StB Dr Klaus Hilber 1. Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht
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- Anneliese Weber
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1 StB Dr Klaus Hilber 1 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht
2 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht Inhaltsübersicht 1. Firmenpension & Pensionskasse 2. Steuerfreie Zukunftssicherung ( 3/1 Z 15 EStG) 3. Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge 4. Vorsorgewohnungen 5. Sonstige Strategien StB Dr Klaus Hilber 2
3 StB Dr Klaus Hilber 3 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht 1. Firmenpension für GmbH-Geschäftsführer mit mehr als 25% Beteiligungsausmaß besondere Voraussetzungen: Pensionszusage muss schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich sein - max80% des lfd Aktivbezuges Pensions-Rückstellung mit steuerlicher Wirkung möglich 50%ige Wertpapierdeckung für diese Rückstellung notwendig andere Möglichkeiten: Auslagerung der Verpflichtung in eine Pensionskasse möglich (bis zu 25% Beteiligungsausmaß an der GmbH) Pensionsrückdeckungsversicherung ebenfalls möglich
4 StB Dr Klaus Hilber 4 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht 2. Steuerfreie Zukunftssicherung (1) 3 Abs 1 Z 15 Zukunftssichernde Maßnahmen für max 300,- pro Jahr Lohnsteuerbefreiung für Dienstgeber: gewinnmindernde Betriebsausgabe muss allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe angeboten werden (keine Einzelzusagen möglich) Beiträge zu Lebensversicherungen nur dann steuerfrei, wenn Versicherungssumme Ableben = mind Summe Erleben Laufzeit der Versicherung: bis Antritt gesetzliche Alterspension bzw mind 10 Jahre Hinterlegung Versicherungspolizze beim Arbeitgeber
5 StB Dr Klaus Hilber 5 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht 2. Steuerfreie Zukunftssicherung (2) Gehaltsumwandlung und dadurch Unterschreitung KV- Mindestentgelt - SV-rechtlich nicht begünstigt aber: Steuerrecht kennt Anspruchsprinzip nicht, daher steuerliche Begünstigung möglich Maßgeblich für Mindestlaufzeit ist das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages geltende gesetzliche Pensionsantrittsalter Übernahme der Prämienzahlung durch Arbeitgeber nicht begünstigt, wenn Vertrag vorher von Mitarbeiter selbst abgeschlossen worden ist (keine Betriebsbezogenheit)
6 StB Dr Klaus Hilber 6 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht 2. Steuerfreie Zukunftssicherung (3) Gehaltsumwandlungen Steuerfreiheit, aber der arbeitsrechtliche Lohnanspruch wird nicht vermindert, daher SV-Pflicht für steuerfreien Betrag aus Vereinfachungsgründen kann 20/2 ignoriert werden und sämtliche SV-Beiträge sind Werbungskosten Übernahme bestehender Versicherungsverträge zum neuen Dienstgeber nicht zulässig bei neuem Arbeitgeber neuen Vertrag abschließen, neuer Fristenlauf
7 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht 3. Begünstigte Pensionsvorsorge Pensionszusatzversicherung oder investmentfonds Förderung: staatl Prämie (derzeit 9 %) von Eigenleistungen bis 1.901,- pa steuerfreie Auszahlung der späteren Pension Wesentliche Voraussetzungen für die Begünstigungen: Auszahlung ab Antritt der gesetzlichen Alterspension kein Rückkauf möglich grundsätzlich keine Kapitalabfindung StB Dr Klaus Hilber 7
8 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht 4. Vorsorgewohnungen Geldanlage in Immobilien Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung Laufzeit Fremdmittel - Pensionsantritt Bedienung Fremdmittel durch Einnahmen Späterer steuerfreier Verkauf (10 Jahre) oder Vermietungseinnahmen als Zusatzrente Gewinn (Überschuss) aus Vermietung ist steuerpflichtiges Einkommen StB Dr Klaus Hilber 8
9 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht 5. Sonstige Strategien Risikostreuung durch Kauf Immobilien-Investmentfonds festverzinsliche Wertpapiere (Endbesteuerung) Investmentfonds-Anteile (Endbesteuerung) Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung (Sonderausgaben) Anstellung als geringfügig Beschäftigte(r) und freiwillige Versicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung (Antrag gem 19a ASVG) StB Dr Klaus Hilber 9
10 Betriebliche Pensionsvorsorge aus steuerlicher Sicht... und wenn Sie Hilfe benötigen:... Ihr Steuerberater kennt eine Lösung! Kummer-Nummer: (0512) Hotline: 0699/ Hot-mail: Hot-Info: StB Dr Klaus Hilber 10
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