Informationsblatt. zum neuen Wohnbaugebiet Winkel-Süd Bauabschnitt II in Treuchtlingen
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- Kerstin Arnold
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1 Informationsblatt zum neuen Wohnbaugebiet Winkel-Süd Bauabschnitt II in Treuchtlingen Der obenstehende Übersichtsplan zeigt das Wohnbaugebiet Winkel Süd. Die Erschließung des Baugebiets erfolgt über die bereits bestehende Zufahrt zur Staatsstraße Im Frühjahr 2003 wurden die ersten 30 Bauplätze im rot markierten ersten Bauabschnitt erschlossen. Im Jahr 2017 werden weitere 12 Bauplätze im gelb markierten des im zweiten Bauabschnitt (BA II) erschlossen werden. Weitere Auskünfte erteilt das Liegenschaftsverwaltung: Tel / oder thomas.schaeff@treuchtlingen.de Tel / oder hans-peter.lang@treuchtlingen.de Den Bebauungsplan mit Textteil senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
2 Wesentliche Verkaufsbedingungen für die Bauplätze im Wohnbaugebiet Winkel Süd BA II in Treuchtlingen 1.Allgemeines Sämtliche angebotenen Bauplätze befinden sich im Eigentum des städtischen Kommunalunternehmens Grundstücksverwertung Treuchtlingen KU. 2.Kaufpreis Der Kaufpreis für den Grund und Boden beträgt 50,00 /m². 3.Erschließungskosten 3.1 Der Erschließungsbeitrag nach den 127 ff BauGB wird nach 11 der städt. Erschließungsbeitragssatzung mit einem Betrag von 32,00 /m² abgelöst. 3.2 Die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nach 8a Abs. 1 BNatSchG (Ersatzaufforstung udgl.) werden privatrechtlich mit einem Betrag von 3,00 /m² im Rahmen des Kaufvertrages abgegolten. 3.3 Der gesamte Kaufpreis einschließlich der in den vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.2 genannten Beträge sind binnen 10 Tagen nach Mitteilung des Notars über das Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen des notariellen Grundstückkaufvertrages fällig. 3.4 Der Kanalherstellungsbeitrag ist nach der städt. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Treuchtlingen zu entrichten. Er beträgt derzeit 0,45 /m² für die Grundstücksfläche und 10,30 /m² für die Geschossfläche. Aufgrund der Festsetzung des Bebauungsplanes, dass Niederschlagswasser nicht eingeleitet werden darf und zu versickern ist, wird auf die Erhebung des Beitrags für die Grundstücksfläche von 0,45 /m² verzichtet. Sollte die Beschränkung wegfallen, wird der Beitrag nacherhoben Ein Viertel der beitragspflichtigen Grundstücksfläche wird als Geschossfläche veranlagt und auf die spätere tatsächliche Geschossfläche angerechnet. Auf dieser Basis werden im Kaufvertrag Vorauszahlungen erhoben. Der endgültige Kanalherstellungsbeitrag wird durch Beitragsbescheid erhoben. 3.5 Mit dem in Ziffer 3.4 genannten Kanalherstellungsbeitrag ist auch der Kanalhausanschluss vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze abgegolten. Der im Grundstück bereits hergestellte Kanalhausanschlussschacht für Schmutzwasser ist vom Erwerber mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 2.600,00 abzugelten. Dieser Betrag ist zusammen mit dem Kaufpreis fällig. 3.6 Die Herstellung der privaten Hausanschlussleitungen und die Baukostenzuschüsse zur Wasser- und Stromversorgung sind nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Stadtwerke zu entrichten. 4.Bauverpflichtung Wiederkaufsrecht 4.1 Der jeweilige Käufer verpflichtet sich auf dem Vertragsgrundstück ein Wohngebäude zu errichten und hierfür binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss mindestens den Rohbau fertigzustellen. Soweit er diese Bauverpflichtung nicht
3 erfüllt oder das Grundstück ganz oder teilweise in unbebautem Zustand weiter veräußert, ist die Stadt Treuchtlingen zum Rückkauf des Bauplatzes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Der Rückkauf erfolgt zu dem unter Ziffer 2 genannten Kaufpreis zuzüglich den unter Ziffer 3 genannten Erschließungskosten, lastenfrei und ohne Zuschlag von Zinsen. Zur Sicherung vorstehenden Wiederkaufsrechtes wird eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt Treuchtlingen im Grundbuch eingetragen. 4.2 Für jeden angefangenen Monat, in dem der Erwerber der Bauverpflichtung nicht nachkommt, kann der Veräußerer eine Vertragsstrafe nach Maßgabe der 339 ff BGB in Höhe von 100,00 verlangen. 5.Sonstige Vereinbarungen bzw. Auflagen 5.1 Das auf den Baugrundstücken anfallende Oberflächenwasser (auch Wasser von den Hausdächern) ist durch entsprechende Sickereinrichtungen auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, zur Versickerung zu bringen. Die Stadt Treuchtlingen fördert den Bau von Regenwassernutzungsanlagen ab einer Größe von 2 m³ pauschal mit 400, Die Käufer haben ihre Baugrundstücke bis zur Bebauung jährlich mindestens zweimal abzumähen und das abgemähte Gras zu entfernen. 5.3 Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist pro Bauplatz mindestens ein mittelkroniger, heimischer Laubbaum oder ein Obstbaum (Hochstamm) zu pflanzen. Entlang der Fuß- und Radwege ist auf dem privaten Grundstück eine Gehölzpflanzung mit zusätzlich einen mittelkronigen Baum je angefangene 20 m zu pflanzen. Eine entsprechende Bepflanzung auf den Nachbargrundstücken ist zu dulden. Das Gebot der nachbarrechtlichen Rücksichtnahme ist zu beachten. 5.4 Die Käufer stimmen einer evtl. nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen notwendigen Grenzregelung wegen geringfügiger Grenzverschiebungen aufgrund des Straßenbaues zu. Mehr- oder Minderflächen sind entsprechend den Beträgen unter Ziffer 2 und 3 auszugleichen. 5.5 Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind einzuhalten. Das zulässige Höchstmaß der baulichen Nutzung ergibt sich aus dem Bebauungsplan. 6.Hinweise 6.1 Die Bauplätze werden erst nach Fertigstellung der Erschließung amtlich vermessen. Bis zu diesem Zeitpunkt können nur ideelle Teilflächen entsprechend dem gewünschten Bauplatz erworben werden. Zur Finanzierung des Kaufpreises ist eine Grundbucheintragung und Belastung des erworbenen Bauplatzes im Grundbuch nur mit Mehrkosten möglich. 6.2 Die Wasserversorgung der Gebäude ist aus technischen Gründen nur bis maximal ins 1. Obergeschoss möglich. 6.3 Das neue Baugebiet wird von den Stadtwerken Treuchtlingen mit Glasfaserkabeln erschlossen. Sie haben daher die Möglichkeit sich einen entsprechenden Hausanschluss bis in ihr Wohnhaus legen zu lassen. So können Sie zukünftig von den schnellsten Angeboten der üblichen Internetanbietern profitieren.
4 Treuchtlingen, den STADT TREUCHTLINGEN Werner Baum Erster Bürgermeister
5 Grundstücksliste Baugebiet Winkel-Süd in Treuchtlingen, Bauabschnitt II Die reservierten Bauplätze sind gelb gekennzeichnet Grundstück Nr. Fläche Status m² verkauft m² verkauft m² verkauft m² verkauft m² reserviert m² verkauft m² reseviert m² verkauft m² verkauft m² verkauft m² verkauft m² reserviert
Stadt Treuchtlingen Juni 2015
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