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1 To: Cc: ; ; ; Sent: Wednesday, April 15, :37 AM Subject: Herr Köhler, das Grundgesetz gilt auch für Sie Wilfried Frehse Berlin, den An den Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland Herrn Köhler Spreeweg Berlin Betr.: Herr Köhler, das Grundgesetz gilt auch für Sie. Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler! Damit meine ich nicht die Textausgabe Stand: Januar 2007 Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt diese Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Frehse: Ich frage mich nur, wo war ich denn bei dieser freien Selbstbestimmung? Wann habe ich was mitbestimmen könne? Aus meiner Jugendzeit kenne ich noch diese Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern*) Baden**), Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz, - 2 -

2 Schleswig Holstein, Württemberg- Baden**) und Württemberg-Hohenzollern**), um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. *) Seit dem 1.Januar gilt das GG auch im Saarland (Bundesgesetzbl. I 1956 S. 1011). Zur Geltung des GG in Berlin vergleiche die ergänzenden Dokumente auf Seite 116. **) Heute: Baden-Württemberg... Das Grundgesetz von Bonn KURZE EINFÜHRUNG Frehse: Ich zitiere den letzten Absatz. Der Parlamentarische Rat hat, wie es in der Präambel des Grundgesetzes heißt, auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das sind die Deutschen in den von Russen besetzten und von den Polen verwalteten östlichen Gebieten. Die dort vorhandenen Institutionen, Volksrat und Volkskongreß; sind nicht aus dem freien Willen der Wähler hervorgegangen, sondern von den Behörden der Besatzungsmacht gewaltsam eingesetzt. Wenn in diesen deutschen Teilen der Tag gekommen sein wird, der seinen Einwohnern die vollen staatsbürgerlichen Rechte gibt, wird an die Stelle des Bonner Grundgesetzes eine für ganz Deutschland geltende Verfassung treten. Bonn, den 28. November 1949 Paul Löbe Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler, demnach haben wir immer noch das Grundgesetz von Bonn, weil wir nach der Wiedervereinigung ( Historisch gesehen eine Restvereinigung) noch keine für ganz Deutschland geltende Verfassung bekommen haben! An der ich mitwirken bzw. mitbestimmen konnte! Diese Jahr haben wir nun schon 20 Jahre die Wiedervereinigung und mit einer Verfassung, gibt es bisher noch nicht einmal einen Ansatz. Ich Appelliere hiermit an Sie, für den 23. Mai 2009, nicht mehr an der Wahl für einen Bundespräsident/in teilzunehmen. Warum? a. Machen Sie den Weg für das Deutsche Volk frei, für eine Verfassung. b. Sollte es am 23.Mai doch eine Wahl geben, werde ich vor dem -2-

3 - 2 - Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsklage einreichen, weil wir immer noch das Bonner Grundgesetz haben. c. Weil es mir bis heute verwehrt und verweigert wird, als mündiger Staatsbürger ein Staatsoberhaupt zu wählen! Darum ist für mich die BRD die 50% tige Diktatur der Demokratie, weil ich nur an der Wahl eines Bundeskanzler/in beteiligt sein darf. Ich bitte um eine Antwort, wie Sie sich zum 23.Mai 2009, entscheiden werden. Wie es nun in Deutschland weitergehen soll, beschreibe ich unter: Frau Dr. Merkel, das Grundgesetz gilt auch für Sie. Wilfried Wilhelm Hans Frehse To: internetpost@bundesregierung.de Cc: mail@bundestag.de ; internetredaktion@bundesrat.de ; bverfg@bundesverfassungsgericht.de ; Poststelle@BPRA.Bund.de Sent: Wednesday, April 15, :41 AM Subject: Frau Merkel, das Grundgesetz gilt auch für Sie Wilfried Frehse Berlin, den An die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Frau Dr. Merkel Willy-Brandt-Straße Berlin Betr.: Frau Merkel, das Grundgesetz gilt auch für Sie. Sehr geehrter Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel! Damit meine ich nicht die: Textausgabe Stand: Januar 2007 Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt diese Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Frehse: Ich frage mich nur, wo war ich denn bei dieser freien Selbstbestimmung? Wann habe ich was mitbestimmen könne? - 3 -

4 - 3 - Aus meiner Jugendzeit kenne ich noch diese: Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern*) Baden**), Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig Holstein, Württemberg- Baden**) und Württemberg-Hohenzollern**), um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. *) Seit dem 1.Januar gilt das GG auch im Saarland (Bundesgesetzbl. I 1956 S. 1011). Zur Geltung des GG in Berlin vergleiche die ergänzenden Dokumente auf Seite 116. **) Heute: Baden-Württemberg... Das Grundgesetz von Bonn KURZE EINFÜHRUNG Frehse: Ich zitiere den letzten Absatz. Der Parlamentarische Rat hat, wie es in der Präambel des Grundgesetzes heißt, auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das sind die Deutschen in den von Russen besetzten und von den Polen verwalteten östlichen Gebieten. Die dort vorhandenen Institutionen, Volksrat und Volkskongreß; sind nicht aus dem freien Willen der Wähler hervorgegangen, sondern von den Behörden der Besatzungsmacht gewaltsam eingesetzt. Wenn in diesen deutschen Teilen der Tag gekommen sein wird, der seinen Einwohnern die vollen staatsbürgerlichen Rechte gibt, wird an die Stelle des Bonner Grundgesetzes eine für ganz Deutschland geltende Verfassung treten. Bonn, den 28. November Paul Löbe

5 - 4 - Sehr geehrter Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, demnach haben wir immer noch das Grundgesetz von Bonn, weil wir nach der Wiedervereinigung ( Historisch gesehen eine Restvereinigung) noch keine für ganz Deutschland geltende Verfassung bekommen haben! An der ich mitwirken bzw. mitbestimmen kann! Dieses Jahr haben wir nun schon 20 Jahre die Wiedervereinigung und mit einer Verfassung, gibt es bisher noch nicht einmal einen Ansatz. Am , sollen Bundestagswahlen sein. Ich bin gegen eine solche weitere Wahl: 1. Weil ich für eine Verfassung bin die unsere Grundgesetzväter, bei einem wiedervereinigtes Deutschland vorbestimmt haben. 2. Weil ich als mündiger Staatsbürger, nicht an der Wahl des Bundespräsident/in teilnehmen darf. 3. Ein modernes Deutschland braucht keine 16 Bundesländer. 5 Bundesländer sind völlig ausreichend! 4. 1 Land soll wieder Preußen heißen. Dahin kann es nur einen Weg geben: 1. Der Bundestag, Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung berufen einen Verfassungskonvent ein. Dieser Verfassungskonvent hat bis zum?, eine Verfassung auszuarbeiten. Über die dann das deutsche Volk entscheidet. 2. Die Amtszeit des Bundespräsident Herrn Köhler, endet am 30. Juni Vorher sollen alle Wähler an die Wahlurnen gerufen werden um: a. Für oder gegen eine Verfassung abzustimmen. Ich bin davon überzeugt, dass das deutsche Volk für eine Verfassung ist. b. Die Amtszeit des Bundespräsidenten, wird bis zu einer Verfassung verlängert. c. Die Amtszeit der Bundesregierung, wird bis zu einer Verfassung verlängert. d. Die Anzahl der bisherigen 16 Länder Stadtstaaten, soll auf 5 verringert werden. Sollte es am 27.September doch eine Bundestagswahl geben, werde ich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, eine Verfassungsklage einreichen. Nach 20 Jahren der Wiedervereinigung, wurde immer noch nicht eine Verfassung ausgearbeitet, über die dann das deutsche Volk abstimmt. Ich bitte um eine Antwort. Wilfried Wilhelm Hans Frehse Cc: mail@bundestag.de ; internetredaktion@bundesrat.de ; bverfg@bundesverfassungsgericht.de ; Poststelle@BPRA.Bund.de ; internetpost@bundesregierung.de Sent: Wednesday, April 15, :46 AM Subject: Frau Gesine Schwan, wovon träumen Sie Nachts? Wilfried Frehse Berlin, den Betr.: Frau Gesine Schwan, wovon träumen Sie Nachts? Lesen und urteilen Sie ( Meine Empfänger ) selber. Eine Person wie Gesine Schwan, streitet mir als einen mündigen Staatsbürger rundweg mein Wahlrecht ab

6 - 5 - Von Ihr werde ich regelrecht entmündigt! So ebbes dürfte wenn dafür ein Grund vorliegen würde, nur ein Vormundschaftsgericht! Von einer solchen Richterin Schwan, halte ich überhaupt nichts!!!!!! Sie kann meinetwegen dahin fahren, wo der Pfeffer wächst!!! Dort kann Sie meinetwegen Pfefferpräsidentin werden! Hier Ihren Erguß : Wilfried Wilhelm Hans Frehse To: mail@bundestag.de ; internetredaktion@bundesrat.de ; internetpost@bundesregierung.de ; Poststelle@BPRA.Bund.de ; bverfg@bundesverfassungsgericht.de Cc: info@presserat.de Sent: Wednesday, May 06, :36 PM Subject: Antwort von Herrn Köhler und Frau Dr.Merkel Wilfried Frehse Berlin, den Betr.: Antwort vom Herrn Bundespräsident Herrn Köhler und Antwort von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel auf meine Schreiben vom Lesen und urteilen Sie selber. Hier nun von mir 2 Anmerkungen, zu dem Schreiben vom Bundespräsident Herrn Köhler: a. Die Kompetenz, wie von Ihnen gewünscht, den Weg für eine neue Verfassung freizumachen, hat er nicht. Frehse: Als deutscher Staatsbürger hätte ich auch als Bundespräsident, diese Kompetenz. b. Eine neue Verfassung strebt er nicht an. Frehse: Und jetzt Frage ich mit Recht, ob der Herr Bundespräsident Köhler sich nicht mehr an seine Worte, in der Paulskirche vom 27. März 2009, erinnert? Bundespräsident Köhler will die Rechte der Wähler stärken. Köhler will mehr Demokratie. So steht es in der Berliner Morgenpost vom Und für mich ist das genau das, warum ich eine Verfassungsklage eingereicht habe! Ohne ein neues Grundgesetz Verfassung wird es nicht mehr Demokratie geben! Was wurde über eine neue Verfassung, nicht alles in der letzten Zeit darüber geschrieben! Land auf und Land ab gab es in den Medien darüber, nicht nur ein Pro sondern auch ein Kontra! Und diese Medien genießen ja laut Grundgesetz Artikel 5 GG (1 ) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Und jetzt kommt da ein Bürger her und schreibt eine Verfassungsklage, für ein neues Grundgesetz - Verfassung! Und dieser Bürger verschickt dann sein Begehren, noch als an Medien. Und was regt sich jetzt, nichts! Sein Begehren bezieht sich ja nicht nur auf ihn selber! Es betrifft ja auch alle Bürger und Wähler in Deutschland

7 - 6 - Hat es den Medien so die Sprache und das Schreiben verschlagen, dass das nicht erwähnenswert ist? Haben die Bürger in Deutschland nicht auch ein Informationsrecht, so wie es auch ein Presserecht gibt? Im Grundgesetz steht darüber bisher noch nichts geschrieben! Eine Informationsverweigerung scheint wohl da bisher sehr sittlich bisher zu sein. Und das sollte in einem neuen Grundgesetz, gleich mit verankert werden! Ein Informationsrecht der Bürger, als ein neues Grundrecht! Spätestens wenn das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsklage entscheidet, haben die Medien dann aber ein Problem. Diese Verfassungsklage ist ja nicht wie Gott gewollt, überplötzlich vom Himmel gefallen! Wilfried Wilhelm Hans Frehse Hier meine empfänger: pressestelle@ard.de; info@zdf.de; leserbriefe@rtl.de; internet@rbb-online.de; info@fab.de; info@phoenix.de; info@xxp.de; info@ndr.de; zuschauerredaktion@mdr.de; info@br-online.de; teletext@arte-tv.com; 3satext@3sat.de; info@sevenoneintermedia.de; info@nachrichtenmanufaktur.de; Busch@n-tv.de; teletext@sat1.de; pressslonge@rtl2.de; info@n24.de; ewebmaster@rtlnewmedia.de; redaktion@wdr.de; stern@stern.de; spiegel@spiegel.de; leserbrie@focus.de; info@cicero.de; lok.muelheim@nrz.de; redaktion.muelheim@waz.de; info@nz-online.de; briefe@abendblatt.de; info@pressenetz.de; online@nrz.de; redaktion@ostsee-zeitung.de; info@faz.de; sonntagszeitung@faz.de; politik@fr-online.de; rga@rga-online.de; an-politik@zeitungsverlag-aachen.de; redaktion@thueringer-allgemeine.de; redaktion@vorbote.de; chefredaktion@lvz.de; redaktion@stz.zgs.de; cvd@stn.zgs.de; online.webmaster@nzz.ch; redaktion@shz.de; print@kr-redaktion.de; leser@welt.de; heilb.-servicecenter@stimme.de; chefredaktion@bremer-nachrichten.de; briefe@bz-berlin.de; redaktion@ez-online.de; leserbrief@berliner-zeitung.de; bkrbk@berlinonline.de; leserbriefe@morgenpost.de; infotsp@tagesspiegel.de; fjwagner@bild.de; leser@wams.de; info@rp-online.de; redaktion@jungefreiheit.de; userpost@taz.de; briefe@abendblatt.de; info@madsck.de; klk.red@kieler-nachrichten.de; online@ksta.de; internet@btag.info; chefredaktion@lvz.de; redaktion@nw-news.de; onlineredaktion@mamo.de; politik@pnn.de; To: bverfg@bundesverfassungsgericht.de Sent: Wednesday, April 22, :55 PM Subject: Verbreitung meiner-verfassungsklage, für ein neues Grundgesetz To: mail@bundestag.de ; internetredaktion@bundesrat.de ; internetpost@bundesregierung.de ; Poststelle@BPRA.Bund.de Sent: Wednesday, April 22, :15 PM Subject: Verfassungsklage, für ein neues Grundgesetz Wilfried Frehse Berlin, den An das Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk Karlsruhe Betr.: Verfassungsklage - Eilantrag An die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts - 7 -

8 - 7 - Ich bin deutscher Staatsangehöriger, seit dem ich am , geboren wurde. Als deutscher habe ich das Wahlrecht, weil ich mündig bin. Das volle Wahlrecht wird mir bisher verweigert, obwohl im Artikel 3 des GG ( Gleichheit vor dem Gesetz ) ( 1 ) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. steht. Bei der Wahl eines Bundespräsident/in werde ich ausgeschlossen unmündig. Dagegen lege ich Verfassungsklage ein. Das Gesetz, ist für mich auch das Grundgesetz und nicht nur vor einem Gericht. Damit wird für mich auch gegen den Artikel 1 des GG ( Menschenwürde Menschenrechte Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte ) ( 1 ) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. verstoßen, weil man mich nicht für würdig genug hält, auch einen Bundespräsident/in mit zu wählen. Weiterhin wird für mich auch gegen den Artikel 2 des GG ( Persönliche Freiheitsrechte ) ( 1 ) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. verstoßen, weil ich es als ein persönliches Freiheitsrecht betrachte, als mündiger deutscher Staatsbürger, auch das volle Wahlrecht auszuüben. 1. Gegen diese für mich ungerechte Behandlung als Wähler, lege ich Verfassungsklage ein. Das Bundesverfassungsgericht rufe ich hiermit an, damit die Wahl am 23.Mai 2009, für den Bundespräsident/in verschoben - ausgesetzt wird. 2. Bestehe ich auf die Umsetzung des Artikel 146 GG ( Geltungsdauer des Grundgesetzes ) Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Nach jetzt bald 20 Jahren einer Wiedervereinigung ist das immer noch nicht in Sicht, wann eine solche Verfassung zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Bis heute gilt immer noch das Grundgesetz von Bonn. Vor dem Bundesverfassungsgericht, klage ich jetzt diese neue Verfassung ein. Ich bitte um eine Antwort. Wilfried Frehse Anlagen: 1. Schreiben an den Bundespräsident Herrn Köhler vom Schreiben an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel vom

9 Meine Meinung über Frau Gesine Schwan als Kandidatin vom Wilfried Frehse Berlin, den Das Schreiben habe ich am , per Rückschein abgeschickt. Den Rückschein habe ich am , zurückbekommen. Wilfried Wilhelm Hans Frehse To: ; ; ; ; Cc: Sent: Wednesday, May 13, :33 PM Subject: Verfassungsklage-Antwort vom Bundesverfassungsgericht Wilfried Frehse Berlin, den Betr.: Antwort vom Bundesverfassungsgericht Vorg.: Meine Verfassungsklage vom Hier die Antwort vom Bundesverfassungsgericht vom Poststempel vom Lesen und überlegen Sie selber: Ich bleibe am Ball, zu mal meine 2. Klage 2. Bestehe ich auf die Umsetzung des Artikel 146 GG ( Geltungsdauer des Grundgesetzes ) immer noch nicht geklärt wurde. Wilfried Frehse

10 To: ; ; ; ; Cc: Sent: Wednesday, May 13, :33 PM Subject: Verfassungsklage-Antwort vom Bundesverfassungsgericht Wilfried Frehse Berlin, den Betr.: Antwort vom Bundesverfassungsgericht Vorg.: Meine Verfassungsklage vom Hier die Antwort vom Bundesverfassungsgericht vom Poststempel vom Lesen und überlegen Sie selber: Ich bleibe am Ball, zu mal meine 2. Klage 2. Bestehe ich auf die Umsetzung des Artikel 146 GG ( Geltungsdauer des Grundgesetzes ) immer noch nicht geklärt wurde. Wilfried Frehse

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