Geschäftsordnung der Lernenden Region des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Präambel. Artikel 1

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1 Geschäftsordnung der Lernenden Region des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Präambel Die Initiative Lernende Region Anhalt-Bitterfeld will das lebenslange Lernen aktiv fördern, um den Herausforderungen im und mit dem Landkreis zu begegnen. Dazu gründen wir ein Netzwerk, das für alle offen ist, die den Zweck anerkennen und durch ihr Leistungsspektrum zur Stärkung der Initiative beitragen. Artikel 1 Zuständigkeit und Aufgaben Wir wollen: Durch Bildung unseren Wohlstand und Zusammenhalt sichern, damit Kinder, Frauen und Männer, Junge und Alte ein sinnerfülltes und gesichertes Leben führen können beim Aufbau eines Kommunalen Bildungsmanagements und Bildungsmonitorings unterstützend wirken Eine tiefgründige und systematische Beratung für die Eröffnung der verschiedenen Bildungspfade Die Teilhabe von Zuwanderern im Bildungsprozess gewährleisten Verfolgung der Gleichstellung der Geschlechter als durchgängiges Prinzip im Sinne des Gender Mainstreamings Eine hohe allgemeine und kulturelle Bildung aller Menschen, zur Sicherung einer gestärkten Chancengerechtigkeit durch Bildungserfolg der künftigen Generationen Eine frühbeginnende kulturelle Bildung, als Garant für eine feste Persönlichkeitsbildung Den Ausbau und die Erhöhung der Qualität von Kitas und Ganztagsschulen 1

2 Eine Begleitung des Übergangs Schule Ausbildung Beruf, als die beste und effizienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit dass der Fachkräftebedarf durch zielgerichtete Projekte der Akteure dieses Bündnisses langfristig sichergestellt wird Weiterbildung als Wegweiser im demografischen Wandel Dies setzen wir durch folgende Instrumente um: Analyse der Ausgangslage des Bildungsmarktes bezogen auf die Strukturen und Entwicklungen Aufstellung regionaler Ziele bzw. Zielgruppen Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern Öffentlichkeitsarbeit Artikel 2 Mitglieder und Struktur Die Lernende Region setzt sich aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der folgenden Partner zusammen: Liste der Mitglieder siehe Anhang: Mitglieder der Initiative Lernende Region Anhalt- Bitterfeld Die Mitglieder werden von repräsentativen Partnern entsandt. Die Mitglieder der Lernenden Region wählen den/die Vorsitzende/n sowie einen Stellvertreter/in mit einfacher Mehrheit. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen, aktiven und kooperativen Zusammenarbeit. Die Mitwirkung in der Lernenden Region ist unentgeltlich. An den Sitzungen der Lernenden Region können weitere Personen und Einrichtungen in beratender Funktion ohne Stimmrecht teilnehmen. 2

3 Artikel 3 Stimmrecht Innerhalb der Lernenden Region sind alle Mitglieder gleichberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme; gegebenenfalls setzen sich die Mitglieder bei der Stimmrechtsausübung mit anderen Mitgliedern ins Benehmen und können ihre Stimme übertragen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Artikel 4 Sitzungen Der/Die Vorsitzende legt die Tagesordnung fest und beruft zu den Sitzungen ein. Die Lernende Region trifft sich dreimal jährlich oder entsprechend nach Bedarf. Die Geschäftsführung der Lernenden Region obliegt dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Die Organisation der Beratungen der Lernenden Region, einschließlich Einladung, Moderation und Nachbereitung (u.a. Niederschrift), obliegt der Geschäftsstelle. Die Einberufung hat i. d. R. zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung der Lernenden Region den Mitgliedern unter Angabe von Zeit und Ort der Sitzung und Tagesordnung zuzugehen. Über die Sitzung wird durch die Geschäftsstelle eine Niederschrift gefertigt. Die Niederschrift soll spätestens zur nächsten Sitzung vorliegen. Artikel 5 Beschlussfassung Beschlussgegenstände ergeben sich aus Artikel 1. Die Lernende Region ist beschlussfähig: sofern die Einladung ordnungsgemäß (lt. Artikel 4) erfolgte, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, bzw. ein Mitglied sein Stimmrecht auf ein anderes übertragen hat, 3

4 Wenn die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wurde, ist die Sitzung neu einzuberufen. Eine erneute Einberufung bedarf einer Ladungsfrist von einer Woche. Damit diese Sitzung beschlussfähig ist, müssen mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Lernenden Region anwesend sein bzw. ihr Stimmrecht auf ein anderes übertragen haben. Ein Beschluss ist gefasst, wenn die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zugestimmt hat. Nichtanwesende Mitglieder, die Ihre Stimme nicht übertragen haben, werden als Enthaltung gewertet. Abstimmung Es wird offen abgestimmt, die Lernende Region kann mit einfacher Mehrheit eine geheime Abstimmung beschließen. In begründeten Fällen kann ein Beschluss im Umlaufverfahren erfolgen. Die Rückmeldung muss schriftlich per Post, Fax oder erfolgen. Ein Beschluss gilt dann als gefasst, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder nach Ablauf der Frist von mindestens einer Woche Ihre Stimme abgegeben hat. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Artikel 6 Befangenheitsregelung Kann ein Beschluss einem Mitglied, dessen Eltern, Kindern, Geschwistern oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenden Person, einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen, so darf das Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Der Betroffene hat die Tatsachen, die seine persönliche Beteiligung begründen, vor der Sitzung dem Vorsitzenden zu unterbreiten. Die Entscheidung über die Nichtteilnahme treffen die Mitglieder der Lernenden Region. Wird ein Mitglied zu Unrecht ausgeschlossen oder hat ein Mitglied zu Unrecht teilgenommen, so ist der Beschluss unwirksam. 4

5 Artikel 7 Geschäftsstelle der Lernenden Region Die Tätigkeit der Lernenden Region wird durch die Geschäftsstelle unterstützt. Aufgaben der Geschäftsstelle sind: Organisation und Koordinierung der Arbeit der Lernenden Region Analyse und Bewertung des regionalen Bildungsmarktes und Ableitung von Handlungsschwerpunkten in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Lernenden Region Öffentlichkeitsarbeit: die Geschäftsstelle informiert und veröffentlicht regelmäßig auf der Internetseite des Landkreises wichtige Dokumente und Entscheidungen der Lernenden Region Unterstützung der Netzwerkentwicklung in der Region unter Berücksichtigung der bildungspolitischen Zielsetzungen des Landkreises Artikel 8 Verschwiegenheit Die Mitglieder verpflichten sich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Die Inhalte der Beratungen, der Online-Informationen und Abstimmungen sind ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Inhalte ist, soweit nicht vorher mit der Geschäftsstelle abgestimmt, unzulässig. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die die Mitglieder zur Kenntnis erhalten. Die Lernende Region erhält grundsätzlich keine personenbezogenen Daten; gegebenenfalls sind die einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten. 5

6 Artikel 9 Inkrafttreten der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft. Die Geschäftsordnung wurde am in der 2. Sitzung 2017 der Lernenden Region beschlossen. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der Mitglieder der Lernenden Region. Köthen (Anhalt), Ort / Datum Vorsitzende/r der Lernenden Region des Landkreises Anhalt-Bitterfeld 6

7 Anlage Mitglieder der Initiative Lernende Region Anhalt-Bitterfeld Beauftragte Person des Landkreises Vertreter/in des Vertreter/in ABASYS GmbH Verkehrsausbildungszentrums Merten Vertreter/in BBI-Bildungs- und Vertreter/in des VHS-Bildungswerk Beratungsinstitut GmbH GmbH Vertreter/in Basis ggmbh Vertreter/in Euro-Schulen Bitterfeld- Vertreter/in der Agentur für Arbeit Wolfen GmbH Vertreter/in der BVIK ggmbh Vertreter/in HÖHER-Akademie GmbH Vertreter/in der Deutsche Angestellten- Vertreter/in IHK Halle-Dessau Akademie GmbH Vertreter/in Initiativkreis Bitterfeld- Vertreter/in der KomBA - Jobcenter Wolfen e. V. Vertreter/in des Bildungszentrums Wolfen- Vertreter/in Kreisvolkshochschule Bitterfeld e.v. Anhalt-Bitterfeld Vertreter/in der Bilfinger-Rohrleitungsbau Vertreter/in Planen und Bauen GmbH GmbH Vertreter/in TERTIA GmbH Vertreter/in des Instituts für Vertreter/in Wohnungs- und Bildungsmanagement und Baugesellschaft Wolfen mbh Potenzialentwicklung GmbH Vertreter/in DEKRA-Akademie GmbH Vertreter/in der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbh 7 Stand

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