Abiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur
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- Bernd Pfaff
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1 Abiturverordnung 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur
2 1. Gliederung und Dauer - Einführungsphase ( 10.Klasse ) - Qualifikationsphase ( Klassen 11 und 12 ) - Verweildauer: 3 Jahre mindestens 2 Jahre und höchstens 4 Jahre - Rücktritt: auf Antrag einmalig am Ende eines Semesters - Kurse, die wiederholt werden, können nicht auf die Belegungspflicht angerechnet werden
3 2.Aufnahme - vom Gymnasium oder Gesamtschule - mittlere Reife mit hinreichenden Leistungen - andere Bundesländer: mit Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe - nicht älter als 19 Jahre
4 3. Zweite Fremdsprache - falls in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 nicht durchgehend eine 2.Fremdsprache, dann von 10 bis 12 eine zweite Fremdsprache - zweite Fremdsprache im Wahlpflichtunterricht in 10 und in Klasse 11 und 12 durchgehend
5 4. Unterrichtsangebot / Teilnahmepflicht -Fächerangebot orientiert an den Möglichkeiten der Schule, verfügbaren Lehrerstunden und Wünschen der Schüler -Unterricht nur von Lehrkräften mit entsprechender Lehrbefähigung -kein Anspruch auf bestimmte Fächer und Fächerkombinationen -Fächer und Kurse werden für ein ganzes Jahr gewählt -Schüler sind verpflichtet regelmäßig teilzunehmen (auch in 11 und 12)
6 5. Leistungsbewertung/ Leistungsnachweise - in der Einführungsphase: Noten von 1 bis 6 - in der Qualifikationsphase. Punkte von 15 bis 0 - Klausuren und sonstige Leistungen werden im Verhältnis 1 : 1 gewertet - Leistungen: 1. Mitarbeit im Unterricht mdl.leistungen / Kurzarbeiten / Referate 2. Klausuren pro Tag nur eine Klausur / pro Woche 3 Klausuren 3. Versäumte Klausuren Ersatzleistung falls Fehlen entschuldigt, dann auch 4 Klausuren pro Woche 4. Kann die Gesamtleistung nicht beurteilt werden sind Schulleiter und Erziehungsberechtigte zu informieren
7 6.Studienbuch - jeder Schüler führt ein Studienbuch - ist zur Meldung zur Prüfung vorzulegen - Tutor bestätigt durch Unterschrift die ordnungsgemäße Eintragung - Erziehungsberechtigte oder der volljährige Schüler bestätigen durch Unterschrift
8 Qualifikationsphase
9 1. Fächerangebote - Fächer ( 2 Stunden ) und Hauptfächer ( 4 Stunden ) - Kurse dauern ein halbes Jahr ( Semester ) - Aufgabenfelder: sprachlich-literarisches Aufgabenfeld gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Sport - Anspruch auf bestimmten Unterricht besteht nicht - Kooperation zwischen Gymnasien
10 Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, die Naturwissenschaften Physik, Chemie und Biologie sowie die weiteren Fremdsprachen Französisch, Griechisch, Latein, Polnisch, Russisch, Schwedisch und Spanisch. Fächer sind Kunst und Gestaltung, Musik, Philosophie, evangelische und katholische Religion, Sport, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft, Informatik.
11 2. Bedingungen der Belegung -Ein Schüler hat die Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Geschichte/Politische Bildung sowie entweder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft oder zwei Naturwissenschaften und eine Fremdsprache durchgängig zu belegen. Eine Fremdsprache muss spätestens in der Jahrgangsstufe 5 begonnen worden sein. -Sportunterricht dauernd befreit, dann Ersatzkurs
12 Zusätzlich zu den sechs Hauptfächern sind vom Schüler folgende Fächer zu wählen: Musik oder Kunst und Gestaltung, Religion oder Philosophie Projektfachunterricht (nur Kl.11) sowie Sport. Durch Zuwahl von weiteren Unterrichtsfächern müssen im ersten Jahr der Qualifikationsphase 36 und im zweiten Jahr 34 Wochenstunden pro Halbjahr belegt werden. Ist ein Schüler vom Sportunterricht dauernd befreit, so hat er zum Erreichen seiner Belegungspflicht ein weiteres Fach zu wählen. Unterrichtseinheiten, die mit null Punkten bewertet wurden, gelten als nicht belegt und können nicht auf die Beleg- und Einbringungspflicht angerechnet werden.
13 Kursplanung Name: Vorname: Klasse: 1.Fremdsprache: 2.Fremdsprache: 3.Fremdsprache: Abiturjahr: seit Klasse: seit Klasse: seit Klasse: 1. Folgende Fächer sind Pflichtfächer: Deutsch 4 Std. Mathematik 4 Std. Geschichte 4 Std. Englisch 4 Std. Sport 2 Std. (18 Std.) 2. Wählen Sie zwischen folgenden Fächern : Kunst oder Musik 2 Std. Religion oder Philosophie 2 Std. ( 4 Std ) 3. Wählen Sie eine Kombination aus zwei Fächern ( 2 Naturwissenschaften oder 1 Sprache und 1 Biologie Chemie Physik 2.Sprache 4 Std. 4 Std. 4 Std. 4 Std. ( 8 Std.) 4. Von folgenden Fächern wählen Sie 3 Fächer: Geographie 2 Std. Informatik 2 Std. Sozialkunde oder Wirtschaft 2 Std. Ensemble oder Projekt (nur Klasse 11) 2 Std. Kunst Theater Stolpersteine/Schulchronik Es erfolgt keine Bewertung. Zur Abiturberechnung kann eine Facharbeit (bis zu 30 Punkten) eingebracht werden
14 Abitur
15 1. Umfang und Gliederung -schriftliche und mündliche Prüfung -5 Unterrichtsfächer ( 1 Semester in Einführungsphase ) - schriftliche Prüfung: -zwei Hauptfächer in doppelter Gewichtung; ein Hauptfach muss entweder Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Die Fremdsprache darf keine neu einsetzende sein. -zwei weitere Fächer -In einem weiteren Prüfungsfach wird eine mündliche Prüfung durchgeführt. -Unter den fünf Prüfungsfächern müssen die Fächer Deutsch, Mathematik, ein Fach aus dem gesellschaftlichen Aufgabenfeld sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. Die ersten 2 Prüfungen erfolgen unter Leistungskursbedingungen gemäß der einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, die anderen drei Prüfungen gemäß unter Grundkursbedingungen.
16 Anstelle des vierten schriftlichen Prüfungsfaches kann unter Beachtung der Maßstäbe einer Abiturprüfung eine besondere Lernleistung eingebracht werden, die im Umfang von mindestens einem Schuljahr in der Qualifikationsphase erbracht, schriftlich dokumentiert und in einem Kolloquium erläutert wird. Sie kann eines der drei Aufgabenfelder ersetzen.
17 2.Abiturformalitäten - Zum Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase wählen die Schüler aus den Hauptfächern gemäß 8 Absatz 2 verbindlich das erste und zweite Prüfungsfach. - Zum Gleichen Zeitpunkt ist die Zulassung einer besonderen Lernleistung durch den Schüler beim Schulleiter zu beantragen.
18 Nach dem 3.Semester: - Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase überprüft die Schule, ob der Schüler bis zum Ende des vierten Halbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erreichen kann. Ist dies der Fall, gibt der Schüler seine verbindliche Wahl für die weiteren Prüfungsfächer ab. - Belehrungen - Prüfungsplan
19 Nach dem 4.Semester: schriftliche Anmeldung zum Abitur Abgabe der Berechnungen der Blöcke I und II Bei Schülern, die sich nicht zur Prüfung melden und keinen freiwilligen Rücktritt beantragen, nicht zugelassen sind oder bis zu Beginn der Prüfung zurücktreten, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Sie wiederholen die Jahrgangsstufe 12, sofern die Höchstverweildauer nicht überschritten wird.
20 3. Mindesteinbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation
21 4. Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen 1. bestimmter Halbjahresleistungen von Hauptfächern und Fächern in einfacher und doppelter Wertung - Block I -, 2. der Leistungen in den Prüfungen in vierfacher Wertung - Block II -.
22 In Block I werden 28 Leistungen in einfacher Wertung aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase und die Leistungen aus den je vier Halbjahren des ersten und zweiten Prüfungsfaches in doppelter Wertung angerechnet. Unter den 28 Leistungen befinden sich die Ergebnisse aus den vier Halbjahren des dritten, vierten und fünften Prüfungsfaches. Die Summe der Halbjahresleistungen wird durch 44 geteilt und mit 40 multipliziert. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte und dabei 29 mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet; ab n,5wird aufgerundet.
23 In Block II werden die Leistungen der fünf Prüfungen in vierfacher Wertung eingebracht. Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte und dabei in mindestens drei Fächern, darunter mindestens im ersten oder zweiten Prüfungsfach, je fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Wird ein Schüler in einem Prüfungsfach schriftlich und mündlich geprüft, so ergibt sich das Prüfungsergebnis in diesem Prüfungsfach nach Anlage 2. Die vierfache Wertung entsprechend Absatz 3 entfällt.
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