. Die Erzeugung von Strom aus Biomasse, Biogas oder Bio-Flüssigkeit wird nur dann gefördert, wenn ein Ursprungszertifikat für die Biomasse bzw. das Rohstoff vorliegt. Je nach Ursprung der Biomasse erstellt das Ursprungszertifikat das Umwelt- oder das Landwirtschaftsministerium.

2 Nicht gefördert werden erneuerbare Energien, die in Anlagen erzeugt werden wo sowohl erneuerbare als auch konventionelle Quellen verwendet werden und der Anteil an konventionellen Quellen 10% des gesamten Energievolumens übersteigt; die importierte Biomasse, Industrie- und/oder städtische Abfälle verwenden. wo durch Pumpspeicherwasserkraftwerke in dem Stausee hochgepumptes Wasser genutzt wird. Die zum eigenen Technologischen Verbrauch genutzte Energie wird auch nicht gefördert! Als förderbare erneuerbare Energiequellen für die Wärmeerzeugung gelten: Solarthermie, Biomasse, Geothermie, Biogas, Klär- und Deponiengas. Die rumänischen Fördersysteme für die Strom- und Wärmeerzeugung sind unterschiedlich. Betreiber von Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen müssen sich für eins der beiden Fördersysteme entscheiden. Das gegenwärtige Merkblatt bezieht sich lediglich auf die Vermarktung und Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Vergütungssystem für die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen Der Gesetzgeber verpflichtet alle Stromlieferanten, sog. Pflichtquoten jährlich zu erfüllen. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz der an den Verbraucher gelieferten Strommenge aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Die Erfüllung der jährlichen Pflichtquoten beweisen die Lieferanten durch die Anzahl der erworbenen sog. Grünen Zertifikate (GZ). Verpflichtet, GZ zu erwerben, sind auch die Stromproduzenten und händler. Das GZ entspricht 1 MWh Strom aus erneuerbaren Energiequellen, welches produziert und ins Stromnetz eingespeist wird. Die Vergütung, die der Produzent von grünem Strom erhält, setzt sich aus dem Strompreis und einem zusätzlichen, für die GZ entsprechenden Preis, zusammen. Die Anzahl der GZ pro eingespeiste MWh hängt von der Quelle der erneuerbaren Energie und vom Technologiestand ab und ist gültig für Projekte die bis zum 1. Januar 2014 (für Photovoltaik) bzw. bis 1. Januar 2015 (für alle restlichen Quellen) ans Netz gehen: Windkraft: 2 GZ bis 2017, 1 GZ ab 2018 Wasserkraftwerke von bis zu 10 MW installierter Leistung, ab 2004 errichtet: 3 GZ Wasserkraftwerke von bis zu 10 MW installierter Leistung, vor 2004 errichtet und modernisiert: 2 GZ Wasserkraftwerke von bis zu 10 MW installierter Leistung, vor 2004 errichtet und nicht modernisiert: 0,5 GZ Biomasse, Biogas, Bio-Flüssigkeit: 2 GZ Biomasse aus Energiepflanzen & Forstwirtschaftlichen Abfälle: 3 GZ Deponiengas: 1 GZ Klärgas: 1 GZ Geothermie: 2 GZ Photovoltaik: 6 GZ Ausnahmen: a) Sich in Probe befindende Anlagen, die bis Ende 2016 in Betrieb gehen oder modernisiert werden, stehen 1 GZ zu. b) Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit erneuerbaren Stromquellen, die sich für das Strom- Fördersystem entschieden haben, verfügen über ein zusätzliches GZ. 2

3 c) Für Anlagen, die über eine Investitionsförderung beim Errichten verfügt haben, bestimmt ANRE die Anzahl der GZ. Die Anzahl der GZ wird niedriger als die gesetzlich festgelegte Anzahl sein, indem die Differenz gemäß den Berechnungen der EU-Kommission die Wirtschaftlichkeit der Anlage beibehält. d) Anlagen mit einer installierten Leistung von max. 10 MW können sich entweder für GZ entscheiden oder den Strom zu einem von ANRE festgelegten Preis verkaufen. Das Fördersystem für neue Anlagen, unabhängig von der erneuerbaren Quelle, läuft 15 Jahre nach Inbetriebnahme. Vor 2004 errichtete Wasserkraftwerke von max. 10 MW werden 3 Jahre lang nach der Akkreditierung durch ANRE gefördert, wenn sie modernisiert werden - 10 Jahre lang, gebrauchte Windkraftanlagen 7 Jahre. Ein GZ ist 16 Monate gültig, d.h. es darf 16 Monate lang vermarktet werden. Betreiber von Kraftwerken mit über 125 MW installierte Leistung von Strom aus erneuerbaren Quellen benötigen sowohl die Akkreditierung durch ANRE als auch eine Genehmigung von der EU-Kommission, wofür umfassende Unterlagen einzureichen sind. Die temporäre Akkreditierung von der ANRE erfolgt für in Betrieb genommene Anlagen sowie für Anlagen die bereits über einen Einspeisevertrag verfügen für 24 Monate. Sollte die EU-Kommission entscheiden, dass dem betreffenden Projekt weniger GZ zustehen als das rumänische Gesetz vorsieht, dann ist die Differenz der GZ binnen max. 24 Monate zurück zu erstatten. Zuständige Behörden Das Wirtschaftsministerium ( ): Erstellt die Strategie im Energiebereich und entwirft Gesetze. Die Nationale Behörde für Regelung im Energiebereich ANRE (Autoritatea Nationala pentru Reglementare in domeniul Energetic): Erarbeitet die Anwendungsnormen und ist zuständig für deren Umsetzung. Sie ist eine selbstständige öffentliche Institution, die die Effektivität des Energiemarktes, die Wettbewerbsfähigkeit und den Verbraucherschutz auf den Energiemarkt sicherstellen soll. Sie ist als Schnittstelle zwischen den Behörden, der Zivilgesellschaft und den Unternehmern zu betrachten. Sie überwacht weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung des Programms für die Förderung der Stromproduktion aus regenerierbaren Energiequellen und erstellt regelmäßige Berichte. Rumänischer Fond für Energieeffektivität FREE (Fondul Roman pentru Eficienta Energiei): Verwaltet die öffentlichen Gelder und finanziert Investitionsprojekte im Energiebereich. Das Umweltministerium ( Verwaltet das Umweltfond. Dieses fördert u.a. die Projekte von Unternehmen, die als Tätigkeit die Produktion von erneuerbaren Energien nachweisen. Erstellt die Ursprungszertifikate für Biomasse, Biogas und Bio-Flüssigkeit. Das Landwirtschaftsministerium ( Erstellt die Ursprungszertifikate für Biomasse, Biogas und Bio- Flüssigkeit. Teilnehmer am Strommarkt Für den Ablauf der Einspeisung, Vermarktung und Abrechnung des aus regenerierbaren Quellen erzeugten Stroms sind TRANSELECTRICA und OPCOM mit deren untergeordneten Abteilungen zuständig, wie folgt: Die Nationalgesellschaft TRANSELECTRICA SA, eine Aktiengesellschaft im Staatseigentum, ist seit 2006 an der Bukarester Börse gelistet. Sie ist für den überregionalen Stromtransport bzw. für die Stromnetze von min. 110 kv und für die Systemdienstleistungen zuständig. In der Fachliteratur erscheint sie auch unter dem Namen Transport- und Systemoperator - OTS. TRANSELECTRICA stellt die Grünen Zertifikate aus, verfolgt die Einhaltung der Pflichtquoten und verwaltet die anfallenden Strafgebühren. Der Operator des Rumänischen Marktes für Elektrische Energie OPCOM (Operatorul Pietei Romane de Energie Eletrica), eine Aktiengesellschaft und Tochtergesellschaft der TRANSELECTRICA, organisiert und verwaltet den Großhandelsmarkt für Strom und den Markt der Grünen Zertifikate. Gleichzeitig verwaltet die OPCOM den neu gegründeten Garantiefond für den GZ-Markt und ist zuständig für den Aufkauf des überschüssigen GZ. 3

4 Landesweit gibt es 8 regionale Stromversorger. 3 davon sind noch Töchter der staatlichen ELECTRICA SA (Electrica Transilvania Sud, Electrica Transilvania Nord, Electrica Muntenia Nord). 5 Energieversorger sind privatisiert worden: ENEL versorgt den Westen, Bukarest und den Südosten, E.ON versorgt den Osten und CEZ versorgt den mittleren Süden des Landes. Alle Energieversorger sind auch Betreiber der Stromnetze von max. 110 kv. Außer den o.g. Stromversorger können auch Stromhändler mit Strom handeln, d.h. sie können Strom kaufen (von der Börse oder direkt vom Hersteller) und es an den Endkunden oder auf der Börse verkaufen. Die Stromhändler können gleichzeitig auch Stromproduzenten sein (und umgekehrt). Die Hersteller von Strom aus erneuerbaren Quellen sind die Empfänger der GZ. Sie vermarkten ihren Strom entweder auf der dafür spezialisierten Börse oder mittels bilateraler Verträge (s.u.). Mitte 2012 waren 101 Erzeuger von grünem Strom, von der ANRE zugelassen. Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Quellen ANRE setzt die Pflichtquote für die Lieferung von grünem Strom für die Stromversorger, -händler und -erzeuger fest. D.h. dass jeder von ihnen eine bestimmte Anzahl von GZ erwerben muss, um den vorgegebenen Pflichtquoten gerecht zu werden. Sollte die jährliche Pflichtquote nicht erfüllt sein, so ist der Maximalwert für die Transaktionierung Grüner Zertifikate an das Garantiefond für jedes nicht erworbene GZ zu entrichten. ANRE berechtigt, auf Grund einer technischen Prüfung, die Produzenten von Strom aus regenerierbaren Quellen für den Verkauf von GZ. Weiterhin informiert der Stromproduzent den Versorger über die Zulassung von Seiten der ANRE zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie über die Einspeisungsstellen. Der Stromproduzent liefert seinen Strom in den nächsten Netzknoten, wo der lokale Netzbetreiber bzw. TRANSELECTRICA (je nach eingespeiste MWh) den eingespeisten Strom misst. Die Produzenten von grünem Strom sind auf die Zulassung von dem Netzbetreiber (TRANSELECTRICA oder der regionale Netzbetreiber) angewiesen, den erzeugten Strom in den nächstgelegenen Stromnetzknoten einzuspeisen. Die inzwischen privatisierten regionalen Stromversorgen haben nur begrenzt in die Modernisierung des Stromnetzes investiert, trotzdem steigt die Anzahl der Einspeisezulassungen für Grünstrom jährlich. Erzeugern von grünem Strom wird der Netzanschluss garantiert, Erzeuger in Anlagen von max. 1 MW verfügen über prioritären Anschluss. Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Notfällen die Einspeisung abzubrechen. Vermarktung von Strom Der Produzent von grünem Strom vermarktet seinen Strom wie die Stromproduzenten aus konventionellen Quellen. Strom kann folgenderweise verkauft werden: der Markt für den nächsten Tag (Piata pentru Ziua Urmatoare, PZU): Es nehmen alle Anbieter von Strom und alle Abnehmer von Strom teil. der Markt der bilateralen Verträge : Der Stromproduzent verhandelt direkt mit den Abnehmern und schließt mit diesen die Verträge ab. Zusätzlich zu den beiden Märkten funktioniert der Gleichgewichtsmarkt (Piata de Echilibrare) als eine Art Notfall-Markt. Er dient zur sofortigen Abnahme für Verbraucher, die größere Mengen als die geplanten benötigen, sowie zur sofortigen Abgabe für Verbraucher, die die geplante und beschaffene Menge nicht komplett verbraucht haben. Alle Teilnehmer an die 2 o.g. Märkten (Stromproduzenten, -lieferanten und -verbraucher) sind verpflichtet, auch an den Gleichgewichtsmarkt teilzunehmen. Vermarktung von Grünen Zertifikaten TRANSELECTRICA erhält monatlich von den für die Ausstellung der GZ berechtigten Stromerzeugern und von den Netzbetreibern Daten über die ins Netz eingespeisten Strommengen. Auf Grund dieser stellt sie den berechtigten 4

5 Produzenten von Strom aus erneuerbaren Quellen GZ für den Vormonat aus. Die Produzenten von grünem Strom müssen die GZ auf einem vom Strommarkt separaten Markt verkaufen. Die GZ werden den Stromlieferanten monatlich auf dem zentralisierten Markt der Grünen Zertifikate (Piata Certificatelor Verzi) oder auf dem Markt der bilateralen Verträge für Grüne Zertifikate (Piata Contractelor Bilaterale) angeboten. Für die Teilnahme am zentralisierten Markt müssen sich alle Teilnehmer im Voraus als solche registrieren. Die Transaktionen finden an einem Tag des Monats statt, auf Grund aller eingetroffenen Anfragen und Angeboten der Vorperiode des laufenden Monats. Nach jeder stattgefundenen Transaktion stellt OPCOM automatisch eine Bestätigung an Käufer und Verkäufer aus. Auf dem bilateralen Markt werden zwischen Anbietern und Abnehmern zeitlich begrenzte Verträge abgeschlossen, nach einem von der ANRE zur Verfügung gestellten Vertragsmuster. Preise und Anzahl der GZ werden zwischen den beiden Vertragspartnern verhandelt, ebenso die Zahlungsmodalität. Der Produzent kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Verzugszinsen berechnen (in gleicher Höhe wie die Verzugszinsen für die staatlichen Zahlungen). Ein GZ kann grundsätzlich nur ein einziges Mal vermarktet werden. Eine Ausnahme gilt z.b. für Stromproduzenten, die die in einem bilateralen Vertrag festgesetzte Anzahl von Zertifikaten nicht liefern kann und die restlichen Zertifikate auf dem zentralisierten Markt, in Sinne der Vertragserfüllung, erwirbt. In diesem Fall bleibt der Preis der zusätzlich auf dem zentralisierten Markt erworbenen GZ derjenige aus dem bilateralen Vertrag. Der Transfer der GZ vom Konto des Verkäufers auf das des Käufers geschieht nur durch OPCOM und alle Transfers werden zentral registriert. Ist der Produzent von grünem Strom auch Lieferant, so kann er die eigenen GZ für den Eigenverbrauch verwenden. Preisgestaltung für den Produzenten Dem Hersteller von Strom aus erneuerbaren Quellen steht der Preis für Strom aus konventionellen Quellen plus den Preis der GZ zu. Der durchschnittliche Strompreis für Grünstromproduzenten im Jahr 2011 lag bei 37,1 /MWh. Der Durchschnittspreis für ein GZ in 2011 lag bei 56,15 /MWh. Der Gesetzgeber setzt eine Preisgrenze für die GZ fest. Seit 2008 gilt, dass 1 GZ zu min. 27 /MWh und max. 55 /MWh (+ Euro-Inflationsrate) vermarktet werden kann. Der Durchschnittspreis aus 2011 deutet darauf hin, dass das Angebot für Strom aus erneuerbaren Energien angesichts der Nachfrage gering ist. Der Strompreis wird täglich auf der Börse neu festgelegt, der Preis der GZ dagegen wird auf der Börse nur ein Mal im Monat verhandelt. OPCOM ist für die Abrechnung zwischen Anbietern und Abnehmern von Strom und GZ auf den Börsen zuständig. Die Strafgelder, die die Stromversorger und Händler bei Nichterfüllung der Pflichtquoten zahlen, werden an TRANSELECTRICA überwiesen. Diese verwendet sie, um Investitionen in die Netzinfrastruktur für die Erzeuger von grünem Strom zu tätigen. Technische Rahmenbedingungen Stromproduzenten haben Lizenz zur Stromerzeugung von der ANRE und die Baugenehmigung von den lokalen Behörden einzuholen. Zusätzlich sind die Genehmigungen und Lizenzen für die Stromerzeugung aus den unterschiedlichen Quellen separat zu betrachten. Für Wasserkraftanlagen sind die wasserrechtlichen, für Geothermie die bergbaurechtlichen Auflagen zu beachten usw. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Haftung. 5

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