Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase)

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1 Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Block I 8 Halbjahresergebnisse im 1. bis 4. Halbjahr des 1. und 2. Prüfungsfachs in zweifacher Wertung davon 5 Halbjahresergebnisse mit mindestens 5 Punkten (also höchstens 3 Ergebnisse unter 5 Punkten) 28 Halbjahresergebnisse (nicht 1./2. Prüfungsfach) in einfacher Wertung darunter 3., 4. und 5. Prüfungsfach im 1. bis 4. Halbjahr davon 24 Halbjahresergebnisse mit mindestens 5 Punkten (also höchstens 4 Ergebnisse unter 5 Punkten) Punktsumme : 1,1 ergibt nach Rundung mindestens 200 Punkte Unter den eingebrachten Halbjahresergebnissen: je Fach (auch Seminarfach) höchstens 5 Halbjahresergebnisse, in Sport höchstens 3 Halbjahresergebnisse, falls Sport nicht Prüfungsfach ist, keine Halbjahre, in denen themengleich unterrichtet wurde, kein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten. Block II 5 Prüfungsergebnisse in vierfacher Wertung Zusammen (bei 15 Punkten in den Prüfungen) mindestens 100 Punkte erreichbar, in 3 Prüfungsfächern (darunter 1. oder 2. Prüfungsfach) mindestens 20 Punkte erreichbar Andernfalls : Nichtzulassung und Rücktritt in Jahrgang 12.

2 Pflichtfächer, einzubringende Halbjahresbewertungen zu belegen einzubringen Prüfungsfächer (auch Sport) 4 4 1) Deutsch 4 4 eine Fremdsprache 4 4 weitere Fremdsprache (nur sprachlicher Schwerpunkt) 4 4 falls neue Fremdsprache (Sx, Nx) in Einführungsphase als 2. Fremdsprache 4 2 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel (im künstlerischen Schwerpunkt zusätzlich 2 2 zum 1. Prüfungsfach) Politik-Wirtschaft 2 2 Geschichte 2 2 Religion oder Werte und Normen oder Philosophie 4 2) 2 2) Mathematik 4 4 eine Naturwissenschaft 4 4 weitere Naturwissenschaft oder Informatik (nur naturwissenschaftlicher Schwerpunkt) 4 4 weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft oder Informatik (nur gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt) 2 2 Sport 4 0 3) Seminarfach 4 2 4) 1) je Halbjahr eine Bewertung 2) oder anderes (nicht Prüfungs-) Fach aus B, falls eigene Religion nicht angeboten 3) falls > 1: mindestens zwei Sportarten, darunter eine Individualsportart 4) darunter Halbjahr mit Facharbeit und vorangehendes oder folgendes Halbjahr

3 Verhalten während der Prüfung Nichtteilnahme ( 20) Bei Nichtteilnahme ist der Grund (z.b. Krankheit) unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Erkennt der Vorsitzende der Prüfungskommission die Gründe nicht an: 0 Punkte für Prüfungsteil. Täuschung ( 21) Täuschungsversuch: 0 Punkte für Prüfungsteil. In schweren Fällen (vorbereitete Täuschung): Abiturprüfung nicht bestanden. Innerhalb eines Jahres kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Störung ( 22) Störung der Prüfung, so dass ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich: Abiturprüfung nicht bestanden. Ausgabe von persönlichen Informationen Schriftliche Informationen über Prüfungsergebnisse, Zeugnisse und Bescheinigungen werden nur persönlich ausgegeben. Im Ausnahmefall kann die Ausgabe an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, wenn eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird und die Person sich ausweisen kann.

4 Termine bis Mittwoch Bildung Fachprüfungsausschüsse für die Abiturprüfung bis Dienstag Abgabe der Zensuren und Bemerkungen (Jahrgänge 11, 12 und 13) Montag Informationsveranstaltung für Abiturienten (3./4. Stunde, Forum) Dienstag Überprüfung der Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung Dienstag Ausgabe der Studienbücher (Jahrgänge 11, 12 und 13), 3. Stunde Mittwoch Mittwoch Weihnachtsferien Donnerstag Beginn des 2. Halbjahres (Jahrgänge 11, 12 und 13) bis Donnerstag Abgabe der Zensuren und Bemerkungen (Jahrgang 13) Mittwoch Ausgabe der Vorschläge für Block I (Jahrgang 13) bis Donnerstag Abgabe der Meldungen zur Abiturprüfung (Block I, Zeugnis) Freitag Dienstag Osterferien Mittwoch Konferenz der Prüfungskommission Freitag Ende des Unterrichts Jahrgang 13 Freitag Mitteilung über Zulassung zum Abitur, Ausgabe Studienbücher Dienstag Schriftliche Abiturprüfung (Deutsch) Mittwoch Schriftliche Abiturprüfung (Sport, Informatik, Nicht-Zentralfächer) Donnerstag Schriftliche Abiturprüfung (Geschichte) bis Freitag Abgabe der Wünsche zur Planung der mündlichen Prüfung (P5) Freitag Schriftliche Abiturprüfung (Mathematik) Samstag Schriftliche Abiturprüfung (Latein) Montag Schriftliche Abiturprüfung (Biologie) Dienstag Schriftliche Abiturprüfung (Englisch) Mittwoch Schriftliche Abiturprüfung (Musik) Donnerstag Schriftliche Abiturprüfung (Physik) Freitag Schriftliche Abiturprüfung (Politik-Wirtschaft) Samstag Schriftliche Abiturprüfung (Religion) Montag Schriftliche Abiturprüfung (Französisch) Dienstag Schriftliche Abiturprüfung (Chemie) Mittwoch Schriftliche Abiturprüfung (Erdkunde) Donnerstag Schriftliche Abiturprüfung (Kunst) Freitag Schriftliche Abiturprüfung (Spanisch) Montag Aushang des Prüfungsplanes (P5) Freitag Dienstag Mündliche Abiturprüfungen (P5) Montag Sportpraktische Abiturprüfung Mittwoch Sportpraktische Abiturprüfung Donnerstag Konferenz der Prüfungskommission Montag Mitteilung über Abitur-Ergebnisse und mündliche Prüfungen, Bücherrückgabe bis Mittwoch Abgabe der Meldungen zu weiteren mündlichen Prüfungen Donnerstag Konferenz der Prüfungskommission Donnerstag Aushang des Prüfungsplanes (P1 - P4) Montag , Dienstag Mündliche Abiturprüfungen (P1 - P4) Freitag Ausgabe der Abiturzeugnisse

5 aus: Anlage 1a (zu 4 Abs. 2 Satz 1) Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach mit mehreren Prüfungsteilen 1. Alle Fächer, ausgenommen Sport Berechnungsformel: E = ( 8 s + 4 m ) : 3 2. Sport als erstes Prüfungsfach a) Berechnungsformel 1 (ohne mündliche Prüfung): E = ( p + s ) 2 b) Berechnungsformel 2 (mit mündlicher Prüfung): E = ( 6 p + 4 s + 2 m ) : 3 3. Sport als fünftes Prüfungsfach Berechnungsformel: E = ( 8 p + 4 m ) : 3 E = Prüfungsergebnis s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung m = Punktzahl der mündlichen Prüfung p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung 4. Besondere Lernleistung Berechnungsformel: E = ( 2 s + m ) : 3 E = Prüfungsergebnis s = Punktzahl der schriftlichen Dokumentation m = Punktzahl des Kolloquiums Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach einer der Berechnungsformeln Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

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7 Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird wie folgt berechnet: 1. Block I E I = 40 P : 44 E I = Ergebnis Block I P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse des ersten und des zweiten Prüfungsfachs und der einfachen Gewichtung der übrigen 28 Schulhalbjahresergebnisse 2. Block II E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5) E II = Ergebnis Block II PF 1 bis PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern 3. Gesamtpunktzahl E = E I + E II E = Ergebnis Gesamtpunktzahl. Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Berechnungsformeln in Nummer 1 Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

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