WENN SIE DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN EINHALTEN, HABEN SIE DIE NACHFOLGEND AUFGEFÜHRTEN RECHTE FÜR JEDE LIZENZ, DIE SIE ERWERBEN.

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1 End User License Agreement, EULA (Version 2.0) Montag, Bitte lesen Sie die Lizenzbestimmungen aufmerksam durch. FALLS SIE DIESE SOFTWARE ERHALTEN HABEN UND DABEI KEINE GELEGENHEIT HATTEN, DIESE LIZENZ EINZUSEHEN UND DIESES LIZENZABKOMMEN NICHT ANNEHMEN MÖCHTEN, KÖNNEN SIE EINE ERSTATTUNG DES GEZAHLTEN BETRAGES ERHALTEN, FALLS SIE: (A) DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN UND (B) SIE INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH DEM KAUF MIT EINEM ZAHLUNGSNACHWEIS ZUM LIEFERANTEN ZURÜCKSENDEN. Dieser Vertrag legt die Bedingungen fest, aufgrund derer LIZENZGEBER für die per Download oder auf anderem Wege (in welcher Form und auf welchem Datenträger auch immer) zur Verfügung gestellten Software sowie die beiliegende Dokumentation mit den Begleitgegenständen (im Folgenden unter Einschluss, aber nicht beschränkt auf alle dazugehörigen Programme, Treiber, Bibliotheken und Datendateien insgesamt als "Software" bezeichnet) genutzt werden kann. Dies ist eine Endbenutzer- Lizenzvereinbarung ( Lizenzvereinbarung, "Endbenutzer-Lizenzvertrag", "End User License Agreement", EULA ) zwischen Spanset GmbH & Co KG ( LIZENZGEBER ) und Ihnen (dem Endbenutzer ), welche die Bedingungen festsetzt, unter denen Sie die Software verwenden dürfen. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag hinsichtlich der mit diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag bereitgestellten, durch das Copyright geschützten Software und gegebenenfalls für die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben. Die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen gelten auch für alle von LIZENZGEBER diesbezüglich angebotenen Updates Ergänzungen Internetbasierten Dienste und Supportservices. Liegen letztgenannten Elementen eigene Bestimmungen bei, gelten diese eigenen Bestimmungen. Durch die Nutzung der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bestimmungen. Wenn Sie sich nicht mit den Bestimmungen dieses EULA einverstanden erklären können, dürfen Sie die Software nicht herunterladen, installieren, kopieren oder WIE WEITER UNTEN BESCHRIEBEN, GILT DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE AUCH ALS IHRE ZUSTIMMUNG ZUR ÜBERTRAGUNG BESTIMMTER COMPUTERINFORMATIONEN WÄHREND DER AKTIVIERUNG, DER ÜBERPRÜFUNG UND FÜR INTERNETBASIERTE DIENSTE. WENN SIE DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN EINHALTEN, HABEN SIE DIE NACHFOLGEND AUFGEFÜHRTEN RECHTE FÜR JEDE LIZENZ, DIE SIE ERWERBEN. I. Allgemeine Lizenzbedingungen 1. Lizenzgewährung Die Software wird zu Ihrer Verwendung und nur zu den in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen lizenziert und nicht verkauft. Der vorliegende Lizenzvertrag dient Ihnen als Lizenzbeleg zum Ausüben der genannten Rechte und muss daher aufbewahrt werden. Dem Endbenutzer wird eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Benutzung der mit diesem EULA bereitgestellten Kopie der Software und der Dokumentation (LIZENZGEBER-Produkte) erteilt; die Lizenz unterliegt den in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Einschränkungen und Bedingungen. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet Dabei sind Sie verpflichtet, alle technischen Beschränkungen der Software einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. LIZENZGEBER gewährt Ihnen das Recht, diese Software ganz oder teilweise zu nutzen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Software wird nicht zum Zweck der Gewinnerzielung verteilt (im Sinn einer Redistribution). Sie sind nicht berechtigt die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können. Alle Urheberrechtshinweise verbleiben auf der Software. Die Software darf nicht modifiziert werden. Sie sind nicht berechtigt technische Beschränkungen der Software zu umgehen. Sie sind nicht berechtigt eine größere Anzahl von Kopien der Software als in diesem Vertrag angegeben anzufertigen. Sie sind nicht berechtigt die Software auf eine Weise zu verwenden, die gegen das Gesetz verstößt. Sie sind nicht berechtigt die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Sie sind nicht berechtigt die Software für kommerzielle Software-Hostingdienste zu Dem Endbenutzer ist es nicht gestattet, die Software gemeinsam mit Dritten zu verwenden, die nicht den Bedingungen dieses Abkommens unterliegen. Die Software darf auf einem Server installiert und in einem Netzwerk benutzt werden, jedoch mit der Maßgabe, dass der Endbenutzer nur auf seine gekauften Lizenzen zugreifen darf. Die Komponenten der Software werden als eine Einheit lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, die Komponenten voneinander zu trennen und auf unterschiedlichen Geräten zu installieren. Es dürfen keine auf dieser Software oder deren Komponenten aufbauenden Programme erstellt werden. In der Software sind technische Vorkehrungen getroffen, die die nicht lizenzierte oder illegale Benutzung der Software verhindern. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir von diesen Vorkehrungen Gebrauch machen können. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z.b. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und Dem Endbenutzer können nach LIZENZGEBERs eigenem Ermessen zusätzliche Lizenzen der Software und aller neuen Produkte erteilt werden. Der LIZENZGEBER ist nicht zur Erteilung zusätzlicher Lizenzen an den Endbenutzer verpflichtet. Die Lizenz des Endbenutzers für die Benutzung der hier lizenzierten LIZENZGEBER-Produkte ist fortwährend, unterliegt jedoch den hier eingeschlossenen Kündigungsbedingungen Verwendung der Software als "User" Lizenz Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Gerät lizenziert. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Dieses Gerät ist das lizenzierte Gerät. 1.2 Lizenznachweis Falls Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis der Aktivierungsschlüssel von LIZENZGEBER für die Software sowie Ihr Kaufnachweis. Falls Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Aktivierungsschlüssel von LIZENZGEBER für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von LIZENZGEBER oder einem autorisierten Händler. Wenn Sie ein Upgrade der Software ausführen, ist Ihr Lizenznachweis der originale Lizenznachweis und der Aktivierungsschlüssel der Upgradelizenz von LIZENZGEBER sowie Ihr Kaufnachweis von LIZENZGEBER oder einem autorisierten Händler. Ein Kaufnachweis unterliegt möglicherweise einer Überprüfung anhand der Aufzeichnungen Ihres Händlers Neuzuweisung zu einem anderen Gerät Sie sind berechtigt, die Lizenz beliebig oft einem anderen Gerät neu zuzuweisen, jedoch nicht öfter als einmal alle 14 Tage. Wenn Sie eine Neuzuweisung ausführen, wird das entsprechende andere Gerät das lizenzierte Gerät. Wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines Hardwarefehlers außer Dienst stellen, sind Sie berechtigt, die Lizenz früher neu zuzuweisen Übertragung der Lizenz Der Endnutzer darf alle im Rahmen dieses EULA gewährten Rechte dauerhaft

2 übertragen, indem er den originalen Lizenznachweis direkt an Dritte überträgt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Der Endbenutzer behält keine Kopien zurück. Der Endbenutzer überträgt die Software vollständig. Der Endbenutzer und der Erwerber halten die von LIZENZGEBER vorgeschriebenen Verfahren ein. Der Empfänger erklärt sich mit den Bestimmungen dieses EULA einverstanden. Die Abtretung der Rechte aus diesem Lizenzvertrag an ein Konkurrenzunternehmen LIZENZGEBERs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des LIZENZGEBERs (diese Zustimmung kann nach LIZENZGEBERs eigenem Ermessen verweigert werden). Handelt es sich bei der Software um eine Upgrade-Version, müssen auch alle Vorversionen übertragen werden. Software, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt ist, darf nicht weiterverkauft oder sonst entgeltlich übertragen werden. Dies umfasst: Schulungsversionen Pre-Release Verionen Software die als Not for Resale oder NFR markiert ist (auf der Verpackung, dem Produktmedium und/oder in der Seriennummer) Sicherungskopie Der Endbenutzer darf zum Zwecke der Anfertigung einer Archivkopie die Software ein einziges Mal kopieren, sofern diese Archivkopie alle Vermerke und Kennzeichen einschließlich Urheberrechts-, Marken- und alle sonstigen Eigentumsvermerke des Originals enthält. Diese Archivkopie muss sich ständig im Besitz bzw. unter der Aufsicht des Endbenutzers befinden. Die Archivierungskopie darf nicht verkauft oder übertragen werden und muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die Archivierungskopie darf nur im Fall eines Geräteausfalls oder einer anderen Dienstunterbrechung verwendet werden, oder im Falle, dass die originale Software beschädigt oder vernichtet wird. Sie muss gemäß den Bedingungen dieses Vertrages benutzt werden. Die Archivierungskopie darf in keinem Fall gleichzeitig mit den hier lizenzierten Originalprodukten von LIZENZGEBER benutzt werden Dokumentation Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihr lizenziertes Gerät oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu Darüber hinaus darf die Dokumentation nicht ohne schriftliche Einwilligung von LIZENZGEBER kopiert, aufgerufen oder verteilt werden Lizenzverwaltungstechnologie Die Software kann Lizenzverwaltungstechnologie enthalten. Der Endbenutzer erkennt an, dass die verwendete Lizenzverwaltungstechnologie von einer gesicherten Kommunikationsverbindung zwischen dem Endbenutzer und LIZENZGEBER über das Internet oder von einer eventuell später verfügbaren Technologie Gebrauch macht, durch die Lizenzdateien dem Endbenutzer verfügbar gemacht und Daten über ihren Gebrauch seitens des Endbenutzers an LIZENZGEBER gesendet werden können Nutzung durch zugelassenen Auftraggebern und Beratern Der Endbenutzer kann zugelassenen Auftraggebern und Beratern unter der Bedingung Zugang zu der Software gewähren, dass die Software gemäß der hiermit erteilten Lizenz benutzt werden, dass der Auftraggeber/Berater an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden sind und dass der Endbenutzer für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Auftraggeber/Berater mit Bezug auf die LIZENZGEBER Produkte gegenüber LIZENZGEBER haftet Lizenzen Software Dritter Der Endbenutzer hat verstanden und erkennt an, dass einige Bestandteile der Software von Dritten für LIZENZGEBER lizenziert sind. Solche Dritte können vom Endbenutzer fordern, weitere Geschäftsbedingungen als die hier genannten einzuhalten. In einem solchen Fall liegen diese Bedingungen den entsprechenden Bestandteilen des Dritten in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Dritten an LIZENZGEBER bei. Der Endbenutzer ist für die Einhaltung der Bedingungen und Beschränkungen aller Lizenzabkommen verantwortlich, die für Software Dritter anwendbar sind, die der Endbenutzer mit LIZENZGEBER Produkten benutzt Lizenzbeschränkungen Der Endbenutzer wird nicht unter Verwendung von LIZENZGEBER Produkten oder Bestandteilen der LIZENZGEBER Produkte Dienste für Dritte leisten, die außerhalb des normalen Umfangs der aktuellen und fortgesetzten internen Geschäftstätigkeit liegen, wenn keine vorherige schriftliche Zustimmung LIZENZGEBERs vorliegt. LIZENZGEBER Produkte dürfen nicht vermietet, ausgeliehen, geleast, verkauft, vertrieben, direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden, um von irgend einer Person oder juristischen Person benutzt zu werden, die nicht in dieses Lizenzabkommen eingeschlossen ist, sie dürfen nicht für gewerbliches Hosting oder für Dienste von Application Service Providern und nicht auf andere Weise übermittelt, übertragen oder verwendet werden, wenn dies nicht ausdrücklich unter diesem Lizenzabkommen gestattet wird Keine Quellcode-Lizenz. Exemplare der LIZENZGEBER Produkte liegen nur in maschinell lesbarem Objektcode vor. Durch Menschen lesbarer Quellcode für LIZENZGEBER Produkte wird unter diesem Abkommen nicht lizenziert oder zur Verfügung gestellt Multiplexing Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden: Zusammenfassen von Verbindungen Umleiten von Informationen oder Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf die Software zugreifen oder sie verwenden (manchmal als Multiplexing oder Pooling bezeichnet) verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen. Die in dieser Lizenzvereinbarung enthaltenen Beschränkungen/Restriktionen der Benutzung gelten für alle indirekten Verbindungen, die durch Multiplexing hergestellt werden Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu Remotezugriff. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu Sie sind berechtigt, anderen Personen den Zugriff auf die Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Sie benötigen keine zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff. Keine andere Person ist berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter der gleichen Lizenz zu irgendeinem anderen Zweck zu Abonnementsoftware Falls Sie die Software auf Abonnementbasis lizenziert haben, sind Ihre Rechte zur Nutzung der Software auf den Abonnementzeitraum beschränkt. Möglicherweise verfügen Sie über die Option, Ihr Abonnement zu verlängern oder in eine zeitlich unbeschränkte Lizenz zu konvertieren. Wenn Sie Ihr Abonnement verlängern, sind Sie berechtigt, die Software bis zum Ende Ihres verlängerten Abonnementzeitraums weiterhin zu Abonnementdetails finden Sie auf den Softwareaktivierungsbildschirmen oder in den anderen beiliegenden Materialien. Nach dem Ablauf Ihres Abonnements können die meisten Features der Software nicht mehr ausgeführt werden. 2. Obligatorische Aktivierung Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem bestimmten Gerät zugeordnet. Während der Aktivierung sendet die Software Informationen zur Software und zum Gerät an LIZENZGEBER. Zu diesen Informationen gehören die Version, die Lizenzversion, die Sprache und die Produktkennung der Software, die Internetprotokolladresse des Geräts sowie Informationen, die aus der Hardwarekonfiguration des Geräts abgeleitet werden. Durch die Verwendung der Software erklären sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, verfügen Sie vor der Aktivierung über das

3 Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software bis zum für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu Sofern die Software nicht aktiviert wird, haben sie kein Recht, die Software nach dem für die Aktivierung zulässigen Zeitpunkt zu Damit soll die nicht lizenzierte Verwendung der Software verhindert werden. Es ist ihnen nicht gestattet, die Aktivierung zu umgehen. Sie können die Software über Internet oder aktivieren. Wenn Sie an den Komponenten Ihres Computers oder der Computersoftware Änderungen vorgenommen haben, oder die Lizenz übertragen, müssen Sie die Lizenzsoftware möglicherweise neu aktivieren. Solange sie die Software nicht aktiviert haben, werden sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren. 3. Rechtsvorbehalte Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Sie erkennen an, dass Ihnen keine Rechte am geistigen Eigentum an der Software übertragen werden. LIZENZGEBER behält Ihnen gegenüber alle Rechte sowie das Eigentum an der Software und behält sich ferner alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich zugeschrieben sind. Alle Rechte, die dem Endbenutzer in diesem Vertrag nicht ausdrücklich zugesprochen werden, sind LIZENZGEBER und seinen Lizenzgebern vorbehalten. LIZENZGEBER und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Eigentumsrechte und Besitzrechte, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte für die Software und damit zusammenhängende Urheberrechte, Patente, Marken und die Handelsaufmachung. Sie erwerben keinerlei Rechte an der Software oder an Teilen davon außer den oben genannten. Alle Kopien der Software enthalten dieselben eigentumsrechtlichen Vermerke wie das Original. Der Endbenutzer darf keine Urheberrechtshinweis oder Eigentumshinweise, Etiketten oder Marken an den LIZENZGEBER Produkten oder der begleitenden Dokumentation ändern oder diese entfernen. Der Endbenutzer wird in keinem Fall die Ergebnisse von Benchmark-Tests veröffentlichen, die mit den LIZENZGEBER Produkten oder LIZENZGEBER Produktbestandteilen durchgeführt werden und auch nicht Leistungsergebnisse an Dritte ohne die Zustimmung von LIZENZGEBER oder der entsprechenden Lizenzgeber weitergeben. Die LIZENZGEBER Produkte dürfen ebenfalls nicht als Basis für die Vorbereitung anderer Software-Programme oder abgeleiteter Werke verwendet oder in solcher Weise benutzt werden, dass sie gegen das geistige Eigentum oder andere Rechte von LIZENZGEBER oder einer anderen Partei verstoßen. Jegliche Erweiterung der Funktionsweise eines LIZENZGEBER Produkts darf ausschließlich über die Programmiererschnittstelle (API) erfolgen, die von LIZENZGEBER autorisierten Entwicklern zur Verfügung gestellt werden. Die LIZENZGEBER Produkte, einschließlich aller zugehörigen geistigen Eigentumsrechte, oder das geistige Eigentum, dass aus der Erbringung von Wartungsdiensten erfolgt, sind und bleiben alleiniges Eigentum von LIZENZGEBER, unabhängig davon, ob der Endbenutzer, seine Angestellten oder seine Auftraggeber zum Konzept solcher Arbeit beigetragen haben, sich den Entwicklungsbemühungen angeschlossen haben oder LIZENZGEBER für die Benutzung des Arbeitsproduktes bezahlt haben, sofern dies von den Parteien nicht ausdrücklich in Schriftform anders vereinbart wurde. 4. Rückentwicklung Sie erklären, dass Sie keinen Versuch unternehmen werden: a. die Software ganz oder teilweise zurück zu kompilieren (decompilieren), zurückentwickeln (Reverse Engineering), zu verändern, zu übersetzen, zu kopieren, zu vervielfältigen, zu zerlegen, zu entschlüsseln oder zu disassemblieren, b. den Objektcode auf einem Computer- Bildschirm anzuzeigen, c. einen Ausdruck des Speicherausdrucks des Software- Objektcodes anzufertigen, d. den Quellcode von LIZENZGEBER Produkten auf andere Weise ableiten, wobei der Zweck nicht von Bedeutung ist, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet. Kunden, die selbst Unternehmen sind, erklären, dass sie alle Anstrengungen unternehmen werden, ihre Angestellten und Subunternehmer an Verletzungen der Lizenzbedingungen zu hindern. Die Nichteinhaltung dieser oder beliebiger anderer Bedingungen und Bestimmungen in diesem EULA hat das sofortige Erlöschen dieser Lizenz und den Entzug der hierin gewährten Rechte durch LIZENZGEBER zur Folge. 5. Zertifizierung / Überprüfung Der Endbenutzer willigt ein, dass er auf schriftlichen Antrag von LIZENZGEBER oder LIZENZGEBERs autorisiertem Vertreter hin innerhalb von dreißig (30) Tagen umfassend belegen und dass ein autorisierter Bevollmächtigter schriftlich bestätigen wird, dass die Verwendung der LIZENZGEBER Produkte zum Zeitpunkt des Antrags in Übereinstimmung mit der aktuell lizenzierten Konfiguration des Endbenutzers und den Bedingungen dieses Vertrags ( Zertifizierung ) steht. Von Zeit zu Zeit wird eine Überprüfung angefordert. Durch die Überprüfung wird überprüft, ob die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Eine Überprüfung, bei der bestätigt wird, dass Sie über eine ordnungsgemäße Lizenz verfügen, gestattet es Ihnen, die Software oder bestimmte Features der Software weiterhin zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu erhalten. Während oder nach einer Überprüfung sendet die Software möglicherweise Informationen zur Software, zum Gerät und zum Ergebnis der Überprüfung an LIZENZGEBER. Zu diesen Informationen gehören z.b. die Version und die Produktkennung der Software sowie die Internetprotokolladresse des lizenzierten Geräts. LIZENZGEBER verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung der Software erklären sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Wenn nach einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Software gefälscht, nicht ordnungsgemäß lizenziert oder ein nicht originales Produkt ist, hat dies möglicherweise Auswirkungen auf die Funktionalität der Software: a. LIZENZGEBER ist berechtigt, eine Benachrichtigung bereitzustellen, dass die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert oder ein nicht originales Produkt ist. b. Sie erhalten möglicherweise Erinnerungen, eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie der Software zu erwerben. c. Sie müssen möglicherweise die Anweisungen von LIZENZGEBER befolgen, sich für die Verwendung der Software zu lizenzieren, und diese erneut aktivieren. d. Sie sind möglicherweise nicht in der Lage, die Software oder einige der Features der Software zu verwenden oder weiter zu verwenden oder bestimmte Updates oder Upgrades zu erhalten. 6. Internetbasierte Dienste LIZENZGEBER stellt mit der Software internetbasierte Dienste bereit. LIZENZGEBER ist berechtigt, diese jederzeit zu ändern oder zu kündigen. Zustimmung für internetbasierte Dienste Die nachfolgend beschriebenen Features der Software stellen über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen von LIZENZGEBER oder von autorisierten Serviceprovidern her. In einigen Fällen erhalten Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn die Verbindung hergestellt wird. In einigen Fällen können Sie diese Features abschalten oder nicht Durch die Verwendung der Software erklären sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. LIZENZGEBER verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. a. Computerinformationen: Die folgenden Features verwenden Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z.b. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und Version der von Ihnen verwendeten Software sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben. LIZENZGEBER verwendet diese Informationen, um Ihnen die

4 internetbasierten Dienste zur Verfügung zu stellen. b. Webinhaltsfeatures: Features in der Software können zugehörigen Inhalt von LIZENZGEBER abrufen und Ihnen bereitstellen. Beispiele für diese Features Vorlagen, Onlineschulungen, Onlineunterstützung und Hilfe. Sie können sich entscheiden, ob Sie diese Webinhaltsfeatures verwenden möchten oder nicht. c. Digitale Zertifikate: Die Software verwendet digitale Zertifikate. Mit diesen digitalen Zertifikaten wird die Identität von Internetnutzern bestätigt, die Informationen senden, die nach dem X.509-Standard verschlüsselt sind. Sie können außerdem verwendet werden, um Dateien und Makros digital zu signieren und so die Integrität und Herkunft der Dateiinhalte zu überprüfen. Die Software ruft Zertifikate mithilfe des Internets ab und aktualisiert Zertifikatsperrlisten mithilfe des Internets, wenn dieses verfügbar ist. Automatisches Update Die Software führt möglicherweise in regelmäßigen Abständen bei LIZENZGEBER eine Überprüfung auf Updates und Ergänzungen der Software durch. Wenn Updates und Ergänzungen gefunden werden, werden diese möglicherweise automatisch auf Ihr lizenziertes Gerät heruntergeladen und installiert. Missbrauch internetbasierter Dienste Sie sind nicht berechtigt, diese Dienste auf eine Weise zu verwenden, die diese Dienste beschädigen oder ihre Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen. 7. Bekanntmachung der Lizenzvereinbarung Die Parteien haben vereinbart, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Angestellte, Beauftragte und alle anderen Personen im Dienst, in der Leitung oder unter Kontrolle der betreffenden Partei die Bedingungen und Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einhalten. 8. Dauer und Kündigung Die Dauer dieses Lizenzabkommens beginnt mit der Zahlung der Lizenzgebühren und seiner Annahme durch den Endbenutzer. Die Ihnen gewährte Lizenz ist so lange gültig, bis sie beendet wird. Sie können die Lizenz jederzeit beenden, indem Sie die in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befindliche Software (zusammen mit allen Teilen und eventuellen Kopien) zerstören. Die Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung hat eine automatische Beendigung derselben zur Folge. Eine außerordentliche Kündigung dieser Lizenzvereinbarung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch LIZENZGEBER liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen des Endbenutzers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn das Unternehmen des Endbenutzers Gegenstand einer Übernahme wird oder wenn in diesem Unternehmen eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen von mehr als 50 % eintritt. Wird diese Lizenzvereinbarung aus irgendeinem Grund beendet, muss der Endbenutzer alle Exemplare der Software und der Dokumentation vernichten und ihre Verwendung einstellen. Der LIZENZGEBER besitzt keinerlei Verpflichtung, dem Endbenutzer Produkte zu liefern, für die die entsprechenden Gebühren nicht gezahlt wurden. 9. Updates und Upgrades Nach dem LIZENZGEBERS eigenem Ermessen kann der LIZENZGEBER dem Endbenutzer Updates und Upgrades der Software zur Verfügung stellen und behält dabei das Recht, für solche Updates und Upgrades Gebühren zu verlangen. Zur Installation und Verwendung von Updates oder Upgrades benötigt der Endbenutzer eine Lizenz vom LIZENZGEBER für die Verwendung der Vorversion. Vom Zeitpunkt der Installation des Updates oder Upgrades an darf der Endbenutzer die Vorversion weiterhin Voraussetzung hierfür ist, dass das Update oder Upgrade und die Vorversion auf demselben Computer installiert sind und die Beschränkungen aus Abschnitt 1 dieses Dokuments berücksichtigt werden. Vom Zeitpunkt der Installation des Updates oder Upgrades an darf der Endbenutzer die Vorversion nicht auf eine andere Partei übertragen. Wenn nicht vom LIZENZGEBER zusammen mit einem Update oder Upgrade andere Bedingungen und Bestimmungen erhalten werden, gelten die Bedingungen und Bestimmungen dieses Lizenzabkommens weiter. Der Endbenutzer kann die Updates oder Upgrades ablehnen. Nach der Freigabe eines Updates oder Upgrades besitzt der LIZENZGEBER keine weitere Verpflichtung zur Unterstützung der Vorversion, der LIZENZGEBER kann jedoch nach eigenem Ermessen für einen begrenzten Zeitraum beschränkten Support für die frühere sequenzielle Freigabe leisten. Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur vom LIZENZGEBER oder autorisierten Quellen erhalten. 10. Evaluierungssoftware (Testsoftware) Falls die Software, die der Anwender zusammen mit diesem Lizenzabkommen erhalten hat, eine Testsoftware ist, gilt der folgende Abschnitt solange, bis der Endbenutzer eine Lizenz der Vollversion des Produkts erwirbt. In dem Ausmaß, in dem die Klauseln dieses Abschnitts sich im Konflikt mit anderen Bedingungen dieses Lizenzabkommens befinden, soll dieser Abschnitt im Hinblick auf die Testsoftware solche anderen Bedingungen ersetzen, jedoch nur in dem Ausmaß, das zur Behebung des Konflikts erforderlich ist. a) Erteilung der Lizenz. Dem Endbenutzer wird eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, beendbare Lizenz zur Benutzung der Testsoftware zum Zwecke der Evaluierung und nach Maßgabe der Beschränkungen und Bedingungen dieses Lizenzabkommens erteilt. Der Endbenutzer darf die Testsoftware auf der Anzahl von Computern installieren und verwenden, für die die Software konfiguriert ist. Alle dem Endbenutzer in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben einzig dem LIZENZGEBER und den sonstigen Lizenzgebern vorbehalten. b) Recht zu Verbesserungen. Der LIZENZGEBER soll einziger und ausschließlicher Eigentümer sein und der Endbenutzer überträgt dem LIZENZGEBER hiermit alle Rechte an allen vom Endbenutzer für die der LIZENZGEBER Software vorgeschlagenen Änderungen, Modifikationen, Upgrades oder Weiterentwicklungen im Design, in der Funktionsweise oder in anderer Hinsicht. Der Endbenutzer erkennt an, dass der LIZENZGEBER in keiner Weise verpflichtet ist, solche vom Endbenutzer empfohlenen oder geforderten Änderungen, Modifikationen, Upgrades oder Verbesserungen zu berücksichtigen oder zu implementieren. c) Testsoftware Dieses Lizenzabkommen und die hier gewährte Lizenz enden im Hinblick auf die Testsoftware mit dem Auslaufen des Evaluierungszeitraums, wenn die Parteien nicht schriftlich einer Verlängerung der Laufzeit zustimmen. Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Testsoftware eine eingebaute Zeitbegrenzung oder eine andere Vorrichtung enthalten kann, die die Ausführbarkeit der Software nach einem gewissen Zeitraum beendet. Deren Auslösung dient der Beendigung der Nutzungsrechte des Endbenutzers für die Testsoftware. Der LIZENZGEBER kann dieses Lizenzabkommen auch sieben (7) Tage nach einer schriftlichen Benachrichtigung nach freiem Ermessen beenden. Alle dem Endbenutzer vom LIZENZGEBER zur Verfügung gestellten Materialien bleiben Eigentum des LIZENZGEBERS und den jeweiligen Lizenzgebern und müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Evaluierungszeitraums zusammen mit allen Kopien an den LIZENZGEBER zurückgegeben werden. Darüber hinaus willigt Endbenutzer ein, alle physikalischen oder elektronischen Kopien der Testsoftware zu löschen oder zu vernichten. Auf Verlangen vom LIZENZGEBER muss ein autorisierter Vertreter des Endbenutzers schriftlich bestätigen, dass die Testsoftware und alle zugehörigen Materialien, ob in greifbarer oder in nicht greifbarer Form, zurückgegeben oder vernichtet wurden. d) Konvertierung Ihre Rechte zur Nutzung von Testsoftware sind auf den Testzeitraum beschränkt. Testsoftware und Länge des Testzeitraums werden während des Aktivierungsvorgangs dargelegt. Sie verfügen über die Option, Ihre Testrechte in zeitlich unbeschränkte Rechte zu konvertieren. Konvertierungsoptionen werden Ihnen beim Ablauf Ihres Testzeitraums angezeigt. Zum Konvertieren von Software müssen Sie zuerst über eine Lizenz für die Software verfügen, die für die Konvertierung geeignet ist.

5 Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Materialien des Evaluierungs- Softwarepakets ausschließlich für Evaluierungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Daher erhält der Endbenutzer das Evaluierungs-Softwarepaket auf der Basis des ist-zustands. e) Gewährleistung Die Testsoftware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. II. Wartung 1. Regelungsinhalt 1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Wartung der vertragsgegenständlichen Software Der Endbenutzer bestätigt, dass er die Systemvoraussetzungen die in seiner Systemumgebung zumindest erfüllt sein müssen, damit der Betrieb oder die Wartung eines Softwareprodukts möglich ist, welche unter ORAUSSETZUNGEN_IDXPERT.pdf jederzeit in der jeweils aktuellen Version abrufbar sind, zur Kenntnis genommen hat und dass diese Erfordernisse bei ihm vorliegen, sowie dass er darauf hingewiesen wurde, sich vor der Durchführung von Änderungen zu informieren. 2. Definitionen 2.1. Software bezeichnet die in der EULA und der dazugehörigen Dokumentation aufgelistete, vertragsgegenständliche Software Designiertes System beschreibt die Hard- und Softwarevoraussetzungen, die für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlich sind Releases sind alle allgemeinen verfügbaren Aktualisierungen der Software 3. Leistungsumfang 3.1. Der Endbenutzer erhält die nachfolgend aufgeführten Leistungen: Bereitstellung von neuen Releases und Weiterentwicklungen der Software ( Servicepacks ) Diese werden dem Endbenutzer über eine technische Plattform automatisch zur Verfügung gestellt. Der Endbenutzer kann Aktualisierungen (nach erfolgreicher Anmeldung) in sein System via Downloadfunktion automatisch herunterladen. Darüber hinaus ist bei Hinterlegung einer -Adresse des Endbenutzers eine automatische Benachrichtigung über neue Putlevel und/oder Releasestände verfügbar Für die Releases und Putlevel gelten die gleichen Bedingungen wie für die Basissoftware Bei den Wartungsleistungen handelt es sich um eine automatisierte Selfservice- Funktion. Falls darüber hinaus individuelle Leistungen, wie Installation, Implementierung oder Einweisung und Schulung benötigt werden, unterliegen diese anderen Vertragsbedingungen und sind gesondert zu vereinbaren Die Softwarewartungsleistungen werden ausschließlich für das jeweils aktuelle Release der Software zur Verfügung gestellt. Für das jeweils vorhergehende Release wird noch für ein Jahr nach der Herausgabe des aktuellen Releases Wartung geleistet Der Endbenutzer wird dem Lizenzgeber Mängel unverzüglich melden und dabei auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. Der Lizenzgeber wird sodann mit der Analyse und Beseitigung des reproduzierbaren Mangels in der vertragsgegenständlichen Software oder mit einer Umgehungsmaßnahme zur temporären Überbrückung des Mangels beginnen. Um die Lösung von Problemen zu ermöglichen, die im Systemumfeld von dem Lizenzgeber nicht reproduzierbar sind, wird der Endbenutzer dem Lizenzgeber das Recht auf externen Systemzugriff einräumen. Ist der Mangel auf Umstände zurückzuführen, für die der Endbenutzer oder Dritte einzustehen haben, so ist der Endbenutzer verpflichtet, die von dem Lizenzgeber erbrachten Leistungen nach der hierfür maßgeblichen aktuellen Preisliste von dem Lizenzgeber zu vergüten Der Endbenutzer wird gegenüber dem Lizenzgeber einen oder zwei Ansprechpartner benennen, der berechtigt ist, die unter Ziffer 3.1. angeführten Leistungen in Anspruch zu nehmen und wird dafür Sorge tragen, dass der benannte Ansprechpartner so ausgebildet ist, dass er für den Kontakt mit dem Lizenzgeber hinsichtlich der Betreuung bei etwaig auftretenden Problemen mit der Software geeignet ist. 4. Wartungsgebühren 4.1. Die Wartungsgebühren sind jeweils zu Beginn einer Wartungsperiode im Voraus zur Zahlung fällig und ergeben sich aus der diesem Vertrag anliegenden Preisliste für Wartung und Upgrade Die erste Wartungsperiode beginnt mit Abschluss des Lizenzvertrages und dauert zwei Jahre. Es gelten die in Ziffer 4.1. genannten Gebühren Im Falle eines Zukaufs von Lizenzen sind die dann maßgeblichen höheren Wartungsgebühren mit dem Beginn des Monats zu zahlen, der auf den Zukauf folgt Der Lizenzgeber behält sich ferner das Recht vor, die Wartungsgebühren entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt verlautbarten Verbraucherpreisindex mit Wirkung zu Beginn jedes neuen Kalenderjahres zu erhöhen. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Alle zu zahlenden Beträge sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Endbenutzers ist der Lizenzgeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen des Lizenzgebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. 6. Vertragsdauer 6.1. Die Wartungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen Die Wartungsvereinbarung ist unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Vertragsjahres schriftlich kündbar. III. Haftung, Garantie und Gewährleistung. 1. Haftung a. Der LIZENZGEBER haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. b. Der LIZENZGEBER haftet nicht für mit einfacher Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Dies gilt jedoch nicht bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Haftung aus einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind und für alle Schadensereignisse auf 20 % des Vertrags-werts beschränkt. Eine Haftung für Datenverlust wird jedoch ausgeschlossen. c. Im Falle einer Inanspruchnahme vom LIZENZGEBER aus Haftung ist ein Mitverschulden des Endbenutzers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Meldungen des Mangels oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Endbenutzer es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computervieren, angemessene Vorkehrungen zu treffen. 2. Beschränkte Garantie Wenn Sie die Anweisungen befolgen, wird die Software im Wesentlichen arbeiten wie in den Materialien beschrieben, die Sie in oder mit der Software erhalten. Niemand außer dem LIZENZGEBER selbst ist berechtigt, die Garantie oder jegliche andere Bestimmungen dieses Vertrags zu ändern. Der LIZENZGEBER gewährt folgende ausdrücklich beschränkte Garantie auf LIZENZGEBER Produkte: 2.1 Beschränkte Garantie - Produktmedien: Der LIZENZGEBER garantiert, dass die Produktmedien, die zu den LIZENZGEBER Produkten gehören, für neunzig (90) Tage ab der Lieferung frei von Fehlern sind. Die einzige und ausschließliche Möglichkeit der Behebung eines Fehlers der zu einem LIZENZGEBER Produkt gehörenden Produktmedien liegt in der schriftlich Benachrichtigung LIZENZGEBER durch den Endbenutzer innerhalb der Garantiezeit, in der Rückgabe des Produktmediums und in der Befolgung anderer angemessener Verfahren, die vom LIZENZGEBER festgelegt werden. Des LIZENZGEBERS alleinige Verpflichtung ist es, dem Endbenutzer so schnell wie möglich, spätestens jedoch dreißig (30) Tage nach Erhalt der schriftlichen

6 Benachrichtigung über den Fehler, ein funktionierendes Exemplar des Produktmediums zuzusenden oder den Kaufpreis zu erstatten und diesen Lizenzvertrag zu kündigen. Die vorstehende Garantie ist nicht anwendbar, wenn der Endbenutzer die LIZENZGEBER Produkte oder die zugehörigen Produktmedien falsch behandelt, verändert oder ungeeignet verwendet oder lagert. 2.2 Beschränkte Garantie - Produktfunktion: Der LIZENZGEBER garantiert bis neunzig (90) Tage nach der Lieferung eines beliebigen LIZENZGEBER Produkts (mit Ausnahme der Testsoftware), dass das unveränderte LIZENZGEBER Produkt die wesentlichen Funktionen ausführt, die in der Dokumentation des LIZENZGEBER Produkts beschrieben werden. Im Hinblick auf Upgrades gilt die Garantiezeit ab dem Datum der Installation des Upgrades durch den Endbenutzer. Die Garantie erlischt jedoch, wenn der Endbenutzer das Upgrade nicht innerhalb von sechs (6) Monaten ab der Lieferung installiert. Wenn in der entsprechenden Garantiezeit eine Garantieverletzung auftritt, muss LIZENZGEBER nach eigenem Ermessen die Software oder Upgrades, auf die sich die Garantie bezieht, reparieren oder ersetzen. Wenn LIZENZGEBER die Software nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen repariert oder ersetzen kann, die die vorangehende Garantie einhalten, kann der Endbenutzer diesen Vertrag kündigen und die bezahlten Gebühren für die strittige Software oder Upgrades erstattet bekommen. Diese Erstattungsmöglichkeit gilt nicht für früher lizenzierte Software oder Upgrades, für die die beschränkte Garantiezeit erloschen ist. Dies sind ihre einzigen Ansprüche im Falle einer Verletzung der beschränkten Garantie. Wenn der Endbenutzer die Software überträgt, gilt für den Empfänger der restliche Zeitraum der Garantie. 3. Garantieausschluss Diese Garantie deckt keine 4. Probleme ab, die 6. Sonstige Gewährleistung durch Ihre Handlungen (oder unterlassenen Handlungen), die Handlungen anderer oder Ereignisse außerhalb zumutbarer Einflussnahme von LIZENZGEBER verursacht werden. Wenn der Endbenutzer aus eigenem Antrieb oder auf Rat eines Dritten, z. B. eines autorisierten Integrators, die LIZENZGEBER Produkte außerhalb der aktuell lizenzierten Konfiguration oder im Widerspruch zur Dokumentation benutzt oder die LIZENZGEBER Produkte oder Komponenten der LIZENZGEBER Produkte ändert, geschieht dies auf eigenes Risiko. LIZENZGEBER haftet weder aus Garantie, noch unter sonstigen Gewährleistungsgesichtspunkten. Die beschränkte Garantie erstreckt sich nicht auf Komponenten Dritter oder auf für LIZENZGEBER in Zusammenhang mit der Software lizenzierter Komponenten. Im Zusammenhang mit diesen muss der Endbenutzer Garantieleistungen bei den entsprechenden Dritten einfordern. LIZENZGEBER garantiert nicht für die Software, wenn diese mit Software oder Systemen (oder Kombinationen aus beidem) Dritter verwendet werden, die nicht in der Dokumentation erwähnt werden. 4. Keine anderen Garantien. Die beschränkte Garantie ist die einzige direkte Garantie von LIZENZGEBER. LIZENZGEBER gewährt keine anderen Garantien. Der Endbenutzer erkennt an, dass die Software ein hoch entwickeltes Computersoftware-System umfasst. Es kommen Abhängigkeiten zwischen mehreren verschiedenen Bestandteilen zur Anwendung. Ausschließlich der Endbenutzer ist für die Evaluierung der Software und für die Entscheidung verantwortlich, ob die Software zu den Bedürfnissen des Benutzers passt. Alle Angelegenheiten, die mit dem Betrieb durch den Endbenutzer verbunden sind, einschließlich der Beurteilungen der Eignung der Software, der jeweiligen Softwarebestandteile, die lizenziert werden, der aktuell lizenzierten Konfiguration, der Auswahl und Installation von Hardware und Software, Netzwerk-Entscheidungen, Umrüstungen und Verwaltung sind in der alleinigen Verantwortung des Endbenutzers. LIZENZGEBER und seine Zulieferer lehnen insbesondere jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen zur Zusage der Marktfähigkeit, für Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter ab. 5. Garantieverfahren Für Garantieleistungen benötigen Sie einen Kaufnachweis. Um einen Anspruch aus dieser Garantie geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse: SpanSet GmbH & Co. KG Jülicher Str Übach-Palenberg, 6.1. Außerhalb der ausdrücklich übernommenen Garantie gewährleistet LIZENZGEBER im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die Software bei bestimmungsgemäßer Nutzung arbeitet, wie in den Materialien beschrieben, die sie in oder mit der Software erhalten Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr Die Parteien vereinbaren, dass dem Endbenutzer vorrangig ein Recht auf Nachbesserung zusteht. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Mangel oder für in direktem Zusammenhang stehende Mängel kann der Endbenutzer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen Der Endbenutzer ist verpflichtet, bei der Eingrenzung von Mängeln mitzuwirken. Er wird insbesondere dem LIZENZGEBER nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder von sonstigen Mängeln zur Verfügung stellen und angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Endbenutzer oder ein in seinem Verantwortungsbereich stehender Dritter Änderungen an der Software vorgenommen hat, die nicht ausdrücklich schriftlich vorher vom LIZENZGEBER genehmigt waren. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichungen von den für die Software vorgesehenen Systemvoraussetzungen verursacht werden Jegliche Gewährleistungsansprüche hat der Endbenutzer zunächst gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Eine Haftung von LIZENZGEBER besteht insoweit nur subsidiär. IV. Sonstiges und Schlussbestimmungen 1. Verwendung von autorisierten Händlern Der Endbenutzer bestätigt, dass der Begriff Autorisierter Händler nur bedeutet, dass LIZENZGEBER einen Vertrag mit einem bestimmten Händler geschlossen hat, und dass dieser alle Verpflichtungen für Vertrieb und Support (wenn ein Vertrag für Wartung, Support oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zwischen LIZENZGEBER und dem Endbenutzer fehlt) der vom autorisierten Händler verkauften LIZENZGEBER Produkte übernommen hat. Diese Bezeichnung bedeutet in keinem Fall, dass LIZENZGEBER in irgendeiner Art und Weise für die Dienstleistungen oder Produkte solcher autorisierter Händler oder deren Angestellten oder Vertreter verantwortlich ist. Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass die autorisierten Händler keine Vertreter, gewerbliche Vertreter, Repräsentanten, Angestellte, oder Mitunternehmer LIZENZGEBERs sind. Sie sind nicht befugt, LIZENZGEBER an Verpflichtungen, Bedingungen, Garantien oder rechtliche Handlungsweisen zu binden. LIZENZGEBER kann dem Endbenutzer eine Liste autorisierter Händler zur Verfügung stellen. Der Endbenutzer ist jedoch allein für die Beurteilung und Auswahl des autorisieren Händlers verantwortlich. LIZENZGEBER übernimmt weder ausdrückliche noch stillschweigende Garantien hinsichtlich der Fähigkeiten, Qualifikationen, Dienstleistungen oder Produkte, die von den autorisierten Händler oder deren Angestellten oder Vertreter angeboten werden. 2. Exportbestimmungen. Dieses EULA bezieht sich auf Produkte und/oder technische Daten, die nach den jeweils anwendbaren Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen möglicherweise Kontrollen unterliegen und daher gemäß diesen Gesetzen und Bestimmungen genehmigungspflichtig sind. Die Software unterliegt den Exportgesetzen und -regelungen der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes, aus dem sie ausgeführt wird. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze

7 und -regelungen einzuhalten, die für die Software gelten. Zu diesen Gesetzen gehören Einschränkungen im Hinblick auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und Endnutzung. 4. Vertragspartner/Hersteller Vertragspartner/Hersteller der Software: LIZENZGEBER SpanSet GmbH & Co. KG, Jülicher Str , Übach-Palenberg 3. Verschiedenes 3.1. Gesamter Vertrag Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt in Bezug auf den hier behandelten Gegenstand alle schriftlich oder mündlich, gleichzeitig oder zuvor vorliegenden Vorschläge, Vereinbarungen und Vertretungen zwischen den Parteien. Wenn nicht hier ausdrücklich vorgesehen, kann dieser Lizenzvertrag nur nach gegenseitiger schriftlicher Zustimmung der Parteien durch Personen, die für den Abschluss solcher Lizenzverträge befugt sind, geändert oder ergänzt werden. Änderungen der Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Dieser Lizenzvertrag kann nicht durch Handelssitten geändert werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bedingungen dieses Lizenzvertrages die Bedingungen eines jeden Kaufantrags oder anderer Auftragsdokumente des Endbenutzers oder eines autorisierten Händlers oder dessen Vertreter ersetzen Subunternehmer LIZENZGEBER ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner begründeten vertraglichen Pflichten ausgewählter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen. Die aufgrund dieses Vertrages bestehenden Verpflichtungen des Endbenutzers gelten im gleichen Umfang auch gegenüber dem Subunternehmer. Weiterhin ist LIZENZGEBER berechtigt, alle seine Rechte aus diesem Vertrag an verbundene Unternehmen frei zu übertragen. Der Endbenutzer darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Einwilligung des LIZENZGEBERS an einen Dritten abtreten Aufrechnung Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von LIZENZGEBER ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechts den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Die Version in der jeweiligen Sprache dieser Vereinbarung findet Anwendung bei Software, die innerhalb der EU heruntergeladen wurde. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz von LIZENZGEBER Salvatorische Klausel Sollten einzelne Klauseln in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dasjenige, was dem von den Parteien gewolltem Zweck am nächsten kommt.

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