Baugebiet Haslacher Weg Bauplätze für Einfamilienhäuser/Doppelhäuser in. Bietigheim-Bissingen, Ortsteil Metterzimmern

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1 Baugebiet Haslacher Weg Bauplätze für Einfamilienhäuser/Doppelhäuser in Bietigheim-Bissingen, Ortsteil Metterzimmern Wohnbau Layher GmbH & Co.KG Riedstraße 1 / Besigheim Ihr Ansprechpartner: Andreas Ziegler Telefon: 07143/ Mobil: 0174/ Telefax: 07143/ ziegler@layher-wohnbau.de Webseite: Seite 1 von 7

2 Veräußerung von Bauplätzen im Baugebiet Haslacher Weg 1. Bezüglich der Vergabe der Bauplätze im haben wir folgende Regelungen beschlossen: Baugebiet Haslacher Weg Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot. Der Kaufpreis beinhaltet die Erschließungskosten, jedoch nicht die Versorgungsbeiträge für Strom, Wasser und Gas. Diese sind vom Käufer zu tragen. Die voraussichtliche Höhe dieser Nebenkosten erfragen Sie bitte bei den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen, Tel.: 07142/ Des Weiteren trägt der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamtes sowie die Grunderwerbsteuer. Die Bauplätze werden in vermessenem Zustand verkauft. Für Kommunikationsanschlüsse hat der Erwerber selbst und auf eigene Kosten zu sorgen; Glasfaseranschlüsse sind voraussichtlich möglich. Die Käufer verpflichten sich im Kaufvertrag zur bezugsfertigen Erstellung eines Wohnhauses bis spätestens zum Diese Verpflichtung wird durch ein Rücktrittsrecht für die Stadt im Grundbuch abgesichert. Die Wohnbau Layher GmbH & Co.KG kann einen Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit verlangen. Der Kaufpreis selbst wird fällig, einen Monat nach Abschluss des Kaufvertrages und Eintragung einer Vormerkung auf Eigentumsübertragung, nicht jedoch vor Vorliegen der Negativatteste über die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten. Die Wohnbau Layher GmbH & Co.KG kann die Vergabe jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, ohne dass Schadensersatzansprüche der Bieter entstehen. Die Wohnbau Layher GmbH & Co.KG übernimmt keine Kosten, die bei den Bietern anfallen. 2. Zur Förderung von Familienheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche und junge Familien und Alleinerziehende gewährt die Stadt Bietigheim-Bissingen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen und weiterer Voraussetzungen ein Aufwendungsdarlehen. Die entsprechenden Richtlinien sind bei der Stadt zu erfahren. Des Weiteren bietet das Land Baden-Württemberg über die Landeskreditbank eine Vielzahl unterschiedlicher finanzieller Hilfen, sofern Sie die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Eine Beratung zu diesen unterschiedlichen finanziellen Hilfen erhalten Sie beim Landratsamt Ludwigsburg (Tel.: 07141/ oder 2491, Hindenburgstraße 40, Ludwigsburg) oder auf der Website der L- Bank. ( Seite 2 von 7

3 3. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich bis zum /12:00 Uhr an folgende Adresse: Wohnbau Layher GmbH & Co.KG Riedstraße 1 / Besigheim Alternativ per an: gebote-lindencarre@layher-wohnbau.de Ihre Bewerbung muss unterschrieben sein und die Bestätigung enthalten, dass Sie mit den Festlegungen einverstanden sind sowie dass die Finanzierung gesichert ist und nachgewiesen werden kann. Vor Ihrer Bewerbung um einen bestimmten Bauplatz und nochmals vor Vertragsabschluss bitten wir genau zu prüfen, ob auf dem von Ihnen gewünschten Bauplatz auch tatsächlich das von Ihnen vorgesehene Bauvorhaben verwirklicht werden kann, oder ob dem baurechtliche oder sonstige Vorschriften entgegenstehen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Bauplätze in dem Zustand veräußert werden, in dem sie sich jetzt befinden. Eine eventuell vorhandene Bepflanzung haben die Erwerber zu entfernen; sonstige Erschwernisse (Baugrund u.s.w.) tragen ebenfalls die Erwerber. 4. Bitte füllen Sie die beiliegenden Bewerbungsunterlagen vollständig aus. Diese Angaben sind Grundlage der Vergabeentscheidung; eine Nichtbeantwortung kann eine Ablehnung zur Folge haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt und auch bei der Abgabe eines bestimmten Gebotes kein Anspruch auf Abschluss des Kaufvertrages oder Einsicht in die Gebote oder Daten anderer Bieter besteht. Bei einer Bewerbung bitten wir, entsprechend dem Vordruck, alle Bauplätze anzugeben, für welche Sie sich bewerben möchten. Bei von ihnen nicht angeführten Bauplätzen, werden Sie bei der Vergabe auch nicht berücksichtigt. Wenn Sie mehrere Bauplätze wünschen (z.b. zwei nebeneinanderliegende Bauplätze) bitten wir um einen Hinweis im Anmerkungsfeld. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie insgesamt nur einen Bauplatz erwerben möchten. 5. Die Erschließung ist bereits fertig gestellt und die Bauplätze sind bebaubar. 6. Auskünfte über konkrete baurechtliche Vorschriften können beim Baurechtsamt im Rathaus in Bissingen eingeholt werden. Dafür wenden Sie sich bitte an Herr Schieckel, Tel.: 07142/ Den Bebauungsplan finden Sie unter: Seite 3 von 7

4 Gegen Erstattung der Kosten, können von dort aus auch die entsprechenden Bebauungspläne, insbesondere deren Textteile zur Verfügung gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Architekt anhand der beigefügten Pläne im Wesentlichen zurechtfindet und sich gegebenenfalls entsprechend informiert. 7. Wir weisen darauf hin, dass die Wohnbau Layher GmbH & Co.KG nicht verpflichtet ist, die Grundstücke überhaupt oder an bestimmte Interessenten zu verkaufen. Die Wohnbau Layher GmbH & Co.KG vermarktet die Grundstücke selbst. Sie erteilt keine Makleraufträge und zahlt keinerlei Vermittlungsprovisionen. Planungen und Untersuchungen des Kaufinteressenten haben auf eigene Kosten und auf dessen Risiko zu erfolgen. Für die gemachten Angaben kann ausdrücklich keine Garantie oder Gewähr übernommen werden. Die Wohnbau Layher GmbH & Co.KG kann das Bieterverfahren und die Vergabe jederzeit auch ohne Angabe von Gründen aufheben, ohne dass Schadensersatzansprüche der Erwerber gegen die Wohnbau Layher GmbH & Co. KG entstehen. Übersicht der Bauplätze im Baugebiet Haslacher Weg Die Bauplätze sind vermessen. Entlang der Grundstücksgrenze hin zur Kleinsachsenheimer Straße steht eine Lärmschutzwand. Diese ist von den Eigentümern auf Dauer zu dulden, und die Stadt erhält ein Betretungsrecht zur Unterhaltung. Diese Rechte werden auch im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen. Es gibt Grundstücke für Doppelhaushälften (DH) und Einfamilienhäuser (EFH). Bauplatz Nr. Bebaungsart Flurstücks-Nr. Bauplatzfläche (m²) Mindestpreis (750 Euro/m²) 1 DH m² ,-- EUR 2 DH m² ,-- EUR 3 DH m² ,-- EUR 4 DH m² ,-- EUR 5 DH m² ,-- EUR 6 DH m² ,-- EUR 7 EFH m² ,-- EUR 8 EFH m² ,-- EUR 9 EFH m² ,-- EUR 10 EFH m² ,-- EUR 11 EFH m² ,-- EUR Seite 4 von 7

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6 Auf dem Bauplatz Nr. 11 ist an erster Rangstelle im Grundbuch folgende Dienstbarkeit eingetragen: Beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Bietigheim-Bissingen betreffs Duldung einer Pflanzgebotsfläche. Der Grundstückseigentümer unterlässt auf einer Breite von 2,5 m entlang der Nordgrenze, wie in der Umlegungskarte schwarz schraffiert eingezeichnet, eine Anpflanzung von anderen als den nachfolgend genannten standortgerechten Pflanzen: Feldahorn (Acer campestre), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Gemeiner Hasel (Corylus avellana), Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus Europaeus), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare), Echte-Hunds- Rose (Rosa canina), Wein-Rose (Rosa rubiginosa), Sal-Weide (Salix caprea), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Trauben-Holunder (Sambucus racemosa), Wolliger Schneeball ( Viburnum lantana), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) und hält diese Flächen von Gebäuden (bspw. Geschirrhütte, Überdachungen u.s.w.) frei. Reallast zugunsten der Stadt Bietigheim-Bissingen und zulasten des Grundstücks: Die Festsetzungen im für das Grundstück geltenden Bebauungsplan schreiben auf einer Breite von 2,5 m entlang der Nordgrenze des Grundstücks die Anpflanzung von standortgerechten Sträuchern und Hecken vor. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich zugunsten der Stadt Bietigheim-Bissingen zur dauernden Pflege und Unterhaltung dieser standortgerechten Anpflanzungen. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH bezüglich eines Abwasserkanals: Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH sind berechtigt, über das Grundstück einen Abwasserkanal zu führen, dort zu belassen und bestimmungsgemäß zu benutzen. Des Weiteren können die Stadtwerke Bietigheim- Bissingen GmbH jederzeit die für den Betrieb, die Unterhaltung und Erneuerung erforderlichen Arbeiten vornehmen, Aushub lagern und das Grundstück zu diesem Zweck betreten oder betreten lassen. Nach Abschluss der Arbeiten ist auf Kosten der Berechtigten der alte Zustand wieder herzustellen. Der Grundstückseigentümer hat sich auf einem Schutzstreifen von 1 m, wie in der Umlegungskarte schwarz schraffiert eingezeichnet, jeglicher Handlungen zu enthalten, die den Abwasserkanal in irgendeiner Weise gefährden könnten, insbesondere das Errichten von Gebäuden oder das Pflanzen von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern. Von dem Abwasserkanal herrührende Schäden sind vom Berechtigten zu ersetzen. Die Dienstbarkeit darf Dritten überlassen werden. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Stadt Bietigheim-Bissingen bezüglich eines Abwasserkanals: Die Stadt Bietigheim-Bissingen ist berechtigt, über das Grundstück einen Abwasserkanal zu führen, dort zu belassen und bestimmungsgemäß zu benutzen. Des Weiteren kann die Stadt Bietigheim-Bissingen jederzeit die für den Betrieb, die Unterhaltung und Erneuerung erforderlichen Arbeiten vornehmen, Aushub lagern und das Grundstück zu diesem Zweck betreten oder betreten lassen. Nach Abschluss der Arbeiten ist auf Kosten der Berechtigten der alte Zustand wieder herzustellen. Der Grundstückseigentümer hat sich auf einem Schutzstreifen von 1 m, wie in der Umlegungskarte schwarz schraffiert eingezeichnet, jeglicher Handlungen zu enthalten, die den Abwasserkanal in irgendeiner Weise gefährden könnten, insbesondere das Errichten von Gebäuden oder das Pflanzen von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern. Von dem Abwasserkanal herrührende Schäden sind vom Berechtigten zu ersetzen. Die Dienstbarkeit darf Dritten überlassen werden. Seite 6 von 7

7 Auf den Bauplätzen 1, 2, 3 und 4 ist an erster Rangstelle im Grundbuch folgende Dienstbarkeit eingetragen: Beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Bietigheim-Bissingen bezüglich einer Lärmschutzwand: Die Stadt Bietigheim-Bissingen ist berechtigt, entlang der Grundstücksgrenze, wie in der Umlegungskarte schwarz schraffiert eingezeichnet, auf einer Breite von 1,5 m eine Lärmschutzwand zu errichten, dort auf Dauer zu belassen und bestimmungsgemäß zu benutzen. Des Weiteren kann die Stadt Bietigheim-Bissingen jederzeit die für die Nutzung, die Unterhaltung und Erneuerung erforderlichen Arbeiten vornehmen, Aushub lagern und das Grundstück zu diesem Zweck betreten oder betreten lassen. Nach Abschluss der Arbeiten ist auf Kosten der Berechtigten der alte Zustand wiederherzustellen. Der Grundstückseigentümer hat sich jeglicher Handlungen zu enthalten, die die Lärmschutzwand in irgendeiner Weise gefährden könnten oder die Unterhaltung und Erneuerung beeinträchtigen könnten. Seite 7 von 7

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