fcg - wiener lehrerinnen Vorrang für LehrerInnen Zuverlässig, kompetent, zukunftsorientiert: 27. Jahrgang September 2011

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1 Copyright bimmertoday / fl ickr 27. Jahrgang September 2011 Vorrang für LehrerInnen Zuverlässig, kompetent, zukunftsorientiert: fcg - wiener lehrerinnen Vorrang für LehrerInnen

2 SEITE 2 Unser kompetentes Team im Zentralausschuss Mag. Johannes Idinger Martin Höflehner Stephan Maresch Mag. Romana Deckenbacher Irmtraud Fian, M.Ed.

3 SEITE 3 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Ich hoffe, Sie hatten erholsame Ferien und konnten Kraft für das neue Schuljahr tanken! Der Sommer 2011 war, was die mediale Berichterstattung über uns LehrerInnen betrifft, keinesfalls langweilig. Das bm:ukk, unter der Führung von Frau BMn Dr. Claudia Schmied, nutzte die Saure-Gurken-Zeit, um uns einige, von ihrem Ministerium geplanten Ideen, subkutan über die Printmedien zu kommunizieren. Wie alle Jahre wieder kam auch die Debatte über die Länge der Sommerferien. Fakt ist, dass Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ohnehin kurze Ferien hat. Es liegt von 31 untersuchten Ländern nur im hinteren Mittelfeld. Im August richtete uns der Pressesprecher von BMn Dr. Claudia Schmied über die Medien aus, dass in den Schulferien nur 14 Prozent der LehrerInnen eine Fortbildung absolviert hätten und das Ministerium darüber nicht glücklich sei. Um dem entsprechend Nachdruck zu verleihen, wurde kurzerhand erwähnt, dieses Thema auch in die aktuell laufenden Dienstrechtsverhandlungen einfließen zu lassen. Wir warten mit Spannung darauf! Was das bis Jahresende angekündigte Ziel eines längst überfälligen neuen Dienst- und Besoldungsrechts betrifft, scheinen die von BMn Dr. Claudia Schmied selbst gesteckten und medial angekündigten Ziele zu ambitioniert gewesen zu sein. Anstatt die Schuld für die Verzögerung bei sich und ihren Beamten zu suchen, muss in diesem Fall die LehrerInnengewerkschaft dafür herhalten. Die Gewerkschaft hat ein hohes Interesse die Dienstrechtsverhandlungen zu einem für die LehrerInnen guten Ende zu bringen. Es wird jedoch schwer sein, über ein neues Dienstund Besoldungsrecht zu verhandeln, wenn die Eckpfeiler (LehrerInnenausbildung neu, Finanzen uvm.) im Vorfeld nicht gesetzt und eingeschlagen werden. Nun zu unserer Situation in Wien. Auch im SJ 2011/12 setzt der Stadtschulrat für Wien weiter den Schwerpunkt auf die im abgelaufenen Sommersemester gestartete Leseinitiative. Nach den ersten Aufregungen und den ernüchternden Ergebnissen freut es mich, dass von Seiten der Schulaufsicht über die Sommermonate mit Hochdruck an der Verbesserung des Projektes gearbeitet wurde. Maßnahmen, die im Sinne der Wiener Schulkinder und zur Unterstützung unserer Berufsgruppe getroffen werden, sind grundsätzlich zu begrüßen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir unsere Bedenken bezüglich der Terminsetzung und des Projektablaufes bereits im Vorfeld unserem Dienstgeber mitgeteilt haben. Anscheinend war es dem Stadtschulrat, aus uns nicht bekannten Gründen, unmöglich unsere Vorschläge zu berücksichtigen. Die Personalvertretung wird in vielen Fällen bei der Erarbeitung derartig großer Projekte nicht eingebunden, sondern nach deren Fertigstellung lediglich informiert. Auftretende Probleme könnten oft nach Rücksprache mit uns, schon im Vorfeld erkannt werden. Dadurch würde sich in vielen Fällen die Arbeit unserer, ohnehin schon belasteten, Kollegenschaft wesentlich erleichtern. Mit Schuljahresbeginn wurden auf Grund der zahlreichen Pensionierungen 19 öffentliche Pflichtschulen nach einem vorhergegangenen Assessmentverfahren mit neuen Schulleitungen besetzt. Wir gratulieren diesen und wünschen ihnen viel Freude und Erfolg in ihrer neuen verantwortungsvollen Tätigkeit! Alle jene neuen KollegInnen, die unsere, durch Versetzung in den Ruhestand oder Ab- Stephan Maresch ZA-Vorsitzender stephan.maresch@goed.at

4 SEITE 4 wanderung in ein anderes Bundesland, immer knapper werdende Personaldecke verstärken, heißen wir in unseren Reihen herzlich willkommen! Leider können wir aus Wiener Sicht trotz zahlreicher Neuzugänge die medialen Aussagen von Frau BMn Dr. Claudia Schmied, dass es heuer zu keinen personellen Engpässen kommen wird, nicht bestätigen. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung im Stadtschulrat ist es uns gelungen, viele Wünsche der im Dienst befindlichen KollegInnen (Versetzungen innerhalb von Wien, Karenzierungen, etc.) zu ermöglichen. Alle Standorte, an denen es zu Schulbeginn zu personellen Engpässen gekommen ist, können im Rahmen des zugeteilten Kontingents schon ab Beginn des Schuljahres Mehrdienstleistungen (MDL) vergeben. Dies wurde Ende August in einer Sitzung der PflichtschulinspektorInnen auf Anfrage der Personalvertretung vereinbart. Wie schon in den vorherigen fcg Journalen berichtet, entfällt ab dem heurigen Schuljahr die Administration des Schulbuchselbstbehaltes für unsere Berufsgruppe. Wir haben uns als fcg-wiener lehrerinnen lange dafür stark gemacht, da es an etlichen Wiener Schulstandorten immer wieder zu Problemen kam. Eine weitere Forderung von uns wurde durch den Dienstgeber nunmehr ebenfalls umgesetzt. Zukünftig werden alle schul- und lehrerrelevanten Formulare, die im Vorfeld gemeinsam auf einen neuen Stand gebracht wurden, im Internet direkt durch die SchulleiterInnen und LehrerInnen abrufbar sein. Genaueres können Sie im Verlauf dieses fcg-journals lesen. Zu Schulbeginn mussten etliche Standorte feststellen, dass das Internet nicht funktioniert. Wir haben dieses Problem sofort nach Bekanntwerden den zuständigen Verantwortlichen mitgeteilt, da ein reibungsloser Ablauf von administrativen Tätigkeiten ohne Internetzugang unmöglich ist. Immer wieder wird seitens unseres Ministeriums Qualität und Professionalität eingefordert. Dieser hohe Anspruch wird umgekehrt aber oftmals nicht erfüllt. Die behäbige EDV an vielen Wiener Schulstandorten erschwert zusätzlich den KollegInnen die Arbeit. Wir haben diese Problematik in der MA56 angesprochen und erwarten uns, dass die Wiener Landesregierung dieses Problem bald erkennt und einer positiven Lösung zuführt. Viele Themen sollen in diesem Schuljahr nicht nur diskutiert werden, sondern im Sinne aller Schulpartner endlich gelöst werden. Ich werde mit meinem Team weiter mit ganzer Kraft an einer zukunftsorientierten Umsetzung arbeiten! In diesem Sinne wünsche ich einen guten Start ins neue Schuljahr Mit kollegialen Grüßen Ihr Stephan Maresch Der Österreichische Gewerbeverein hat eine Broschüre zum Thema Berufsorientierung herausgebracht. Diese kann unter folgendem Kontakt bestellt werden: Österreichischer Gewerbeverein Generalsekretär: Mag (fh) Stephan Blahut Eschenbachgasse Wien Telefon / Fax

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6 SEITE 6 Aktuelle Pensionsregelungen - Teil 3 Fortsetzung der Artikel aus den fcg-journalen März und Juni 2011 Zusammenfassung der Ruhestandsregelungen für pragmatisierte LandeslehrerInnen Normaler Pensionsantritt ( 11 LDG) Mit 31. Dezember des Jahres, in dem der Landeslehrer sein 65. Lebensjahr vollendet. Ab gilt: Mit Ablauf des Monats, in dem der Landeslehrer sein 65. Lebensjahr vollendet. Bei wichtigem dienstlichen Interesse kann die landesgesetzlich hierzu berufene Behörde den Übertritt in den Ruhestand jeweils für 1 Schuljahr aufschieben (höchstens bis zum 70. Lebensjahr des Landeslehrers). Pro Monat ab dem 65. Lebensjahr erhöht sich damit die Ruhegenussbemessungsgrundlage um 0,28 % (maximal um 10,08 %). Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung ( 13 und 115e LDG) Durch schriftliche Erklärung, aus dem Dienststand ausscheiden zu wollen, kann der Landeslehrer seine Versetzung in den Ruhestand frühestens mit Ablauf des Monats bewirken, in dem er den nach den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzten Lebensmonat erreicht hat. Geburtsdatum Alter J J 1 M J 2 M J 3 M J 4 M J 5 M J 6 M J 7 M J 8 M J 9 M J 10 M J 11 M Die Erklärung kann schon ein Jahr vorher abgegeben werden; die Ruhestandsversetzung erfolgt mit Ablauf des vom Landeslehrer bestimmten Monats, frühestens jedoch am Ende des dem Monat der Abgabe des Ansuchens folgenden Monats. Ein Widerruf der Erklärung ist bis spätestens 1 Monat vor Wirksamwerden möglich. Für ab Geborene fällt die Ruhestandsversetzung durch Erklärung weg, es gilt das einheitliche Pensionsantrittsalter mit Ablauf des Monats, in dem der Landeslehrer das 65. Lebensjahr vollendet. Versetzung in den Ruhestand von vor 1954 geborenen Landeslehrpersonen mit langer beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit ( 115d LDG) Für Landeslehrpersonen, die vor dem geboren sind, ist eine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats möglich, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wurde, wenn zu diesem Zeitpunkt eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 40 Jahren vorliegt ( Hacklerregelung ). Für jene Landeslehrpersonen, die das Kriterium für eine Ruhestandsversetzung mit hoher beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit vor dem erfüllen, gibt es keine Abschläge ( 5 Abs. 2b). Präsenz- und Zivildienstzeiten werden mit bis zu 30 Monaten und Kindererziehungszeiten mit bis zu 60 Monaten als beitragsgedeckte Zeit berücksichtigt. Die bescheidmäßige Feststel- Martin Höflehner martin.hoefl ehner@fcg-wien-aps.at Anmerkung: Da Gesetzestexte im Original zitiert werden, entfällt dafür die geschlechtergerechte Formulierung.

7 SEITE 7 lung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit kann von den in Frage kommenden Altersgruppen bei der Schulbehörde beantragt werden. Versetzung in den Ruhestand von nach 1953 geborenen Landeslehrpersonen mit langer beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit ( 115f LDG) Für nach dem 31. Dezember 1953 geborene Landeslehrpersonen gilt, dass eine Versetzung in den Ruhestand frühestens mit Ablauf des Monats erfolgen kann, in dem die Landeslehrperson ihr 62. Lebensjahr vollendet, wenn sie zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit von 42 Jahren aufweist. Die Abschläge betragen in diesem Fall pro Jahr des gegenüber dem Regelpensionsalter früheren Pensionsantritts 3,36 % = 0,28 % pro Monat. Vorruhestand ( 13a LDG) Gilt ausschließlich für Lehrerinnen und Lehrer, die vor dem 2. August 1953 geboren sind. Der Antritt ist nur mit Ablauf des 31. Juli eines Jahres oder mit Ablauf des Monatsletzten nach dem Ende eines Wintersemesters möglich. Der Antrag ist frühestens 12 Monate und spätestens 2 Monate vor dem Wirksamkeitstermin abzugeben, er muss den Wirksamkeitstermin enthalten. Der Antrag kann nicht mehr zurückgezogen werden. Pro Jahr des gegenüber dem Regelpensionsalter früheren Antritts wird die Ruhegenussberechnungsgrundlage um 4 % gekürzt = 0,3333 % pro Monat. Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung ( Pensionskorridor ) (LDG 13 c): Auf Antrag des Beamten ist eine Ruhestandsversetzung frühestens mit dem Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird, möglich, wenn der Beamte zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 450 Monaten (= 37,5 Jahre) aufweist. Die Abschläge von der Ruhegenussbemessungsgrundlage betragen für alle bis geborenen KollegInnen pro Jahr vor dem Regelpensionsalter 1,68 % = 0,14 % pro Monat, der zwischen dem gesetzlichen Pensionsalter und dem tatsächlichen Antritt der Korridorpension liegt ( 5 Abs. 2b in Verbindung mit 97c Pensionsgesetz). Für nach 1953 geboren KollegInnen erhöht sich der Abschlag auf 3,36 % pro Jahr, zusätzlich werden dann nochmals 2,1 % pro Jahr abgezogen ( 5 Abs. 2a Pensionsgesetz). Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ( 12 LDG) Der Beamte ist von Amts wegen oder auf seinen Antrag in den Ruhestand zu versetzen, wenn er dauernd dienstunfähig ist. Die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen werden von der Dienstbehörde vorgeschrieben. Die Abschläge betragen in diesem Fall pro Jahr des gegenüber dem Regelpensionsalter früheren Pensionsantritts 3,36 % = 0,28 % pro Monat. Die Kürzung ist mit maximal 18 % limitiert und unterbleibt bei Dienstunfähigkeit wegen Dienstunfalls oder Berufskrankheit, sofern eine Versehrtenrente zuerkannt wird. Jubiläumszuwendung ( 20 c GehG) Dem Beamten kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 40 Jahren für treue Dienste eine Jubiläumszuwendung gewährt werden. Diese beträgt bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 400 vh des Monatsbezuges, der der besoldungsrechtlichen Stellung des Beamten in dem Monat entspricht, in den das Dienstjubiläum fällt. Die Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 400 vh des Monatsbezuges kann auch gewährt werden, wenn der Beamte nach einer Dienstzeit von mindestens 35 Jahren gemäß 13 LDG (Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung), 13c LDG ( Korridorpension ) oder 115d oder 115f LDG ( Hacklerregelung ) in den Ruhestand versetzt wird. In allen diesen Fällen ist der Jubiläumszuwendung der Monatsbezug im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienststand zugrunde zu legen.

8 SEITE 8 Die Jubiläumszuwendung ist gemeinsam mit dem Monatsbezug oder Ruhebezug für den Monat Jänner oder Juli auszuzahlen, der dem Monat der Vollendung des betreffenden Dienstjubiläums oder Pensionierung als nächster folgt. Die Jubiläumszuwendung in der Höhe von vier Monatsgehältern gebührt also bei allen Ruhestandsvarianten außer beim Vorruhestand. Wiederaufnahme in den Dienststand ( 14 LDG) Der Landeslehrer des Ruhestandes kann aus dienstlichen Gründen durch Ernennung wieder in den Dienststand aufgenommen werden, wenn er im Fall des 12 seine Dienstfähigkeit wieder erlangt hat. Ein Ansuchen des Landeslehrers ist nicht erforderlich. Die Wiederaufnahme ist nur zulässig, wenn der Landeslehrer das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und es wahrscheinlich ist, dass er noch durch mindestens fünf Jahre seine dienstlichen Aufgaben versehen kann. Der Landeslehrer hat den Dienst spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft des Bescheides, mit dem die Wiederaufnahme in den Dienststand verfügt wird, anzutreten. Übersicht für pragmatisierte KollegInnen Alterspension ( 11 LDG) Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung ( 13 und 115e LDG) Lehrervorruhestand ( 13a und 115e LDG) Lange Versicherungsdauer ( Hacklerregelung ) (115d bzw. 115f LDG) Korridorpension ( 13c LDG in Verbindung mit 5 und 97c PG) Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ( 12 LDG) für bis Geborene Abzüge für ab Geborene Abzüge mit 65 keine mit 65 keine Übergangsregelungen für bis Geborene (siehe Tabelle auf Seite 6) gilt nur für alle bis zum Geborenen mit 60 Übergangsregelungen für bis Geborene 2 Termine im Jahr (1.3. bzw. 1.8.) mit 60 bei Vorliegen von 40 beitragsgedeckten Jahren mit 62 bei Vorliegen von 37,5 anrechenbaren Jahren Bei amtsärztlich festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit keine 4 % pro Jahr vom gesetzlichen Regelpensionsalter gerechnet keine, wenn die beiden Bedingungen vor erfüllt werden, sonst 3,36 % pro Jahr 1,68 % pro Jahr 3,36 % pro Jahr, höchstens jedoch 18 % keine Abzüge, wenn die Dienstunfähigkeit in Folge eines Dienstunfalles eintritt mit 62 bei Vorliegen von 42 beitragsgedeckten Jahren mit 62 bei Vorliegen von 37,5 anrechenbaren Jahren Bei amtsärztlich festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit nicht mehr möglich nicht mehr möglich 3,36 % pro Jahr 3,36 % pro Jahr + weitere 2,1 % pro Jahr vom sich ergebenden Ruhebezug 3,36 % pro Jahr, höchstens jedoch 18 % keine Abzüge, wenn die Dienstunfähigkeit in Folge eines Dienstunfalles eintritt

9 SEITE 9 Im Focus Die Gewerkschaft Dabeisein lohnt sich Die Gewerkschaft ist eine Vereinigung von ArbeitnehmerInnen zur gemeinsamen Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen. Die Gewerkschaften sind zumeist aus der europäischen Arbeiterbewegung hervorgegangen und setzen sich seit ihrem Bestehen für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung, und teilweise auch für weitergehende Gesellschaftsveränderung ein. ( org/wiki/gewerkschaft) In Österreich ist die Gewerkschaft seit 1945 im Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) als Verein konstituiert und gliedert sich intern zurzeit in sieben Teilgewerkschaften. Die zweitgrößte davon ist die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Die Bediensteten des Bundes und der Länder, unter ihnen auch wir LandeslehrerInnen, sind in der GÖD u. a. organisiert. Der ÖGB bzw. die GÖD sind überparteilich. Die Mitgliedschaft hängt nicht von einem Parteibuch ab. Die Vertretung greift über die einzelnen Berufssparten hinaus. Die GÖD ist somit ein Abbild der beruflichen Welt im öffentlichen Bereich. In den 26 Bundesvertretungen sind alle Berufsgruppen vereinigt: Allgemeiner Verwaltungsdienst, Handwerker/innen, Lehrer/ innen, Exekutive, Ärzte und Krankenpflegepersonal, Richter/innen, Universitäts- und Hochschullehrer/innen sowie Militärbedienstete. Die Gewerkschaft ist eine Solidargemeinschaft, die nach der Devise Gemeinsam sind wir stark! in Verhandlungen mit den Arbeitgebern mehr erreichen kann, als wenn z. B. jede Lehrerin oder jeder Lehrer für sich selbst eine private Gehaltsverhandlung durchführt. Die GÖD vertritt die Interessen der öffentlich Bediensteten gegenüber den Arbeitgebern (z.b. Bundesregierung, Landesregierungen) und ist anerkannter Ansprechpartner bei Verhandlungen (z. B. Gehaltsverhandlungen). Weiters gibt die GÖD regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab, verhandelt bei Gesetzesnovellen und Verordnungen mit und fordert im Interesse der öffentlich Bediensteten Gesetzesänderungen. Alle Gewerkschaftsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Jedes Mitglied kann alle Gewerkschaftseinrichtungen im Rahmen der festgelegten Bestimmungen in Anspruch nehmen. Die Mitgliedschaft ist selbstverständlich freiwillig allerdings nicht kostenlos. Der Bruttomitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1% des Gehalts, höchstens jedoch 1% des Gehalts eines Beamten der allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IV, 7.Gehaltsstufe (2011: 22,72 Euro). Der Beitrag ist steuerlich absetzbar d.h. die Steuerbemessungsgrundlage wird um die Höhe des Betrags ermäßigt. Man erwartet sich mit Recht, dass für die Leistungen des Mitgliedsbeitrags eine Gegenleistung einerseits als Verhandlungserfolge und anderseits als persönliche Serviceleistungen erbracht wird. Die Serviceleistungen finden Sie in detaillierter Form unter Wir schicken Ihnen auch gerne auf Anfrage eine diesbezügliche Broschüre zu. Mag. Johannes Idinger johannes.idinger@ fcg-wien-aps.at

10 SEITE 10 Herzliche Gratulation an die SMS 2 Sportmittelschule 2 Wittelsbachstraße 6 singt Euro Volley Song 2011! Im Zuge eines vom ÖVV ausgeschriebene Kreativwettbewerbs konnte sich die Kooperative Sportmittelschule Wittelsbachstraße 6, 1020 Wien gegen alle Schularten und Schulstufen österreichweit durchsetzen. Ziel dieses Wettbewerbs war es, einen Song für die EuroVolley 2011, welche vom September in Österreich und in Tschechien stattfand, zu komponieren. Unser Kollege und Musiker Matthias Hammer konnte mit seinem großartigen Team (Luisa Thum, Martin Pauser, Georg Stanzl, Regine Kuhnle) und mit begeisterten SchülerInnen dieses Projekt erfolgreich umsetzen. ÖVV-Präsident Peter Kleinmann ehrte am Dienstag 28. Juni 2011 im Rahmen eines Schulfestes an der SMS2 das siegreiche Team (siehe Foto oben). Ihr werdet mit diesem Song Nummer eins in den Charts und wir werden Europameister. Dann können wir alle zufrieden sein, scherzte Kleinmann. Danach wurde der Song mt dem Titel Get it on von den SchülerInnen und dem ÖVV-Nationalteam im Beat 4 Feet Studio eingesungen. Die von Matthias Hammer, Luisa Thum und Martin Pauser mitkomponierte und coproduzierte und von Caroline Cross gesungene offi zielle Volleyball EM Hymne Get it on ist nun auch als I-Tunes Download zum Preis von 0,99 erhältlich. Unterstützen Sie bitte unserer Kolleginnen - hier der Link: Das Team der fcg wiener lehrerinnen gratuliert allen beteiligten KollegInnen und SchülerInnen zu diesem großartigen Erfolg!

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12 SEITE 12 Gesamtschule Ein Blick nach Finnland Die Schule der 10 bis 14-jährigen, Gesamtschule, die Gemeinsame Schule oder sogar die Schule der Jährigen : so viele Namen kennzeichnet die jahrzehntelange Frage nach der Änderung der Sekundarstufe I. Wie immer diese Form auch in Zukunft heißen mag, es ist an der Zeit, sich ernsthaft über eine sinnvolle Reform Gedanken zu machen. Die Bildungspolitik scheint dies nur in Ansätzen zu tun. So reduzieren sich politische Aussagen unserer BM beispielsweise auf: Am Ende werden die Eltern über die Neue Mittelschule als Gesamtschule entscheiden 1 Und von völliger unerwarteter Seite tönt BM Stöger zusätzlich: Eine Gesamtschule und nicht nur eine Neue Mittelschule an allen bisherigen Hauptschulen würde die intensivste Betreuung der Schüler garantieren. Weniger zu selektieren sei gesünder. 2 Immer wieder wird Finnland als das schulische Vorbild dem österreichischen Schulsystem gegenübergestellt. Ein gerne strapaziertes Argument der Befü rworterinnen einer Gesamtschullösung in Österreich ist u.a. die Tatsache, dass Finnland 2006 als Sieger und 2009 an dritter Stelle (nach Shanghai und Korea) beim Programme for International Student Assessment (PISA) 3 hervor gegangen ist. Nur am Rande sei dabei beispielsweise die Frage nach der allgemein bekannten (Selbst-)Disziplin asiatischer Kulturen, ihrem Einfluss auf persönliche Leistung des Individuums aber auch die negativen Seiten dieses teils menschenverachtenden Drills erwähnt. Entspricht daher ein statistischer Vergleich ohne Berücksichtigung des sozio-kulturellen Umfeldes tatsächlich einer seriösen Auseinandersetzung mit der Frage der Gesamtschule? 1 BM C. Schmied in: Österreich, Print-Ausgabe vom BM A. Stöger in: Die Presse, Print-Ausgabe, PISA 2009 Results - online unter Copyright kostenlosewallpapers.com Ich möchte mich daher in dieser Ausgabe des FCG- Journals mit dem europäischen Spitzenreiter der PISA- Studie näher beschäftigen und einen Beitrag zur konstruktiven Entspannung zum Thema leisten. In Finnland gibt es das System, das hierzulande als Gesamtschule bezeichnet wird und daraus wird hierorts gefolgert, dass wir ebenfalls unser differenziertes Schulsystem abschaffen und eine Gesamtschule einführen sollten. Selbstverständlich gibt es im finnischen System einiges, das übernehmenswert scheint und auch bei uns gute Ergebnisse bringen würde. Alles jedoch auf den Umstand zu reduzieren, dass dort alle SchülerInnen gemeinsam 6 Jahre lang die Grundschule besuchen und dass die drei Jahre dauernde Mittelschule überall die gleiche Bezeichnung hat (ohne in Wirklichkeit gleich zu sein), ist dabei aber ziemlich irrelevant. Denn immerhin werden Finnlands SchülerInnen erst mit sieben Jahren eingeschult. 4 Finnland ist eben anders als Österreich. Der Anteil an Kindern mit ausländischer Muttersprache ist mit ca. drei Prozent sehr gering. Für diese Kinder besteht Kindergartenpflicht. Zum Unterricht in einer regulären Schulklasse werden sie erst dann zugelassen, wenn sie eine der beiden Landessprachen (Finnisch oder Schwedisch) so gelernt und verinnerlicht haben, dass sie problemlos in den Regelunterricht integriert werden können. Damit wurden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, dass der Lernfortschritt der anderen SchülerInnen nicht behindert wird. In der Zwischenzeit haben die Finnen aber auch erkannt, dass es nicht nur um die Förderung schwacher SchülerInnen geht, sondern auch um jene, die besonders talentiert sind. So sagt beispielsweise der finnische Unterrichtsminister Henna Virkkunen: The Finnish system supports very much those pupils who have learning difficulties but we have to pay more attention also to those pupils who are very talented. 5 Die Gesellschaft Finnlands ist sehr traditionsbewusst und weltanschaulich homogen. 6 Aus all diesen Gründen gibt es verhältnismäßig wenige Probleme mit der Grundeinstellung zu Disziplin und Leistung. Was das finnische Schulsystem jedoch besonders hervorhebt, ist sein Fördersystem. Die Forderung nach einer inne- 4 Vgl. hiezu auch: Bildungssystem in Finnland online unter: de.wikipedia.org/wiki/bildungssystem_in_finnland 5 Tom Burridge, Why do Finland s schools get the best results? In BBC World News, online unter news_america/ stm 6 Vgl. hiezu auch: Finnland Online online unter finnland-e/einwanderung.htm

13 SEITE 13 ren Differenzierung im Unterricht, die den Grundpfeiler der deutsch-österreichischen Gesamtschulidee darstellt, stößt bei finnischen LehrerInnen auf Vorbehalte. In Finnland gibt es nicht nur kleinere Klassen als bei uns, sondern neben den LehrerInnen in jeder Schule auch eine Schulschwester (eine Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit), eine Kuratorin mit sozialpädagogischer Ausbildung, eine Psychologin, SpeziallehrerInnen mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung, die sich um die schwachen Schüler kümmern sowie diverse Betreuer und Erzieher. 7 Diese Fachleute ermöglichen es den LehrerInnen sich ganz auf das Unterrichten zu konzentrieren, weil sie sich der schwächeren und verhaltensauffälligen Schü lerinnen annehmen und sich um deren individuelle Probleme kümmern. Das Wiederholen einer Klasse gibt es in Finnland daher nur ganz selten. Zwischen 17 und 20 Prozent der finnischen Schulkinder werden jedes Jahr im Rahmen von Einzelunterricht (oder Spezialunterricht in ganz kleinen Gruppen) in einem oder mehreren Schulfächern gefördert, manche davon das ganze Jahr. Das entspricht in etwa jenem Anteil, der bei uns die PISA-Ergebnisse nach unten nivelliert. Mit dem Ruf zur Gesamtschule hat das aber alles nichts zu tun. Ein derartiges Förderprogramm an den Pflichtschulen wäre auch bei uns prinzipiell möglich; es ist primär eine Frage des einsetzbaren Budgets, von Fachleuten und Spezialisten und der Verfügbarkeit von LehrerInnen! 8 Doch abseits der Förderungsproblematik muss festgehalten werden, dass es weitere diskussionswürdige Aspekte gibt. So ist beispielsweise das finnische Schulsystem in Wirklichkeit genauso selektiv wie das deutsche oder österreichische. In Finnland gibt sich jede Schule selbst ihr Profil. Manche sind akademisch anspruchsvoller und entsprechen damit mehr oder weniger unserem Gymnasium, andere wiederum sind weniger anspruchsvoll (und entsprechen damit im Wesentlichen unserer Hauptschule). Für weiterführende Schulen gelten leistungsabhängige Zugangsbeschränkungen. Die Schullandschaft entspricht damit vor allem in den größeren Städten - ziemlich genau der Situation in Österreich. Die Schulen sind zwar nicht gleich, haben aber dieselbe Bezeichnung. Ein weiterer Aspekt sind Bildungsstand und Einkommen der Eltern. An finnischen Universitäten ist der Prozentsatz der Studenten, die aus vermögenden und Akademikerfamilien stammen, trotz des Föderungsengage- 7 Vgl. hiezu auch: Schulsystem im Finnland-Lexikon online unter Vgl. hiezu auch: Wissenschaftliche Artikel zu aktuellen pädagogischen Fragen online unter 9 Vgl. hiezu auch: Educational Qualifications and Wage Inequality: Evidence for Europe online unter ments in der Gesamtschule weit höher (und damit der Prozentsatz von Studenten aus armen und bildungsfernen Familien weit niedriger) als in allen anderen EU- Ländern. 9 Zu guter Letzt muss betont werden, dass das finnische Fördersystem für schwache Schü lerinnen sehr gut ist, für die überdurchschnittlich Begabten es aber mit ganz wenigen Ausnahmen (in den großen Städten) derzeit kaum besondere Förderung gibt. Dieses Defizit, das vor allem für begabte Kinder aus bildungsfernen Haushalten sehr frustrierend sein muss, schränkt Letztere ein und hemmt sie in ihrer eigenen Entwicklung. Zuletzt muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die Schule in Finnland von dem, was bei uns als Gesamtschule bezeichnet wird, weit entfernt ist. Was am finnischen Schulsystem gut ist, ist die Tatsache, dass es aus vielen kleinen Schulen besteht, dass die Schulen sehr viel Autonomie genießen, dass der Staat für jeden einzelnen Schüler viel mehr Geld ausgibt als bei uns, dass das Recht auf freie Schulwahl besteht und dass die Finnen, wie schon erwähnt, ein sehr gutes Fördersystem haben. Außerdem werden Lehramtskandidaten nach sehr strengen Kriterien ausgewählt und die Lehrer genießen in der Gesellschaft hohes Ansehen. Was können wir daher aus PISA wirklich lernen? Die PI- SA-Studie sagt über die Qualität eines Bildungssystems nichts aus. Sie misst nur grundlegende Fertigkeiten, die in Finnland dank des guten Fördersystems bei fast allen Kindern vorhanden sind. Die PISA-Studie wird daher von jenen, denen das differenzierte Schulsystem aus ideologischen oder dogmatischen Gründen nicht opportun ist als Vorwand genommen, bei uns die leistungsorientierte Differenzierung fallen zu lassen. Wir brauchen unzweifelhaft Reformen, aber wir sollten diese ohne Berücksichtigung sozio-kultureller Eigenheiten nicht unreflektiert übernehmen. Ein großer Schritt auf diesem Weg wäre es, wenn die Verantwortlichen sich von ideologisch Prinzipien könnten. geprägten freimachen Mag. Romana Deckenbacher romana.deckenbacher@ fcg-wien-aps.at

14 Wissen färbt ab. 33. BILDUNGSFACHMESSE FÜR LEHRMITTEL, AUSSTATTUNG, KULTUR UND SPORT. VON DER KLEINKINDPÄDAGOGIK BIS HIN ZUM KREATIVEN, LEBENSBEGLEITENDEN LERNEN. Mit den Bereichen: Sport Sportgeräte, Bewegung und Ernährung MiniWorld Fachmesse für Kindergärten Infos und ermäßigte Tickets unter:

15 SEITE 15 Von 10. bis 12. November ist es wieder soweit die Interpädagogica macht Station im Messegelände Wien! Auch heuer wieder ist die fcg wiener lehrerinnen mit einem Stand auf der größten Bildungsmesse Österreichs vertreten. Gleich beim Haupteingang und unübersehbar präsentieren wir uns unter dem Motto Vorrang für LehrerInnen. Neben Hilfestellungen unserer MitarbeiterInnen in dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen, soll unser Stand wie in den vergangenen Jahren für Sie wieder Ort der Kommunikation und Vernetzung, aber auch Rast- und Labestation sein. Einer unserer Schwerpunkte der letzten Jahre, die Gesundheit (Lärm, Luftgüte uvm.) wird auf der Messe konsequent weiterverfolgt. Deshalb befinden sich auf unsere Anregung hin gleich neben unserem Stand zwei Gesundheitsstraßen der BVA, bei denen Sie sich vor Ort von Fachleuten untersuchen und beraten lassen können. Wir freuen uns auf drei nette und kommunikative Tage unter KollegInnen Unser Stand: U-Bahn Station: U2 Krieau, Foyer: D, Halle: C, Standnumer: C1002 Ihr Team der fcg wiener lehrerinnen Gratiskartenaktion der PflichtschullehrerInnengewerkschaft Der Organisationsbereich Wien in der Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen unter der Hauptverantwortung des Organisationsreferenten Stephan Maresch organisiert auch heuer wieder für Gewerkschaftsmitglieder unter den Wiener PflichtschullehrerInnen eine Gratiskartenaktion. Genaue Details ergehen im September an alle Wiener APS-Standorte. Auskunft erhalten Sie im Bundesorganisationsbüro bei Andrea Seeliger oder Stephan Maresch unter 01/53454/436

16 SEITE 16 Bildungsstandards Eine Chance? Am 23. Mai 2012 ist es soweit: Die sogenannten Bildungsstandards werden zum ersten Mal getestet und überprüft. Nun stellt sich für viele die Frage, wozu es sie überhaupt gibt, wozu getestet wird und was mit den Testergebnissen geschieht. Bereits 2009 wurde per Verordnung im Zuge einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) festgelegt, was die Schüler/innen der 4. Schulstufe in Deutsch und Mathematik bzw. diejenigen der 8. Schulstufe in Deutsch, Mathematik und Englisch können sollen. Bildungsstandards sind konkret formulierte Lernergebnisse, die sich aus dem Lehrplan ableiten Copyright hesselink/fl ickr lassen. Sie legen Grundkompetenzen fest und wurden als Reaktion auf das schlechte Abschneiden unserer SchülerInnen bei internationalen Bildungsvergleichen wie der PISA- Studie eingeführt. Ab 2012 soll in jedem Frühjahr geprüft werden, wie sich die Bildungsstandards auf die Leistungen der Schüler/innen ausgewirkt haben. Begonnen wird mit Mathematik in der 8. Schulstufe, 2013 folgen Englisch in der 8. und Mathematik in der 4. Schulstufe, 2014 Deutsch in beiden Altersgruppen. Danach beginnt der nächste Drei- Jahres-Zyklus. Der Testablauf wird standardisiert und von eigens dafür geschulten LehrerInnen durchgeführt. Mag. Barbara Gullner fcg-wien-aps.at Wer ist berechtigt, die Ergebnisse zu sehen? Das Einsehen wird mittels Codevergabe ermöglicht. Die Codes werden bereits im Zuge der Testung verteilt. Der Schüler/die Schülerin wird damit berechtigt, seine/ihre Ergebnisse im Internet abzufragen, wodurch die Anonymität gewährleistet wird. Auf diese Weise bekommen SchülerInnen einen Überblick darüber, wo ihre persönlichen Stärken und Schwächen liegen allerdings nur in einem Gegenstand. Die Lehrpersonen können die Gesamtergebnisse ihrer Klasse, nicht jedoch die einzelner SchülerInnen erheben. Dadurch soll ihnen ermöglicht werden, ihren Unterricht zu refl ektieren und entsprechend anzupassen. Die Direktion hat die Gelegenheit, sich über das anonymisierte Gesamtergebnis der Schule zu informieren. Da auch hier die Ergebnisse verschlüsselt sind, sind Rückschlüsse auf die Arbeit und somit Beurteilungen einzelner Lehrpersonen nicht möglich. Letztlich bekommt auch die Schulaufsicht die Daten über ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Ziele der Testung sind sowohl eine Qualitätsverbesserung des Unterrichts als auch eine entsprechende Steuerung der Schulentwicklung wie z.b. durch Änderungen in der LehrerInnenaus- und fortbildung, der Lehrpläne, der Schulbücher usw. Keinesfalls darf damit eine Erstellung von Schulrankings erzielt werden. Dass unterschiedliche Standorte aufgrund der Struktur ihrer Schüler/innen stark differente Ergebnisse aufweisen werden, liegt auf der Hand. Eine brennende Frage scheint auch jene nach den Auswirkungen der Testergebnisse auf die Kinder zu sein. Um es kurz zu machen: Auf die Noten der SchülerInnen haben sie keine. Da die Ergebnisse erst ungefähr ein halbes Jahr später vorliegen, haben die Viertklässler die Volksschule bereits verlassen, die SchülerInnen der 8. Schulstufe ebenfalls die Schulform gewechselt.

17 SEITE 17 Wie lassen sich Bildungsstandards und individuelle Förderung nun vereinbaren? Spezielle bzw. individuelle Fördermaßnahmen z.b. für Kinder mit Migrationshintergrund werden bei den Bildungsstandards nicht ausweisen, da lediglich Kompetenzen formuliert werden. In diesem Sinne sind die Bildungsstandards aber als eine Chance zu sehen: Werden Leistungsfeststellungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt, wird eine gezielte Förderung ermöglicht. Im Internet sind zahlreiche Beispieltests als Vorbereitungsmöglichkeiten zu fi nden - das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) stellt auf seiner Homepage ( e.at) zahlreiche Downloads, Unterrichtsmaterialien, Publikationen, Aufgabenbeispiele und sonstige Informationen zur Verfügung. Ob schlechte Ergebnisse auf unsere SchülerInnen möglicherweise demotivierend wirken oder zu Überforderung führen, wird zu prüfen sein. In diesem Zusammenhang ist auch die Testung in lediglich einem Unterrichtsgegenstand als kritisch zu betrachten, da Kinder in unterschiedlichen Bereichen oft unterschiedliche Stärken aufweisen. Insgesamt scheinen die Einführung der Bildungsstandards sowie die Durchführung der Tests mit den durchwegs verlässlich anonymisierten Ergebnissen notwendig und können eine durchaus positive Entwicklung in Gang setzen. Abzuwarten bleibt, wie mit den Ergebnissen umgegangen wird, um für unsere Kinder wirklich die Qualität der Schule einer Weiterentwicklung und Verbesserung zu unterziehen. Volleyballclubbing Einer guten Tradition folgend fand auch heuer wieder in der vorletzten Schulwoche das Volleyballclubbing der Wiener PflichtschullehrerInnen statt und es war wiedereinmal ein absolutes Highlight des Schuljahres.Die Organisatoren Stephan Maresch, Martin Groß, Andreas Postmann und Alexander Homberg durften bei prächtigem Wetter 24 Teams erstmals in der KMS Florian Hedorferstraße empfangen und kürten nach vier Stunden und etlichen spannenden Matches zwei verdiente Sieger im A und B Pool. Bis in die frühen Morgenstunden wurde gefeiert, gegrillt, getrunken und vor allem auch getanzt. Das Organisationsteam bedankt sich bei allen Gästen und vor allem bei den vielen HelferInnen für die zahlreiche Teilnahme und freut sich schon auf das Volleyballclubbing Danke an die BVA für die Unterstützung und die Bereitstellung der Preise Christoph Liebhart christoph.liebhart@ fcg-wien-aps.at

18 SEITE 18 Stoffls spitze Feder Sommerträume Wer in den letzten Wochen einen kleinen Streifzug durch die Leserforen diverser Klein- und Feinformate gemacht hat, wurde verlässlich mit dem allsommerlichen Lehrerarbeitszeitbashing frustrierter und bildungsmäßig scheinbar Zukurzgekommener bedient. Übrigens: Laut Wiener BildungspolitikerInnen ist in Wien alles super und es fehlen gar keine Lehrer Nur einmal blieben die Foren wie ausgestorben: Als die steirische Gesundheitslandesrätin Ploderer anregte, dass alle, wie auch Beamte, Bauern und andere, Selbstbehalt bei einem Arztbesuch zahlen sollten, vermisste man richtig die Privilegienritter und Pfründesicherermails. Seltsam BM Schmied schiebt bei den nur sehr langsam vorrangehenden Lehrerdienstrechtsverhandlungen den Schwarzen Peter recht durchsichtig und ungeschickt in Richtung Gewerkschaft, die angeblich wegen des Gewerkschaftstages im November die Reformen blockiert, lässt aber eine gut bezahlte Beraterfi rma überaltete Papiere mit Überschriften ohne konkrete Inhalte bei sogenannten Gesprächen vorlegen. Da war einigen Damen und Herren scheinbar der Sommer zu kurz. Wie professionell in dem Hause gearbeitet wird, lässt mitunter auch das plötzlich aufgetauchte 300 Mio. Budgetloch vermuten Copyright gc-ebersberg/fl ickr Christoph Klempa Stellvertr. Vorsitzender Dienststellenausschuss 6. IB fcg-wien-aps.at home/bildung/schule/ lehrerbildung/689963/ Lehrerdienstrecht_Reform-wird-sich-verzoegern?_vl_backlink=/ home/bildung/schule/ index.do Schaut euch mal im Lehrerzimmer um..ein schmerzfreies Erwachen aus den Sommerträumen und einen guten Start wünscht euch Dipl.Päd. Christoph Stoffl Klempa

19 SEITE 19 Bildungsexperten Abstand zu gewinnen ist ein wichtiger Bestandteil des Sommers. Im vergangenen Juli habe ich nur wenige Tage in Österreich verbracht und damit eine herrliche Abstinenz von allen Schuldebatten genossen. Die wenigen Tage in der Heimat bescherten mir trotzdem ein klassisches Sommer Dejavu. Pünktlich im Juli es musste ja kommen beglückte man uns mit der Sommer-Endlosschleife: Die Ferien sind zu lang! Das behaupten Schulexperten. Willkommen daheim! Jetzt interessiert mich neben der inhaltlichen Debatte brennend, wer diese Experten sind. Wie kommt man zu diesen unendlichen Ehren, als Schulexperte im ORF und in vielen Zeitungen nur so herumgereicht zu werden (und dabei auch noch ganz gut zu verdienen). In einer höchst repräsentativen Umfrage in meinem Lehrer-Freundes/Familienkreis konnten wir uns auf ein Anforderungsprofil einigen: Man muss schon einmal eine Schule gesehen haben. Ob von innen oder außen, spielt keine Rolle, es reicht, wenn man an einer Schule ab und zu vorbei geht. Ein Schulexperte soll auch Buchautor sein. Die Referenz, einmal ein Buch geschrieben zu haben (wann auch, worüber ist sowieso irrelevant), genügt vollauf. Im Fernsehen wirkt das Insert des Namens mit der Berufsbezeichnung Buchautor einfach gut. Ein bisschen auf Lehrer hinpecken und immer wieder zu betonen, dass LehrerInnen in der Schule einen tollen Arbeitsplatz vorfinden, ist Grundsatz. Lehrer sind Bremser, so ist es einfach. Ohne solche Aussagen gibt es keinen Experten. Man muss immer wieder auf angeblich wissenschaftlich Erwiesenes zurückgreifen. So auch die Tatsache, dass Sommerferien einfach zu lang und nur Herbstferien die Probleme lösen. Wer diese wissenschaftliche Weisheit erhoben hat, bleibt unklar und unwichtig. Wichtig ist, dass man das als wissenschaftlich fundiert angibt, was medial gerne gehört wird. Demnach fallen die beteiligten Kinder, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern nicht in diese Kategorie. Das Inhaltliche an der Sache wird damit eigentlich zur Nebensache. Interessant finde ich aber das Argument, dass durch Herbstferien bei gleich bleibender Zahl der Ferientage das Betreuungsproblem für jüngere Kinder wegfällt. Und wieso bitte das? Nach meinem Nicht-Experten-Denken heißt das doch nur, dass man im Herbst eine zusätzliche Betreuung braucht, während im Sommer eine Woche wegfällt. Außerdem fände ich es erschreckend, wenn die Aufgabe der LehrerInnen darauf reduziert wird, Kinder zu betreuen. Ich sehe meine Tätigkeit primär in der Unterrichtsarbeit. Um Experten zu entsprechen, müsste die Schule demnach eine Betreuung von 7 19 Uhr anbieten, und das 365 Tage im Jahr. Das ist nicht die Aufgabe der Schule behauptet Ihr Nicht-Experte! In einem ganz anderen Zusammenhang habe ich ein Interview mit Dr. Michael Musalek, dem Leiter des Anton Proksch Instituts, gehört, der meint, dass die Meinung von Experten (und in seinem Bereich ist er zweifellos einer!) nur einer von vielen Aspekten sei. Die Aufgabe der Politik bestehe darin, aus vielen Aspekten eine für die Gesellschaft brauchbare Lösung zu finden. Hört, hört! Vielleicht sollten sich das unsere Schul-Experten etwas zu Herzen nehmen. So wünsche ich allen Unterrichtsexperten in Ihrer Arbeit mit den anvertrauten Kindern ein erfüllendes, erfolgreiches Schuljahr! Thomas Krebs Vorsitzender Dienststellenausschuss 2. IB krebs.fcg@gmx.at

20 März 2012 Messe Düsseldorf Die Spitzenkräfte der deutschsprachigen Schulen treffen sich im März 2012 in Düsseldorf. Können wir auch mit Ihnen rechnen? Schulen gehen in Führung Seien Sie dabei, wenn Schulleiterinnen und Schulleiter die Schule von morgen gestalten beim Deutschen Schulleiterkongress 2012 in Düsseldorf. Das erwartet Sie: Namhafte Redner aus Wirtschaft, Politik und aus dem Bildungssektor. Referenten, die Ihnen entscheidende neue Impulse für Ihre Arbeit liefern. Ein praxisnahes Workshop- und Vortragsprogramm vollgepackt mit Best-Practice-Beispielen und Techniken, mit denen Sie Impulse setzen und noch mehr frischen Wind an Ihre Schule bringen. Alle Informationen unter: Sichern Sie sich jetzt als GÖD-Mitglied die exklusiven und befristeten VBE-Sonderkonditionen unseres deutschen Partnerverbandes! Das sind nur einige der Themen: Neue Führungstechniken: So wächst Ihr Kollegium zu einem Team, das den Lebensraum Schule engagiert mitgestaltet. Qualitätsmanagement: Erprobte Strategien, mit denen Sie Ihre Schule weiter nach vorn bringen. Öffentlichkeitsarbeit: Wie Sie ungeahnte Finanzierungsquellen erschließen und welche Partner Sie hierbei unterstützen. Jetzt die Teilnahme und den Frühbucherrabatt von über 30 % sichern. Melden Sie sich jetzt an!

21 SEITE 21 School-Opening 2011 Voll motiviert starteten die Lehrerinnen und Lehrer nach einem erholsamen Sommer ins neue Schuljahr. Um sich noch ein bisschen mehr mit guter Stimmung und Motivation zu betanken, bot das kommende Schuljahr! School-Opening im Glaswerk eine schöne Gelegenheit. Es war ein gelungener Abend, ein netter Sommerausklang und ein frischer Aufwind für das Besonders gefreut haben sich die Organisatoren des Aktivteams über das Kommen vieler VIPs, wie z.b. unseren ZA Vorsitzender Stephan Maresch, Vorsitzender der Gewerkschaft Pfl ichtschullehrerinnen Paul Kimberger, LSI Dr. Franz Zach, BSI Mag. Ulrike Mangl, Manfred Zolles und Monika Prock, uvm. Maximilian Köck

22 SEITE 22 Für Sie gelesen von Irmtraud Fian, M.Ed.: Die gültigen Erlässe des Stadtschulrates für Wien sind unter der Adresse in der Suchmaske unter dem Menüpunkt TOOLS abrufbar: Weiters können Sie alle in diesem Beitrag angeführten Erlässe unter Downloads Erlässe nachlesen. ER I 109 Zl /0011-kanz1/2009 vom : Zeitkonto - LDG 50 Siehe auch Rundschreiben des BMUKK-722/0045-III/8/2009- Pkt. 8 Das Modell findet für pragmatische LehrerInnen, die im vollen Beschäftigungsausmaß in Verwendung stehen, sowie für vollbeschäftigte vertragliche LehrerInnen, die im Rahmen des Entlohnungsschemas I L in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehen, Anwendung. Kirchlich bestellte ReligionslehrerInnen und VergütungslehrerInnen nach 19 Abs. 3 Privatschulgesetz sind nicht erfasst. a) Ansparphase Die Lehrkraft kann durch Erklärung bewirken, dass Mehrdienstleistungen, die mit einer Vergütung gemäß 50 Abs. 1 bis 4 LDG 1984 abzugelten wären, in einem bestimmten Unterrichtsjahr (zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz) nicht zu vergüten sind, sondern mit der zugrunde liegenden Zahl von Unterrichtsstunden dem Zeitkonto gutgeschrieben werden (Teilgutschrift) ( 50 Abs. 12 LDG 1984). Der gewählte Prozentsatz ist für das jeweilige Unterrichtsjahr verbindlich. Die Erklärung (Formular) ist bis 30. September des betreffenden Unterrichtsjahres abzugeben und ist unwiderruflich ( 50 Abs. 13 LDG 1984). Formulare des SSRfWien - Download Die Formulare für den APS-Bereich (Stand September 2011) des SS- RfW stehen ab sofort zum Herunterladen ( gv.at Anmeldung mit Login-Daten: apsformulare formular) bereit. Irmtraud Fian, M.Ed. irmtraud.fi an@goed.at Folgende Formulare wurden neu überarbeitet: Dienstausweis / Familienhospizfreistellung / Formblatt I Beschäftigungsverbot / Formblatt II Geburtsmeldung Mutter / Formblatt III Geburtsmeldung Vater/ Frühkarenzurlaub für Väter gegen Entfall der Bezüge / Herabsetzung Lehrverpflichtung pragmatisierte LehrerInnen / Herabsetzung Lehrverpflichtung VertragslehrerInnen / Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge / Karenzurlaub Pflege gegen Entfall der Bezüge ( 58 c LDG) / Kinderzulage Antrag / Kuraufenthalt Ansuchen / Meldung Verehelichung Scheidung Adressänderung Partnerschaft / Nebenbeschäftigung LehrerIn /Pflegefreistellung Erklärung / Sonderurlaub Ansuchen / Voller Pensionsbeitrag 116 d GehG/ Weiterverwendung / Zeitkonto Ansparen / Zwischendurchfreistellung pragmatisierte LehrerIn Sabbatical / Zwischendurchfreistellung VL IL Sabbatical (VertragslehrerIn)

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