Untergliederungsanalyse UG 10-Bundeskanzleramt Schwerpunkt Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

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1 Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen und Untergliederungsanalyse UG 10-Bundeskanzleramt Schwerpunkt Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 10. April 2018

2 1 Zusammenfassung Im Rahmen der BMG-Novelle 2017 wurden die im früheren Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) im GB veranschlagten Agenden Frauenangelegenheiten und Gleichstellung in die UG 10-Bundeskanzleramt übertragen. Dazu wurden aus dem Planstellenbereich des früheren BMGF 47 Planstellen in das BKA übernommen. Im GB Frauenangelegenheiten und Gleichstellung sind für 2018 und 2019 jeweils 10,17 Mio. EUR veranschlagt. Die Mittel liegen damit unter dem vorläufigen Erfolg 2017, der aufgrund einer Überschreitungsermächtigung bei 10,65 Mio. EUR lag. Durch die BMG-Novelle wurde das Wirkungsziel Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt aus der UG 24-Gesundheit als Wirkungsziel 4 mit den Frauenagenden in die UG 10-Bundeskanzleramt verschoben. Das Wirkungsziel im BKA umfasst weiterhin alle Maßnahmen aus dem Aufgabenbereich der Frauensektion. Zu den Indikatoren wurde die Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs als neue Kennzahl aufgenommen, weitergeführt wurden die Kennzahlen hinsichtlich des Anteils der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen und der Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist (nur im BVA-E 2018), die in den Jahren 2014 bis 2016 über dem Zielzustand lagen. Der aus Sicht des Budgetdienstes sehr gut geeignete Indikator Gender Pay Gap ist als Kennzahl für diesen Bereich entfallen. 2 / 9

3 2 Budget Frauenangelegenheiten und Gleichstellung Die Budgetmittel für den Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung waren seit der BMG-Novelle mit 1. Juli 2016 in der damaligen UG 24-Gesundheit und Frauen im GB Frauenangelegenheiten und Gleichstellung veranschlagt (davor: ehemalige UG 30-Bildung und Frauen). Mit der aktuellen BMG-Novelle wurden die Frauenagenden und das entsprechende Globalbudget in das Bundeskanzleramt verschoben. Die nachfolgende Darstellung weist für die Jahre 2015 bis 2019 die Mittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung aus. Diese umfassen nicht die Personal- bzw. Overheadkosten der Frauensektion, die nicht gesondert veranschlagt werden. Für die Frauenangelegenheiten wurden aus dem Planstellenbereich des früheren BMGF 47 Planstellen in das BKA übernommen. Budgetmittel Frauenangelegenheiten und Gleichstellung Erfolg vorl. Erf. BVA-E in Mio. EUR Betrieblicher Sachaufwand 4,52 4,19 4,51 4,64 4,87 davon Aufwand für Werkleistungen 4,50 4,17 4,51 4,62 4,85 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 0,03 0,02 0,00 0,03 0,03 Transferaufwand 5,88 5,96 6,14 5,53 5,30 davon Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen 5,87 5,95 6,13 5,52 5,29 Ehrenpreise 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Summe 10,40 10,15 10,65 10,17 10,17 Quellen: HIS, BVA-E 2018 und 2019 Aus der Übersicht wird ersichtlich, dass sich die Budgetmittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung aus dem Transferaufwand für die Frauenförderung und dem Sachaufwand insbesondere für Werkleistungen zusammensetzen. Die verfügbaren Budgetmittel liegen über den gesamten Zeitraum geringfügig über 10 Mio. EUR. Für die Jahre 2018 und 2019 soll gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2017 insgesamt ein um 0,5 Mio. EUR niedrigerer Wert veranschlagt werden. Einerseits sollen für diese beiden Jahre die Aufwendungen für Werkleistungen steigen (+0,1 Mio. EUR), anderseits sinken die Zuschüsse für den laufenden Aufwand an private Institutionen (-0,6 Mio. EUR). Der höhere Erfolg im Jahr 2017 war auf eine Überschreitungsermächtigung ihv 0,5 Mio. EUR zurückzuführen. Der Endbestand an Rücklagen zum 31. Dezember 2017 im früheren GB Frauenangelegenheiten und Gleichstellung lag bei rd. 0,5 Mio. EUR. 3 / 9

4 3 Gleichstellung von Frauen und Männer in der Wirkungsorientierung und Gender Budgeting Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist der einzige Aspekt im Rahmen der Wirkungsorientierung, der in allen Untergliederungen auf jeder Ebene der Wirkungsinformation und im gesamten Kreislauf der Haushaltsführung zu berücksichtigen ist. Die Wirkungsorientierung soll dabei als Bindeglied zwischen Budget und Gleichstellung fungieren. In den BVA-E 2018 und 2019 wurden jeweils 36 Gleichstellungsziele angeführt. Diese sollen primär auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen ausgerichtet sein. Nach Einschätzung des Budgetdienstes erfüllen 28 Wirkungsziele (rd. 78 %) diesen Anspruch und decken das gesamte breite Spektrum der Gleichstellung ab, wie insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bessere Verteilung der Erwerbsarbeit, die Sensibilisierung für das Thema Gleichstellung, den Wiedereinstieg von Frauen und die Erhöhung des Frauenanteils im Bereich Forschung, Innovation und Technologie. Ferner sind in den Gleichstellungszielen auch spezifische Einzelschwerpunkte von Untergliederungen abgebildet, wie die Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung, die Erhöhung des Anteils der Frauen mit Eigenpension, die Lebenssituation von weiblichen Insassen im Straf- und Maßnahmenvollzug sowie die Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende. Nur wenn eine Ausrichtung an einer externen, gesellschaftspolitischen Wirkung aus dem Aufgabenspektrum der Untergliederung heraus nicht möglich ist, können sich Gleichstellungsziele ausnahmsweise auch auf interne, verwaltungsspezifische Wirkungen beziehen. Acht Gleichstellungsziele sind verwaltungsintern ausgerichtet. Dies betrifft beispielsweise die beiden obersten Gerichtshöfe (VfGH, VwGH) mit der Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mittels Telearbeit, die Positionierung als attraktiver Dienstgeber des BMLV (UG 14-Militärische Angelegenheiten) und die Erhöhung des Frauenanteils in staatsnahen Betrieben (UG 40-Wirtschaft). Die Untergliederungen UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte (Genderaspekte werden in den Maßnahmen angesprochen), UG 46-Finanzmarktstabilität, UG 51-Kassenverwaltung und UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge haben zumeist durchaus inhaltlich begründet keine Gleichstellungsaspekte in ihre Wirkungsorientierungsangaben aufgenommen. 4 / 9

5 Die Indikatoren im Genderbereich sprechen unterschiedliche Aspekte der Gleichstellung an. In der UG 16-Öffentliche Abgaben werden zwei Indikatoren zum Thema Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern angegeben, die unter anderem die Erreichung des Wirkungsziels der Unterstützung der gleichmäßigen Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern durch das Abgabensystem messen sollen. Für den Gender Pay Gap auf Bruttolohnstundenbasis 1 wird ein Zielzustand für 2018 ihv 21,4 % (2019: 21,3 %) angegeben. Tatsächlich beträgt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern laut Statistik Austria für das Jahr 2016 jedoch bereits 20,1 %. Der Gender Pay Gap ist in Österreich zwar gesunken (2006: 25,5 %), dennoch liegt er im EU-Vergleich nach wie vor deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 16,2 %. Der Gender Pay Gap auf Basis der Bruttojahresverdienste der ganzjährig Beschäftigten beträgt für 2016 laut Statistik Austria 15,9 %. In den Kennzahlen der Wirkungsorientierung wird ein Zielzustand für 2018 und 2019 von 16,8 % bzw. 16,6 % angestrebt. In der UG 20-Arbeit soll die Beschäftigungsquote 2 der Frauen die Erreichung des Wirkungsziels der verstärkten Beteiligung der Frauen und Wiedereinsteigerinnen am Erwerbsleben messen. Als Zielzustand der 15- bis 64-jährigen Frauen wird für ,5 % (2019: 65,7 %) angegeben. Die in etwa korrespondierende, aber nicht genau vergleichbare, Erwerbstätigenquote 3 der Frauen beträgt laut Statistik Austria für das Jahr ,7 % und ist seit 2006 um 5,5 %-Punkte gestiegen. In Österreich ist die Erwerbsbeteiligung der Frauen damit höher als im EU-Durchschnitt (2016: 61,3 %). Die verstärkte Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt ist jedoch in erster Linie auf die steigende Zahl von teilzeitbeschäftigten Frauen zurückzuführen (2006: ; 2016: ). Als häufigster Grund für die Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen wird 2016 mit 37,5 % die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen angegeben (Männer: 4,2 %). 1 Grundlage sind die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der unselbständig Beschäftigten in Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten in der Privatwirtschaft. 2 Berechnung laut Informationssystem BALI-Web des BMASGK; Grundlage ist das Verhältnis von beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger registrierten unselbständig und selbständig beschäftigten Frauen zwischen 15 und 64 Jahren zu der Wohnbevölkerung derselben Altersgruppe. 3 Basis sind die Erwerbstätigen bezogen auf die Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren in Privathaushalten. 5 / 9

6 In der UG 22-Pensionsversicherung wurden die Zielwerte für die Erreichung des Ziels der Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben für das Jahr 2018 mit 70,0 % und für 2019 mit 70,5 % festgelegt, wobei der Anteil im Jahr ,57 % betrug. Grundsätzlich ist hier auch im Hinblick auf die oben erwähnte hohe Teilzeitbeschäftigungsquote der Frauen auf das soziale Risiko hinsichtlich niedrigerer Pensionen für Frauen aufgrund ihrer niedrigeren Erwerbseinkommen und ihrer Versicherungsverläufe zu verweisen. Laut Statistik Austria waren % der alleinlebenden Pensionistinnen und 11 % der alleinlebenden Pensionisten armutsgefährdet. Ein-Eltern-Haushalte das sind fast ausschließlich Frauen mit Kindern haben mit 30 % das höchste Armutsrisiko aller Haushaltstypen. Die Durchschnittspensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung betragen 2016 für Frauen 904 EUR und für Männer EUR. Die Wirkungsorientierung dient als Verbindungsglied zwischen Budget und Gleichstellung. Gender Budgeting, das die Mittelallokation mit der Gleichstellung in Bezug bringen soll, ist in den BFG-E 2018 und 2019 aber nur in Einzelfällen umgesetzt. Dies betrifft nur wenige Wirkungsziele, die direkt den Bezug zum Budget herstellen, wie beispielsweise die UG 16-Öffentliche Abgaben mit der gleichmäßigeren Verteilung der Erwerbsarbeit, die UG 22-Pensionsversicherung mit der Erhöhung des Anteils der Frauen mit Anspruch auf Eigenpension oder die UG 32-Kunst und Kultur, die mittels Einzelpersonenförderungen den Frauenanteil im Kunstbereich stärken will. In den Budgetunterlagen und im Strategiebericht 2018 sind die Gleichstellungsziele nicht zusammenfassend dargestellt und in keine konkrete ressortübergreifende Strategie eingebettet, obwohl Gleichstellung als Querschnittsthema alle Ressorts betrifft. Zur besseren Übersicht hat der Budgetdienst eine Gleichstellungsziel-Landkarte zusammengestellt, die sämtliche Gleichstellungsziele und die dazugehörigen Maßnahmen und Indikatoren beinhaltet und alle Änderungen zum Vorjahr (neu, entfallen, verschoben, umformuliert mit inhaltlichem Aspekt, geringfügig umformuliert) markiert. 4 Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle nimmt seit 2015 die Koordinierung der Gleichstellung im Zusammenhang mit den Angaben zur Wirkungsorientierung vor. In einem spezifischen Evaluierungsbericht 5 werden die Gleichstellungsziele den Clustern Arbeitsmarkt 4 Link zur Gleichstellungsziel-Landkarte BVA-E 2018 und Link zum Bericht zur Wirkungsorientierung 2016, Kapitel: Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern 6 / 9

7 und Bildung, Schutz vor Gewalt, Familie und Beruf, Gesundheit, Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung, Entscheidungspositionen und -prozesse bzw. Infrastruktur und Umwelt zugeordnet. Diese nachträgliche Clusterung verbessert zwar die Informationsgrundlage, kann jedoch eine vorher festgelegte Strategie mit entsprechenden Schwerpunkten und einem Zusammenwirken der Ressorts bei der Umsetzung dieser Querschnittsmaterien keinesfalls ersetzen. Die Wirkungsorientierung kann die nötigen Voraussetzungen schaffen, dass der Gleichstellung auch im Zusammenhang mit dem Budget mehr Aufmerksamkeit zukommt und Gender Budgeting als wirksames Instrument eingesetzt wird. 4 Gleichstellungsziel der UG 10-Bundeskanzleramt Durch die BMG-Novelle wurde das Wirkungsziel Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt aus der UG 24-Gesundheit als Wirkungsziel 4 in die UG 10-Bundeskanzleramt verschoben. Dieses Wirkungsziel ist primär auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen ausgerichtet. Laut Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle wurde dieses Wirkungsziel als zur Gänze erreicht evaluiert. Sämtliche Kennzahlen wurden zur Gänze oder überplanmäßig erreicht. Das Wirkungsziel im BKA umfasst weiterhin alle Maßnahmen aus dem Aufgabenbereich der Frauensektion. Zu den Indikatoren wurde die Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs als neue Kennzahl aufgenommen, weitergeführt wurden die Kennzahlen Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen und der Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist, die in den Jahren 2014 bis 2016 über dem Zielzustand lagen. Die Kennzahl zum Frauenanteil in Aufsichtsgremien (im BVA-E 2018) ist ab dem BVA-E 2019 nicht mehr enthalten. Der Gender Pay Gap wurde für den Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung in der UG 10-Bundeskanzleramt nicht mehr als Kennzahl angeführt, er wird künftig jedoch in der Wirkungsinformation der UG 16-Öffentliche Abgaben weitergeführt. Die Zielerreichung des Gender Pay Gap wird jedoch nicht nur von einer Untergliederung bewältigt werden können und sollte als ressortübergreifender Indikator mit anderen Ressorts abgestimmt werden. Aus Sicht des Budgetdienstes war der Gender Pay Gap als Kennzahl für diesen Bereich jedoch sehr gut geeignet, da er von hoher Relevanz ist. 7 / 9

8 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist. Legende Neu Umformulierung (z.b. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 4: Gleichstellungsziel Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt Maßnahmen Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs zu Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen; Sicherstellung der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen; Eindämmung von Gewalt gegen Frauen durch Koordinierung von Maßnahmen und Programmen; Steigerung der Einkommenstransparenz, um geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen und damit Bewusstsein für weitere Maßnahmen zur Verringerung des Gender Pay Gap zu schaffen. Indikatoren Kennzahl Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe % Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie) Prozentanteil der bei den Gewaltschutzzentren betreuten Frauen bezogen auf die Gesamtzahl der bei den Gewaltschutzzentren hilfesuchenden Frauen Bundeskanzleramt, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung Zielzustand Istzustand Zielerreichung - - Eine wesentliche Voraussetzung für ein chancengleiches, selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Die Betreuungsquote soll daher auch in Zukunft bei 100% gehalten und jede gewaltbetroffene Frau beraten und betreut werden. 8 / 9

9 Kennzahl Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe % Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist Anzahl der Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist bezogen auf die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder Jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung im Bundeskanzleramt Zielzustand keine Daten 35 verfügbar Istzustand Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand über Zielzustand Gemäß einem gemeinsamen Ministerratsvortrag des Frauen- und des Wirtschaftsressorts soll die Frauenquote in Aufsichtsgremien von Bundes-Unternehmen bis 2018 auf 35 % erhöht werden. Die Kennzahl ist ein Durchschnittswert über alle Unternehmen. Da kein Unternehmen aus der Verpflichtung zur Erfüllung der Frauenquote entlassen ist, nur weil andere Unternehmen diese bereits übererfüllen, wird auch erhoben, wie viele Unternehmen die Quote noch nicht erfüllen. Der jährliche gemeinsame Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion III des Bundeskanzleramts basiert auf einem Ministerratsvortrag aus dem Jahr Demzufolge endet die Zielvorgabe mit Ablauf des Jahres Kennzahl (im BVA-E 2018) ist ab dem BVA-E 2019 nicht mehr enthalten. Kennzahl Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe % Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen Prozentanteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen bezogen auf die Gesamtzahl der politischen Bezirke Österreichs Bundeskanzleramt, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung Zielzustand Istzustand Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand Aufgrund der knappen Fördermittel wird versucht, den Flächendeckungsgrad der von Bund, Ländern und sonstigen Fördergebern kofinanzierten Frauenberatungseinrichtungen auf dem Niveau von mind. 80 % zu halten. Ein allfälliger Förderausfall anderer Fördergeber kann aus den Mitteln der Frauenprojektförderungen nicht kompensiert werden. 9 / 9

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