Untergliederungsanalyse UG 22-Pensionsversicherung

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1 Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen und Untergliederungsanalyse UG 22-Pensionsversicherung 9. April 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Überblick Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Rücklagen Wirkungsorientierung Überblick Einzelfeststellungen...13 Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E und werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.b. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen. 2 / 16

3 1 Zusammenfassung Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 22-Pensionsversicherung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen ihv insgesamt 9.570,1 Mio. EUR und ,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für ,0 %, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 10,8 %. Der Anstieg der Auszahlungen geht im Wesentlichen auf einen steigenden Bundesbeitrag für die Pensionssicherung zurück. Die Steigerungen bei den Ausgleichszahlungen sind demgegenüber deutlich geringer und die hohen Wachstumsraten im Bereich der Nachtschwerarbeit fallen aufgrund des relativ geringeren Volumens wenig ins Gewicht. Hinzu kommt ein Sondereffekt durch eine Zahlung der Bank Austria für die Übertragung von MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung. Dieser Effekt führt zu Minderauszahlungen in den Jahren 2017 (272 Mio. EUR) und 2018 (495 Mio. EUR), was in weiterer Folge einen (scheinbar) stärkeren Anstieg 2019 bewirkt. Die hohe Dynamik setzt sich dann mit Wachstumsraten zwischen 5 % und 7 % pro Jahr fast linear in den BFRG-E Auszahlungsobergrenzen fort. Bis zum Ende des Finanzrahmens 2022 steigen die Auszahlungen der UG 22-Pensionsversicherung auf 15,0 % der Gesamtauszahlungen. Der Ergebnishaushalt ist aufgrund der noch nicht bereinigten Darstellung der Aufwendungen im Jahr 2017 und die derzeit noch vorläufige Berücksichtigung der Bank Austria Zahlungen nur begrenzt interpretierbar. In den Angaben zur Wirkungsorientierung der UG 22-Pensionsversicherung sind drei Wirkungsziele enthalten. Neu ist das Wirkungsziel 3 Zur Bekämpfung der Armut bei PensionistInnen, Schaffung eines erhöhten Ausgleichszulagen (AZ)-Richtsatzes für Alleinstehende und Verheiratete in Form eines Sonderzuschusses (bei 40 Beitragsjahren) und Umstellung des derzeit schon bestehenden erhöhten Einzelrichtsatzes bei 30 Versicherungsjahren auf einen Sonderzuschuss. Lösung der europarechtlichen Exportpflicht (des derzeit schon bestehenden Richtsatzes von bei 30 Beitragsjahren und bei dem noch zu schaffenden AZ-Richtsatz von bzw bei 40 Beitragsjahren). Die Maßnahmen der gleich gebliebenen Wirkungsziele wurden geändert (neue Maßnahme. Evaluierung der bisherigen gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalter ) und zwei Kennzahlen sind entfallen. 3 / 16

4 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022) in Mio. EUR Finanzierungshaushalt UG 22 Erfolg 2015 Erfolg 2016 vorl. Erf BVA-E 2018 BVA-E 2019 BFRG-E 2020 BFRG-E 2021 BFRG-E 2022 Auszahlungen , , , , , , , ,3 davon variabel , , , , , , , ,3 Anteil an Gesamtauszahlungen 13,6% 13,0% 11,2% 12,2% 13,4% 13,9% 14,5% 15,0% jährliche Veränderung -2,2% -2,5% -9,0% 6,0% 10,8% 5,8% 6,7% 6,9% Einzahlungen 38,1 37,0 38,0 39,5 40,9 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% jährliche Veränderung -79,2% -2,9% 2,6% 4,1% 3,5% Nettofinanzierungsbedarf , , , , , in Mio. EUR UG 22 Ergebnishaushalt Erfolg 2015 Erfolg 2016 vorl. Erf BVA-E 2018 BVA-E 2019 BFRG-E 2020 BFRG-E 2021 BFRG-E 2022 Aufwendungen , , , , ,5 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 13,0% 11,6% 12,1% 12,4% 13,0% jährliche Veränderung -3,6% -6,6% -0,7% 6,7% 5,4% Erträge 38,1 37,0 38,0 39,5 40,9 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 0,1% 0,1% 0,0% 0,1% 0,1% jährliche Veränderung -84,9% -2,9% 2,6% 4,1% 3,5% Nettoergebnis , , , , , Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E und Die Auszahlungen der UG 22-Pensionsversicherung belaufen sich im vorl. Erfolg 2017 auf 11,2 % der Gesamtauszahlungen und sollen laut BVA-E in den Jahren 2018 und 2019 auf 12,2 % bzw. 13,4 % ansteigen. Die hohe Dynamik setzt sich dann fast linear in den BFRG-E Auszahlungsobergrenzen fort. Bis 2022 steigen die Auszahlungen der UG 22 auf 15,0 % der Gesamtauszahlungen. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl der vorläufige Erfolg 2017 als auch der BVA-E 2018 von einer Zahlung der Bank Austria an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihv insgesamt 767 Mio. EUR für die Übertragung von MitarbeiterInnen in die gesetzliche Pensionsversicherung beeinflusst ist. Ohne diese Zahlungen wären die Auszahlungen im Jahr 2017 um 272 Mio. EUR und jene im Jahr 2018 um 495 Mio. EUR höher, wodurch auch der Anstieg 2019 weniger stark ausfallen würde. 4 / 16

5 Bei den Aufwendungen ergibt sich ein deutlich abweichender Verlauf durch die noch nicht bereinigte Darstellung der Aufwendungen im Jahr 2017 und die derzeit noch vorläufige Berücksichtigung der Bank Austria Zahlungen im Ergebnishaushalt (siehe Pkt. 2.5). Die zur Gänze variablen Auszahlungen der UG 22-Pensionsversicherung setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: Bundesbeitrag: Der Bund leistet an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB), die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) für jedes Geschäftsjahr einen Beitrag in der Höhe des Betrages, um den die Aufwendungen der jeweiligen Anstalt ihre Erträge übersteigen (Ausfallhaftung). Zusätzlich übernimmt der Bund für bestimme Teilversicherte eine Beitragsleistung. Partnerleistung: Der Bund leistet an die SVA und die SVB eine Partnerleistung, die die Eigenleistung der Pflichtversicherung ihv 18,5 % bzw. 17,0 % ergänzt, sodass sich in Summe ein einheitlicher Beitragssatz in der Pensionsversicherung ihv 22,8 % ergibt. Ausgleichszulagen: Der Bund ersetzt den Pensionsversicherungsträgern (PVA, VAEB, SVA und SVB) den Aufwand für Ausgleichszulagen. Die Ausgleichszulagen-Richtsätze lauten im Jahr ,42 EUR für Alleinstehende (Einzelrichtsatz) und 1.363,52 EUR für Ehepaare (Familienrichtsatz). Seit 1. Jänner 2017 gibt es zusätzlich einen erhöhten Einzelrichtsatz für Personen mit mehr als 360 Beitragsmonaten (erhöhter Einzelrichtsatz). Für 2018 liegt dieser Richtsatz bei 1.022,00 EUR. Für 2019 werden Richtsätze von 928,52 EUR, 1.392,15 EUR, und 1.043,46 für Einzelrichtsatz, Familienrichtsatz bzw. erhöhten Einzelrichtsatz angenommen. Leistungen nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz: Der Bund ersetzt den Pensionsversicherungsträgern den Aufwand für das Sonderruhegeld, den Beitrag für die Krankenversicherung der EmpfängerInnen von Sonderruhegeld und die Leistungen der Gesundheitsvorsorge. 5 / 16

6 Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E und , WIFO-Prognose vom 16. März 2018 Das Jahr 2017 markiert gemäß den aktuellen Voranschlagszahlen den Wendepunkt in der rezenten Entwicklung der Auszahlungen, die seit 2014 rückläufig verlief. In den kommenden Jahren wachsen die Auszahlungen demnach kontinuierlich und mit zumindest 5,8 %. Der veranschlagte Ausgabenpfad ist nicht nur dynamischer als die Inflation und das Wachstum der Gesamtausgaben, sondern würde auch die Entwicklung des nominellen BIPs übertreffen. 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Trotz unterschiedlichster Maßnahmen in den vergangenen Jahren sind in der aktuellen Entwicklung kaum Fortschritte bei der Heranführung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche Pensionsalter zu verzeichnen. Nach der deutlichen Zunahme zwischen 2011 und 2015, welche zu einem erheblichen Teil auf die Einführung des Rehabilitationsgeldes zurückzuführen ist, stagniert das Antrittsalter seither bei rd. 60 Jahren. Wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, sind neben den Schwerarbeiterpensionen besonders Pensionen nach der Langzeitversichertenregelung ( Hacklerregelung ) sowie die vorzeitige Alterspension nach langer Versicherungsdauer von einem niedrigen Pensionsantrittsalter gekennzeichnet. Die Darstellung zeigt auch, dass bei den Neuzugängen der letzten Jahre besonders die Pensionen nach Langzeitversichertenregelung quantitativ bedeutsam waren und, dass sich mit dem Ansteigen der Antrittsvoraussetzungen auch das Pensionsantrittsalter erhöht hat. Bei der normalen Alterspension betrug das Pensionsantrittsalter für ,1 Jahre. 6 / 16

7 Neupensionierungen und Pensionsantrittsalter Anzahl Neuzugänge Jän.-Dez. Pensionsantrittsalter normale Alterspension ,4 62,2 62,1 vorzeitige AP nach langer Versicherungsdauer ,3 60,4 60,5 Langzeitversichertenregelung ,7 60,5 61,2 Korridorpension ,5 62,5 62,5 Schwerarbeitspension ASVG ,7 57,8 57,9 Schwerarbeitspension APG ,6 60,7 60,7 Alterspensionen gesamt ,6 61,6 61,7 Invaliditätspensionen ,9 54,3 53,9 Direktpensionen (AP und IP) ,2 59,9 60,1 Quelle: Hauptverband der österreichischen SV-Träger Im Strategiebericht 2018 wird eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters als wesentliches Ziel im Bereich Pensionen genannt, es ist auch eines der drei Wirkungsziele der Untergliederung. Abgesehen von Einschränkungen bei der Altersteilzeit (siehe Untergliederungsanalyse zur UG 20-Arbeit) liegen aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen vor. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen beschlossen wurden, welche aufgrund von (teils langen) Übergangsfristen erst zeitverzögert wirken. Hauptaugenmerk der Reformen lag dabei oft auf der Verschärfung von Zugangsregeln zu Pensionsarten abseits der regulären Alterspension. Dazu zählen unter anderem der gestaffelte Anstieg des notwendigen Anfallsalters und/oder der Versicherungszeiten für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, die Langzeitversicherungspension ( Hacklerregelung ) und die Korridorpension. Mit der Einführung der Teilpension, der Senkung der Pensionsversicherungsbeiträge bei Pensionsaufschub, der Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative 50+ und der Aktion wurden zudem Anreize und Förderungen geschaffen, um ältere Personen länger im Erwerbsprozess zu halten. Diese Maßnahmen wurden zuletzt teilweise wieder etwas zurückgenommen (v.a. Sistierung der Aktion ). Die Auszahlungen für Pensionen werden in den kommenden Jahren rein aufgrund der demografischen Entwicklung deutlich ansteigen. Bis zum Ende des Finanzrahmens steigt die Zahl der Personen über 65 Jahren von 1,659 Mio. im Jahr 2018 auf über 1,778 Mio. im Jahr Neben den höheren Aufwendungen für Pensionen aufgrund einer steigenden Zahl von BezieherInnen, sinkt trotz der steigenden Beschäftigung gleichzeitig der Anteil der 1 Bevölkerungsprognose Statistik Austria: Hauptvariante (2017). 7 / 16

8 erwerbstätigen Bevölkerung von 60,2 % auf 58,8 %. 2 Dadurch wachsen die Beiträge zur Pensionsversicherung schwächer, was sich auch in der weiteren Auszahlungsentwicklung im BFRG-E widerspiegelt. Bevölkerungsstruktur 2018 und 2022 Quelle: Bevölkerungsprognose Statistik Austria: Hauptvariante (2017) Neben der demographischen Komponente wird auch die konjunkturelle Entwicklung einen Einfluss auf die Auszahlungen für Pensionen in den kommenden Jahren haben. Einerseits über ansteigende Inflationsraten, welche über die gesetzlichen Pensionsanpassungen die Pensionshöhe beeinflussen. Andererseits gehen die Konjunkturprognosen von einem weiteren Beschäftigungsanstieg in den Jahren bis 2022 aus, wodurch sich über steigende Pensionsversicherungsbeiträge ein dämpfender Effekt auf den Bundeszuschuss an die Pensionsversicherungsträger ergeben sollte. 2 Verhältnis zwischen Erwerbspersonen zur Summe aus Erwerbspersonen und Nicht-Erwerbspersonen. 8 / 16

9 Ein Mittelfristgutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung wurde zuletzt im Herbst 2016 (für die Jahre bis 2021) veröffentlicht. Allerdings basiert dieses Gutachten auf veralteten Annahmen und hat daher für die vorliegende Budgetplanung nur eine begrenzte Aussagekraft. Die Arbeit der Pensionskommission endete mit 31. Dezember Eine neu einzurichtende Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssystem ( Alterssicherungskommission ) hat sich noch nicht konstituiert, obwohl das neu geschaffene Alterssicherungskommissions-Gesetz bereits im Herbst des Vorjahres die Vorlage eines Langfristgutachtens (bis 2050) und eines Mittelfristgutachten (für die folgenden fünf Jahre) vorgesehen hätte. Während die bisherige Pensionskommission nur Berichte zur gesetzlichen Pensionsversicherung zu erstellen hatte, soll die Alterssicherungskommission auch über die Kostenentwicklung der Pensionen der BeamtInnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden berichten. 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Budgetstruktur der UG 22-Pensionsversicherung wurde mit dem BVA 2016 umgestellt, die neue Budgetstruktur wurde auch in den BVA-E 2018 und 2019 beibehalten. In der neuen Budgetstruktur gibt es nur noch ein Globalbudget und drei Detailbudgets, die nach den großen Auszahlungspositionen (Bundesbeitrag und Partnerleistung, Ausgleichzulagen, Nachtschwerarbeit) gegliedert sind. Die einzelnen Zahlungen an die jeweiligen Pensionsversicherungsträger (PVA, VAEB, SVA, SVB) können nun nur mehr dem Verzeichnis veranschlagter Konten entnommen werden. Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Globalund Detailbudgets: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets in Mio. EUR Finanzierungshaushalt UG 22 Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E Erf BVA-E BVA-E 2018 BVA-E Auszahlungen 9.917, , ,1 6,0% ,5 10,8% Bundesbeitrag Partnerleistung Ausgleichszulagen NSchG var , , ,1 6,0% ,5 10,8% Bundesbeitrag, Partnerleistung variabel 8.892, , ,1 6,6% 9.534,6 12,0% Ausgleichszulagen variabel 967,8 981,7 991,8 1,0% 995,9 0,4% Nachtschwerarbeit variabel 57,5 58,2 67,2 15,6% 74,0 10,1% 22 Einzahlungen 37,0 38,0 39,5 4,1% 40,9 3,5% Bundesbeitrag Partnerleistung Ausgleichszulagen NSchG var. 37,0 38,0 39,5 4,1% 40,9 3,5% Nachtschwerarbeit variabel 37,0 38,0 39,5 4,1% 40,9 3,5% 22 Nettofinanzierungsbedarf , , ,6 6,1% ,6 10,8% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und / 16

10 Der Finanzierungshaushalt der Untergliederung sieht für die Jahre 2018 und 2019 Auszahlungen ihv 9,57 Mrd. EUR bzw. 10,60 Mrd. EUR vor. Aufgrund der nur geringen Einzahlungen ihv 39,5 Mio. EUR bzw. 40,9 Mio. EUR liegt der Nettofinanzierungsbedarf nur geringfügig unter den Auszahlungen. Der überwiegende Teil der für 2018 und 2019 veranschlagten Auszahlungen (2018 rd. 88 %) entfällt auf das DB Bundesbeitrag, Partnerleistung. Gegenüber dem Jahr 2017 steigen die Auszahlungen in diesem Detailbudget um 6,6 % auf 8,5 Mrd. EUR an. Die größte Position in diesem Detailbudget ist der Bundesbeitrag an die PVA (BVA-E 2018: 4,7 Mrd. EUR), an die SVA wird ein Bundesbeitrag ihv 1,4 Mrd. EUR und an die SVB ihv 1,5 Mrd. EUR veranschlagt. Für diese beiden Pensionsträger wird zusätzlich auch eine Partnerleistung ihv 449 Mio. EUR bzw. 159 Mio. EUR budgetiert. Der Bundesbeitrag an die VAEB soll Mio. EUR betragen. Die Auszahlungen im DB Ausgleichszulagen steigen trotz einer Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes um 2,2 % nur mit 1,0 % im Jahr 2018, weil von einem anhaltenden Rückgang der AusgleichszulagenbezieherInnen ausgegangen wird. Für 2018 und 2019 sind in diesem DB Auszahlungen an die Pensionsversicherungsträger zur Deckung des Aufwandes für die Ausgleichszulagen ihv 991 Mio. EUR bzw. 996 Mio. EUR veranschlagt. Davon wird mit 689 Mio. EUR der größte Teil an die PVA überwiesen. Die budgetierten Auszahlungen im DB Nachtschwerarbeit ihv 67,2 Mio. EUR sind um knapp 16 % höher angesetzt als der vorl. Erfolg Der Anstieg ist im Wesentlichen auf einen höheren Ersatz an die PVA aus den Aufwendung für das Sonderruhegeld zurückzuführen. Wie in den Vorjahren wird diese Entwicklung mit einem höher angenommenen durchschnittlichen Sonderruhegeld und einer höheren Anzahl an BezieherInnen begründet. In diesem Detailbudget werden auch die Einzahlungen aus dem Nachtschwerarbeitsbeitrag ihv 39,5 Mio. EUR (BVA-E 2018) veranschlagt. 10 / 16

11 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts: Auszahlungen und Einzahlungen Hauptpositionen in Mio. EUR UG 22 Finanzierungshaushalt Erfolg 2016 vorl. Erf BVA-E 2018 BVA-E 2019 Diff. vorl. Erf BVA-E 2018 Diff. BVA-E BVA-E 2019 Auszahlungen 9.917, , , ,51 6,0% 10,8% Auszahlungen für Transfer 9.917, , , ,51 6,0% 10,8% davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 9.917, , , ,51 6,0% 10,8% Einzahlungen 36,98 37,95 39,49 40,89 4,1% 3,5% Abgabenähnliche Einzahlungen 36,98 37,95 39,49 40,89 4,1% 3,5% davon Nachtschwerarbeits-Beitrag 36,98 37,95 39,49 40,89 4,1% 3,5% Nettofinanzierungsbedarf , , , ,62 6,1% 10,8% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Die veranschlagten Aufwendungen bestehen zur Gänze aus Transferaufwand (Transfers an SV-Träger), bei den veranschlagten Erträgen aus der operativen Verwaltungstätigkeit handelt es sich um abgabenähnliche Erträge (Nachtschwerarbeitsbeitrag). 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018 und 2019 auf: Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz. Diff. EH-FH UG 22 vorl. Erf. BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ Finanzierungswirksame Aufwendungen 9.436, , ,5 5,4% 9.570, ,5 495,3 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 9.436, , ,5 5,4% 9.570, ,5 495,3 0,0 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 9.436, , ,5 5,4% 9.570, ,5 495,3 0,0 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Während der Ergebnishaushalt grundsätzlich eine periodengerechte Zuordnung der Aufwendungen vorsieht, weist der Finanzierungshaushalt die Zahlungsflüsse der Untergliederung aus. Im BVA werden in der UG 22-Pensionsversicherung Aufwendungen und Auszahlungen prinzipiell in selber Höhe veranschlagt, da die Abrechnungen für das Vorjahr zum Zeitpunkt der Budgetierung noch nicht vorliegen und für das veranschlagte Jahr davon auszugehen ist, dass die Auszahlungen dem tatsächlichen Zuschussbedarf entsprechen. 11 / 16

12 Durch die Vorverlegung der Jahresabschlüsse der Pensionsversicherungsträger erfolgt seit 2016 eine periodengerechte Zuordnung der Aufwendungen des ausgewiesenen Jahreserfolgs des BRA. Da diese Korrekturen jedoch erst im Zuge der BRA Erstellung vorgenommen werden, ist der vorläufige Erfolg 2017 nicht aussagekräftig. Neben der periodengerechten Verbuchung der Aufwendungen ist aktuell eine weitere Verzerrung im Ergebnishaushalt durch die Zahlung der Bank Austria gegeben. Obwohl der gesamte Zahlungsbetrag ihv 767 Mio. EUR im Ergebnishauhalt des Jahres 2017 aufscheinen sollte, sind im vorläufigen Erfolg erst 272 Mio. EUR wie im Finanzierungshaushalt enthalten. Im Zuge der 9 RHG-Prüfungen wird es hier noch zu einer Korrekturbuchung kommen. Die Differenz zwischen den im BVA-E 2018 veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen ihv 495 Mio. EUR ist dadurch zu erklären, dass sich die Zahlung der Bank Austria auf den Finanzierungshaushalt 2018 auswirkt, im Ergebnishaushalt die Transaktion jedoch zur Gänze im Jahr 2017 verbucht wird. 3 Rücklagen Die UG 22-Pensionsversicherung ist von der Rücklagengebarung ausgenommen. Der Artikel IX im BFG-E 2017 legt fest, dass Auszahlungseinsparungen und Mehreinzahlungen bei allen Budgetpositionen der UG 22 nicht einer Rücklage zugeführt werden dürfen. Der Rücklagenstand per 31. Dezember 2013 ihv 173 Mio. EUR wurde im Einvernehmen mit dem BMF aufgelöst, seitdem verfügt die UG 22 über keine Rücklagen. 12 / 16

13 4 Wirkungsorientierung 4.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Wirkungsinformation der UG 22-Pensionsversicherung enthält gegenüber dem BVA 2017 ein zusätzliches Wirkungsziel Zur Bekämpfung der Armut bei PensionistInnen, Schaffung eines erhöhten Ausgleichszulagen (AZ)-Richtsatzes für Alleinstehende und Verheiratete in Form eines Sonderzuschusses (bei 40 Beitragsjahren) und Umstellung des derzeit schon bestehenden erhöhten Einzelrichtsatzes bei 30 Versicherungsjahren auf einen Sonderzuschuss. Lösung der europarechtlichen Exportpflicht (des derzeit schon bestehenden Richtsatzes von bei 30 Beitragsjahren und bei dem noch zu schaffenden AZ-Richtsatz von bzw bei 40 Beitragsjahren). Bisher enthielt die UG 22-Pensionsversicherung auf Untergliederungsebene nur zwei Wirkungsziele, drei Maßnahmen und vier Kennzahlen. Die Erweiterung um ein Wirkungsziel in diesem zentralen Politikbereich, der auch budgetär eine große Bedeutung besitzt, ist zu begrüßen. Mit vier Kennzahlen, davon eine geändert und zwei neu, soll die Zielerreichung gemessen werden. Beim Wirkungsziel 1 ist eine neue Maßnahme Evaluierung der bisherigen gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalter hinzugekommen. Gleichzeitig sind jedoch eine Maßnahme Erstellung eines freiwilligen Beschäftigungs- und Pensionsmonitorings und Veröffentlichung auf der Homepage des Sozialministeriums (Wirkungsziel 1) sowie zwei Kennzahlen Anteil der Frauen an AusgleichzulagenbezieherInnen und Anteil Männer an AusgleichszulagenbezieherInnen ohne Alternative entfallen (Wirkungsziel 2). Sollte der Entfall der Maßnahme zum Pensionsmonitoring implizieren, dass diese Publikation eingestellt wird, wäre dies ein wesentlicher Verlust einer zentralen Informationsquelle im Bereich der Pensionsversicherung. 4.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters stellt einen wesentlichen Handlungsbereich der UG 22-Pensionsversicherung dar. Die Zielzustände der Kennzahl dieses Wirkungsziel verbleiben auf dem in der Vergangenheit festgelegten Pfad zur Anhebung des Pensionsantrittsalters. Eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen ist sinnvoll, daraus müssen entsprechende neue Maßnahmen abgeleitet werden. 13 / 16

14 Wirkungsziel 2 Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung. Das Ziel ist gut gewählt und stellt eine Querschnittsmaterie mit der UG 20-Arbeit dar, da der Erwerb einer Eigenpension mit der Erwerbsbeteiligung korrespondiert. Die Kennzahl Anteil der Frauen, die eine Eigenpension bekommen ist gut geeignet. Die vormaligen Kennzahlen Anteil der Frauen an AusgleichzulagenbezieherInnen und Anteil der Männer an AusgleichzulagenbezieherInnen sind entfallen. Der Budgetdienst hat in der Vergangenheit auf die Probleme bei der Interpretation hingewiesen. Beispielsweise wäre der Anteil der weiblichen Ausgleichsbezieherinnen an der weiblichen Wohnbevölkerung über 60 zielführender. Das Wirkungsziel 3 Zur Bekämpfung der Armut bei PensionistInnen, Schaffung eines erhöhten Ausgleichszulagen (AZ)-Richtsatzes für Alleinstehende und Verheiratete in Form eines Sonderzuschusses (bei 40 Beitragsjahren) und Umstellung des derzeit schon bestehenden erhöhten Einzelrichtsatzes bei 30 Versicherungsjahren auf einen Sonderzuschuss. Lösung der europarechtlichen Exportpflicht (des derzeit schon bestehenden Richtsatzes von bei 30 Beitragsjahren und bei dem noch zu schaffenden AZ-Richtsatz von bzw bei 40 Beitragsjahren). stellt eine Kombination aus Ziel und Maßnahme(n) dar, bei dem das Ziel Bekämpfung der Armut mittels Veränderungen bei den Ausgleichszulagen angestrebt wird. Die gewählten Kennzahlen sind geeignet speziell auf die angedeuteten Maßnahmen einzugehen. 14 / 16

15 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist. Legende Neu Umformulierung (z.b. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters. Maßnahmen Information im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen. Evaluierung der bisherigen gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalter. Indikator Kennzahl Berechnungsmethode Datenquelle Statistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Messgrößenangabe Jahre Durchschnittliches Pensionsantrittsalter "Summe der Pensionsantrittsalter der erstamaligen Neuzuerkennungen von Eigenpensionen" durch "Anzahl der NeupensionistInnen"; Definition der Altersberechnung: Differenz zwischen dem Berichtsjahr und dem Geburtsjahr Zielzustand 59,8 59, ,1 60,2 60,3 Istzustand 60,2 59,9 Zielerreichung über Zielzustand = Zielzustand Im Jahr 2016 ergab sich in Folge von Effekten durch Aufschiebungsmaßnahmen, insbesondere aus dem Jahr 2015, ein temporärer, leichter Rückgang des Antrittsalters. Wirkungsziel 2: Gleichstellungsziel Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben. Maßnahme Informationen (Pensionsvorausberechnung) im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen. 15 / 16

16 Indikatoren Kennzahl Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe % Anteil der Frauen, die eine Eigenpension bekommen "Eigenpension beziehende Frauen 60+" mal 100 durch "weibliche Wohnbevölkerung 60+" (Wohnsitz Inland, keine Beamtinnen) Pensionsjahresstatistik des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger; Statistik des BMASGK, Statistik Austria Zielzustand 68,5 68,8 69,20 70,0 70,5 71 Istzustand 68,85 69,57 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand Die Zahlen beziehen sich auf Frauen mit Wohnsitz Inland und beinhalten keine Beamtinnen: Direktpensionistinnen Alter 60+ im Jahr 2015: , im Jahr ; weibliche Bevölkerung Alter 60+ im Jahr 2015: , im Jahr 2016: Die Werte für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Wirkungsziel 3: Zur Bekämpfung der Armut bei PensionistInnen, Schaffung eines erhöhten Ausgleichszulagen (AZ)-Richtsatzes für Alleinstehende und Verheiratete in Form eines Sonderzuschusses (bei 40 Beitragsjahren) und Umstellung des derzeit schon bestehenden erhöhten Einzelrichtsatzes bei 30 Versicherungsjahren auf einen Sonderzuschuss. Lösung der europarechtlichen Exportpflicht (des derzeit schon bestehenden Richtsatzes von bei 30 Beitragsjahren und bei dem noch zu schaffenden AZ-Richtsatz von bzw bei 40 Beitragsjahren). Maßnahme Evaluierung des Ist-Zustandes (AZ+ von ab 30 Beitragsjahren). (nur im BVA-E 2018) Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) für die Erhöhung des Einzelrichtsatzes (bei 40 und 30 Beitragsjahren) und der europarechtlichen Exportpflicht der Ausgleichszulage (bei 40 und 30 Beitragsjahren). Indikatoren Kennzahl Einzelpersonen, die von der Neuregelung profitieren (AZ-Richtsatz bei 40 Betragsjahren) Berechnungsmethode Summe der betroffenen Personen Datenquelle Pensionsjahresstatistik des Hauptverbandes der österr. Sozialversicherungsträger Messgrößenangabe Anzahl Zielzustand - - nicht verfügbar Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung - - Kennzahl Verheiratete, die von der Neuregelung profitieren (AZ-Richtsatz für Ehepaare bei 40 Beitragsjahren) Berechnungsmethode Summe der betroffenen Personen Datenquelle Pensionsjahresstatistik des Hauptverbandes der österr. Sozialversicherungsträger Messgrößenangabe Anzahl Zielzustand - - nicht verfügbar Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung / 16

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