Helmut Gaal Stand Pensionsrecht. Information für pragmatisierte Lehrer/innen
|
|
- Frauke Holzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Helmut Gaal Stand 2014 Vorsitzender- Stv. des Zentralausschusses Pensionsrecht Information für pragmatisierte Lehrer/innen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat sich das Pensionsrecht mehrere Male verändert. Für die Pensionierung sieht das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz verschiedene Möglichkeiten vor, die sich hinsichtlich Antrittsvoraussetzung und Berechnung unterscheiden. In der vorliegenden Zusammenfassung finden Sie den aktuellen Stand der Bestimmungen, die für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer gültig sind. Für Detailinformationen stehe ich Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung. Helmut Gaal Vorsitzender- Stv. des Zentralausschusses Helmut Gaal, 0664/ , 1
2 1. Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung gem. 13 LDG = REGELPENSION Für jene, die zwischen und geboren sind, gelten Übergangsregelungen für den frühesten Pensionsantritt (siehe Tabelle 1). Tabelle 1 (Ruhestand durch Erklärung = Regelpension) Geburtsdatum Lebensmonat Frühester Pensionsantritt bis einschließlich Jahre 8 Monate bis Jahre 10 Monate bis Jahre 11 Monate bis Jahre bis Jahre 1 Monat bis Jahre 2 Monate bis Jahre 3 Monate bis Jahre 4 Monate bis Jahre 5 Monate bis Jahre 6 Monate bis Jahre 7 Monate bis Jahre 8 Monate bis Jahre 9 Monate bis Jahre 10 Monate bis Jahre 11 Monate bis Jahre bis Jahre 1 Monat bis Jahre 2 Monate bis Jahre 3 Monate bis Jahre 4 Monate bis Jahre 5 Monate bis Jahre 6 Monate bis Jahre 7 Monate bis Jahre 8 Monate bis Jahre 9 Monate bis Jahre 10 Monate bis Jahre 11 Monate bis Jahre bis Jahre 1 Monat bis Jahre 2 Monate bis Jahre 3 Monate bis Jahre 4 Monate bis Jahre 5 Monate bis Jahre 6 Monate bis Jahre 7 Monate bis Jahre 8 Monate bis Jahre 9 Monate bis Jahre 10 Monate bis Jahre 11 Monate ab Jahre 2
3 2.Vorruhestandsmodell gem. 13a LDG Das Vorruhestandsmodell hat weiterhin Gültigkeit bis Ende 2013 und gilt ausschließlich für Lehrerinnen und Lehrer, die vor dem geboren sind! Pensionsantritt nur mit 1. August oder 1. März möglich. Berechnung der Abschläge: Für jedes Monat, das zwischen dem tatsächlichen Antritt des Vorruhestandes und dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter liegt, wird ein Abschlag von 0,3333 % (= 4 % pro Jahr) berechnet. Antrittsalter für den Vorruhestand: 5 Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter 3. Korridorregelung (Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung gem. 13c LDG) Bei einem Pensionsantritt nach der Korridorpensionsregelung (ab Erreichen des 62. Lebensjahres) benötigen Lehrerinnen und Lehrer ab 1. Jänner 2017 vierzig Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit bzw. 40 Versicherungsjahre. Eine Übergangsbestimmung ( 115h LDG) stellt sicher, dass die Anhebung der Anspruchsvoraussetzung von derzeit 37,5 Jahren auf 40 Jahre nur schrittweise erfolgt. Zeitraum Bis 31. Dezember Jänner bis 31.Dezember Jänner bis 31.Dezember Jänner bis 31.Dezember Jänner bis 31.Dezember 2016 Ab 1.Jänner 2017 Versicherungsjahre 37,5 Jahre (450 Monate) 38 Jahre (456 Monate) 38,5 Jahre (462 Monate) 39 Jahre (468 Monate) 39,5 Jahre (474 Monate) 40 Jahre (480 Monate) Berechnung der Abschläge Jahrgang 1953 und älter Für jedes Monat, das zwischen dem tatsächlichen Antritt des Ruhestandes und dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter liegt, wird ein Abschlag von 1,68 % pro Jahr (= 0,14 % pro Monat) berechnet. Ab dem Geburtsjahrgang 1954 betragen die Abschläge 3,36% pro Jahr (= 0,28% pro Monat) innerhalb einer 10%-Deckelung + zusätzlicher Kürzung der Bruttopension um 2,1% pro Jahr (=0,175% pro Monat) außerhalb der 10%-Deckelung. 3
4 4. Hacklerregelung Pensionierung mit 40 beitragsgedeckten Jahren gem. 115d LDG Für KollegInnen die bis geborenen sind gilt die Hacklerregelung abschlagsfrei. Wer die Bedingungen für die Langzeitversichertenregelung (60 Lebensjahre und 40 beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit) mit dem erfüllt, kann auch später abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Regelung für jene, die ab dem geboren sind Der Pensionsantritt ist ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, sobald eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von mindestens 42 Jahren aufgewiesen wird. Ab : Abschlag von 3,36 % pro Jahr (= 0,28 % pro Monat), welches zwischen dem tatsächlichen Pensionsantritt und dem Zeitpunkt der frühest möglichen Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung gemäß 13 LDG liegt (10% Deckelung). Nachkauf Für ab dem Geborene ist ein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten für die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit nicht mehr möglich. Der Landeslehrer hat das Recht gem. 115d Abs. 6 LDG eine bescheidmäßige Feststellung seiner beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit zu beantragen (Formular auf 5. Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit gem. 12 LDG Abschlag: 3,36 Prozentpunkte pro Jahr (= 0,28% pro Monat) vom Regelpensionsalter, maximal jedoch 18 %. Hinzurechnung von max. 10 Jahren zur ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit gem. 9 Pensionsgesetz 4
5 6. Übertritt in den Ruhestand gem. 11 LDG Der Landeslehrer tritt mit Ablauf des 65. Jahres nach dem Jahr seiner Geburt (= ) in den Ruhestand. Auf Anordnung der Dienstbehörde kann der Antritt des Ruhestandes über das 65. Lebensjahr wichtigen dienstlichen Interessen hinausgeschoben werden. Der Aufschub darf jeweils höchstens bis zum Ende des laufenden bzw. des jeweils nächsten Schuljahres und insgesamt für höchstens 5 Schuljahre ausgesprochen werden. Bleibt der Landeslehrer nach Vollendung seines 65. Lebensjahres im Dienststand, so wird die Ruhegenussbemessungsgrundlage für jeden vollen Monat nach Vollendung des 65. Lebensjahres bis zur Pensionierung um 0,28 % erhöht! 7. Durchrechnung Der Durchrechnungszeitraum für die Festlegung der Ruhegenussberechnungsgrundlage beträgt ab dem Jahr 2028 insgesamt 480 Monate bzw. 40 Jahre. Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung siehe Tabelle 4. Tabelle 4 (Durchrechnung) erstmaliger Ruhensbezug im Durchrechnungszeitraum Jahr Mon. 8 Jahre Mon. 9 Jahre 2 Monate Mon. 10 Jahre 6 Monate Mon. 12 Jahre Mon. 13 Jahre 8 Monate Mon. 15 Jahre 6 Monate Mon. 17 Jahre 4 Monate Mon. 19 Jahre 2 Monate Mon. 21 Jahre Mon. 22 Jahre 10 Monate Mon. 24 Jahre 8 Monate Mon. 26 Jahre 7 Monate Mon. 28 Jahre 6 Monate Mon. 30 Jahre 5 Monate Mon. 32 Jahre 4 Monate Mon. 34 Jahre 3 Monate Mon. 36 Jahre 2 Monate Mon. 38 Jahre 1 Monat Mon. 40 Jahre Anmerkung: Hat eine Lehrerin/ein Lehrer weniger Beitragsmonate als in der Tabelle für sie/ihn vorgesehen, so erfolgt die Durchrechung auf der Basis der vorhandenen Beitragsmonate. Sonderzahlungen finden in der Durchrechnung keine Berücksichtigung! 5
Eckpunkte der Reform MR-Entwurf Begutachtungsentw. Derzeitige Rechtslage Auswirkungen
GEGENÜBERSTELLUNG des in den Ministerrat eingebrachten Entwurfes mit dem Begutachtungsentwurf und der derzeitigen Rechtslage; Auswirkungen Eckpunkte der Reform MR-Entwurf Begutachtungsentw. Derzeitige
MehrO Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/09 Februar 2009
O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/09 Februar 2009 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung
MehrInformationsblatt. über die Grundlagen der Bemessung eines Ruhegenusses (Durchrechnung) Stand: 1. Jänner 2011
Seite: 1 PENSIONSSERVICE Informationsblatt über die Grundlagen der Bemessung eines Ruhegenusses (Durchrechnung) Stand: 1. Jänner 2011 Der Ruhebezug wird auf Basis der Ruhegenussberechnungsgrundlage (Durchschnittswert
Mehrwww.arbeiterkammer.com PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN
www.arbeiterkammer.com Pensionsrecht PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN PENSIONSRECHT DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN Für Frauen und Männer, die
MehrBericht des Rechnungshofes
Bericht des Rechnungshofes Landeslehrerpensionen Bund 2015/12 5 6 Bund 2015/12 Inhalt Inhaltsverzeichnis Tabellen und Abbildungsverzeichnis 8 Abkürzungsverzeichnis 10 BKA BMBF Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes
MehrMonitoring der BeamtInnen-Pensionen
Pensionen Monitoring der BeamtInnen-Pensionen im Bundesdienst März 2015 1 Impressum: Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Bundeskanzleramt Österreich Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
MehrEckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes
Dr. Norbert Schnedl 22. August 2007 Dienstrecht Eckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes Das Verhandlungsteam der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) unter Führung von Fritz Neugebauer hat sich
MehrVerschlechterungen im Beamtenpensionsrecht
Harmonisierung 2004 und Budgetbegleitgesetz 2003 Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht für BeamtInnen die ab 1.1.1955 geboren sind www.goedfsg.at Stand 04.07.2007 1 ÄNDERUNG IM BDG Anhebung des Regelpensionsalters
MehrReform der Beamtenpensionssysteme des Bundes sowie der Länder Burgenland, Niederösterreich und Salzburg
Niederösterreich Wirkungsbereich des Landes Niederösterreich Reform der Beamtenpensionssysteme des Bundes sowie der Länder Burgenland, Niederösterreich und Salzburg Die Pensionsreformen des Bundes und
Mehrkleines Pensionsgesetz
Beamtenpension 2012 kleines Pensionsgesetz mit Pensionsreformen 1997, 2000 Pensionssicherungsreform 2003 Pensionsharmonisierung 2005 Dienstrechtsnovelle 2007 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 Budgetbegleitgesetz
MehrDie Pensionsform, der man unterliegt, ist durch das Geburtsjahr bestimmt
WANN kann ich in Pension gehen? WIEVIEL Pension bekomme ich? Viele Reformen im öffentlichen Dienst - vor allem im Bereich der Pensionen - wurden in den letzten Jahren unter dem Motto 'Abschaffung von Beamtenprivilegien'
MehrGewerkschaft Öffentlicher Dienst
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Vorsitzender-Stellvertreter 1010 Wien, Teinfaltstraße 7 Tel.: (+ 431) 534 54/236 Fax: (+ 431) 533 94 03/19 e-mail: peter.korecky@goed.at Die Beamtenpension 2004 mit Pensionsreform
Mehrkleines Pensionsgesetz
Beamtenpension 2014 kleines Pensionsgesetz mit Pensionsreformen 1997, 2000 Pensionssicherungsreform 2003 Pensionsharmonisierung 2005 Dienstrechtsnovelle 2007 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 Budgetbegleitgesetz
MehrBKA. Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bundes und der Länder. Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes
Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bundes und der Länder Die Pensionsreformen des Bundes und der Länder trugen in unterschiedlichem Ausmaß zur Erhöhung der Leistungsgerechtigkeit
MehrVorlage vom 27. Juni 2007
Dampfschiffstraße 2 1031 Wien Postfach 240 Tel +43 (1) 711 71-8264 Fax +43 (1) 712 94 25 presse@rechnungshof.gv.at RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE BUND 2007/9 Vorlage vom 27. Juni 2007 Zusammenfassung Reform
MehrFachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen?
Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Merkblatt Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (1. DRModG) für den Bereich der Beamtenversorgung Der Hessische Landtag hat das Erste Gesetz zur
MehrVorblatt Anlass und Zweck der Neuregelung: Inhalt: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Vorblatt 1. Anlass und Zweck der regelung: Fortsetzung der Harmonisierung und Rechtsbereinigung im Pensionsrecht der Landesbeamtinnen/Landesbeamten. 2. Inhalt: Der Gesetzesentwurf enthält folgende Schwerpunkte:
MehrAutor: Ernst Eichmair (BMF) Version 14 Stand: Jänner 2015. Skriptum für das Seminar BS 620b Pensionsrecht für Beamtinnen und Beamte
Autor: Ernst Eichmair (BMF) Version 14 Stand: Jänner 2015 Skriptum für das Seminar BS 620b Pensionsrecht für Beamtinnen und Beamte Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 1 1.1. Einführung... 1 1.1.1. Skriptum
MehrBeamtenpension 2009 kleines Pensionsgesetz
Beamtenpension 2009 kleines Pensionsgesetz Inhaltsverzeichnis Hauptstück I: Einführung... 3 Wegweiser durch den Pensionsreformdschungel... 3 Hauptstück II: Die Pension-ALT... 6 Kapitel 1: Reguläres Pensionsanstrittsalter...
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
MehrO Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 8/10 November 2010
O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 8/10 November 2010 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung
MehrLandesgesetzblatt für Wien
301 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2004 Ausgegeben am 13. Oktober 2004 44. Stück 44. Gesetz: Dienstordnung 1994 (19. Novelle zur Dienstordnung 1994), Besoldungsordnung 1994 (23. Novelle zur Besoldungsordnung
MehrMonitoring der Beamtenpensionen
Pensionen Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2016 Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2016 Wien, Februar 2016 Impressum Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundeskanzleramt
MehrPensionsrecht für BeamtInnen
Autor: Ernst Eichmair (BMF) Version 9 Stand: Mai 2012 Ausbildungsunterlage für das Seminar BS 620b Pensionsrecht für BeamtInnen Vortragende / email-adresse: ernst.eichmair@bmf.gv.at horst.feindert@bmf.gv.at
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
MehrPENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Alterspension 1 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrUmstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann
Umstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann In Österreich ist das Pensionsrecht in den letzten Jahren durch zahlreiche sich gegenseitig überlagernde Pensionsreformen undurchschaubar
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
MehrReform der Beamtenpensionssysteme der Länder Kärnten, Oberösterreich und Steiermark
Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich Reform der Beamtenpensionssysteme der Länder Kärnten, Oberösterreich und Steiermark Die Kärntner Pensionsreform wird gegenüber den Ergebnissen des Bundes und der
MehrMITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG. 2/2011 30. Mai 2011
re intern MITTEILUNGSBLATT der RECHTSABTEILUNG 2/2011 30. Mai 2011 BUDGETBEGLEITGESETZ 2011 BGBl. I Nr. 111/2010, ausgegeben am 30. Dezember 2010 Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurden zahlreiche Bundesgesetze
MehrBericht des Rechnungshofes
Bericht des Rechnungshofes Pensionsrecht der Bediensteten der Sozialversicherungen Bund 2012/10 121 122 Bund 2012/10 Inhalt Inhaltsverzeichnis Tabellen und Abbildungsverzeichnis 124 Abkürzungsverzeichnis
MehrKonsolidierungsmaßnahmen im Pensionsbereich
Konsolidierungsmaßnahmen im Pensionsbereich Um das tatsächliche Pensions-Antrittsalter anzuheben und die Ausgabendynamik bei den Pensionen zu stabilisieren, sind Maßnahmen von der Bundesregierung vereinbart
MehrVersorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn
LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum bei einem vorzeitigen Ruhestandsbeginn. Rechtsansprüche können
MehrErläuterungen. I. Allgemeiner Teil. A. Allgemeines
Erläuterungen I. Allgemeiner Teil A. Allgemeines Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und um zu gewährleisten, dass Stellungnahmen auch die legistisch zuständigen Stellen erreichen, wurde beschlossen,
MehrDas Pensionskonto. Dr. Peter Alberer Bundeskanzleramt, Abteilung III/5
Das Pensionskonto Dr. Peter Alberer Bundeskanzleramt, Abteilung III/5 Inhalt Pensionskonto Beitragsgrundlagen Gutschriften APG-Pension Parallelrechnung Erstellung des Pensionskontos Rechtsschutz 2 Pensionskonto
MehrNationalrat, XXV. GP 21. Mai 2015 75. Sitzung / 1
Nationalrat, XXV. GP 21. Mai 2015 75. Sitzung / 1 20.09 Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Staatssekretärin! Herr Minister! Ich habe schon im Ausschuss gesagt,
MehrB. Der Versorgungsfall
B. Der Versorgungsfall B.III. Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Seite I. Versorgungsfall................................. 18 1. Allgemeines................................ 18 2. Was
MehrRECHNUNGSHOFBERICHT PENSIONSRECHT DER BEDIENSTETEN DER ÖBB BUNDESIMMOBILIENGESELLSCHAFT M.B.H.; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG
RECHNUNGSHOFBERICHT VORLAGE VOM 11. MÄRZ 2015 REIHE BUND 2015/4 PENSIONSRECHT DER BEDIENSTETEN DER ÖBB BUNDESIMMOBILIENGESELLSCHAFT M.B.H.; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG LANDESSTUDIOS DES ÖSTERREICHISCHEN RUNDFUNKS
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrIhr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- A9-395/2-02 10.04.2002
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Anstalten der Lehrer-
MehrArbeitsbehelf Pensionsstrategien für Wirtschaftstreuhänder. >> Pensionsarten >> Pensionsberechnung >> Checkliste
Arbeitsbehelf Pensionsstrategien für Wirtschaftstreuhänder >> Pensionsarten >> Pensionsberechnung >> Checkliste Inhalt 3 A. Übersicht Pensionsarten des Alters 1. Vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer
MehrInformatIonen und tipps zum pensionskonto
InformatIonen und tipps zum pensionskonto Was Sie über das neue Pensionskonto und die Kontoerstgutschrift wissen sollten Stand: August 2014 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef Moser, MBA AK-direKtor Dr. Johann
MehrBericht des Rechnungshofes
Bericht des Rechnungshofes Wirkungen rechtlicher und personalwirtschaftlicher Maßnahmen auf das Pensionsantrittsalter in ausgewählten Ressorts Bund 2015/2 5 6 Bund 2015/2 Inhalt Inhaltsverzeichnis Tabellen
Mehr- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax
MehrRundschreiben Nr. 27/2011
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Verteiler: alle Dienststellen mit Schulen - Auskunft erteilen, Dr. Wiebke Wietschel,
MehrFRAUEN UND DAS NEUE PENSIONSKONTO WIE ARBEIT UND FAMILIE IHRE PENSION BEEINFLUSSEN
FRAUEN UND DAS NEUE PENSIONSKONTO WIE ARBEIT UND FAMILIE IHRE PENSION BEEINFLUSSEN Meistens denken wir nicht an die Pension, wenn wir im Arbeitsprozess stehen. Die Pension ist oft noch so weit weg. Das
MehrBericht des Rechnungshofes
III 139 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Reihe BUND 2015/2 Bericht des Rechnungshofes Wirkungen rechtlicher und personalwirtschaftlicher Maßnahmen auf das Pensionsantrittsalter
MehrFragensammlung zum Pensionskonto
Fragensammlung zum Pensionskonto Frage 1: In welchem Gesetz finde ich die Bestimmungen über das Pensionskonto? Die Bestimmungen über das Pensionskonto sind im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) enthalten.
MehrPensionskonto NEU Kontoerstgutschrift
Pensionskonto NEU Kontoerstgutschrift PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
MehrPENSIONSENTWURF DER BUNDESREGIERUNG RADIKALE DEMONTAGE DER GESETZLICHEN PENSIONSVERSICHERUNG
AKTUELL DAS INFO-SERVICE DER AK 4 03! STANDPUNKT PENSIONSENTWURF DER BUNDESREGIERUNG RADIKALE DEMONTAGE DER GESETZLICHEN PENSIONSVERSICHERUNG Am 31. März 2003 verschickte die Bundesregierung einen Entwurf
Mehrfcg - wiener lehrerinnen Vorrang für LehrerInnen Zuverlässig, kompetent, zukunftsorientiert: 27. Jahrgang September 2011
Copyright bimmertoday / fl ickr 27. Jahrgang September 2011 Vorrang für LehrerInnen Zuverlässig, kompetent, zukunftsorientiert: fcg - wiener lehrerinnen Vorrang für LehrerInnen SEITE 2 Unser kompetentes
MehrINFORMATION zum PENSIONSKONTO (Kontomitteilung)
INFORMATION zum PENSIONSKONTO (Kontomitteilung) Aufgrund des APG (Allgemeines Pensionsgesetz) ist für alle nach dem 31.12.1954 geborenen Beamten (Bundesbeamte und pragmatisierte Landeslehrer) und Vertragsbediensteten
Mehrunabhängig kompetent nachhaltig
Weißkirchen an der Traun, am 26. März 2012 Individuelle Vorsorgeplanung für Max Mustermann unabhängig kompetent nachhaltig Ihr persönlicher Finanzberater Christian Fürthauer 4616 Weißkirchen an der Traun,
MehrÜberleitung WE-Pensionsfonds FSVG
Überleitung WE-Pensionsfonds FSVG Pensionsversicherung NEU im FSVG Feststellungsbescheide Fristen Anträge B. Wisleitner Seite 1 Überleitung ab 1.1.2013 Beitragspflicht im FSVG ab 1.1.2013 Pensionsauszahlung
MehrPensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt
Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Der Mensch im Mittelpunkt Das Pensionskonto NEU Pensionskonto NEU - Im Überblick Ab wann und für wen hat es Gültigkeit? Ab 1.Jänner 2014 Für alle
MehrPensionsrechtsänderungEN 2011
PensionsrechtsänderungEN 2011 Eine Information der Pensionsversicherungsanstalt zu den aktuellen Änderungen im ASVG und APG PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Stand: 1.1.2011 PENSIONSRECHTSÄNDERUNGEN 2011 Der
MehrAltersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014
Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Gliederung Berechnung des Ruhegehaltes Teilzeit Mutterschutz
MehrPension. Wissenswertes für Frauen
2011 Pension Wissenswertes für Frauen Frauen Impressum: Herausgeberin FEMAIL FrauenInformations zentrum Vorarlberg e.v., www.femail.at Für den Inhalt verantwortlich Mag a Sabine Kessler Gestaltung grafik
MehrPensionen. Neuauflage 2012. inkl. allen Änderungen. Leitfaden durch ein kompliziertes Regelwerk
Pensionen Neuauflage 2012 inkl. allen Änderungen Leitfaden durch ein kompliziertes Regelwerk 2 Kolumnentitel AutorInnen Nurith Wagner-Strauß Nurith Wagner-Strauß Mag. a Isabel Koberwein arbeitet in der
MehrDienstrechts-Novelle 2007
allgemeinbildende pflichtschule 23. jahrgang september 2007 Dienstrechts-Novelle 2007 Am 31. Juli 2007 wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen GÖD und BMn Bures die Dienstrechts-Novelle 2007 veröffentlicht.
MehrPensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich
Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Oberösterreich Danke, dass Sie sich Zeit für die Pensionsversicherung nehmen. 1 Themen ü Wie lese ich meine Kontoerstgutschrift? ü ü Wie und bis wann kann man
MehrBericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung
Beilage 615/1999 zum kurzschriftlichen Bericht des Oö. Landtags, XXV. Gesetzgebungsperiode Bericht des Ausschusses für Verfassung und Verwaltung betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesbeamtengesetz
MehrSchwerarbeitspension
Schwerarbeitspension 21 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pva.sozvers.at www.pensionsversicherung.at
MehrAlter bei Rentenbeginn (RV*)
Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994
MehrMerkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014)
1 Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014) Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die für Laufbahnbeamte geltenden Regelungen.
MehrSatzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung vom... 2014
Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung vom... 2014 Auf Grund des Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrInformationen zur Beamtenversorgung
Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Wann kann ich in Ruhestand gehen Wieviel kommt an Versorgung raus Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger
MehrInhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 2 Tod 3
Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 2 Tod 3 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Versicherungssystem,
MehrWEGE IN DEN RUHESTAND
WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird
MehrAltersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand
brlv-infoservice Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2015 Altersteilzeit Altersteilzeit
MehrFakten zur gesetzlichen Rentenversicherung
2 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung Wie wird die Altersrente ermittelt? Die gesetzliche Altersrente wird errechnet
MehrRECHNUNGSHOFBERICHT PENSIONSRECHT DER BEDIENSTETEN DER OESTERREICHISCHEN NATIONALBANK
RECHNUNGSHOFBERICHT VORLAGE VOM 10. APRIL 2014 REIHE BUND 2014/6 PENSIONSRECHT DER BEDIENSTETEN DER OESTERREICHISCHEN NATIONALBANK GENERALSANIERUNG UND ERWEITERUNG DES MUSEUMS FÜR ZEITGENÖSSISCHE KUNST
Mehrsoziale sicherheit Pensionsrecht Welche Pensionsansprüche gibt es? Die Pensionsberechnung u.a. noe.arbeiterkammer.at/pension
soziale sicherheit Pensionsrecht Welche Pensionsansprüche gibt es? Die Pensionsberechnung u.a. noe.arbeiterkammer.at/pension Pensionsrecht Autor der Broschüre: Mag. Reinhold Wipfel (Referat Sozialrecht
Mehrunabhängig kompetent nachhaltig
Krems, am 02. Februar 2011 Individuelle Finanzplanung für und Helga Musterfrau unabhängig kompetent nachhaltig Ihr persönlicher Finanzberater Felsner Ronald 3500 Krems, Ringstraße 2/5 Telefon: 0676/975
MehrAlles auf einen Blick. der Nettorente. plan360
plan360 Alles auf einen Blick Gesetzliche Rentenversicherung und Berechnung der Nettorente. Die jährliche Renteninformation richtig entschlüsseln Ständig wechselnde wirtschaftliche und gesetzliche Einflüsse
MehrHintergrundinfo zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand. Nr. 21 N O V E M B E R 2003
arbeits- und gesundheitsschutzpolitik altersteilzeit/teilzeit allgemeine sozialpolitik arbeitsmarktalterssicherung/ betriebliche altersvorsorge/alterssicherung behindertenpolitik gesundheitspolitik soziale
MehrInfo Recht. Sozialrecht
Informationen zum Recht vom DGB Bundesvorstand Abteilung Recht 29. Januar 2014 Info Recht Sozialrecht Die Möglichkeit des Bezuges einer abschlagsfreien Rente mit Erreichen des 63. Lebensjahres Mit dem
MehrFragensammlung zum Pensionskonto / epk-öffentlichkeitsarbeit
Fragensammlung zum Pensionskonto / epk-öffentlichkeitsarbeit 1. Fragestellung: Was kann ich aus der Kontomitteilung für meine Alterssicherung ableiten? Die Kontomitteilung ist eine Information über den
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 811/04 28.10.04 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern In - Fz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes A. Ziel 1. Der Ausgleich
MehrInhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 3 Tod 3
Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Alterspension 2 Invalidität oder Berufsunfähigkeit 3 Tod 3 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Versicherungssystem,
MehrBericht des Rechnungshofes
Bericht des Rechnungshofes Zahlungsströme im Zusammenhang mit bundesfinanzierten Pensionen Oberösterreich 2014/2 3 4 Oberösterreich 2014/2 Inhalt Inhaltsverzeichnis Tabellen und Abbildungsverzeichnis 6
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:
MehrTeilversicherungs-, Ersatzzeiten- und Wanderversicherungsbericht
Teilversicherungs-, Ersatzzeiten- und Wanderversicherungsbericht ( 79b ASVG) für das Jahr 2008 Inhalt 1. Allgemeines.. 1 2. Berichtsteil gemäß 79b Abs. 1 ASVG.. 20 3. Berichtsteil gemäß 79b Abs. 2 ASVG..
MehrWISSENSWERTES ÜBER PENSIONEN FÜR FRAUEN
WISSENSWERTES ÜBER PENSIONEN FÜR FRAUEN Tagung der Frauenberatungseinrichtungen Serviceangebote für Frauen und Mädchen Christine Holzer 21. November 2014 sozialministerium.at Inhalte Gesetzliche Pensionsversicherung
MehrAb 1.1.2011 werden die Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte erhöht.
Informationen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Baden-Württemberg 1 07/10 Dienstrechtsreformgesetz (DRG) Baden-Württemberg Altersgrenzen ab 1.1.2011 Ab 1.1.2011 werden die Altersgrenzen
Mehr25.11.2004 StB Dr Klaus Hilber www.steuerberater-hilber.at 1. Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht
25.11.2004 StB Dr Klaus Hilber www.steuerberater-hilber.at 1 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht Inhaltsübersicht 1. Firmenpension
MehrRente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können
Service Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können > Altersgrenzen steigen stufenweise > Vertrauensschutz schafft Vorteile > Früher in Rente mit Abschlägen Sicher in die Zukunft Heute ist die gesetzliche
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften Die geeinigten Ergebnisse der bisherigen Gespräche Zukunftssichere Landesverwaltung zwischen
Mehr+ info +++ info +++ info +++ info +++ info +
Altersteilzeit Beurlaubung - Sabbatjahr - Vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2014 Altersteilzeit Altersteilzeit bedeutet,
MehrBetriebliche und tarifliche Wege für einen flexiblen Übergang in Rente. Claus-Harald Güster Stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft NGG
Betriebliche und tarifliche Wege für einen flexiblen Übergang in Rente Claus-Harald Güster Stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft NGG Vor 30 Jahren: Politische und tarifpolitische Initiative für einen Generationenvertrag
MehrVorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Der Weg in den Ruhestand 65 64 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, freust auch Du Dich auf die Rente mit 63? Darauf,
MehrStruktur. Gewicht der drei Säulen des Pensionssystems
Struktur Grundzüge des österreichischen Pensionssystems: Organisation, Finanzierung, Leistungen Herausforderungen für das Pensionssystem Bisherige Reformen in Österreich Gewicht der drei Säulen des Pensionssystems
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrBerufsschullehrer/innen sind Landeslehrer und unterstehen der Diensthoheit des Bundeslandes.
Dienstverhältnis Dienstvertrag Berufsschullehrer/innen sind Landeslehrer und unterstehen der Diensthoheit des Bundeslandes. Das Dienstverhältnis kann sein: 1. privatrechtlich, das heißt mit Dienstvertrag
MehrM E R K B LATT - GEBURT EINES KINDES
Zentralausschuss für berufsbildende Pflichtschulen Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Tel.: 0732/71 97 00-150, Fax: 0732/7720-259494 Email: albert.arzt@ooe.gv.at, judith.roth@ooe.gv.at, andreas.mascher@ooe.gv.at
MehrFür Geburtsjahrgänge Pensionsalter Bis 1952 65 Ab 1953-1961 66 Ab 1962 67
Praktische Auswirkungen der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 auf Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer (EStÄR2008, R6a Abs. (8)) Wir hatten bereits mehrfach über die
MehrÄnderungen III Beispiele des Anhebens der Regelaltersgrenze: Geburtsjahre bis 1946: 65 Geburtsjahr 1947: 65 + 1 Monat Geburtsjahr 1949: 65 + 3 Monate
Änderungen des NBG 2011 Auswirkungen auf Arbeitszeit und Pension dienstrechtlicher Befugnisse Hannover, Stand: 9. Dezember 2011 Rüdiger Heitefaut, GEW Landesverband Niedersachsen Grundlage: Gesetz zur
MehrAllgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts
Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts ab 01.10.2012 Die nachstehenden Ausführungen sollen es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über Ihre Versorgungsanwartschaften
Mehr