Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträge an die Musikwerkstatt Basel für die Jahre

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1 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat PD/P Basel, 13. September 2017 Regierungsratsbeschluss vom 12. September 2017 Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträge an die Musikwerkstatt Basel für die Jahre Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 15. September Seite 1/10

2 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Inhalt 1. Begehren Begründung Ausgangslage Profil, Aufgaben und Leistungen der Musikwerkstatt Basel Geschichte und Organisationsform Aufgaben und Leistungen Kulturpolitische Bedeutung Raumsituation Aktuelle Staatsbeitragsperiode Finanzielle Situation Antrag und Weiterführung der Staatsbeitragsperiode Antrag der Trägerschaft Stellungnahme des Regierungsrates Konsequenzen für Leistungsangebot der Musikwerkstatt Basel Höhe und Laufzeit des Staatsbeitrages ab Teuerungsausgleich Beurteilung gemäss 3 oder 4 des Staatbeitragsgesetzes... 8 Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung ( 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz):... 8 Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann ( 3 Abs. 2 lit. b Staatsbeitragsgesetz):... 8 Zumutbare Eigenleistung und Nutzung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten durch den Staatbeitragsempfänger ( 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsgesetz):... 9 Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung ( 3 Abs. 2 lit. d Staatsbeitragsgesetz): Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung Antrag... 9 Seite 2/10

3 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 1. Begehren Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen, der Musikwerkstatt Basel für die Jahre folgende Ausgaben zu bewilligen. Betriebsbeitrag Franken ( Franken p.a.) Die Ausgabe ist im Budget 2018 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 1 und 4 des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG ). 2. Begründung 2.1 Ausgangslage Der aktuelle Vertrag betreffend Ausrichtung einer Finanzhilfe in Form eines Betriebsbeitrags des Kantons Basel-Stadt mit der Musikwerkstatt Basel in der Höhe von Franken ( Franken p.a.) hat eine Laufzeit von (GRB Nr. 13/51/15G vom 19. Dezember 2013). Die Musikwerkstatt Basel hat mit Gesuch vom September 2016 fristgerecht um die Erneuerung des Staatsbeitragsverhältnisses für die Jahre und um Erhöhung der Staatsbeiträge ersucht. Der Erhöhungsantrag ist begründet durch den Wegfall der Unterstützung aus der Kulturvertragspauschale Basel-Landschaft KVP, welche ab 2018 nicht mehr weitergeführt wird. Dieser Ausstieg wurde bereits 2014 kommuniziert und hat nichts mit dem so genannten 80-Millionen-Deal der partnerschaftlichen Verhandlungen zu tun. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 16. Mai 2017 wurde das Präsidialdepartement ermächtigt, mit der Musikwerkstatt über eine Erhöhung der Beiträge von Franken p.a. zu verhandeln. Die Gespräche verliefen konstruktiv. Der vorliegende Ausgabenbericht sieht damit vor, den Ausfall zu einem grossen Teil, aber nicht vollständig mit Franken p.a. als Erhöhung zum bestehenden Staatsbeitrag zu kompensieren. Dieser Antrag bildet den Gegenstand der folgenden Ausführungen. 2.2 Profil, Aufgaben und Leistungen der Musikwerkstatt Basel Geschichte und Organisationsform Die Musikwerkstatt Basel wurde 1981 gegründet. Seit 1986 hat sie die Rechtsform einer Genossenschaft mit derzeit sieben Genossenschafter. Die Musikwerkstatt Basel beschäftigt fachlich qualifizierte Musikpädagoginnen und Musikpädagogen mit langjähriger Unterrichts- und Bühnenerfahrung. Die Leitung der Musikwerkstatt Basel obliegt einem dreiköpfigen Verwaltungsausschuss. Das personelle Umfeld der Musikwerkstatt Basel zeichnet sich durch Professionalität, einen kreativen Teamgeist und durch langjährige Konstanz in der Zusammenarbeit aus. Die budgetierten Stellenprozente teilen sich auf zehn Personen mit fixen Teilzeitpensen in Kurs- und Einzelunterricht, in Projektarbeit und Administration auf. Weitere fünfzehn Personen arbeiten regelmässig mit kleineren Pensen im externen Kursbereich Aufgaben und Leistungen Seit 1981 bietet die Musikwerkstatt Basel Einzelunterricht, Gruppenkurse und Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Sie unterhält zudem vier Jugendensembles sowie diverse Kindergruppen, welche alle grossen Anklang finden. Dank den niederschwelligen Einstiegsmöglichkeiten und der gut zugänglichen Lage im Kleinbasel hat die Musikwerkstatt Basel ein über- Seite 3/10

4 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt durchschnittlich hohes Integrationspotential, welches von zahlreichen zugewanderten Menschen aus allen Bildungsschichten genutzt wird. Aktuell wird die Musikwerkstatt Basel monatlich von insgesamt über Personen besucht. In den Räumen der Musikwerkstatt Basel können Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie externe Musikerinnen und Musiker zu günstigen Konditionen proben oder aus eigener Initiative Konzerte durchführen. Das öffentliche Bedürfnis für das musikalische Bildungsangebot der Musikwerkstatt Basel ist seit Jahren ausgewiesen durch entsprechend steigende Nutzerzahlen und wird unter anderem durch die konstante Nachfrage für das Kursangebot und Wartelisten für den Einzelunterricht belegt. Die Musikwerkstatt Basel bietet seit 35 Jahren ein breites Angebot von Einzelunterricht und Gruppenkursen an, das von den Kunden im Baukastensystem kombiniert werden kann. Die Musikwerkstatt Basel arbeitet nicht im Bereich einer spezialisierten beruflichen Musikausbildung, sie bietet jedoch Musiklehrpersonen vertiefte Weiterbildungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der improvisierten Musik an. Regelmässig wird zudem über die wechselnden Bedürfnisse der potentiellen Kurs- und Unterrichtsteilnehmer nachgedacht, um das Angebot entsprechend anpassen oder ausbauen zu können. Unter anderem wird grosses Potential in Kursen mit Flüchtlingen oder Personen mit Migrationshintergrund gesehen, wobei hier die Frage nach der Finanzierbarkeit noch nicht geklärt ist. Weiter werden Kooperationen mit Schulen und eine Angebotserweiterung für elektronische Musik geprüft. In den letzten Jahren konnten regelmässig neue Kurse für Eltern mit Kleinkindern und für Vorschulkinder etabliert werden, die sehr beliebt sind. Der Bereich der Kinder- und Jugendkurse wurde erweitert: die drei Jugendensembles ( tentofifteen 1 und 2 und HOUSE ORCHESTRA ) konnten mit dem Jugend Jazz Workshop ausgebaut werden und das traditionelle Herbst- Musiklager ist jeweils rasch ausgebucht. Die Finanzierung der speziellen Kinder- und Jugendprojekte erfolgt über einen Fonds, der mit Spenden geäufnet wird. Für die Fortführung der Projekte wird gemäss den Jahresberichten 2014 und 2015 jeweils ein neuer Spendenaufruf lanciert. Bei den Kursen für Erwachsene sind die Bereiche Gesang/Chor/Jodeln und Alphorn nach wie vor sehr gefragt. Sämtliche Informationen zu den Kursen sowie den Kursleiterinnen und Kursleiter der Musikwerkstatt Basel sind auf der Webseite abrufbar Kulturpolitische Bedeutung Die Musikwerkstatt Basel ist ein dezidiert niederschwelliges, ergänzendes Angebot zu den kantonalen Musikschulen mit dem Fokus der Improvisation und vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine breitgefächerte musikalische Bildung. Das Angebot wird in erster Linie von Personen genutzt, die zur traditionellen Musikausbildung im Rahmen der Jugendmusikschulen, der Musikakademie oder der Jazzschule eine Alternative suchen. Ziel der Musikwerkstatt Bael war und ist neben den stilistisch klar definierten Institutionen wie Musikakademie und Jazzschule ein anderes, offenes Umfeld für Musik zu schaffen. Kirchenorgel und Rock, japanische Flöte und Büchel, grenzüberschreitend von klassischer Musik über zeitgenössische Improvisation bis hin zu Jazz. Dabei sind gleichzeitig die fachliche Qualität des Unterrichts, die renommierten Lehrpersonen oder die musikpädagogischen Konzepte unbestritten. So sieht sich die Musikwerkstatt bewusst nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zu den etablierten musikalischen Bildungsanstalten in der Stadt Basel. Ihr wird eine hohe integrative Qualität zugeschrieben, dies vor allem auch wegen der preislich attraktiven Angebote, welche sich auch Menschen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten leisten können Raumsituation Das Domizil der Musikwerkstatt Basel befindet sich seit 1999 auf dem Areal des Bürgerlichen Waisenhauses Basel. Sie konnte für diese attraktive Lage (zentral gelegen im Herzen von Kleinbasel, angenehme Räumlichkeiten) mit Hilfe des Kantons Basel-Stadt zusammen mit der Seite 4/10

5 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Waisenhausleitung und der Bürgergemeinde Basel einen Mietvertrag abschliessen. Im Juli 2014 hat die Musikwerktatt Basel nach Absprache mit dem Präsidialdepartement Basel-Stadt einen neuen, bis Ende Juli 2019 gültigen Mietvertrag unterzeichnet, danach ist der Mietvertrag auf jedes Monatsende hin unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist kündbar. 2.3 Aktuelle Staatsbeitragsperiode Finanzielle Situation Mit GRB Nr. 13/5/15G vom 19. Dezember 2013 hat der Grosse Rat Staatsbeiträge an die Musikwerkstatt Basel für die Jahre in der Höhe von Franken ( Franken p.a.) bewilligt. Er hat damit einer Erhöhung der Staatsbeiträge um Franken p.a. im Vergleich zur vorhergehenden Staatsbeitragsperiode zugestimmt (Hauptgrund: höhere Mietkosten). Der Beschluss stand unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Landschaft einen Beitrag in mindestens gleicher Höhe wie bisher leistet: Die Musikwerkstatt Basel erhielt bis dato vom Kanton Basel-Landschaft einen Beitrag aus der Kulturvertragspauschale in der Höhe von Franken p.a. Mit Schreiben vom 15. April 2014 teilte die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BKSD BL) der Musikwerkstatt Basel mit, dass die künftigen Beiträge aus der Kulturvertragspauschale ab 2015 um Franken auf Franken gekürzt würden, und ab 2016 ganz auf eine finanzielle Unterstützung seitens Basel-Landschaft verzichtet würde. Diese Entscheidung durch den damaligen Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BKSD BL) wurde vom damaligen Vorsteher des Präsidialdepartements nach eingehenden Diskussionen akzeptiert. Mit diesem Entscheid wurde angesichts der Koppelung im Grossratsbeschluss und der angekündigten Kürzung der Beiträge ab 2015 auch der Beitrag von Basel-Stadt in Frage gestellt, da der im Grossratsbeschluss formulierte Vorbehalt aktiviert wurde. Durch den zwar im Voraus angekündigten, aufgrund der Kopplung an den Beitrag von Basel- Stadt im Grossratsbeschluss von 2013 aber problematischen Entscheid des Kantons Basel- Landschaft im Jahr 2014, die Musikwerkstatt Basel ab 2016 nicht mehr aus der Kulturvertragspauschale (KVP) zu unterstützen, kam die Musikwerkstatt Basel in eine prekäre finanzielle Situation und musste sich zwischenzeitlich mit dem Einstellen ihrer Tätigkeit auseinandersetzen. Dank erfolgreichen Verhandlungen zwischen den Fachabteilungen der Kantone Basel-Stadt und Basel- Landschaft konnte die Finanzierung seitens Basel-Landschaft entgegen der oben beschriebenen ursprünglichen Absicht zumindest bis Ende 2017 gesichert und damit die Musikwerkstatt Basel vor der drohenden Schliessung oder massiven Kürzung der Angebote bewahrt werden. Die Musikwerkstatt Basel wurde darüber mit Schreiben vom Dezember 2015 informiert. Die vergangenen Jahre waren damit für die Musikwerkstatt Basel von einer gewissen Unsicherheit hinsichtlich der Frage geprägt, ob der Betrieb weitergeführt werden kann. Frühzeitig wurde vom Präsidialdepartement das Gespräch mit der Musikwerkstatt gesucht und wurden hinsichtlich der Erneuerungsanträge für die Staatsbeiträge betriebliche bzw. inhaltliche Szenarien für die Zukunftsplanung ab 2018 eingefordert. In der laufenden Staatsbeitragsperiode ab 2014 wurden die Beiträge des Kantons Basel-Stadt, um 30'000 Franken auf 200'000 Franken pro Jahr erhöht. Die Beiträge aus der Kulturvertragspauschale des Kantons Basel-Landschaft blieben wie oben erwähnt unverändert bei jährlich 150'000 Franken. Eine Übersicht der Erfolgsrechnungen der letzten acht Jahre präsentiert sich wie folgt (Details siehe auch Beilagen 2 4): Jahr Ertrag Total Aufwand Total Seite 5/10

6 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Reingewinn / Reinverlust Der Ertrag aus Musikunterricht, Kursen und Musikprojekten konnte in den letzten Jahren mit geringfügigen Schwankungen beibehalten werden. Bei gleichbleibenden Kosten für Administration und Verwaltung waren in den letzten fünf Jahren nur geringfügig negative bis positive Jahresabschlüsse möglich. Spenden und diverse Erträge können weiterhin nur einen eher bescheidenen Anteil an den Gesamtkosten decken. Diese Beiträge von Gemeinden und von privater Seite werden jeweils nur jährlich gewährt und sind immer projektbezogen. Tabelle Entwicklung Ertragspositionen : Ertrag Total Ertrag Unterricht, Kurse, Projekte Staatsbeiträge BS + BL Spenden + Diverse Erträge Der grösste Aufwandposten sind weiterhin die Personalkosten. Bei den weiteren Aufwandposten macht der Mietaufwand (inkl. Unterhalt/Reparaturen) mit ca Franken pro Jahr (ab 2015) den weitaus grössten Anteil aus. Das Werbebudget wird im laufenden Jahr durch eine gezielte Werbeaktion in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Tram und Bus) ausgeschöpft. Tabelle Entwicklung Aufwandpositionen : Aufwand Total Personalaufwand Unterrichtsmaterial, Instrumente, Musikprojekte Verwaltungsaufwand, Miete, Werbung Rückstellungen Die Möglichkeiten zur Erhöhung der Eigenfinanzierung sind begrenzt. Der Eigenfinanzierungsgrad von deutlich über 50% (2016: 52%) stellt einen Spitzenwert dar. Die Unterrichtstarife der Musikwerkstatt Basel stehen im direkten Quervergleich mit der Allgemeinen Musikschule der Musik-Akademie Basel-Stadt, den regionalen Musikschulen Baselland und vergleichbaren privaten Institutionen. Die Unterrichtsgebühren werden laufend der Teuerung angepasst, mit einer substantiellen Erhöhung der Tarife wäre die Musikwerkstatt Basel jedoch preislich nicht mehr konkurrenzfähig, und die Mehrheit ihrer Kunden könnte sich den Musikunterricht nicht mehr leisten. Immer mehr Familien und Alleinerziehenden, aber auch vielen Alleinstehenden fällt es zunehmend schwer, ihren Musikunterricht zu finanzieren. Für sie liegen die gegenwärtigen Unterrichtsgebühren der Musikwerkstatt Basel bereits an der Grenze des Erschwinglichen. Seite 6/10

7 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 3. Antrag und Weiterführung der Staatsbeitragsperiode 3.1 Antrag der Trägerschaft Die Musikwerkstatt Basel war sich bewusst, dass die schrittweise Aufkündigung der Kulturvertragspauschale und der damit wegfallende Beitrag vom Kanton Basel-Land in der Höhe von 150'000 Franken p.a. eine grosse Herausforderung für den Betrieb der Institution bedeutet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der geführten Vorgespräche beinhaltete der Antrag der Trägerschaft verschiedene Szenarien. Durchgesetzt hat sich jenes, bei welchem mittels vertretbaren Einschränkungen und Einsparungen sowie einer Erhöhung des Staatsbeitrags der bisherige Betrieb aufrechterhalten werden kann. Als Konsequenz des Rückzuges des Kantons Basel- Landschaft werden die Unterrichtstarife für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkanton erhöht. Das Lohnniveau der Lehrerinnen und Lehrer der Musikwerkstatt Basel bleibt auch künftig mindestens 30% tiefer als dasjenige der Lehrkräfte der Allgemeinen Musikschule der Musik-Akademie Basel-Stadt. 3.2 Stellungnahme des Regierungsrates Der Regierungsrat war und ist der Ansicht, dass die Musikwerkstatt Basel eine wichtige und kulturell wertvolle Leistung im Bereich der musikalischen Bildung für die Stadt und Region Basel erbringt. Er bedauert, dass mit dem Entscheid seitens des Kantons Basel-Landschaft, die Beiträge aus der KVP schrittweise zu beenden, die Weiterführung der Musikwerkstatt Basel ab 2018 existenziell bedroht ist. Aus kulturpolitischen Gründen ist es, wie oben dargelegt, angezeigt, den Betrieb der Musikwerkstatt Basel soweit zu erhalten, dass ein zwar leicht reduziertes, aber immer noch attraktives Angebot für die Kundinnen und Kunden aufrechterhalten werden kann. Das Angebot der Musikwerkstatt Basel ist beliebt und wird rege genutzt. Ihre Angebote sind niederschwellig. Musikalisch Interessierte brauchen keine besonderen Voraussetzungen mitzubringen. Schon für Anfängerinnen und Anfänger gibt es Gruppenunterricht. Mit Schulprojekten und Projektwochen, Ferienangeboten und kleinen Festivals ist es der Musikwerkstatt Basel gelungen sich in einer breiten Bevölkerungsschicht zu etablieren. Die Kurse sind gefragt, es bestehen teilweise lange Wartefristen. Damit ist aus Sicht des Präsidialdepartements belegt, dass das Angebot der Musikwerkstatt Basel einem breiten Bedürfnis entspricht und eine Lücke in der regionalen Angebotspalette schliesst. Die breite Unterstützung für die Musikwerkstatt Basel spiegelt sich unter anderem in der parlamentarischen Beratung zur laufenden Staatsbeitragsperiode, wo neben unterschiedlichen Auffassungen über die finanzielle Ausstattung die Notwendigkeit des Angebots an sich durchwegs unbestritten war. 3.3 Konsequenzen für Leistungsangebot der Musikwerkstatt Basel Angebotsseitig und inhaltlich hat die im Rahmen der Verhandlungen gefundene Lösung konkret folgende Auswirkungen: Durch eine proportionale Senkung der Pensen aller festangestellten Lehrpersonen werden 27,5 Stellenprozente eingespart (10'000 Franken Einsparung). Die Konsequenz daraus ist, dass es bei beliebten Instrumenten zu Wartelisten kommen wird. Weiter wird das Angebot des offenen Workshops gestrichen (5 000 Franken Einsparung) Der Werbeaufwand wird um Franken reduziert. Damit werden Einsparungen von gesamthaft Franken p.a. erreicht. Die vollumfängliche Streichung der Staatsbeiträge seitens des Kantons Basel-Landschaft führt ausserdem dazu, dass den Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Basel-Landschaft ab 2018 der ausserkantonale Tarif verrechnet wird (neu 78 Franken statt wie bisher 63 Franken). Seite 7/10

8 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Diese Konsequenzen für das potenzielle Publikum der Musikwerkstatt Basel sind aus Sicht des Regierungsrates inhaltlich bedauerlich, aber angesichts des immer noch attraktiven Angebotes vertretbar. Der Leistungsauftrag des Staatsbeitragsvertrages wird von den Änderungen nicht tangiert. 3.4 Höhe und Laufzeit des Staatsbeitrages ab 2018 Der geplante Staatsbeitrag an die Musikwerkstatt Basel in Höhe von Franken p.a. soll die reguläre Laufzeit von vier Jahren für die Jahre umfassen. Dies gibt der Institution eine gewisse Planungssicherheit und dem Kanton die Möglichkeit, Wirkung und Angemessenheit der Unterstützung nach gegebener Zeit wieder zu überprüfen. 3.5 Musterbudget 2018 ff. Den grössten Ertrag erwirtschaftet die Musikwerkstatt durch die Einnahmen für Unterricht, Kurse und Projekte. Diese machen rund 54% Prozent des Gesamtbudgets aus und decken nahezu den Personalaufwand. Die öffentliche Hand beteiligt sich mit rund 43% Prozent an den Einnahmen, die Nebenerlöse wie Spenden, Gemeindebeiträge und Vermietungen machen die restlichen 3% aus. Diese Vorannahmen sind aufgrund der bisherigen Erfahrungen für die Budgets 2018 ff. realistisch. Details können der Beilage 5 entnommen werden. 4. Teuerungsausgleich Gemäss den gesetzlichen Grundlagen hat die Musikwerkstatt Basel keinen Anspruch auf einen Teuerungsausgleich. 5. Beurteilung gemäss 3 oder 4 des Staatbeitragsgesetzes Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung ( 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz): Die Musikwerkstatt Basel vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine breitgefächerte musikalische Bildung. Ihr Angebot wird in erster Linie von Personen genutzt, die zur traditionellen Musikausbildung im Rahmen der Jugendmusikschulen oder der Musikakademie eher schwer Zugang finden. Die Musikwerkstatt Basel bietet ein stilistisch sehr vielfältiges Angebot von Einzelunterricht und Gruppenkursen an, das im Baukastensystem kombiniert werden kann. Die Musikwerkstatt Basel arbeitet nicht im Bereich einer spezialisierten beruflichen Musikausbildung, sie bietet jedoch Musiklehrenden Weiterbildungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der improvisierten Musik an. Sie schliesst damit eine wichtige Lücke im kulturellen Angebot der Stadt Basel. Der Nachweis eines öffentlichen Interesses des Kantons an der Erfüllung der Aufgabe ist damit erbracht. Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann ( 3 Abs. 2 lit. b Staatsbeitragsgesetz): Wie aus den Erfolgsrechnungen der vergangenen Jahre und dem Budget 2018 ff. hervorgeht, sowie angesichts der tendenziell angespannten finanziellen Lage (Wegfall Mittel Kanton BL) ist die Musikwerkstatt Basel für die Weiterführung ihrer Aufgaben auf staatliche Hilfe angewiesen. Seite 8/10

9 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Zumutbare Eigenleistung und Nutzung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten durch den Staatbeitragsempfänger ( 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsgesetz): Die erwirtschaftete Eigenleistung der Musikwerkstatt Basel betrug im Jahr 2016 rund 52%. Es wird somit eine überdurchschnittlich hohe Eigenfinanzierung erbracht und die Möglichkeiten der Erwirtschaftung von Drittmitteln werden durch den Staatsbeitragsempfänger genutzt. Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung ( 3 Abs. 2 lit. d Staatsbeitragsgesetz): Die Musikwerkstatt Basel beschäftigt fachlich sehr gut qualifizierte Musikpädagoginnen und Musikpädagogen mit langjähriger Unterrichts- und Bühnenerfahrung. Die Nachfrage nach dem bewusst niederschwelligen Musikunterricht der Musikwerkstatt Basel ist konstant, im Bereich Instrumentalunterricht bestehen teilweise lange Wartelisten. Die Musikwerkstatt Basel achtet auf eine Preispolitik, welche es auch Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln ermöglicht, das Angebot wahrzunehmen. Die sachgerechte und kostengünstige Erfüllung der Aufgabe ist somit gegeben. 6. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft. Eine Regulierungsfolgenabschätzung ist nicht erforderlich. 7. Antrag Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Elisabeth Ackermann Präsidentin Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Beilage 1. Entwurf Grossratsbeschluss 2. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht Musterbudget Seite 9/10

10 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Grossratsbeschluss Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die Musikwerkstatt Basel für die Jahre (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Regierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst: 1. Für die Musikwerkstatt Basel werden Ausgaben von Fr (Fr p.a.) für die Jahre bewilligt. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Seite 10/10

11 RR an GR AB Musikwerkstatt Basel Beilage 2

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27 RR an GR AB Musikwerkstatt Basel Beilage 5 Musterbudget Musikwerkstatt Basel 2018 Total Ertrag 766' Unterricht, Kurse, Projekte Einzelunterricht intern Kurse intern Kurse extern allgemein Projekte 410' ' ' ' ' Subventionen 330' Staatsbeiträge BS 330' Staatsbeiträge Baselland 0.00 Nebenerlöse Spenden, Gemeindebeiträge Mietertrag aus Untervermietung 26' ' ' Total Aufwand 766' Direktaufwand Unterrichtsmaterial, Instrumente Projekte Kurse externe Leitung 198' ' ' ' Betriebsaufwand Personalaufwand Festangestellte Übriger Betriebs- und Verw.aufw. Miete Bürgerliches Waisenhaus Unterhalt, Reparatur, Ersatz Werbung 568' ' ' ' ' '

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