Untergliederungsanalyse UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte

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1 Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen und Untergliederungsanalyse UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte 12. April 2018

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Überblick Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Rücklagen Wirkungsorientierung Überblick Einzelfeststellungen...17 Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E und werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.b. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen. 2 / 20

3 1 Zusammenfassung Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 ( 2018) und 2019 ( 2019) sehen für die UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte im Finanzierungshaushalt Auszahlungen ihv insgesamt 9.249,3 Mio. EUR und 9.469,2 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für ,5 %, im Jahr 2019 steigen die Auszahlungen im Vergleich zum 2018 um 2,4 %. Der Anstieg geht im Wesentlichen auf den Bereich der Pensionszahlungen für die LandeslehrerInnen und BeamtInnen der Hoheitsverwaltung (inkl. Ausgegliederte Institutionen) zurück. Insbesondere im Jahr 2019 sind in diesen Bereichen weitere Steigerungen veranschlagt. Auch die Pensionsanpassung führt zu höheren Auszahlungen in den Jahren 2018 und In den darauffolgenden Jahren bis 2022 steigt die Auszahlungsobergrenze im Finanzrahmen deutlich. Insbesondere im Jahr 2020 ist eine äußerst dynamische Auszahlungsentwicklung veranschlagt. Kombiniert mit dem flachen Einzahlungspfad abgesehen vom stärkeren Einzahlungswachstum im Jahr 2020 steigt der Nettofinanzierungsbedarf der UG 23 in den kommenden Jahren sukzessive an. Rücklagenentnahmen sind weder für 2018 noch für 2019 veranschlagt. In den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens sind Rücklagenentnahmen nicht enthalten. In den Angaben zur Wirkungsorientierung sind zwei Wirkungsziele unverändert geblieben. Neu hinzugekommen ist das Wirkungsziel Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters, was prinzipiell zu begrüßen ist. Die zugehörige Maßnahme ( Erhebung der Entwicklung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters der Beamtinnen und Beamten und Weiterleitung an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts ) und die Wirkungsmessung anhand einer auf die Informationsweitergabe abzielenden Kennzahl ist jedoch nicht aussagekräftig. 3 / 20

4 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022) in Mio. EUR Finanzierungshaushalt UG 23 Erfolg 2015 Erfolg 2016 vorl. Erf BFRG-E 2020 BFRG-E 2021 BFRG-E 2022 Auszahlungen 9.011, , , , , , , ,5 Anteil an Gesamtauszahlungen 12,1% 11,9% 11,4% 11,8% 12,0% 12,2% 12,3% 12,2% jährliche Veränderung 0,1% 1,0% 1,1% 0,5% 2,4% 4,2% 2,7% 2,7% Einzahlungen 2.295, , , , , , , ,0 Anteil an Gesamteinzahlungen 3,2% 3,2% 3,0% 2,9% 2,8% 2,9% 2,8% 2,8% jährliche Veränderung 1,8% -1,3% -2,0% 0,6% 0,0% 4,10% 0,86% 0,81% Nettofinanzierungsbedarf , , , , , , , ,5 in Mio. EUR UG 23 Ergebnishaushalt Erfolg 2015 Erfolg 2016 vorl. Erf BFRG-E 2020 BFRG-E 2021 BFRG-E 2022 Aufwendungen 9.002, , , , ,5 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 11,5% 11,1% 11,8% 11,4% 11,6% jährliche Veränderung 0,7% 0,5% 1,6% 0,7% 2,4% Erträge 2.290, , , , ,5 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 3,1% 3,1% 2,9% 2,9% 2,8% jährliche Veränderung 1,9% -1,1% -1,9% 0,5% 0,0% Nettoergebnis , , , , , Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, 2018 und 2019, BFRG-E und Die Auszahlungen der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte belaufen sich im Jahr 2018 auf 11,8 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. Laut wachsen die Auszahlungen in den Jahren 2018 und 2019 um 0,5 % und 2,4 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. Gemäß BFRG-E gewinnt das Auszahlungswachstum besonders im Jahr 2020 an Dynamik und der Anteil an den Gesamtauszahlungen steigt bis ins Jahr 2021 an. In diesen Jahren wechseln verstärkt die geburtenstarken Jahrgänge in die Pension. Die veranschlagten Einzahlungen und Erträge verändern sich gegenüber dem vorl. Erfolg 2017 nur geringfügig. Im Jahr 2018 wachsen die Einzahlungen um 0,6 % auf 2.233,2 Mio. EUR und stagnieren Entsprechend verschlechtert sich das Nettoergebnis im Jahr 2019 deutlicher als in Durch die dynamische Ausgabenentwicklung und das gedämpfte Wachstum der Einzahlungen steigt der Nettofinanzierungsbedarf der UG 23 in den kommenden Jahren sukzessive an. 4 / 20

5 Die Auszahlungen in der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte sind im Wesentlichen für folgende Bereiche vorgesehen: Pensionen und Pflegegeldzahlungen an die BeamtInnen der Hoheitsverwaltung des Bundes und der ausgegliederten Institutionen Pensionen und Pflegegeldzahlungen an die BeamtInnen der Österreichischen Post AG, Telekom Austria AG und der Österreichischen Postbus AG Pensionen und Pflegegeldzahlungen an die BeamtInnen der Österreichischen Bundesbahnen Ersatzleistungen des Bundes an die Länder für die Pensionsausgaben der LandeslehrerInnen und Pflegegeld des Bundes für die LandeslehrerInnen Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung für die pensionierten BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und Ausgegliederter Institutionen, der Post-Unternehmen und der ÖBB Die Einzahlungen der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte resultieren größtenteils aus folgenden Bereichen: Dienstgeberbeiträge für die aktiven BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institutionen sowie für die LandeslehrerInnen ihv 12,55 % der Bemessungsgrundlage ( 22b Gehaltsgesetz) Deckungsbeiträge der Post-Unternehmen und der ÖBB Pensionsbeiträge (Dienstnehmerbeiträge) der aktiven BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institutionen (Beitragssatz variiert nach Geburtenjahrgängen, 22 Gehaltsgesetz) Pensionssicherungsbeiträge (Dienstnehmerbeiträge) der aktiven BeamtInnen der ÖBB Pensionssicherungsbeiträge der pensionierten BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institutionen, der Post-Unternehmen, der ÖBB und der LandeslehrerInnen ( 13a Pensionsgesetz bzw. 107a LDG) 5 / 20

6 Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, 2018 und 2019, BFRG-E und , WIFO-Prognose vom 16. März 2018 Das BFRG-E sieht einen Anstieg der Auszahlungen von 9,2 Mrd. EUR im Jahr 2017 auf rd. 10,4 Mrd. EUR im Jahr 2022 vor. Der Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes soll in diesem Zeitraum von 11,4 % auf 12,2 % ansteigen. Die Planwerte für die Auszahlungsobergrenzen liegen ab 2019 deutlich über den Steigerungen der letzten Jahre und wachsen zudem schneller als die Inflation. Abgesehen vom deutlichen Anstieg 2020 dürfte der Anteil in % des BIP aber bis zum Ende des Finanzrahmens zurückgehen. Die Annahmen über die erwarteten Neupensionierungen und Abgänge in den kommenden Jahren sind in den Budgetunterlagen nicht ausgewiesen. 6 / 20

7 Entwicklung der Einzahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, 2018 und 2019, BFRG-E und , WIFO-Prognose vom 16. März 2018 Die veranschlagte Entwicklung der Einzahlungen verläuft zunächst sehr flach. Ab 2020 wird im Finanzrahmen dann ein Anstieg der Einzahlungen erwartet. 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Während der Bund im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung (UG 22-Pensionsversicherung) einen Zuschuss an die zuständigen Pensionsversicherungsträger leistet (v.a. Bundesbeitrag, Ausgleichzulagen), übernimmt der Bund die Ruhestandsversorgung für die BeamtInnen bzw. deren Hinterbliebene selbst. Ein wesentliche Veränderung bei den Beamtenpensionen war das Allgemeine Pensionsgesetz (APG), welches im Rahmen des Pensionsharmonisierungsgesetz mit 1. Jänner 2005 in Kraft trat. 1 Alle BeamtInnen, die in den Jahren ab 1976 geboren sind oder die ab 2005 ernannt worden sind, sowie die ab 1955 geborenen Vertragsbediensteten erhalten ihre Pension nach dem APG. Für die übrigen BeamtInnen gibt es Übergangsbestimmungen. BeamtInnen, die vor 1955 geboren wurden, erhalten eine Pension nach dem Pensionsgesetz 1965, jene, die 1 Die Ausführungen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen beziehen sich auf den Bericht des BKA zum Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst / 20

8 zwischen 1955 bis 1975 geboren wurden, werden parallelgerechnet. Vertragsbedienstete, die vor 1955 geboren wurden, erhalten eine ASVG-Pension. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt seit September 2017 bei 65 Jahren. Bei Vorliegen von gesundheitlichen Problemen gibt es die Möglichkeit, die Dienstunfähigkeitspension in Anspruch zu nehmen. Diese Pensionsart ist altersunabhängig und mit Abschlägen verbunden. Zudem gibt es die Möglichkeit, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, vorzeitig die Pension anzutreten. Folgende Pensionsarten werden unterschieden: Korridorpension: Die Korridorpension kann ab der Vollendung des 62. Lebensjahres angetreten werden, sofern 40 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeiten vorliegen. Für Geburtenjahrgänge ab 1954 ist sie mit erhöhten Abschlägen verbunden. Langzeitbeamtenregelung: Diese Pensionierung ist für bis einschließlich 1953 geborene BeamtInnen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei möglich, sofern 40 Jahre (Stichtag bis zum 31. Dezember 2013) beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit erreicht wurde. Für ab 1954 Geborene ist die Regelung mit Abschlägen verbunden und erst ab der Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, sofern 42 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit erreicht wurde. Schwerarbeiterregelung: Die Pensionierung nach der Schwerarbeiterregelung ist ab der Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, sofern 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor der Versetzung in den Ruhestand geleistet wurden und insgesamt eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren erbracht wurde. 8 / 20

9 In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Neuzugänge und des Pensionsantrittsalter bei den BeamtInnenpensionen von 2013 bis 2016 dargestellt, der Bericht für das Jahr 2017 dürfte in den nächsten Wochen erscheinen: Pensionsantrittsalter und Neupensionierungen Neuzugänge Jän.-Dez. (Anzahl) Pensionsantrittsalter Jän.-Dez. (in Jahre) Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter ,1 65,2 65,5 65,5 Dienstunfähigkeit ,2 55,6 56,2 56,5 vorzeitige Pensionierungen gesamt ,8 61,3 61,6 62,0 Korridorpension ,5 62,7 62,7 62,6 LangzeitbeamtInnen-Regelung ,7 61,3 62,7 62,3 Schwerarbeiterregelung ,2 60,4 60,7 LehrerInnenmodell ,9 Gesamtergebnis ,7 60,9 61,2 61,7 Anmerkung: Bei den Beamtenpensionen ist nur die Entwicklung der BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institutionen (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB) ausgewiesen. Quelle: Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst Insgesamt liegt das faktische Pensionsantrittsalter bei den BeamtInnen mittlerweile merklich höher als im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung. Neben dem Umstand, dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen bei den BeamtInnen jenem der Männer entspricht, hat sich in den vergangenen Jahren auch das Pensionsantrittsalter kontinuierlich gesteigert. Das faktische Pensionsantrittsalter lag im Jahr 2016 bei 61,7 Jahren und ist seit 2013 um ein Jahr angestiegen. Insbesondere im Jahr 2016 ist der Anstieg durch ein höheres Pensionsalter im Bereich der vorzeitigen Pensionsformen (v.a. LangzeitbeamtInnen-Regelung) zurückzuführen. Zwei gegenläufige Muster sind jedoch zu erkennen. Einerseits die steigende Inanspruchnahme bei den vorzeitigen Pensionierungen, was sowohl Korridorpension, LangzeitbeamtInnen-Regelung als auch Schwerarbeiterregelung betrifft. Andererseits ist im Bereich der Korridorpension ein praktisch gleichbleibendes Pensionsantrittsalter zu beobachten. Es ist davon auszugehen, dass die Verschärfungen bei den LangzeitbeamtInnen- Regelungen und der Korridorpension in beiden Fällen wurde die Inanspruchnahme an die Vollendung des 62. Lebensjahres erhöht zu einer Verschiebung vieler Pensionsantritte auf 2016 geführt hat. Dies würde auch den deutlichen Anstieg an Neupensionierung im Jahr 2016 erklären. 2 2 Der Bericht des BKA zum Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst bietet einen guten Überblick zu den dargestellten Entwicklungen. Kritisch anzumerken ist, dass dieser Bericht nur den Bereich der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter 9 / 20

10 Abgesehen von der Zahl der PensionsbezieherInnen ist auch die Pensionshöhe und deren Entwicklung für die Gesamtauszahlungen der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte relevant. So gab es im Rahmen der Pensionsanpassung 2018 eine Besonderheit, da die Erhöhung sozial gestaffelt war. Anstatt einer einheitlichen Erhöhung auf Grundlage des Anpassungsfaktors 3 wurde analog zur Pensionserhöhung im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung die folgende Regelung beschlossen: Erhöhung von 2,2 % wenn das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als EUR monatlich beträgt Erhöhung von 33 EUR wenn das Gesamtpensionseinkommen über EUR bis zu EUR monatlich beträgt Erhöhung von 1,6 % wenn das Gesamtpensionseinkommen über EUR bis zu EUR monatlich beträgt Erhöhung von 1,6 % auf 0 % linear absinkend wenn das Gesamtpensionseinkommen über EUR bis zu EUR monatlich beträgt 0 EUR wenn das Gesamtpensionseinkommen über EUR monatlich beträgt Ausgleichszulagenrichtsätze werden ebenfalls um 2,2 % erhöht Die soziale Staffelung der Anpassung war insofern für die Auszahlungsentwicklung relevant, weil die aus der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamten bedienten Pensionseinkommen überdurchschnittlich hoch sind, und es deshalb im Aggregat nur zu einer unterdurchschnittlichen Erhöhung kam. Im Vergleich zu einer einheitlichen Erhöhung der Pensionen von 1,6 % (Richtwert) kommt es deshalb laut WFA (1767 db XXV. GP) zu Minderausgaben für die UG 23 ihv 21,6 Mio. EUR. Dies dürfte neben der sinkenden Anzahl der BezieherInnen (siehe Tabelle) ein Grund für das niedrige Auszahlungswachstum von 0,5 % im Jahr 2018 sein. Institutionen umfasst, die PensionistInnen der Post-Unternehmen und der ÖBB sowie die pensionierten LandeslehrerInnen sind nicht Gegenstand des Berichts, obwohl deren Pensionen aus dem Bundesbudget finanziert werden. 3 Dieser wird auf Basis des Richtwerts bestimmt, welcher einen Indikator für die Inflation darstellt. Der Richtwert für das Jahr 2018 lautete 1,016 was einer Basis für die Pensionsanpassung ihv 1,6 % entspricht. Die schlussendliche Pensionsanpassung lag aber im Durchschnitt über dem Richtwert. 10 / 20

11 Im Budgetbericht wird eine Tabelle zur Zahl der Ruhe- und VersorgungsgenussbezieherInnen für alle budgetär maßgeblichen Bereiche ausgewiesen. Zahl der Ruhe- und VersorgungsgenussbezieherInnen Anzahl Erfolg 2016 vorl. Erf Differenz Differenz Differenz Hoheitsverwaltung Post ÖBB LandeslehrerInnen Summe BezieherInnen Quelle: Budgetbericht 2018 und 2019 Die Entwicklung des Pensionsstandes nimmt demnach in den kommenden Jahren weiter ab, wobei sich der Rückgang stetig verlangsamt. Dabei zeigt sich jedoch eine deutlich differierende Entwicklung zwischen den Bereichen der LandeslehrerInnen und der Hoheitsverwaltung gegenüber den ausgegliederten Unternehmen. Während die Zahl der BezieherInnen bei Post und ÖBB zurückgehen und damit auch den Gesamtrückgang treiben steigt die Zahl der BezieherInnen bei den LandeslehrerInnen und in der Hoheitsverwaltung. Diese Entwicklung deckt sich auch mit der demographischen Struktur in den unterschiedlichen Bereichen. So ist beispielsweise das Durchschnittalter der Bundeslehrpersonen (Teil der Hoheitsverwaltung) relativ hoch 4, ähnliches ist für den Bereich der LandeslehrerInnen anzunehmen. 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Budgetstruktur der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte wurde mit dem BVA 2016 umgestellt und auch im 2018 und 2019 beibehalten. In der neuen Budgetstruktur gibt es nur noch zwei Globalbudgets (Ruhe und Versorgungsgenüsse inkl. SV, Pflegegeld) und jeweils vier Detailbudgets, gegliedert nach den Organisationseinheiten (Hoheitsverwaltung und Ausgegliederte Institutionen, Post, ÖBB, LandeslehrerInnen). 4 Siehe Personalbericht des BKA: Personal des Bundes / 20

12 Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global- und Detailbudgets: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets in Mio. EUR UG 23 Finanzierungshaushalt Erfolg 2016 vorl. Erf Diff. vorl. Erf Diff Auszahlungen 9.098, , ,3 0,5% 9.469,2 2,4% Ruhe und Versorgungsgenüsse inkl. SV 8.878, , ,3 0,5% 9.244,8 2,4% Hoheitsverwaltung und Ausgegliederte Institutionen Pensionen 4.013, , ,6 0,9% 4.257,0 3,4% Post Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV 1.225, , ,1-0,4% 1.213,1 0,0% ÖBB Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV 2.050, , ,3-1,4% 1.986,6-0,3% Landeslehrer Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV 1.589, , ,2 2,5% 1.788,0 4,7% Pflegegeld 219,4 217,5 221,0 1,6% 224,4 1,5% Hoheitsverwaltung und Ausgegliederte Institutionen Pflegegeld 110,7 110,1 112,6 2,3% 113,8 1,1% Post Pflegegeld 35,5 35,1 35,1-0,2% 35,1 0,1% ÖBB Pflegegeld 48,2 47,3 47,5 0,4% 49,0 3,2% Landeslehrer Pflegegeld 24,9 24,9 25,8 3,5% 26,5 2,6% 23 Einzahlungen 2.265, , ,2 0,6% 2.232,5 0,0% Ruhe und Versorgungsgenüsse inkl. SV 2.260, , ,2 0,6% 2.227,5 0,0% Hoheitsverwaltung und Ausgegliederte Institutionen Pensionen 1.345, , ,9 1,1% 1.368,7 0,5% Post Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV 239,8 203,0 202,5-0,3% 200,7-0,9% ÖBB Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV 381,6 377,9 377,0-0,2% 373,7-0,9% Landeslehrer Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV 293,4 287,2 286,8-0,2% 284,5-0,8% Pflegegeld 5,0 5,0 5,0 0,1% 5,0 0,0% Post Pflegegeld 5,0 5,0 5,0 0,1% 5,0 0,0% 23 Nettofinanzierungsbedarf , , ,1 0,5% ,7 3,1% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, 2018 und 2019 GB Ruhe und Versorgungsgenüsse inkl. SV Der Großteil der Ein- und Auszahlungen entfällt auf das DB Hoheitsverwaltung und Ausgegliederte Institutionen Pensionen. Auf der Auszahlungsseite ( 2018: 4,1 Mrd. EUR) werden die Pensionen und Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung veranschlagt. Einzahlungsseitig werden die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge der aktiven BeamtInnen und die Pensionssicherungsbeiträge der pensionierten BeamtInnen veranschlagt. 12 / 20

13 Im DB Post Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV werden die Pensionen und Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung für die BeamtInnen der Post-Unternehmen verbucht. Mit einer Novelle des Poststrukturgesetzes im Jahr 2015 wurden einige Änderungen beschlossen, die Auswirkung auf dieses Detailbudget haben. Seit 1. Jänner 2017 wird die Pensionsverrechnung für die BeamtInnen der Post-Unternehmen durch das BVA-Pensionsservice durchgeführt. Die Pensionsauszahlungen werden daher nicht mehr als Transfer an Unternehmen sondern als Transfer an private Haushalte verbucht. Zusätzlich wurde im Rahmen der Novelle auch eine Senkung des Dienstgeberbeitrags der Post- Unternehmen per 1. Jänner 2017 beschlossen. Dadurch kommt es laut WFA zu einem jährlichen Einzahlungsentfall ihv 22 Mio. EUR, der sich auch im vorl. Erfolg 2017 widerspiegelt. Auf das DB ÖBB Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV entfallen die Pensionen und Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung für die BeamtInnen der ÖBB ( 2018: 2,0 Mrd. EUR). Einzahlungsseitig ( 2018: 377 Mio. EUR) werden der Deckungsbeitrag der ÖBB, die Pensionsbeiträge der aktiven BeamtInnen und die Pensionssicherungsbeiträge der aktiven sowie der pensionierten BeamtInnen veranschlagt. Die Ersatzleistungen des Bundes an die Länder für die Pensionen der LandeslehrerInnen werden im DB Landeslehrer Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV ausgewiesen ( 2018: 1,7 Mrd. EUR). Auf der Einzahlungsseite sind u.a. die (kalkulierten) Dienstgeberbeiträge für die LandeslehrerInnen verbucht ( 2018: 238,6 Mio. EUR), die in gleicher Höhe einer Auszahlung in der UG 30-Bildung entsprechen. Die Dienstnehmerbeiträge der aktiven LandeslehrerInnen gehen an die Länder, werden allerdings bei der Ermittlung der Ersatzleistung miteinbezogen ( 4 (5) Finanzausgleichsgesetz). Die Pensionssicherungsbeiträge der pensionierten LandeslehrerInnen fließen in das Bundesbudget ( 2018: 48,2 Mio. EUR). GB Pflegegeld In diesem Globalbudget wird im Wesentlichen das Pflegegeld des Bundes an die BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institution, der Post-Unternehmen, der ÖBB und der LandeslehrerInnen veranschlagt. Im 2018 werden hierfür Auszahlungen ihv 221,0 Mio. EUR budgetiert, dies einspricht einem Anstieg um 1,6 % gegenüber dem vorl. Erfolg / 20

14 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts: Auszahlungen und Einzahlungen Hauptpositionen in Mio. EUR UG 23 Finanzierungshaushalt Erfolg 2016 vorl. Erf Diff. vorl. Erf Diff Auszahlungen 9.098, , , ,21 0,5% 2,4% Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand 0,28 0,26 0,27 0,27 3,7% 0,0% Auszahlungen für Transfers 9.097, , , ,91 0,5% 2,4% davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 1.595, , , ,05 2,5% 4,7% an Unternehmen 2.968, , , ,36-2,1% -0,3% an private Haushalte/Institutionen 4.533, , , ,85 0,8% 2,5% Darlehen und Vorschüsse 0,03 0,03 0,04 0,04 5,7% 0,0% Einzahlungen 2.265, , , ,49 0,6% 0,0% Einzahlungen aus Transfers 2.264, , , ,89 0,6% 0,0% davon von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern 108,72 111,70 107,01 106,09-4,2% -0,9% von Unternehmen 517,84 479,18 478,29 474,24-0,2% -0,8% innerhalb des Bundes 802,43 798,79 815,56 823,88 2,1% 1,0% von Sozialbeiträgen 554,16 551,31 553,59 552,64 0,4% -0,2% Vergütungen innerhalb des Bundes 0,22 0,37 0,37 70,1% 0,0% Sonstige Einzahlungen 1,34 1,28 1,25 1,21-2,3% -3,4% Darlehen und Vorschüsse 0,03 0,02 0,02 0,02-3,2% 0,0% Nettofinanzierungsbedarf , , , ,73 0,5% 3,1% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, 2018 und 2019, eigene Berechnungen Die UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte ist im Wesentlichen ein Transferhaushalt. Unter den Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger ( 2018: rd. 1,7 Mrd. EUR) werden die Ersatzleistungen des Bundes an die Länder erfasst. Die Transfers an Unternehmen betreffen die Pensions- und Pflegegeldzahlungen an die ÖBB, im Jahr 2016 wurden auch noch die Pensionszahlungen an die Post-Unternehmen als Transfer an Unternehmen erfasst. Mit der Novelle des Poststrukturgesetzes wurde die Pensionsverrechnung für die BeamtInnen der Post-Unternehmen an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) übertragen. Die Zahlung wurde daher im Jahr 2017 analog den Pensionszahlungen an die BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institution als Transfer an private Haushalte verbucht. 14 / 20

15 Auch die Einzahlungen sind im Wesentlichen Transfereinzahlungen. Unter den Einzahlungen aus Transfers von Unternehmen werden die Deckungsbeiträge der Post-Unternehmen und der ÖBB sowie ein Pensionssicherungsbeitrag der aktiven BeamtInnen der ÖBB ausgewiesen. Die größte Position sind die Transfers innerhalb des Bundes, dabei handelt es sich um die Dienstgeberbeiträge für die aktiven BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institutionen sowie um die Dienstgeberbeiträge für die LandeslehrerInnen aus der UG 30-Bildung. Die Einzahlungen aus Sozialbeiträgen sind die Dienstnehmerbeiträge der aktiven BeamtInnen der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institutionen, die Einzahlungen von privaten Haushalten stellen die Pensionssicherungsbeiträge der pensionierten BeamtInnen dar. 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den 2018 und 2019 auf: Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz. Diff. EH-FH UG 23 vorl. Erf. in Mio. EUR Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ Finanzierungswirksame Aufwendungen 9.192, , ,0 2,4% 9.249, ,2 5,0 4,9 Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) 0,3 0,3 0,3 0,0% 0,3 0,3 0,0 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 9.192, , ,8 2,4% 9.249, ,9 5,0 4,9 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 1.666, , ,9 4,7% 1.713, ,0-5,8-6,1 an Unternehmen 1.896, , ,5-0,3% 1.863, ,4 6,1 6,1 an private Haushalte/Institutionen 5.629, , ,7 2,5% 5.671, ,9 4,8 4,9 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,4 0,5 0,5 0,0% 0,5 0,5 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,4 0,5 0,5 0,0% 0,5 0,5 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0 0,0 0,0 Darlehen und Vorschüsse 0,0 0,0-0,0-0,0 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,0 0,0-0,0-0,0 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 9.193, , ,5 2,4% 9.249, ,2 5,4 5,3 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, 2018 und 2019, eigene Berechnungen Die Unterschiede zwischen den Werten des Ergebnis- und des Finanzierungshaushaltes in der Untergliederung sind relativ gering und insbesondere auf unterschiedliche Periodenabgrenzungen zurückzuführen. Die Differenz von rd. 5,4 Mio. EUR im Jahr 2018 zwischen Aufwendungen und Auszahlungen ergibt sich aufgrund des Umstands, dass die Pensionen im Vorhinein (für den jeweiligen Folgemonat) und die Lohnsteuer im Nachhinein (für den vorangegangenen Monat) überwiesen werden. Analoges gilt für den Unterschied zwischen Erträgen und Einzahlungen, der jedoch deutlich geringer ausfällt. 15 / 20

16 3 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017 sowie die im 2018 und im 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch eine am Jahresende 2018 und 2019 vorgenommene Zuführung von positiven Saldenabweichungen zum veranschlagten Nettofinanzierungsbedarf sowie allfällige Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird). Rücklagengebarung UG 23 Stand Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung Rücklagen -rest Anteil RL- Rest am 2019 in Mio. EUR Detailbudgetrücklagen 455,61 493,89-80,49 413,40 Gesamtsumme 455,61 493,89-80,49 413, ,40 4,4% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, 2018 und 2019 Die UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte verfügte Ende 2016 über Rücklagen von 493,9 Mio. EUR, dabei handelt es sich zur Gänze um Detailbudgetrücklagen. Im Jahr 2017 kam es zu einer Rücklagenentnahme ihv 102 Mio. EUR für den Ausgleich des Mehrbedarfs beim Abgang aus der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) der UG 25-Familien und Jugend. 5 Aufgrund einer Rücklagenzuführung ihv 21,5 Mio. EUR reduzierte sich der Rücklagenbestand im Jahr 2017 nur um 80,5 Mio. EUR, was per 31. Dezember 2017 zu einem Rücklagenstand von 413,4 Mio. EUR führt. Für die Jahre 2018 und 2019 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert. 5 Siehe Untergliederungsanalyse des Budgetdienstes zur UG 25-Familien und Jugend 16 / 20

17 4 Wirkungsorientierung 4.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Wirkungsinformation in der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte weißt aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen dem BMF und dem BMöDS ein Steuerungsproblem auf. Während die Zuständigkeit für die materielle Gestaltung des Beamtenpensionsrechts und damit die inhaltliche Steuerungskompetenz beim BMöDS (vormals BKA) liegt, ist die Untergliederung selbst beim BMF veranschlagt, das für die Abwicklung der Pensions- und Pflegegeldzahlungen an die BeamtInnen zuständig ist. Die Erweiterung der Wirkungsziele um Wirkungsziele 3 Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters ist prinzipiell zu begrüßen. Die zugehörige Maßnahme ( Erhebung der Entwicklung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters der Beamtinnen und Beamten und Weiterleitung an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts ) und die Wirkungsmessung anhand einer auf die Informationsweitergabe abzielenden Kennzahl ist jedoch nicht aussagekräftig. 4.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems ist recht allgemein formuliert und mit der herangezogenen Kennzahl ( Einhaltung des Finanzrahmens in der UG 23 ) nur begrenzt messbar. Das nun hinzugefügte Wirkungsziel 3 stellt eine sinnvolle Ergänzung dar (siehe unten). Bei der bereits bestehenden Kennzahl Einhaltung des Bundesfinanzrahmens in der UG 23 verbleibt jedoch weiterhin die bereits in der Budgetanalyse zum BVA 2017 dargestellte Problematik. So liefert die Kennzahl keine Information zum Ausmaß der Zielerfüllung und der angeführte Zielkorridor erscheint zu unflexibel. 17 / 20

18 Das Wirkungsziel 2 Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand betrifft eine der Kernaufgaben der Untergliederung. Die dazugehörenden Kennzahlen und Maßnahmen sind jedoch wenig aussagekräftig, da diese lediglich auf eine pünktliche Auszahlung von Pensionen und Pflegegeld in der vorgesehenen Höhe abzielen. Laut Wirkungsmonitoring ist das Wirkungsziel zur Gänze erreicht, wenn die Pensionen und Pflegegeldzahlungen fristgerecht in der gesetzlich festgelegten Höhe erfolgen. Auch die Maßnahmen sehen lediglich vor, dass der Bund die erforderlichen Mittel fristgerecht bereitstellt. Diese Darstellung der Wirkungsinformation verdeutlicht die angesprochene Steuerungsproblematik zwischen BMF und BMöDS. Darauf wird auch in der narrativen Gesamtbeurteilung des Wirkungsziel verwiesen. Das neue Wirkungsziel 3 Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters ist als komplementäres Ziel zur Unterstützung von Wirkungsziel 1 zu sehen. Die Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters ist ein wesentliches Ziel der Bundesregierung und geht nun neben der UG 22-Pensionsversicherung auch in die Wirkungsinformation der UG 23-Pensionen Beamtinnen und Beamte ein. Die gewählte Kennzahl Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten Informationsweitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort ist jedoch fragwürdig, da sie nichts über die tatsächliche Erreichung eines höheren Pensionsantrittsalters aussagt. Die reine Informationsweitergabe zwischen Ressorts über grundlegende Entwicklungen sollte keine eigene Maßnahme oder Kennzahl erfordern. 18 / 20

19 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist. Legende Neu Umformulierung (z.b. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems. Maßnahmen Beobachtung der Entwicklung der Mittelverwendungen für Beamtenpensionen und Pflegegelder im Vergleich zum BFG Bei signifikanter Abweichung Übermittlung von Maßnahmenvorschlägen mit besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern an das jeweils zuständige Ressort (BMöDS, BMASGK). Indikator Kennzahl Berechnungsmethode Datenquelle Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe % Einhaltung des Bundesfinanzrahmens in der UG 23 Vergleich zwischen den jeweiligen Werten laut BFG/BFRG und dem entsprechenden Wert laut Bundesrechnungsabschluss Zielzustand Istzustand Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand Die Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung von materiell-rechtlichen Gegensteuerungsmaßnahmen erfordert die Zustimmung der jeweils entscheidungsbefugten Institutionen. Wirkungsziel 2: Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand. Maßnahme Durch die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der Mittel können die Leistungen von den zuständigen Institutionen an die Empfängerinnen und Empfänger innerhalb der vorgesehenen Fristen in voller Höhe ausgezahlt werden. 19 / 20

20 Indikatoren Kennzahl Berechnungsmethode Vergleich der Termine der tatsächlichen Auszahlung mit dem Zahlungsplan. Datenquelle Haushaltsinformationssystem/PMSAP; BMF-interne Aufzeichnungen Messgrößenangabe % Die Mittel für die Auszahlung werden rechtzeitig bereitgestellt Zielzustand Istzustand Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand Die Zahlungsfristen sind zwischen Buchhaltungsagentur, den für die Auszahlung an die Empfänger zuständigen Institutionen und dem BMF abgestimmt. Anhand dieses Kalenders erfolgt die Mittelbereitstellung. Kennzahl Berechnungsmethode Vergleich der angewiesenen Mittel mit den Monatsanforderungen Datenquelle Haushaltsinformationssystem/PMSAP; BMF-interne Aufzeichnungen Messgrößenangabe % Die Mittel für die Auszahlung werden in voller Höhe bereitgestellt Zielzustand Istzustand Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand Die Höhe der Zahlung wird monatlich mit der Buchhaltungsagentur, den für die Auszahlung an die Empfänger zuständigen Instiutionen und dem BMF abgestimmt. Anhand dieser Informationen erfolgt die Mittelbereitstellung. Wirkungsziel 3: Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters. Maßnahme Erhebung der Entwicklung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters der Beamtinnen und Beamten und Weiterleitung an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts. Indikator Kennzahl Berechnungsmethode Datenquelle Managementinformationssystem (MIS); Datenlieferung der Länder zu den Landeslehrern; BMF-interne Aufzeichnungen Messgrößenangabe % Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten - Informationsweitergabe an das materiellrechtlich zuständige Ressort. Berechnung des Pensionsantrittsalters und Weitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort. Berechnungsart: Summe der Pensionsantrittsalter der NeupensionistInnen in Jahren durch Anzahl der NeupensionistInnen ; Definition der Altersberechnung: Altersdifferenz zwischen dem Jahr der Pensionierung und dem Geburtsjahr Zielzustand - - nicht verfügbar Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung - - Um die Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters zu unterstützen, werden die Daten zum Pensionsantrittsalter erhoben und an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts übermittelt. Ein Zielzustand/Istzustand von 100 % bedeutet, dass die Erhebung und Übermittlung der Daten an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts durchgeführt wurde. 20 / 20

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